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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaDruckbehälterprüfung bei Feuerlöschern6 Beiträge
AutorLutz8 K.8, Eschweiler / 339970
Datum22.05.2006 16:43      MSG-Nr: [ 339970 ]9027 x gelesen

Hallo zusammen,



Dauerdruckfeuerlöscher müssen alle 10 Jahre nach Druckbehälterverordnung durch einen Sachverständigen geprüft werden. Laut BVFA (Bundesverband Feuerlöschgeräte und -anlagen e.V.) gilt dies ausschließlich für Dauerdrucklöscher. Ist das wirklich so? Wenn ich einen Aufladelöscher aktiviere, habe ich doch auch einen Druckbehälter, oder?

Danke für die Antworten,



Gruss, Lutz Krüger


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