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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | was macht ein BF-Angehöriger wenn er z.B. mit 45 nicht AT-ta | 25 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / | 342156 | ||
Datum | 05.06.2006 03:20 MSG-Nr: [ 342156 ] | 10447 x gelesen | ||
Hallo, bei der BF Stuttgart ist es z.B. so, dass für jede Funktion im Einsatzdienst festgelegt ist, ob man uneingeschränkt atemschutztauglich sein muss oder bedingt atemschutztauglich oder nicht atemschutztauglich sein kann. Zusätzlich gibt es noch die Möglichkeit zur Übernahme von Funktionen in den einzelnen Fachabteilungen. Über die aufgeworfene Frage zur Verbeamtung kann man lange diskutieren (haben wir ja auch schon...). Jedes Modell hat Vor - und Nachteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Tatsache, dass es an geeigneten Bewerbern bei den Berufsfeuerwehren fehlt, hat mit der Einstellung als Beamter oder Arbeiter nichts zu tun und kann da auch mit einer Änderung nicht gelöst werden. Wenn in der freien Wirtschaft Arbeitnehmer ab 40 Jahren als "schwer vermittelbar" eingestuft werden und man davon träumt, dass Feuerwehren im Arbeiterverhältnis unausgebildete Leute mit 40 einstellen würden, der darf weiter träumen. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | ||||
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