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| Thema | Warum gibt es KLF, TSF und TSF-W? | 82 Beträge | |||
| Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
| Autor | Flor8ian8 F.8, Berlin / Berlin | 878590 | |||
| Datum | 01.09.2022 13:13 | 6923 x gelesen | |||
| Hallo zusammen, unbestritten gibt es einen Bedarf an einem kleineren Löschfahrzeug. Was mich bei der Durchsicht der Anforderungen allerdings wundert, warum wir in diesem Segment drei unterschiedliche Fahrzeugtypen haben. Ist der Bedarf wirklich so groß, dass wir diese Unterscheidungen brauchen? KLF: Gesamtmasse bis 4,75 t, Wassertank 500 l, Zusatzbeladung möglich TSF: Gesamtmasse bis 4,75 t, Kein Wassertank, Keine Zusatzbeladung möglich TSF-W: Gesamtmasse bis 7,5 t, Wassertank 600 bis 750 l, Zusatzbeladung möglich Was bringt denn die 4,75 t Grenze und warum ist beim TSF-W und KLF Zusatzbeladung möglich, beim TSF aber nicht? Gefühlt überwiegt die Beschaffung von TSF-W, so dass die Frage ist, ob TSF aber vor allem das KLF, in der Norm noch benötigt werden. Danke für Eure Rückmeldungen Florian Jede Woche neue Videos in meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | |||||
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| Autor | Diet8er 8K., Sachsenheim / Baden-Württemberg | 878592 | |||
| Datum | 01.09.2022 14:06 | 4355 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Florian--- aber vor allem das KLF Hallo, das KLF ist tatsächlich fragwürdig ! Derzeit mögliche Fahrgestelle IVECO Daily MB-Sprinter MAN TGE VW Crafter Opel Movano oder vergleichbar sind alle zu schwer um ein KLF darzustellen (SerienDoka, Aufbaukoffer, beachte 500 Liter Löschwassertank, Beladung DIN inkl. TS, Besatzung) Bei allen aktuellen Angeboten lag die Gesamtmasse bei 4920 kg und mehr - Die traurige Wahrheit = ein kostengünstiges KLF (ca.130.000 /brutto) nach gültiger DIN gibt es derzeit nicht mehr. Fazit: DIN 14530-24 ersatzlos streichen oder zulässige Gesamtmasse auf 5500 kg erhöhen. meine persönliche Meinung Dieter | |||||
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| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 878597 | |||
| Datum | 01.09.2022 18:31 | 3955 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Dieter K. Fazit: DIN 14530-24 ersatzlos streichen oder zulässige Gesamtmasse auf 5500 kg erhöhen. Einige Bundesländer lassen schon 5 bzw. 5,5t zu. Mit ein wenig Zusatzbeladung wird es bei 5t sehr eng, bei 5,5t geht ein wenig, die Fahrgestellauswahl ist nicht wirklich üppig. Opel Movano fällt mit der neuesten Generation raus, Sprinter, TG-E und Crafter sind zu schwer. Bleibt eigentlich nur der Daily. Gruß, Michael | |||||
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| Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 878601 | |||
| Datum | 01.09.2022 20:50 | 3772 x gelesen | |||
| Hallo! Unser KLF hat eine Gesamtmasse von 5,5 to. Mercedes Sprinter. 500 ltr. Wasser, PFPN 10/10, Normbeladung + Zusatzbeladung Licht (3.5 kv Aggregat), Tauchpumpe , Waldbrand, Kleinkram. Eigentlich könnte man wirklich das TSF und komplett aus der Norm nehmen. Das KLF mit 5,5 to normen und das TSF-W evtl. auch streichen da sehr viele TSF-W irgendwo doch verkappte MLF sind. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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| Autor | Diet8er 8K., Sachsenheim / Baden-Württemberg | 878603 | |||
| Datum | 01.09.2022 21:29 | 3553 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Michael--- Einige Bundesländer... Föderalistisches System = Einige Bundesländer wirken an der Normengebung mit / einige Bundesländer lesen diese / Baden-Württemberg hält sie ein :-) Bleibt eigentlich nur der Daily. der ist der schwerste von allen Fahrgestell = 2720 kg MAN = 2426 kg man macht es uns Schwaben nicht so einfach, wenn wir sparen wollen -meine Meinung- Gruß Dieter | |||||
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| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 878604 | |||
| Datum | 02.09.2022 07:36 | 3280 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Dieter K. Föderalistisches System = Einige Bundesländer wirken an der Normengebung mit / einige Bundesländer lesen diese / Baden-Württemberg hält sie ein :-) Ja, das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Einige passen dann halt mal zumindest das Gewicht an, wenn man merkt, dass mit aktuellen Fahrgestellen sowas einfach nicht mehr baubar ist. Für andere sind Normen sowieso nicht relevant, da wird gebaut, was der Kunde und Hersteller so will bzw. anbietet. Dort kommen dann schonmal völlig unsinnige Fahrzeuge raus, auf denen z.B. bei einem 12-Tonner "TSF-W" steht. Geschrieben von Dieter K. der ist der schwerste von allen Bei welchem Fahrgestell? Vielleicht kommt das von einer weiteren RLP-Besonderheit: In RLP werden 3% "Reserve" zur zul. Gesamtmasse gefordert. Auf die kann verzichtet werden, wenn das Fahrgestell entsprechend mehr hergibt und nur abgelastet ist. Nehme ich also z.B. den 6t-Daily für ein KLF, darf ich den auf 5,5t ablasten und die 5,5t voll ausreizen. Nehme ich den 5t-MAN, so darf ich den nur bis auf 4850kg ausnutzen (3% Reserve). Das wird da schnell eng (Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob man mit den aktuellen 5t-Fahrgestellen auch 5,5t herstellerseitig zugelassen bekommt). Ansonsten: KLF, TSF-W und MLF sind ja von der Normbeladung her, bis auf die Wassermenge und die Tatsache, dass man beim MLF eine FPN statt einer PFPN hat, gleich. Daher kann man sich schon fragen, warum man insbesondere KLF und TSF-W noch beides braucht. Die 4,75t sind die Grenze für die Stufe I/II des Feuerwehrführerscheins. Sonst fällt mir zu dieser Grenze nichts ein. Gruß, Michael | |||||
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| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 878609 | |||
| Datum | 02.09.2022 10:05
| 3920 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian F.
das hat auch "verbandspolitische" und spezielle Hintergründe... Es soll Länder geben, die damals neben dem TSF und dem TSF-W ein kleines Löschfahrzeug mit Tank und 3,5 t zGM wollten, dafür halt dann mit kleinerer TS (6/500). Das Fahrzeug wollte fast niemand, weil es taktisch und technisch auch nicht in die Landschaft passte (andere Pumpen!). Es wurde dann am NA LF vorbei über den Einfluss der Bundesländern vom FNFW vorgegeben. Einiges der damaligen Diskussionen und Entwicklungen findest Du hier: http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?n=572220 http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?m=572292 Alle Versuche, die Länderbesonderheiten einzufangen sind über die letzten Jahrzehnte seit ca. 1991 (1. Typenreduzierung mit LF 8/6, LF 16/12 etc, die der einzig richtige Versuch war!) gescheitert, vgl. hier die alte Zusammenstellung von vor 2006 (und die heutige Landschaft im jeweils eigenen Beritt): http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?m=358237 (Was die Autos jeweils können sollen steht auch hier: http://einsatzpraxis.org/buecher/einsatzfahrzeuge-typen/, was daraus gemacht wurde, steht in den Hallen...) Geschrieben von Florian F. Was bringt denn die 4,75 t Grenze und warum ist beim TSF-W und KLF Zusatzbeladung möglich, beim TSF aber nicht? Die 4,75 kamen nach den 4,25, nach den 3,5 (manche reden auch von einigen mit 3,8) t - und das liegt jeweils an - schwereren Fahrgestellen! - mehr Wünschen - beim KLF nun endlich auch wieder eine größere Pumpe Und natürlich gibts Länderlösungen für alle "TSF-Probleme", heißt in Bayern TSF-L, führt dann zu LKW-Fahrgestellen, die das TSF maximal verteuern, auf jeden Fall eine großen Fahrzeughalle brauchen und für die Logistik höchst eingeschränkt geeignet sind. Das Ding darf mittlerweile sogar 9 t (!) wiegen: https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/sus/feuerwehr/d2_16a_03_17_tsf_l_022021.pdf Geschrieben von Florian F. Gefühlt überwiegt die Beschaffung von TSF-W, so dass die Frage ist, ob TSF aber vor allem das KLF, in der Norm noch benötigt werden. Wir brauchen weiter ein möglichst kleines Feuerwehrfahrzeug, das auch löschen kann, oder wir verlieren viele Standorte im Land. In Italien geht man in letzter Zeit für den ZS vermehrt auf Pickups (z.T. mit Anhängern). Damit könnte man vieles einfangen. Innerhalb der jetzigen Normwelt reichen m.E. TSF (3,5 t, möglich mit bis zu ? = "kleines" Transporterfahrgestell!) MLF LF 20-KatS (das LF 10 ist überflüssig, es kann weniger und kostet mehr!) HLF 20 (das HLF 10 ist überflüssig, es kostet heute fast genauso viel und kostet kaum weniger...) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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| Autor | Uwe 8M., Neumünster / SH | 878610 | |||
| Datum | 02.09.2022 10:30 | 3268 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich C.Wir brauchen weiter ein möglichst kleines Feuerwehrfahrzeug, das auch löschen kann, oder wir verlieren viele Standorte im Land. Na dann empfehle ich doch die Wiedereinführung der Handdruckspritze auf Handwagen. Ist Umweltfreundlich und kostet wenig in der Unterhaltung und lässt sich in einer Blechgarage unterbringen. ;-) Wir verlieren viele Standorte weil Städte und Gemeinden an den Feuerwehren sparen. Und zwar seit Jahrzehnten. Allein die FUKs sind in der Lage, den Verantwortlichen mal auf die Füsse zu treten. Feuerwehrhäuser werden schon bei der Planung zu klein gebaut, Fahrzeuge dürfen nix kosten und bloß kein LF10, da muss die Gemeinde ja noch den C/CE Führerschein bezahlen. | |||||
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| Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 878611 | |||
| Datum | 02.09.2022 10:49 | 3059 x gelesen | |||
| Guten Morgen! Geschrieben von Ulrich C. Innerhalb der jetzigen Normwelt reichen m.E. Da bin ich fast bei Dir. TSF würde ich jedoch zu Gunsten eines KLF streichen. Ein KLF mit 500 ltr. Wasser und PFPN 10/10 dann bis 5,5 to. Heute noch ein Fahrzeug ohne Wassertank zu beschaffen ist nach meiner Meinung nicht so toll. Man glaubt ja nicht was man mit 500 ltr. Wasser alles machen kann. blieben dann noch: - KLF - MLF - SLF (Schweres Löschfahrzeug, SLF passt halt so schön) also das LF-Kats - HLF (also HLF 20) Aber dann bitte in jedem Bundesland gleich, ohne Ausreißer wie ein TSF-W mit 12 to oder so. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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| Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 878612 | |||
| Datum | 02.09.2022 11:01 | 3120 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob T.Eigentlich könnte man wirklich das TSF und komplett aus der Norm nehmen. Das KLF mit 5,5 to normen und das TSF-W evtl. auch streichen da sehr viele TSF-W irgendwo doch verkappte MLF sind. Hm, ich würde ja das TSF behalten wollen, gerade für kleine Siedlungen und Dörfer lässt sich hier mit der FS Kl.B noch immer ein schlagkräftiges aber günstiges Einsatzmittel zum Eigenschutz auf die Räder stellen. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 878613 | |||
| Datum | 02.09.2022 11:08 | 3032 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Ulrich C. Die 4,75 kamen nach den 4,25, nach den 3,5 (manche reden auch von einigen mit 3,8) t - und das liegt jeweils an Wir haben KLF aus ca. 2005 und 2011 in unserer VG im Einsatz. Trotz Beschränkung auf die reine Normbeladung (die ja wirklich extrem reduziert ist und zu einem eigenständig kaum einsetzbaren Fahrzeug geführt hat), waren zwar die 2005er Fahrzeuge ursprünglich auf 3.500kg zugelassen, es zeigte sich aber schon kurz nach Inbetriebnahme, dass das reell nicht wirklich einhaltbar ist. Daher wurden diese im Nachgang auf 3.800kg aufgelastet, um wenigstens noch ein paar kg Reserve zu haben und ein paar nötige Ergänzungen unterbringen zu können (z.B. Verkehrssicherungsmaterial wie 2 Blitzleuchten, 2 Faltdreiecke, 4 Pylonen). Die 2011er wurden dann gleich mit 4t beschafft, weil aufgrund schwerer Fahrgestelle die 3,5t utopisch waren und selbst bei 3,8t wieder keine Reserve vorhanden gewesen wäre. 2018 wurden dann insgesamt 8 KLF nach der neuen Norm beschafft, diese konnten mit vernünftig ergänzter Beladung gerade so mit 5t realisiert werden, 4,75t wären mit Euro 6 (Euro 5 wollte trotz noch bestehender Ausnahmeregelung und entsprechender Ausschreibung keiner mehr liefern) selbst bei reiner Normbeladung schon nicht mehr einhaltbar gewesen. Wenigstens sind die KLF nach neuer Norm wieder vernünftig einsetzbar, da die Grundbeladung zum TSF-W und MLF identisch ist. Geschrieben von Ulrich C. Innerhalb der jetzigen Normwelt reichen m.E. Wenn man die Normen an den entsprechenden Stellen etwas flexibler gestaltet, könnte man das so machen. Bezüglich Pumpenleistung ist meist sowieso in jedem 10er Fahrzeug eine 20er Pumpe eingebaut. Bezüglich Beladung sollte man dann aber beim HLF20 flexibler werden. Bei uns wurde z.B. genau aus dem Grund des geringen Preisunterschieds ein HLF20 anstelle eines HLF10 an einem Standort beschafft. Allerdings bestand man dort seitens des Landes für die Bezuschussung dann auch auf das vorhandensein des normgemäß beim HLF20 erforderlichen Sprungretters. Verusacht jede Menge Kosten und Folgekosten, obwohl der auch 5km weiter an einem anderen Standort zusammen mit einem HLF und DLK schon vorgehalten wird und ein HLF10 ansonsten für die Risikoklasseneinstufung ausgereicht hätte. Ebenso sollte man beim MLF die Wahl haben, ob man es mit PFPN (dann Bezeichnung TSF-W) oder FPN (dann MLF) baut. Wird vielfach schon so gemacht. Das KLF könnte dann auch entfallen. Man könnte auch einfach wieder den Spielraum beim TSF-W etwas größer gestalten, da gab es ja auch mal in der Norm erwähnt die "light"-Variante, nichts anderes ist doch das aktuelle KLF. Grundbeladung TSF-W mit Mindest-Tankinhalt. Das geht halt etwas kleiner als das TSF-W mit einiger Zusatzbeladung und ein paar hundert Litern mehr Wasser. Gruß, Michael | |||||
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| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 878614 | |||
| Datum | 02.09.2022 11:11 | 3062 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Thomas M. Hm, ich würde ja das TSF behalten wollen, gerade für kleine Siedlungen und Dörfer lässt sich hier mit der FS Kl.B noch immer ein schlagkräftiges aber günstiges Einsatzmittel zum Eigenschutz auf die Räder stellen. Ich bin mir nicht sicher, ob mit aktuell erhältlichen Transporterfahrgestellen beim TSF die 3,5t-Grenze wirklich noch mit vernünftiger Reserve realisierbar ist. Viel Reserve bleibt da nicht und es gibt aufgrund der Möglichkeit des FW-Führerscheins auch keinen wirklichen Grund, hier die 3,5t mit aller Gewalt einzuhalten, so wie man das damals beim KLF erfolglos versucht hat. Gruß, Michael | |||||
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| Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 878615 | |||
| Datum | 02.09.2022 11:32 | 3075 x gelesen | |||
| Hallo! Geschrieben von Thomas M. Hm, ich würde ja das TSF behalten wollen, gerade für kleine Siedlungen und Dörfer lässt sich hier mit der FS Kl.B noch immer ein schlagkräftiges aber günstiges Einsatzmittel zum Eigenschutz auf die Räder stellen. Seit es den Feuerwehrführerschein gibt sollte das Thema mit den Fahrerlaubnisklasse eigentlich durch sein. Unser KLF unterscheidet sich nur im Gewicht von unserem bisherigen TSF. Also waren auch keine Umbauarbeiten am Gerätehaus nötig. Mittlerweile bin ich ein echter Fan vom KLF geworden. Gleiche Beladung wie TSF + Wasser + Strom + Licht + Tauchpumpe + Waldbrandmaterial + Säbelsäge + Kleinkram. Also die Schlagkraft gegenüber dem TSF ist wesentlich höher. Fahreigenschaften sind sehr gut und unterscheiden sich nicht vom TSF. Man sollte Mutig den Schritt in Richtung KLF als TSF-Ersatz gehen. Eine Einschränkung gibt es allerdings. Wenn das betreffende Bundesland kein KLF mit 5,5 to zulässt. Dann muss man sehr genau überlegen was man braucht und evtl. auch will. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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| Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 878617 | |||
| Datum | 02.09.2022 12:42
| 3232 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob T.Gleiche Beladung wie TSF + Wasser + Strom + Licht + Tauchpumpe + Waldbrandmaterial + Säbelsäge + Kleinkram. Man kann viel Material, welches nicht zeitkritisch benötigt wird (Tauchpumpe, Stromerzeuger, Kettensäge, Wassersauger...) in einem klassischen 750kg-Anhänger unterbringen. Kostengünstig, darf jeder fahren und schafft Gewichtsreserven im Angriffsfahrzeug. Viele Grüße Adrian | |||||
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| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 878622 | |||
| Datum | 02.09.2022 13:35 | 3198 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich C.HLF 20 (das HLF 10 ist überflüssig, es kostet heute fast genauso viel und kostet kaum weniger...) zu schnell geschrieben... Muss natürlich heißen HLF 20 (das HLF 10 ist überflüssig, es kostet heute fast genauso viel und kann weniger...) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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| Autor | Flor8ian8 F.8, Berlin / Berlin | 878626 | |||
| Datum | 02.09.2022 15:08 | 2909 x gelesen | |||
| Hallo zusammen, vielen Dank für Eure Antworten. Viele Grüße Florian Jede Woche neue Videos in meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | |||||
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| Autor | Thor8ben8 G.8, Leese / Niedersachsen | 878627 | |||
| Datum | 02.09.2022 15:52 | 2788 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich C.
MLF in welcher Form? Der ursprünglichen TSF-W mit fester Pumpe oder den heutigen Pseudo-LF mit zweistelliger Tonnage? Auch für erweiterte Zusatzmodule (TS, Wassersauger, Schlaucboot, Öl/GSG etc.) oder nur in Grundfunktionen? Welcher Typ als dörflicher TH-Träger, mit und ohne offroad-Fähigkeit? | |||||
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| Autor | Thor8ben8 G.8, Leese / Niedersachsen | 878628 | |||
| Datum | 02.09.2022 16:18 | 2735 x gelesen | |||
| Moin, Geschrieben von Michael W. Wenn man die Normen an den entsprechenden Stellen etwas flexibler gestaltet, könnte man das so machen. Bezüglich Pumpenleistung ist meist sowieso in jedem 10er Fahrzeug eine 20er Pumpe eingebaut. Bezüglich Beladung sollte man dann aber beim HLF20 flexibler werden. NEIN! Denk' nicht einmal daran... Da ist noch nicht einmal was zuende vorgeschlagen, schon starten aus RLP die altbekannten Wildwuchsrunden... Und gleich heißt's wieder "wir regeln nur, was anderswo auch rumfährt". Als wenn's eine amtliche verbriefte Aufforderung dazu nun irgendwie besser machen würde. Geschrieben von Michael W. Allerdings bestand man dort seitens des Landes für die Bezuschussung dann auch auf das vorhandensein des normgemäß beim HLF20 erforderlichen Sprungretters. Verusacht jede Menge Kosten und Folgekosten, obwohl der auch 5km weiter an einem anderen Standort zusammen mit einem HLF und DLK schon vorgehalten wird Wenn Du den SP brauchst, dann brauchst ihn jetzt oder gar nicht, jedenfalls nicht in 10 Minuten... Geschrieben von Michael W. und ein HLF10 ansonsten für die Risikoklasseneinstufung ausgereicht hätte. War es nicht RLP, das pauschal 14t LF16/12 durch 11t HLF10 mit 12t-Ausnahme für vollwertig ersetzbar hielt? Auf dass dann die Allrad-Mehrgewichtsklausel zu einer generellen Freigabe wurde und die Gewichte darüber hinaus munter kletterten. Und war es nich RLP, dass die 8er Klasse durch ein MLF ersetzen wollte, wo an der LFKS schon die Demonstratoren mit WV- und TH-Modul standen, während man dem Rest der Welt noch was erzählte, dass es doch leeeediglich um ein feste Pumpe für ein TSF ginge? Also kommt da in Konstellationen wie deiner angeführten mit HLF10-Erfordernis die zum HLF 20 gepimpt wird vermutlich am Ende in den meisten Fällen doch bloß wieder die gleiche Fzg-Klasse hin, die ursprünglich auch mal da war, bevor man als Landesaktion alle Typen um einen halben Schritt durcheinanderwürfelte? Geschrieben von Michael W. Ebenso sollte man beim MLF die Wahl haben, ob man es mit PFPN (dann Bezeichnung TSF-W) oder FPN (dann MLF) baut. Wird vielfach schon so gemacht. Das KLF könnte dann auch entfallen. Man könnte auch einfach wieder den Spielraum beim TSF-W etwas größer gestalten, da gab es ja auch mal in der Norm erwähnt die "light"-Variante, nichts anderes ist doch das aktuelle KLF. Glückwunsch. Aktion Klassenaufstieg vollendet, wenn das TSF-W nun als (M)LF spielt und das KLF nichts anderes mehr als ein frühes TSF-W ist? Gruß, Thorben | |||||
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| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 878636 | |||
| Datum | 02.09.2022 18:06 | 2929 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Adrian R. Man kann viel Material, welches nicht zeitkritisch benötigt wird (Tauchpumpe, Stromerzeuger, Kettensäge, Wassersauger...) in einem klassischen 750kg-Anhänger unterbringen. Kostengünstig, darf jeder fahren und schafft Gewichtsreserven im Angriffsfahrzeug. Kann man, man schafft sich aber wieder neue Probleme damit: - Das Zugfahrzeug braucht eine AHK, und damit auch wieder Gewichtsreserve für die AHK selbst und für die Stützlast - Der Anhänger braucht auch wieder einen Stellplatz - Rangieren mit Anhänger ist nicht jedermann's Sache - Der Anhänger muss das Material aufnehmen können, also wieder Halterungen, Umbauten usw. - Ein ungebremster Anhänger ist mit Beladung schlecht abzustellen und zu sichern Und beim oben aufgeführten Material ist die Kettensäge eher ein zeitkritischer Gegenstand. Entweder brauche ich sie als Rettungsmittel (weil ein Baum auf einem Auto liegt und noch einer drinsitzt) oder es ist kein Einsatz für die Feuerwehr (Bäume von unbefahrenen Straßen sägen ist normal nix für die FW). Gruß, Michael | |||||
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| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 878637 | |||
| Datum | 02.09.2022 18:20 | 2648 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Thorben G. NEIN! Denk' nicht einmal daran... Da ist noch nicht einmal was zuende vorgeschlagen, schon starten aus RLP die altbekannten Wildwuchsrunden... Und gleich heißt's wieder "wir regeln nur, was anderswo auch rumfährt". Als wenn's eine amtliche verbriefte Aufforderung dazu nun irgendwie besser machen würde. Kann man so oder so sehen. Noch lange bevor das MLF in RLP als TR erschien und bevor es dann genormt wurde, gab es in mehreren Bundesländern genau solche Fahrzeuge. RLP hat das bestenfalls in die Norm eingeführt aber nicht erfunden. Und Wildwuchs gibt es da schon gar nicht, im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern, wo munter beschafft wird, was man gerade so denkt, fernab von allen Normen und Richtlinien. Das betrifft auch nicht nur ein Bundesland. Geschrieben von Thorben G. Wenn Du den SP brauchst, dann brauchst ihn jetzt oder gar nicht, jedenfalls nicht in 10 Minuten... Tja, dort hat man ihn bisher noch nicht gebraucht und wird ihn vermutlich auch nicht brauchen. Daher war auch nur ein HLF10 gefordert, genau wie dort auch eine DLK nicht gefordert ist. Aber wenn man eben ein HLF20 beschaffen will, muss man es auch als komplettes HLF20 ausstatten, das verursacht dann auch wieder Folgekosten. Soviel dann dazu, dass man ja das HLF10 abschaffen könnte, weil das HLF20 nicht (oder kaum) mehr kostet). Geschrieben von Thorben G. Also kommt da in Konstellationen wie deiner angeführten mit HLF10-Erfordernis die zum HLF 20 gepimpt wird vermutlich am Ende in den meisten Fällen doch bloß wieder die gleiche Fzg-Klasse hin, die ursprünglich auch mal da war, bevor man als Landesaktion alle Typen um einen halben Schritt durcheinanderwürfelte? Der Schuss ging doch in allen Bundesländern nach hinten los. Das HLF10 ist ja wohl auch kein ernsthafter Ersatz für ein LF8 oder LF8/6, das ist und bleibt eine ganze Nummer größer und lässt sich am ehesten mit dem alten LF16 vergleichen. Ob man das nun wahrhaben will oder nicht. Und das MLF enthält meist das oder noch mehr als früher ein LF8/6, von 3 Mann zur Vervollständigung der Gruppe mal abgesehen, die die meisten sowieso zumindest tagsüber nicht aufbringen können. Von daher guter Ansatz, das so zu ersetzen, aber leider war absehbar, dass das nix wird. Geschrieben von Thorben G. Glückwunsch. Aktion Klassenaufstieg vollendet, wenn das TSF-W nun als (M)LF spielt und das KLF nichts anderes mehr als ein frühes TSF-W ist? Das TSF-W liegt aktuell bei max. 7,5t und üblicherweise 750l Wasser (nach Norm, über die nicht-Norm-Ausreißer in manchen Bundesländern sag ich mal nichts), das war früher was doch gleich? Ach ja, richtig, LF8/6. Das gute, alte LF8 gab es ja sogar mit weniger als 5t. Das KLF ist heute das, was eigentlich das TSF-W war. Zumindest in RLP wird das viel beschafft bei kleineren Wehren, da das TSF-W schon zu groß und vor allem zu teuer ist und man die Grundbeladung des TSF mit Wasser an Bord haben will. Hat sich bei uns auch bewährt, während die erste Serie nach alter KLF-Norm ein Schuß in den Ofen war. Gruß, Michael | |||||
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| Autor | Heik8o L8., Maintal / Hessen | 878638 | |||
| Datum | 02.09.2022 18:20 | 2776 x gelesen | |||
| Wobei ich bisher noch nie verstanden habe, warum ein "wasserloses" Fahrzeug als Erstangreifer im ländlichen Raum überhaupt eine Option ist. Gerade dort wären doch wasserführende Fahrzeuge für den Erstschlag wichtig. Machen Sie sich erst einmal unbeliebt, dann werden Sie auch ernst genommen. Konrad Adenauer | |||||
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| Autor | Pete8r M8., Wien / Wien | 878643 | |||
| Datum | 03.09.2022 00:46 | 2747 x gelesen | |||
| TSF-W und MLF unterscheiden sich in der Pumpe (und vielleicht in um ein paar hundert Liter Wasser). Aber was darunter? Die Pick-ups können sinnvolles "Erstgerät" transportieren (ev. mit Anhänger, bei aller Problematik) - aber die Staffel bekomme ich nie rein, da brauchen wir ein MTF. Die Kommentare der österreichischen Fachwelt zum HLF1 der Niederösterreicher waren nicht sehr freundlich, und unter 5,2-5.5t geht da auch nichts: HLF1 des NÖ-Landesfeuerwehrverbands | |||||
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| Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 878644 | |||
| Datum | 03.09.2022 09:25 | 2625 x gelesen | |||
| Gerade im ländlichen Bereich habe ich (noch / wieder) oft Löschwasserentnahmestellen (Gewässer, Tanks, 'Löschweiher') für die eine tragbare / abstellbare Pumpe die beste Lösung ist. Da muss ich mich dann mit vielleicht 500l Wasser entscheiden. Entweder ich fahre einen Angriff aus dem Tank und hoffe, dass die Nachbarn schnell genug da sind und die Wasserversorgung aufbauen. Wenn nicht, muss ich an der Einsatzstelle abbrechen und zur Wasserentnahmestelle. Oder ich verliere vielleicht zwei bis drei Minuten, habe dann aber 'Wasser ohne Ende' an der Einsatzstelle. Einen Innenangriff mit Atemschutz und Sicherheitstrupp bekomme ich normalerweise nicht hin. Wenn doch, dann wäre ein TSF o.ä. sowieso das falsche Fahrzeug. | |||||
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| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 878645 | |||
| Datum | 03.09.2022 09:43 | 2570 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Thorben G. MLF in welcher Form? Der ursprünglichen TSF-W mit fester Pumpe oder den heutigen Pseudo-LF mit zweistelliger Tonnage? Das MLF ist meines Wissens nach Norm und zumindest in den Bundesländern, die irgendwelche Festlegungen zur Gesamtmasse treffen, noch nie mit 2stelligen Tonnagen möglich gewesen. Auch wenn manche an mit 12 und mehr Tonnen zugelassenen Fahrzeugen MLF dranschreiben, sind es eigentlich keine solchen. Genau wie TSF oder TSF-W mit zweistelligen Tonnagen, gab es ja auch schon. Ich sagte schon vor Jahren, dass praktisch gesehen das TSF-W und das MLF bis auf die Pumpe gleich sein sollten. Gern auch beim Löschwasserinhalt. Bezeichnung gern auch so deutlich unterschiedlich lassen, damit man gleich weiß, ob eine tragbare oder fest eingebaute Pumpe mitkommt. Es soll ja auch schon als TSF-W betitelte Fahrzeuge mit fest eingebauter Pumpe gegeben haben, in diversen Bundesländern, wo jeder bauen darf, wie er will. In RLP jedenfalls nicht. Gruß, Michael | |||||
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| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 878646 | |||
| Datum | 03.09.2022 10:21 | 2608 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Neumann T. Gerade im ländlichen Bereich habe ich (noch / wieder) oft Löschwasserentnahmestellen (Gewässer, Tanks, 'Löschweiher') für die eine tragbare / abstellbare Pumpe die beste Lösung ist. Man sollte sowas nicht pauschal sehen. Bei uns z.B. gibt es im Ort keine Löschteiche im Ausrückebereich. Die Bachläufe sind außer bei Hochwasser nicht für eine Wasserentnahme zu gebrauchen und würde ohne längere Wegstrecke auch nur für wenige Gebäude passen. Es gibt 3 Außenobjekte, zwei Aussiedlerhöfe und einen Sportplatz, wo man einen Löschteich bzw. Löschwasserbehälter vorhält. In allen 3 Fällen macht es aber mehr Sinn, dass der Erstangriff (auch dort Szenario Wohngebäudebrand mit Menschenrettung als kritisches Ereignis) vom wasserführenden Fahrzeug aus erfolgt als dass ich mit dem Aufbau der Wasserversorgung vom 50-100m vom Objekt entfernten Löschwasserteich/-behälter beginne. Das macht in dem Fall die erste nachrückende Wehr, die im Erstalarm mit dabei ist. Eine TS spazieren zu fahren, macht da wenig Sinn. Geschrieben von Neumann T. Oder ich verliere vielleicht zwei bis drei Minuten, habe dann aber 'Wasser ohne Ende' an der Einsatzstelle. Die 2-3 Minuten können beim Wohnungsbrand aber entscheidend sein. Das Gebäude ist da eher zweitrangig. Bei uns kann es auch je nach Verfügbarkeit mal knapp werden mit dem Innenangriff inkl. Sicherheitstrupp, aber meist ist dieser möglich. Gruß, Michael | |||||
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| Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 878647 | |||
| Datum | 03.09.2022 12:42 | 2550 x gelesen | |||
| Wie war das noch mit den 1200 Litern als Sicherheit für den Innenangriff. Meinetwegen auch noch runter auf 1000 Liter. Da der IA ohne stehende Wasserversorgung vom Norm TSF-W, KLF oder MLF somit kritisch ist, kannst du das gleiche auch mit nem TSF. Wasserversorgung muss auf jeden Fall aufgebaut werden. Da sehe ich eher eine Überschneidung bei MLF und LF10/6 und zwischen TSF-W und KLF. Gruß Daniel | |||||
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| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 878648 | |||
| Datum | 03.09.2022 15:35 | 2468 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Daniel G. Wie war das noch mit den 1200 Litern als Sicherheit für den Innenangriff. Meinetwegen auch noch runter auf 1000 Liter. Ja, soweit mir bekannt 1.000l, nach aktuellem Stand der Technik in Verbindung mit HSR. Daher gibt es das MLF in RLP auch nur mit 1.000l Tankinhalt. Die Norm sagt da aktuell ja immer noch 600l. Warum man aber die 1.000l nicht auch beim TSF-W zumindest wahlweise zulässt, verstehe wer will. Gruß, Michael | |||||
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| Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 878650 | |||
| Datum | 03.09.2022 17:30 | 2387 x gelesen | |||
| Moin! Geschrieben von Michael W. Die Norm sagt da aktuell ja immer noch 600l. Die Norm sagt Mindesttankvolumen beim MLF sind 600l, maximal 1000l. Gruß, Daniel Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 878651 | |||
| Datum | 03.09.2022 17:40 | 2334 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Daniel H. Die Norm sagt Mindesttankvolumen beim MLF sind 600l, maximal 1000l. Richtig. In RLP sind einschränkend beim MLF nur die 1.000l zulässig, nicht weniger und auch nicht mehr. Gruß, Michael | |||||
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| Autor | Mart8in 8S., Eggenstein / BADEN - Württemberg | 878652 | |||
| Datum | 03.09.2022 17:55 | 2476 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe M.Fahrzeuge dürfen nix kosten und bloß kein LF10, da muss die Gemeinde ja noch den C/CE Führerschein bezahlen. Hallo, reusper, über 3,5 to. Fahrzeugmasse braucht du den eh, also das Argument zieht irgendwie gar nicht. Also ist es doch grade egal ob ich 4,5 to. / 4,75 to./ 5,5to. oder 7.5 to als Masse nehme. Wenn schon klein und gattig mit Wasser dann doch eher ab 5.5to. Zum Ersatz des LF8/6 durch das MLF naja klar kann man das mit der Staffel und der evtl. schwierigen Tagesverfügbarkeit argumentieren. Andererseits kann jedes Gruppenfahrzeug mit ner Staffel fahren. Das tut jede BF hat man ja in der Pandemie bei allen FF gesehen, aber ich kann auch wenn dann Mannschaft da ist voll als Gruppe fahren. Und falls Plätze leer sind Werbung " Dein Platz ist noch frei". Was ich gegenüber dem guten alten LF8/6 nicht versteh ist folgendes: von den Fahrzeugabmessungen ist da doch wirklich nicht viel anders (LF8/6 auf MB 814 zu den heutige zumeist MAN TGL8.180 / 10.220 oder dem Daily 72-180), außer dass ich ne DOKA habe und eben hinsichtlich PA keine 4 rein kriege (das mit dem seitlich anziehen grrrr streub). Rein von den Fahrzeugabmessungen und der Beladung die ich das so sehe hätte es beim LF8/6 bleiben können, aber das führt hier vom Thema weg. Das ist übrigens meine Persönliche Meinung für die im Hintergrund gelle. Gruß Martin "Nur wer das Herz hat zu helfen, hat das Recht zu kritisieren." A.L. | |||||
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| Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 878653 | |||
| Datum | 03.09.2022 19:27 | 2416 x gelesen | |||
| Vergleichen wir doch TSF vs. MLF/TSF-W mit weniger als 1000Litern beim Zimmerbrand mit Menschenrettung. Welche Vorteile hab ich beim wasserführenden Fahrzeug? Ich muss auch vor dem IA erst die Wasserversorgung aufbauen. Wenn ich dann mein TSF noch etwas pimpe, a la SAV und die TS auf dem Schlitten betreibe (sollte dann stabil genug beschafft werden) brauch ich die gar nicht rausnehmen und ATr und WTr haben die gleiche Arbeit wie beim wasserführenden Fahrzeug. Link zur Feuerwehr Steinbach Dann das TSF lieber mit mehr Sicherungsmaterial (Verkehrssicherung, VU), MKS, Hygiene/Notdekon und Licht ausstatten (können). Vorteile mit wasserführendem Fahrzeug hab ich eigentlich nur außerorts. Was ist dort zeitkritisch? VU mit brennendem PKW/sicherstellen Brandschutz bei VU oder ein Flächenbrand bedroht Sachwerte und ich schirme ab. Ansonsten ist ein TSF für mich immer noch ein richtiges Löschfahrzeug und hat seine Berechtigung. Gruß Daniel | |||||
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| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 878655 | |||
| Datum | 04.09.2022 08:51 | 2304 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Martin S. reusper, über 3,5 to. Fahrzeugmasse braucht du den eh, also das Argument zieht irgendwie gar nicht. Nö, bis 4,75 bzw. bis 7,5t gibt es den Feuerwehrführerschein. Auch wenn den manche gern ignorieren, den gibt es, den kann man deutlich billiger erhalten als den vollwertigen C1 oder erst recht als den C. Und wenn jetzt wieder die Argumente dagegen kommen, in der Landwirtschaft funktioniert das mit zweckgebundenen Sonderfahrerlaubnissen (Klassen L und T) seit Jahrzehnten. Da kommt auch keiner auf die Idee, dass jeder den vollen C(E) machen muss, wenn die zweckgebundene Klasse reicht. Geschrieben von Martin S. Zum Ersatz des LF8/6 durch das MLF naja klar kann man das mit der Staffel und der evtl. schwierigen Tagesverfügbarkeit argumentieren. Andererseits kann jedes Gruppenfahrzeug mit ner Staffel fahren. Und als MTF beschaffen wir dann Reisebusse. Damit kann man ja auch mit nur 9 Mann fahren. Sind halt noch ein paar Plätze frei. Dir ist schon bewusst, dass der Preisunterschied zwischen einem Fahrzeug mit Staffel- und Gruppenkabine bei deutlich 5stelligen Beträgen liegt? Insbesondere wenn man als Staffelkabine eine Kabine nimmt, die der Fahrgestellhersteller ab Werk in Großserie anbietet, während die Gruppenkabinen üblicheriweise Einzelanfertigungen der Aufbauhersteller sind. Geschrieben von Martin S. Was ich gegenüber dem guten alten LF8/6 nicht versteh ist folgendes: von den Fahrzeugabmessungen ist da doch wirklich nicht viel anders (LF8/6 auf MB 814 zu den heutige zumeist MAN TGL8.180 / 10.220 oder dem Daily 72-180), außer dass ich ne DOKA habe und eben hinsichtlich PA keine 4 rein kriege (das mit dem seitlich anziehen grrrr streub). Rein von den Fahrzeugabmessungen und der Beladung die ich das so sehe hätte es beim LF8/6 bleiben können, aber das führt hier vom Thema weg. Du hast mal verglichen, was da an Beladung seitdem in der Norm dazukam bzw. sich geändert hat? Anfang der 2000er konnte man schon das LF8/6 praktisch nur noch ohne Zusatzbeladung auf 7,5t realisieren. Auch mit kleinerer Kabine und 3 Mann weniger ging es dem MLF ein paar Jahre später genauso, zumindest wenn man in Richtung der 1000l Tankinhalt ging und das LKW-Fahrgestell nahm. Gruß, Michael | |||||
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| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 878656 | |||
| Datum | 04.09.2022 08:58 | 2168 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Daniel G. und die TS auf dem Schlitten betreibe (sollte dann stabil genug beschafft werden) das sollte eigentlich bei jedem TSF heute möglich sein, insbesondere seit man Pumpen mit E-Starter verwendet. Die Schlitten waren auch bei älteren Fahrzeugen, die ich so kenne, stabil genug dafür, man konnte nur die Pumpe nicht ankurbeln. Geschrieben von Daniel G. Dann das TSF lieber mit mehr Sicherungsmaterial (Verkehrssicherung, VU), MKS, Hygiene/Notdekon und Licht ausstatten (können). Und schwupps bist du auch wieder ganz schnell über den 3,5t bei aktuellen Fahrzeugen... Geschrieben von Daniel G. Vorteile mit wasserführendem Fahrzeug hab ich eigentlich nur außerorts. Was ist dort zeitkritisch? Schon mal zwei gute Beispiele genannt. Ein schnelles Eingreifen kann auch mit kleinen wasserführenden Fahrzeug schon einiges bewirken an Stellen wo ich ganz ohne Wasser ziemlich dumm dastehe. Natürlich muss ich das Wasser auch sinnvoll einsetzen und darf nicht beim Flächenbrand erst 3 B-Leitungen legen. Dann komm ich mit 500 oder 750l nicht weit. Geschrieben von Daniel G. Ansonsten ist ein TSF für mich immer noch ein richtiges Löschfahrzeug und hat seine Berechtigung. Mag sein. Aber für kleinere Wehren im ländlichen Bereich beschaffe ich dann doch lieber KLF. Es kommt ja auch inzwischen zum Glück keiner mehr auf die Idee, LF10 ohne Wassertank zu beschaffen. Selbst in Niedersachsen ist man meines Wissens inzwischen davon abgekommen. Gruß, Michael | |||||
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| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 878657 | |||
| Datum | 04.09.2022 10:05 | 2432 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Nö, bis 4,75 bzw. bis 7,5t gibt es den Feuerwehrführerschein. Auch wenn den manche gern ignorieren, den gibt es, den kann man deutlich billiger erhalten als den vollwertigen C1 oder erst recht als den C. Und wenn jetzt wieder die Argumente dagegen kommen, in der Landwirtschaft funktioniert das mit zweckgebundenen Sonderfahrerlaubnissen (Klassen L und T) seit Jahrzehnten. Da kommt auch keiner auf die Idee, dass jeder den vollen C(E) machen muss, wenn die zweckgebundene Klasse reicht. Die Landwirtschaft fährt mit anderen Geschwindigkeiten und ErFAHRungen! Zum Rest ist zu RLP und seinem Verhalten in und mit der Norm schon alles geschrieben worden... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 878658 | |||
| Datum | 04.09.2022 10:32 | 2215 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Ulrich C. Die Landwirtschaft fährt mit anderen Geschwindigkeiten und ErFAHRungen! Ja, mit 40km/h, 40t, gern auch mal Überbreite und -höhe und 16jährigen Fahrern, die noch nicht mal alt genug sind, um einen PKW fahren zu dürfen. Oder mit 60km/h und 18jährigen Fahrern, die sonst mangels passender Fahrerlaubnis noch nicht mal einen größeren Anhänger hinter dem PKW ziehen dürfen. Und nein, das sind keine lokalen Einzelfälle! Die haben wirklich ganz andere Erfahrungen, so wenig Erfahrung kann ein durchschnittlicher PKW-Fahrer, der seit zig Jahren den B-Schein hat und ab und an mal 3,5t-Transporter gefahren ist, gar nicht haben, dass er mit einer Ergänzungsfahrerlaubnis mit entsprechender Ausbildung (FW-FS) nicht auch das von den Abmessungen nahezu identische, nur schwerere 5t-KLF nicht fahren könnte. Ich erinnere mich jetzt auch nicht mehr tausende schweren Unfälle der sonst nur auf VW Golf fahrenden Alt-Klasse-3-Inhaber, die mit 7,5t-LKW immer alles plattgefahren haben. Da war das irgendwie kein Problem. (Wobei ich die Einführung der neuen Fahrerlaubnisklassen durchaus sinnvoll finde). Die Erfahrung der Traktorfahrer konnte ich schon bei einigen schweren Traktorunfällen erleben. Die Gespanne laufen zwar nur 40 oder 60 (wie schnell darf doch gleich ein LKW über 7,5t abseits der Autobahn fahren? Ach ja, auch 60, das sind dann natürlich ganz andere Geschwindigkeiten!), die werden dafür aber immer und überall gefahren, auch innerorts an Engstellen geht da keiner vom Gas. Sehe ich tagtäglich und warte nur, bis es das nächste Mal kracht. Die Unfälle bei Feuerwehrfahrzeugen in unserer Gegend hielten sich dagegen bislang in Grenzen. Wenn da mal was war, betraf es kaum die mit FW-FS und wenn doch, dann war es mal ein Parkrempler, der mit einem 3,5t-Fahrzeug an der Stelle genauso passiert wäre. Zumindest war die höhere Fahrzeugmasse nie ursächlich oder als unfallerschwerend hinzugekommen. Geschrieben von Ulrich C. Zum Rest ist zu RLP und seinem Verhalten in und mit der Norm schon alles geschrieben worden... Ja, mit durchaus unterschiedlichen Meinungen. Man kann es natürlich auch so machen wie andere Bundesländer und die Kommunen beschaffen lassen, was sie wollen. Sehe ich wenige 100m weiter auf der anderen Seite der Landesgrenze im Saarland. Da werden teils die wundersamsten Fahrzeugkonstellationen beschafft und als irgendwas betitelt. Norm interessiert da seitens des Landes niemanden, der Zuschuss wird giesskannenartig verteilt. In anderen Bundesländern auch. Da finde ich den Weg von RLP nicht schlecht, nur normkonforme Fahrzeuge oder solche, für die man seitens des Landes eine Richtlinie erlassen hat, zu bezuschussen. Auch wenn das manchmal nicht das Optimum ist und teils die Normen/Richtlinien der aktuellen Technik ein wenig hinterherhinken. Dass die erste Variante des KLF völlig untauglich war, dürfte inzwischen jedem klar sein. Die jetzige ist sinnvoll (bei Anpassung auf realisierbare 5,5t), nur braucht man dann nicht ein TSF-W separat zu definieren. Eine Norm, die beides (KLF und TSF-W) beinhaltet, würde reichen. Gruß, Michael | |||||
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| Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 878661 | |||
| Datum | 04.09.2022 12:48 | 2199 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Und als MTF beschaffen wir dann Reisebusse. Damit kann man ja auch mit nur 9 Mann fahren. Das Ding heisst nicht MTF, sondern nach Norm [b]MTW[/b] ('klugscheissmodus aus'). Aber warum nicht als Bus mit 14 Sitzplätzen? Das Ganze dann noch geländetauglich für spezielle Einsätze und Evakuierungen ... et voilá... Brauchst im Einsatz noch nicht mal einen P-Schein und der D1 könnte, wenn die Politik (wie bei Großfamilien auch) mitspielt, prüfungsfrei erteilt werden. Grüße Udo | |||||
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| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 878662 | |||
| Datum | 04.09.2022 13:15 | 2241 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Udo B. Das Ding heisst nicht MTF, sondern nach Norm [b]MTW[/b] ('klugscheissmodus aus'). Nach welcher Norm? Dieser Fahrzeugtyp ist lediglich in Landesrichtlinien genormt, da gibt es einige Länder, die das dann MTF nennen, wieder andere MTW. Also kannst du dir das "klugscheissen" sparen. Geschrieben von Udo B. Aber warum nicht als Bus mit 14 Sitzplätzen? Könnte man machen. Gibt sicherlich Feuerwehren, die einen 14-Sitzer gebrauchen könnten. Macht aber nur Sinn, wenn man dann auch wieder eine Fahrerlaubnisausnahme macht oder eben einen dem entsprechenden FW-FS. Ob sich der Aufwand lohnt, lass ich mal dahingestellt. In der gezeigten geländetauglichen Version sicher nicht. Für das Geld, das man da investieren muss, kannst du mindestens 3 normale 9-Sitzer wahrscheinlich sogar mit Allrad kaufen. Und ein MTF/MZW ist in der Regel das letzte Fahrzeug, das an allervorderster Front gebraucht wird, als 14-Sitzer schon gleich gar nicht. Ein MTF/MTW als kompakten 9-Sitzer mit Allrad lass ich mir ja noch gefallen, aber sowas? Wozu? Gruß, Michael | |||||
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| Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 878665 | |||
| Datum | 04.09.2022 14:16 | 2087 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo B.Das Ding heisst nicht MTF, sondern nach Norm [b]MTW[/b] ('klugscheissmodus aus'). Bitte nicht persönlich nehmen; Das passiert wenn man nicht über den eigenen Tellerrand gucken will ;) Zeigt aber letztendlich, und darauf will ich hinaus, wie verbockt unser FW-System ist. Selbst wir hier als überaus Interessierte werfen solch elementar wichtige Dinge mal schnell durcheinander. Ich denke da kann sich jeder vorstellen was passiert wenn wir überörtlich zum Einsatz kommen sollen, resp welche Probleme es gibt unsere Einheiten effektiv einzusetzen. Hier möchte ich zudem noch das MZF mit einwerfen, von der leeren Pritsche bis zur kleinen Waldbrandwaffe kann da alles im Verfügungsraum rum stehen. Da sind unsere Probleme mit den bunten Westen doch ziemlich egal...und das obwohl ich die Tage als westenloser Führer RW noch konsequent vom EL ignoriert wurde und wir so gelangweilt in der Ecke standen. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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| Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 878666 | |||
| Datum | 04.09.2022 15:00 | 2043 x gelesen | |||
| ... Grüße Udo | |||||
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| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 878668 | |||
| Datum | 04.09.2022 17:47 | 2025 x gelesen | |||
| Guten Tag Geschrieben von Michael W. Dass die erste Variante des KLF völlig untauglich war, dürfte inzwischen jedem klar sein. Wobei sich einige dieser KLFs nach alter Norm mit der PFPN 6/500 in RLP noch im (Übngs)Einsatz befinden. Eine Norm, die beides (KLF und TSF-W) beinhaltet, würde reichen. Wäre überlegenswert. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 878669 | |||
| Datum | 04.09.2022 17:58 | 2059 x gelesen | |||
| Guten Tag Geschrieben von Ulrich C. TSF (3,5 t, möglich mit bis zu ? = "kleines" Transporterfahrgestell!) Für einie Feuerwehren im Neckar-Odenwald-Kreis hat man TSF schon auf einen DOKA-Transporter realisiert. Diese einfache Bauart scheint sich aber nicht durchgesetzt zu haben. Da sieht man TSF mehr auf der herkömmlichen Transporter-Variante oder mit kleineren oder größeren Kastenaufbau zu bevorzugen ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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| Autor | Diet8er 8K., Sachsenheim / Baden-Württemberg | 878671 | |||
| Datum | 04.09.2022 19:17 | 2003 x gelesen | |||
Geschrieben von --Hallo Bernhard--- Diese einfache Bauart scheint sich aber nicht durchgesetzt zu haben. sorry, dass ich Dir am Sonntag widerspreche - es gibt schon noch einige Gemeinden, die auf jeden Cent achten müssen. Ein integrales TSF kann sich nicht jeder leisten - ein Doka ist da die preisgünstigere Lösung - und der Umstieg für eine FF-Abt. von TSA auf TSF eine takisch qualitativ gute Lösung- wenn es dann noch ein TSF-W wird- - um so besser für den Erstangriff. TSF-W Doka -meine Mainung- Dieter | |||||
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| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 878672 | |||
| Datum | 04.09.2022 19:51 | 1965 x gelesen | |||
| Guten Tag Geschrieben von Dieter K. Ein integrales TSF kann sich nicht jeder leisten - ein Doka ist da die preisgünstigere Lösung - Das meinte ich auch, ein Doppelkabiner-Pritschenwagen kann durchaus als kostengünstiges TSF realisiert werden. wenn es dann noch ein TSF-W wird- - um so besser für den Erstangriff. TSF-W sieht man ja immer mehr bei Feuerwehren im ländlichen Raum. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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| Autor | Heik8o L8., Maintal / Hessen | 878674 | |||
| Datum | 04.09.2022 20:26 | 1886 x gelesen | |||
Geschrieben von Neumann T.Gerade im ländlichen Bereich habe ich (noch / wieder) oft Löschwasserentnahmestellen (Gewässer, Tanks, 'Löschweiher') für die eine tragbare / abstellbare Pumpe die beste Lösung ist. Das funktioniert aber meistens nur innerhalb der Ortschaft und da sollten eigentlich auch Hydranten verbaut sein und aus einem TSF-W oder KLF kann ich auch eine TS ausbauen... Geschrieben von Neumann T. Einen Innenangriff mit Atemschutz und Sicherheitstrupp bekomme ich normalerweise nicht hin Und was macht man mit einem PKW-Brand, einem kleinen "Vegetaionsbrand", Nachlöschen, ... Ihr wollt mir doch nicht weismachen, dass ein TSF heutzutage noch den Stand der Technik abbildet. Wenn man im Normbereich bleibt, sollte man doch mit ca. 30.000 Aufpreis ein TSF-W beschaffen können und was hindert einen Innenangriff fahren zu können? Die Landesbeschaffungen in HE sind doch ein Beispiel dafür, wie man mit einem geförderten, günstigen Fahrzeug eine gute Grundlage im ländlichen Raum abbilden kann. Die Gemeinden, die ein TSF ebenfalls über Landesbeschaffung beantragen werden immer weniger, fast gegen Null. Machen Sie sich erst einmal unbeliebt, dann werden Sie auch ernst genommen. Konrad Adenauer | |||||
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| Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 878676 | |||
| Datum | 04.09.2022 21:05
| 2202 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Kann man, man schafft sich aber wieder neue Probleme damit: Zustimmung. Kein Vorteil ohne Nachteil. Allerdings macht so ein Hänger ja z.B. auch einen MTW (MTF?) Flächenlagentauglich. Da spielt die Last eher eine geringere Rolle. - Rangieren mit Anhänger ist nicht jedermann's Sache Kann man bei 750kg auch von Hand lösen, also abkuppeln, umdrehen, ankuppeln. Geht bei unserer üblichen Manpower recht gut. - Der Anhänger muss das Material aufnehmen können, also wieder Halterungen, Umbauten usw. Gerade Anhänger kann man selbst ausbauen, oder flexibel beladen und per Spanngurt sichern. Letzteres können hochwertige Exemplare bereits im Lieferzustand sehr gut. - Ein ungebremster Anhänger ist mit Beladung schlecht abzustellen und zu sichern Der Hänger wird ja an der Einsatzstelle selten abgekuppelt und abgestellt. Falls doch sind vernünftige Unterlegkeile schon eine arbeitsfähige Lösung. Und beim oben aufgeführten Material ist die Kettensäge eher ein zeitkritischer Gegenstand. Entweder brauche ich sie als Rettungsmittel (weil ein Baum auf einem Auto liegt und noch einer drinsitzt) oder es ist kein Einsatz für die Feuerwehr (Bäume von unbefahrenen Straßen sägen ist normal nix für die FW). Gut darüber kann man jetzt durchaus diskutieren. Die unerwartet eingeklemmte Person unter Baum ist ja definitiv keine TSF-Lage mehr, bei der Lage vermisse ich noch mindestens Greifzug und Rüstsatz. Für seltene Spezialfälle muss eine Nachforderung erlaubt bleiben, sonst werden die Autos noch voller. Das zeitnahe freischneiden von relevanten Straßen zur wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sehe ich durchaus als Feuerwehraufgabe, allerdings schon weit entfernt von der Eile bei Menschen in Lebensgefahr. Wenn Energieversorger, Rettungsdienst und vergleichbare nicht mehr arbeitsfähig sind ist das tatsächlich ein Probelm. Viele Grüße Adrian | |||||
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| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 878680 | |||
| Datum | 05.09.2022 08:19 | 1753 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Bernhard D. Wobei sich einige dieser KLFs nach alter Norm mit der PFPN 6/500 in RLP noch im (Übngs)Einsatz befinden. Ja, bei uns in der VG auch noch 4 davon. Zwei inzwischen von ursprünglich 3,5 auf 3,8t aufgelastet, damit das nötigste Material, was man für eine vernünftige Nutzung als Feuerwehrfahrzeug zusätzlich zur Normbeladung braucht, noch drauf konnte, zwei ein paar Jahre später schon gleich mit 4t zul. Gesamtmasse beschafft, weil die 3,5t gar nicht mehr realisierbar waren. Alle rücken nur im Verbund mit benachbarten Wehren aus. Gruß, Michael | |||||
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| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 878683 | |||
| Datum | 05.09.2022 08:57 | 1730 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Heiko L. Wenn man im Normbereich bleibt, sollte man doch mit ca. 30.000 Aufpreis ein TSF-W beschaffen können Selbst wenn du ein kleines TSF-W (also praktisch gesehen ein KLF) beschaffst, wirst du mit 30.000,- Aufpreis eher nicht hinkommen. Gruß, Michael | |||||
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| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 878684 | |||
| Datum | 05.09.2022 09:05 | 1752 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Adrian R. Allerdings macht so ein Hänger ja z.B. auch einen MTW (MTF?) Flächenlagentauglich. Da spielt die Last eher eine geringere Rolle. Kommt auf die Größe des MTW/MTF an. Ich kenne Wehren, die haben da was in der MB Vito-Klasse beschafft als 9-Sitzer und mussten zur Einhaltung der zul, Gesamtmasse schon den 9. Platz sperren. Ohne dass da, von zwei Blitzlampen, zwei Handleuchten und 3 HRT abgesehen viel Beladung drauf wäre. Für ne AHK mit Stützlast müsste man dort einen weiteren Platz sperren. Geschrieben von Adrian R. Kann man bei 750kg auch von Hand lösen, also abkuppeln, umdrehen, ankuppeln. Geht bei unserer üblichen Manpower recht gut. Kann man schon, ist aber nicht gerade unaufwändig in zeitlicher Hinsicht und praktikabel nicht wirklich. Geschrieben von Adrian R. Der Hänger wird ja an der Einsatzstelle selten abgekuppelt und abgestellt. Hinter einem MTF/MTW vielleicht, wenn man noch halbwegs gut an die Hecktüren/--klappe rankommt. Bei nem TSF/KLF/TSF-W bei angekuppeltem Anhänger eine Pumpe vernünftig zu bedienen oder gar zu entnehmen halte ich für Aussichtslos. Frag mal die Unfallkasse zu dem Thema. Geschrieben von Adrian R. Das zeitnahe freischneiden von relevanten Straßen zur wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sehe ich durchaus als Feuerwehraufgabe, allerdings schon weit entfernt von der Eile bei Menschen in Lebensgefahr. Wenn Energieversorger, Rettungsdienst und vergleichbare nicht mehr arbeitsfähig sind ist das tatsächlich ein Probelm. Die Handlungsweise bei abstrakter Gefahr sehen einige Unfallkassen und Gesetzgeber aber etwas anders. In der Praxis hält man sich aber meist nicht dran und sägt Straßen und Wege frei. Gruß, Michael | |||||
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| Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 878685 | |||
| Datum | 05.09.2022 09:08 | 1731 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.In der gezeigten geländetauglichen Version sicher nicht. Für das Geld, das man da investieren muss, kannst du mindestens 3 normale 9-Sitzer wahrscheinlich sogar mit Allrad kaufen. Und ein MTF/MZW ist in der Regel das letzte Fahrzeug, das an allervorderster Front gebraucht wird, als 14-Sitzer schon gleich gar nicht. Ein MTF/MTW als kompakten 9-Sitzer mit Allrad lass ich mir ja noch gefallen, aber sowas? Wozu? Ich war da vor Kurzem auf einem Seminar Einsatznachbesprechung zu einigen Einsätzen im letzten Jahr. Unter anderem in Solingen, Euskirchen und an der Ahr. Da wäre so ein Fahrzeug nicht falsch gewesen. Die Fotos mit Leuten auf RW1 sind nicht wirklich nach UVV. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 878686 | |||
| Datum | 05.09.2022 09:13 | 1776 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Dieter K. es gibt schon noch einige Gemeinden, die auf jeden Cent achten müssen. Ein TSF oder KLF mit Integralkabine entspricht nicht der Norm. Hier ist explizit ein Fahrgestell mit Doppelkabine gefordert. Beim TSF-W hat man das wie beim MLF in den letzten Jahren geändert, da steht nur: "vorzugsweise ist ein Fahrgestell mit Doppelkabine zu verwenden". Gruß, Michael | |||||
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| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 878687 | |||
| Datum | 05.09.2022 09:17 | 1708 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Thomas E. Ich war da vor Kurzem auf einem Seminar Einsatznachbesprechung zu einigen Einsätzen im letzten Jahr. Unter anderem in Solingen, Euskirchen und an der Ahr. Da wäre so ein Fahrzeug nicht falsch gewesen. Die Fotos mit Leuten auf RW1 sind nicht wirklich nach UVV. Dann nimm einen Pritschen-LKW in geländegängiger Form und bau, wie es die BW auch macht, Sitzbänke drauf, die man herausnehmen kann. Wenn wir für alle möglichen Einsatzlagen Sonderfahrzeuge vorhalten müssen, die zu nichts anderem zu gebrauchen sind und zusätzliche Ausbildung erfordern, wird das keiner finanzieren können und wollen. Einen geländegängigen 14-Sitzer Bus sehe ich jedenfalls als sowas an. Gruß, Michael | |||||
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| Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 878688 | |||
| Datum | 05.09.2022 09:23 | 1704 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Dann nimm einen Pritschen-LKW in geländegängiger Form und bau, wie es die BW auch macht, Sitzbänke drauf, die man herausnehmen kann. Hat halt keiner. Geschrieben von Michael W. Wenn wir für alle möglichen Einsatzlagen Sonderfahrzeuge vorhalten müssen, die zu nichts anderem zu gebrauchen sind und zusätzliche Ausbildung erfordern, wird das keiner finanzieren können und wollen. Wie wir jetzt wieder gelernt haben, sind wir diejenigen die auch noch funktionieren sollen, wenn sonst nichts mehr geht. Geschrieben von Michael W. Einen geländegängigen 14-Sitzer Bus sehe ich jedenfalls als sowas an. Das stimmt allerdings. Aber das MTF mit etwas mehr Fähigkeit als ein Frontantrieb so normalerweise hergibt, wäre schon der Anfang. Genauso wie unsere sonstigen Fahrzeuge, die eher in Richtung geländegängig als Straße beschafft werden sollten. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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| Autor | Heik8o L8., Maintal / Hessen | 878689 | |||
| Datum | 05.09.2022 09:42 | 1647 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Selbst wenn du ein kleines TSF-W (also praktisch gesehen ein KLF) beschaffst, wirst du mit 30.000,- Aufpreis eher nicht hinkommen. Naja ... auf die Laufzeit gerechnet dürfte das 2000.-/Jahr ausmachen, wenn ich das mit einer "Schadenminimerung" durch schnelleren Löscheinsatz gegenrechne sollte das kein Argument mehr sein. Wenn ich jetzt den Stichwortkatalog für das Land Hessen anschaue, ist der Kräfteansatz für ein F1 Stichwort; 1 Staffel, 500 Liter Wasser und 2 PA. Von daher müssten sowieso im Falle einer TSF-Wehr ein zweites Fahrzeug mit Wasser ausrücken. Das Fahrzeug gehört einfach nicht mehr in die zeitgemäße Feuerwehrlandschaft, Alternativen gibt´s mit KLF und TSF-W. Und wenn jetzt irgendwo ein Feuerwehrfürst ernsthaft ein TSF oder so ein selbstgebautes Doppelkabinen/Pritschen-TSF fordert, dann fehlen mir die Worte und ich schüttele mit dem Kopf. Machen Sie sich erst einmal unbeliebt, dann werden Sie auch ernst genommen. Konrad Adenauer | |||||
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| Autor | Heik8o L8., Maintal / Hessen | 878691 | |||
| Datum | 05.09.2022 09:48 | 1705 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Das zeitnahe freischneiden von relevanten Straßen zur wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sehe ich durchaus als Feuerwehraufgabe, allerdings schon weit entfernt von der Eile bei Menschen in Lebensgefahr. Wenn Energieversorger, Rettungsdienst und vergleichbare nicht mehr arbeitsfähig sind ist das tatsächlich ein Probelm. Wer schon einmal bei einem "Sturmeinsatz" eine Landstraße "freisägen" sollte und dabei im nahen Umfeld Bäume hat umfallen sehen, der gibt dir beim nächsten Einsatz die passende Antwort. Die Forstarbeiter gehen zumindest nicht bei Sturm in den Wald - die Feuerwehr meint es oft machen zu müssen. Finde den Fehler ;-) Machen Sie sich erst einmal unbeliebt, dann werden Sie auch ernst genommen. Konrad Adenauer | |||||
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| Autor | Uwe 8M., Neumünster / SH | 878692 | |||
| Datum | 05.09.2022 10:03 | 1778 x gelesen | |||
| Hier sind wieder die Sparfüchse im Namen der klammen Kassen in den Gemainden unterwegs. TSF-W und die notwendigen Kameraden kommen mit dem MTW hinterher... Wasser? Wir haben doch überall Hydranten. Es soll noch Ortschaften geben, die nicht an das öffentliche Wassernetz angeschlossen sind. In einer Nachbargemeinde hat man sich vor kurzem gegen eine öffentliche Wasserversorgung entschieden. Das Geld, das man sich durch knauserigkeit bei der Feuerwehr einspart, schmeissen diese "klammen" Gemeinden dann an anderer Stelle mit vollen Händen zum Fenster hinaus. Stichwort "unser Dorf soll schöner werden", als Beispiel. In den meisten Gemeinden, in denen ein Fahrzeug unterhalb der Klasse LF8 steht, gibt es keine MTWs. Das ist das TSF das einzige Fahrzeug. Vielleicht rückt dieses Fahrzeug dann ja mit Staffelbesatzung aus. Und der Rest der Mannschaft? Der kommt dann mit dem Fahrrad oder dem privat PKW hinterher. Löblich, aber ist das so richtig? Sollte nicht bei einem Wohnungsbrand mit dem ersten Fahrzeug eine Gruppe zur Verfügung stehen, um z.B. Menschenrettung durchführen zu können? Mit einer Staffel wird das schwer möglich, weil der vorgehende Trupp unter PA schon Wasser am Strahlrohr haben sollte. Ach ja, wir alarmieren ja nach bzw. gleichzeitig... Hilfsfristen? Das Argument bei der BF würde man auch mit einer Staffel ausrücken hinkt gewalltig. In den meisten BFs dürften gerade mal die Fensterplätze besetzt sein, also 1/3 wird ausgerückt. Mit LF, TLF und Drehleiter hat man dann eine Gruppe zusammen, die bei der BF dann Zug heisst. Heutzutage sollte auch die kleinste Ortsfeuerwehr ein LF10 zur Verfügung haben. Alles darunter ist in meinen Augen nur Murks, da es an allen Ecken und Enden fehlt. Natürlich sollte das Fahrzeug genügend (1200L) Wasser an Board haben und über Allradantrieb verfügen, nicht überall gibt es geteerte Strassen. Wer das bezahlen soll? Na, die Gemeinde, die unter anderem für die Ansiedlung eines Gewerbebetriebes vorrausschauend auf Gewerbesteuereinnahmen verzichtet hat... | |||||
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| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 878693 | |||
| Datum | 05.09.2022 10:42
| 2030 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe M.Heutzutage sollte auch die kleinste Ortsfeuerwehr ein LF10 zur Verfügung haben+ NEIN, das ist deutschlandweit weder wünschenswert (weil die Dinger für viele Bereiche zu groß sind), noch notwendig! Guck Dir mal die zig verschiedenen Varianten von Fw-Organisation in D an. Da wo in einem Landkreis mit 200.000 EW vielleicht 30 Feuerwehren mit 60 Standorten sind, gibt es in anderen mit 120.000 EW über 100 eigenständige Wehren, oder in einer VG mit 15.000 EW über 30 Wehren... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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| Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 878695 | |||
| Datum | 05.09.2022 11:02 | 1781 x gelesen | |||
| Halllo, Geschrieben von Uwe M. Heutzutage sollte auch die kleinste Ortsfeuerwehr ein LF10 zur Verfügung haben. Alles darunter ist in meinen Augen nur Murks, da es an allen Ecken und Enden fehlt. Natürlich sollte das Fahrzeug genügend (1200L) Wasser an Board haben und über Allradantrieb verfügen, nicht überall gibt es geteerte Strassen. Nein, das ist weder angemessen noch finanzierbar. Als Beispiel: Von ca. 2200 Feuerwehrstandorten in Hessen sindüber die Hälfte "nur" mit einem TSF oder TSF-W ausgestattet. Also 1.100 HLF 10 - und vermutlich 1.000 neue Feuerwehrhäuser (weil da kein HLF 10 reinpasst)? Geschrieben von Uwe M. Vielleicht rückt dieses Fahrzeug dann ja mit Staffelbesatzung aus. Und der Rest der Mannschaft? Ich bin ja froh, wenn tagsüber da überhaupt eine Staffel draufsitzt ... Für Kleineinsätze reicht die Staffel, für Größeres müssen ohnehin andere Einheiten zualarmiert werden. Gruß Gerhard | |||||
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| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 878696 | |||
| Datum | 05.09.2022 11:18 | 1645 x gelesen | |||
| Guten Tag Wir kommen zwar von einem interessanten Thema zum nächsten interessanten Thema, aber... Geschrieben von Michael W. Dann nimm einen Pritschen-LKW in geländegängiger Form und bau, wie es die BW auch macht, Sitzbänke drauf, die man herausnehmen kann. Paar solcher Unimogs in rot wären bei den feuerwehren nicht verkehrt. Soll es ja vereinzelt geben, der Donnersberg-Kreis beschafft aktuell einen gebrauchten Unimog als Mehrzweckfahrzeug. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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| Autor | Sasc8ha 8E., Baiersbronn / Baden-Württemberg | 878697 | |||
| Datum | 05.09.2022 12:11 | 1872 x gelesen | |||
| In meiner ersten Feuerwehr war es damals so: Wir hatten ein LF8 und ein MTW. Das MTW war noch ein altes mit 8 Plätzen. Und am LF8 hing noch ein netter kleiner Schlauchanhänger. Bei den meisten Einsätzen war es so, dass das LF8 voll besetzt gefahren ist, und das MTW wenig später auch voll besetzt raus fuhr (unter Umständen kamen dann auch noch mal welche mit dem Fahrrad hinterher,..) So hatten wir dann meist 2 komplette Gruppen im Einsatz. Das wir zu einem Einsatz auch mal mit Gruppe und Staffel in einem Fahrzeug ausgerückt sind, darf ich eigentlich nicht erzählen, aber das ist auch schon verjährt. (Zur Beruhigung: Zurück ging es dann auf 2 Mal...) Grunsätzlich muss man schon immer unterscheiden: Es gibt zum Beispiel Teilortwehren, die haben das Potential die Gruppe mit großer Wahrscheinlichkeit voll zu bekommen. Also sollten Sie auch ein Gruppenfahrzeug haben. Oder man hat die Möglichkeit Sonderfahrzeuge dort zusätzlich zu stationieren. Aber das geht auch wieder vom eigentlichen Thema ab. Ja, LF10 ist nicht wirklich vergleichbar mit LF8/6. Die tatsächlichen Unterschiede LF10/LF20 sind sehr gering. Wahrscheinlich könnte wirklich hier ein Typ entfallen, dann sollte aber der Rahmen so gesetzt sein, dass man eventuell entsprechend flexibel das ganze an das Gesamtkonzept anpassne kann. Beispiele wie der Sprungretter wurden genannt: Wenn ich eine DLK vor Ort habe, kann es ja eventuell Sinn machen, dass ich dort den Sprungretter verlastet habe. Oder wenn ich HLF und LF im Stall habe, dann kann ich ja auch hier die Fahrzeuge entsprechend spezialisieren und muss vielleicht nicht alles doppelt vorhalten. Es sollte also eher geschaut werden, wie es konkret auch vor-Ort aussieht. Bezieht sich aber konkret auf solche Dinge, die für Großschadenslagen nicht unbedingt relevant sind: Sprungretter, Hydraulischer Rettungssatz, etc. Dinge die Überörtlich oder für Großschadenslagen wirklich relevant sind, sollten meiner Meinung nach noch konkreter definiert und festgehalten werden. Mit kameradschaftlichen Grüßen Sascha | |||||
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| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 878698 | |||
| Datum | 05.09.2022 12:11 | 1593 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Thomas E. Hat halt keiner. Naja, wir haben zumindest 2 geländegängige Pritschen-LKW (in RLP fällt das unter MZF3, sonstwo unter GW-L2, gehen wir mal von einer Variante aus, wo nicht wertvoller Laderaum durch einen Gerätekoffer verbaut wurde). Einer davon, erst dieses Jahr in Dienst genommen, hat diverse Ladungssicherungsschienen, auch im Boden. Da könnte man, wenn man denn wollte, auch Sitzbänke einbauen. Wenn auch nicht für den regulären Personentransport auf der Straße so doch für einen relativ sicheren Transport bei Hochwasserlagen im Rahmen der machbaren Wattiefe der Fahrzeuge. Und ich denke mal, die besagten hochgeländegängigen 14-Sitzer Busse haben wir noch viel viel weniger bei der Feuerwehr. Den LKW kann ich außerdem für vieles andere nutzen. Geschrieben von Thomas E. Wie wir jetzt wieder gelernt haben, sind wir diejenigen die auch noch funktionieren sollen, wenn sonst nichts mehr geht. Richtig, trotzdem löse ich das nicht durch viele für genau einen Zweck gebauten Fahrzeuge, die sich sonst die Reifen eckig stehen. Fahrzeuge sind immer irgendwo Kompromisslösungen. Geschrieben von Thomas E. Das stimmt allerdings. Aber das MTF mit etwas mehr Fähigkeit als ein Frontantrieb so normalerweise hergibt, wäre schon der Anfang. Genauso wie unsere sonstigen Fahrzeuge, die eher in Richtung geländegängig als Straße beschafft werden sollten. Richtig. Daher ja mein Vorschlag mit dem "normalen" MTF/MTW mit 4x4. Wegen mir auch noch etwas geländetauglicher. Aufpreis überschaubar, flexibel auch in Normallagen einsetzbar. Gruß, Michael | |||||
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| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 878699 | |||
| Datum | 05.09.2022 12:12 | 1586 x gelesen | |||
| Hallo, falls du das falsch verstanden hast: Ich gehe schon mit deiner Meinung weitgehend konform, allerdings behaupte ich, dass 30.000,- Aufpreis nicht reichen werden. Gruß, Michael | |||||
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| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 878700 | |||
| Datum | 05.09.2022 12:21 | 1695 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Uwe M. Heutzutage sollte auch die kleinste Ortsfeuerwehr ein LF10 zur Verfügung haben. Alles darunter ist in meinen Augen nur Murks, da es an allen Ecken und Enden fehlt. Natürlich sollte das Fahrzeug genügend (1200L) Wasser an Board haben und über Allradantrieb verfügen, nicht überall gibt es geteerte Strassen. Das geht nur im Zuge dessen, dass man zig kleine Wehren schließt. Wenn man das will, sollte man sich dann auf recht große Lücken in der Feuerwehrversorgung einrichten. Ich kenne genügend Fälle, wo man nur deshalb effektiv und vor allem schnell vorgehen konnte, weil man mittwochs morgens um 11 eben 3 Wehren zum Wohnungsbrand alarmiert hat und damit zusammengerechnet eine Gruppe mit 4 PA-Trägern dastand. Wenn ich nun zwei Standorte dicht mache um dem dritten das LF10 in die neu zu bauende Halle stellen zu können, kann ich das leider nicht sinnvoll einsetzen, weil da eben nur noch 3-4 Leute da sind. Die anderen sind ausgetreten, weil man ihre Feuerwehreinheit aufgelöst hat... Nicht überall ist dicht besiedeltes Gebiet. Wir sprechen von Orten mit vielleicht 100 bis 500 Einwohnern, größere gibt es auch in kilometerweitem Umkreis teils nicht. Die Staffel anstelle der Gruppe ist bei den betreffenden Wehren üblicherweise da allergeringste Problem. Weitere Argumente zur Finanzierbarkeit wurden ja schon ausreichend erläutert. Ich habe jetzt über 10 Jahre Einsatzerfahrung mit einem MLF sammeln können. Ich wüsste jetzt nicht, in welcher Lage mir ein LF10 da mehr gebracht hätte. Allrad wäre nicht schlecht, aber bisher war selbst das trotz ländlichem Gebiet noch kein KO-Kriterium bei einem Einsatz. Gruß, Michael | |||||
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| Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 878701 | |||
| Datum | 05.09.2022 12:24 | 1678 x gelesen | |||
| ..dann am besten gleich jeder Feuerwehr ein HLF10, weil nur mit Rettungssatz kann immer geholfen werden, wegen den Hilfsfristen. Die Gemeinde die an der Wasserversorgung spart zahlt sicher allen Wehren gerne ihre HLFs. Sorry war überrissen; aber wer soll jeder Wehr die Fahrzeuge, die Wartung, den Stellplatz und die Ausbildung bezahlen? Aber nein die Sparfüchse arbeiten ja nur mit Steuergeldern. Und ums nochmal zu sagen: innerorts sollte eine gut ausgebildete Truppe mit ihrem TSF jeden Zimmerbrand im Erstschlag abdecken können. Wenn dann noch eigene Kräfte mit MTW/MTF oder mit privaten Fahrzeugen nachrücken um so besser. Wir reden hier von Dörfern, nicht von Städten. Gruß Daniel | |||||
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| Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 878703 | |||
| Datum | 05.09.2022 15:05 | 1517 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob T.- KLF Nach vielen Jahren Einsatzerfahrung mit TSF, TSF-W, MLF, LF16/12 und zuletzt auch LF20-KatS bin ich fast bei dir. LF10 und LF20 gibt es eh in RLP fast nicht, ich kenne auch niemanden, der das vermisst. MLF und TSF-W waren vom Einsatzwert praktisch gleichwertig, das MLF hat lediglich 250l Wasser mehr und PA in der Kabine, was aber aufgrund sehr kurzer Anfahrten selten genutzt wird. Beide hatten Gewichtsreserve für Rettungssatz oder zusätzliche Tragkraftspritze. Ich würde eine gemeinsame Norm für KLF, TSF-W und MLF bevorzugen, die flexibel in der Pumpenfrage und der Gesamtmasse ist. Das TSF hat überall dort seine Berechtigung, wo die Garage nicht für ein größeres Fahrzeug einer kleinen Wehr ausreicht und wo die TSA- oder TSF-Abteilung eher geschlossen würde, als dass ein neues Gerätehaus gebaut würde. Dass beträgt nämlich der Mehraufwand für den Wassertank nicht 30.000, sondern ist weit sechsstellig. | |||||
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| Autor | Ingo8 z.8, Salzhausen / Niedersachsen | 878704 | |||
| Datum | 05.09.2022 15:10 | 1484 x gelesen | |||
| Trotzdem ist die Zahl der Standorte irgendwie sinnvoll zu begrenzen. Nicht Überall wo früher mal ein TSA mit dem Traktor zum Einsatz gezogen wurde ist heute noch ein Standort erforderlich. RLP scheint da z.B. noch sehr viel mehr Standorte zu haben als wir hier in Niedersachsen. Oder anders gesagt: braucht man einen Standort noch wenn die Gemeinde (d.h. die Bürger) nicht bereit sind ein wenigstens KLF/TSF-W zu finanzieren? | |||||
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| Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 878705 | |||
| Datum | 05.09.2022 15:24 | 1418 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo z.Oder anders gesagt: braucht man einen Standort noch wenn die Gemeinde (d.h. die Bürger) nicht bereit sind ein wenigstens KLF/TSF-W zu finanzieren? Wenn man dann die Bürger auch ehrlich über die Konsequenzen aufklärt, was z. B. bedeuten kann, den baulichen zweiten Rettungsweg baust du bitte jetzt selbst. Ist hier in einer Nachbargemeinde im Zuge der Diskussion um ein neues Gerätehaus passiert. Man wollte aus zwei Einheiten eine machen um die Neubauten zu sparen. Dann hat jemand auf einer öffentlichen Versammlungen mal Straßen aufgezählt, die aus dem Schutzziel rausfallen und damit waren die Einsparungen dann doch nicht mehr so toll. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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| Autor | Ingo8 z.8, Salzhausen / Niedersachsen | 878709 | |||
| Datum | 05.09.2022 15:27 | 1453 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob T.KLF Die Realität zeigt das es offensichtlich einen Bedarf für Staffel/ Gruppen LF mit großen Tank gibt, zeigen zahlreiche TLF3000/4000 mit Staffel und Gruppenkabinen, MLF mit 15 to und 2500l oder auch LF20 mit >>2000l. Jedes System das versucht das nicht zu berücksichtigen wird scheitern. | |||||
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| Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 878710 | |||
| Datum | 05.09.2022 15:54 | 1428 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo z.Oder anders gesagt: braucht man einen Standort noch wenn die Gemeinde (d.h. die Bürger) nicht bereit sind ein wenigstens KLF/TSF-W zu finanzieren? Werden jetzt Fahrzeuge danach beschafft, was die Bürger zu bezahlen bereit sind? Und ich dachte, es geht um solche Dinge wie Bevölkerungsstruktur, Verkehrswege, Risiken, gefährdete Objekte, Wälder usw.? Die Bürger solcher Gemeinden finanzieren ja auch das HLF im größeren Ortsteil und die Drehleiter des Kreises. Und denen willst du den einfachen Grundschutz streichen? | |||||
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| Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 878711 | |||
| Datum | 05.09.2022 16:07 | 1392 x gelesen | |||
| Dann hast du quasi das MLF als TSF-W mit fest verbauter Pumpe und ein StLF als Nachfolger des TLF 16/25. Dann hast du Staffelfahrzeuge klein, mittel, groß: -TSF, KLF, TSF-W(klein ohne Schnick-Schnack) -MLF, TSF-W(mit Zusatzbeladung) -STLF, MLF(mit Zusatzbeladung) Das ganze nochmal mit den Löschgruppenfahrzeugen und den Hilfeleistungslöschfahrzeugen. Typenreduzierung? Gruß Daniel | |||||
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| Autor | Heik8o L8., Maintal / Hessen | 878712 | |||
| Datum | 05.09.2022 16:27 | 1347 x gelesen | |||
| Hab ich auch so verstanden ;-) Machen Sie sich erst einmal unbeliebt, dann werden Sie auch ernst genommen. Konrad Adenauer | |||||
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| Autor | Ingo8 z.8, Salzhausen / Niedersachsen | 878713 | |||
| Datum | 05.09.2022 16:31 | 1385 x gelesen | |||
| Alles was wir da so in Regeln reinschreiben ist ein von den Bürgern in Landtags-, Kreistags- und Gemeinderatswahlen legitimierter Prozess. Da kommen z.B. im Rettungsdienst eine Hilfsfrist von 10 min in Hessen und 15 min in Niedersachsen raus. Die sind nicht Gott gegeben. Die Hilfsfristen sind doch auch in vielen Bundesländern nicht vorgeschrieben sondern eine Entscheidung der Gemeinde. Der Bürger kann da durchaus vor Ort etwas entscheiden. | |||||
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| Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 878714 | |||
| Datum | 05.09.2022 16:40 | 1412 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo z.Der Bürger kann da durchaus vor Ort etwas entscheiden. Was könnte das sein, abgesehen von den unseligen Diskussionen über Standorte von Gerätehäusern, über die wir hier recht viel lesen? Entscheidet der Bürger irgendwo, ob und welches Fahrzeug neu angeschafft wird? Gibt es Bürgerinitiativen für oder gegen irgendwelche Fahrzeuge? | |||||
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| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 878715 | |||
| Datum | 05.09.2022 18:13 | 1304 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Oliver S. LF10 und LF20 gibt es eh in RLP fast nicht, ich kenne auch niemanden, der das vermisst. Das gibt es in RLP kaum, weil man dafür keinen Landeszuschuss bekam bzw. nur in Ausnahmefällen bekommt. Geschrieben von Oliver S. MLF und TSF-W waren vom Einsatzwert praktisch gleichwertig, das MLF hat lediglich 250l Wasser mehr und PA in der Kabine, was aber aufgrund sehr kurzer Anfahrten selten genutzt wird. Auch das ist wieder Auslegungs- und Ländersache. Nach Norm hat das MLF 600-1000l, in RLP werden immer 1000l gefordert. Das TSF hat 500-750l. Man kann also (zumindest außerhalb von RLP) beides mit gleichem Tankinhalt normkonform bauen. PA in der Kabine ist abhängig von der verbauten Kabine und in der Norm nicht gefordert, weder beim MLF noch beim TSF-W. Ob man das braucht, hängt auch vom Einsatzspektrum ab. Wo das Fahrzeug in nachbarschaftlicher Hilfe mitfährt kann das durchaus sinnvoll sein. Gruß, Michael | |||||
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| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 878716 | |||
| Datum | 05.09.2022 18:18 | 1349 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Ingo z. Die Realität zeigt das es offensichtlich einen Bedarf für Staffel/ Gruppen LF mit großen Tank gibt, zeigen zahlreiche TLF3000/4000 mit Staffel und Gruppenkabinen, MLF mit 15 to und 2500l oder auch LF20 mit >>2000l. Mit anderen Worten: Nur weil manche meinen, was fernab aller Normen kreieren zu müssen, braucht man das auch. Also Abschaffung aller Fahrzeugnormen, das wäre dann die logische Konsequenz. Nur Notwendigkeit von Staffel- und Gruppen-TLF wurde hier doch genügend erläutert, die machen nur dort Sinn, wo man schon früher die Fahrzeugzusammenstellung vermurkst hat und das jetzt immer noch mit aller Gewalt ausgleichen will. Wer einen 15-Tonner mit 2500l Wasser als MLF bezeichnet, hat sowieso irgendwas an dem System nicht verstanden. Das LF20 mit mehr als 2000l ist dagegen ja noch harmlos, das ist ja noch nahezu normkonform, jedenfalls deutlich näher dran als alles andere hier aufgeführte. Gruß, Michael | |||||
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| Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 878718 | |||
| Datum | 05.09.2022 18:33 | 1448 x gelesen | |||
| Viele Menschen haben halt vergessen, dass die FF eigentlich 'Die' Bürgerinitiative war oder ist. Da haben sich Bürger (durch alle Schickten hindurch) zusammen getan um gemeinsam ihr Hab und Gut zu schützen. Gott zur Ehr - Das ist inzwischen für fast niemanden mehr der Fall oder gar Motivation Dem Nächsten zur Wehr - Warum, dass soll doch der Staat / die Stadt / die Politiker machen. Ich zahl doch Steuer. | |||||
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| Autor | Pete8r I8., Wolfen, Freital, Mulda / im Osten Deutschlands | 878724 | |||
| Datum | 06.09.2022 09:54
| 1353 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Jakob T. TSF würde ich jedoch zu Gunsten eines KLF streichen. Ein KLF mit 500 ltr. Wasser und PFPN 10/10 dann bis 5,5 to. Das wäre dann die Typenreduzierung 4.0 Nur wird es nie dazukommen weil immer wieder irgendeiner meint nur mit seiner Spezial-Eierlegendenwollmilchsau einen Einsatz abarbeiten zu können. Und auch wenn es die wenigsten hören wollen. Ich bin ein Anhänger der Zentralbeschaffungen. Das beste und erfolgreichste Beispiel sind die LF10-Kats des Landes Hessen. MkG Peter meine reine private Meinung | |||||
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| Autor | Darr8e H8., hamburg / Hamburg | 878725 | |||
| Datum | 06.09.2022 10:01 | 1161 x gelesen | |||
| Moin Ingo, Geschrieben von Ingo z. Die Realität zeigt das es offensichtlich einen Bedarf für Staffel/ Gruppen LF mit großen Tank gibt, zeigen zahlreiche TLF3000/4000 mit Staffel und Gruppenkabinen, MLF mit 15 to und 2500l oder auch LF20 mit >>2000l. Da machst du dir das grad doch ein bisschen zu einfach, denn deine Schlussfolgerung basiert einzig nur auf deiner obigen Beschreibung des Ist-Zustandes, allerdings wird der tatsächliche Grund für diesen Ist-Zustand dabei von dir gar nicht berücksichtigt. Was du zwar total richtig beschrieben hast, ist: 1.) Es gibt Bedarf für Lösch-Fzg. mit größeren/großen Wassertanks. 2.) Es gibt Bedarf für Lösch-Fzg. inkl. Mannschaft zum "Angreifen"/Arbeiten. Die Normung bietet aber schon sehr Lange genau solche Fzge. an, und zwar sogar zusätzlich auch noch in unterschiedlichen Größen/Ausgestaltungen, so dass definitiv sogar "für jeden was dabei ist". Doch jetzt kommt die Krux bei den End-Anwendern/Bezahlern. Wenn man z.B. (klassisch Nds.) sein - über viele viele Jahrzehnte lieb gewonnenes - Erst-Angreifer-TLF 16/25 (mittlerweile sogar schon 2. o. 3. Generation) adäquat ersetzen möchte, dann sieht die Norm vor: Kauf dir ein TLF 3000 (TRUPP) und ein LF 10. Also müsste der Kämmerer anstatt 1 neues Fzg. zu beschaffen, eigentlich 2 kaufen. 2. Grund: Das Trupp-fzg. ist eher unschön bei allen anderen Lagen (Sturm, Starkregen, Ölspur, ...), weil eben mit NUR TRUPP unschön autark einzusetzen. Und deswegen wird sich sozusagen immer für die Kombi-Version entschieden (in Summe günstiger in Anschaffung, nur 1 Stellplatz vorhanden, Lösung besser für Flächen-Lagen, ...), und der gute Cimolino findet mit seinen sehr sachlichen Argumenten schon von der ersten Silbe an kein Gehör. Grüße Hansi | |||||
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| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 878726 | |||
| Datum | 06.09.2022 10:20
| 1424 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Peter I. Und auch wenn es die wenigsten hören wollen. Ich bin ein Anhänger der Zentralbeschaffungen. Das beste und erfolgreichste Beispiel sind die LF10-Kats des Landes Hessen. Dem kann man nur zustimmen. Alleine auch schon, wenn man die Preise sieht, die bei Zentralbeschaffungen herauskommen. Auch die LF-KatS des Bundes sind hier gute Beispiele. Zumal man auch solche Zentralbeschaffungen so ausführen kann, dass es genügend Anpassungsmöglichkeiten an örtliche Belange gibt, sei es durch Wechselmodule oder einen frei konfigurierbaren Geräteraum. Gruß, Michael | |||||
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| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 879113 | |||
| Datum | 26.09.2022 12:04 | 1173 x gelesen | |||
| Guten Tag Geschrieben von Adrian R. Gerade Anhänger kann man selbst ausbauen, oder flexibel beladen und per Spanngurt sichern. Letzteres können hochwertige Exemplare bereits im Lieferzustand sehr gut. Bei diesem FwA-TS hat man die Normbeladung eines abgängigen TSF * samt Zusatzbeladung wie 8000 l Faltbehälter, zusätzlich 8x 20 m B-Schlauch auf Rollwagen und weiteres Material verlastet. Wird beispielsweise als 1. Pumpe an Wasserentnahmestellen ( Löschwasserteiche, Fließgewässer, Seen, Wooge, etc. ) eingesetzt/abgesetzt. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard *Symbolbild " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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