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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaUmfrage: FW-Haltegurt131 Beiträge
AutorUlri8ch 8V., Karlsruhe / Baden-Württemberg347263
Datum06.07.2006 09:30      MSG-Nr: [ 347263 ]106947 x gelesen
Infos:
  • 10.02.17 DIN 14927 Feuerwehr-Haltegurt

  • Hallo Christian,
    dankr für deinen Hinweis. Das hatte ich ja damit gemeint. Die UVV sieht ja nicht vor immer den Haltegurt zu tragen. Ach ja PA ... auch dort hast du Recht ... wir haben natürlich bei unseren Übungen nicht immer PA auf. Aber es gibt selten eine Übung ohne. Auch hier muss ständig geübt werden. Du kannst mir glauben oder auch nicht. Wenn wieder ein TF-Lehrgang läuft und wir eine Einsatz mit PA üben, wieviel der Träger die Einsatzkurzprüfung vergessen / falsch durchführen.

    Mir geht es hier nicht darum den FW-Haltegurt als teuflische Sache abzutun. Nur was ich nicht toll finde, wenn hier immer schwarz-weiss gemalt wird. Ausserdem stelle ich keine Behauptungen auf, sondern teile meine Meinung mit. Und dies ist auf jeden Fall erlaubt. Auch darf ich / kann ich eine andere Meinung haben. Dies ist mein Recht, sowie dein Recht es ist, meinen Meinung nicht zu akzeptieren zu wollen.

    Und dazu noch eine Frage ... Was ist für dich das SGB VII --- offizielle Abkürzung im Amtsdeutsch (ich unterstütze gerade eine deutsche Behörde, arbeiten tue ich woanderst ;)) ) bedeutet SGB -> Sozialgesetzbuch. Schreib mir doch bitte was du mit SGB gemeint hast.
    Danke
    Uli



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