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Thema | Konstellation MLF ohne zusätzliches Fahrzeug | 14 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Mart8in 8H., Obing / | 886245 | |||
Datum | 23.12.2023 19:30 | 3051 x gelesen | |||
Hallo liebe Forumsmitglieder, ich habe eine allgemeine Frage an euch, wie Ihr diese Situation seht. Wir eine Freiwillige Feuerwehr in Bayern mit rund 30 Einsätzen im Jahr, davon ca. 10 Brand Einsätze, der Rest THL und Absicherungen verfügen über ein MLF mit Staffelbesatzung. Die Wehr verfügt über rund 30 aktive Mitglieder. 10 GF, 14 AGT und 10 Maschinisten. Die Einsatzstärke bei Einsätzen liegt je nach Tageszeit von 6 bis 18 Aktiven. Bis jetzt verfüge wir "nur" über das MLF. Alle Besorgungsfahrten (Atemschutzwerkstatt, Übungsstrecke usw.) sowie das Nachrücken bei Einsätzen erfolgt mit privaten PKW. Unser Gerätehaus verfügt nur über einen Stellplatz, ein neu oder Anbau ist nicht möglich. Bei fast jeden Einsatz werden mehr wie eine Staffel benötigt. Wenn Alarmstufenerhöhung sind werden auch mal mehr Geräteträger benötigt welche wir zur Einsatzstelle bringen. Meiner Meinung nach ist hier die Kommune in der Pflicht. Wie sieht ihr dieses Thema, Sachlich. DANKE für Antworten die mir weiterhelfen. | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 886250 | |||
Datum | 24.12.2023 00:16 | 1964 x gelesen | |||
Hallo, eine Situation, wie es sie vermutlich bei hunderten Feuerwehren landauf landab gibt, die nur ein Staffelfahrzeug haben. Die Kommune ist in der Pflicht, das vorzuhalten, was den Anforderungen entspricht. Wenn ihr mehr Personal als nötig habt, so ist das schön und gut, rechtfertigt aber erstmal nicht die Vorhaltung von weiteren Fahrzeugen. Die orientiert sich an anderen Dingen. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 886253 | |||
Datum | 24.12.2023 13:32 | 1523 x gelesen | |||
Ob das notwendig ist sollte ein Brandschutzbedarfsplan klar feststellen. Gerade im genannten Fall scheint ja doch ein mindestens hoher 6-Stelliger Betrag notwendig zu werden, da sollte man mindestens eine externe und unabhängige Bewertung zu einholen. Ich denke alles andere ist raten, wünschen und letztendlich leider auch falsche Erwartungen. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 886257 | |||
Datum | 24.12.2023 15:23 | 1438 x gelesen | |||
Wieviele Wehren gibt es in der Gemeinde sonst noch (Obing, Albertaich, ?), wie schnell sind die im betreffenden Gemeindeteil, wie schnell könntet ihr ein anderes Gerätehaus erreichen? "Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen" (Didi Hallervorden) | |||||
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Autor | Tobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg | 886266 | |||
Datum | 25.12.2023 07:58 | 1250 x gelesen | |||
Ist doch ziemlich einfach. Ein nachrücken ist nicht möglich Mangels geeignet Fahrzeug, wenn also mehr Kräfte als in deas eine Auto passen gebraucht werden, Alarm für die nächste Wehr. Je nachdem was für Termine und wie weit die sind fahre ich auch Zum Teil privat, ist einfach manchmal einfacher und schneller. Ansonsten ist doch ein Auto vorhanden um Veranstaltungen war zu nehmen. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 886268 | |||
Datum | 25.12.2023 09:53 | 1222 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Michael W. eine Situation, wie es sie vermutlich bei hunderten Feuerwehren landauf landab gibt, die nur ein Staffelfahrzeug haben. Durchaus ( leider ? ) vielfach Realität. Die Kommune ist in der Pflicht, das vorzuhalten, was den Anforderungen entspricht. Wenn ihr mehr Personal als nötig habt, so ist das schön und gut, rechtfertigt aber erstmal nicht die Vorhaltung von weiteren Fahrzeugen. Die orientiert sich an anderen Dingen. Nur weil ein MLF* gem. DIN-14530-25 zwar die feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe (1/8), dessen Besatzung aber nur aus einer Staffel (1/5) besteht, könnte man da nicht eine Art Verpflichtung schaffen, dass die Gemeinde zur Nachführung der restlichen Mannschaft zur Gruppenstärke und evtl. weiterer Einsatzkräfte beispielsweise noch ein MTW * oder kleines MZF* vorhalten sollte ? Klar, die Unterstellmöglichkeit stellt mancherorts ein Problem dar; aber mit Privatfahrzeugen zu agieren finde ich ebenfalls suboptimal. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard *Symbolbilder " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 886269 | |||
Datum | 25.12.2023 10:29 | 1145 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.Nur weil ein MLF* gem. DIN-14530-25 zwar die feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe (1/8), dessen Besatzung aber nur aus einer Staffel (1/5) besteht, könnte man da nicht eine Art Verpflichtung schaffen, dass die Gemeinde zur Nachführung der restlichen Mannschaft zur Gruppenstärke und evtl. weiterer Einsatzkräfte beispielsweise noch ein MTW * oder kleines MZF* vorhalten sollte ?Genau, bei jedem TSF stellen wir einen MTW daneben, und bei jedem HLF am besten auch noch zwei. Und jetzt zurück zum Weihnachtsbaum. "Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen" (Didi Hallervorden) | |||||
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Autor | Sasc8ha 8H., Zusmarshause / BY | 886271 | |||
Datum | 25.12.2023 11:36 | 1070 x gelesen | |||
Hallo Martin, ich gehe jetzt mal davon aus dass ein MLF für deinen Ort ausreichend ist. Das können wir so ja nicht beurteilen. Bei uns ist es der Leitstelle egal ob du ein MLF oder LF hast. Es wird die nach Stichwort benötige Menge an LF alarmiert. Auch wenn ihr einen MTW oder MZF noch vorhaltet. Wird es an der Alarmierung nichts ändern. Mir ist die Praxis mit dem privat nachfahren bekannt. Aber auch der Zustand dass sich in dem Fall viel zu viele Einsatzkräfte an der Einsatzstelle befinden. Was wiederum dazu führt das der GF vorort diese Fülle an Leuten oft nichtmehr geführt bekommt. Dazu ist die Einsatzstelle mit privat PKW regelrecht zugeparkt. Ein weiterer MTW würde im Einsatz lediglich die Anzahl der Privat PKW reduzieren. Im Annahme dass dann das privat nachfahren dann untersagt wird. Aber das Problem mit zuviel Einsatzkräfte nicht. Schließlich kommen aufgrund der Alarmierung noch weitere Fahrzeuge. Natürlich ist das von mir jetzt etwas nüchtern betrachtet. Aber mach dir mal Gedanken wieviele weitere Einsatzkräfte ergänzend zur Staffel Besatzung notwendig wären. Was die Fahrten zur Atemschutzwerkstatt und Übungsstrecke angeht. Warum macht ihr diese nicht mit dem MLF. Schließlich ist in dieser Zeit auch kein Atemschutz vorhanden. In dieser Zeit muss der Atemschutz ohnehin abgemeldet werden. In der Pflicht sehe ich hier die Komune nicht. Was jedoch nicht bedeutet dass nicht doch ein zusätzliches Fahrzeug möglich ist. Das ist dann aber viel Regional-Politik. Hygienekonzept: Der Rücktransport von Einsatzmittel. Versorgungsfahrten wenn das MLF gebunden ist. Bessere Absichern der Einsatzstelle Mehr Möglichkeiten bei Flächenlagen (,Hochwasser o.ä.) Sicherstellen des Grundschutz ohne Atemschutz während der Wartung und Ausbildung( Übungsstrecke) Das sind alles Argumente die auch ohne MTW möglich wären. Aber den Ablauf optimieren würde. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 886272 | |||
Datum | 25.12.2023 11:49 | 1121 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Sascha H. Was jedoch nicht bedeutet dass nicht doch ein zusätzliches Fahrzeug möglich ist. So wollte ich verstanden sein, ein MTW oder MZF würde die Sache ob bei Einsätzen, Übungen oder sonstigen Fahrten optimieren. Aber wohl nicht überall machbar ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 886276 | |||
Datum | 25.12.2023 18:46 | 889 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Bernhard D. Nur weil ein MLF* gem. DIN-14530-25 zwar die feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe (1/8), dessen Besatzung aber nur aus einer Staffel (1/5) besteht, könnte man da nicht eine Art Verpflichtung schaffen, dass die Gemeinde zur Nachführung der restlichen Mannschaft zur Gruppenstärke und evtl. weiterer Einsatzkräfte beispielsweise noch ein MTW * oder kleines MZF* vorhalten sollte ? Das Problem hast du bei vielen kleinen bzw. einzigen Fahrzeugen. Wo fängst du da an, wo hörst du auf. Immer noch gibt es TSA bei kleinen Wehren, da kommt sogar ein privates Zugfahrzeug zum Zuge. In RLP soll es, vor allem in der Eifel, noch GW-TS geben. Da ist das Problem mit dem Zugfahrzeug schonmal weg, trotzdem passen nur 2 Leute rein. Und ja, auch solche Wehren haben teils 30 Mitglieder. Weiter geht's mit TSF, KLF (aktuelle Norm) und TSF-W. Auch alle mit Beladung für eine Gruppe, jedoch nur Staffelbesatzung. Zuletzt dann das MLF mit dem gleichen Problem. Meist haben die Wehren deutlich mehr Mitglieder als Fahrzeugsitzplätze. Manche sogar locker so viel Leute, dass man 2 oder 3 weitere MTF besetzen könnte. Fahrzeugstellplätze dafür gibt es recht oft nicht. Es bliebe daher auch nicht bei den Kosten für das MTF, meist muss da auch noch ein Stellplatz her. Wir reden da also recht oft von deutlich 6stelligen Beträgen (mal nicht von einer unbeheizten Blechgarage ausgehend, auch der Stellplatz muss ja der geltenden Norm entsprechen. Dann schau mal bei uns in die Gemeinde, mit 27 Feuerwehreinheiten, von denen dies auf 22 zutrifft (2 davon nutzen derzeit noch ein altes TSF als MTF-Ersatz und Ergänzung zu neueren KLF). 22 MTF sowie genausoviele neue Stellplätze bzw. bei anstehenden Neubauten immer 2 statt meistens nur einen Stellplatz. Wer soll das zahlen? Völlig unrealistisch, auch wenn es für die Wehren selbst schön wäre. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 886277 | |||
Datum | 25.12.2023 18:58 | 883 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sascha H. Bei uns ist es der Leitstelle egal ob du ein MLF oder LF hast. Bei uns auch, denn die Leitstelle hat damit nichts zu tun. Die AAO erstellen andere. Die berücksichtigt aber ganz sicher, ob da ein TSF, MLF, LF oder HLF oder was auch immer benötigt wird. Geschrieben von Sascha H. Auch wenn ihr einen MTW oder MZF noch vorhaltet. Wird es an der Alarmierung nichts ändern. Nö, ich wüsste nicht, was das die meisten Einsatzstichworte betreffend ändert, wenn da ein MTF einem anderen Fahrzeug hinterherfährt. Geschrieben von Sascha H. Mir ist die Praxis mit dem privat nachfahren bekannt. Aber auch der Zustand dass sich in dem Fall viel zu viele Einsatzkräfte an der Einsatzstelle befinden. Was wiederum dazu führt das der GF vorort diese Fülle an Leuten oft nichtmehr geführt bekommt. Dazu ist die Einsatzstelle mit privat PKW regelrecht zugeparkt. Das Thema bekommt man in den Griff, indem zum Einen nicht jeder einzeln nachfährt und zum zweiten den nachfahrenden klar gemacht wird, dass sie weit genug entfernt von der Einsatzstelle stehen bleiben. Hat in unserer Gemeinde eigentlich nur sehr selten zu Problemen geführt, obwohl das private Nachfahren recht oft vorkommt. Geschrieben von Sascha H. Ein weiterer MTW würde im Einsatz lediglich die Anzahl der Privat PKW reduzieren. Nicht unbedingt. Wenn zufällig der MTW voll besetzt ist vielleicht. Und wenn wirklich keine weiteren nachfahren dürfen. Oftmals kommen aber sowieso nur 3-5 Leute nach, die dann teils sowieso nur mit einem PKW zusammen kommen. Ändert also vielfach gar nix. Geschrieben von Sascha H. Aber mach dir mal Gedanken wieviele weitere Einsatzkräfte ergänzend zur Staffel Besatzung notwendig wären. Bei einem Fahrzeug mit Staffelbesatzung und Gruppenbeladung deren 3. Wobei es sicherlich nicht schädlich ist, ein paar mehr mal in Bereitschaft zu haben. Aber korrekt, da müssen in der Regel keine 20 Mann nachrücken. Geschrieben von Sascha H. Was die Fahrten zur Atemschutzwerkstatt und Übungsstrecke angeht. Warum macht ihr diese nicht mit dem MLF. Schließlich ist in dieser Zeit auch kein Atemschutz vorhanden. In dieser Zeit muss der Atemschutz ohnehin abgemeldet werden. Kommt drauf an. Bei uns gehen die AGT nicht unbedingt zusammen zur Atmeschutzbelastungsübung. Die Geräte kommen dann auch aus der Atemschutzwerkstatt, die Wehr bleibt also in dieser Zeit voll einsatzfähig. Fahrten zur Atemschutzwerkstatt erfolgen mit dem Einsatzfahrzeug, alleine schon aufgrund der Transportsicherung. Austausch verwendeter Geräte bei Übung oder Einsatz erfolgt aber in der Regel durch ein zentral vorgehaltenes Fahrzeug an der Übungs-/Einsatzstelle. Geschrieben von Sascha H. Das sind alles Argumente die auch ohne MTW möglich wären. Aber den Ablauf optimieren würde. Optimieren kann man viel. Man sollte aber das Kosten-/Nutzen-Verhältnis hier auch mal berücksichtigen. Auch ein gemeinsam nutzbares MTF für mehrere Wehren kann für Logistik und Personaltransport außerhalb von Einsätzen eine Lösung sein. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Dani8el 8W., Immenstedt / S-H | 886279 | |||
Datum | 25.12.2023 21:57 | 836 x gelesen | |||
Hallo, meine Vorredner haben schon ein wenig deine Frage beleuchtet, hier noch eine Idee die ich gerade im Norddeutschen Raum mehrfach in der Praxis gesehen habe. Gemeinde- bzw Amts-Bus. Manche Ämter halten für die Dienstfahrten ihres Personals Kleinfahrzeuge vor, diese können nach Voranmeldung durch Vereine und Feuerwehren genutzt werden (Steuergelder auch nach der Amtsöffnung sinnvoll nutzen und so). Hierrüber decken einige Feuerwehren z.B. ihre Fahrten zu Atemschutzstrecken ab. Einer holt das Auto z.B. auf dem Rückweg von der Arbeit ab und bringt ihn nach der Veranstalltung oder am nächsten Morgen retour. Gemeinde-Bus. Manche Gemeinden halten eigene Kleinbusse vor, diese dienen als Arbeitsfahrzeug des Gemeindearbeiters, Schulbus-Ersatz, Kindergartenfahrtenauto oder Vereinsfahrtenfahrzeug. Mir ist auch mindestens eine Feuerwehr bekannt, die im Dorfhaus neben ihrem TSF-W einen Sprinter in Serienrot als Gemeindebus stehen hat. Daneben eine abgeschlossene Kiste mit zwei Magnetschildern "Feuerwehr" sowie einem tragbarem Digitalfunkgerät. Vielleicht hilft es euch, über Umwege mit anderen Dorfvereinen eine Lösung zu finden. SoSi ist m.M. nach für so ein Hilfsfahrzeug zu vernachlässigen. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 886281 | |||
Datum | 26.12.2023 09:23 | 681 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Michael W. 22 MTF sowie genausoviele neue Stellplätze bzw. bei anstehenden Neubauten immer 2 statt meistens nur einen Stellplatz. Wer soll das zahlen? Völlig unrealistisch, auch wenn es für die Wehren selbst schön wäre. Nachvollziehbar, und ich kenne auch etliche Wehren mit dieser Problematik. Gemeindliche MTW-Poollösungen z.B. für Besorgungs-JF-Lehrgangsfahrten können da schon hilfreich sein, werden auch in größeren Feuerwehren beispielsweise mit Abt. Berufsfeuerwehr und mehreren Abteilungen FF für die genannten Zwecke praktiziert. Interessant auch die Idee mit Gemeinde- bzw Amts-Bussen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 886282 | |||
Datum | 26.12.2023 09:58 | 708 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Bernhard D. Interessant auch die Idee mit Gemeinde- bzw Amts-Bussen. Ja, auch sowas gibt es bei uns, nennt sich "Bürgerbus". Hier konnte das ein oder andere Mal, sofern die 2 "echten" gemeindlichen MTFs der insgesamt 27 Feuerwehreinheiten schon in Verwendung waren, auch einer davon mal für Feuerwehrzwecke (z.B. für JF oder ähnliches) verwendet werden. Geht halt nur am Wochenende oder mal Abends, wenn diese Fahrzeuge nicht für ihren eigentlichen Zweck im Einsatz sind. Gruß, Michael | |||||
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