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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | BF in ´nicht kreisfreien´ Städten | 20 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / | 338858 | ||
Datum | 12.05.2006 10:51 MSG-Nr: [ 338858 ] | 9727 x gelesen | ||
Hi, ich möchte mich erstmal nur auf NRW beschränken. Laut FSHG kann eine Gemeinde eine BF einrichten, kreisfreie Städte sind dazu verpflichtet. Desweiteren ist der Leiter der BF automatisch auch der Leiter der FF. Nehmen wir nun mal an, eine nicht kreisfreie Stadt richtet eine BF ein. Inwieweit ist der KBM nun gegenüber der BF weisungsbefugt? Ist er nur in Sachen FF weisungsbefugt oder auch in BF-Dingen, da es ja nunmal eine kreisangehörige Stadt sein soll!? Gruß, | ||||
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