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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVerwaltungsgericht: F nicht für Ölspur zuständig; Gefahr im Verzug kein Argument27 Beiträge
AutorOliv8er 8G., Weilerbach/RLP / 347110
Datum05.07.2006 16:36      MSG-Nr: [ 347110 ]14244 x gelesen

Hallo,

siehe Zeitungsbericht

Leider habe ich den Artikel selbst nicht ganz, aber da die Ölspur bei uns war, kann ich folgendes ergänzen:
- Ölspur im Ortsbereich
- Verursacher weigerte sich zu zahlen
- Verwaltungsgericht entscheidet: Feuerwehr nicht zuständig, damit Einsatzkosten nicht gerechtfertigt
- Vergleich: Verursacher zahlt nur Kosten, welche durch den Einsatz des Straßenbaulastträgers sowieso angefallen wären
- Argument, dass die Feuerwehr wegen "Gefahr im Verzug" in eigener Zuständigkeit tätig geworden war, ließ das Gericht nicht gelten

Gruß,
Oliver



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Verwaltungsgericht: F nicht für Ölspur zuständig; Gefahr im Verzug kein Argument - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt