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Thema | Neue Feuerwehrverordnung (FwVO) in Niedersachsen veröffentlicht | 6 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Jens8 H.8, Wildeshausen / Niedersachsen | 890256 | |||
Datum | 11.04.2025 09:31 | 1393 x gelesen | |||
https://www.verkuendung-niedersachsen.de/api/ndsgvbl/2025/25/0/nds-gvbl-2025-25.pdf Am 10. April 2025 wurde die überarbeitete niedersächsische Feuerwehrverordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 890258 | |||
Datum | 11.04.2025 11:28 | 750 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Jens H. Am 10. April 2025 wurde die überarbeitete niedersächsische Feuerwehrverordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Mag vielleicht weniger wichtig und politisch unkorrekt sein; aber hätte man der besseren Lesbarkeit wegen auf Formulierungen wie beispielsweise: "Truppführerin oder ein Truppführer", " Maschinistin oder ein Maschinist", "Ausbilderin oder Ausbilder in der Feuerwehr sowie Ausbildungsleitung und Stellvertretende Ausbilderin oder Stellvertretender Ausbilder in der Feuerwehr sowie Stellvertretende Ausbildungsleiterin oder Stellvertretender Ausbildungsleiter" oder "Sicherheitsbeauftragte oder Sicherheitsbeauftragter und Stellvertretende Sicherheitsbeauftragte oder Stellvertretender Sicherheitsbeauftragter" verzichten können ? Ansonst erstmal viel Lesestoff. Gruß aus dere Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, Salzhausen / Niedersachsen | 890264 | |||
Datum | 12.04.2025 15:02 | 649 x gelesen | |||
Da gibt es an der Einsatzstelle jetzt für Niedersachsen neue Funktionswesten: - Blau für Gruppenführer (bisher rot=Einheitsführer) - Rot weiß kariert für Verbandsführer (bisher rot=Einheitsführer) - Grün weiß kariert für Fachberater (bisher Hellblau) Wieso Westen für Notfallseelsorge und Krisenintervention in einem Erlass zur Feuerwehr definiert werden wo diese doch nicht von Feuerwehren gestellt werden, es aber keine Festlegung für Einsatznachsorge / PSNV E gibt ist mir nicht klar. | |||||
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Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 890278 | |||
Datum | 14.04.2025 07:39 | 460 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo z.Wieso Westen für Notfallseelsorge und Krisenintervention in einem Erlass zur Feuerwehr definiert werden wo diese doch nicht von Feuerwehren gestellt werden Also in den Großstädten jedenfalls sind die PSNV-Einheiten historisch gewachsen vorrangig bei den Feuerwehren angesiedelt. Meines Wissens nach, haben diverse Landkreise auf Basis der Konsensuskonferenz von 2010 ebenfalls PSNV-E Einheiten aufgebaut. | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, Salzhausen / Niedersachsen | 890283 | |||
Datum | 14.04.2025 10:05 | 391 x gelesen | |||
Ich wüsste ausser Braunschweig keine Stadt / Kreis wo PSNV-B bei der Feuerwehr angesiedelt ist. PSNV-E kommt bei den Westen nicht vor. Da wird man aber in der Regel auch nach dem Einsatz tätig. Einsatzbegleitung ist extrem selten sinnvoll. | |||||
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Autor | Jens8 H.8, Wildeshausen / Niedersachsen | 890284 | |||
Datum | 14.04.2025 11:39 | 417 x gelesen | |||
Aus der Mitteilung des MI Die wesentlichen Änderungen im Überblick Die bisher geltende Feuerwehrverordnung musste nach fast 15 Jahren Gültigkeit einer Überarbeitung unterzogen werden. Mit Verkündung der neuen Feuerwehrverordnung für die niedersächsischen Feuerwehren sind folgende wesentliche Änderungen verbunden: Durch Anpassung der Verordnungsermächtigung des Nds. Brandschutzgesetzes im November 2024 musste folgerichtig an vielen Stellen auch die Feuerwehrverordnung angepasst werden. So ist neben der Freiwilligen Feuerwehr auch die Pflichtfeuerwehr konsequent im Verordnungstext zu benennen. Aufgrund der Verordnungsermächtigung wurde der Bereich der Ausbildung und dessen Gliederung in die Verordnung überführt. Konsequente Trennung zwischen Ausbildung eines Feuerwehrmitglieds und Regelfunktionen im Zuge der Verleihung von Dienstgraden. Neue Bekleidung für die Feuerwehren zur Angleichung an modernere Schnitte und dem bundesweiten Trend folgend. Neue Dienstgrade für die Feuerwehren zur Angleichung an andere Bundesländer. Neue Dienstgradabzeichen zu den neuen Dienstgraden. Konsequente Trennung von Ausbildungsstand und einsatzspezifischer Funktion durch Helmkennzeichnung und Funktionswesten / Funktionskoller. Bei Dienstkleidung und Dienstgraden ist hervorzuheben, dass die niedersächsischen Kommunen darüber entscheiden, ob und wann sie auf die neue Feuerwehrdienstkleidung umstellen. Es gibt keine Frist oder Vorgabe des Landes, auf die neue Dienstkleidung umzustellen. Es kann die bisherige Dienstkleidung mit bisherigen Dienstgraden und Dienstgradabzeichen weitergetragen werden. Die Kommunen können auch entscheiden, die bisherige Dienstkleidung weitertragen zu lassen, aber auf neue Dienstgrade und Dienstgradabzeichen umzustellen. Wenn in der Gemeinde auf die neue Dienstkleidung umgestellt wird, sind ausschließlich die neuen Dienstgrade und Dienstgradabzeichen zu verwenden. | |||||
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