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ThemaDigitalfunk soll Airbags (nur bei Privat)-Autos auslösen?7 Beträge
RubrikKommunikationstechnik
 
AutorFabi8an 8B., Machern / 889889
Datum07.02.2025 14:121734 x gelesen
Weil es keinen anderes Themenbereich gibt:

Digitalfunk soll Airbags (nur bei Privat)-Autos auslösen.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz889890
Datum07.02.2025 16:011036 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Fabian B.Digitalfunk soll Airbags (nur bei Privat)-Autos auslösen.

1. ist das ganze hinter einer Bezahlschranke
2. kann das nicht so wild sein, denn sonst hätte man bestimmt schon von den tausenden Airbags gehört, die der Digitalfunk dann sicher auch in vielen anderen Fahrzeugen ausgelöst hätte (insbesondere bei der Polizei wird ja auch viel mit HRT in Fahrzeugen gefunkt)
3. weiß ich nicht, was das mit Threadtitel "Ausschreibung, Kopplung Navigation, Funk und Rückfahrkamera" zu tun hat. Wenn es keinen passenden Thread gibt, sollte man halt einen neuen mit passendem Titel anlegen, anstatt irgendeinen alten Thread zu nehmen.

Gruß,
Michael

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen889891
Datum07.02.2025 16:47910 x gelesen
Geschrieben von Fabian B. Weil es keinen anderes Themenbereich gibt:

Digitalfunk soll Airbags (nur bei Privat)-Autos auslösen.



Das Thema ist doch alt. Schon als der Digitalfunk eingeführt wurde und die Altfahrzeuge damit nachgerüstet werden sollten, musste man sich vom Hersteller eine Freigabe holen, um überhaupt ein Digitalfunkgerät einbauen zu dürfen. Da standen u.a. Einbaupositionen drin (Abstand zu empfindliche elektronischen Bauteilen ect.). Auch schon damals war die Vorgabe, mit einem HRT nur mit einer Aktiv-Ladehalterung und einer Außenantenne zu funken. Und wer noch älter ist, erinnert sich bestimmt daran, als damals die Handys auf dem Markt kamen, gab es Ladehalterungen mit einer Klemm-Fensterantenne, weil man nicht mit dem Handy im Auto telefonieren sollte (verboten war das damals nicht).

Heinrich

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW889897
Datum07.02.2025 21:53877 x gelesen
Geschrieben von Heinrich B.Das Thema ist doch alt. Schon als der Digitalfunk eingeführt wurde und die Altfahrzeuge damit nachgerüstet werden sollten, musste man sich vom Hersteller eine Freigabe holen, um überhaupt ein Digitalfunkgerät einbauen zu dürfen. Da standen u.a. Einbaupositionen drin (Abstand zu empfindliche elektronischen Bauteilen ect.). Auch schon damals war die Vorgabe, mit einem HRT nur mit einer Aktiv-Ladehalterung und einer Außenantenne zu funken.

Das ist aber nicht auf den Digitalfunk beschränkt sondern gilt sinngemäß auch für analogen Funk.

Es ist ja auch schon bei der Betriebserlaubnisbegutachtung für ein neues Feuerwehrfahrzeug unter dem Prüfpunkt "EMV" nachzuweisen, dass die verwendete Funktechnik eine entsprechende Zulassung hat (ECE-R10) und dass Sendeleistung und Anennenposition den Aufbaurichtlinien des Fahrzeugherstellers entsprechen.

Jedenfalls bei meinen Gutachten ;-)

Geschrieben von Heinrich B.Und wer noch älter ist, erinnert sich bestimmt daran, als damals die Handys auf dem Markt kamen, gab es Ladehalterungen mit einer Klemm-Fensterantenne, weil man nicht mit dem Handy im Auto telefonieren sollte

Die Antenne war doch eigentlich mehr zur Reichweitenverbesserung vorgesehen, oder?

Mir hat mal vor über 20 Jahren ein EMV'ler sinngemäß gesagt "auch wenn der Betrieb von Handys im Innenraum eigentlich nicht freigegeben wird: kein Fahrzeughersteller könnte es sich erlauben, dass dadurch zum Beispiel Airbags ausgelöst werden!". Da dürfte die faktische Regelungsgewalt der Fachpresse deutlich besser wirken als gesetzliche Vorschriften.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz889898
Datum07.02.2025 23:09812 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Heinrich B.Auch schon damals war die Vorgabe, mit einem HRT nur mit einer Aktiv-Ladehalterung und einer Außenantenne zu funken. Und wer noch älter ist, erinnert sich bestimmt daran, als damals die Handys auf dem Markt kamen, gab es Ladehalterungen mit einer Klemm-Fensterantenne, weil man nicht mit dem Handy im Auto telefonieren sollte (verboten war das damals nicht).Geschrieben von Heinrich B.Auch schon damals war die Vorgabe, mit einem HRT nur mit einer Aktiv-Ladehalterung und einer Außenantenne zu funken. Und wer noch älter ist, erinnert sich bestimmt daran, als damals die Handys auf dem Markt kamen, gab es Ladehalterungen mit einer Klemm-Fensterantenne, weil man nicht mit dem Handy im Auto telefonieren sollte (verboten war das damals nicht).

...und seit man an Mobiltelefonen die Antennen nicht mehr deutlich außen sieht, weil die jetzt im Gerät integriert sind, ist die reale Sende- und Empfangsleistung zwar wesentlich schlechter geworden, aber Strahlenbelastung durch Mobilfunk ist da irgendwie seit Jahren kein Thema mehr, man sieht ja auch keine Antennen mehr. Ich schaue da immer in ungläubige Gesichter, wenn ich die physikalischen Eigenheiten des Mobilfunks im Sprechfunklehrgang erkläre, an Fahrzeugantennen für Handys erinnern sich nur die Älteren. Die kennen auch noch die lustigen Knackgeräusche in alten schlecht abgeschirmten Radios oder ähnlichen Geräten, wenn man mit dem Handy in der Nähe war. Seit die Geräte dagegen abgeschirmt sind, wurde die Handystrahlung anscheinend viel ungefährlicher.

Mir ist aber weder aus damaliger noch aus heutiger Zeit ein Fall bekannt, bei dem ein Airbag durch irgendein Mobilfunkgerät (egal ob Handy oder Digitalfunkgerät) ausgelöst worden ist. Das wäre auch kein "Defekt" des Mobilfunkgerätes sondern nur ein Nachweis für mangelnde Störfestigkeit des Airbag-Systems und damit ein klarer Haftungsfall des Fahrzeugherstellers.

Gruß,
Michael

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AutorDirk8 B.8, Karlsbad / Baden-Württemberg889902
Datum08.02.2025 12:131117 x gelesen
Geschrieben von Michael W.1. ist das ganze hinter einer Bezahlschranke
2. kann das nicht so wild sein, denn sonst hätte man bestimmt schon von den tausenden Airbags gehört, die der Digitalfunk dann sicher auch in vielen anderen Fahrzeugen ausgelöst hätte (insbesondere bei der Polizei wird ja auch viel mit HRT in Fahrzeugen gefunkt)



Wenn man den Artikel liest, gibt es den deutlichen Eindruck, dass das ganze nur eine vorgeschobene Begründung ist einen zweiten Kommandowagen zu beschaffen. Offensichtlich hat es funktioniert und die Gemeinde hat sich überrumpeln lassen.

Ein Kommandowagen ist auch nur ein PKW mit den gleichen EMV Eigenschaften, vielleicht sogar schlechteren durch die zusätzlichen Einbauten?

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AutorPete8r M8., Wien / Wien889913
Datum11.02.2025 18:18534 x gelesen
Die Sorgen gab's bei den ersten Airbag-Fahrzeugen, hat sich auch in den ursprünglichen Reparaturvorschriften gefunden. Und wir haben gelernt, dass die Airbags nicht so schnell "auf das unangemessene Ereignis" auslösen. Geht heute viel entspannter und nichts passiert. Waren die Entscheidungsträger in der Gemeinde zu jung/unerfahren..?

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