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ThemaFeuerwehrleute in der Kritik: Mahnbriefe sorgen für Irritation8 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg877319
Datum30.06.2022 09:552800 x gelesen
Feuerwehrleute in der Kritik: ?Mahnbriefe? sorgen für Irritation | Nordkurier.de

Weil sie nicht oft genug bei Einsätzen und der Ausbildung dabei waren, sind mehrere Feuerwehrleute in der Uckermark von der Führung angemahnt worden.

hallo,

da gibt es keine Irritationen. Die Pflicht an Übungen teilzunehmen ist doch klar.

was mich aber wundert:

... Arbeitgeber entscheidet

In einem der Fälle hatte der betroffene Kamerad argumentiert, wiederholt darum gebeten zu haben, dass die Feuerwehr seinem Arbeitgeber die Wichtigkeit des Ehrenamts verdeutlicht, weil ihn dieser nicht freistellen wollte. Dazu sagte die Stadtverwaltung abschließend: Die Entscheidung, ob ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit an einem Einsatz teilnehmen darf, liegt beim Arbeitgeber. In der Regel werden jedoch die aktiven Feuerwehrkameraden freigestellt. Die Stadt Angermünde entschädigt als Träger des Brandschutzes den Arbeitgeber auf Antrag für den entstandenen Lohnausfall....

Das ist doch auch in diesem Bundesland gesetzlich geregelt. Da kann in Arbeitgeber offiziell nix entscheiden.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW877320
Datum30.06.2022 10:081606 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Dazu sagte die Stadtverwaltung abschließend: Die Entscheidung, ob ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit an einem Einsatz teilnehmen darf, liegt beim Arbeitgeber.

Da duckt sich eine Verwaltung mal wieder weg. Wenn das wirklich offiziell so kommuniziert wird, da kann die Stadt ihre Mahnbriefe sich auch sparen.

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg877321
Datum30.06.2022 10:161579 x gelesen
Naja, wenn der Chef nein sagt, dann kann man natürlich mit Gesetzen kommen.

Ob das Hilft und ob der Chef dann andere Wege findet.... ( Versetzungen, Gehalt, Beförderungen, Kündigung etc.)

Am Ende zahlt der Arbeitgeber mein Brötchen und keine der Hilfsorganisationen.

Wichtig ist auch Unterscheidung Einsatz <> Übung <> Ausbildung

Gerade bei regelmäßigen Übungen und Ausbildungen sollten man die Interessen der Arbeitgeber berücksichtigen.


Ist auch die Frage warum kommt die Stadt dem Kameraden nicht zu Hilfe, eventuell reicht ja schon der Kommandant oder ähnliches.
Manchmal ist es ja auch nur ein Kommunikations-/Argumentationsproblem.

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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt877322
Datum30.06.2022 10:201486 x gelesen
Die Betonung liegt dabei auf offiziell! Aber die Brechstange hilft da nicht weiter.

Im Sinne einer vernünftigen Zusammenarbeit und mit dem Interesse sich nicht ständig neue Arbeitgeber suchen zu müssen sollte man da schon eine einvernehmliche Einigung finden. Es gibt Situationen da kann man, Gesetz hin oder her, nicht einfach so verschwinden. Es gibt auch Berufe/Tätigkeiten, da kommt man während der Arbeit gar nicht weg.

Bei dem Thema sollten alle Beteiligten mit Augenmaß und GMV rangehen. Vielleicht kann man, als Gemeinde, die Argumentation der Einsatzkraft gegenüber dem Arbeitgeber in einem vernünftigen Gespräch unterstützen. Dann findet sich bestimmt eine Regelung im Sinne von dann geht es und dann nicht.

Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

Zur besseren Lesbarkeit können Bezeichnungen in der männlichen Form dargestellt werden. Diese gelten grundsätzlich in jeglicher Form.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg877325
Datum30.06.2022 10:571489 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Tobias H.

Gerade bei regelmäßigen Übungen und Ausbildungen sollten man die Interessen der Arbeitgeber berücksichtigen.


Einige Feuerwehren reagieren mit darauf, dass bei einigen Ausbildungsveranstaltungen der gleiche Übungsinhalt zu zwei oder mehren Terminen angeboten wird; ( besonders in Hinblick auf Schichtarbeiter angedacht ).


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorDomi8nic8 W.8, Nohra / Thüringen877334
Datum30.06.2022 16:381128 x gelesen
Das ist doch auch in diesem Bundesland gesetzlich geregelt. Da kann in Arbeitgeber offiziell nix entscheiden.???

Naja, klar steht im Gesetz, dass der Ehrenamtliche freizustellen ist, aber die Realität sieht da anders aus.
Da wird sich der Arbeitgeber schon einen Grund einfallen lassen, um den Mitarbeiter zu kündigen ohne das da das Ehrenamt eine Erwähnung findet
Geht mir nicht anders, für meinen Zugführer Lehrgang soll ich Weiterbildungsurlaub, Überstunden oder Urlaub nehmen.
Und 14 Tage am Stück fehlen geht schon mal gar nicht.
Und da in Thüringen teilweise bis kurz vor Beginn des Lehrgangs nicht klar ist, ob man dabei ist oder ob er statt findet, ist das einplanen in dem Dienstplan meiner Arbeitsstelle auch schwierig.

Klar könnt ich meine Freistellung gerichtlich einklagen, aber möchte ich danach noch in dem Unternehmen arbeiten, was ich verklagt habe.


Mit kameradschaftlichen Gruß

Dominic Wenkel
FFw Nohra - Feuerwehren der Stadt Bleicherode und
KFV Nordhausen e.V.

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW877335
Datum30.06.2022 17:421029 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Da kann in Arbeitgeber offiziell nix entscheiden.

Gewagte These
Da würde sich so manche BF/HAW und Rettungsdienst oder Rathaus wundern wenn ihre Mitarbeiter den FF-Einsatz vorziehen würden. Ich bin mir auch ziemlich sicher das der Chef vom Betonwerk gemeinsam mit der Chefin vom Asphaltwerk ziemlich ...unentspannt dem Bürgermeister ihre Rechnung überreichen weil Beton und Asphalt im LKW ausgehärtet sind und dafür ein paar andere Bauarbeiter auf der Baustelle mehrere Stunden lang Däumchen gedreht haben. Keine Ahnung, echt nicht, ich weiß auch nicht wie der Chefarzt reagiert wenn sein Anästhesistin fluchtartig den Patienten im OP verlässt um zum Wohnungsbrand zu eilen, möglich auch das Tante Erna mal so richtig stinkig wird wenn ihre Kemptner am Freitag im Jan. die Reparatur der Heizung für einen FF-Einsatz beendet und erst am Montag wieder kommt.

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen877337
Datum30.06.2022 18:131094 x gelesen
Hallo,


Geschrieben von Thomas M.Gewagte These
Da würde sich so manche BF/HAW und Rettungsdienst oder Rathaus wundern wenn ihre Mitarbeiter den FF-Einsatz vorziehen würden. Ich bin mir auch ziemlich sicher das der Chef vom Betonwerk gemeinsam mit der Chefin vom Asphaltwerk ziemlich ...unentspannt dem Bürgermeister ihre Rechnung überreichen weil Beton und Asphalt im LKW ausgehärtet sind und dafür ein paar andere Bauarbeiter auf der Baustelle mehrere Stunden lang Däumchen gedreht haben. Keine Ahnung, echt nicht, ich weiß auch nicht wie der Chefarzt reagiert wenn sein Anästhesistin fluchtartig den Patienten im OP verlässt um zum Wohnungsbrand zu eilen, möglich auch das Tante Erna mal so richtig stinkig wird wenn ihre Kemptner am Freitag im Jan. die Reparatur der Heizung für einen FF-Einsatz beendet und erst am Montag wieder kommt.


... nö, das ist der Unterschied zwischen reiner Gesetzeslage und gelebter Realität (bzw. tw. Rechtsgüterabwägung bei anderweitiger "Garantenstellung")

Das Brandschutzgesetz schreibt hier - am Beispiel des Hessischen - eindeutig:
§11 (2) HBKG: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Praktikantinnen und Prakti-
kanten (Beschäftigte), die während der Arbeitszeit an Einsätzen, Übungen und Ausbil-
dungsveranstaltungen sowie sonstigen Dienstveranstaltungen teilnehmen, sind für die
Dauer der Teilnahme unter Gewährung des Arbeitsentgelts, das sie ohne die Teilnahme
erhalten hätten, von der Arbeitsleistung freizustellen. Bei Einsätzen erstrecken sich
Freistellungs- und Entgeltanspruch auch auf den zur Wiederherstellung der Arbeits-
oder Dienstfähigkeit erforderlichen Zeitraum danach (Regenerationszeit nach Einsät-
zen).

Eine Ausnahme sieht das Gesetz im folgenden Absatz ausschließlich nur für in der Gefahrenabwehr hauptberuflich tätiges Personal vor (das Betriff Dein Beispiel mit der HAW/BF).

Dass das in Realität so nicht stringent möglich ist (und eine rechtliche Durchsetzung aus "Pferdefüße" hat), steht auf einem anderen Blatt ...

Und ich gehe davon aus, dass Deine "Chefin vom Asphaltwerk" mit der Rechnung im Zweifelfall mangels Rechtsgrundlage der Forderung vor Gericht unterliegen würde - allerdings vermutlich auch der betroffene AN die längste Zeit dort gearbeitet hätte (natürlich mit feuerwehrfremden Kündigungsgrund ... sonst: siehe vorher hinsichtlich Gericht).

Gruß
Gerhard

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 30.06.2022 09:55 Jürg7en 7M., Weinstadt
 30.06.2022 10:08 Thom7as 7E., Nettetal
 30.06.2022 10:16 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
 30.06.2022 10:57 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 30.06.2022 10:20 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
 30.06.2022 16:38 Domi7nic7 W.7, Nohra
 30.06.2022 17:42 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 30.06.2022 18:13 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
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