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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaNachts im Einsatz, ab wann wieder arbeiten?12 Beiträge
AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / 337987
Datum05.05.2006 12:18      MSG-Nr: [ 337987 ]13161 x gelesen

Hallo an alle,



wer weiss ob es eine gesetzliche Regelung darüber gibt wann nach längeren Einsätzen in der Nacht weider gearbeitet werden muss?



Hier würde mich speziell Regelungen für NRW interressieren.



Icha habe mal von einer nicht näher definierten angeblich gesetzlichen regel gehärt das bei mind. 4 Stunden Einsatz bis um 2 Uhr, erst um 12 Uhr angefangen werden muss zu arbeiten und bei 4 Stunden Einsatz ab 4 Uhr zuende gar nicht mehr. Natürlich soll dafür dann auch eine Lohnfortzahlung bestehen. Ist dies richtig?



Oder wie heißt der Text richtig?, bzw. gibts das wirklich?

Wie handabt ihr das?



Und jetzt bitte keine diskussion dazu ob das wer macht von wegen angst um den Arbeitsplatz oder ob das soetwas gemacht werden muss weil es ja gesetzlich geregelt ist, das Freiwilligen Feuerwehrleuten durch ihre Tätigkeit kein Nachteil enstehen darf. Das ist allen so bekannt und jeder weiss auch das das nicht immer passt. Wer jedoch meint darüber muss diskutiert werden, soll doch bitte einen neuen Theard dazu eröffnen, mich interressiert nur ob der Text den ich so im Hinhterkopf habe so stimmt, bzw. ob es explizite gesetzliche Rereglungen dafür gibt.



Mfg

Thobias


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