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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Melder in der Jugend | 33 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / | 340515 | ||
Datum | 26.05.2006 12:33 MSG-Nr: [ 340515 ] | 13158 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter Hauptvogel Wer den BOS-Funk aus welchen Gründen auch immer meint mithören zu müssen, darf dies zwar tun, aber er darf die gewonnenen Informationen NICHT verwerten, Unfug. Schon das bloße Abhören der BOS-Funk ist nach TKG strafbar. Die Nutzung der Information (z.B. Anruf an einen Bekannten, der ein Abschleppunternehmen hat um ihn über einen VU zu informieren) ist dann einfach noch ein zusätzlicher Gesetzesverstoß. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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