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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt nach StVO? | 25 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / | 341746 | ||
Datum | 02.06.2006 15:00 MSG-Nr: [ 341746 ] | 13482 x gelesen | ||
Geschrieben von Klaus Pilger eigentlich schade, dass "unsere Oberen" so eine klare Aussage nicht hinbekommen. "Unsere Oberen" können das ganz einfach regeln. Laß Dir von einem THVler diese RV ausrucken, tippe sie an Deine Wehr angepaßt in Word, drucke sie aus und lasse sie als Dienstanweisung von Deinem Wehrführer (oder sofern nach Gemeindesatzungslage erforderlich) auch vom Bürgermeister unterzeichnen. Dann haben "unsere Oberen" dies getan. Denn sonst kann dies für uns niemand tun, so lange die Wehr Aufgabe der Kommune ist. Darüber hinaus wäre dies aber vergleichsweise unsinnig, da dannn auch solche Delikte wie Halten im Halteverbot (z.B. wenn rund um das Feuerwehrhaus keine/ zu wenige Parkplätze zur Verfügung stehen) nicht mehr über Sonderrechte abgedeckt würden. Es bleibt also nur, durch entsprechende Ausbildung und Sensibilisierung der FM Auswüchsen vorzubeugen und ggfs. durch disziplinare Maßnahmen (wie Entzug des FME bei krassen Fällen) zu reagieren. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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