News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mindestbreiten für Rettungswege bei Veranstaltungen im öff. Verkehrsraum | 3 Beiträge | ||
Autor | Clau8s K8., Osnabrück / Niedersachsen | 346342 | ||
Datum | 01.07.2006 14:19 MSG-Nr: [ 346342 ] | 6186 x gelesen | ||
Moin, weiß irgendjemand zufällig, wie es mit rechtlichen Vorschriften aussieht zu den mindestens freizuhaltenden Flächen bei Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum? Konkret geht es hier um: a) einen wöchentlich stattfindenden Markt b) um den verbleibenden Verkehrsraum bei Außenbestuhlung einer Gaststätte. Im Fall a) ist ein Befahren des entsprechenden Bereichs de facto gar nicht mehr möglich (teilweise nicht mal nach Einklappen der Wetterschutze der Verkaufswagen) Im Fall b) ragt die mit Blumenkübeln abgegrenzte Aussenbestuhlung inkl. Sonnenschirmen so weit in die hier als verkehrsberuhigten Bereich ausgewiesene Straße rein, dass ein Passieren schon mit einem RTW nur mit äußerst aufwändigem Rangieren möglich ist. Ein Durchkommen mit LF oder DL wäre nicht möglich. Wie sieht es hier mit rechtlichen Bestimmungen aus? Falls wichtig zur Beantwortung: Es geht um Niedersachsen. Gruß, Claus Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein) | ||||
antworten | >> | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|