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Feuerwehrgesetz
Drehleiter mit Korb
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
Themafremde Feuerwehrleute die im Ort arbeiten mit einbeziehen?35 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg346015
Datum29.06.2006 17:40      MSG-Nr: [ 346015 ]12506 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Alexander Häfele

Bei uns im Ort haben wir soweit ich weiß 2 Feuerwehrleute aus fremden Orten die aufgrund ihrer Arbeitsstelle in unserer Gemeinde tagsüber bei uns mit ausrücken.

Das ist auch hier in der Gegend gängige Praxis und in BaWü durch das FwG nicht verboten.

Von den Übungen hier müssen sie nur die Hälfte besuchen, da sie in ihrer Heimatgemeinde ja auch noch üben.

Eine spezielle/zahlenmäßige Regelung finde ich nicht unbedingt notwendig; dass der "Doppel-Fw-Angehörige" je nach Vorbildung mehr Ausbildungsveranstaltungen besuchen muss, muss er wissen. Besonders wenn es um Einsatzfahrzeuge geht (RW, DLK u.ä.) die er von seiner Stammfeuerwehr nicht kennt.

MkG

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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