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ThemaFalschparker blockiert Feuerwehr: Brandopfer stirbt - fahrlässige Tötung?12 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg890262
Datum12.04.2025 13:071929 x gelesen
Falschparker in Köln blockiert Feuerwehr: Brandopfer stirbt

Ein Falschparker verhindert in Köln den rechtzeitigen Zugang eines Feuerwehrwagens zu einem Brand. Nun wird gegen den Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung ermittelt.

t-online

hallo,

interessante Entwicklung:

Gut zwei Wochen nach einem Brandeinsatz in Köln, bei dem die Feuerwehr durch einen Falschparker behindert wurde, ist ein lebensgefährlich verletzter Mann gestorben. Das teilte ein Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Gegen den Autofahrer werde deshalb nun wegen fahrlässiger Tötung ermittelt.
Bericht vom Einsatz: Feuer in Humboldt-Gremberg: Falschparker behindern Rettungseinsatz

und dann jetzt:

"Es bestehen konkrete Anhaltspunkte, dass die Behinderung der Feuerwehrfahrzeuge und die damit eingetretene zeitliche Verzögerung von mehreren Minuten ursächlich dafür gewesen sein kann, dass der Geschädigte nicht eher gerettet werden konnte und infolgedessen weitere schwere Verbrennungen erlitten hat", teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft mit.

...

Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt, nun sei der Tatvorwurf in fahrlässige Tötung geändert worden.


das sollte sich jetzt breit rumsprechen ...

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW890263
Datum12.04.2025 14:14992 x gelesen
Die Frage ist ja, was jetzt daraus wird:

Wurde das Auto nach dem Vorfall forensisch untersucht, so dass man dem Beschuldigten die Fahrereigenschaft mit hinreichender Sicherheit nachweisen kann? (oder ist er gar geständig?)

In der Praxis scheitert die Ahndung von Parkverstößen mit mehr als 23,50 Euro ja sehr oft daran, dass der Betroffene nicht auf frischer Tat angetroffen wurde und ihm der Verstoß auch sonst nicht nachzuweisen ist.

Auch auf der medizinischen Seite muss erstmal nachgewiesen werden, dass eine um den Betrag der nachzuweisenden (*) Verzögerung schnellere Rettung über die DLK den Tod des Opfers verhindert hätte.

Am Ende werden jetzt zwar bestimmt wieder vielerorts Fackeln und Mistgabeln ausgepackt, aber für eine rechtsstaatliche Verurteilung braucht es nun mal mehr. Und das ist auch gut so.

(*) soweit ich weiß, gibt es Videos von Anwohnern. Möglicherweise kann die Verzögerung also tatsächlich beziffert werden.

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AutorHors8t S8., Leverkusen / NRW890269
Datum13.04.2025 15:56754 x gelesen
Es wird wahrscheinlich schwierig dem Falschparker die Schuld am Tod des Opfers zu beweisen.
Die Frage die sich mir stellt ist aber eher: Was darf Feuerwehr? Wir kennen sicher alle die Youtubevideos von amerikanischen Firefighters, die mal eben Autoscheiben von Falschparkern einschlagen, um ihren Schlauch durch zulegen. Das würde für einen deutschen Feuerwehrmann sehr teuer, zu Recht. Ich erinnere mich noch an meinen Gruppenführerlehrgang, der mitlerweile schon über 40 Jahre her ist. Damals gab es am IDF in Münster einen Juristen, der für die Gesetzeslehre zuständig war. Er erzählte die Geschichte von einem brennenden landw. Anwesen. Als die Feuerwehr ankam stellte diese schnell fest, dass die Wasserversorgung nicht ausreichte und forderte einen SW nach. Bei Eintreffen meldete der Fahrer, dass die einzige Zufahrt durch parkende Gaffer nicht mehr passierbar war. Auf Anweisung des Einsatzleiters gab der Fahrer Gas, bahnte sich seinen Weg und beschädigte über 20 Autos. Hinterher natürlich großes Geschrei und Gerichtsverhandlung. Ende vom Lied: die Falschparker mußten den Schaden am Feuerwehrauto bezahlen. Ich weiß nicht, ob das tatsächlich so war und ob sowas heute auch noch so ausgehen würde.
In Köln war ja nun eindeutig Menschenleben in Gefahr. Muß ich dann noch Rücksicht auf falsch geparkte Autos nehmen, oder darf ich hier auch mit Gewalt durchbrechen. Die 2. Frage: Wer ist für den Schaden zuständig? Die Feuerwehr, der ursächliche Falschparker, oder wird vielleicht noch der DLK Fahrer wegen Sachbeschädigung angezeigt? Bei allen Einsätzen gilt ja der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Bei Stichwort P-Tür nehmen wir auch keine Rücksicht auf edle Eingangstüren.
Ich weiß ja, das Feuerwehr, und besonders wir Ehrenamtler, uns schnell im Recht fühlen. Deshalb könnten sich vielleicht alle die " meinen oder glauben" mal zurückhalten, und das Feld denen überlassen, die schon Erfahrungen gemacht haben, oder eine juristische Vorbildung haben.

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW890275
Datum13.04.2025 21:44660 x gelesen
Normalerweise werden doch am IdF-NRW den (angehenden) Führungskräften die Grundlagen ihres Handelns vermittelt und nicht nur Geschichten aus dem Paulanergarten erzählt?!

Kurzfassung aus der Hüfte:

Der Einsatzleiter darf so ziemlich alles anordnen, was zur Erreichung des Einsatzzieles notwendig und verhältnismäßig (!) ist.

Dritte haben die Maßnahmen (insbesondere auch das Entfernen von Kfz., Bewuchs oder sogar Gebäudeteilen) zu dulden und Lösch- oder Hilfsmittel auf Anforderung zur Verfügung zu stellen, Betroffene sowieso.

Maßnahmen sind (neben dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit) zunächst gegen Ordnungsstörer zu richten, erst dann gegen Nichtstörer. Nicht betroffene Nichtstörer haben Anspruch auf Schadenersatz gegen den Träger der Feuerwehr.

Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass eine Maßnahme rechtsfehlerhaft war, haftet der Träger der Feuerwehr. Nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er die handelnden Personen in Regress nehmen (solche Fälle sind in der Praxis nahezu unbekannt!).

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AutorRobi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen890277
Datum14.04.2025 07:32682 x gelesen
Geschrieben von Horst S.In Köln war ja nun eindeutig Menschenleben in Gefahr. Muß ich dann noch Rücksicht auf falsch geparkte Autos nehmen, oder darf ich hier auch mit Gewalt durchbrechen.

Mal abgesehen von der Schuldfrage am Ende - wie war die Situation vor Ort wirklich?
Kann man das Fahrzeug wirklich einfach "wegrammen"? Ich bezweifle dies stark. Da steht ja nicht nur ein Auto rum; Bordsteine etc. Also ist der Raum, wo sich etwas hinbewegen kann minimal.
Dazu kommt: Was bringt mir wenn ich den Weg "freiramme" aber dabei mein Fahrzeug und vor allem den Fahrer gefährde?
Löst der Airbag aus? Riskiere ich ggf. einen fahrtbehindernden Schaden an meinen Fahrzeug?

Also allein aus diesen Gründen finde ich das eine sehr hypothetische Frage. Es ist einfach unrealistisch, dass man mit modernen LKW in städtischer Bebauung einfach so, ohne großen Schwung ohne die Einsatzfähigkeit des Fahrzeuges zu riskieren, irgendwas bewirkt.

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern890288
Datum14.04.2025 15:32578 x gelesen
Servus,

mei vielen Dank für diesen Post.
Ich bekomme immer leichtes Zucken, wenn ich lese, was wir alles nicht dürfen und dies auch gut ist, aaaaaaaaaaahrg
oder wie viel Verständnis wir immer haben sollen/müssen für Nichtskönner, Egoisten oder andere Pfeifen.
Leider haben wir nicht mehr den Arsch in der Hose uns des Werkzeugkasten des Dürfens zu bedienen,
weil es ja schon einmal irgendwo am Arsch der Welt ein Urteil, daß natürlich keiner gelesen hat und/oder die Zusammenhänge keinem bekannt sind, gegeben hat und wir uns deswegen immer ganz devot verhalten müssen.....

Ergo hast du meine Tag gerettet.

Und nur mal so am Rande.....
Was interessiert mich denn bitte eine falsch abgestellte Karre??
Mich interessiert viel mehr, was das Opfer alles nicht mehr erleben darf/kann,
was das Opfer vielleicht noch alles vorgehabt hätte,
was die Angehörigen alles nicht mehr zusammen unternehmen können,
uswuswusw....
Wegen einem Falsch abgestellten Auto???
Die Karre wegschieben und gut.
Und wenn sie dann evtl. kaputt ist, ist mir das persönlich aber soetwas von komplett egal.....

Aber es ist ja gut so, wenn man alles unterlässt, weil wir ja keine Rambos sein sollen.......
Mannmannmann


Gruß vom See

Markus

In Treue fest!

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP890290
Datum14.04.2025 16:06531 x gelesen
Geschrieben von Markus G. Und wenn sie dann evtl. kaputt ist, ist mir das persönlich aber soetwas von komplett egal.....Du musst halt schauen wie kaputt deine Feuerwehrkarre maximal werden darf, bevor sie dir spontan den Dienst quittiert. Das kann bei einer leidlich modernen Drehleiter voller Sensoren, Technik, Computer und so Gedöns vielleicht schon sehr schnell der Fall sein, wenn du die falsche abgestellte Karre damit auch nur ein paar cm beiseite schiebst.

"Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen"
(Didi Hallervorden)

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern890293
Datum14.04.2025 18:48510 x gelesen
Hallo Sebastian;

warum muß ich die mit meiner Feuerwehrkarre wegbummsen????
Wieder einmal einfach gedacht.
Möglichkeit 1:
Die stöhrende Karre aufschaukeln und auf die Seite schaukeln.
Möglichkeit 2:
Mit Spreizer die Karra hochheben, Schaufeln unter die Reifen und wegschieben.
Möglichkeit 3:
Rangierhilfen beschaffen, unter die Reifen und weg damit.
Möglichkeit 4:
Wenn alles nicht geht, den Karren auf seine Seite legen.

Das mal schnell in den Raum geschmissen.
Wo muss ich denn immer den Rambo machen?
Ja, es könnte antregend werden, weil so ein Auto auch schwer sein kann.
Aber es ist alles machbar.
Wenn ich aner als BF permanent unterbesetzt fahre, habe ich,
wenns drauf ankommt knappe bis keine Ressource mehr, um ein Auto zu bewegen.
Ergo die Frage, warum wird immer so getan, als ob alles ein unüberbrückbares Hindernis wäre.
Möglichkeit 4.
Warum traut sich das keiner??
Warum ist es gut, daß in unserem Land die Verhältnismäßigkeit gewart werden muß.
Was ist verhältnismäßig??
Frag doch mal das Opfer, ob er mit einem verbeulten Auto Leben könnte, wenn er es zu entscheiden hätte.
Frag doch mal die Angehörigen, warum man nicht in der Lage oder Willens ist, einen Falschparker umzusetzen.
Frag doch mal die FF´ler, wie depremierend es ist, Tagein, Tagaus auf jeden Volldeppen rücksicht zunehmen,
immer unter dem Aspekt einer Verhältnismäßigkeit.
Frag doch einmal die Opfer, die aufgrund falsch verstandener Toleranz, jeden Tag ihres retlichen Lebens zu Leiden haben,
wenn sie überhaupt noch am Leben sind.

Ich kann dem Ganzen in keinster Weise etwas abgewinnen.
Wir sollten mMn. endlich wieder dazu hinkommen, daß wir unsere Möglichkeiten bei Bedarf auch einsetzen und durchsetzen
und uns nicht immer weiter rechtfertigen mit hättekanntidadiwari.....

Vielleicht wird dann die Bevölkerung wieder etwas sensibler und wir können wieder in Ruhe unsere Arbeit machen.

Aaaaaaaaber das alleine wird (M)ein Traum bleiben.......


Gruß vom See

Markus

In Treue fest!

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW890296
Datum14.04.2025 19:47523 x gelesen
Geschrieben von Markus G.Möglichkeit 1:
Die stöhrende Karre aufschaukeln und auf die Seite schaukeln.
Möglichkeit 2:
Mit Spreizer die Karra hochheben, Schaufeln unter die Reifen und wegschieben.
Möglichkeit 3:
Rangierhilfen beschaffen, unter die Reifen und weg damit.


All das hätte aber wohl den Kunden auch nicht gerettet.

Weil es noch länger gedauert hätte, als der Sprungretter!

Geschrieben von Markus G.Möglichkeit 4:
Wenn alles nicht geht, den Karren auf seine Seite legen.


Wenn es wirklich schnell gehen muss wohl die einzige Alternative. Wenn der Platz dafür da ist.

Geschrieben von Markus G.Vielleicht wird dann die Bevölkerung wieder etwas sensibler und wir können wieder in Ruhe unsere Arbeit machen.

Das klappt nie, dafür sind solche Fälle doch (zum Glück!) viel zu selten...

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern890299
Datum14.04.2025 20:06591 x gelesen
Hallo Henning,

Geschrieben von Henning K.All das hätte aber wohl den Kunden auch nicht gerettet.
Weil es noch länger gedauert hätte, als der Sprungretter!


Weiß man es??
Wie sicher ist sicher?
Erweiterte Frage:
Wenn ich genug Personal hätte, dann kann ich theo. beides machen.
Würde der Kunde aber in den Sprungretter springen?
Wäre er hierzu noch in der Lage gewesen?
Wäre die DL die evtl. einzige richtige Maßnahme gewesen, weil ich auch Wasser am Rohr gehabt hätte....
Aber alles egal, ich war nicht dabei und dem Kunden ist es jetzt auch egal.
Ich mag es nur nicht mehr, daß wir uns andauernd hinter scheinheiligem Gewäsch, Gutmenschentum und hohlen Phrasen verstecken.
Ich erwarte hier auch endlich einmal ein Handeln unserer gewählten Gremien, die anscheinend nur zum kostenlosen durchfuttern bei Veranstalltungen ihre Daseinberechtigung haben.

Aber egal, ich beginne wieder mich aufzuregen......

Gruß vom See

Markus

In Treue fest!

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AutorHors8t S8., Leverkusen / NRW890302
Datum15.04.2025 10:16560 x gelesen
Du hast natürlich recht. Es ist immer eine Einzelfallentscheidung, ob so etwas geht oder nicht. Es wundert mich nur, dass man noch nie ( außer diesem Uraltfall) von sowas gehört hat. Stattdessen liest man aber oft: Die Feuerwehr kam nicht durch, weil einer im Weg stand und mußte dann zu Fuß mit tragbaren Leitern weiterarbeiten.
Vielleicht ( !) wäre es ja auch mal ein Argument gegen Falschparker. Wenn man Rettungswege versperrt, muß man im schlimmsten Fall nicht nur mit einem Knöllchen, sondern vielleicht auch mit einem kaputten Auto rechnen.

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AutorRobi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen890304
Datum15.04.2025 13:23617 x gelesen
Geschrieben von Horst S.Vielleicht ( !) wäre es ja auch mal ein Argument gegen Falschparker. Wenn man Rettungswege versperrt, muß man im schlimmsten Fall nicht nur mit einem Knöllchen, sondern vielleicht auch mit einem kaputten Auto rechnen.

Das einfachste Argument wäre, wenn die Ordnungsbehörden, anstatt sich ne Stunde mit der Suche nach dem Autofahrer zu machen, gleich den Falschparker umzusetzen.

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 12.04.2025 13:07 Jürg7en 7M., Weinstadt
 12.04.2025 14:14 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 13.04.2025 15:56 Hors7t S7., Leverkusen
 13.04.2025 21:44 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 14.04.2025 15:32 Mark7us 7G., Kochel am See
 14.04.2025 16:06 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 14.04.2025 18:48 Mark7us 7G., Kochel am See
 14.04.2025 19:47 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 14.04.2025 20:06 Mark7us 7G., Kochel am See
 14.04.2025 07:32 Robi7n B7., Braunschweig
 15.04.2025 10:16 Hors7t S7., Leverkusen
 15.04.2025 13:23 Robi7n B7., Braunschweig
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