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Straßenverkehrsordnung
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaLautstärke von Martinshörnern26 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg346023
Datum29.06.2006 18:07      MSG-Nr: [ 346023 ]10013 x gelesen

Geschrieben von Jan-H. LüneSollte es nciht "verboten" werden Fzg. der 16 Klasse mit Elektrohorn auszurüsten.


Nein. Elektrohörner haben i.d.R: noch weitere Vorteile wie Durchsagemöglichkeiten,...


Geschrieben von Jan-H. LüneDie Unfälle mit Feuerwerhfahrzeugen häufen sich.

Das liegt aber bestimmt nicht an der Signalanlage, sondern i.d.R. em, der links vorne sitzt.


Geschrieben von Jan-H. LüneUnd ich bin der Meinung das man
Großfahrzeuge (wie wir sie nennen) mit einem "großen Horn" ausstatten sollte.
Ein 24/50 mit Elektrohorn ist doch schon ein Witz oder???


[X] Du willst Dir § 35 Abs. 1 und 8 StVO noch mals durchlesen und ihn verstehen....


Wir haben uns im Straßenverkehr gefälligst so zu verhalten, daß niemand anderes gefährdet wird. Und wenn ich als Maschinist nicht die Vorfahrt habe, dann muß ich meine Karre im Zweifel bis zum Stillstand bringen bis ich sicher bin daß mich alle wahrgenommen haben. Egal wie "laut" oder "leise" das Horn ist.
Lieber komme ich da eine Minute später an, dafür überhaupt.
Wer das nicht begriffen hat, der hat links vorne in einem Einsatzfahrzeug nichts zu suchen.



Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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