alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Funkgerät
Polizeiinspektion
RubrikAusbildung zurück
ThemaSprechfunkerlehrgang56 Beiträge
AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen343699
Datum18.06.2006 20:52      MSG-Nr: [ 343699 ]13502 x gelesen
Infos:
  • 21.10.16 BaWü: Konzept für die Fernmeldeausbildung

  • Hallo,

    Geschrieben von Peter SchmidSehe ich auch so. Den ganzen Kram kann man sich sparen, da es für die praktische Einsatztätigkeit des gemeinen FA vollkommen unwichtig ist, ob er weiß welchen Weg über welches Relais sein Funksignal nimmt.

    Er muß
    - das FuG einschalten und bedienen können
    - die Funkrufnamen im eigenen Wirkungsbereich kennen
    - die Grundregeln des Ablaufs eines Funkgesprächs kennen
    - wissen, dass er über die Taste Ruf-I (gilt für meinen Bereich) die zuständige PI erreicht
    - wissen wofür man 4m und 2m-Band verwendet

    ...und das wars im Großen und ganzen auch schon.


    ... da ist mir ein bischen wenig.

    Das führt dann dazu, dass wir den Standardspruch (der i.d.R. sich aber nicht auf das Gerät sondern auf den Planer/Anwender beziehen müßte) wenn Übungen oder Einsätze schief gehen: " die Kommunikation hat nicht funktioniert" noch öfters hören.

    Ich halte es schon für wichtig zu vermitteln
    - welche Funkverbindungen unter welchen Bedingungen funktionieren (Relaisverkehr, Wechselverkehr)
    - warum man bestimmte Dinge besser läßt (W/U im 4m-Band, RS1-Schaltung)
    - wann man was darf und wer einem fernmeldetechnisch was zu sagen hat
    - dass "Blitz, Blitz" keine Warnung vor Gewittern ist
    - wie die Struktur des BOS-Funknetzes überhaupt ist
    u.v.m.

    Und dazu gehört halt auch ein wenig Rechtskunde und ein wenig Physik.

    Genehmigungsverfahren u.ä. ist auch m.E. da fehl am Platze (gehört in den Bereich Verwaltung).

    Übrigens sind die hessischen Sprechfunker noch "schlechter dran" als alle anderen - hier dauert die Sprechfunkberechtigung 27h (statt 16h).

    ... viel interessanter ist für mich derzeit: wie bringt man den Feuerwehrleuten im vorgesehenen Einführungszeitraum von 2 Jahren (hessische Planung) die Eigenarten eines digitalen Funknetzes bei.

    Gruss
    Gerhard



    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten>>
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.144


    Sprechfunkerlehrgang - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt