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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Funkrufnamen (überarbeiteter Vorschlag) | 126 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / | 336516 | ||
Datum | 24.04.2006 22:43 MSG-Nr: [ 336516 ] | 76933 x gelesen | ||
3 Funkrufnamen - Vorschlag zur Neuordnung der 2. Teilkennzahlen der Funkrufnamen Im Laufe der letzten Jahre haben sich mehrfach Normen geändert bzw. wurden völlig neue Fahrzeuge eingeführt, während andere Typen immer mehr entfallen. Das ehemals und nach einem traumatischen Einsatz (Waldbrände Mitte der siebziger Jahre des 20. Jahrhunderts in Niedersachsen) eingeführte sogenannte "bundeseinheitliche" Funkrufnamenkonzept verkommt immer mehr zum Sammelsurium von alten und neuen Fahrzeugen, das immer noch Lücken aufweist sowie in immer mehr Bundesländern durch landeseigene Ergänzungen nicht mehr "bundeseinheitlich" ist bzw. von einigen Bundesländern nie eingeführt worden ist. Jede Form der (länder- und organisations-)übergreifenden Großschadensereignisse erfordert aber unbedingt eine einheitliche und eindeutige Kommunikationsstruktur. Die Notwendigkeit der Einheitlichkeit von taktischen Funkrufnamen kommt aus der Einsatztaktik. Spätestens bei überörtlicher Hilfe größeren Ausmaßes müssen einheitliche Begriffe verwendet werden! → 3 - FUNKRUFNAMEN - ÜHILFE GRÖSSEREN UMFANGS Sie hat nichts mit den Fahrzeugen an sich oder gar der verwendeten Funktechnik zu tun! Nachfolgend der Vorschlag für die komplette Neuordnung der Funkrufnamen, der folgenden Grundlagen folgt: 1. Die bekannten Gruppen wurden im wesentlichen so belassen. (Z.B. die Löschfahrzeuge finden sich weiterhin im Bereich von "40".) 2. Es geht immer analog der Zahlenreihen von kleineren hin zu größeren Fahrzeugen, wie es auch zu Beginn des einheitlichen Funkrufnamenkonzepts (z.B. RW 1, RW 2 bzw. RW 3 mit 51, 52 bzw. 53) schon einmal war. 3. Sehr seltene oder kaum mehr vorhandene Fahrzeuge wurden aussortiert und ggf. um neuere Fahrzeuge ersetzt. 4. Es wird in einer Gruppe nur noch nach Leistungsdaten (z.B. Tankgrößen, Geländegängigkeit, Pumpenleistung, THL-Satz) unterschieden. Damit ist man auch von weiteren Normänderungen relativ unabhängig, weil sich die Fahrzeuge in das Schema vermutlich gut einordnen lassen werden. Aktuell bereits in einzelnen Ländern vorhandene Fahrzeuge habe ich beispielhaft bereits eingegliedert. 5. Die Neugliederung wird jeweils durch Anmerkungen erläutert, wo dies erforderlich scheint. 6. Über die Neugliederung der FMS-Struktur muß das Problem der FMS-Kennungen (Ausdehnung einiger Nummern für die 3. Teilkennzahl) für den Bereich der PKW, KTW, RTW etc. geregelt werden! Ortsfeste Funkstellen 00 Feuerwache bzw. Feuer- und Rettungswache, FMS-Kennzahl für Leitstelle Führungskräfte und deren Fahrzeuge 01 Leiter der Organisation 02 Stellvertretender Leiter der Organisation 03 2. Stellvertretender Leiter der Organisation 04 Frei (ggf. weitere namentliche Führungskräfte) 05 Frei (ggf. weitere namentliche Führungskräfte) 06 Frei (ggf. weitere namentliche Führungskräfte) 07 Frei (ggf. weitere namentliche Führungskräfte) 08 PKW (reines Transportmittel) 09 PKW (z.B. mit Durchsageeinrichtung, Warnanlage o.ä:) Einsatzleitwagen und Mannschaftstransportfahrzeuge (t1) 10 Kommandowagen KdoW / Führungsfahrzeug IuK und EE 11 Geländegängiges Erkundungs- bzw. Führungsfahrzeug (z.B. Geländewagen, Pickup bis hin zum ELW 1 auf VW-T5-Synchro, Achleitner o.ä.) 12 Einsatzleitwagen ELW 1 13 Mobile Besprechungseinheit IuK, ELW 1-GEO , UG-ÖEL , ELW ?1,5" etc. 14 Einsatzleitwagen ELW 2 (nach aktueller Norm) 15 Mobile TEL (ELW 3 etc.) 16 Funkkraftwagen FuKW IuK / GW Funktechnik GW-Fu, GW Fernmeldetechnik GW FMT, GW Daten- und Kommunikationstechnik GW DuK 17 Mannschaftstransportfahrzeug MTF und MZF mit > 1/4 Sitzplätzen. 18 MTF (Bus mit mehr als 9 Sitzplätzen) 19 Frei Tank- und Sonderlöschfahrzeuge 20 Tanklöschfahrzeug TLF 8/8, TLF 8/18 (Straßenantrieb) 21 Tanklöschfahrzeug TLF 8(W) und TLF 16/24-Tr (Waldbrandtanklöschfahrzeuge bis um die 10 t) 22 TLF 16/45, TLF 20/40 (geländegängige Tanklöschfahrzeuge > TLF 16/24-Tr) 23 Tanklöschfahrzeug TLF 16/25, zwillingsbereifte TLF 20/40 o.ä. 24 Tanklöschfahrzeug mit Hilfeleistungssatz (H-TLF 16/25) 25 Tanklöschfahrzeug TLF 24/50, TLF 20/40-SL 26 Tanklöschfahrzeug TLF 24/50 bzw. TLF 20/40-SL mit Pulver (i.d.R. 250 - 750 kg BC) 27 Trocken-Tanklöschfahrzeug TroTLF 16 mit Pulver (i.d.R. 250 - 750 kg BC) 28 Großtanklöschfahrzeuge > 5000 l Wasser 29 Sonstige Sonderlöschfahrzeuge Hubrettungsfahrzeuge 30 DL 16/4 (Handbetrieb!) 31 Drehleiter DL/DLA bzw. DLS (K) 12/9 32 Drehleiter DL/DLA bzw. DLS (K) 18/12 33 Drehleiter DL/DLA bzw. DLS (K) 23/12 34 Drehleitern mit größeren Höhen (z.B. DL(K) 37, 44, 52....) 35 Gelenkmast GM 36 Teleskopmast TM < TM 23/12 37 Teleskopmast TM 23/12 38 Teleskop-/Gelenkmast mit größeren Höhen als ein TM 23/12 39 Sonstige (z.B. Hubrettungsgeräte mit Allradantrieb Löschfahrzeuge 40 TSF-W, KTLF, VLF (Fahrzeug für den ersten Löschangriff, mit Löschmittel, kleiner bzw. ?anderer? (HD-)FP (< TS 8/8 etc.), damit nicht in der Lage, in eine leistungsfähige Löschwasserförderung integriert zu werden.) 41 GW-TS, TSA-mobil, TSF (Kleinlöschfahrzeug mit Schnellangriffs-/Erstangriffseinrichtung ohne Tank, mit leistungsfähiger FP ab ca. 10/1000) 42 Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W, KTLF, MLF, LF 1 (Löschfahrzeug mit Besetzung, Tank, leistungsfähiger FP ab ca. 10/1000) 43 Löschgruppenfahrzeug LF 8 44 Löschgruppenfahrzeug LF 16-TS [weil zumindest derzeit ohne Tank] 45 Löschgruppenfahrzeug LF 8/6-TS bzw. LF 10/6-TS 46 Löschgruppenfahrzeug LF 8/6-THL bzw. LF 10/6-THL, HLF 10/10 47 Löschgruppenfahrzeug LF 16, LF 16/12 sowie LF 20/16 ohne THL 48 Löschgruppenfahrzeug LF 16/12, LF 24 mit THL sowie HLF 20/16 mit THL 49 Löschgruppenfahrzeug zur Wasserversorgungen: LF 20-WV, LF 20/6-TS, LF 16/12-TS sowie LF 20/16-TS mit FP, eingeschobener TS, notwendigen saugseitigen Armaturen und einer Mindestmenge von 30 B-Schläuchen Rüst- und Gerätewagen 50 Voraus-Rüst- und -Gerätewagen VRW, VGW 51 Rüstwagen RW 1, geländegängiger RW 52 Rüstwagen RW 2, RW nach neuer Norm 53 Rüstwagen RW 3 (RW mit Beladung auch für sehr schwere THL, z.B. Bahnunfälle) 54 RW-/GW-Schiene (Schienenfahreinrichtung) 55 Gerätewagen Öl GW-Öl 56 Gerätewagen Atemschutz GW-A 57 Gerätewagen Strahlenschutz GW-Str 58 Gerätewagen Wasserrettung GW-W 59 Sonstige Gerätewagen / Gerätewagen ?Technik und Sicherheit? EE Schlauch- und Wechsellader- und Nachschub-Fahrzeuge 60 frei 61 Schlauchwagen SW klein (SW 500, 1000 etc.) 62 Schlauchwagen SW 2000, SW 2000-Tr (dito GW-L2 mit Schlauchbeladung!) 63 Wechsellader-Fahrzeug mit 2 Achsen WLF 18 64 Wechsellader-Fahrzeug mit 3 Achsen WLF 26 65 Wechsellader-Fahrzeug mit 3 Achsen und Ladekran WLF-K 26 66 LKW mit Ladekran 67 GW-L 1, GW-N (oder ähnlich), d.h. LKW bis ca. 10 to zGG mit LBW und freier Ladefläche 68 GW-L 2 o.ä. bis 14 t, Allrad, mit LBW und freier Ladefläche 69 Sonstige Sonstige (Feuerwehr)Fahrzeuge 70 FwK 30 bis 45 71 FwK 50 bis 100 72 KEF /KlAF 73 Werkstattfahrzeuge (Fahrzeuge für den Unterhalt des Fahrzeug- und Geräteparks) 74 (Klein) Lastkraftwagen LKW / LKW ?Betreuung? EE 75 Gerätewagen Licht und Strom, GW-Li und GW-Strom 76 Krad 77 Rettungsboot RTB 78 Mehrzweckboot MZB 79 Löschboot LB Rettungsdienstfahrzeuge 80 Arzttruppkraftwagen-ATrKW, Spezial-RTW/KTW (Infektionstransporte, Schwere Patienten) usw. 81 Notarztwagen NAW 82 Notarzt-Einsatzfahrzeug NEF 83 Intensiv-Verlege-Mobil (ITW) 84 Rettungshubschrauber (FMS-Kennzahl) / Ambulanzhubschrauber 85 Krankentransportwagen KTW-A1 (nach DIN EN 1789) o.ä. 86 Krankentransportwagen KTW-A2 (nach DIN EN 1789), 4-Tragen KTW-4, o.ä. 87 Mehrzweckkrankenkraftwagen, KTW-Typ B (nach DIN EN 1789), o.ä. 88 RTW Typ C (nach DIN EN 1789) o.ä. 89 Großraum-Kranken- und -Rettungstransportwagen G-KTW und G-RTW Gefahrgutfahrzeuge (Zur besonderen Verwendung des Bundes und der Länder) 90 Frei 91 Gerätewagen Gefahrgut (NRW-Ausführung, 3,5 t) 92 Gerätewagen Gefahrgut (GW-G2) 93 Gerätewagen Gefahrgut (GW-G3) 94 Gerätewagen Meßtechnik (NRW-Ausführung o.ä.) 95 ABC-Erkundungskraftwagen (ABC-ErkKW) 96 Meßleitfahrzeug MLF bzw. sonstiges geeignetes Führungsfahrzeug (z.B. ELW 1) mit Messleitkomponente (MLK) 97 Dekontaminationsfahrzeug für Personen: Dekontaminsationsmehrzweckfahrzeug DMF / LKW Dekon-P 98 Dekontaminationsfahrzeug für Personen: Dekontaminsationsmehrzweckfahrzeug DMF / LKW GW Dekon-G 99 LKW/GW Löschwasserrückhaltung ----- | ||||
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