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ThemaEhrungen für langjährige Mitgliedschaft verpflichtend?39 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorSabr8ina8 M.8, Bad Reichenhall / Bayern876892
Datum03.06.2022 21:343492 x gelesen
Hallo zusammen,
bevor es wieder zu Diskussionen kommt, ich frage für einen ehem. Kameraden aus meiner niedersächsischen Heimatfeuerwehr.

Frage: Muss ein Kamerad, der Mitglied in der Einsatzabteilung ist, als "Karteileiche" geführt wurde, obwohl der Kamerad seit etlichen Jahren nicht mehr am Einsatz- & Ausbildungsdienst teilgenommen hat, mit einer Ehrung mit dem niedersächsischen Feuerwehr-Ehrenzeichen für langjährige Mitgliedschaft bedacht werden oder kann das Ortskommando darüber entscheiden, wem eine Ehrung zu teil wird?

Wie schaut es aus, wenn das Mitglied inzwischen kein Mitglied mehr in der Einsatzabteilung ist, sondern da das Mitglied, viele Jahre nicht mehr aktiv am Einsatz- & Ausbildungsdienst teilgenommen hat und man im persönlichen Gespräch mitgeteilt hat, dass er kein Mitglied mehr in der Einsatzabteilung ist sondern nur noch Mitglied im e.V.? Besteht dann auch noch Anspruch auf ein Abzeichen des LFV Niedersachsen für langjährige Mitgliedschaft? Oder wäre das auch im Ermessen des Ortskommandos?

Oder müssen, je nach Abteilungszugehörigkeit, solche Ehrungen generell vergeben werden?

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP876893
Datum03.06.2022 22:022277 x gelesen
Wenn das deinen Kameraden nun schon ein halbes Jahr lang beschäftigt, schau doch einfach mal bei Ebay und kauf ihm eins.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorSabr8ina8 M.8, Bad Reichenhall / Bayern876895
Datum03.06.2022 22:162131 x gelesen
Danke! Ich hatte den alten Beitrag leider nicht gefunden.

Also würde vermutlich auch eine Beschwerde über eine Nichtehrung beim LFV nicht bringen, wenn das Ortskommando sich aus den genannten Gründen gegen eine Ehrung entscheiden hat, ja?

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AutorSabr8ina8 M.8, Bad Reichenhall / Bayern876896
Datum04.06.2022 07:111882 x gelesen
Eventuell kann der ein oder andere etwas dazu sagen?

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP876897
Datum04.06.2022 07:55   1954 x gelesen
Eigentlich steht da alles drin. Eine Beschwerde wegen Nichterfüllung eines vermeintlichen Rechtsanspruchs auf Ehrung für langjähriges Nichtstun dürfte selbst bei den härtesten Hardcore-Verfechtern von Ehrenzeichen eher humoristischen Wert haben.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorSabr8ina8 M.8, Bad Reichenhall / Bayern876898
Datum04.06.2022 07:581760 x gelesen
Dankeschön, ja dort hatte ich nichts davon gelesen, dass eine Ehrung ein MUSS ist sondern nur ein KANN.

Danke! Dann haben wir es richtig verstanden, dass ein Kamerad, der zwar noch als "Karteileiche" als Mitglied der Einsatzabteilung geführt wurde, mehr als 20 Jahre nicht am Einsatz- & Ausbildungsdienst teilgenommen hat, nicht zwingend geehrt werden muss sondern das Ortskommando hier eigene Kriterien (z.B. min. 70% der Dienstjahre regelmäßige Teilnahme am Einsatz- & Ausbildungsdienst) festlegen kann, wem eine Ehrung zu Teil wird.

Danke!

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg876899
Datum04.06.2022 08:071729 x gelesen
Guten Morgen

Geschrieben von Sabrina M.

dass ein Kamerad, der zwar noch als "Karteileiche" als Mitglied der Einsatzabteilung geführt wurde, mehr als 20 Jahre nicht am Einsatz- & Ausbildungsdienst teilgenommen hat,


Mal ganz direkt gefragt: Warum hat man den Kameraden nicht schon Jahre vorher aus dem Feuerwehrdienst entlassen ?
Die Länderfeuerwehrgesetze bzw. Verordnungen ( z.B. FwG-BaWü § 14 Abs. 1; Dienstpflichten ) sehen sinngemäß eine rgelmäßige Teilnahme am Übungs- unds Ausbildungsdienst bzw. bei Einsätzen vor.



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorSabr8ina8 M.8, Bad Reichenhall / Bayern876900
Datum04.06.2022 08:171671 x gelesen
Die Frage kann ich dir nicht beantworten. Das wurde wohl von den ehemaligen Führungskräften "versäumt" und wurde dann beim Amtsantritt einer neuen Führungskraft nachgeholt. Lässt sich jetzt leider im Nachhinein nicht mehr ändern. Aber ich denke, dass dieses bei einigen Feuerwehren so "Praxis" ist, dass für die Statistik, "Karteileichen" existieren...

Dieses dürfte aber ja laut meinen Verständnis, nichts an der "Freiwilligkeit" bzw. Festlegung von Kriterien durch das Ortskommando einer solchen Ehrung ändern, oder?!

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg876902
Datum04.06.2022 08:291665 x gelesen
Guten Tag



Geschrieben von Sabrina M.

Aber ich denke, dass dieses bei einigen Feuerwehren so "Praxis" ist, dass für die Statistik, "Karteileichen" existieren...

Mag sein; nicht nur für die Statistik, kann ja auch Geld bringen, siehe z.B. Z-Feu-BaWü Ziff. 5.2.2.1 :

" Für jeden Angehörigen einer Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr, [...] werden Zuwendungen in Form eines jährlichen Pauschalbetrags in Höhe von 90 Euro gewährt. "


In unserer und vielen mir bekannten FFs hätte sich so eine "Karteileiche" nicht solange in der FF gehalten.




Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorSabr8ina8 M.8, Bad Reichenhall / Bayern876903
Datum04.06.2022 08:481607 x gelesen
Mag sein! In NDS gibt es keine Zuwendungen.

Mir geht es hier nur darum, ob eine Ehrung in diesem Fall verpflichtend oder freiwillig ist bzw. durch das Ortskommando festgelegt werden kann, wer diese erhält.

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AutorLudg8er 8F., Melle / 876908
Datum04.06.2022 10:521745 x gelesen
https://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&psml=bsvorisprod.psml&feed=bsvoris-vv&docid=VVND-VVND000038311

Hier in dem RdErl. d. MI v. 12. 8. 2013 36.12-11219/2 ist das geregelt.

Zu Deiner Frage konkret:
Dort steht unter 1.2: Die Erfüllung von Mindestzeiten und selbstverständlichen Pflichten, die ehrenamtlich Tätigen im Brandschutzwesen obliegen, rechtfertigt für sich allein die Verleihung des Feuerwehrehrenzeichens für besondere Verdienste nicht.



Bei diesem Beitrag handelt es sich ausschließlich um meine persönliche Meinung!

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AutorLudg8er 8F., Melle / 876909
Datum04.06.2022 11:211693 x gelesen
Eine Korrektur zu meinem Beitrag:

Mein Zitat zu 1.2 aus dem RdErl bezieht sich auf B. Feuerwehrehrenzeichen für besondere Verdienste

Für A. Feuerwehrehrenzeichen für langjährig erworbene Verdienste gelten die Zuständigkeiten und Regelungen, wie unter A beschrieben. Hier wäre ggf. zu prüfen, ob z. B. 2.6.3 der Nichtteilnahme am aktiven Dienst, wenn sie sechs Monate überschreitet. einschlägig sein könnte und in diesem Fall gegen eine Beantragung dieser Verleihung spricht. Ansprechpartner zur Klärung dieser Frage sind m. E. die Führungskräfte der örtlich zuständigen Kreisfeuerwehr.

Was die Verleihung der Abzeichen des LFV Niedersachsen für langjährige Mitgliedschaft für ehemalige Mitglieder der Einsatzabteilung bzw. Mitglieder der Alters- und Ehrenabteilung betrifft: Hier sind die Regelungen des Nds. LFV anzuwenden und hier sähe ich durchaus die Möglichkeit, alleine durch die dokumentierte Zeit der Mitgliedschaft diese Ehrung zu verleihen. Ansprechpartner zur Klärung dieser Frage ist m. E. der örtlich zuständige Feuerwehrverband.

Bei diesem Beitrag handelt es sich ausschließlich um meine persönliche Meinung!

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AutorSabr8ina8 M.8, Bad Reichenhall / Bayern876913
Datum04.06.2022 14:431596 x gelesen
Vielen Dank! Hilft uns sehr weiter!

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AutorManf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü876928
Datum05.06.2022 15:241409 x gelesen
Ergänzend dazu die Regelung BaWü:
Die Ehrung wird nicht für eine Mitgliedschaft verliehen, sondern für langjährigen Einsatzdienst in der Feuerwehr, bei dem eine Gefährdung von Leben und Gesundheit der Einsatzkräfte nie völlig ausgeschlossen werden kann. In gleicher Weise wird auch der langjährige Dienst als Kreisbrandmeister gewürdigt.

Manfred

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg876930
Datum05.06.2022 16:431504 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Manfred K.

Die Ehrung wird nicht für eine Mitgliedschaft verliehen, sondern für langjährigen Einsatzdienst in der Feuerwehr,


Klar, trotzdem werden die Feuerwehr-Ehrenzeichen des Landes Baden-Württemberg,

1223231607591225150761526809212718-890-5

in fünf Stufen verliehen:

- als Ehrenzeichen in Bronze für mindestens 15 Jahre aktiven Feuerwehreinsatzdienst,

- als Ehrenzeichen in Silber für mindestens 25 Jahre aktiven Feuerwehreinsatzdienst,

- als Ehrenzeichen in Gold für mindestens 40 Jahre aktiven Feuerwehreinsatzdienst,

- als Ehrenzeichen in Gold in besonderer Ausführung für mindestens 50 Jahre aktiven Feuerwehreinsatzdienst

gerne "Sitzfleischorden"* genannt ;-))



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


* habe auch drei davon-

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorSabr8ina8 M.8, Bad Reichenhall / Bayern876937
Datum06.06.2022 12:321266 x gelesen
Was die Verleihung der Abzeichen des LFV Niedersachsen für langjährige Mitgliedschaft für ehemalige Mitglieder der Einsatzabteilung bzw. Mitglieder der Alters- und Ehrenabteilung betrifft: Hier kann man als Ortskommando doch auch eigene Regelungen bezgl. der Beantragung solcher Ehrungen festlegen, um das Ganze nicht an der reinen Dienstzeit festzumachen und jeden ehem. Kameraden ehren zu müssen, der evtl. nur mal kurze Zeit Mitglied der Einsatzabteilung war, oder? In der Richtlinie vom LFV ist das ja nicht geregelt und es ist nur die Rede, dass eine solches Abzeichen beantragt werden KANN und nicht SOLL oder MUSS.

Z.B. das für eine bestimmte Prozentzahl der Dienstjahre eine regelmäßige Teilnahme am Einsatzdienst, dienstlichen Veranstaltungen oder Ausbildungsdienst der Jugend-, Einsatz- oder Altersabteilung erfolgt sein muss, damit die Beantragung der Verleihung der Abzeichen des LFV Niedersachsen für langjährige Mitgliedschaft für ehemalige Mitglieder der Einsatzabteilung bzw. Mitglieder der Alters- und Ehrenabteilung durch die OfW erfolgt.

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AutorSabr8ina8 M.8, Bad Reichenhall / Bayern876995
Datum09.06.2022 10:161141 x gelesen
Mal die "freche" Annahme, der LFV würde hier sagen, dass eine Ehrung z.B. mit dem Abzeichen für langjährige Mitgliedschaft durchgeführt werden muss, wäre der LFV dann weisungsbefugt, dass diese Ehrung durchgeführt werden muss oder kann hier die Ortsfeuerwehr z.B. eine Beantragung der Ehrung verweigern da ggf. das Ortskommando eine andere Ansicht hat oder eine andere Regelung vorgesehen und dokumentiert hat (z.B. bestimme Prozentzahl an die Dienstjahren muss in der Vergangenheit eine regelmäßige Teilnahme an Dienstveranstaltungen der Jugend-, Einsatz- oder Altersabteilung erfolgt sein, damit nicht jedes kurzzeitig "aktive" Mitglied geehrt werden muss)?

Oder wenn man sich als Ortskommando z.B. auf den RdErl. Punkt 2.6.3 beruft und im Dienstbuch nachgewiesen ist, dass keine Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen erfolgt ist und somit keine Ehrung mit dem niedersächsischen Ehrenzeichen erfolgt ist, da die Dienstjahre nicht "wirklich" abgeleistet wurden?

Kann also eine Ortsfeuerwehr bzw. ein Ortskommando vom LFV oder anderen Stellen "gezwungen" werden, gegen dessen Willen, die Ehrung zu beantragen und durchzuführen, wenn diese Stelle der Ansicht ist, dass diese Ehrung "verpflichtend" ist?

Wäre jetzt nur mal rein informativ.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg876997
Datum09.06.2022 11:171154 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Sabrina M.

Mal die "freche" Annahme, der LFV würde hier sagen, dass eine Ehrung z.B. mit dem Abzeichen für langjährige Mitgliedschaft durchgeführt werden muss, wäre der LFV dann weisungsbefugt, dass diese Ehrung durchgeführt werden muss


Mal aus dem Bauch heraus; ein LFV ist wie beispielsweise hier für den LFV-BaWü beschrieben: " Der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg ist ein eingetragener Verein ", und irgendein Verein hat m.M. nach einer öffentlichen Feuerwehr grundsätzlich keinerlei Weisungen etc. zu geben. Die Feuerwehr kann ja durchaus auch aus dem LFV austreten, und dann ?


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP876998
Datum09.06.2022 13:38967 x gelesen
Man könnte es mit einem Verstoß gegen § 240 StGB probieren, oder eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einreichen, vielleicht auch mal die Bundesantidiskriminierungsstelle einschalten oder sich hier rechtliche Aufklärung holen. Oder doch Urkunde runterladen und ausfüllen, Abzeichen bei Ebay beschaffen, stolz sein.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorSabr8ina8 M.8, Bad Reichenhall / Bayern876999
Datum09.06.2022 14:30850 x gelesen
Danke ;) Das war ja eine ernste Frage inwieweit man als Ortsfeuerwehr/ Ortskommando hier die Ehrungen für öangjährige Mitglieder "bestimmen" kann oder "verpflichtet" ist, diese durchzuführen, falls ein solcher Kamerad/ eine solche Kameradin sich beim KFV oder LFV über eine nicht erhaltene Ehrung (aufgrund keiner aktiven Teilnahme am Einsatzdienst oder eben weil der irgendwann mal vor etlichen Jahren aktiv am Einsatzdienst teilgenommen hat und nur Mitglied im e.V. inzwischen ist) oder Ungleichbehandlung beschwert, da man als Feuerwehr A solche Kriterien festlegt (z.B. X% der Dienstjahre eine aktive Teilnahme am Dienstbetrieb der JF, FF oder Altersabteilung = Ehrung als ehem. Mitglied der Einsatzabteilung, sonst keine Ehrung), wer eine solche Ehrung erhält und Feuerwehr B sagt, wir ehren alle.

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW877000
Datum09.06.2022 14:36852 x gelesen
Geschrieben von Sabrina M.Danke ;) Das war ja eine ernste Frage inwieweit man als Ortsfeuerwehr/ Ortskommando hier die Ehrungen für öangjährige Mitglieder "bestimmen" kann oder "verpflichtet" ist, diese durchzuführen, falls ein solcher Kamerad/ eine solche Kameradin sich beim KFV oder LFV über eine nicht erhaltene Ehrung (aufgrund keiner aktiven Teilnahme am Einsatzdienst oder eben weil der irgendwann mal vor etlichen Jahren aktiv am Einsatzdienst teilgenommen hat und nur Mitglied im e.V. inzwischen ist) oder Ungleichbehandlung beschwert, da man als Feuerwehr A solche Kriterien festlegt (z.B. X% der Dienstjahre eine aktive Teilnahme am Dienstbetrieb der JF, FF oder Altersabteilung = Ehrung als ehem. Mitglied der Einsatzabteilung, sonst keine Ehrung), wer eine solche Ehrung erhält und Feuerwehr B sagt, wir ehren alle.

Wenn man als Führung das begründen kann, und zwar mit mehr als: Dem seine Nase gefällt mir nicht, ist doch alles gut. Ein bisschen Gegenwind sollte man abkönnen. Ansonsten wenn der Übergangene mitdem Gestz um die Ecke kommt, muss man halt mal nachlesen und beim Nee bleiben.

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorSabr8ina8 M.8, Bad Reichenhall / Bayern877002
Datum09.06.2022 14:45843 x gelesen
Danke :)

Ja das ist ja alles dokumentiert, begründet (durch fehlende Dienstzeiten bzw. Nicht-Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen etc.) und einstimmig beschlossen durch das Ortskommando und hat rein gar nichts mit persönlichen Befindlichkeiten zu tun, da es sich um mehrere Kameradinnen und Kameraden handelt, die entsprechend gleich behandelt wurden und zukünftig auch werden.

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW877003
Datum09.06.2022 14:49842 x gelesen
Geschrieben von Sabrina M.Ja das ist ja alles dokumentiert, begründet (durch fehlende Dienstzeiten bzw. Nicht-Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen etc.) und einstimmig beschlossen durch das Ortskommando und hat rein gar nichts mit persönlichen Befindlichkeiten zu tun, da es sich um mehrere Kameradinnen und Kameraden handelt, die entsprechend gleich behandelt wurden und zukünftig auch werden.

Und wo ist jetzt das Problem?

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorSabr8ina8 M.8, Bad Reichenhall / Bayern877004
Datum09.06.2022 14:57836 x gelesen
Sorry, wenn die Frage nicht so richtig ankam: Meine Frage war, darf das ein Ortskommando so beschließen oder übersteigt das die Kompetenzen und gibt es dafür eine klare, andere Regelung, dass das Ortskommando darüber nicht entscheiden darf, sondern dieses z.B. ein LFV entscheidet, dass grundsätzlich geehrt werden muss, wenn z.B. einer jemand seit 50 Jahren Mitglied ist, obwohl hiervon nur die wenigsten Jahre eine aktive Teilnahme am Ausbildungs- & Einsatzdienst erfolgte und hier keine abweichenden Regelungen durch das Ortskommando getroffen werden dürfen?

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP877005
Datum09.06.2022 14:58886 x gelesen
Geschrieben von Sabrina M.da man als Feuerwehr A solche Kriterien festlegt (...) und Feuerwehr B sagt, wir ehren alle.Bei den bisher angesprochenen Ehrungen gilt der Richtlinie/dem Erlass nach aber doch: Feuerwehr A ehrt niemanden, und Feuerwehr B auch nicht. Beide dürfen vorschlagen bzw. beantragen. Die Ehrung kommt von jemand anderem. Und du möchtest offenbar wissen, ob dieser andere den, der vorschlagen oder beantragen kann, auch dazu zwingen kann, den Vorschlag oder Antrag einzureichen, falls man mal unbedingt jemanden ehren möchte, zu dem aber dummerweise gerade kein Vorschlag oder Antrag vorliegt. Sicher, das die Frage ernst ist?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorSabr8ina8 M.8, Bad Reichenhall / Bayern877008
Datum09.06.2022 15:13884 x gelesen
Nicht ganz :) Also klar, weder Feuerwehr A ehrt jemanden noch Feuerwehr B, sondern diese beantragen die Ehrung nur.

Meine Frage ist: Kann z.B. Feuerwehr A sagen, wir ehren Kameraden XY und den Kameraden XX sowie den Kameraden XC etc. nicht, obwohl er als "Karteileiche" in der Einsatzabteilung geführt wurde (Grund unbekannt??) , weil er jahrzehntelang nicht mehr aktiv am Dienstbetrieb teilgenommen hat und sich die Wehrführung/ Ortskommando einstimmig somit gegen eine Ehrung entschieden hat und ihm auch später in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt hat, dass er, kein Mitglied der Einsatzabteilung ist, da er jahrzehntelang nicht mehr da war.

Ebenso hat man sich ggf. im Ortskommando darauf geeinigt, nicht alle Mitglieder, die mal Mitglied in der Einsatzabteilung waren, mit dem Abzeichen des LFV Niedersachsen für langjährige Mitgliedschaft (Ehemalige Mitglieder der Einsatzabteilung bzw. Mitglieder der Alters- und Ehrenabteilung können dieses Abzeichen (ab 01.01.2016) erhalten.) zu ehren, sondern nur ehem. Mitglieder, die eine bestimmte Prozentzahl von Mitgliedsjahren regelmäßig am Dienstbetrieb der JF, FF oder Alters-& Ehrenabteilung teilgenommen haben.

Sprich, kann das so ein Ortskommando entscheiden oder kann ein LFV z.B. jemanden dazu "zwingen" und sagen Kamerad XY, hat sich beschwert, dass er keine Ehrung erhalten hat weil er der Meinung ist, dass wäre persönlich gegen ihn gerichtet, er ist 70 Jahre Mitglied bei euch und egal, wie ihr euch im Ortskommando entschieden habt bezgl. der Vergabe von Ehrungen und welche Kriterien ihr da habt, dieser Kamerad muss geehrt werden, schick einen Antrag für eine Ehrung.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP877009
Datum09.06.2022 15:56839 x gelesen
Geschrieben von Sabrina M....LFV...sagen ... egal, wie ihr euch im Ortskommando entschieden habt bezgl. der Vergabe von Ehrungen und welche Kriterien ihr da habt, dieser Kamerad muss geehrt werden, schick einen Antrag für eine Ehrung.Wenn der LFV das so beurteilt, wozu braucht er denn dann noch einen Antrag?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorSabr8ina8 M.8, Bad Reichenhall / Bayern877010
Datum09.06.2022 16:16820 x gelesen
Ok, also ist das legitim, wenn das Ortskommando das so festlegt und der LFV kann nicht einfach sagen, der muss geehrt werden oder wie soll ich das verstehen?

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP877011
Datum09.06.2022 16:28831 x gelesen
Ist das ganze echt so ein drängendes und kompliziertes Thema im niedersächsischen Bad Reichenhall? Das Ortskommando hat die abschließende Festlegungsbefugnis, ob es anlässlich der Ehrung noch einen Strauß Blümchen gibt, ob dazu Käse- oder Wurstbrote gereicht werden, und mit welcher Biermarke hinterher darauf angestoßen wird. Zur Ehrung selber darf es vorschlagen und beantragen. Tut es das Ortskommando in gewissen Fallkonstellationen nicht, die der LFV oder seine Unterverbände aber trotzdem als hochehrwürdig ansehen, muss der Verband halt auch die Blümchen-, Brotbelags- und Biermarkenkompetenz an sich ziehen, und ehrt einfach am Ortskommando vorbei, und alle sind glücklich.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorSabr8ina8 M.8, Bad Reichenhall / Bayern877012
Datum09.06.2022 16:32889 x gelesen
Danke, verstanden und genau das wollte ich wissen, ob das Ortskommando abschließend entscheiden kann, ob und wer zur Ehrung vorgeschlagen wird und für wem ein Antrag gestellt wird.

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AutorDarr8e H8., hamburg / Hamburg877016
Datum10.06.2022 00:26   1001 x gelesen
Liebe Sabrina,

natürlich ist es - leider - immer mit einer gewissen Ungerechtigkeit behaftet, wenn ein Kamerad, der sich, tlw. sogar über Jahrzehnte, für seine Wehr den A.... aufgerissen hat, am Ende doch "nur" die gleiche Ehrung bekommt, wie der Kamerad, der mit im zusammen eingetreten ist, dann allerdings schnell die Dienstbeteiligung eingestellt hat, und dann halt nur 25/40/ Jahre lang einfach vergessen hat, aus zu treten.

Trotz dieser Ungerechtigkeit, die man dabei fühlen könnte, würde ich trotzdem davon abraten, dieses Fass aufzumachen, uns zwar nur, um dann damit nicht wieder andere zusätzliche Ungerechtigkeiten herauf zu beschwören.
Denn wenn man anfangen würde, alle "Ehrungs-fähigen" vorher erst zu klassifizieren, in "Ehrungs-würdige" und "-Unwürdige", dann kann das nur dann "gerecht" funktionieren, wenn man das sehr sehr transparent gestaltet.
Bedeutet in der Konsequenz dann aber automatisch, man muss vorher "objektive Grenzwerte" dafür festlegen, wer in welche Kategorie "gehört".
Und dann? Kamerad A hat - in seinen 25/40 Jahren - die dann (willkürlich) festgelegten X % Dienstbeteiligung um 0,1% überschritten, und kriegt das Stück Blech, und Kamerad B hat es leider um 0,1% nich geschafft, oh schade, Pech gehabt.
Aber Kamerad B ist vielleicht Schicht-Arbeiter/Außendienst-Mitarbeiter/öfter auf Montage/Geschäftsreise, hat sich aber abgesehen davon auch den A.... aufgerissen, die ihm möglichen Termine war zunehmen, du siehst, in Wirklichkeit also kein Stück gerechter, eben nur "anders" ungerecht.
Und wenn man das ernstlich so anfangen würde ... Die ich rief, die Geister, werd ich nun nicht los. (aus "Der Zauberlehrling", von Johann Wolfgang von Goethe) dann muss man auch dabei bleiben, und wehe, für irgend einen stimmt dann seine Statistik nicht...

Den ganzen immensen Verwaltungsaufwand bitte sparen, und die Zeit/Aktivität lieber investieren in Kinder-/Jugend-Feuerwehr/Ausbildung/Mitgliedergewinnung/Öffentlichkeitsarbeit/gesellige Aktivitäten

Du siehst, du bist nicht die einzige, die sich zu dem Thema schon Gedanken gemacht haben, wir haben auch "Sabrina's" (gar nicht böse gemeint) in unserer Wehr.

Leb damit, das jeder, der 25/40 jahre lang einfach nur vergessen hat, auszutreten, eben genau so auch ein olles Stück Blech bekommt.
Es gibt wichtigeres "bei uns", wo es sich deutlich mehr lohnt, unsere Energie drauf zu konzentrieren.
Auch und gerade in der Feuerwehr eine Kunst, sich selbst nicht zu ernst zu nehmen, ohne dabei den Ernst "unserer Sache" zu schmälern.

Grüße
Hansi

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AutorSabr8ina8 M.8, Bad Reichenhall / Bayern877017
Datum10.06.2022 07:45739 x gelesen
Dankeschön für den Tipp/ Hinweis. Mir ging es in diesem Fall allerdings um den rechtlichen Rahmen und ob man dieses theoretisch so machen könnte und das wurde mir ja beantwortet.

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern877018
Datum10.06.2022 08:12729 x gelesen
Hallo Sabrina,

ich verstehe das ganze Thema von Anfang an nicht....
Um was geht es denn genau?
Geht es darum, daß sich auszeichnungswütige, prinzipienreitende Kameraden einen Orden an die Brust heften wollen?
Oder soll das eine: Es geht um "Gerechtigkeit" Diskussion werden.
Im Zweifel ist es doch Scheißegal, ob und wie lange einer dabei war.
Wen interessiert das denn wirklich?
Wenn einer Auszeichungswütig ist, dann soll er sie doch bekommen und sich um den Hals hängen und am besten damit noch ins Bett gehen.
Meiner Meinung nach bin ich wegen der Sache dabei und nicht wegen Orden, Ansehen oder sonstigem Schnickschnack.
Wenn sich einer "übervorteilt" fühlt, dann ist das zwar schade, aber halt auch das Leben.
Ich denke, daß der Kdt. hier schon entsprechende Worte finden wird um in zu trösten :-)
Ich bin z.B. nicht wg. Orden und Anerkennung zur Feuerwehr gegangen, sondern wg. der Sache...

Wir hatten auch schon einmal vor etlichen Jahren versucht das System "gerechter" zu machen und haben eine "Mindest"-Übungszahl festgelegt,
damit das Jahr dann als "absolviert gegolten" hat, auch wg. Thema "Gerechtigkeit"
Dann ging es aber schon los....
Der eine studiert auswärts und war unter der Woche nicht da. Allerdings war er immer an den Wochenenden da
und hat sich um die Geräte gekümmert. Bei den festgelegten Übungen aber leider Fehlanzeige.
Der andere baute ein Haus und verbrachte seine komplette Freizeit dort um weiterzukommen.
Der nächste hatte beruflich viele Auswärtstermine, weil ein Kollege ausgefallen war uswuswusw....
Wir haben dann hier den Deckel draufgemacht, weil wir hier mehr "Ärger" und Diskussionen hatten,
als die ganze Sache im Grunde wirklich Wert war.


Gruß vom See

Markus

In Treue fest!

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AutorMatt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg877019
Datum10.06.2022 08:36645 x gelesen
Ich hätte dann auch gerne, dass mir die "Ausführung für den Zivilanzug" des "Ehrenzeichens in Gold in besonderer Ausführung" vom Bestatter an meinen Begräbnisanzug gesteckt wird.

Interessant in dem Zusammenhang mit der Verleihung ist aber (so mein letzter Stand), dass auf die aktive Feuerwehreinsatzdienstzeit auch eine aktive Jugendfeuerdienstzeit angerechnet wird. Das ist doch noch so, oder?

Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.

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AutorSabr8ina8 M.8, Bad Reichenhall / Bayern877021
Datum10.06.2022 09:42680 x gelesen
Dankeschön, es geht darum, dass jemand eine Ehrung haben möchte bzw. verärgert ist, diese nicht bekommen zu haben und möchte sich an geeigneter Stelle (z.B. KFV oder LFV) darüber beschweren, obwohl er wirklich in über 20 Jahren (nicht mal zu einer kameradschaftlichen Veranstaltung oder anderen Dienstveranstaltungen) am "Dienstbetrieb" der Einsatzabteilung/ Jugendfeuerwehr/ Altersabteilung teilgenommen hat und die Beantragung eben aus diesen Gründen nicht stattgefunden hat, da dieses nicht den festgelegten Kriterien der OfW entspricht (auch nicht als Ehrung als ehem. Mitglied der Einsatzabteilung mit dem Abzeichen des LFV für langjährige Mitgliedschaft). Wieso der Kamerad nun als Karteileiche bis vor ein paar Jahren geführt wurde, lassen wir mal dahingestellt und kann ich auch nicht beantworten, da ich ja nicht in dieser Feuerwehr war/bin. Würde hier eine Ehrung durchgeführt werden, wären vor allem die Kameraden der Altersabteilung, die zumeist alle mehr oder weniger über Jahre hinweg immer "aktiv" tätig waren, verärgert.

Wäre denn eure "Regelung" das Ganze gerechter zu machen und z.B. Mindestzeiten festzulegen für die Beantragung einer Ehrung legitim gewesen? Ich frage nur aus dem Grund, da auch schon gesagt wurde, diese Ehrungen "müssen" durch die Ortsfeuerwehr beantragt werden, wenn die reinen Mitgliedsjahre erreicht wurden und es ist keine andere Auslegung möglich, was ich mir eig. so nicht vorstellen kann, denn dann könnte man ja auch eine Liste mit Eintrittsdaten an den LFV senden und er sendet dann die Ehrungen zu...

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern877025
Datum10.06.2022 11:28645 x gelesen
Hallo Sabrina,

Geschrieben von Sabrina M.Wäre denn eure "Regelung" das Ganze gerechter zu machen und z.B. Mindestzeiten festzulegen für die Beantragung einer Ehrung legitim gewesen?

Ist/War/Wäre uns bis heute komplett egal gewesen, wenn wir das noch so handhaben würden..... ;-)


Gruß vom See

Markus

In Treue fest!

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AutorSabr8ina8 M.8, Bad Reichenhall / Bayern877026
Datum10.06.2022 11:33647 x gelesen
Ok :) Ging mir halt nur um den "rechtlichen" Teil, ob man hier dann "gezwungen" werden kann, die Ehrung durchzuführen. Aber dazu gab es ja hier auch schon einige Aussagen.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg877027
Datum10.06.2022 12:19806 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Matthias K.

Interessant in dem Zusammenhang mit der Verleihung ist aber (so mein letzter Stand), dass auf die aktive Feuerwehreinsatzdienstzeit auch eine aktive Jugendfeuerdienstzeit angerechnet wird. Das ist doch noch so, oder?


Siehe " VwV-Feuerwehr-Ehrenzeichen - BaWü ", Ziff. 4.1:

[...]
4 Berechnung der Dienstzeit

Maßgebend für die Berechnung der Dienstzeit bei einer Feuerwehr ist der Beginn und das Ende des Zeitraums, in dem pflichttreu Dienst in der Einsatzabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr, einer Berufsfeuerwehr oder einer Werkfeuerwehr geleistet wurde. Die Zeiten der Dienstleistung in der Jugendfeuerwehr werden ab dem vollendeten 14. Lebensjahr auf die Dienstzeit angerechnet;
[...]


Auch zum Thema Ziff. 4.3:

Die bloße Mitgliedschaft ohne Dienstleistung, mit Ausnahme von Krankheits- und Mutterschutz-
zeiten, gilt nicht als Dienst in der Feuerwehr.



Ansonsten verweise ich noch auf Römer 13,7 ;-))


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorAlex8and8er 8H., Hohentengen a.H. / Baden-Württemberg877028
Datum10.06.2022 13:11810 x gelesen
Dankeschön, es geht darum, dass jemand eine Ehrung haben möchte bzw. verärgert ist, diese nicht bekommen zu haben und möchte sich an geeigneter Stelle (z.B. KFV oder LFV) darüber beschweren,

1. Ist dies ein realer Fall und derjenige hat sich schon beschwert? > Was ist denn bei der Beschwerde herausgekommen?

2. Ist dies ein realer Fall und derjenige möchte sich beschweren? > Soll er es doch machen und man wird sehen was passiert.

3. Ist dies ein hypothetischer Fall? > Warten bis es eintrifft und dann Option 2 wählen.

Gruß Alex

Dies ist meine persönliche Meinung!

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 03.06.2022 21:34 Sabr7ina7 M.7, Bad Reichenhall
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