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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEinsatzfahrt mit SoSi, was ist erlaubt??38 Beiträge
AutorRené8 W.8, Tecklenburg - Leeden / NRW344371
Datum21.06.2006 20:52      MSG-Nr: [ 344371 ]15871 x gelesen

Geschrieben von Sebastian Hodapp Habe ich Führerschein darf ich auch mit Sonderrechten fahren.

Das ist ein großes Problem... Ich sag immer: Als Führerschein Neuling darf ich fahren, kann aber nicht fahren! Ich bin in der Lage die Karre vorwärts (und auch mal rückwärts) zu bewegen!

Ich hätte damals nie gedacht, dass eine Alarmfahrt soviel Stress für den Fahrer mit sich bringt. Es weicht komplett von einer normalen Fahrt ab!
Aber wie soll soetwas trainiert werden? Daher finde ich eine erste Fahrt bei einer Alarmübung positiver als bei einem Realeinsatz: rauf auf den Bock und los (irgendwann ist immer das erste mal). Ich denke das ist besonders in kleineren Wehren mit geringer Einsatzzahl ein Problem.

Gruß René



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