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Strafgesetzbuch
RubrikSonstiges zurück
ThemaBürokratie (war: Feuerlöscher in gewerblich genutztem Büro.9 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / 339490
Datum18.05.2006 01:30      MSG-Nr: [ 339490 ]4989 x gelesen

Tach, Post!



Geschrieben von Christian PannierSiehst du, das ist der Gag an der Sache. Ich habe hier einen 6l Schaum-Löscher rumstehen, 21A 233B, d.h. 6 bzw. 15LE (in meinem Fall eher 6, weil ich hier fast ausschließlich Brandklasse A habe). Meine Wohnung hat 86 m² und überschlägig habe ich in Wohn- und Arbeitszimmer so ca. 17/18 Regalmeter Ordner und Bücher rumstehen. Als gewerblicher Betrieb wäre ich nach BGR 133 damit natürlich hemmungslos unterversorgt mit Feuerlöschern, als Privathaushalt brauche ich hingegen gar keinen und so rein subjektiv betrachte ich mich mit diesem 6l Schaumlöscher als ausreichend versorgt.



Nehmen wir jetzt mal an ich würde mich selbständig machen und mein Arbeitszimmer für meine berufliche Tätigkeit nutzen. Dann ändert sich zunächst mal rein gar nichts, da ich wahrscheinlich als Selbständiger mich nicht bei der BG versichern muß und folglich mir deren Vorschriften ziemlich egal sind. Wenn ich nun aber halbtags eine Bürokraft einstelle, was dann? Nun, die einen würden sagen, ich müsste meine Feuerlöscheranzahl verdreifachen (das sind die, die die abgeschlossene Nutzungseinheit sehen), wiederum andere würden sagen, pack deinen Feuerlöscher von der Diele ins Arbeitszimmer und gut is, weil die BGR133 nur für mein 20 m² Arbeitszimmer gilt und nicht für anderen 65 m² der Wohnung und wiederum andere würden sagen, mach gar nichts, weil es eh keiner kontrolliert. Die Frage, wie viele Feuerlöscher ich also bräuchte, hat sich in allen drei Punkten gar nicht um die Brandlast gedreht, die würde u.U. sich gar nicht zu heute verändern, sondern alleine um die Frage der Flächen. Spätestens da wirds paradox.






Eines der großen Probleme in unserem Land ist die Tatsache, dass wir uns in den letzten Jahren - langsam aber zielstrebig - zu Tode reguliert haben. Jeder Scheiß muß hierzulande irgendwo geregelt sein, wo es manchmal besser wäre, einfach mal die (ungeschriebenen) Gesetze der Marktwirtschaft oder auch einfach nur gesunden Menschenverstand walten zulassen. Wir haben Vorschriften, die die Mindesthöhe von Wohnräumen sowie Mindestfensterflächen in ebensolchen regulieren. Und wenn du nun eine Sousterrainwohnung hast, in der das Fenster nur 10 cm² (das ist ein Quadrat von ca. 3,3 x 3,3 cm!!) zu klein oder die Deckenhöhe 2 cm zu niedrig ist, dann darf man diese Wohnung nicht vermieten, ganz egal ob ein blinder Single oder eine Horde Lilliputaner einziehen will. Würde man statt dessen die Gesetze der Marktwirtschaft anwenden, dann würde man feststellen, dass in Städten mit chronischem Mangel an bezahlbarem Wohnraum (wie München oder Düsseldorf) einem die Leute diese Wohnung aus der Hand reissen würden, während hier in Leipzig (mit einem horrenden Leerstand an guten Wohnungen) kein Mensch Interesse daran hätte. Eine große süddeutsche Branddirektion schreibt einem vor, wie das Schild "Aufzug im Brandfall nicht benutzen" auszusehen hat, indem sie auf den zehntelmillimeter die Dicke des roten Randes (nach DIN schlagmichtot) vorgibt. Egal ob man da eine Neon-Leuchtschrtift hat, die im dunkeln tausendmal besser zu erkennen ist - Vorschrift ist Vorschrift. Wir haben Vorschriften, die sind uralt, keiner weiß so genau, warum es die überhaupt gibt, aber sie sind halt da. Schon lange bevor Al-Kaida hierzulande ein Begriff war, hatte man - so rein vorsichtshalber - schon mal geregelt, wie jemand im Falle des vorsätzlichen Herbeiführens einer Explosion durch Kernenergie zu bestrafen ist (307 StGB, mindestens fünf Jahre und damit von der Straffolge vergleichbar mit einem räuberischen Angriff auf Kraftfahrer, vgl. 316a StGB). In einem Land mit real 5 Millionen Arbeitslosen verbieten wir es Ladeninhabern ihre Geschäfte auch nach 20 Uhr und an Sonntagen zu öffnen, es könnte ja ein kleiner Verkäufer vom Ladenbesitzer ausbeuterisch behandelt oder gar ein Arbeitsplatz geschaffen werden. Es waren Deutsche, die sich ernsthaft Gedanken darüber gemacht haben, ob man das Ladenschlußgesetz nicht auch aus Webshops ausdehnen müsse...

Und das alles wird sich vermutlich auch zukünftig nicht ändern, weil ein nicht unerheblicher Teil unserer Volksvertreter dereinst oder immer noch der Juristerei nachgeht bzw. das Volk Regeln haben will. Wir Deutsche sind regelverrückt, wir wollen für jeden Scheiß irgendein Gesetz und wenn kein Gesetz dann doch bitteschön eine Verordnung oder doch wenigstens eine Richtlinie. Einen Erlaß oder vielleicht wenigstens eine kleine Richtlinie, wie Fangleinen in einem Beutel zu packen sind? Egal was, Hauptsache was offizielles von einer Dienstselle des Landes Laden-Württemberg, halt so richtig mit Wappen und Stempel und Unterschrift. Das ist kein Witz, das ist Realsatire von gestern morgen, 07:31 Uhr in diesem Forum. Man kann keinen Tag mehr leben ohne nicht (ungewußt) gegen wenigstens eine Vorschrift zu verstoßen und jeder von uns arbeitet eine gewisse Zeit des Jahres um diese Vorschriften samt dem gesamten dahinter hängenden Verwaltungsapparat zu finanzieren. Und das Beste daran ist: Dafür brauchen wir gar keine EU (deren Grundansatz genau das gegenteil ist, nämlich so wenig wie möglich und das möglichst allgemein vorzuschreiben), das haben wir uns alles fein selbst eingebrockt. Willkommen in Deutschland, 2006...

MkG,

Christi@n



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Fumus ignem



- This is my very own opinion... -





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