News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Straßenverkehrsordnung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEinsatzfahrt mit SoSi, was ist erlaubt??38 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / NRW344504
Datum22.06.2006 12:32      MSG-Nr: [ 344504 ]16070 x gelesen

Hi!

Geschrieben von Thobias SchürmannUnd die argumentation bei Wohnungsbrand Menschenleben in Gefahr darf ruhig etwas schneller fahren als bei einem ormalen Mülleimerbrand möchte ich auch nicht höhren, kann sie nicht nachvollziehen!

Und warum nicht? Das ist aber genau das, worauf es ankommt. Es gibt kein Schema-F, sondern der Fahrer ist bei jedem Einsatz sowie in jeder neuen Verkehrssituation gehalten, neu nachzudenken, ob das jetzt wirklich dringend erforderlich ist. So kann es z.B. erforderlich sein, die Geschwindigkeit geringfügig zu überschreiten. Ob ich aber für einen Mülleimer das Risiko eingehen muss, gegen eine Einbahnstraße zu fahren (was nach § 35 StVO durchaus erlaubt ist), was ein erhebliches Gefährdungspotental mit sich bringt, wage ich zu bezweifeln.

Da der Schutz von Menschenleben nunmal noch um einiges höher wiegt, als ein Mülleimer in dem vielleicht etwas Grillasche kokelt, zeigt sich bereits in der AAO. Ich denke auch bei euch werden zum Feuer mit Menschenrettung andere Fahrzeuge alarmiert als zum Mülleimer, oder?

Genauso gibt es selten Wasser-Einsätze, bei denen die Inanspruchnahme von Sonderrechte begründbar ist. Trotzdem sieht man es immer wieder, dass das keinen interessiert.

Geschrieben von Thobias Schürmann Meine Meinung auch mit Sonderrechten und blauem Blinklicht sollte man an Kreuzungen anhalten um sich zu vergerwissern, das alle meine Absicht erkannt haben und meine Geschwindigkeit immer so handaben, das ich auf unterschiedliche Situation rechtzeitig reagieren kann.

Naja, an jeder Kreuzung wäre das wohl übertrieben, aber zumindest da, wo ich Vorfahrt achten muss, ist es nicht verkehrt. Die Rechtsprechung setzt als angemessene Geschwindigkeit für die Fahrt über eine rote Ampel 4-7 km/h an. Da ist es zum Anhalten nicht mehr weit. Nur - wer macht das schon? Ich behaupte, eher das Abbremsen und dann mit ca. 20 km/h + x weiterfahren stellt land auf landab die Regel dar...

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.132


Einsatzfahrt mit SoSi, was ist erlaubt?? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt