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ThemaFeuerwehrfrau (36) und Mutter stirbt am 24.12.2023 bei Unfall5 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorRobi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen886293
Datum26.12.2023 23:352115 x gelesen
https://www.fireworld.at/2023/12/25/noe-feuerwehrfrau-36-und-mutter-stirbt-am-24-12-2023-bei-unfall-%E2%86%92-tochter-als-einsatzkraft-dabei-und-steht-nun-mit-nichts-da-%E2%86%92-unterstuetzungsaufruf/

In Östereich ist es an Heiligabend zu einem tödlichen Unfall gekommen.

Brisant: Tochter war als 15 Jährige an der Einsatzstelle als Angehörige der Fw mit anwesend. Kennt sich jemand mit den Modalitäten aus? 15 finde ich schon doch etwas jung.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg886299
Datum27.12.2023 10:171349 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Robin B.

Kennt sich jemand mit den Modalitäten aus? 15 finde ich schon doch etwas jung.


Ich auch; aber für NÖ:

-> " Komm auch Du zur Feuerwehr! "

[...]
Ab dem 8. Lebensjahr lernst du die Feuerwehr spielerisch bei der Kinderfeuerwehr kennen. Mit dem 10. Lebensjahr kann es bei der NÖ Feuerwehrjugend losgehen. Dort erhältst Du das nötige Rüstzeug, um später - genauer gesagt ab dem 15. Lebensjahr - für den Aktivdienst bestens ausgebildet zu sein.
[...]


und:

-> " Ausbildung- und auch Einsatzgeschehen erleben "

[...]
In den fünf Jahren bei der Feuerwehrjugend habe ich Vieles gelernt. Jetzt ist es an der Zeit, bei den Großen mitzuspielen. Die Überstellung in den Aktivdienst erfolgt an meinem 15. Geburtstag. Ab jetzt bin ich Feuerwehrmann und werde, wenn der Pager läutet, meine Kameradinnen und Kameraden im Einsatz unterstützen.
[...]


Abgesehen von der Sinnhaftigkeit, scheint rechtlich korekt zu sein ?


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP886301
Datum27.12.2023 10:30   1351 x gelesen
Und wäre die Tochter 38 Jahre alt, wäre der Fall genauso Schei*e.

"Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen"
(Didi Hallervorden)

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AutorSeba8sti8an 8S., Helmstadt-Bargen / Baden-Württemberg886317
Datum28.12.2023 09:49849 x gelesen
Geschrieben von Robin B.Kennt sich jemand mit den Modalitäten aus? 15 finde ich schon doch etwas jung.

Eine solche Einsatzkonstellation ist unabhängig vom Alter der Tochter besonders tragisch.

Was die rechtliche Situation in Österreich betrifft, habe ich verschiedene Quellen gefunden. Die einen reden von 15 Jahren als Ein-/Übertrittsalter, andere von 16 Jahren. Weiterhin heißt es in der einen Quelle, dass die jungen Einsatzkräfte nur außerhalb des Gefahrenbereichs tätig werden sollen.

Nichtsdestotrotz halte ich das definitiv für zu jung, um im Einsatzdienst dabei zu sein. Da kommen für mich viele Faktoren zusammen, die dagegen sprechen: körperliche Entwicklung, geistige Reife, psychische Belastbarkeit.

Bei uns machen die jungen Leute mit 17 Jahren ihren TM1-Lehrgang inkl. Sprechfunkausbildung, in den Einsatz dürfen sie ab dem 18. Geburtstag (und bekommen auch erst dann ihren Melder). Und selbst hier sehe ich mich als Führungskraft in der Verantwortung, diese jungen Einsatzkräfte an die besonderen Belastungen im Einsatz heranzuführen. Man kann sie natürlich nicht auf Dauer behüten wie ein rohes Ei, aber ich muss sie auch nicht beim ersten Einsatz gleich an die Front schicken. Sollte dies aber unumgänglich sein, dann ist es auch wichtig, sich im Nachgang um die Kameradinnen und Kameraden zu kümmern. Ob das erstmal in der eigenen Einheit passiert oder mithilfe der PSNV, das ist dann situativ zu bewerten.

Beste Grüße aus dem Kraichgau
Sebastian Stadler
-------------------------------------
Dieser Betrag ist meine eigene persönliche Meinung
und spiegelt nicht zwangsläufig die Meinung der Einheiten wieder, für die ich tätig bin.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg886318
Datum28.12.2023 10:40730 x gelesen
Guten Tag


Das Thema Einsatztätigkeit minderjähriger FW-Angehöriger wird hier im FW-Forum schon seit gut zwei Dutzend Jahren kontrovers diskutiert....

Geschrieben von Sebastian S.

Bei uns machen die jungen Leute mit 17 Jahren ihren TM1-Lehrgang inkl. Sprechfunkausbildung, in den Einsatz dürfen sie ab dem 18. Geburtstag (und bekommen auch erst dann ihren Melder).


So ist es in BaWü nach Gesetzeslage gem. § 11, Abs. 2 üblich, wird im mir überschaubaren Bereich (meist) so gehandhabt und ich kann wie die Mehrheit. Andere Bundesländer haben da andere Regelungen und scheinen damit ebenfalls zurechtzukommen.


Sollte dies aber unumgänglich sein, dann ist es auch wichtig, sich im Nachgang um die Kameradinnen und Kameraden zu kümmern. Ob das erstmal in der eigenen Einheit passiert oder mithilfe der PSNV, das ist dann situativ zu bewerten.

Genau, früher hatte man eine Flasche Schnaps zur E-Stelle oder ins Gerätehaus beordert, heute kann man ( fast ?) flächendeckend auf PSNV-Fachpersonal auch mit Feuerwehrbezug zurückgreifen. Diese stellen sich hier auch im Rahmen der TM-1 Ausbildung vor, auch die jungen FW-Leute dass es sowas gibt.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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 26.12.2023 23:35 Robi7n B7., Braunschweig
 27.12.2023 10:17 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 27.12.2023 10:30 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 28.12.2023 09:49 Seba7sti7an 7S., Helmstadt-Bargen
 28.12.2023 10:40 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
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