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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaBF in ´nicht kreisfreien´ Städten20 Beiträge
AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / 338858
Datum12.05.2006 10:51      MSG-Nr: [ 338858 ]9727 x gelesen

Hi,



ich möchte mich erstmal nur auf NRW beschränken.



Laut FSHG kann eine Gemeinde eine BF einrichten, kreisfreie Städte sind dazu verpflichtet. Desweiteren ist der Leiter der BF automatisch auch der Leiter der FF.

Nehmen wir nun mal an, eine nicht kreisfreie Stadt richtet eine BF ein. Inwieweit ist der KBM nun gegenüber der BF weisungsbefugt? Ist er nur in Sachen FF weisungsbefugt oder auch in BF-Dingen, da es ja nunmal eine kreisangehörige Stadt sein soll!?

Gruß,

Christian Rieke



"Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom."

(Albert Einstein)

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***


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