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Thema230 Volt Versorgung im Aufbau bzw. Kabine6 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorDiet8mar8 B.8, Marktbergel / Bayern876125
Datum13.04.2022 09:452266 x gelesen
https://www.hfuknord.de/hfuk-wAssets/docs/Infoblatt_02_des_SG_FWH_elektrische_Steckvorrichtungen_2014-01-24.pdf

Guten Morgen, wir beschaffen aktuell ein neues HLF.
Dazu gibt es natürlich auch Anforderungen wie Ladegeräte in der Kabine bzw. Aufbau für akkubetriebene Geräte
Die Aussage des Aufbauherstellers ist:
Im Aufbau darf kein 230V Ladergerät sein weil IP Schutz nicht ausreichend, bzw. wenn dann nur 12/24V KFZ Ladegeräte( Die haben auch keinen höheren IP-Schutz)
In der Kabine dürfte ich aber 230V Ladegeräte verbauen, weil hier kein Wasser hinkommt.
Im Aufbau sollte aber meines Erachstens auch kein Wasser hinkommen, wenn die Ladegeräte z.B. in G1 innen und auf mittlerer Höhe angebracht werden und fest verbaut sind.

Die Vorschriften
DIN VDE 0100-717
DIN 14530-27. HLF 20 Pkt. 7.2
Infoblatt 2 der HFUKNord
DEFA-System
sind bekannt.

Übersehe ich da was, was dagegen sprechen würde, die Ladegeräte im Aufbau unterzubringen. Die IP-67 Vorgabe für Steckverbindungen kann es wohl nicht sein, da ich das Ladegerät ja nicht außerhalb betreibe und es im Aufbau fixiert ist. Es bestünde ja auch noch die Möglichkeit das 230 V Ladegerät fest über eine Verteilerdose zu installieren.

Wie habt ihr das gelöst bzw. ausgeführt?

Kameradschaftliche Grüße
Dietmar

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz876127
Datum13.04.2022 11:061455 x gelesen
Hallo,

Gegenfrage: Welchen Grund gibt es, im Aufbau 230V-Ladegeräte zu verbauen? Sind keine 12/24V-Lader verfügbar?

Bei einem 12/24V-Lader kann zwar auch bei Wassereintritt das Gerät ausfallen, eine Gefahr ansonsten sehe ich nicht. Bei einem 230V-Lader könnte das andere Konsequenzen haben und evtl. auch eine Gefährdung für Personal durch einen elektrischen Schlag bedeuten.

Gruß,
Michael

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AutorDiet8mar8 B.8, Marktbergel / Bayern876135
Datum13.04.2022 13:291329 x gelesen
Die Ladegeräte wo es in 12/24 Volt gibt, sind umgestellt, haben aber euch keine entsprechende IP-Schutzart.

Aber generell
Auszug:
"- Geräte und Steckdosen im Fahrerhaus / Mannschaftsraum müssen eine Schutzart von IP21 haben."
"- Geräte und Steckdosen im Geräteaufbau müssen mindestens eine Schutzart von IP44 haben."

Ich kann aber nichts dazu finden, wo ich das ableiten könnte. Das Infoblatt spricht von Geräten, die beim Einsatz im Wasser in Verbindung kommen könnten (Pkt. 6 Abs. 3). Das sehe ich bei Ladegeräten aber nicht, da im Aufbau fixiert.

Die Norm sagt nur, Steckdosen aussen an der Baueinheit müssen in IP44 ausgeführt werden. Ich sehe den inneren Geräteraum nicht als außen an. (Gut, Ansichtsache)

Zu der Gefahr des Körperschlusses:
Wenn ich die entsprechenden Schutzmaßnahmen nach DIN VDE 0100-717 anwende, sind die Steckdosen ja entsprechend abgesichert(Sicherungen, RCD, Trenntrafo, nur ein Gerät pro Steckdose, ect. )
Somit ist die Gefahr nach VDE "gebändigt" und, ich denke, geringer, als in einem gewöhnlichen Wohnhaus, wo z.B Mehrfachsteckdosen und sonstiges hinter Schränken, Regalen ect. schlummern und gequetscht werden.

Die Versorgung der Steckdosen erfolgt zu 99% über das entsprechende Einspeisesystem im Gerätehaus mit den entsprechenden nachgeschalteten Sicherheitsvorkehrungen im Fahrzeug zum Laden der Gerätschaften und Akkus

Währen des Einsatzes sind diese Steckdosen nicht unter Strom. Einzige Möglichkeit wäre über ein entsprechendes Kabel vom Stromaggregat oder an einer "fremden" Steckdose wieder aufs Fahrzeug einzuspeisen. Dies ist aber nicht vorgesehen, da es sehr unwahrscheinlich ist, die Akkus während des Einsatzes nachzuladen. (Ausreichend Wechselakkus).

Mag auch sein, das ich den Wald vor lauter Böumen nicht seh.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz876137
Datum13.04.2022 13:471294 x gelesen
Hallo,

dann lasst euch halt vom Aufbauhersteller an passender Stelle Steckdosen setzen und baut die Dinger nachher selbst ein. Wenn das ja alles sicherheitstechnisch für euch kein Problem ist, schreibt eine Gefährdungsbeurteilung, lasst sie von der verantwortlichen Person unterschreiben und fertig. Wenn dann doch was passiert, hat der halt Pech gehabt.
Ich kann den Aufbauhersteller verstehen, der das so nicht verbauen will. Was der Vergleich mit Wohnzimmersteckdosen soll, verstehe ich jetzt aber nicht. Auch 99% zählen nicht, denn 1% reicht schon, dass was passieren kann.

Ich habe bei uns auch einen 230V-Lader auf dem Fahrzeug so verbaut, wie ihr das vorhabt. Vermutlich hätte das der Aufbauhersteller auch nicht gemacht. Ich kann auch nachvollziehen, wenn der Elektrogeräte mit 230V in IP44 im Geräteraum haben will. Bei 12/24V-Geräten würde ich das auch lockerer sehen, da wäre mit die e1-Kennzeichnung wichtiger.

Gruß,
Michael

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AutorDiet8mar8 B.8, Marktbergel / Bayern876157
Datum14.04.2022 08:43963 x gelesen
Viele Dank Michael.

Es wird dann wohl so laufen wie du beschrieben hast.
Aufbauhersteller erstellt Steckdosen an den Plätzen wo gewünscht. Wir erstellen Gefährdungsbeurteilung und daraus entsprechend die Vorgehensweise ableiten.

Die 99% haben sich nicht auf die Gefahr sondern auf die Art und Zeit der Einspeisung
(Gerätehaus 99%, 1% Fremde Steckdose bei z.b Tag der offenen Tür ect. oder über Stromaggregat falls doch mal notwendig, was als sehr unwahrscheinlich angesehen wird)

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern876259
Datum20.04.2022 09:40928 x gelesen
Geschrieben von Dietmar B.Wie habt ihr das gelöst bzw. ausgeführt?,,

Ladegerät im MR, genau aus den Gründen, zumal es da auch ganz gut passt von der Beladungslogik her.


Viele Grüße
Christian

Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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 13.04.2022 09:45 Diet7mar7 B.7, Marktbergel
 13.04.2022 11:06 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 13.04.2022 13:29 Diet7mar7 B.7, Marktbergel
 13.04.2022 13:47 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 14.04.2022 08:43 Diet7mar7 B.7, Marktbergel
 20.04.2022 09:40 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
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