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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Einsatzfahrt mit SoSi, was ist erlaubt?? | 38 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8H., Wiesloch / B-W | 344514 | ||
| Datum | 22.06.2006 13:34 MSG-Nr: [ 344514 ] | 15870 x gelesen | ||
Geschrieben von Katja Midunsky Ob ich aber für einen Mülleimer das Risiko eingehen muss, gegen eine Einbahnstraße zu fahren (was nach § 35 StVO durchaus erlaubt ist), was ein erhebliches Gefährdungspotental mit sich bringt, wage ich zu bezweifeln. Ah ja. Und wo sind die Auswirkungen für die Betroffenen schlimmer wenn das Fahrzeug wegen Unfall seine Einsatzfahrt nicht fortsetzen kann? Wer kann länger auf die Nachalarmierung einer Nachbarwehr warten? Der brennende Mülleimer, freistehend auf einem Parkplatz oder die im Rauch stehende Person im 2. Stock, wenn hinter ihr der Raum brennt... Nichts für ungut, es gibt für alles ein für-und-wider. Deswegen habe ich mir keine entgültige Meinung gebildet sondern entscheide jedes Mal neu. Gruß, Sebastian | ||||
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