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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaSchutzhelm zusätzlich bekleben53 Beiträge
AutorRain8er 8L., Schönstadt / 337598
Datum01.05.2006 20:14      MSG-Nr: [ 337598 ]21466 x gelesen

Hallo,

ist es erlaubt, oder verboten, in Hessen die Feuerwehrschutzhelme zusätzlich zur Kennzeichnung mit "Atemschutzpunkt" bzw. "Gruppenführer, Leiter einer Feuerwehr Streifen, etc." mit Orts- oder Gemeindewappen zu bekleben?

Sagt die UVV etwas hierüber aus, da ja die Reflexionswirkung des Helmes herabgesetzt wird?


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