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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Nachts im Einsatz, ab wann wieder arbeiten? | 12 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / | 338017 | ||
Datum | 05.05.2006 15:49 MSG-Nr: [ 338017 ] | 11478 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Thomas Scheurer Wie "schwammig" sehen es eigentlich die Versicherungen wenn ich morgens um 6Uhr von einem 4stündigen Einsatz nach Hause komme, um 7Uhr arbeiten gehe und um 8Uhr passiert mir ein Arbeitsunfall? ... zunächst einmal genauso schwammig wie bei einen beliebigen anderen Arbeitsunfall auh: der Versicherungsschutz besteht zunächst einmal verschuldensunabhhängig. Interessant werden höchstens eventuelle Regressforderungen (wenn denn ddie Versicherung welche stellt). Wobei hier u.a. auch die Frage zu klären wäre ob dein AG überhaupt dein "Arbeitsangebot" hätte annehmen dürfen (wenn er denn Kenntnis von Deinem Einsatz hatte) ... Gruss Gerhard | ||||
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