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Thema | Rettungsmesser und neues Waffengesetz? | 6 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 888584 | |||
Datum | 30.08.2024 11:07 | 1336 x gelesen | |||
hallo, aktuell werden ja Änderungen beim Waffenrecht diskutiert. Dabei geht es in Richtung einer Verschärfung. Vor über 10 Jahren war das ja auch schon ein Thema: 'Rettungsmesser?' von Josef M. Ein Experte sieht da ev. auch Probleme für Feuerwehrs:
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 888585 | |||
Datum | 30.08.2024 11:16 | 837 x gelesen | |||
Geschrieben vom Expertenvielleicht kommt dazu nochmal was genaueres Dass man nicht direkt in der Beruhigungs- und Beweihräucherungspressekonferenz den kompletten Gesetzesentwurf präsentiert ist eher keine Überraschung. Dass sich Menschen, die dem Waffenrecht gegenüber eher liberal eingestellt sind, frühzeitig sehr kritisch einer Verschärfung gegenüber äußern, auch nicht. Die bei uns genutzten Rettungsmesser wurden, soweit ich das richtig erinnere, in den letzten 20 Jahren allerdings auch nie zum Kuchenschneiden eingesetzt. Daher sind mir die Kosten für die Ausnahmeerlaubnis dazu auch egal. "Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen" (Didi Hallervorden) | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 888588 | |||
Datum | 30.08.2024 13:54 | 787 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Die bei uns genutzten Rettungsmesser wurden, soweit ich das richtig erinnere, in den letzten 20 Jahren allerdings auch nie zum Kuchenschneiden eingesetzt. Die von uns in der breiten Feuerwehrwelt verwendeten "Rettungsmesser" werden zwar als solche von der Industrie beworben, sind rein waffenrechtlich aber schlicht und ergreifend Einhandmesser... und unterliegen bereits heute einem Führverbot nach dem Waffengesetz. Allerdings gibt es verschiedene Ausnahmen für sog. sozialadäquate Zwecke (u.a. für Einsatzdienste, Jagd), daher für Feuerwehrs im Dienst legal... aber obacht: das "Rettungsmesser" auf der Heimfahrt am Mann/ an der Frau, oder aber offen im Fahrzeug liegend (z.B. Seitenfach oder Mittelkonsole) bedeutet bereits ein Führen ohne diese Ausnahme, und stellt eine OWI dar. Konsequenz: Bußgeldbescheid und i.d.R. Einziehung des Messers samt Verwertung (= Vernichtung) des Messers! Die "richtigen" Rettungsmesser (mit abgerundeter Spitze mit Haken für Säcke o.ä.) haben einen Freistellungsbescheid des BKA, die unterliegen dann diesbezüglich nicht dem Waffengesetz! | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 888591 | |||
Datum | 30.08.2024 21:06 | 620 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus R.Die "richtigen" Rettungsmesser (mit abgerundeter Spitze mit Haken für Säcke o.ä.) haben einen Freistellungsbescheid des BKA, die unterliegen dann diesbezüglich nicht dem Waffengesetz! Der Freistellungsbescheid ist von 2003, wir hatten also alle 20 Jahre lang Zeit unseren Bestand von "sogenannten" auf "richtige" Rettungsmesser umzustellen. Worüber wollen wir uns jetzt beschweren, wenn wir das nicht getan haben? | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 888598 | |||
Datum | 31.08.2024 16:11 | 598 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Der Freistellungsbescheid ist von 2003, wir hatten also alle 20 Jahre lang Zeit unseren Bestand von "sogenannten" auf "richtige" Rettungsmesser umzustellen. Ich kenne tatsächlich Feuerwehren, die z.B. an den PA's "richtige" Rettungsmesser verwenden, die haben definitiv keine Probleme. Alle anderen haben sich halt auf die im Waffengesetz definierte Ausnahme verlassen... und müssen jetzt abwarten, was kommt - und ggf. neu beschaffen! Geschrieben von Henning K. Worüber wollen wir uns jetzt beschweren, wenn wir das nicht getan haben? Wobei ich persönlich da jetzt erstmal abwarten würde. Im Gespräch ist ja auch, Messer mit feststehender Klinge von mehr als 6 cm Klingenlänge einem Führverbot zu unterwerfen. Derzeit sind das 12 cm. Nachdem ein Großteil der Jägerschaft feststehende Messer mit mehr als 6 cm Klingenlänge bei der Jagdausübung verwendet, könnte ich mir aufgrund der Menge an Betroffenen (die allesamt Wähler sind und zudem ja regelmäßig waffenrechtlich überprüft werden) durchaus vorstellen, dass es auch hier wieder Ausnahmen geben wird... und dann wahrscheinlich auch für Feuerwehrs und Co. Allerdings erschließt sich mir nicht wirklich, warum Einsatzdienste (von einzelnen Ausnahmen wie Tauchern etc. abgesehen) Messer mit feststehender Klinge im Einsatz führen sollten. Klappmesser sind da aus meiner Sicht allemal handlicher. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 888698 | |||
Datum | 10.09.2024 11:13 | 498 x gelesen | |||
hallo, die Rettungsmesser scheinen ja - zumindest nach diesem Entwurf - für Feuerwehrs usw. im Zusammenhang mit der Tätigkeit legal zu bleiben: MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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