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Thema | Tragkraftspritzenanhänger Baujahr 1962 - Vorgabe Geschwindigkeit in Norm | 26 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehr-Historik | ||||
Autor | Mart8in 8S., Strass / Bayern | 878159 | |||
Datum | 09.08.2022 22:13 | 2758 x gelesen | |||
Hallo Zusammen, für ein Oldtimerprojekt bin ich auf der Suche nach einer Angabe der bauartbedingten Geschwindigkeit eines Tragkraftspritzenanhängers nach alter DIN 14520 (aus 1957?). Es handelt sich dabei um einen KHD Magirus Baujahr 1962, an dem leider keine Höchstgeschwindigkeit an der Achse eingetragen ist. Gab es diese früher als Vorgabe in der Norm? Heute ist es meines Wissens in der DIN 14466 seit ca. 1992 mit 100 km/h vorgegeben... Bin für jeden Hinweis dankbar, gerne per PN. Besten Dank Martin | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 878165 | |||
Datum | 10.08.2022 09:44 | 1653 x gelesen | |||
Hallo! Bei unserem alten TSA war ein 25 km/h Schild angebracht. Allerdings war dieser Baujahr (geschätzt) 1940. Ich denke der konnte auch schneller. Jedoch kenne ich nur alte TSA die mit dem 25 km/h Schild unterwegs waren. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 878253 | |||
Datum | 12.08.2022 18:27 | 1462 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob T.Hallo! Der wird mit Sicherheit mal schneller gekonnt haben, denn früher hing der wohl am LLG (Leichtes Löschgruppenfahrzeug) und das fuhr doch etwas schneller. Später wurden die dann auf dem Land weiter verwendet und hinter einem Trecker gehangen. Die fuhren damals nicht schneller und der Unterhaltungsaufwand war bei einem 25 km/h-Anhänger nicht so groß. Der Anhänger von 1962, um den es Ursprünglich ging, könnte noch zu einem LF8-TSA gehört haben, welches damals noch in der Norm war. In meinem Heimberg-Fuchs von 1960 sind zwar die Beladelisten drin, aber von einer Höchstgeschwindigkeit steht da weder was beim Zugfahrzeug noch beim Anhänger. Heinrich | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 878254 | |||
Datum | 12.08.2022 18:46 | 1362 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin S.Es handelt sich dabei um einen KHD Magirus Baujahr 1962 Hast du mal bei der Firma Magirus nachgefragt, ob die noch was im Firmenarchiv haben? Bei dem Baujahr braucht der Anhänger ja eine Betriebserlaubnis, und da wäre bei so einem Massenprodukt wie einem TSA zu hoffen, dass Magirus damals eine ABE hatte. Sind denn Fahrgestellnummer und Typschild noch vorhanden? Geschrieben von Martin S. Heute ist es meines Wissens in der DIN 14466 seit ca. 1992 mit 100 km/h vorgegeben die 100 km/h kommen aus der StVZO, seit 1990 | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 878260 | |||
Datum | 12.08.2022 22:06 | 1306 x gelesen | |||
Hallo Forum, Geschrieben von Heinrich B. Der wird mit Sicherheit mal schneller gekonnt haben, denn früher hing der wohl am LLG (Leichtes Löschgruppenfahrzeug) und das fuhr doch etwas schneller. Später wurden die dann auf dem Land weiter verwendet und hinter einem Trecker gehangen. Die fuhren damals nicht schneller und der Unterhaltungsaufwand war bei einem 25 km/h-Anhänger nicht so groß.Vermute ich auch. Der TSA in meiner Heimatgemeinde (Bachert 1956) hatte kein 25er Schild. Und ich weiß zu Einsätzen in den Nachbargemeinden wurde er mit von LKW gezogen. Ich war zwar noch nicht dabei aber mein Vater war damals Ortsbrandmeister. Und ja zu dem Zeitpunkt gab es bei uns nur den TSA. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz | 878261 | |||
Datum | 12.08.2022 22:29 | 1296 x gelesen | |||
Jo sieht man sich die LLG aus dem 3. Reich an, diese liefen 75 km/h Höchstgeschwindigkeit. Die LKW der 50er/60er Jahre konnten so ca. 85 bis 90 km/h Höchstgeschwindigkeit. Ich denke 80km/h kann sowas ab. ;-) Viele Grüße Thomas | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 878264 | |||
Datum | 13.08.2022 07:43 | 1248 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Michael B. Der TSA in meiner Heimatgemeinde (Bachert 1956) hatte kein 25er Schild. Unsere FF hatte einen baugleichen Metz-TSA auch von 1965, der hatte erinnerlich auch kein "25"er Schild. Gezogen meist von der DL-17 handbetätigt ( Baujahr 1947 ). Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 878285 | |||
Datum | 14.08.2022 09:08 | 1292 x gelesen | |||
Geschrieben von Heinrich B.Später wurden die dann auf dem Land weiter verwendet und hinter einem Trecker gehangen. Die fuhren damals nicht schneller und der Unterhaltungsaufwand war bei einem 25 km/h-Anhänger nicht so groß. gilt aber nur für Anhänger land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, auch schon früher, vgl. hier die alte Fassung des gestrichenen § 18 der StVZO: https://www.buzer.de/gesetz/2423/al6067-0.htm (Das Betreiben eines Fw-Anhängers der Gemeinde - auch mit einem LoF-Fahrzeug! - ist damit NICHT so erlaubt!) Aktuelle Regelungen kurz erklärt: https://www.wochenblatt-dlv.de/feld-stall/landtechnik/zulassungsfreie-anhaenger-ohne-25-kmh-schild-fahren-567583#:~:text=2a)%20der%20Fahrzeug%2DZulassungsverordnung%20(,oder%20selbstfahrenden%20Arbeitsmaschinen%20gefahren%20werden. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Mart8in 8S., Strass / Bayern | 878289 | |||
Datum | 14.08.2022 11:46 | 1079 x gelesen | |||
Hallo, Die Suche nach Herstellerangaben hab ich inzwischen gestartet. Nach Recherche kann ich zumindest berichten, dass in der alten DIN 14520 (1957!) noch keine Angabe zur Geschwindigkeit drin steht, nur ein Hinweis auf 20er Paragraphen der STVZO. Folgekennzeichen und damit verbundenen LoF Nutzung ist nicht angedacht/möglich. Schonmal danke für die Einschätzungen. | |||||
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Autor | Mart8in 8S., Strass / Bayern | 878290 | |||
Datum | 14.08.2022 11:49 | 1101 x gelesen | |||
Achso ich vergaß: Typenschild vorhanden und Plakette an der Achse auch aber eben ohne Angabe der Vmax | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 878298 | |||
Datum | 14.08.2022 20:27 | 923 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin S.Nach Recherche kann ich zumindest berichten, dass in Die DIN hat für die straßenverkehrsrechtliche Betrachtung keine große Bedeutung... Geschrieben von Martin S. Folgekennzeichen und damit verbundenen LoF Nutzung ist nicht angedacht/möglich. Egal ob mit Folgekennzeichen oder mit regulärer Zulassung: Das Ding braucht eine Betriebserlaubnis, das ist die Herausforderung. Ob man die nun (für die private Nutzung am Oldtimer) zur Zulassung vorlegt oder (für die Nutzung als Einsatzfahrzeug) einfach nur hat macht ja vom Aufwand her keinen echten Unterschied mehr. Was steht denn nun auf dem Typschild, hast du mal ein Bild davon? | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 878299 | |||
Datum | 14.08.2022 20:36 | 968 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich C.gilt aber nur für Anhänger land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, auch schon früher, vgl. hier die alte Fassung des gestrichenen § 18 der StVZO: Richtig. Die Geschwindigkeitsgrenze von 25 km/h gibt es für die zulassungsfreien Anhänger für Feuerlöschzwecke (früher) bzw. für Einsatzzwecke der Feuerwehren (heute) nicht. Diese Anhänger sind auch mit 80 oder 100 km/h zulassungsfrei. Wenn also TSA mit einem 25 km/h-Schild gekennzeichnet wurden kann das nur daran liegen, dass die technische Eignung für höhere Geschwindigkeiten nicht gegeben oder nicht nachgewiesen war. Oder dass es eine gewisse Unkenntnis über die Rechtslage gab... Geschrieben von Ulrich C. (Das Betreiben eines Fw-Anhängers der Gemeinde - auch mit einem LoF-Fahrzeug! - ist damit NICHT so erlaubt!) Den Satz verstehe ich nicht. Der Anhänger für die Einsatzzwecke der Feuerwehr ist zulassungsfrei. Das ist mal grundsätzlich unabhängig vom Zugfahrzeug. Für Einsätze und Übungen der Feuerwehr dürfen im Übrigen unter bestimmten Rahmenbedingungen auch lof-Zugmaschinen genutzt werden, ohne die lof-Privilegien zu verlieren. Details bitte in der StVOuaVsAusnV 2 nachlesen! Geschrieben von Ulrich C. Aktuelle Regelungen kurz erklärt: Da habe ich nichts zu Fw-Anhängern gefunden. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 878310 | |||
Datum | 15.08.2022 10:41 | 970 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Geschrieben von Ulrich C. Sorry, mir war entfallen, dass die Fw-Anhänger seit einigen Jahren auch zulassungsfrei sind... aber trotzdem ein Kennzeichen führen müssen... (wieviele machen davon eigentlich in NRW Gebrauch bzw. lassen die Anhänger trotzdem zu und führen die regelmäßig dem TÜV vor? Details dazu hier: https://www.lfv-bayern.de/media/filer_public/7c/a2/7ca22739-3927-4a02-b040-7f5b9d401752/aktenvermerk_zulassungsfreieanhanger_2015.pdf Geschrieben von Henning K. Geschrieben von Ulrich C. ja, da gings ja auch um alle anderen... Oben der Link zu den zulassungsfreien Fw-Anhängern... Und ganz ehrlich.. ich halte es schon für einen Unterschied, ob wir von einem TSA hinter einem Traktor reden (da kam das glaub ich mal her), oder z.B. von einem 2,9 oder 3,5 t schweren Anhänger (da gibts dann noch marginale Unterschiede) mit Boot oben drauf... (alle die Boote betreiben, wissen wie die Anhänger durch die Wasserungen an Slipstellen leiden...) .... mit ganz vielen Varianten dazwischen... Man stelle sich die Diskussionen vor, wenn die JF mit MTF irgendwohin fährt, hinten dran der nicht zugelassene "Fw-Anhänger" mit dem Zelt und weiterem Material sich durch Bremsversagen plötzlich selbständig macht, oder aufschaukelt und der Fahrer das nicht mehr in den Griff bekommt.... (by the way: ich finde in den Fw-Freistellungen nichts mit Geschwindigkeitsbegrenzungen, ergo müsste das ja dann mit der Zulassungsfreiheit auch für 100 km/h-Anhänger gelten..., oder?) Und: Natürlich kann sich so dann kein privater Halter so einen Anhänger zulassungsfrei in die Ecke stellen und gelegentlich für Ausfahrten benutzen... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Mart8in 8S., Strass / Bayern | 878312 | |||
Datum | 15.08.2022 11:51 | 833 x gelesen | |||
Eigentlich keine große Bedeutung, aber tatsächlich in meinem Fall wichtig, da sonst kein Anhaltspunkt vorliegt... Zulassung läuft nach Rücksprache mit Prüfer über Vollgutachten (läuft soweit) und dann der gewohnte Weg über Zulassungsstelle. Nachdem ich als Steuerzahler und nicht LoF privilegierter Traktorfahrer eh ein "schwarzes" Kennzeichen habe, ist die Zulassung auch ok und keine Frage. Langsam bin ich schon auf dem Weg mich mit "25 kmh" anzufreunden. Ist nicht schön, aber auch günstig in der Versicherung. Dann würde es aber bedeuten, dass ein Anhänger im FW-Dienst ohne Zulassung locker an einem LF hängen kann (ergo auch 80 kmh fährt), während ein Anhänger der seine ordnungsgemäße Anmeldung hinter sich hat und Steuern zahlt, das nicht mehr aushält ;-) Bild klappt irgendwie nicht, daher mal Typenschild abgetippt: Typ und DIN Nummer: TSA 8 DIN 14520 Baujahr und Fabriknummer: KHD 622-xxxxxx Leergewicht: 400 kg Dienstgewicht: - Zul. Ges. Gew. 1000 kg Reifengröße: 5,50 - 16 | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 878319 | |||
Datum | 15.08.2022 14:39 | 830 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ulrich C. Man stelle sich die Diskussionen vor, wenn die JF mit MTF irgendwohin fährt, hinten dran der nicht zugelassene "Fw-Anhänger" mit dem Zelt und weiterem Material sich durch Bremsversagen plötzlich selbständig macht, oder aufschaukelt und der Fahrer das nicht mehr in den Griff bekommt.... (by the way: ich finde in den Fw-Freistellungen nichts mit Geschwindigkeitsbegrenzungen, ergo müsste das ja dann mit der Zulassungsfreiheit auch für 100 km/h-Anhänger gelten..., oder?) Daher sind ja auch nur "Anhänger für den Einsatzzweck der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes" zulassungsfrei. Dazu gehören gerade NICHT normale Transportanhänger, auf denen die Jugendfeuerwehr ihre Zeltlagerausrüstung transportiert. Das fällt nicht unter "Einsatzzweck". Geschrieben von Ulrich C. Sorry, mir war entfallen, dass die Fw-Anhänger seit einigen Jahren auch zulassungsfrei sind... aber trotzdem ein Kennzeichen führen müssen... (wieviele machen davon eigentlich in NRW Gebrauch bzw. lassen die Anhänger trotzdem zu und führen die regelmäßig dem TÜV vor? Nein, Anhänger für Einsatzzwecke der Feuerwehr müssen gerade kein Kennzeichen führen (nur ein ungesiegeltes Wiederholungskennzeichen eines Fahrzeuges des gleichen Halters) und eben gerade keine HU durchführen lassen, auch bei mehr als 25km/h, anders als das inzwischen z.B. bei einem zulassungsfreien, jedoch Kennzeichenpflichtigen Sportanhänger ist. Der hat trotz Zulassungsfreiheit ein gesiegeltes Kennzeichen und muss regelmäßig zur HU. Geschrieben von Ulrich C. by the way: ich finde in den Fw-Freistellungen nichts mit Geschwindigkeitsbegrenzungen, ergo müsste das ja dann mit der Zulassungsfreiheit auch für 100 km/h-Anhänger gelten..., oder? Richtig. Der Gesetzgeber hat sich aber schon was dabei gedacht. Immerhin werden ja die Gegenstände der Feuerwehr, so auch Fahrzeuge und Anhänger, auch regelmäßig von Gerätewarten geprüft. Eine ordnungsgemäßr Beleuchtungsanlage oder Bereifung sollte selbst ein Gerätewart problemlos erkennen, auch die Funktion der Auflaufbremse und/oder Feststellbremse zu prüfen, ist kein Hexenwerk. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 878320 | |||
Datum | 15.08.2022 14:46 | 810 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Martin S. Langsam bin ich schon auf dem Weg mich mit "25 kmh" anzufreunden. Ist nicht schön, aber auch günstig in der Versicherung. Was will man da sparen? Mein 6t-Kipper für den Unimog kostet 17,- pro Jahr an Versicherung. Mit normaler 80er Zulassung. Ich glaub nicht, dass der mit 25er Zulassung noch billiger wäre... Geschrieben von Martin S. Dann würde es aber bedeuten, dass ein Anhänger im FW-Dienst ohne Zulassung locker an einem LF hängen kann (ergo auch 80 kmh fährt), während ein Anhänger der seine ordnungsgemäße Anmeldung hinter sich hat und Steuern zahlt, das nicht mehr aushält ;-) Nein. Ein Anhänger, der bauartbedingt für 80km/h ausgelegt ist, darf auch mit 80km/h geführt werden. Ist er nur für 25km/h gebaut, darf er nur mit 25km/h geführt werden. Wird der Anhänger für Feuerlöschzwecke eingesetzt, ist er zulassungsfrei, egal ob es sich um einen für 25 oder für 80km/h gebauten Anhänger handelt. Da du ihn aber nicht für Feuerlöschzwecke sondern privat einsetzen willst, ist er zulassungspflichtig. Ist wie mit den 25km/h-LoF-Anhängern, da ist das auch zweckgebunden. Die sind auch nur zulassungsfrei, wenn sie für LoF-Zwecke eingesetzt werden Fährst du Bauschutt damit, musst du die auch zulassen. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 878322 | |||
Datum | 15.08.2022 21:55 | 698 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin S.Dann würde es aber bedeuten, dass ein Anhänger im FW-Dienst ohne Zulassung locker an einem LF hängen kann (ergo auch 80 kmh fährt), während ein Anhänger der seine ordnungsgemäße Anmeldung hinter sich hat und Steuern zahlt, das nicht mehr aushält ;-) Genau das ist ja nicht so. Wenn der Prüfer in sein §21-Gutachten "25 km/h" schreibt, dann gilt das sowohl für den zugelassenen Anhänger mit eigenem Kennzeichen als auch für den nicht zugelassenen Anhänger mit Folgekennzeichen. Denn ohne Betriebserlaubnis darf der Anhänger auch nicht am LF mitgeführt werden! Geschrieben von Martin S. Bild klappt irgendwie nicht, daher mal Typenschild abgetippt: Also keine ABE-Nummer, schade... Verträgt denn dein Zugfahrzeug überhaupt ungebremste 1.000 kg? BTW: die DIN 14520 in der Fassung von 1957 kann man beim Beuth-Verlag für 32 Euro als .pdf kaufen. Oder für 10 Euro bis zu 20 Minuten lang reinschauen. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 878323 | |||
Datum | 15.08.2022 22:05 | 690 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Also keine ABE-Nummer, schade... Es hat mir keine Ruhe gelassen: schöne Grüße an deinen Prüfer, er soll sich mal die ABE Nr. 2836 vom 4. August 1961 anschauen, ob euch das irgendwie weiterhilft! | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 878325 | |||
Datum | 15.08.2022 22:46 | 676 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Der Gesetzgeber hat sich aber schon was dabei gedacht. Bestimmt hat sich der Gesetzgeber bei jeder Neufassung und jeder Änderung der Vorschriften was gedacht. Allerdings ist die StVZO (und die aus ihr ausgegliederte FZV) ein gewachsenes Werk, da muss das Ergebnis der seit 1937 durchgeführten Änderungen und Erweiterungen nicht zwingend auch in Summe stimmig oder durchdacht sein. Mir scheint auch die Zulassungsfreiheit von Feuerlöschanhängern tatsächlich eine Nachkriegs-Erfindung zu sein. Bestimmt hatte man dabei vor allem die TSA im Hinterkopf, aber es ist halt bis heute so geblieben und damit sind heute auch solche oder solche Anhänger zulassungsfrei und müssen weder zur HU noch zur SP. Für das erste Beispiel: 32 Tonnen, 80 km/h. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber das so wollte. (vermutlich können sich Feuerwehren und Zulassungsstelle das auch nicht vorstellen, und deswegen werden solche Anhänger wohl üblicherweise ganz normal angemeldet und überwacht. Jedenfalls sehe ich bei beiden HU-Plaketten und SP-Marken...) | |||||
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Autor | Mart8in 8S., Strass / Bayern | 878326 | |||
Datum | 15.08.2022 23:28 | 638 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Henning K.--- Wenn der Prüfer in sein §21-Gutachten "25 km/h" schreibt, dann gilt das sowohl für den zugelassenen Anhänger mit eigenem Kennzeichen als auch für den nicht zugelassenen Anhänger mit Folgekennzeichen. Denn ohne Betriebserlaubnis darf der Anhänger auch nicht am LF mitgeführt werden! Eben darum gings mir in dem Gedankenspiel. Privat alles richtig und nachvollziehbar. Entspr. Anhänger im "Feuerwehrdienst" und frühes Baujahr aber wahrscheinlich pragmatisch behandelt, - ohne Begrenzung... Geschrieben von ---Henning K.--- die DIN 14520 in der Fassung von 1957 kann man beim Beuth-Verlag für 32 Euro als .pdf kaufen. Oder für 10 Euro bis zu 20 Minuten lang reinschauen. Ist bereits geklärt. | |||||
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Autor | Mart8in 8S., Strass / Bayern | 878327 | |||
Datum | 15.08.2022 23:29 | 684 x gelesen | |||
ok, besten Dank für den Tipp. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 878333 | |||
Datum | 16.08.2022 10:17 | 687 x gelesen | |||
Hat ein zulassungsfreier Anhänger eigentlich eine zulässige Gesamtmasse im Sinne der Führerscheinverordnung? Disclaimer: Ich bin selbstverständlich der Auffassung, dass man am besten für alles den passenden Führerschein hat und auch regelmäßige Übungsfahrten macht. Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 878335 | |||
Datum | 16.08.2022 13:08 | 638 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian R. Hat ein zulassungsfreier Anhänger eigentlich eine zulässige Gesamtmasse im Sinne der Führerscheinverordnung? Für aktuelle Führerscheinklassen schon. Vor 1998 wurden zulassungsfreie Anhänger in der Tat nicht berücksichtigt und zählten bei Achsanzahl und Gewicht fahrerlaubnisrechtlich nicht mit. Das wurde auch so z.B. in die CE(79...)-Regelung übernommen. Wer also den CE(79...) noch als Alt-Klasse-3-Inhaber hat, darf hinter dem 7,5t-RW1 auch den zulassungsfreien 3-Achser ziehen, soweit die zul. Anhängelast das hergibt. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 878839 | |||
Datum | 13.09.2022 14:18 | 613 x gelesen | |||
Guten Tag Aktuell: War bei dieser Übung mit "20 km" Schild am 10. September 2022 im Einsatz: -> KFV HN " Übung mit langer Wegestrecke " Zugfahrzeug scheint ein Traktor zu sein ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 878848 | |||
Datum | 13.09.2022 22:09 | 526 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.mit "20 km" Schild und das Schild gibt die Länge der Schlauchleitung an? :-) (Tatsächlich ist das Schild grundsätzlich zeitgenössisch, bis zum 01.01.1990 hatten die Geschwindigkeitsschilder den Zusatz "km". Allerdings waren sie auch in den 50ern schon an beiden Längsseiten anzubauen, seit mindestens Anfang der 70er dann zusätzlich hinten. Und sie waren nicht notwendig, um einen Feuerlösch-Anhänger zulassungsfrei zu machen. Leider habe ich keine brauchbare Historie der 2. StVOuaVsAusnV gefunden, die das ggf. gefordert hätte haben können) Geschrieben von Bernhard D. Zugfahrzeug scheint ein Traktor zu sein ? Offensichtlich ein Traktor der Gemeinde. Das am Anhänger angebrachte Wiederholungskennzeichen zeigt nämlich die Erkennungsnummer des GW-L2. Positiv gedacht jetzt. | |||||
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