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Thema | Oberbürgermeister mit Blaulicht? | 12 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 884215 | |||
Datum | 22.07.2023 12:09 | 3696 x gelesen | |||
hallo, ähm :-() Münchens SPD-OB Dieter Reiter ist nun erstmals mit einem reinen Elektroauto in seiner Stadt unterwegs eine Luxus-E-Limousine von BMW. ... Auf welcher Rechtsgrundlage hat der Dienstwagen eine Oberbürgermeistes eine SoSi-Anlage? Quelle: Das ist der neue Dienstwagen von Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 884216 | |||
Datum | 22.07.2023 13:05 | 2528 x gelesen | |||
Er hat vielleicht gesehen, wie in Kleinmachnow der arme Bürgermeister vorgeschickt wurde, um der Welt mit ernster Miene zu erklären, was eigentlich die Unterschiede zwischen einem Löwen und einer Wildsau sind. Auch wenn in München diesbezüglich präventiv schon Öffentlichkeitsarbeit betrieben wird, ist angesichts der Münchner Löwen und des Tierparks Hellabrunn die Gefahr, dass der OB dazu mal schnell vor die Presse treten muss, doch deutlich höher. Und abseits aller Tiergeschichten: Das oberste Verwaltungshäuptlinge als Teil des KatS auch mal ganz schnell von A nach B kommen müssen, und mind. mit der gleichen Berechtigung wie beim drölften MTW der Suppennachschub zum BR bringt dazu auch mal SoSi sinnvoll ist, wird hier in der Region vermutlich aus Gründen weniger bezweifelt, als anderswo. "Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen" (Didi Hallervorden) | |||||
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Autor | Wern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt | 884217 | |||
Datum | 22.07.2023 13:33 | 2352 x gelesen | |||
oder hier: https://www.mz.de/lokal/halle-saale/blaulicht-affare-halle-katastrophe-beim-schutz-2283248 Mit kameradschaftlichen Grüßen Werner "Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!" | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 884218 | |||
Datum | 22.07.2023 14:11 | 2215 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Auf welcher Rechtsgrundlage hat der Dienstwagen eine Oberbürgermeistes eine SoSi-Anlage? Nach aktueller Rechtslage geht das für Neuzulassungen nur noch mit Ausnahmegenehmigung. Die kann sich der Münchener OB auch nicht selber erteilen, dafür ist die Regierung der Oberpfalz zuständig, | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 884219 | |||
Datum | 22.07.2023 14:18 | 2210 x gelesen | |||
hallo,... Inzwischen hat Schatz nicht nur die Aufmerksamkeit bayrischer Ordnungshüter auf sich gezogen, sondern mehrere Anrufer in der Redaktion haben sich gewundert, dass der Landrates mit Blaulicht unterwegs war. Am 18. Juli war Schatz zwischen Eisleben und Seeburg gesichtet worden. Ich war auf dem Weg zur Sitzung des Katastrophenstabes, begründet er den Einsatz des Sondersignals auf der rund 20-minütigen Fahrt. ... Quelle: https://www.mz.de/lokal/sangerhausen/juli-2013-landrat-fahrt-mit-blaulicht-zur-sitzung-2101463 ich lass das mal kommentarlos stehen ... ok - zu einem :-() lass ich mich noch hinreissen MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 884220 | |||
Datum | 22.07.2023 14:55 | 2107 x gelesen | |||
Was er macht, ist illegal, so Erben mit dem Hinweis, dass die Frage der Nutzung von Blaulicht und Sondersignal juristisch in einem Grundsatzurteil eindeutig geklärt worden sei. Demnach müsse das Auto dem Katastrophenschutz zugeordnet sein und überwiegend für Zwecke des Katastrophenschutzes eingesetzt werden.Welches Urteil soll das sein? Da der Fall 10 Jahre her ist, sollte sich das doch rumgesprochen haben (und auch sehr vielen anderen Blaulichtern die Grundlage genommen haben). "Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen" (Didi Hallervorden) | |||||
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Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 884221 | |||
Datum | 22.07.2023 15:40 | 2030 x gelesen | |||
Hallo Pass auf du bist kurz vor lebenslangem München Verbot. Die Bezirksregierung für die Stadt München wäre Oberbayern nicht Oberpfalz. Greets Sven Meine Meinung und nix anderes. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 884222 | |||
Datum | 22.07.2023 16:00 | 2061 x gelesen | |||
Nee, die Regierung der Oberpfalz ist für ganz Bayern zuständig, wenn es um Ausnahmen von verschiedenen Vorschriften der StVZO geht, u.A. eben um die Ausrüstung mit Sondersignal. Jedenfalls verstehe ich §13(1) Nr. 1 der ZustVVerk so. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8R., Hilpoltstein / Bayern | 884224 | |||
Datum | 22.07.2023 18:37 | 1891 x gelesen | |||
Hallo Henning Lese ich nicht zwingend daraus. Und meine Ausnahme-Genehmigung kommt auch von der für mich zuständigen Bezirksregierung von Mittelfranken. Gruß Alex | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 884225 | |||
Datum | 22.07.2023 18:54 | 1938 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander R.Lese ich nicht zwingend daraus. Ich lese da: "Die Regierung der Oberpfalz ist zuständig für die Genehmigung von Ausnahmen von den Vorschriften der §§ 16 bis 22, 29, 32, 34, 52 Abs. 3, 3a und 4, § 57a StVZO," (Hervorhebung durch mich) Wie sollte man das anders verstehen? | |||||
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Autor | Alex8and8er 8R., Hilpoltstein / Bayern | 884230 | |||
Datum | 23.07.2023 11:16 | 1590 x gelesen | |||
Hallo Henning Ok, hab mir jetzt die StVZO auch noch mal zu Gemüte geführt. Rein vom Text hast du Recht. Allerdings steht in meiner "Anerkennung Ihres privaten Kraftfahrzeuges als Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeug des Technischen Hilfswerkes (THW) für die Ausrüstung mit Sonderwarneinrichtungen (blaues Blinklicht und Einsatzhorn)" drin, dass ich mein Fahrzeug mit Blauer Kennleuchte und Folgetonhorn ausrüsten darf. Ausgestellt von der Regierung von Mittelfranken. Wird also scheinbar anders gelebt, keine Ahnung warum. Gruß Alex | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 884232 | |||
Datum | 23.07.2023 14:10 | 1533 x gelesen | |||
Nein, das sind zwei Paar Schuhe: Wenn dein privates Fahrzeug als Einsatzfahrzeug des Katastrophenschutzes anerkannt ist brauchst du keine Ausnahmegenehmigung. Dann darfst du "Kraft Gesetzes" Sondersignal haben. Dazu gibt es die "Anwendungshinweise des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung" vom 15.04.2009 (jedenfalls hat das Ministerium diese Version im Netz, ich gehe deswegen davon aus, dass die auch aktuell ist), Vermutlich gibt es für das THW etwas ähnliches. Allerdings hat sich seit 2009 die StVO dahingehend geändert, dass nur noch solche Fahrzeuge von Feuerwehr und Katastrophenschutz mit Sondersignal ausgerüstet sein dürfen, die auch "als solche außen deutlich sichtbar gekennzeichnet sind,". Das ist bei dem abgebildeten Dienst-BMW der Münchener OB offensichtlich nicht der Fall, also braucht er auch als Örtlicher Einsatzleiter eine Ausnahmegenehmigung. | |||||
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