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ThemaStraßen zuparken mit Einsatz-Fahrzeugen19 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorDarr8e H8., hamburg / Hamburg875904
Datum01.04.2022 14:043631 x gelesen
Moin,
brennt Wohngebäude in einer Sackgasse.
Bisher noch unbekannt, ob es Vermisste gibt.
Feuerwehr hält mit Lösch-Fzg. auf Straße höhe Zugang zum Gebäude/Grundstück, durch parkende Anwohner-Fzg. in Straße ist nun kein Vorbei-kommen am Lösch-Fzg. mehr möglich.
Frage: "Darf" die Feuerwehr ihr Lösch-Fzg. (NICHT die DL zur Menschenrettung) ohne Rücksicht auf "Passierbarkeit" so positionieren, das alle übrigen Fzge. faktisch in der Sackgasse eingesperrt sind?

Klar werden die ersten Betroffenen recht schnell so schwere Geschütze, wie "meine im Grundgesetzt verankerte Freiheit wird beschnitten" kommen, ok.

Aber wie sieht hier die berühmte "Verhältnismäßigkeit der Mittel" tatsächlich aus, "MUSS" die Feuerwehr erst die nächstgelegenen freien Parklücke / Stellfläche OHNE faktisches Versperren der Sackgasse suchen, und ihren Löschangriff dann erst von (u.U. wesentlich) weiter entfernt aufbauen zu dürfen?

Bin dankbar für jeden Hinweis.

Grüße
Hansi

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AutorFlor8ian8 S.8, Schöneck / Hessen875905
Datum01.04.2022 14:142333 x gelesen
Gude,

jetzt kenne ich das Hamburger Brandschutzgesetz nicht so gut.
Im hessischen steht sinngemäß folgendes drin: "Die Feuerwehr ist befugt alle Maßnahmen zu treffen, die für den Einsatzerfolg nötig sind. Dazu ist es ihr auch gestattet u.a. die Freiheit und Freizügigkeit anderer einzuschränken"

Damit ist eigentlich alles geagt, denke ich. Dass es bei der Lage nicht vertretbar ist, erst eine Parklücke zu suchen, braucht nicht diskutiert zu werden. Und auch dass die Verhältnismäßigkeit ist hier gegeben (akute Gefährdung von Leib und Leben vs. bedingt und vorübergehend eingeschräkte Freizügigkeit durch Zuparken des Autos)

Ich denke im Hambugrer Gesetz wird es einen ähnlichen Passus geben.

Gruß,
Florian

--
Ich vertrete hier als Privatperson meine eigene Meinung und nicht die Ansichten meiner Feuerwehr oder Kommune.

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AutorDarr8e H8., hamburg / Hamburg875906
Datum01.04.2022 14:342162 x gelesen
Moin Florian,

Frage ist allerdings im "niedersächsischen" aufgekommen, es war dann dort zwar letztendlich tatsächlich nur "Essen auf Herd", und damit also auch die Sackgasse recht schnell wieder frei, aber das kann man vorher ja einfach nicht wissen, kann also ja jederzeit auch mal schwerwiegender, und damit auch länger andauernd, sein.
Bin jetzt grad überfragt, ob in den paar Seiten Nds. Brandschutzgesetz sowas drin steht.

Grüße
Hansi

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AutorJuli8a S8., Schramberg / BW875907
Datum01.04.2022 14:381989 x gelesen
Mit dem §34 StGB (rechtfertigender Notstand) bekommt man fast alles gut geredet.
Und wer sagt, das das HLF in dem Zeitpunkt nicht wichtiger ist, wie das DLF?
Sorry, aber wenn ein Haus brennt, und vermutlich noch Personen eingeschlossen sind, dann sind andere Dinge, wie Anwohner müssen mal 100 m laufen, irrelevant.
Sogar RTWs versperren die Straßen bei weniger dramatischen Notfällen.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz875908
Datum01.04.2022 14:391879 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Darre H.brennt Wohngebäude in einer Sackgasse.
Bisher noch unbekannt, ob es Vermisste gibt.


--> Damit höchste anzunehmende Gefahr: Gebäudebrand mit Menschenrettung, also höchste Eile geboten.

Geschrieben von Darre H.Feuerwehr hält mit Lösch-Fzg. auf Straße höhe Zugang zum Gebäude/Grundstück, durch parkende Anwohner-Fzg. in Straße ist nun kein Vorbei-kommen am Lösch-Fzg. mehr möglich.
Frage: "Darf" die Feuerwehr ihr Lösch-Fzg. (NICHT die DL zur Menschenrettung) ohne Rücksicht auf "Passierbarkeit" so positionieren, das alle übrigen Fzge. faktisch in der Sackgasse eingesperrt sind?


Ja.

Geschrieben von Darre H.Klar werden die ersten Betroffenen recht schnell so schwere Geschütze, wie "meine im Grundgesetzt verankerte Freiheit wird beschnitten" kommen, ok.

Wäre mir als Einsatzleiter erstmal egal in der Situation.

Geschrieben von Darre H.Aber wie sieht hier die berühmte "Verhältnismäßigkeit der Mittel" tatsächlich aus, "MUSS" die Feuerwehr erst die nächstgelegenen freien Parklücke / Stellfläche OHNE faktisches Versperren der Sackgasse suchen, und ihren Löschangriff dann erst von (u.U. wesentlich) weiter entfernt aufbauen zu dürfen?

Verhältnismäßigkeit ist gegeben, da allem Anschein nach Gebäudebrand mit Menschenrettung. Anders würde das aussehen, wenn sich ein Fehlalarm oder eine Kleinigkeit rausstellt und die Feuerwehr weiterhin über längere Zeit den Weg blockiert.

Dazu dürfte sich in jedem Bundesland ein passender Paragraf in den Brandschutzgesetzen finden.

Gruß,
Michael

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg875912
Datum01.04.2022 14:571791 x gelesen
Hallo Hans,

Geschrieben von Darre H.Feuerwehr hält mit Lösch-Fzg. auf Straße höhe Zugang zum Gebäude/Grundstück, durch parkende Anwohner-Fzg. in Straße ist nun kein Vorbei-kommen am Lösch-Fzg. mehr möglich.Nur wenn das LF an dem brennenden Gebäude vorbei ziehen kann, ist das einfahren des LF in die Sackgasse für mich in Ordnung. Begründung: Ich behindere mir sonst einen möglichen DL Einsatz. Sonst würde ich das LF vor der Sackgasse lassen. Die Fahrzeuge der Bewohner wären mir egal.

Gruß
Michael

Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorOliv8er 8S., Hude / Niedersachsen875913
Datum01.04.2022 14:572009 x gelesen
Moin,

tut es. In § 24 sind die Befugnisse des Einsatzleiters beschrieben:

"Die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter trifft die für die Durchführung eines Einsatzes erforderlichen Maßnahmen." (...) und in § 39 steht, dass auch das Recht auf Freiheit der Person eingeschränkt werden kann.

Viele Grüße
Olli

>>>Dies alles ist meine private Meinung

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW875918
Datum01.04.2022 16:011813 x gelesen
Geschrieben von Oliver S.und in § 39 steht, dass auch das Recht auf Freiheit der Person eingeschränkt werden kann.
Greift die Fragestellung überhaupt?

Die Anwohner können hingehen wo sie wollen, entgegen zB einer Vollsperrung auf der BAB oder dem "Bleiben Sie in der Wohnung" dürfen sie hier einfach so weggehen.
Und nebenher;
Eine Situation wie sie wohl bei den meisten Einsätzen in der "Innenstadt" vorkommt, denn das der LZ Parkplätze versperrt oder eine Ein-/Ausfahrt blockiert ist da doch eher normal.

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorSven8 K.8, Vogtland / Sachsen875923
Datum01.04.2022 17:181689 x gelesen
Das "verbotswidrige" Parken wird durch die Sonderrechte aufgefangen, die Nötigung der anderen Verkehrsteilnehmer durch das jeweilige Feuerwehrgesetz, da die Freiheit der Person eingeschränkt werden darf. Sollte die Aufgabe (Brandbekämpfung" erfüllt sein, sollte man die Straße wieder freiräumen.


Verstehe aber ehrlich gesagt dieses Beispiel nicht, bzw. warum man hier ein Problem konstruiert...

MkG Sven

-meine Meinung-

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AutorAlex8and8er 8H., Hohentengen a.H. / Baden-Württemberg875926
Datum01.04.2022 17:381719 x gelesen
Geschrieben von Sven Keller da die Freiheit der Person eingeschränkt werden darf

Haben wir hier noch Juristen unter uns? Ist tatsächlich meine Freiheit rechtlich (Gesetz?) schon eingeschränkt, wenn ich lediglich mit meinem Auto nicht aus der Sackgasse komme?

Gruß Alex

Dies ist meine persönliche Meinung!

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AutorStef8fen8 S.8, Großauheim / Hessen875932
Datum01.04.2022 20:081658 x gelesen
Ja ist denn schon wieder der 1. April?! ;o)
(Frei nach Franz Beckenbauer)

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AutorOliv8er 8S., Hude / Niedersachsen875936
Datum01.04.2022 22:211570 x gelesen
Moin,

ich glaube, da lassen sich in die eine oder andere Richtung spannende Einzelfälle konstruieren. Manchmal reibt man sich bei einer Urteilsbegründung ja schon erstaunt die Augen. Ich wollte an dieser Stelle auch nur die Frage meines Vorredners beantworten, ob der Passus auch in Nds. drin steht.

Viele Grüße
Olli

>>>Dies alles ist meine private Meinung

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW875937
Datum02.04.2022 07:251491 x gelesen
Geschrieben von Alexander H.Haben wir hier noch Juristen unter uns? Ist tatsächlich meine Freiheit rechtlich (Gesetz?) schon eingeschränkt, wenn ich lediglich mit meinem Auto nicht aus der Sackgasse komme?

Garantiert ja, auch wenn ich Laie bin. Da gibt es jede Menge Beispiele, im Bezug auf absichtlich zugepakte Autos. Allerdings fehlt hier der Vorsatz! und weiter oben steht ja, das es der Feuerwehr auch mit Vorsatz gestattet ist.

Es wäre allerdings trotzdem nett, wenn man auch an die anderen denkt. Ich selbst habe schon mal erlebt, das die Autos dann über eine Feuerwehrzufahrt ausfahren konnten, und einer der Maschinisten dafür einen Dreikant + Praktikant verliehen hat.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg875940
Datum02.04.2022 11:211393 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Harald S.

Es wäre allerdings trotzdem nett, wenn man auch an die anderen denkt. Ich selbst habe schon mal erlebt, das die Autos dann über eine Feuerwehrzufahrt ausfahren konnten, und einer der Maschinisten dafür einen Dreikant + Praktikant verliehen hat.


Genau; mann darf durchaus auch an dir Menschen im Stau stehen, im Bus u.ä. denken.
In der Akutphase wäre mir die eingangs geschilderte Thematik auch egal.
Wenn man aber die Lage im Überblick, Zeit und Mannschaft hat und es in die Einsatzplanung bzw. den Einsatzablauf passt, reicht manchmal nur ein kurzes Umgruppieren/Umstellen der Fahrzeuge etc. um beispielsweise die Strasse halbseitig freizubekommen.
Ich habe letzt bei einem Einsatz einen Linienbus durch eine E-Stelle, die vorher auf Anordnung des EL durchfahrbar gegeben wurde, durchgelost; der Dank des Busfahrers und der Fahrgäste, die doch schon eine Zeit Einsatzbedingt im Stau standen war mir und der Feuerwehr allgemein sicher.

Manchmal drängt auch die Polizei auf die Strassenmdurchfahrbarkeit an E-Stellen, da ist Abstimmung POL<->FW und/oder gelegendlich auch ein Hinweis auf die Kompetenzen seitens der Feuerwehr notwendig.



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg875943
Datum02.04.2022 12:021356 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Bernhard D.Ich habe letzt bei einem Einsatz einen Linienbus durch eine E-Stelle, die vorher auf Anordnung des EL durchfahrbar gegeben wurde, durchgelost; der Dank des Busfahrers und der Fahrgäste, die doch schon eine Zeit Einsatzbedingt im Stau standen war mir und der Feuerwehr allgemein sicher.
war das bei diesem Einsatz?

=> Brand einer Fritteuse in Bowlingcenter

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg875944
Datum02.04.2022 12:091326 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Jürgen M.

Brand einer Fritteuse in Bowlingcenter

Genau, und dazu im Einsatzbericht beschrieben:

" Die Rheinstraße wurde gesperrt und es kommt zu Verkehrsbeeinträchtigungen im Bereich des Brandorts. Der Rauch zieht in Richtung B 535. Verkehrsmaßnahmen im Bereich der Bundesstraße sind derzeit nicht erforderlich. "

Da standen u.a. einige Linienbusse mit Berufspendlern im Stau, und durch die anfängliche Umleitung der Busse konnten einige Haltestellen nicht angefahren werden.
Viel Platz brauchte auch die Kräfte des Rettungsdienstes.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW875945
Datum02.04.2022 13:331349 x gelesen
Nein, in Köln, bei einem Wohnungsbrand bei uns gegenüber. Die eingeschlossenen Fahrzeuge konnten dann durch die nicht betroffene Wohnsiedlung ausfahren. Das war pragmatisch. Umstellen war da halt auch nicht möglich, weil die Feuerwehr die Drehleiter dort brauchte.

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern875954
Datum03.04.2022 14:561189 x gelesen
Hallo Alex,

jupp ist es.....
Ich habe einmal ein Palette hinter ein KFZ gestellt, der auf meinem Firmengelände geparkt hat, so das dieser eigtnlcih nicht mehr weg konnte.....
Auf nachfrage bei der Pol., ob das OK wäre, meinte diese, selbstverständlich nicht. ;-)
Er (der Kollege Polizist) zählte dann eine ganze Reihe von Dingen auf, die ich heute nicht mehr weiß, gegen was ich alles verstoßen hätte.
Ergebnis war: Du darfst theoretisch gar nix, weil alles gegen irgendetwas verstößt.
Auch wenn sich einer auf deinem Grundstück befindet und du es nicht gleich mitbekommst, wie einen abgestellten Wagen.
Es ging dann sogar soweit, daß ich für das widerrechtlich geparkte Fahrzeug verantworltich wäre.
Diese Aussage hat mein Firmenjurist dann auch bestätigt.

Ergo, ein spannendes Betätigungsfeld....
Die einzige Befriedigung war dann, daß die Palette dann ohne KFZ und ganz alleine in der Gegend herum gestanden ist.
Der muß einiges zu tun gehabt haben, um dort wieder herauszukommen.

Gruß vom See

Markus
der immer eine volle Palette in Griffweite hat. ;-)

In Treue fest!

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW875956
Datum04.04.2022 06:32982 x gelesen
Wichtig ist, das der Vorsatz bestraft wird und nicht der Irrtum. Parkst du den Fremdparker zu, weil du der nachvollziehbaren Meinung bist, das das der Wagen deines Bekannten ist, ist das ok. Kein Vorsatz, damit keine Nötigung und damit nicht dein Problem.
Eleganter finde ich allerdings inzwischen das Schild "Parkplatz pro Stunde 80". Rechtlich nicht angreifbar und deutlich einfacher in der Rechtslage. Da gab es mal einen Fernsehbericht zu.

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 01.04.2022 14:04 Darr7e H7., hamburg
 01.04.2022 14:14 Flor7ian7 S.7, Schöneck
 01.04.2022 14:34 Darr7e H7., hamburg
 01.04.2022 14:57 Oliv7er 7S., Hude
 01.04.2022 16:01 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 01.04.2022 22:21 Oliv7er 7S., Hude
 01.04.2022 14:38 Juli7a S7., Schramberg
 01.04.2022 14:39 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 01.04.2022 14:57 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 01.04.2022 17:18 Sven7 K.7, Vogtland
 01.04.2022 17:38 Alex7and7er 7H., Hohentengen a.H.
 02.04.2022 07:25 Hara7ld 7S., Köln
 02.04.2022 11:21 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 02.04.2022 12:02 Jürg7en 7M., Weinstadt
 02.04.2022 12:09 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 02.04.2022 13:33 Hara7ld 7S., Köln
 03.04.2022 14:56 Mark7us 7G., Kochel am See
 04.04.2022 06:32 Hara7ld 7S., Köln
 01.04.2022 20:08 Stef7fen7 S.7, Großauheim
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