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Thema | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | Abendschau | BR24 | 94 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 879823 | |||
Datum | 01.11.2022 17:09 | 9273 x gelesen | |||
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 879824 | |||
Datum | 01.11.2022 17:53 | 5010 x gelesen | |||
Hallo, na, da muss ich doch mal im näheren und weiteren Umkreis recht viele Feuerwehren mal zum Rücktritt auffordern, denn ich kenne da viele Wehren, deren Unterbringung noch deutlich schlechter ist. Auch deutlich größere Wehren. Das Argument, man habe seitens der Gemeinde keine Möglichkeit, ein neues Feuerwehrhaus zu finanzieren, ist genauso ein Quatsch wie auf der anderen Seite der geschlossene Rücktritt. Eine Gemeinde kann sowas IMMER finanzieren. Feuerwehr ist Pflichtaufgabe, wenn sie kein Geld hat, macht sie Schulden, um die Pflichtaufgabe zu stemmen. Wenn eine Gemeinde keine Schulden für Pflichtaufgaben machen dürfte, würden viele Schulen und Kindergärten geschlossen und Sozialleistungen würden nicht ausbezahlt. Passiert das irgendwo? Eher nicht. Vielmehr will man anscheinend keine Schulden zur Finanzierung der Pflichtaufgabe Feuerwehr machen. Gruß, Michael | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 879825 | |||
Datum | 01.11.2022 18:40 | 4856 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.ist genauso ein Quatsch wie auf der anderen Seite der geschlossene Rücktritt. Warum der Rücktritt Quatsch ist, verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Wenn ich keine Lust mehr habe unter den Bedingungen zu arbeiten, dann höre ich eben auf. So ist es doch auf in jeder Firma. Seit 20 Jahren gibt es das Problem. Aber es geht wegen der Kosten Erhöhung durch Corona nicht. mmm Was war denn vor 3 Jahren der Grund, dass 17 Jahren nichts gemacht wurde? | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Nils8 J.8, Wackersdorf / | 879829 | |||
Datum | 02.11.2022 00:37 | 4449 x gelesen | |||
Hallo Michael, ich lehn´ mich jetzt mal aus´m Fenster und behaupte, daß das... Geschrieben von Michael W. Eine Gemeinde kann sowas IMMER finanzieren...falsch ist. Eine 1.400 Ew-Gemeinde wird eine 3 Mio -Kreditaufnahme (zusätzlich zu den ~1,5 Mio, die sie eh schon hat) niemals durch die Rechtsaufsicht durchbekommen. Wenn das LRA keine klare Perspektive sieht, daß die Neuverschuldung zeitnah zurückgezahlt werden kann, wird der Haushalt einfach nicht genehmigt. Und ohne Haushalt kann garnix investiert werden... Wenn eine Kommune kein Geld für Pflichtaufgaben hat, dann muß sie zusehen, daß sie sich es besorgt: freiwillige Leistungen zurückfahren, Personal freisetzen, Tafelsilber verkaufen, das schicke Neubaugebiet eben nicht entwickeln etc., kommunale Steuern erhöhen. Natürlich kann man auch Pflichtaufgaben schieben, strecken oder kleiner umsetzen. Muß ja nicht das GH für zwei Autos sein - ein Stellplatz könnte ja evtl. für die Pflichterfüllung reichen... Viele Kommunen leisten sich den "Luxus", daß kommunale Betriebe und Einrichtungen (Friedhof, Bauhof, Wasser-/ Abwasser, Kindergärten etc.)keine kostendeckenden Abgaben erheben. Ein zu hoher Gewerbesteuersatz kann auch a weng abschreckend wirken. Das sind Standortfaktoren, bei denen die Landratsämter bei der Prüfung der Haushalte aber besonders gerne hinsehen. Und wenn die gut gemeinten Ratschläge des LRA von der Kommune nicht angenommen werden, können die auch noch ganz andere Daumenschrauben auspacken, von der Ersatzvornahme bis hin zur Bestellung eines Beauftragten... Und als ultima-ratio, wenn gar nix mehr hilft, heißt es allerdings auch: wenn eine Kommune Ihre Aufgaben überhaupt nicht mehr pflichtgemäß erfüllen kann, dann ist sie halt zur Fusion mit dem ungeliebten Nachbarn verbannt um Größenvorteile zu entwickeln. Das wird in den nächsten Jahren mMn verstärkt kommen: die Schuldenbremse wirkt bis zu den Kommunen durch und erschwert das "Schulden-machen" zusätzlich. Ich gebe Dir recht, daß es wohl noch schlimmere Gerätehäuser gibt - das ist aber keine Entschuldigung für Untätigkeit. Auch die Feuerwehr hat ein Recht auf ein Umfeld, daß sich mit dem Arbeitsstätten-Recht messen muß. Und das gilt auch für eine Pflichtfeuerwehr - der Dienstverpflichtete kann auch, mit Recht, den Dienst in einer Arbeitsstätte verweigern, die zu viele Gefahren beinhaltet. Und in der der Dienstherr einfach nix macht. Und da seh´ ich in diesem GH so einige Punkte... Wenn die Kommune 20 Jahre pennt, stattdessen lieber Neubaugebiete oder einen Dorfladen hochzieht anstatt Geld für ne GH-Sanierung auf die Seite zu legen, dann darf sie sich nicht wundern, wenn irgendwann die Kameraden keine Lust mehr haben... Gruß Nils | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 879830 | |||
Datum | 02.11.2022 07:23 | 4259 x gelesen | |||
Guten Morgen Geschrieben von Michael W. Das Argument, man habe seitens der Gemeinde keine Möglichkeit, ein neues Feuerwehrhaus zu finanzieren, Manchmal können einer Gemeinde erhebliche finanzielle Nachforderungen einen Strich durch die Rechnung für einen geplanten FW-Hausneubau machen: -> KFV HN " Neue Standortsuche für Feuerwehrhaus Bad Rappenau - Neue Standortsuche für Feuerwehrhaus Bad Rappenau " [...] Aber, dort ist die Gemeinde willens der Feuerwehr einen Neubau zu erstellen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 879831 | |||
Datum | 02.11.2022 07:49 | 4257 x gelesen | |||
Der Schritt fällt der Kameradinnen und Kameraden garantiert nicht leicht. Meine Fragen wären: Seit wann und wie intensiv ist das Thema in der Gemeinde auf der Tagesordnung? Was ist im Gemeinderat dazu bisher gelaufen? Was wurde dazu von der Gemeinde unternommen bzw. versucht? Was wurde bisher von der Feuerwehr unternommen bzw. veruscht? Ohne diese Antworten wäre es vermessen von aussen auch nur ansatzweise eine Wertung vorzunehmen. Mit den Antworten kann man sich zwar eine Meinung bilden. Ob man die dann aber äußern kann bzw. muss ist nochmal eine andere Sache. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. Zur besseren Lesbarkeit können Bezeichnungen in der männlichen Form dargestellt werden. Diese gelten grundsätzlich in jeglicher Form. | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 879845 | |||
Datum | 02.11.2022 17:24 | 3870 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Nils J. Eine 1.400 Ew-Gemeinde wird eine 3 Mio -Kreditaufnahme (zusätzlich zu den ~1,5 Mio, die sie eh schon hat) niemals durch die Rechtsaufsicht durchbekommen. Wenn das LRA keine klare Perspektive sieht, daß die Neuverschuldung zeitnah zurückgezahlt werden kann, wird der Haushalt einfach nicht genehmigt. Und ohne Haushalt kann garnix investiert werden... Ich bin selbst in der Kommunalpolitik tätig und hab daher auch etwas Hintergrund. Ich wohne in RLP, dort, wo alle Ortsgemeinden noch selbständig sind. Aufgaben wie Feuerwehr, Wasser, Abwasser usw. werden aber von der nächsthöheren Verwaltungseinheit, der Verbandsgemeinde, abgewickelt. Aber mal ein Beispiel aus unserer Ortsgemeinde: - Wir haben kaum Gewerbe, daher auch kaum Gewerbesteuern. Egal wie hoch wir hier die Steuerschraube drehen, bringt uns nix. - Freiwillige Ausgaben machen wir keine, dürfen wir auch nicht, da im Prinzip "pleite" und hoch verschuldet - Wenn wir von unseren zugewiesenen Steuereinnahmen die Kreis- und Verbandsgemeindeumlage bezahlen und die Pflichtausgaben für den gemeinsam mit ein paar Nachbargemeinden betriebenen Kindergarten, sind wir schon im Minus. Trotzdem können wir bei den Pflichtausgaben des Kindergartens nicht sparen, der kostete uns Millionen in den letzten Jahren. Da hatte keine Kommunalaufsicht eine Möglichkeit, irgendwas zu streichen --> Pflichtaufgabe. Sowohl Erweiterung als auch Betrieb. - Auch andere Pflichtaufgaben (z.B. Verkehrssicherung bei Straßenschäden, Bürgersteigschäden) kann eine Aufsichtsbehörde nicht verwehren. Spätestens wenn man denen überträgt, mit Einstellung der Mittelbewilligung die Verantwortung für etwaige Schäden zu übernehmen, geht es plötzlich. So auch hier: Wenn die Unterkunft für die Feuerwehr nicht den Vorschriften entsprechend ist und zum Beispiel gravierende Sicherheitsmängel aufweist, kann eine Aufsichtsbehörde nicht der Behebung dieser Mängel einen Riegel vorschieben. Gruß, Michael | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Manf8red8 B.8, Tittmoning / | 879847 | |||
Datum | 02.11.2022 18:06 | 3931 x gelesen | |||
Geschrieben von Olaf F.Seit 20 Jahren gibt es das Problem. Aber es geht wegen der Kosten Erhöhung durch Corona nicht. mmm Was war denn vor 3 Jahren der Grund, dass 17 Jahren nichts gemacht wurde? Diese Frage stellt sich mir auch! Bei der Feuerwehr geht es doch um sehr langfristige Planungen, wenn vor 20 Jahren schon absehbar war, dass die Hütte eigentlich zu klein ist sollte man Schritt für Schritt Lösungen suchen, anstatt das Problem hinauszuschieben. Steht so ein Neubau für die Feuerwehr an, dann kann (oder sollte) die Gemeinde Rücklagen bilden um dann nicht der Realität "überrascht" zu werden. Und noch was: der Bürgermeister hat das Problem von seinem Vorgänger(n) geerbt, kann also eigentlich nichts dafür. Auf gut deutsch: er ist der Depp, der das Problem seiner Vorgänger ausbaden muss. | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Uwe 8M., Neumünster / SH | 879848 | |||
Datum | 02.11.2022 18:19 | 3783 x gelesen | |||
Ich kenne eine Stadt, die hat den Neubau des Rathauses über einen Bausparvertrag finanziert. Ich weiss allerdings nicht, ob sich das heute noch lohnt. Zu dem neuen Bürgermeister... Ja der ist wohl neu im Amt, aber seine Vorgänger dürften da nicht per Order de Mufti "Die Feuerwehr braucht das nicht" gehandelt haben. Da wird der Orst / Gemeinde / Stadtrat schon ein Wörtchen mitgesprochen haben. So einfach "Ich bin neu, ich bin nicht Schuld" ist es meistens nicht. | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Mark8us 8B., Gummersbach / NRW | 879849 | |||
Datum | 02.11.2022 18:28 | 3711 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Du hast schon einen guten Ansatz beschrieben: Geschrieben von Nils J. Wenn eine Kommune kein Geld für Pflichtaufgaben hat, dann muß sie zusehen, daß sie sich es besorgt: Ich kann es immer noch nicht verstehen, dass es Gemeinden gibt, die sich den Luxux erlauben, niedrige Grund- u. Gewerbesteuerhebesätze zu haben (Schonstett mit 310/320 v.H), aber klagen, sie hätten keine finanziellen Mittel. Schaut mal in andere Gegenden Grundsteuerhebesätze in D, da geht es bis zum 3-fach höheren. Von einem der 570 v.H. Grundsteuer bezahlen muß und froh ist, nicht in der Nachbarkomune mit 959 v.H. Grundsteuerhebesatz, zu wohnen. Grüße aus dem schönen Bergischen Land Markus | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 879850 | |||
Datum | 02.11.2022 21:17 | 3633 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas K.Seit wann und wie intensiv ist das Thema in der Gemeinde auf der Tagesordnung? Deine Fragen sind unbedeutend. Es kommt nicht darauf an was in der Vergangenheit versucht oder veranlasst wurde. Sondern nun darauf, wie das Problem jetzt gelöst werden kann. | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 879852 | |||
Datum | 03.11.2022 08:02 | 3460 x gelesen | |||
Unbestritten ist für alle Bürger der Gemeinde wichtig, was jetzt passiert. Allerdings sind die Fragen in meinen Augen schon wichtig, um von aussen zu verstehen, warum es zu diesem extremen Schritt kommt. Erst dann kann man, in meinen Augen, als Außenstehender eine Diskussion darüber führen, ob die Austritte richtig oder falsch sind und wer was versäumt hat. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. Zur besseren Lesbarkeit können Bezeichnungen in der männlichen Form dargestellt werden. Diese gelten grundsätzlich in jeglicher Form. | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 879853 | |||
Datum | 03.11.2022 09:43 | 3321 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas K.ob die Austritte richtig oder falsch sind Was soll diese Aussage? Wenn ich keine Lust mehr habe unter den Bedingungen zu arbeiten, dann höre ich eben auf. So ist es doch auf in jeder Firma. Da gibt es kein richtig oder falsch, sondern nur meine Entscheidung. Und wenn sich einer dazu entschieden hat die Feuerwehr zu verlassen, dann ist das für ihn die richtige Entscheidung. Die kann gar nicht falsch sein. Denn er zieht ja Nachteile aus seinem Austritt. | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 879859 | |||
Datum | 03.11.2022 11:09 | 3228 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Markus B. Ich kann es immer noch nicht verstehen, dass es Gemeinden gibt, die sich den Luxux erlauben, niedrige Grund- u. Gewerbesteuerhebesätze zu haben (Schonstett mit 310/320 v.H), aber klagen, sie hätten keine finanziellen Mittel. Schaut mal in andere Gegenden Grundsteuerhebesätze in D, da geht es bis zum 3-fach höheren. Darf ich mal lachen? Wie viel machen diese Anhebungen wirklich aus? Unsere Gemeinde wurde auch vor kurzem zur Anhebung der Grundsteuern durch die Kommunalaufsicht "gezwungen". Das machte dann Mehreinnahmen von ca. 3.000,- pro Jahr aus. Aber nur auf den ersten Blick. Auf den zweiten bezahlte sich die Gemeinde selbst als Grundstücksbesitzer von diesen 3.000,- noch fast 1.000,- nur von der rechten in die linke Hosentasche. Bei gleichzeitig 6stelligem Defizit brachte das keine wirkliche Abhilfe der Finanzlage. Zumal gleichzeitig durch geänderte Landes- und Bundesgesetzgebung bei der kommunalen KiTa hohe 5stellige Mehrkosten im Jahr auftraten. Solange man Bundesgesetze und Landesgesetze macht, die den Gemeinden immense Kosten verursachen, dies aber in keinster Weise auch nur ansatzweise finanziell ausgleicht, werden die meisten Gemeinden, zumindest in strukturschwachen Gebieten, verhungern. Oder eben Schulden anhäufen, bis sie irgendwann dann in einem Schuldenschnitt vom Land oder Bund übernommen werden. Über den Beitrag, der die Bildung von Rücklagen vorschlägt, kann ich auch nur lachen. Wie will man mit 5-6stelligem Minus im Jahr Rücklagen bilden? Daher nochmal: Feuerwehr ist auch eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Also muss die Aufsichtsbehörde auch entsprechend nötige Ausgaben bewilligen, damit diese Aufgabe erfüllt werden kann. Gruß, Michael | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 879860 | |||
Datum | 03.11.2022 11:17 | 3239 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Olaf F. Wenn ich keine Lust mehr habe unter den Bedingungen zu arbeiten, dann höre ich eben auf. So ist es doch auf in jeder Firma. Da gibt es kein richtig oder falsch, sondern nur meine Entscheidung. Und wenn sich einer dazu entschieden hat die Feuerwehr zu verlassen, dann ist das für ihn die richtige Entscheidung. Die kann gar nicht falsch sein. Denn er zieht ja Nachteile aus seinem Austritt. Es dürfte unbestritten sein, dass denen jetzt nicht allen von jetzt auf gleich jegliche Lust an der Feuerwehr vergangen ist. Ausnahmslos ist bei solchen Aktionen eine gewisse Gruppendynamik vorhanden, vermutlich auch durch die Führungskräfte angeleiert. Solche "Erpressungsversuche", anders kann man es eigentlich nicht nennen, gibt es immer mal wieder. Ich hab da auch schon so einiges miterlebt. Außer Streit und Verluste auf allen beteiligten Seiten bringt das meist wenig, es sei denn, man kriegt früh genug die Kurve und verhandelt miteinander konstruktiv. Ich sage es gerne nochmal klar und deutlich: Die Bedingungen sind sicher nicht optimal und bedürfen sicherlich auch einer Verbesserung. Wenn das aber bei einer relativ kleinen Wehr mit ca. 35 Einsätzen im Jahr so schlimm ist, müssten tausende Feuerwehren in Deutschland, bei denen die Bedingungen noch viel schlechter sind, von jetzt auf gleich ihren Dienst quittieren. Auch ist das Argument der Gemeinde, man könne sich das nicht leisten, meiner Meinung nach nicht haltbar, wie ich schon mehrfach erläutert habe. Oder hat man denn versucht, ein neues Gerätehaus zu bauen und hat dies von der zuständigen Kommunalaufsicht abgelehnt bekommen? Davon habe ich nichts gelesen. Daher habe ich durchaus Verständnis für den Ruf nach Verbesserung, jedoch in keinster Form für die Erpressung mit Austritt. Gruß, Michael | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 879861 | |||
Datum | 03.11.2022 12:14 | 3169 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Solange man Bundesgesetze und Landesgesetze macht, die den Gemeinden immense Kosten verursachen, dies aber in keinster Weise auch nur ansatzweise finanziell ausgleicht, werden die meisten Gemeinden, zumindest in strukturschwachen Gebieten, verhungern.Absolut richtig, sage ich. "Alle schuld, außer wir" sagt das Land. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 879863 | |||
Datum | 03.11.2022 14:13 | 2954 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Über den Beitrag, der die Bildung von Rücklagen vorschlägt, kann ich auch nur lachen. Wie will man mit 5-6stelligem Minus im Jahr Rücklagen bilden? Wenn eine Gemeinde jedes Jahr mit einem Betrag im 5 oder 6 stelligen Bereich im minus ist, dann stimmt gewaltig etwas mit der Wirtschaftlichkeit der Gemeinde nicht. Und nur mal so ganz nebenbei, Schonstett hat es schon 2013 mit seiner Verschwendung ins Schwarzbuch von Bund der Steuerzahler geschafft. | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 879865 | |||
Datum | 03.11.2022 14:39 | 3056 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Es dürfte unbestritten sein, dass denen jetzt nicht allen von jetzt auf gleich jegliche Lust an der Feuerwehr vergangen ist. Wer noch Lust hat und mit den Gegebenheiten einverstanden ist, bleibt ja auch sicherlich noch weiter in der Feuerwehr. Nur die Leute, die die Faxen dicke habe, treten aus. Geschrieben von Michael W. Erpressungsversuche Was für ein böses Wort. Aber wie nennt man das denn, was die Gemeine, der Bürgermeister oder der Landrat mit den Feuerwehrleuten macht? Geschrieben von Michael W. üssten tausende Feuerwehren in Deutschland, bei denen die Bedingungen noch viel schlechter sind, von jetzt auf gleich ihren Dienst quittieren. Man muss nicht immer mit dem Negativvergleich argumentieren. Denn sonst könnte man ja auch damit argumentieren, dass andere Gemeinden keine eigene Feuerwehr haben. | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Nils8 J.8, Wackersdorf / | 879867 | |||
Datum | 03.11.2022 16:08 | 2992 x gelesen | |||
Hallo Michael, die kommunalen Strukturen in RLP sind mir jetzt nicht so geläufig. Orts-/Verbandsgemeinde? Wer hat da welche Aufgaben und Befugnisse? Kleine Weiler mit weniger als 1.000 Ew machen ihre eigene Politik mit Hebesätzen und allem? Is für mich ein Unding und daß das nicht funktioniert zeigt Dein Beispiel - gibt´s vereinzelt auch bei uns, ist für die Diskusssion hier aber auch irrelevant... In Bayern haben Kommunen Ihren Kram in ihrer Zuständigkleit selber zu machen. Das gelingt mal besser, mal schlechter. Und wie es so schön heißt, sollen die "Aufgaben im eigenen Wirkungskreis" von den Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit geschaffen und erhalten werden. Bedeutet ganz platt: keine Leistungsfähigkeit - keine Einrichtung. Eine Stadt im Norden unseres Landkreises wollte vor Jahren mal ihre Drehleiter nicht ersatzbeschaffen. Der BayVGH urteilte u.a. sinngemäß "das Ende der Leistungsfähigkeit ist noch nicht erreicht - also kauft eine! Wenn ihr nicht mehr könnt, dann schaun mer mal..." (hatte natürlich auch noch andere Gründe - aber das war einer) In unserer Kreistadt gibt es ganze Straßenzüge in Wohngebieten, die sind und werden nicht asphaltiert... Bürgersteige braucht da auch kein Mensch ;-) Ich weiß, das ist jetzt extremst vereinfacht und die Materie ist sehr viel komplexer. Aber das von Dir postulierte Grundprinzip "des is ne Pflichtaufgabe - dafür muss/kann ich IMMER Geld in jeder Höhe ausgeben" ist so nicht richtig. Zumindest nicht bei uns... Ich will Dir ein Gegenbeispiel geben: Eine (andere) Stadt bei uns im Landkreis: ~15.000 Ew., Schuldenstand ~2.600,- pro Nase. Grund der Schulden ist insb. der Bau eines Freizeitbades vor über 15 Jahren. Die Haushalte sind seitdem immer "auf Kante" gestrickt -> Schulden werden aber sukessive zurückgeführt. Derzeit stehen u.a. an: Sanierung+Anbau einer Schule, Neubau KiTa und ein Kindergarten (alles Pflichtaufgaben) -> durch Schusseligkeit gehen über 3,5Mio fest eingeplanter Zuschuß flöten. 1,5 Mio werden aus anderen Ecken geholt, für den Rest (die Firmen stehen schon auf der Matte und wollen Geld!) soll´s ein Kredit richten. Was sagt das LRA? Richtig - "mehr als 1 Mio dürft ihr nicht aufnehmen, kratzt nochmal irgendwo ne Million zusammen und ab nächstes Jahr wollen wir einen konsolidierten Haushalt sehen". Das wird "lustig": die haben sich schon die neue Drehleiter (auch ne Pflichtaufgabe) auf 4 oder 5 Jahre zusammensparen müssen... Und jetzt willst Du mir sagen, daß mit dem bloßen Verweiß auf eine "Pflichtaufgabe" eine, schon recht ordentlich verschuldete, 1.400Ew-Gemeinde einen 3 Mio -Kredit einfach so durch die Aufsicht bekommt? Neeeeeeeeee..... Natürlich kann man mit denen auch verhandeln. Und für Investitionen in Pflichtaufgaben und Vermögenszuwächse sind die LRA´s empfänglich. Aber die wollen auch was sehen: braucht´s unbedingt "X" Stellplätze, kann die Bauweise günstiger sein, wieso nicht auf ein gemeinsames Gelände mit Bau-/Wertstoffhof, Gegenfinanzierung durch Grundstücksverkäufe, wie sieht die kurz-/mittel-/langfristige Finanzplanung aus etc pp. Und für vlt. die Hälfte der kursierenden Kostenschätzungen könntest sehr wahrscheinlich auch in Oberbayern deine kommunale Pflichtaufgabe ordentlich erfüllen (wir haben Anfang des Jahres einen Neubau für ca. 3 Mio in Betrieb genommen - massiv, null Eigenbeteiligung, mit drei Stellplätzen und einer zusätzlichen Waschhalle). Ein KLAF kann da allerdings schonmal über die Wupper gehen - gibt dann sehr wahrscheinlich auch wieder Knatsch... Grüße Nils | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Mark8us 8B., Gummersbach / NRW | 879869 | |||
Datum | 03.11.2022 16:26 | 3002 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Darf ich mal lachen?darfst Du gerne. Wenn Deine Gemeinde nur 30 Grundstücke hat, mag die Rechnung aufgehen (oder um wieviel wurde der Hebesatz erhöht? 20%-Punkte? Die sind lachhaft), ich bezahle alleine für 1 Grundstück 340 Grundsteuer (Hebesatz 570 v.H.). Der Anteil der Grundsteuer B macht bei uns fast 12 Mio. aus (54Tsd. Einwohner, 8% am Gesamtertrag). Dieser Haushaltsplan ist im Netz abrufbar. Geschrieben von Michael W. Daher nochmal: Feuerwehr ist auch eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Also muss die Aufsichtsbehörde auch entsprechend nötige Ausgaben bewilligen, damit diese Aufgabe erfüllt werden kann.das habe ich nie in Abrede gestellt. Aber jede Komune kann schon etwas, über Grund- und Gewerbesteuerhebesätze, die Einkommenslage beeinflussen (wir reden nicht von 3000). Ich verweise da nochmals auf diesen Link Grundsteuerhebesätze Grüße aus dem schönen Bergischen Land Markus | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 879877 | |||
Datum | 03.11.2022 22:36 | 2841 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Markus B. Der Anteil der Grundsteuer B macht bei uns fast 12 Mio. aus (54Tsd. Einwohner, 8% am Gesamtertrag). Wie groß ist die Gemeinde nochmal, um die es hier geht? Ach ja, richtig, nicht 54Tsd Einwohner sondern so knapp über 1Tsd. Und ja, bei uns ging es um nicht sonderlich viel, da die Hebesätze schon gar nicht so tief waren. Daher ja auch die geringen Mehrerträge. Und ja, wir sind eine kleine Ortsgemeinde mit lediglich 290ha Fläche und ca. 500 Einwohnern, zum Glück aber ist für die Feuerwehr die nächsthöhere Instanz, die Verbandsgemeinde zuständig. Geschrieben von Markus B. Aber jede Komune kann schon etwas, über Grund- und Gewerbesteuerhebesätze, die Einkommenslage beeinflussen Natürlich kann sie das. Ist nur immer die Frage, in welchem Umfang. Gruß, Michael | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 879878 | |||
Datum | 03.11.2022 22:41 | 2855 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Olaf F. Wer noch Lust hat und mit den Gegebenheiten einverstanden ist, bleibt ja auch sicherlich noch weiter in der Feuerwehr. Nur die Leute, die die Faxen dicke habe, treten aus. Und ganz zufällig haben jetzt alle die Faxen dicke und kein einer will weitermachen. Logisch auch, dass da bestimmt keinerlei Absprache untereinander stattgefunden hat und das jetzt nur purer Zufall ist, dass gerade nach 20 Jahren urplötzlich alle gleichzeitig nicht mehr wollen... Gruß, Michael | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 879880 | |||
Datum | 04.11.2022 00:24 | 2986 x gelesen | |||
Mal rein praktisch gesprochen: Wenn man wartet, bis nach und nach einer nach dem anderen keine Lust mehr hat und die Brocken hinschmeißt, ist hinterher nichts mehr zu retten weil auch keine Leute mehr da sind. Die kommen dann auch nicht wieder. Mit wem jetzigen Weg besteht immerhin eine nicht unerhebliche Hoffnung, dass endlich Fahrt in die Sache kommt und am Ende dann doch so ziemlich alle dabei bleiben. Allerdings kann man die Sache auch mal böse denken: Der Neubau wird wohl nicht zufällig so lange gefordert wie das aktuelle Großfahrzeug alt ist. Sprich: man hat ein neues Fahrzeug beschafft, ohne die notwendigen baulichen Konsequenzen zu ziehen. Allerdings nähert sich dieses Fahrzeug nun auch schon der Grenze seiner sinnvollen Nutzungsdauer, und es könnte natürlich auch jemand auf die Idee kommen, die Frage zu stellen die niemand hören möchte: Wie viel Feuerwehr braucht eigentlich so ein kleiner Ort, um seine Pflichtaufgabe so gerade noch zu erfüllen? Wenn man den Fuhrpark auf ein mäßig großes Fahrzeug mit den Aufgaben "bei schutzzielrelevanten Einsätzen Erstangriff bis der Nachbar kommt und autarke Abwicklung von kleineren Einsätzen" reduziert kann man das in eine der beiden vorhandenen Remisen stellen und den frei werdenden Raum für eine vom Stellplatz getrennte Umkleide nutzen. Dazu noch etwas Umgestaltung des Vorplatzes für verbesserte Wegeführung in Verbindung mit angemessenen Parkmöglichkeiten. Da kommt finanziell hinterher eine ganz andere Zahl raus als jetzt im Raum steht, und der Personalbedarf verringert sich auch so weit, dass man auf die Leute verzichten kann, die so einen Schritt nicht mitgehen wollen. Auch so etwas kann das Ergebnis sein, wenn man an Kleinst-Gemeinden festhalten will die eigentlich nicht alleine klarkommen... | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 879884 | |||
Datum | 04.11.2022 09:32 | 2819 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Henning K. Der Neubau wird wohl nicht zufällig so lange gefordert wie das aktuelle Großfahrzeug alt ist. Sprich: man hat ein neues Fahrzeug beschafft, ohne die notwendigen baulichen Konsequenzen zu ziehen. Allerdings nähert sich dieses Fahrzeug nun auch schon der Grenze seiner sinnvollen Nutzungsdauer, und es könnte natürlich auch jemand auf die Idee kommen, die Frage zu stellen die niemand hören möchte: Wie viel Feuerwehr braucht eigentlich so ein kleiner Ort, um seine Pflichtaufgabe so gerade noch zu erfüllen? Das "Großfahrzeug" ist so groß nun auch wieder nicht. Selbst mit einem sicherlich für die Größenordnung Gemeinde als absolutes Minimum zu betrachtendes TSF-W oder MLF würden sich die Platzverhältnisse nicht wirklich anders darstellen. 20cm weniger Fahrzeugbreite (wenn es denn so schmal würde) bringen nicht so viel, dass nun plötzlich die in den Normen geforderten 50cm Platz ums Fahrzeug bei geöffneten Türen vorhanden sind, sofern sie aktuell an der Wand anschlagen. Geschrieben von Henning K. Wenn man den Fuhrpark auf ein mäßig großes Fahrzeug mit den Aufgaben "bei schutzzielrelevanten Einsätzen Erstangriff bis der Nachbar kommt und autarke Abwicklung von kleineren Einsätzen" reduziert kann man das in eine der beiden vorhandenen Remisen stellen und den frei werdenden Raum für eine vom Stellplatz getrennte Umkleide nutzen. Und der Nachbar ist eine Kommune gleicher Größenordnung und hat die gleichen Probleme. Noch dazu wird die einen Ausgleich dafür haben wollen, wenn sie regelmäßig die grundsätzlichen Aufgaben einer benachbarten Gemeinde mitübernehmen muss, für die die eigentlich selbst zuständig ist. Etwas zu kurz gedacht. Auch wenn man da eines der beiden Fahrzeug einsparen könnte, müsste man bei 50 Aktiven vermutlich dann doch mal zumindest über ein MTF nachdenken. Sonst vergeht den über 40 Aktiven (hab da irgendwo was von 50 Aktiven gelesen, anscheinend haben da ja wohl noch nicht viel nach und nach aus Lustlosigkeit hingeschmissen), die immer nur am Gerätehaus stehen und dem einzigen Fahrzeug nachschauen müssen, wenn es zum Einsatz fährt, auch schnell die Lust. Die absolut mangelhaften und für 50 Aktive sicherlich viel zu kleinen sanitären Anlagen werden damit auch nicht größer, genau wie ich an der Zufahrtsituationen nicht allzu viel sehe, was zu wirklich großen Änderungen führen kann. Sicherlich kommt dann eine andere Zahl raus. das verschiebt aber nur das Problem. Hat auch eine Wehr in unserer VG, da wurde vor etwa 10 Jahren ein Gerätehaus in Eigenleistung durch die Wehr renoviert, die Materialkosten wurden übernommen. Als man fertig war, hatte man ca. 80.000,- investiert und nur ein paar Jahre danach festzustellen, dass die Umkleide immer noch zu klein war und das neu beschaffte KLF (neuer Norm) nicht in die Fahrzeuggarage (Halle wäre zu viel des Guten als Bezeichnung) passt und daher gegen ein kleineres Fahrzeug einer Nachbarwehr getauscht werden muss. Ergebnis ist, dass man jetzt den Neubau plant und mit mindestens den doppelten bis dreifachen Kosten rechnen muss, als das ganze vor 10 Jahren gekostet hätte. Die 80.000 damals sind sowieso dann praktisch in den Sand gesetzt gewesen. Damals hätte man einen Neubau noch für gut 300.000,- realisieren können, wie vergleichbare Bauten zeigten. Gruß, Michael | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Fabi8an 8B., Machern / | 879885 | |||
Datum | 04.11.2022 11:10 | 3121 x gelesen | |||
Bei uns im Osten wird halt günstiger gebaut: 2 Tore in Thüringen für 1,6 Mille | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 879908 | |||
Datum | 04.11.2022 22:56 | 2583 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Das "Großfahrzeug" ist so groß nun auch wieder nicht. Selbst mit einem sicherlich für die Größenordnung Gemeinde als absolutes Minimum zu betrachtendes TSF-W oder MLF würden sich die Platzverhältnisse nicht wirklich anders darstellen. 20cm weniger Fahrzeugbreite (wenn es denn so schmal würde) bringen nicht so viel, dass nun plötzlich die in den Normen geforderten 50cm Platz ums Fahrzeug bei geöffneten Türen vorhanden sind, sofern sie aktuell an der Wand anschlagen. Letztlich bleibt es ja auch mit anderen Autos ein Bestandsbau, und davon gibt es bundesweit jede Menge bei denen die 50 cm bei geöffneten Türen nicht eingehalten werden (ohne, dass gleich alle Beteiligten die Brocken hinschmeißen). Man kann ja die Gefahrenstelle mit einer Warnmarkierung versehen (nicht lachen, habe ich so schon gesehen: einmal in Augenhöhe wenn man auf dem Boden steht, und einmal in Augenhöhe wenn man im Auto ist und die Tür öffnet. Nein, das sieht nicht hübsch aus. Aber darum geht es ja auch nicht.) Vor allem ging es mir dabei aber darum aufzuzeigen, dass man auch ohne Nebau durch Wegfall eines der Fahrzeuge und entsprechende Umnutzung der vorhandenen Flächen einen vertretbaren baulichen Zustand erreichen kann. Bei dem dann eben keine Spinde neben und hinter den Fahrzeugen stehen müssen. Natürlich wollen die Betroffenen das nicht, und das ist sicher auch nicht schön. Aber der jetzige Zustand ist ja so schlimm, dass alle aufhören wollen. Und eine Feuerwehr mit reduzierter Truppe und einem brauchbaren Erstangreifer ist immer besser als eine Pflichtfeuerwehr, die im Zweifelsfall dann doch nicht funktioniert. Für den Bürger jedenfalls besser. Der Punkt ist doch: Feuerwehr ist Pflichtaufgabe, ja. Die Gemeinde muss sie also haben. Pflichtaufgabe bedeutet aber nicht, dass es für alle schön sein muss, sondern Pflichtaufgabe bedeutet, dass man mindestens das absolut nötige Minimum haben muss. Der Rest ist dann nicht mehr Pflicht, sondern Kür. Und wo die Grenze dazwischen liegt kann der Gemeinderat in gewissen Grenzen sogar noch selber festlegen. Wie du schon selber geschrieben hast dürfte für eine solche Gemeinde das absolute Minimum gemäß dem "Merkblatt für die Feuerwehrbedarfsplanung in Bayern" (was wohl mindestens als Stand der Technik anzusehen ist) ein TSF-W sein. Als örtlich vorzuhaltendes Einsatzmittel für den Ersteinsatz. Geschrieben von Michael W. Und der Nachbar ist eine Kommune gleicher Größenordnung und hat die gleichen Probleme. Man müsste also einen Gemeinde finden, die mindestens ein LF10 hat und damit innerhalb von 15 Minuten eintreffen kann. Google meint, Halfing hätte ein LF16/12 und wäre 5 Minuten Fahrzeit entfernt... Geschrieben von Michael W. Noch dazu wird die einen Ausgleich dafür haben wollen, wenn sie regelmäßig die grundsätzlichen Aufgaben einer benachbarten Gemeinde mitübernehmen muss, für die die eigentlich selbst zuständig ist. Selbst wenn das so ist, das wird keine 3,5 Millionen kosten, und vor allem nicht sofort (Mülheim/Ruhr hat 55 Jahre lang komplett auf eine FF verzichtet und zu jedem größeren Einsatz Nachbarn geholt...). Geschrieben von Michael W. Auch wenn man da eines der beiden Fahrzeug einsparen könnte, müsste man bei 50 Aktiven vermutlich dann doch mal zumindest über ein MTF nachdenken Ja, und jetzt wird es nochmal unschön: Wenn man von der Pflicht spricht (also dem, was unbedingt nötig ist), dann braucht man kein MTF (und auch keine 50 Aktiven). Deswegen ist ja das Argument "Pflichtaufgabe" immer so ein zweischneidiges Schwert. Geschrieben von Michael W. verschiebt aber nur das Problem Das eigentliche Problem scheint mir weiterhin zu sein, dass man eigenständige Gemeinden mit Aufgaben belastet, die sie eigenständig nicht bewältigen können. Das haben andere Bundesländer vor vielen Jahrzehnten schon anders gelöst. Und vermutlich wäre es doch auch in Bayern möglich, dass sich mehrere Gemeinden zu sowas wie einem Feuerlöschverbund zusammenschließen, einen gemeinsamen Bedarfsplan aufstellen und die Feuerwehr dann auch gemeinsam finanzieren? | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 879909 | |||
Datum | 05.11.2022 08:22 | 2485 x gelesen | |||
Guten Morgen Geschrieben von Henning K. Letztlich bleibt es ja auch mit anderen Autos ein Bestandsbau, und davon gibt es bundesweit jede Menge bei denen die 50 cm bei geöffneten Türen nicht eingehalten werden (ohne, dass gleich alle Beteiligten die Brocken hinschmeißen). Da könnte ich etliche FW-Häuser im beengten Zustand nennen, ohne dass es dort zu massenaustritten ihrer FW-Angehörigen kommt. Und vermutlich wäre es doch auch in Bayern möglich, dass sich mehrere Gemeinden zu sowas wie einem Feuerlöschverbund zusammenschließen, einen gemeinsamen Bedarfsplan aufstellen und die Feuerwehr dann auch gemeinsam finanzieren? Ist in Bayern möglich; siehe u.a.: BayFwG, Art. 1, Abs. 4 und AVBayFwG - § 6 Zweckverbände und Zweckvereinbarungen . Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 879910 | |||
Datum | 05.11.2022 10:45 | 2452 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Und ganz zufällig haben jetzt alle die Faxen dicke und kein einer will weitermachen. Logisch auch, dass da bestimmt keinerlei Absprache untereinander stattgefunden hat und das jetzt nur purer Zufall ist, dass gerade nach 20 Jahren urplötzlich alle gleichzeitig nicht mehr wollen... Was möchtest Du damit zum Ausdruck bringen? Selbst wenn eine Absprache stattgefunden hat, muss der Bürgermeister es akzeptieren. Wo steht, dass dieses nicht erlaubt ist? Jedes Mitglied entscheidet es für sich selbst und wenn der eine oder andere sich der Gruppe bzw. Mehrheit anschließt, das ist das eben so. Es ist immer noch eine freiwillige Feuerwehr und das bedeutet, wenn mir die Bedingungen nicht mehr zusagen, trete ich eben freiwillig wieder aus. Dann muss sich der Bürgermeister eben einen Kopf machen und zusehen, wie er seine Pflichtaufgabe bewerkstelligt. | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 879913 | |||
Datum | 05.11.2022 12:46 | 2320 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Henning K. Letztlich bleibt es ja auch mit anderen Autos ein Bestandsbau, und davon gibt es bundesweit jede Menge bei denen die 50 cm bei geöffneten Türen nicht eingehalten werden (ohne, dass gleich alle Beteiligten die Brocken hinschmeißen). Richtig, wenn es nur darum ginge, müssten wohl mehr als die Hälfte aller Feuerwehren bundesweit sofort allles hinwerfen. Ähnliches gilt für die Umkleide in der Fahrzeughalle, auch die gibt es noch zu hauf. Beides bei uns auch. Allerdings sind in diesem Fall das ja nicht die einzigen Punkte. Die enge Zu- und Abfahrt sowie insbesondere die mangelhaften sanitären Anlagen waren ein weiterer Punkt. Und insbesondere die sanitären Anlagen sahen wirklich nicht sehr toll aus. Geschrieben von Henning K. Wie du schon selber geschrieben hast dürfte für eine solche Gemeinde das absolute Minimum gemäß dem "Merkblatt für die Feuerwehrbedarfsplanung in Bayern" (was wohl mindestens als Stand der Technik anzusehen ist) ein TSF-W sein. Als örtlich vorzuhaltendes Einsatzmittel für den Ersteinsatz. Neben der reinen Einwohnerzahl spielen da aber noch einige weitere Faktoren eine Rolle. Ich hab keine Ahnung, ob da ein TSF-W reichen würde oder nicht, weil ich den Ort und seine Struktur nicht kenne. Das will ich aus der Ferne auch gar nicht beurteilen. Geschrieben von Henning K. Man müsste also einen Gemeinde finden, die mindestens ein LF10 hat und damit innerhalb von 15 Minuten eintreffen kann. Google meint, Halfing hätte ein LF16/12 und wäre 5 Minuten Fahrzeit entfernt... Das mag sein. Wie leistungsfähig ist die Wehr? Hat die vielleicht die gleichen oder ähnliche Probleme? Geschrieben von Henning K. Ja, und jetzt wird es nochmal unschön: Ich weiß nicht, wie viele der 50 Aktiven bei einem Einsatz Dienstags morgens um 10 kommen. Da kann es schnell mal sein, dass von den 50 Aktiven nur eine Gruppe da ist. Hast du 20 oder 30 Aktive (weil man ja keine 50 braucht) kommt eben nur noch eine Staffel oder ein Trupp. Ich sehe es eher so, dass man sich als Wehr in solch einem Ort glücklich schätzen kann, 50 Aktive zu haben. Wenn die Kommune sich kaputtspart bei der Feuerwehr, ist es mit der Leistungsfähigkeit nicht mehr weit her. Geschrieben von Henning K. Das eigentliche Problem scheint mir weiterhin zu sein, dass man eigenständige Gemeinden mit Aufgaben belastet, die sie eigenständig nicht bewältigen können. Das haben andere Bundesländer vor vielen Jahrzehnten schon anders gelöst. Richtig. Wenn ich mir das bei uns so anschaue, wird Feuerwehr und einiges anderes von der Verbandsgemeinde gelöst. In (fast) jedem Ort gibt es noch eine Feuerwehreinheit, die Kosten sind also insgesamt nicht wirklich gesunken. Sie werden nun lediglich durch die Verbandsgemeinde getragen, die sich ihrerseits das Geld wieder von den Ortsgemeinde im Form einer Umlage reinholt. Die Ortsgemeinden haben da allerdings keinerlei Spielraum mehr, der Umlagebetrag wird festgesetzt. Es wird also nicht unbedingt billiger, wenn man Aufgaben nicht separat löst. Natürlich macht es durchaus Sinn, die Aufgabe Feuerwehr nicht für jeden Ort einzeln zu betrachten. Synergien gibt es schon. Gruß, Michael | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 879914 | |||
Datum | 05.11.2022 12:48 | 2353 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Olaf F. Es ist immer noch eine freiwillige Feuerwehr und das bedeutet, wenn mir die Bedingungen nicht mehr zusagen, trete ich eben freiwillig wieder aus. In einigen Bundesländern ist der Eintritt freiwillig, der Austritt nicht. Der erfolgt erst, wenn du aus dem Dienst, aus welchem Grunde auch immer, entlassen wirst. Deinem Wunsch auf Entlassung muss aber nicht unbedingt stattgegeben werden. Gruß, Michael | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 879917 | |||
Datum | 05.11.2022 12:59 | 2417 x gelesen | |||
Hallo Olaf, Geschrieben von Olaf F. Was möchtest Du damit zum Ausdruck bringen? Selbst wenn eine Absprache stattgefunden hat, muss der Bürgermeister es akzeptieren.Nö, muss er nicht. Geschrieben von Olaf F. Wo steht, dass dieses nicht erlaubt ist? Jedes Mitglied entscheidet es für sich selbst und wenn der eine oder andere sich der Gruppe bzw. Mehrheit anschließt, das ist das eben so.Ja man kann es versuchen. Geschrieben von Olaf F. Es ist immer noch eine freiwillige Feuerwehr und das bedeutet, wenn mir die Bedingungen nicht mehr zusagen, trete ich eben freiwillig wieder aus. Dann muss sich der Bürgermeister eben einen Kopf machen und zusehen, wie er seine Pflichtaufgabe bewerkstelligt.Fast richtig. Hier in Baden-Württemberg, muss ich einen Antrag auf Entlassung stellen. Wenn der Bürgermeister dem nicht zustimmt bleibe ich FW- Angehöriger, mit allen Rechten und Pflichten. U.A. mit der Pflicht zur regelmäßigen Dienstteilnahme, ... Ach ja, das Ganze ist auch Strafbewehrt! Stand zu meiner Aktiven Zeit sowohl im FWG als auch in der Örtlichen FW- Satzung. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 879934 | |||
Datum | 05.11.2022 18:00 | 2371 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael B.Nö, muss er nicht. Die Antwort ist etwas zu einfach. Das ist keine Begründung. Geschrieben von Michael B. Hier in Baden-Württemberg, muss ich einen Antrag auf Entlassung stellen. Wenn der Bürgermeister dem nicht zustimmt bleibe ich FW- Angehöriger, mit allen Rechten und Pflichten. U.A. mit der Pflicht zur regelmäßigen Dienstteilnahme, ... Wenn es so einfach ist, dann ist doch die ganze Diskussion hier auch überflüssig. Wenn die Mitglieder ihren Antrag auf Entlassung aus der FF stellen, dann lehnt der Bürgermeister einfach alle Anträge ab und schon ist die ganze Sache vom Tisch und alles läuft weiter wie bisher. Ehrlich gesagt, habe ich bisher kein Gesetz, Urteil oder auch nur eine Begründung gefunden, die einem Bürgermeister das Recht gibt, diesen Antrag bzw. Anträge abzulehnen. Es ist noch keine Pflichtfeuerwehr. Wo finden ich diese Grundlage, die außerhalb einer Pflichtfeuerwehr gilt? | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 879938 | |||
Datum | 05.11.2022 19:22 | 2371 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Michael B. Wenn der Bürgermeister dem nicht zustimmt bleibe ich FW- Angehöriger, mit allen Rechten und Pflichten. U.A. mit der Pflicht zur regelmäßigen Dienstteilnahme, ... Dann gibt es immer noch die Möglichkeit des passiven Widerstandes. Sturer Dienst nach Vorschrift, keine Extratouren usw. Der Möglichkeiten gibt es viele. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 879939 | |||
Datum | 05.11.2022 20:24 | 2331 x gelesen | |||
Hallo Jakob, Geschrieben von Jakob T. Dann gibt es immer noch die Möglichkeit des passiven Widerstandes. Sturer Dienst nach Vorschrift, keine Extratouren usw.Richtig, diese Möglichkeiten gibt es auch vorher. Auch wollte ich nur Aufzeigen, dass es nicht immer ganz einfach ist aufzuhören. Ich hatte mit dem FW- Dienst Rechte und Pflichten übernommen. Die einen durfte ich genießen, die anderen musste ich erfüllen. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 879940 | |||
Datum | 05.11.2022 20:41 | 2265 x gelesen | |||
Hallo Olaf, Geschrieben von Olaf F. Geschrieben von Michael B."Nö, muss er nicht."Nö, brauche ich nicht zu begründen. Oder hast Du begründet warum der Bürgermeister den Massenaustritt akzeptieren muss? Geschrieben von Olaf F. Wenn es so einfach ist, dann ist doch die ganze Diskussion hier auch überflüssig. Wenn die Mitglieder ihren Antrag auf Entlassung aus der FF stellen, dann lehnt der Bürgermeister einfach alle Anträge ab und schon ist die ganze Sache vom Tisch und alles läuft weiter wie bisher.Glaube ich nicht. den jetzt laufen die Amtsmühlen an. Unter meinem Entlassungsbescheid aus der FW (auf eigenen Antrag) stand eine Wiederspruchs- Belehrung. Ich hätte also binnen 14 Tagen gegen diesen Bescheid Wiederspruch einlegen können, obwohl ich den Antrag auf Entlassung selbst stellte. Geschrieben von Olaf F. Ehrlich gesagt, habe ich bisher kein Gesetz, Urteil oder auch nur eine Begründung gefunden, die einem Bürgermeister das Recht gibt, diesen Antrag bzw. Anträge abzulehnen. Es ist noch keine Pflichtfeuerwehr.Ganz einfach, die Gemeinde muss den Brandschutz sicher stellen. Da sie aber auch von heute auf morgen keine Pflichtfeuerwehr aufstellen kann, muss es ihr auch möglich sein alle oder einen Teil der Anträge anzulehnen. Ist halt die Möglichkeit das sich die Gemeinde nicht erpressen lassen muss. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 879942 | |||
Datum | 05.11.2022 22:31 | 2247 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Olaf F. Ehrlich gesagt, habe ich bisher kein Gesetz, Urteil oder auch nur eine Begründung gefunden, die einem Bürgermeister das Recht gibt, diesen Antrag bzw. Anträge abzulehnen. Es ist noch keine Pflichtfeuerwehr. Dann schau dir mal die entsprechenden Landesgesetze an. Wenn nämlich plötzlich alle austreten wollen, ist die Feuerwehr nicht mehr einsatzbereit. So schnell kann keiner eine Pflichtfeuerwehr gründen. Daher wird der Bürgermeisten den Anträgen vermutlich erst nach einer gewissen Frist entsprechen und in der Zeit eine Pflichtfeuerwehr (vermutlich sogar mit den gleichen Leuten) einberufen. Gruß, Michael | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 879943 | |||
Datum | 05.11.2022 23:17 | 2200 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Dann schau dir mal die entsprechenden Landesgesetze an Sag doch einfach wo ich das finden. Ich habe schon aus drei Bundesländern die Gesätze/ Verordnungen durchgelesen, aber nichts in der Richtung gefunden. | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 879944 | |||
Datum | 05.11.2022 23:45 | 2186 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Olaf F. Sag doch einfach wo ich das finden. Rheinland-Pfalz: §12 LBKG Baden-Würtemberg: §13 FwG Gruß Gerhard | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 879945 | |||
Datum | 05.11.2022 23:57 | 2262 x gelesen | |||
Geschrieben von Olaf F.Sag doch einfach wo ich das finden. Lass mich kurz überlegen: Michael B, hatte gesagt, in BaWü müsse man einen Antrag stellen und darauf warten, dass der HVB dem zustimmt. In welchen drei Landesgesetzen hattest du denn daraufhin gesucht? Ich würde jetzt mal im ersten Schritt in §13 des Feuerwehrgesetzes von BaWü nachlesen, der trägt die Überschrift "Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes". Dort finde ich in Absatz 2 die Regelung: Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige ist auf seinen Antrag vom Bürgermeister aus dem Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung zu entlassen, wenn 1. er in die Altersabteilung überwechseln möchte, 2. der Dienst in der Einsatzabteilung aus persönlichen oder beruflichen Gründen nicht mehr möglich ist, 3. er seine Wohnung in eine andere Gemeinde verlegt oder 4. er nicht in der Gemeinde wohnt und er seine Arbeitsstätte in eine andere Gemeinde verlegt. In den Fällen der Nummern 3 und 4 kann der Feuerwehrangehörige nach Anhörung des Feuerwehrausschusses auch ohne seinen Antrag entlassen werden. Der Betroffene ist vorher anzuhören. Das bedeutet: durch einseitige Erklärung kann der Feuerwehrangehörige nicht "austreten". (das geht nur während und zum Ende der Probezeit, siehe Absatz 1 Nr. 2). Er hat aber einen Anspruch auf Entlassung aus dem Feuerwehrdienst, wenn einer der aufgezählten Gründe vorliegt. Ob das der Fall ist wird die Behörde wohl prüfen können, und wenn sie der Meinung ist das sei nicht der Fall, dann kann sie den Antrag bestimmt auch ablehnen. Ein Austritt ohne zwingenden Grund ("ich mag nicht mehr" bzw. "ich mag unter diesen Umständen nicht mehr") scheint so direkt überhapt nicht vorgesehen zu sein. Sicher wird man auch dann einen Antrag auf Entlassung stellen können, hat aber nicht unbedingt einen Anspruch darauf, dass dem auch stattgegeben wird. Genau da wird die Behörde dann im Rahmen einer Ermessensentscheidung ggf. prüfen, ob sie ohne den Antragsteller noch genug Feuerwehrangehörige hat oder eben nicht. Und schon sind wir bei dem gesuchten Ergebnis. Und natürlich kann der Feuerwehrangehörige (SB) die Entscheidung der Verwaltung gerichtlich anfechten (sei es die (nicht-) Anerkennung eines zwingenden Grundes oder auch die Ausübung des Ermessens), aber bis dahin bleibt er eben dabei. Verfahren vor Verwaltungsgerichten dürften wohl in allen Bundesländern eher in Monaten als in Tagen zu berechnen sein. Allerdings hat das alles mit Schonstett nichts zu tun denn dort gilt natürlich das bayrische Feuerwehrgesetz. Dort und in den zugehörigen Verwaltungsvorschriften scheint es keine konkrete Regelung zu geben, offensichtlich muss der Austritt in den jeweiligen Satzungen geregelt werden. In der Mustersatzung heißt es: "Der Austritt aus der Freiwilligen Feuerwehr ist schriftlich gegenüber der Kommandantin oder dem Kommandanten zu erklären. ". Also Beendigung des Dienstverhältnisses durch einseitige Erklärung, ohne dass die Verwaltung die Möglichkeit der Ablehnung hätte. Die Gemeinde Schonstett scheint dieses Muster so in ihrer Satzung übernommen zu haben. | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 879948 | |||
Datum | 06.11.2022 00:46 | 2183 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael B.Geschrieben von Michael B."Nö, muss er nicht." Weil es eine Freiwillige Feuerwehr ist und keine Pflichtfeuerwehr. In der Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren Schonstett steht unter §10 Abs. 1 ist zu lesen. Der Austritt aus der Freiwilligen Feuerwehr ist dem Kommandanten gegenüber schriftlich zu erklären. Das war es. Mehr ist zu diesem Thema nicht in der Satzung zu finden. Im Bayerischen FwG wird nur auf die Satzung der FF hingewiesen. Dort steht unter: 5. Zu Art. 5 Freiwillige Feuerwehr 5.1 Satzung für die Freiwillige Feuerwehr als öffentliche Einrichtung Die Gemeinden sollen für ihre Feuerwehren eine öffentlich-rechtliche Satzung gemäß Art. 23 Satz 1 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 GO erlassen Geschrieben von Michael B. Wenn die Mitglieder ihren Antrag auf Entlassung aus der FF stellen, dann lehnt der Bürgermeister einfach alle Anträge ab und schon ist die ganze Sache vom Tisch und alles läuft weiter wie bisher. Was soll einem das sagen? Erst wird von Dir behauptet, dass der Bürgermeister den Entlassungsantrag ablehnen kann. Dann gebe ich hier den Rückschluss daraus wieder und schon heißt es von Dir Glaube ich nicht und es wird damit begründet, dass es eine Einspruchsfrist für den Antragssteller gibt. Was ist das denn nur für ein Blödsinn? Entweder kann der Bürgermeister den Austritt ablehnen, (ist die Frage, wo das seht. Im FwG nicht. In der Satzung der FF auch nicht) oder der Bürgermeister kann es nicht. Dieses hin und her führt zu nichts. Und auch dass der Antragssteller eine Widerspruchsfrist hat, hat mit der Entscheidungsgewalt des Bürgermeisters nichts zu tun. Geschrieben von Michael B. muss es ihr auch möglich sein alle oder einen Teil der Anträge anzulehnen. Gibt es dazu einen Gesetzestext oder ein Urteil? Oder ist es nur Deine Meinung? | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 879950 | |||
Datum | 06.11.2022 00:57 | 2241 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard B.Baden-Würtemberg: §13 FwG § 13 Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes (1) Der Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung endet, wenn der ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr 1. die Probezeit nicht besteht, 2. während oder mit Ablauf der Probezeit seinen Austritt erklärt, 3. seine Dienstverpflichtung nach § 12 Abs. 2 erfüllt hat, 4. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes nicht mehr gewachsen ist, 5. das 65. Lebensjahr vollendet hat, 6. infolge Richterspruchs nach § 45 StGB die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat, 7. Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 StGB mit Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaubnis) unterworfen wird oder 8. wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306 c StGB verurteilt wurde. (2) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige ist auf seinen Antrag vom Bürgermeister aus dem Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung zu entlassen, wenn 1. er in die Altersabteilung überwechseln möchte, 2. der Dienst in der Einsatzabteilung aus persönlichen oder beruflichen Gründen nicht mehr möglich ist, 3. er seine Wohnung in eine andere Gemeinde verlegt oder 4. er nicht in der Gemeinde wohnt und er seine Arbeitsstätte in eine andere Gemeinde verlegt. In den Fällen der Nummern 3 und 4 kann der Feuerwehrangehörige nach Anhörung des Feuerwehrausschusses auch ohne seinen Antrag entlassen werden. Der Betroffene ist vorher anzuhören. (3) Der Gemeinderat kann nach Anhörung des Feuerwehrausschusses den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst eines Feuerwehrangehörigen aus wichtigem Grund beenden. Dies gilt insbesondere 1. bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst, 2. bei schweren Verstößen gegen die Dienstpflichten, 3. bei erheblicher schuldhafter Schädigung des Ansehens der Feuerwehr oder 4. wenn sein Verhalten eine erhebliche und andauernde Störung des Zusammenlebens in der Gemeindefeuerwehr verursacht hat oder befürchten lässt. Der Betroffene ist vorher anzuhören. Der Bürgermeister hat die Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes durch schriftlichen Bescheid festzustellen. Unter welchen Absatz bzw. Punkt fällt, dass der Bürgermeister den Antrag auf Entlassung aus der Feuerwehr ablehnen kann? | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 879951 | |||
Datum | 06.11.2022 01:31 | 2233 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Das bedeutet: durch einseitige Erklärung kann der Feuerwehrangehörige nicht "austreten". (das geht nur während und zum Ende der Probezeit, siehe Absatz 1 Nr. 2). Er hat aber einen Anspruch auf Entlassung aus dem Feuerwehrdienst, wenn einer der aufgezählten Gründe vorliegt. Ob das der Fall ist wird die Behörde wohl prüfen können, und wenn sie der Meinung ist das sei nicht der Fall, dann kann sie den Antrag bestimmt auch ablehnen. Sehr theoretisch dargestellt. Könnte man so interpretieren. Das würde bedeuten, dass jeder sich genau überlegen muss, wenn er mit 18 Jahren in die FF eintritt, er bist zur Altersgrenze (wenn es keinen zwingenden Grund gibt) Dienstverpflichtet ist und somit einen sehr großen Teil seiner Freizeit zu opfern, ohne jemals die Chance zu haben diese Verpflichtung wieder loszuwerden. Ist dieses so vorgesehen? Schwer zu sagen, denn nach meiner Kenntnis (Bitte belehrt mich, wenn ich falsch liege.) gibt es bisher keinen Fall in BaWü, wo ein Mitglied gegen seinen Willen in der FF verbleiben musste. Geschrieben von Henning K. Allerdings hat das alles mit Schonstett nichts zu tun denn dort gilt natürlich das bayrische Feuerwehrgesetz. Dort und in den zugehörigen Verwaltungsvorschriften scheint es keine konkrete Regelung zu geben, offensichtlich muss der Austritt in den jeweiligen Satzungen geregelt werden. In der Mustersatzung heißt es: "Der Austritt aus der Freiwilligen Feuerwehr ist schriftlich gegenüber der Kommandantin oder dem Kommandanten zu erklären. ". Also Beendigung des Dienstverhältnisses durch einseitige Erklärung, ohne dass die Verwaltung die Möglichkeit der Ablehnung hätte. Die Gemeinde Schonstett scheint dieses Muster so in ihrer Satzung übernommen zu haben. Richtig und nur darauf kommt es in diesen Fall an. | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 879953 | |||
Datum | 06.11.2022 09:06 | 2215 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Olaf F. Sehr theoretisch dargestellt. Könnte man so interpretieren. Das würde bedeuten, dass jeder sich genau überlegen muss, wenn er mit 18 Jahren in die FF eintritt, er bist zur Altersgrenze (wenn es keinen zwingenden Grund gibt) Dienstverpflichtet ist und somit einen sehr großen Teil seiner Freizeit zu opfern, ohne jemals die Chance zu haben diese Verpflichtung wieder loszuwerden. Das ist nicht theoretisch dargestellt sondern der Gesetzeslage entsprechend. Sicher wird man dem Austrittsantrag einzelner Feuerwehrangehöriger normalerweise zustimmen, vermutlich auch ohne große Formalien. Gerade wenn aber eine Dienstverweigerung in Form kollektiver Dienstniederlegungen kommt, wird man auf diese §§ zurückgreifen. Mir sind da auch Fälle (nicht in BW) bekannt, insbesondere, wenn der "sofortige Austritt" angedroht wurde. Eine Gemeinde kann nicht von jetzt auf gleich die dann nötige Pflichtfeuerwehr einberufen und funktionsfähig haben. Dass die Pflichtfeuerwehr auch nicht der Weisheit letzter Schluss ist und kaum funktioniert, weiss ich auch. Ich weise jeden Neueintretenden auf seine Pflichten hin, auch darauf, dass nur der Eintritt freiwillig ist, ansonsten aber auch Pflichten bestehen. Inwieweit und wie streng man diese Regularien auslegt, steht nochmal auf einem anderen Blatt. Gruß, Michael | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 879954 | |||
Datum | 06.11.2022 10:25 | 2133 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Ein Austritt ohne zwingenden Grund ("ich mag nicht mehr" bzw. "ich mag unter diesen Umständen nicht mehr") scheint so direkt überhapt nicht vorgesehen zu sein. Ist eigentlich auch bei allen Beamten so. Geschrieben von Henning K. hat aber nicht unbedingt einen Anspruch darauf, dass dem auch stattgegeben wird. Na sicher hat er darauf Anspruch. Steht doch da, er ist auf Antrag zu entlassen, wenn der Dienst in der Einsatzabteilung aus persönlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Persönliche Gründe ist weit gefasst, da reicht es schon wenn ich dafür keine Zeit mehr habe, weil ich lieber im Gartenbauverein mitmachen will. Und das ist für den Bürgermeister auch keine "Kann Bestimmung" sondern eine "Muss Bestimmung". Und die Aufstellung einer Pflichtfeuerwehr ist auch in Ba-Wü nicht Aufgabe des Bürgermeister, sondern der Gemeinde, somit kann dich der Bürgermeister gar nicht verpflichten. Aber wie schon oft gesagt. So eine Pflichtfeuerwehr ist ein zahnloser Tiger. Man kann sich immer was einfallen lassen wenn man da nicht "mitspielen" will. | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 879956 | |||
Datum | 06.11.2022 10:39 | 2189 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Olaf F. Unter welchen Absatz bzw. Punkt fällt, dass der Bürgermeister den Antrag auf Entlassung aus der Feuerwehr ablehnen kann? braucht der doch gar nicht. Das läuft dann so: - Antrag auf Entlassung - Antrag wird stattgegeben - Verpflichtung zum Feuerwehrdienst ( ggfs. über eine Pflichtfeuerwehr) und schwubs ist der Ausgetretene wieder drin. Die Feuerwehr ist wieder / weiter einsatzfähig. (mal das Thema Dienst nach Vorschrift, Motivation usw. ausgeklammert) MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 879958 | |||
Datum | 06.11.2022 11:24 | 2128 x gelesen | |||
Hallo Olaf, Geschrieben von Olaf F. Weil es eine Freiwillige Feuerwehr ist und keine Pflichtfeuerwehr. In der Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren Schonstett steht unter §10 Abs. 1 ist zu lesen. Der Austritt aus der Freiwilligen Feuerwehr ist dem Kommandanten gegenüber schriftlich zu erklären. ....Ok, Du warst bei der FF- Schonstett. Ich war der Ansicht, Du hättest gemeint der Bürgermeister müsste immer und überall dies Akzeptieren. Geschrieben von Olaf F. Was soll einem das sagen? Erst wird von Dir behauptet, dass der Bürgermeister den Entlassungsantrag ablehnen kann. Dann gebe ich hier den Rückschluss daraus wieder und schon heißt es von Dir Glaube ich nicht und es wird damit begründet, dass es eine Einspruchsfrist für den Antragssteller gibt. Was ist das denn nur für ein Blödsinn? Entweder kann der Bürgermeister den Austritt ablehnen, (ist die Frage, wo das seht. Im FwG nicht. In der Satzung der FF auch nicht) oder der Bürgermeister kann es nicht. Dieses hin und her führt zu nichts. Und auch dass der Antragssteller eine Widerspruchsfrist hat, hat mit der Entscheidungsgewalt des Bürgermeisters nichts zu tun.1. Warum soll ich einen Austritt beantragen, wenn er Automatisch zu genehmigen ist? Jedem Antrag kann zugestimmt oder abgelehnt werden. Noch dazu wo im FWG steht das man sich längere Zeit verpflichten muss. (Früher standen explizite min. 10 Jahre im FWG und in der FW- Satzung.) 2. Die Entlassung aus dem FW- Dienst ist min. in Baden- Württemberg ein Verwaltungsakt. Und dieser muss durch die Instanzen nachprüfbar begründet sein. Geschrieben von Olaf F. Gibt es dazu einen Gesetzestext oder ein Urteil? Oder ist es nur Deine Meinung?Für mich im Moment nur meine Meinung. Weil ich zu faul bin die Gesetzestexte und Vorschriften zu durchwühlen. Es ist für mich jedoch ein Logischer Schluss. Gruß Michael PS: Eine Begrüßung und ein Gruß am Schluss, sind in diesem Forum ein schöner Brauch. Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Alex8and8er 8H., Hohentengen a.H. / Baden-Württemberg | 879959 | |||
Datum | 06.11.2022 11:41 | 2158 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.und schwubs ist der Ausgetretene wieder drin. In Baden Württemberg sind dann die wenigsten wieder drin, weil die Ausschlussgründe vielfältig sind, inkl. max. 10 Jahre Ehrenamt. Gemeindeordnung BaWü: (1) Der Bürger kann eine ehrenamtliche Tätigkeit aus wichtigen Gründen ablehnen oder sein Ausscheiden verlangen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn der Bürger[] 3. zehn Jahre lang dem Gemeinderat oder Ortschaftsrat angehört oder ein öffentliches Ehrenamt verwaltet hat In meiner ehemaligen Wehr wurde das mal theoretisch durchgespielt und fast niemand der bestehenden Kameraden hätte verpflichtet werden können. In anderen Bundesländern gibt es mWn ähnliche Regeln. Gruß Alex Dies ist meine persönliche Meinung! | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 879960 | |||
Datum | 06.11.2022 12:04 | 2140 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Alexander H. zehn Jahre lang dem Gemeinderat oder Ortschaftsrat angehört oder ein öffentliches Ehrenamt verwaltet hat Nun, 10 Jahre im Gemeinde- oder Ortsrat hat schonmal nicht jeder aufzuweisen. Und was zählt als "öffentliches Ehrenamt verwaltet"? Sicher nicht die Mitgliedschaft im Kaninchenzuchtverein. Reicht da die Mitwirkung in der Feuerwehr oder muss man ein bestimmtes Amt innehaben? Noch dazu macht es wenig Sinn, für eine Pflichtfeuerwehr nur neues, bisher nicht mit Feuerwehraufgaben betrautes Personal zu verpflichten. Damit benötigt es Jahre, bis man eine einsatzfähige Feuerwehr hat. Gruß, Michael | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Alex8and8er 8H., Hohentengen a.H. / Baden-Württemberg | 879962 | |||
Datum | 06.11.2022 12:50 | 2139 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Und was zählt als "öffentliches Ehrenamt verwaltet"? Juristendeutsch für ehrenamtlich tätig? Geschrieben von Michael W. Noch dazu macht es wenig Sinn, für eine Pflichtfeuerwehr nur neues, bisher nicht mit Feuerwehraufgaben betrautes Personal zu verpflichten. Wir Reden hier von einer Verordnung, das hat nichts mit Sinn zu tun. Gruß Alex Dies ist meine persönliche Meinung! | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 879969 | |||
Datum | 06.11.2022 18:27 | 1992 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Olaf F. In der Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren Schonstett steht unter §10 Abs. 1 ist zu lesen. Der Austritt aus der Freiwilligen Feuerwehr ist dem Kommandanten gegenüber schriftlich zu erklären. Dann hat also nicht der Bürgermeister das letzte Wort sondern der Kommandant. Wenn ich das also richtig verstehe, wenn alle FA (SB) gegenüber dem Kommandanten ihren Austritt erklären ist die Feuerwehr Geschichte ohne das die Verwaltung auch nur die kleinste Handhabe hat. Dann verstehe ich die Diskussion nicht. Denn alle haben hier wohl gem. Satzung ihren Austritt erklärt und somit ist der Ofen eben aus. Jetzt ist der schwarze Peter bei der Gemeinde. Sie muss dann sehen wie sie den Artikel 13 des BayFwG am besten anwendet. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 879974 | |||
Datum | 06.11.2022 20:03 | 2028 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob T.Dann verstehe ich die Diskussion nicht. Denn alle haben hier wohl gem. Satzung ihren Austritt erklärt und somit ist der Ofen eben aus. Ja eben nicht. Der Austritt wurde nicht mit sofortiger Wirkung erklärt, sondern zu einem späteren Zeitpunkt (war es das Jahresende?). Damit ist der Ofen erstmal noch nicht aus, sondern die Gemeinde ist unter Zugzwang, in der verbleibenden Zeit noch irgendetwas zu tun, damit die Austrittserklärungen zurückgenommen werden. Es ist also kein "unter den Umständen habe ich keine Lust mehr, deswegen bin ich jetzt weg!" sondern ein "Wenn bis zum Datum X nicht Forderung Y erfüllt wird bin ich weg!"... | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 879976 | |||
Datum | 06.11.2022 22:34 | 2004 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Henning K. Es ist also kein "unter den Umständen habe ich keine Lust mehr, deswegen bin ich jetzt weg!" sondern ein "Wenn bis zum Datum X nicht Forderung Y erfüllt wird bin ich weg!"... Tja, die Forderung ist ja nicht bis zum gesetzten Datum erfüllbar. Wie soll das gehen? Etwas halbwegs mit Vernunft zu planen dürfte in der Kürze der Zeit auch nicht so einfach sein. Dann glimmt es eben noch im Ofen. Bin mal gespannt ob nächstes Jahr um die Zeit die Wehr noch so existiert. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 879982 | |||
Datum | 07.11.2022 10:55 | 1945 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.braucht der doch gar nicht. Das läuft dann so: Die FF Schonstett ist aber keine Pflichtfeuerwehr. (Noch keine Pflichtfeuerwehr) Eine Pflichtfeuerwehr kann auch nicht von heut auf morgen eingeführt werden, da dieses ein Verwaltungsakt ist. Ferner können auch nicht alle Mitglieder einer FF, 1 zu 1 in eine PF überstellt werden. Denn gibt es auch zahlreichen Mitglieder in einer FF die aber nicht mehr als Zwangsverpflichtete herangezogen werden können. BayFwG Ar. 13 Abs. 3 Satz 2 (3) Zum Feuerwehrdienst kann nicht herangezogen werden, 2. wessen Heranziehung mit seinen beruflichen oder sonstigen Pflichten gegenüber der Allgemeinheit, insbesondere mit den Pflichten im öffentlichen Dienst, unvereinbar ist, Hierzu zählen z.B. Leute die noch ein anderes Ehrenamt ausüben, ein soziales Jahr ableisten, Polizisten, Fortbeamten, Krankenhauspersonal usw. Und auch die Mitglieder die im Rettungsdienst arbeiten oder bei der Berufsfeuerwehr sind. Das wären bei meiner alten FF z.B. allein 7 Leute. Ein nicht unerheblicher Teil. Vor allem weil diese Leute über eine gute Ausbildung und viel Erfahrung verfügen | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 879983 | |||
Datum | 07.11.2022 11:21 | 1775 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob T.Dann verstehe ich die Diskussion nicht. Denn alle haben hier wohl gem. Satzung ihren Austritt erklärt und somit ist der Ofen eben aus. Richtig. Und ich verstehe hier die Diskussion auch nicht. Hier wird oft mit dem FwG von BaWü argumentiert. Aber die FF Schonstett liegt in Bayern und selbstverständlich gilt hier das BayFwG und die Satzung der FF Schonstett. Warum hier einige dieses nicht verstehen, kann ich nicht nachvollziehen. | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 879984 | |||
Datum | 07.11.2022 11:47 | 1802 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Das ist nicht theoretisch dargestellt sondern der Gesetzeslage entsprechend. Nun das die FF Schonstett im Bayern liegt. Und somit das FwG von BaWü keine Bedeutung hat. | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 879985 | |||
Datum | 07.11.2022 11:50 | 1816 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Und was zählt als "öffentliches Ehrenamt verwaltet"? Sicher nicht die Mitgliedschaft im Kaninchenzuchtverein. nein, aber die Ehrenamtliche Tätigkeit im Sportverein. | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 879991 | |||
Datum | 07.11.2022 12:06 | 1702 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael B.1. Warum soll ich einen Austritt beantragen, wenn er Automatisch zu genehmigen ist? Weil es ein formaler Art ist. Geschrieben von Michael B. Noch dazu wo im FWG steht das man sich längere Zeit verpflichten muss Wo steht das im FwG? Ich finde es nicht Geschrieben von Michael B. Die Entlassung aus dem FW- Dienst ist min. in Baden- Württemberg ein Verwaltungsakt. Die FF Schonstett ist aber in Bayern Geschrieben von Michael B. Für mich im Moment nur meine Meinung. Weil ich zu faul bin die Gesetzestexte und Vorschriften Weil es da wohl auch nicht zu finden ist. Persönliche Meinungen als Gesetz auszulegen, ist hier im Forum mehr als unangebracht. (Meine Auffassung) Geschrieben von Michael B. Es ist für mich jedoch ein Logischer Schluss. Für mich ist eine logische Schlussfolgerung, dass zwangsverpflichtete niemals eine Aufgabe mit der gleichen Sorgfalt, der gleichen Lust oder der gleichen Tatkraft ausüben. Und somit die Arbeit immer schlechter ist als von anderen Leuten die sich dazu berufen fühlen. Bei einer Aufgabe mit hoher Unfallgefahr und wo es schnell mal um Leben und Tot gehen kann, ist das wenig sinnvoll. | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 879992 | |||
Datum | 07.11.2022 12:09 | 1940 x gelesen | |||
Geschrieben von Olaf F.nein, aber die Ehrenamtliche Tätigkeit im Sportverein.Sicher nicht. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Fran8k R8., Eppelborn / Saarland | 880003 | |||
Datum | 07.11.2022 20:35 | 1738 x gelesen | |||
- Attest vom Arzt wird vorgelegt und schwubs ist der wieder Einberufene wieder draußen. | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 880004 | |||
Datum | 07.11.2022 22:14 | 1612 x gelesen | |||
Geschrieben von Olaf F.Eine Pflichtfeuerwehr kann auch nicht von heut auf morgen eingeführt werden, da dieses ein Verwaltungsakt ist. Warum sollte das nicht von heute auf morgen gehen? Aufgrund der Bedeutung für die Sicherheit der Gemeinde würde ich sogar noch einen Schritt weitergehen und sagen: das geht im Bedarfsfall sogar von jetzt auf sofort! (*) Und vermutlich wird dann auch gleich Sofortvollzug angeordnet, dann haben eingelegte Rechtsmittel auch keine aufschiebende Wirkung. (*) was im Fall Schonstett sicher nicht notwendig ist, weil der Austritt erst zu einem späteren Zetpunkt erklärt wurde... | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 880005 | |||
Datum | 08.11.2022 06:58 | 1634 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Frank R. - Attest vom Arzt wird vorgelegt Und je nach Formulierung hat man damit sich dann endgültig die Tür selbst zugeschlagen, selbst wenn man später dann mal wieder zur Feuerwehr will... Gruß, Michael | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 880009 | |||
Datum | 08.11.2022 09:39 | 1520 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Und je nach Formulierung hat man damit sich dann endgültig die Tür selbst zugeschlagen, selbst wenn man später dann mal wieder zur Feuerwehr will... Die Leute wollen nicht mehr zur Feuerwehr. Warum stellt das ein Risiko für die Rückkehr da? Ein erneuter eintritt (wieder eintritt) kommt doch gar nicht in Betracht. Und wenn doch, dann liegen da Höchstwahrscheinlich Jahre dazwischen, in dem sich der Gesundheitszustand auch wieder ändern kann. | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 880018 | |||
Datum | 08.11.2022 11:56 | 1514 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Frank R. - Attest vom Arzt wird vorgelegt Kann man machen, der einfachste Weg. Es geht aber auch anders. Ich schrieb hierzu mal was - passiver Widerstand. Man macht nur das, was man unbedingt muss. Übungs- und Einsatzdienst. Keine Zusatzaufgaben! Wenn, zum Beispiel, eine Brandwache für eine Veranstaltung gefordert ist, dann ist eben niemand da weil keiner Zeit hat. Dann muss der Veranstalter eben sehen woher er die Brandwache nimmt. Absichern von Umzügen und Veranstaltungen aller Art unterlassen. Grundsätzlich für Einsätze während der Arbeitszeit den Lohnausfall zahlen lassen. Das wird sehr oft nicht gemacht weil Kameraden sich nachträglich Urlaub eintragen oder Überstunden auf diese Art abfeiern. Keine private Anschaffung von Ausrüstung. Alles was fehlt über den Dienstweg laufen lassen, Schriftlich! Reinigungs-, Putz- und Instandhaltungsmaßnahmen am Gebäude auf das absolut notwendigste beschränken. Hier reißen sich oft viele Wehren nicht nur ein Bein aus. Jährlich Mängelberichte schreiben, egal um welche Mängel es sich handelt. Verteiler: Ministerium, Kreis, Gemeinde und Unfallkasse. Und es gibt je nach Wehr noch andere Punkte mit denen man der Verwaltung das Leben etwas schwerer machen kann. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 880019 | |||
Datum | 08.11.2022 12:53 | 1399 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Olaf F. Die Leute wollen nicht mehr zur Feuerwehr. Warum stellt das ein Risiko für die Rückkehr da? Ein erneuter eintritt (wieder eintritt) kommt doch gar nicht in Betracht. Da kenn ich diverse andere Beispiele, Gern auch nach Umzug oder direkt nach Austritt in einem anderen Ort. Geschrieben von Olaf F. Und wenn doch, dann liegen da Höchstwahrscheinlich Jahre dazwischen, in dem sich der Gesundheitszustand auch wieder ändern kann. Auch da kenn ich andere Beispiele. Teils wollten die auch nach kurzer Zeit wieder zurück. Und da gab es auch schonmal Atteste, die eine Mitgliedschaft in der FW quasi ausschlossen. Alles schon dagewesen. Gruß, Michael | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 880020 | |||
Datum | 08.11.2022 13:12 | 1417 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jakob T. Es geht aber auch anders. Ich schrieb hierzu mal was - passiver Widerstand. Klar, kann man machen. Da muss man aber dann einen langen Atem haben und verliert sicherlich auch bei den aufgeführten Dingen noch den letzten Spaß am Feuerwehrdienst. Geschrieben von Jakob T. Man macht nur das, was man unbedingt muss. Übungs- und Einsatzdienst. Soweit ok. Die Absicherung von Umzügen und Veranstaltungen dürfte dem Träger der Feuerwehr herzlich egal sein, üblicherweise trifft man damit nur andere Vereine oder Veranstalter, die eben diese Veranstaltung durchführen wollen. Eine ureigene Aufgabe der Feuerwehr ist das sowieso nicht und wird teils auch gar nicht gemacht. Kann also schnell eine Nullnummer werden, wenn diese Zusatzaufgaben gar nicht existieren. Gleiches bei Brandsicherheitswachdiensten. Ich kenne Feuerwehren, die hatten sowas noch nie. Oder man nimmt die Nachbarfeuerwehreinheit. Wird ja bezahlt, irgendeiner findet sich da immer. Geschrieben von Jakob T. Grundsätzlich für Einsätze während der Arbeitszeit den Lohnausfall zahlen lassen. Das wird sehr oft nicht gemacht weil Kameraden sich nachträglich Urlaub eintragen oder Überstunden auf diese Art abfeiern. Auch das dürfte der Gemeinde völlig schnuppe sein, insbesondere bei kleineren Feuerwehren mit wenigen Einsätzen fällt da gar nicht so viel an und das funktioniert ja auch nur, wenn tatsächlich Ausfallkosten angefallen sind. Noch dazu werden bei kostenpflichtigen Einsätzen die Kosten sowieso weitergereicht. Geschrieben von Jakob T. Keine private Anschaffung von Ausrüstung. Alles was fehlt über den Dienstweg laufen lassen, Schriftlich! Auch das geht der Gemeinde am A... vorbei. Es werden dann eben die nötigen Dinge beschafft. Macht's manchmal sogar noch einfacher, wenn einfach jeder das nimmt, was die Gemeinde an Ausrüstung stellt. Und ich sag dir ganz ehrlich: Ich wüsste jetzt nichts wesentliches, was mir dann fehlen würde. Ob ich nun ein T-Shirt oder Polo-Shirt mit Auschrift meiner Wehr tragen will, interessiert die Gemeinde überhaupt nicht, daher beschafft sie das sowieso nicht. Putzmaßnahmen sind vielfach sowieso durch Reinigungskräfte organisiert und ja, die Gemeinde freut sich vielleicht, wenn ihr euer Gerätehaus selbst streicht, die paar Euro für einen Neuanstrich alle x Jahre wird sie aber auch noch aufbringen - wenn das wirklich nötig ist - ansonsten wird eben nicht neu gestrichen. Auch das ist der Gemeinde üblicherweise egal, siehe auch an vielen anderen öffentlichen Gebäuden. Geschrieben von Jakob T. Jährlich Mängelberichte schreiben, egal um welche Mängel es sich handelt. Verteiler: Ministerium, Kreis, Gemeinde und Unfallkasse. Das Innenmysterium in RLP hat sich ja noch nicht mal für die Lehren aus der Flut interessiert (wie diese Woche in den Medien von einer Aussage im U-Ausschuss berichtet), was meinst du, wo da die ach so böse Mängelmeldung des Oberlöschmeisters xy auch Kleinkleckersdorf landet? Beim Kreis landet sie an gleicher Stelle, bestenfalls nachdem man zurückmeldet, dass die Gemeinde zuständig ist. Und die Unfallkasse weist bestenfalls die Gemeinde drauf hin, dass sie zuständig ist. Die Gemeinde selbst stellt die Gemeinde ab oder lässt es eben. Ist übrigens der ganz normale Dienstweg, den wir auch jederzeit bei einem Mangel gehen. Der wird gemeldet und dann von der Gemeinde üblicherweise abgestellt. Damit mach ich zumindest nicht der Gemeinde das Leben schwer. Ich seh da jetzt nichts, mit dem du da der Gemeinde das Leben schwermachst. Letztenendes sorgst du mit all den Dingen, die du ansprichst, nur dafür, dass dir die Arbeit in der Feuerwehr noch weniger Spaß macht als vorher. Dann hört man eher auf und widmet sich anderen Dingen. Gruß, Michael | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Nils8 J.8, Wackersdorf / | 880024 | |||
Datum | 08.11.2022 14:31 | 1392 x gelesen | |||
Hallo zusammen, wie bereits mehrfach in der Diskussion erwähnt, liegt Schonstett nunmal in Bayern und Regelungen aus anderen Bundesländern sind daher irrelevant. Das BayFwG und seine AV sind daher maßgeblich, in diesen Punkten aber auch ein wenig nebulös. Die VollzBek gibt auch nix her. Ich habe deswegen mal den "Forster/Pemler" zu Rate gezogen. Das ist DER Gesetzeskommentar zum BayFwG, der auch bei (den wenigen dahingehenden) Entscheidungen der Verwaltungsgerichte zu Rate gezogen wird: Der Bereich "Entbindung/Ausschluß von Dienst", "Verstärung einer FF durch Heranziehung von Dienstverpflichteten", "Aufstellung einer Pflichtfeuerwehr" usw. umfasst über acht Seiten! Ich versuch´ mal die Quintessenzen zusammenzufassen: 1.) der Kommandant einer Freiwilligen Feuerwehr in Bayern entscheidet über Aufnahme und Entlassung zum Feuerwehrdienst. Die Schriftform dieser Verwaltungsakte ist nicht erforderlich, wird aber in Fällen, bei denen es zu Knatsch kommen kann (z.B. Entpflichtung gegen den Willen des Dienstleistenden) empfohlen. Natürlich steht dem Betreffenden immer der Verwaltungsweg offen - Widersprüche, Klagen etc. 2.) wenn eine FF die erforderliche Mindeststärke nicht erreicht (Untergrenze: 3-fache Gruppenfunktionsstärke), sich das nicht auf absehbare Zeit beheben läßt, Werbemaßnahmen nicht greifen etc pp UND die gestellten Aufgaben nicht zuverlässig erfüllt werden können, muss zu Dienstverpflichtungen gegriffen werden. Dann wird aufgefüllt auf die 3-fache Gruppe oder das eben erforderliche Maß (kann ja bei ner notwendigen Zugwehr auch durchaus mehr sein, bei nem Rumpf an Freiwilligen aber auch weniger). Bedeutet aber auch: wenn ich nur 12 Mann habe, die aber alles und jederzeit in Gruppenstärke wuppen können, dann is alles in Butter 3.) die Anordnung zur Dienstverpflichtung ist vom Gemeinderat zu beschließen. Aus dieser Anordnung muß hervorgehen wieviele Dienstverpflichtete benötigt werden, welcher Personenkreis betroffen ist, wie auszuwählen ist, wie lange verpflichtet wird, warum-der-eine-und-nicht-der-andere, in welcher Reihenfolge wird wieder entlassen wenn die Mindesstärke wieder nach-und-nach mit Freiwilligen erreicht wird... Das ist die größte Mine: da es dazu mWn in Bayern keine Präzedenzfälle gibt, sich gegen diese Anordnung aber der Widerstand der evtl. Dienstverpflichteten richten würde, muß das wasserdicht formuliert werden. Und allein sowas schüttelt man nicht so einfach aus dem Ärmel. Auch deswegen isses mit dem lapidaren Satz "dann machen wir halt ratz-fatz ne Pflichtfeuerwehr" nicht getan. 4.) der Verwaltungsakt der Heranziehung des/der Einzelnen (kann ja auch Frauen treffen) zum Pflichtdienst muß durch den Bürgermeister schriftlich erfolgen. Die Rechtsfolgen sind dabei zu benennen z.B. auch die Höhe eines Zwangsgeldes bei Dienstpflichtverletzung. Wie der gute, alte Einberufungsbescheid (kennt den noch wer?)... 5.) für die Einrichtung einer reinen Pflichtfeuerwehr benötigt man auch einen Gemeinderatsbeschluß. Die Dienstverpflichtung läuft aber nach dem o.a. Schema. 6.) Kommandanten von Pflichtfeuerwehren werden vom Bürgermeister auf Widerruf bestellt. Sie haben die gleichen Eignungsvoraussetzungen zu erfüllen (min. 18 J., min. vier Jahre absolvierter Dienst, alle notwendigen Lehrgänge bzw ausnahmsweise Bereitschaft diese binnen eines Jahres erfolgreich abzulegen) wie die Kommandanten von Freiwilligen Feuerwehren. Allein hier frag´ ich mich, wo man (komplette Unwilligkeit der bisherigen Führung vorausgesetzt) diese Kameraden aus dem Hut zaubern will... 7.) auch das weitere Führungspersonal wird in Pflichtfeuerwehren nicht mehr vom Kommandanten, sondern von der Gemeinde bestellt. Mannschaften ernennt aber der Kommandant. Für die Übergangszeit zwischen Freiwilliger und Pflichtfeuerwehr hat der "Forster/Pemler" aber eine Brücke gebaut um die derzeitige Mannschaft wenigstens teilweise behalten zu können: aufgrund der anzunehmenden Eilbedürftigkeit der "Personalbeschaffung" ist der Sofortvollzug der Dienstverpflichtungen möglich (natürlich bei Eröffnung des Klageweges). Dabei wäre insb. die Ausbildungszeit von neu-Dienstverpflichteten zu berücksichtigen. Längerfristig kann man aber dem Argument "du kannst das doch, mach das doch nochmal weitere fünf Jahre" sehr wahrscheinlich mit "ich hab das aber schon 15 Jahre gemacht, jetzt darf auch mal mein Nachbar" begegnen... Summasumarum: das schüttelt man nicht einfach aus dem Ärmel - und das wird man auch nicht so schnell wieder los. Für den "Dorffrieden" eine Katastrophe. Und für Unwillige tausend Möglichkeiten zu sagen "ohne mich!". Und was passiert eigentlich, wenn Dienstverpflichtete anfangen sich an Arbeitsschutzinstanzen (SiB, FaSi etc.) oder Aufsichtsbehörden (Bauaufsicht, KUVB etc.) zu wenden? Wenn auf einmal wegen fehlender Verbesserungsperspektive das Gerätehaus wegen Sicherheitsmängeln gesperrt wird? Wenn ich unlustig wäre, könnte ich mir da einen heiden-Spaß machen und einen Brief nach dem anderen schreiben (hätte ich als Schonstetter Fw´ler sehr wahrscheinlich sowieso schon). Immerhin haben Beschäftigte nach § 16 ArbSchG eine "Besondere Unterstützungspflicht" zu Maßnahmen des Arbeitsschutzes und zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes... Grüße aus der Oberpfalz Nils | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 880026 | |||
Datum | 08.11.2022 14:43 | 1310 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Umzug oder direkt nach Austritt in einem anderen Ort. Wenn die Leute sowieso umziehen, dann brachen die Leute keinen Weg suchen um nicht zwangsverpflichtet zu werden. Es geht doch um Leute/ Mitglieder die eben nicht mehr bei der Feuerwehr sein möchten. Geschrieben von Michael W. Und da gab es auch schonmal Atteste, die eine Mitgliedschaft in der FW quasi ausschlossen. Und was wurde da den Attestiert? Geschrieben von Michael W. Alles schon dagewesen. Meine Oma ist auch zum Milch holen gegangen und als sie aus dem Stall wieder zurück kam war der Krieg in Deutschland ausgebrochen. Alles schon dagewesen. | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 880027 | |||
Datum | 08.11.2022 14:46 | 1324 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Michael W. Ich seh da jetzt nichts, mit dem du da der Gemeinde das Leben schwermachst. Na, ich weiß nicht. Du kennst doch auch die vielen kleinen Dinge die man in der Feuerwehr mal eben so schnell selbst erledigt. Vom tropfenden Wasserhahn über durchlaufende Spülkästen oder Druckspüler, kaputte Leuchtmittel im Gebäude, das eine oder andere kleine Loch in der Regenrinne oder das nicht richtig schließende Fenster. Alles Dinge die ein halbwegs begabter Heimwerker in fünf Minuten beheben kann. Diese Arbeiten einfach über die Gemeinde an Fachfirmen vergeben lassen. Ok, die Gemeinde kann das auch sein lassen. Aber diese Kleinigkeiten summieren sich mit der Zeit. Geschrieben von Michael W. Putzmaßnahmen sind vielfach sowieso durch Reinigungskräfte organisiert Leider nicht überall. Vielerorts ist die Feuerwehr der Putzdienst und betreibt auch noch die Pflege des Grundstückes. Das kann dann die Gemeinde gerne auch an Fachfirmen vergeben oder es sein lassen. Natürlich werden viele Dinge der Gemeinde am A.... vorbeigehen. Wenn es nicht gemacht wird, dann ist das eben so. Nur hat man dann in ein paar Jahren ein völlig heruntergekommenes Gerätehaus was eine Gemeinde als Besitzer bestimmt so nicht haben will. Ja, Du hast Recht, man braucht dazu einen langen Atem und muss sich die Zeit nehmen alles richtig zu formulieren. Auch wenn dann vieles in der Rundablage endet, man hat sein Möglichstes getan. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 880028 | |||
Datum | 08.11.2022 15:01 | 1305 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Auch das dürfte der Gemeinde völlig schnuppe sein, insbesondere bei kleineren Feuerwehren mit wenigen Einsätzen fällt da gar nicht so viel an und das funktioniert ja auch nur, wenn tatsächlich Ausfallkosten angefallen sind. Noch dazu werden bei kostenpflichtigen Einsätzen die Kosten sowieso weitergereicht. Da würde ich eher noch zu Fuß zum Einsatz gehen. Dann wirds gerade nachts schnell eng mit der Hilfsfrist. | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 880029 | |||
Datum | 08.11.2022 15:13 | 1282 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Nils J. Wenn ich unlustig wäre, könnte ich mir da einen heiden-Spaß machen und einen Brief nach dem anderen schreiben (hätte ich als Schonstetter Fw´ler sehr wahrscheinlich sowieso schon). Immerhin haben Beschäftigte nach § 16 ArbSchG eine "Besondere Unterstützungspflicht" zu Maßnahmen des Arbeitsschutzes und zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes... Man muss eben nur wissen an wen man sich alles wenden kann. Leider ist dieses Wissen nicht sehr verbreitet. Manchmal (oder zu oft?) dürfte auch eine gewisse Hemmung oder Angst vorhanden sein ein richtig großes Fass aufzumachen, man will sich ja selbst nichts verbauen oder in die Nesseln setzen. Die Luft kann da recht dünn werden, für den Briefeschreiber. Dann ist die Drohung mit einem allgemeinen Austritt der einfachste Weg. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 880030 | |||
Datum | 08.11.2022 15:19 | 1300 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jakob T. Du kennst doch auch die vielen kleinen Dinge die man in der Feuerwehr mal eben so schnell selbst erledigt. Klar kenn ich das. Geschrieben von Jakob T. Vom tropfenden Wasserhahn über durchlaufende Spülkästen oder Druckspüler, kaputte Leuchtmittel im Gebäude, das eine oder andere kleine Loch in der Regenrinne oder das nicht richtig schließende Fenster. Alles Dinge die ein halbwegs begabter Heimwerker in fünf Minuten beheben kann. Kann man machen. Wird aber spätestens dann nicht mehr für mich selber lustig, wenn für's Briefe (oder wegen mir auch Mail) schreiben bzw. für's Mangel melden der Aufwand größer wird als wenn ich's einfach behebe. Geschrieben von Jakob T. Leider nicht überall. Vielerorts ist die Feuerwehr der Putzdienst und betreibt auch noch die Pflege des Grundstückes. Ist mir bekannt. Da aber auch die Verwaltung ihr Gebäude nicht selbst putzt und ihre Grünflächen auch nicht selbst in ihrer Freizeit mäht, sollte man das heute auch bei einer Feuerwehr anders regeln können. Ging bei uns erstaunlich unproblematisch. Geschrieben von Jakob T. Natürlich werden viele Dinge der Gemeinde am A.... vorbeigehen. Wenn es nicht gemacht wird, dann ist das eben so. Nur hat man dann in ein paar Jahren ein völlig heruntergekommenes Gerätehaus was eine Gemeinde als Besitzer bestimmt so nicht haben will. Tja, jeder bekommt, was er verdient. Wenn es so weit gekommen ist, ist das heruntergekommene Gerätehaus das kleinste Problem. Geschrieben von Jakob T. Ja, Du hast Recht, man braucht dazu einen langen Atem und muss sich die Zeit nehmen alles richtig zu formulieren. Auch wenn dann vieles in der Rundablage endet, man hat sein Möglichstes getan. Mir wäre dafür die Zeit zu schade. Da geht's ja noch schneller, sich mit der halben Feuerwehr in den Gemeinderat wählen zu lassen und politisch das Problem zu lösen. Gruß, Michael | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 880031 | |||
Datum | 08.11.2022 15:24 | 1349 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Michael W. Da geht's ja noch schneller, sich mit der halben Feuerwehr in den Gemeinderat wählen zu lassen und politisch das Problem zu lösen. Hmmm.... auch eine Lösung. :-) Bin ich froh das bei uns alles rund läuft und sich der VG-Rat beim Thema Feuerwehr sowie der Kreis beim Thema Kat-Schutz so richtig ins Zeug legen. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 880038 | |||
Datum | 08.11.2022 20:04 | 1260 x gelesen | |||
Geschrieben von Olaf F.Es geht doch um Leute/ Mitglieder die eben nicht mehr bei der Feuerwehr sein möchten. Nein, ich weiß nicht wie du auf diesen Gedanken kommst?! Wer keine Lust mehr auf Feuerwehr hat, der geht und ist fertig damit (oder kommt einfach nicht mehr und wird deswegen gegangen). Der sucht aber nicht wie im vorliegenden Fall die Öffentlichkeit. Deswegen geht es hier ganz offensichtlich um Kameraden (SB), die sehr wohl noch bei der Feuerwehr sein wollen, aber die ganz dringend ihre Situation verbessert haben wollen. | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 880041 | |||
Datum | 08.11.2022 21:22 | 1205 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander H.Da würde ich eher noch zu Fuß zum Einsatz gehen. Eine sehr gute Lösung, denn ich bin ja nicht verpflichtet mir privat ein Auto oder Fahrrad vorzuhalten um zum Einsatz zu fahren. Und selbstverständlich renne ich auch nicht zum Feuerwehrhaus, denn ich soll da ja auch nicht völlig außer Atam ankommen. | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 880042 | |||
Datum | 08.11.2022 21:30 | 1191 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Geschrieben von Olaf F. Wir bei der Diskussion ja mittlerweile beim Thema "Wie ich mich gegen die zwangsweise einberufung zur Feuerwehr zu wehr setzen kann. Sind da leider etwas von Thema abgekommen. Aber Du hast Dich ja auch schon selber zum Thema Einführung der Pflichtfeuerwehr geäußert. | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 880044 | |||
Datum | 08.11.2022 22:17 | 1276 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Auch das dürfte der Gemeinde völlig schnuppe sein, insbesondere bei kleineren Feuerwehren mit wenigen Einsätzen fällt da gar nicht so viel an und das funktioniert ja auch nur, wenn tatsächlich Ausfallkosten angefallen sind. Noch dazu werden bei kostenpflichtigen Einsätzen die Kosten sowieso weitergereicht Achja wirklich. Ich dachte, das Argument ist, das die Gemeine kein Geld hat. Und nur mal so zur Information, Es gibt Gemeinden/ Städte die zahlen grundsätzlich keinen Verdienstausfall. Auch nicht wenn das Mitglied zum Lehrgang geht. Da wird erwartet, dass derjenige für die Zeit Urlaub nimmt. Ferner ist mir auch neu, das für Brandeinsätze Gebühren erhobenwerden. Und Gebühren für den Einsatz zum Beispiel für BMA oder TH Einsätzen werden von der Gemeinde trotzdem erhoben und eingestrichen, auch wenn keiner der Mitglieder seinen Verdienstausfall gelten macht. Diese Gebühren werden eben als Einnahme der Gemeinde verbucht. Geschrieben von Michael W. Putzmaßnahmen sind vielfach sowieso durch Reinigungskräfte organisiert Das mag sicherlich bei einigen der Fall sein. Aber nehmen wir doch nun mal das Beispiel Hamburg. 86 FFen gibt es in der Hansestadt und von der Stadt wird nicht eine einzige Reinigungskraft dafür gestellt, Nicht mal für eine Stunde im Jahr. für keine FF in der Stadt. Alle FFen müssen ihre Feuerwehrhäuser selber reinigen. Nur Reinigungsmittel können abgefordert werden. | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 880045 | |||
Datum | 09.11.2022 07:20 | 1254 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Olaf F. Es gibt Gemeinden/ Städte die zahlen grundsätzlich keinen Verdienstausfall. Auch nicht wenn das Mitglied zum Lehrgang geht. In RLP zumindest gibt es gesetzliche Regelungen. Ich dachte eigentlich, dass das in allen Bundesländern so ist. Ausnahme für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, da gibt es keinen Verdienstausfall, der AG muss aber im Regelfall auch da das FW-Mitglied freistellen für Lehrgänge, Ausbildung und Einsätze. Wenn sich eine Kommune nicht an grundlegende Gesetze hält, gibt es den Klageweg. Den würde ich dann auch beschreiten. Ich hänge schon genug Freizeit an die Feuerwehr, da erwarte ich nicht, dass ich auch noch Urlaub für Lehrgänge (zumindest wenn es sich nicht um Kreislehrgänge handelt, die abends oder am Wochenende stattfinden) nehmen muss. Wobei auch für die Kreisausbildung oder auch für Übungen im Bedarfsfall Freistellung mit Lohnersatz eingefordert werden kann. Geschrieben von Olaf F. Ferner ist mir auch neu, das für Brandeinsätze Gebühren erhoben werden. Und Gebühren für den Einsatz zum Beispiel für BMA oder TH Einsätzen werden von der Gemeinde trotzdem erhoben und eingestrichen, auch wenn keiner der Mitglieder seinen Verdienstausfall gelten macht. Diese Gebühren werden eben als Einnahme der Gemeinde verbucht. Und wo ist dann das Problem, dass die Gemeinde das weitergibt? Bei uns ist das der Fall. Verdienstausfall wird ferner auch unabhängig davon bezahlt, ob der Einsatz kostenpflichtig ist oder nicht. Würde also nichts ändern und sehe ich als selbstverständlich an. Geschrieben von Olaf F. Aber nehmen wir doch nun mal das Beispiel Hamburg. 86 FFen gibt es in der Hansestadt und von der Stadt wird nicht eine einzige Reinigungskraft dafür gestellt, Nicht mal für eine Stunde im Jahr. für keine FF in der Stadt. Alle FFen müssen ihre Feuerwehrhäuser selber reinigen. Nur Reinigungsmittel können abgefordert werden. Selbst schuld, wenn die das so machen. Die Verwaltung freut sich (oder auch nicht, vermutlich interessiert es sie momentan nicht die Bohne, der Aufschrei käme erst, wenn das nicht mehr so wäre). Bei uns machen das auch manche durchaus freiwillig selbst, an anderen Orten wird zumindest teilweise oder auch komplett eine Reinigungskraft bezahlt. Wobei das nach Bedarf erfolgt, es ist jetzt nicht so, dass bei der FW Kleinkleckersdorf mit 14tägigem Übungsdienst und 10 Einsätzen im Jahr jede Woche komplett geputzt wird. Das erfolgt nach Bedarf in Absprache mit der jeweiligen Wehrführung. Durchgekehrt wird auch da durchaus mal selber und die Reinigungskraft beschränkt sich auf sanitäre Anlagen und Schulungs-/Aufenthaltsräume sowie Küche. Gruß, Michael | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 880047 | |||
Datum | 09.11.2022 08:14 | 1253 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Olaf F. Und nur mal so zur Information, Es gibt Gemeinden/ Städte die zahlen grundsätzlich keinen Verdienstausfall. Auch nicht wenn das Mitglied zum Lehrgang geht. Das wäre im BaWü konträr zum FwG - § 16 Entschädigung . Da wird erwartet, dass derjenige für die Zeit Urlaub nimmt. Wenn es die FW-Angehörigen mit sich machen lassen, selber Schuld ( einige machen das wirklich ! ). Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 880050 | |||
Datum | 09.11.2022 09:09 | 1327 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Bernhard D. Wenn es die FW-Angehörigen mit sich machen lassen, selber Schuld ( einige machen das wirklich ! ). Ja, da kenne ich auch Fälle. Aber nicht bedingt dadurch, dass die Verwaltung das nicht will wegen Lohnersatz sondern vielmehr dadurch bedingt, dass der Arbeitgeber (durchaus auch im öffentlichen Dienst) den FW-Angehörigen nicht freistellen will. Gruß, Michael | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 880061 | |||
Datum | 09.11.2022 21:31 | 1134 x gelesen | |||
Guten Abend Geschrieben von Michael W. Aber nicht bedingt dadurch, dass die Verwaltung das nicht will wegen Lohnersatz sondern vielmehr dadurch bedingt, dass der Arbeitgeber (durchaus auch im öffentlichen Dienst) den FW-Angehörigen nicht freistellen will. Da sind die öffentlichen Arbeitgeber schlechte Vorbilder, von Privatfirmen die Freistellung fordern und selbst nicht freistellen wollen ?! Kenne aber einige Fälle, in denen die FW-Angehörigen von sich aus für den Besuch von Lehrgängen an der LFS Urlaub nahmen, sei es weil sie gerade frisch in einer Firma angefangen hatten oder es der Firma wirtschaftlich schlecht ging und Kündigungen im Raum standen, um nur mal zwei Beispiele zu nennen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 880065 | |||
Datum | 10.11.2022 11:41 | 979 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.und verliert sicherlich auch bei den aufgeführten Dingen noch den letzten Spaß am Feuerwehrdienst. Wenn die vorher zwangsweise eingezogen wurde sind, dann haben die vorher schon lange ihrer Spaß bei der Feuerwehr verloren. So etwas hier als Argument vorzutragen, entbehrt wirklich jeden Zusammenhang. | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 880066 | |||
Datum | 10.11.2022 11:42 | 936 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.In RLP zumindest gibt es gesetzliche Regelungen. Ich dachte eigentlich, dass das in allen Bundesländern so ist. Die gibt es auch, aber es gibt eben auch Städte da wird erwartet dass die FF-Mitglieder Urlaub nehmen. Sonst bekommen sie den Lehrgang nicht. Da gibt es eben sehr viel Mitglieder und sehr viel Motivation in der Feuerwehr. Nun deshalb kann da so verfahrenden. Geschrieben von Michael W. Und wo ist dann das Problem, dass die Gemeinde das weitergibt? Ich verstehe die Frage nicht. Wenn sich vorher die Gemeine das Geld eingestrichen hat, muss es jetzt weiter geben. Das ist ein Einnahmeverlust für die Gemeinde. Geschrieben von Michael W. Selbst schuld, wenn die das so machen. Die Verwaltung freut sich Noch mal, es herrscht viel Motivation in der FF und nur deswegen geht es auch so. Das Thema ist hier aber, was sich ändern kann wenn es zu einer Pflichtfeuerwehr wird. Wie Jakob Theobald, am 8.11.2022 um 11:56 schon geschrieben hat, gibt es viele Dinge, die dann nicht mehr so laufen wie vorher. | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 880067 | |||
Datum | 10.11.2022 12:08 | 880 x gelesen | |||
Es geht hier nicht von Gesetze oder Vorschriften. Wenn es darum gehen würde, dann muss die Gemeine einneus Feuerwehrhaus bauchen oder das alte zu mindestens, so umbauen, das es der UVV, der Richtlinien Schutz am Arbeitsplatz und so weiter genügt. Sondern es geht darum, wenn es eine Pflichtfeuerwehr wird, dass die Mitglieder auch ihre freiwillige Bereitschaft für viele Dinge auf Null schrauben können. | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 880068 | |||
Datum | 10.11.2022 12:18 | 899 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Olaf F. Wenn die vorher zwangsweise eingezogen wurde sind, dann haben die vorher schon lange ihrer Spaß bei der Feuerwehr verloren. So etwas hier als Argument vorzutragen, entbehrt wirklich jeden Zusammenhang. Nö, wenn die keinen Spaß oder Interesse mehr an der Feuerwehr hätten, wären sie längst vorher ausgetreten bzw. hätten ihren Austritt beantragt. Und wenn ich dann zu einer Pflichtfeuerwehr eingezogen werde, jedoch null Interesse an einer Weiterarbeit in der Feuerwehr habe, dann finde ich Wege, wie ich da nicht mitmachen muss. Gruß, Michael | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 880069 | |||
Datum | 10.11.2022 12:29 | 969 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Olaf F. Die gibt es auch, aber es gibt eben auch Städte da wird erwartet dass die FF-Mitglieder Urlaub nehmen. Sonst bekommen sie den Lehrgang nicht. Da gibt es eben sehr viel Mitglieder und sehr viel Motivation in der Feuerwehr. Nun deshalb kann da so verfahrenden. Ja, von sowas habe ich schon gehört. Dann hat die Feuerwehr dort eine miserable Führung, wenn sie die zum Lehrgang zu schickenden nicht über Fähigkeiten und Eignung sondern über nicht zu leistende Kostenübernahme aussucht. Wer wann wo zu welchem Lehrgang geht, wird ja hoffentlich die Feuerwehrführung und nicht der städtische Kämmerer vorgeben, wenngleich letzterer bestenfalls einen Kostenrahmen vorgibt, der aber sicherlich nicht bei "0" liegen darf. Geschrieben von Olaf F. Ich verstehe die Frage nicht. Wenn sich vorher die Gemeine das Geld eingestrichen hat, muss es jetzt weiter geben. Das ist ein Einnahmeverlust für die Gemeinde. ...der bei Feuerwehreinheiten in der Größe der hier besprochenen bei ca. 30 Einsätzen im Jahr nicht wirklich ins Gewicht fällt. Nur ein Teil ist abrechenbar und auch da fällt nur bei einem Teil überhaupt Lohnersatz an. Eine vernünftige Gemeinde reicht die Gelder sowieso weiter. Vielfach kenne ich auch die Praxis, dass die erstatteten Kosten nicht an die Kameraden sondern in die Kameradschaftskasse oder Vereinskasse als Summe gezahlt wird. Das aber ist wiederum Sache jeder einzelnen Feuerwehreinheit. Gruß, Michael | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 880073 | |||
Datum | 10.11.2022 17:19 | 897 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.wenn ich dann zu einer Pflichtfeuerwehr eingezogen werde, jedoch null Interesse an einer Weiterarbeit in der Feuerwehr habe, dann finde ich Wege, wie ich da nicht mitmachen muss. Genau das ist das Thema. | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 880542 | |||
Datum | 05.12.2022 18:30 | 961 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Michael W. Das Argument, man habe seitens der Gemeinde keine Möglichkeit, ein neues Feuerwehrhaus zu finanzieren, ist genauso ein Quatsch wie auf der anderen Seite der geschlossene Rücktritt. Eine Gemeinde kann sowas IMMER finanzieren. Feuerwehr ist Pflichtaufgabe, wenn sie kein Geld hat, macht sie Schulden, um die Pflichtaufgabe zu stemmen. Manchmal kann aber die Finanzierung der Pflichtaufgabe eines FW-Hausneubaues schnell ins Wanken kommen: -> KFV HN " Feuerwehrhaus in Grombach wird teurer " [...] Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | ||||
Autor | Hans8 S.8, Rosenheim / Bayern | 880827 | |||
Datum | 16.12.2022 09:25 | 914 x gelesen | |||
Es gibt News, die Aktiven machen weiter: Br24 Der Ort ist zwar klein, hat aber beispielsweise ein Caritas Wohnheim für körperbehinderte Menschen. Vorläufig scheint die Kuh vom Eis zu sein. | |||||
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