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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Löschgruppenfahrzeug
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaMindestbreiten für Rettungswege bei Veranstaltungen im öff. Verkehrsraum3 Beiträge
AutorClau8s K8., Osnabrück / Niedersachsen346342
Datum01.07.2006 14:19      MSG-Nr: [ 346342 ]6186 x gelesen

Moin,

weiß irgendjemand zufällig, wie es mit rechtlichen Vorschriften aussieht zu den mindestens freizuhaltenden Flächen bei Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum?
Konkret geht es hier um:
a) einen wöchentlich stattfindenden Markt
b) um den verbleibenden Verkehrsraum bei Außenbestuhlung einer Gaststätte.

Im Fall a) ist ein Befahren des entsprechenden Bereichs de facto gar nicht mehr möglich (teilweise nicht mal nach Einklappen der Wetterschutze der Verkaufswagen)
Im Fall b) ragt die mit Blumenkübeln abgegrenzte Aussenbestuhlung inkl. Sonnenschirmen so weit in die hier als verkehrsberuhigten Bereich ausgewiesene Straße rein, dass ein Passieren schon mit einem RTW nur mit äußerst aufwändigem Rangieren möglich ist. Ein Durchkommen mit LF oder DL wäre nicht möglich.

Wie sieht es hier mit rechtlichen Bestimmungen aus? Falls wichtig zur Beantwortung: Es geht um Niedersachsen.


Gruß, Claus

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)

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