Thema | Hilfe bei Brockenbrand: Bundeswehr schickt Rechnung | 7 Beträge |
Rubrik | Katastrophenschutz |
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 890555 |
Datum | 30.05.2025 12:53 | 1138 x gelesen |
hallo,
hui - ein grosser Brocken ;-(
Für den Einsatz bei der Brandbekämpfung hatte die Bundeswehr der Stadt Wernigerode eine Rechnung geschickt: 1,35 Millionen Euro soll Wernigerode zahlen. Die Stadt hofft noch auf eine Lösung.1
Die Bundeswehr hält an der Rechnung für die Amtshilfe beim Brockenbrand fest. Die Ermittlung der Rechnungsbeträge erfolge im Einklang mit der geltenden internen Abrechnungsvorschrift, teilte eine Sprecherin des Operativen Führungskommandos der Bundeswehr auf Anfrage mit. Auf Antrag der Stadt Wernigerode sei aber die Zahlungsfrist verlängert worden.
"Grundsätzlich gilt als Ausnahme, dass bei Vorliegen eines Kabinettsbeschlusses keine Kosten in Rechnung gestellt werden." Hier nannte die Bundeswehrsprecherin unter anderem das Hochwasser im Ahrtal oder die Corona-Pandemie.
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 890556 |
Datum | 30.05.2025 13:36 | 695 x gelesen |
Ade 'unbürokratische' Hilfe durch die BW ...  Beitrag bewerten
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Autor | Tobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg | 890557 |
Datum | 30.05.2025 15:02 | 636 x gelesen |
Wieso ade?
Ganz normal Abwicklung der Amtshilfe, nichts besonderes. Beitrag bewerten
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 890558 |
Datum | 30.05.2025 15:47 | 597 x gelesen |
Naja, es wird dann in Zukunft wohl so sein, dass eine Kommune/Kreis/Land erst einen Kabinettsbeschluss abwarten wird, bevor sie auf eigene Kosten die BW ordert.  Beitrag bewerten
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 890559 |
Datum | 30.05.2025 16:08 | 606 x gelesen |
Guten Tag
Geschrieben von Tobias H.
Ganz normal Abwicklung der Amtshilfe,
Genau, und auch auf bundeswehr.de erläutert:
[...]
Wer kommt für die entstanden Kosten auf ?
Generell gilt: Amtshilfe ist kostenpflichtig. Die ersuchende Behörde muss für die Amtshilfe zwar keine Verwaltungsgebühren zahlen, allerdings müssen alle angeforderten Leistungen auf Anforderung erstattet werden. So muss die anfordernde Behörde beispielsweise gänzlich für die Kosten der Flugstunden eines jeden Hubschraubers vom Typ CH-53 aufkommen, der bei der Waldbrandbekämpfung zum Einsatz kommt.
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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Autor | Tobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg | 890560 |
Datum | 30.05.2025 16:48 | 593 x gelesen |
Wenn man die Zeit hat zu warten...
Ansonsten ganz normaler tagtäglicher Vorgang in der Amtsgericht.
Alternativ kann ja jederzeit ein Unternehmen beauftragt werden. Ob das dann günstiger wird bezweifle ich. Beitrag bewerten
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Autor | Ulri8ch 8C., Pfarrkirchen / Bayern | 890562 |
Datum | 30.05.2025 22:49 | 628 x gelesen |
Geschrieben von Neumann T.Naja, es wird dann in Zukunft wohl so sein, dass eine Kommune/Kreis/Land erst einen Kabinettsbeschluss abwarten wird, bevor sie auf eigene Kosten die BW ordert.
Naja, das liegt schlicht daran, dass wir in D 16 Bundesländer mit 16 Anforderungs- und Abrechnungsvarianten haben...
Und insbesondere bei den meisten (oder immer noch allen) ostdeutschen BL zahlt trotz z.T. sehr komischer Anforderungsvorgaben am Schluß immer (!) die Gemeinde, ausser der Sendende schlägt die Kosten nieder!
Das hab ich in den letzten fast Jahren seit 2018 mehrfach thematisiert... es ist den meisten aber zu abstrakt oder egal, oder man hat eine praktikable Lösung wie in Bayern (K-Alarm...) oder NRW (Alarmierung über BezReg etc.).
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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