Geschrieben von Sven TönnemannWie kommst Du darauf? Nur weil der KBM wegfällt, ändert sich doch nicht die Aufsichtsbehörde. Für kreisangehörige Gemeinden ist Aufsichtsbehörde der Kreis nach § 32 Abs. 1 FSHG NW.
Okok, es ist nur eine Empfehlung im Kommentar zum FSHG. Wer führt denn die Aufsicht über die Bfen Witten, Iserlohn und Minden?
Gruß
A.
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