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RubrikÜbung zurück
ThemaÜbungen mit Feuerlöschern, speziell Pulver5 Beiträge
AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach a.M. / 341438
Datum01.06.2006 01:26      MSG-Nr: [ 341438 ]7546 x gelesen

Hallo,



die Meinungen, inwieweit Übungen mit Feuerlöschern, insbesondere natürlich Pulverlöschern und stark rauchendem Brandklasse-B-Objekt ;o) , zulässig oder unzulässig sind, gehen in "Fachkreisen" ja weit auseinander.



Kann man für Hessen eine klare Aussage treffen, wie, wann und wo solche Übungen erlaubt bzw. verboten sind?



Immerhin handelt es sich ja eigentlich um einen Bereich, in dem weniger Meinungen, sondern (hoffentlich) klare Vorschriften das Handeln bestimmen sollten...

mfG



Mathias Zimmer





#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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 01.06.2006 01:26 Math7ias7 Z.7, Offenbach a.M.
 02.06.2006 01:43 Tobi7as 7K., Messel
 19.07.2006 18:15 Math7ias7 Z.7, Offenbach a.M.
 18.08.2006 08:09 Pete7r G7., Apolda
 12.09.2006 02:41 Math7ias7 Z.7, Offenbach a.M.

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