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ThemaBönnigheimer Feuerwehrkommandant hat Ärger: Nur Geimpfte dürfen zum Einsatz19 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg874596
Datum12.01.2022 07:555516 x gelesen
Bönnigheimer Feuerwehrkommandant hat Ärger: Nur Geimpfte dürfen zum Einsatz

Angesichts der hohen Infektionszahlen und dem damit verbundenen hohen Risiko, selbst infiziert zu werden, herrschen bei den Feuerwehren strikte ...

hallo,

... Darüber hinaus bereitet es den unbekannten Verfassern große Sorge, ob und wie ein Impfstatus abgefragt werden könne, insbesondere im Hinblick geltender Datenschutzbestimmungen. Ist die Feuerwehr berechtigt, den Impfstatus der Mannschaft abzufragen und zu speichern?, heißt es weiter. Eine Herausgabe des QR-Codes sei nach Auffassung der Briefeschreiber nicht richtig und berge große Missbrauchsgefahren und Risiken. Schließlich handle es sich um hochsensible Gesundheitsdaten. Es herrschten starke Zweifel, dass dies im Sinne des Datenschutzes und des offiziellen Vorgehens der Feuerwehren in Baden­ Württemberg ist, auf diese Art und Weise den Impfstatus abzufragen, argumentieren die Unbekannten. Ihnen sei kein Unternehmen, keine Behörde oder Feuerwehr bekannt, die auf diese Art und Weise den Impfstatus kontrolliert, in dem der QR-Code herausgegeben werden muss. ..
hä? Mein Impfstatus wird regelmässig abgefragt. Ob in der Kneipe oder im Krankenhaus ...

Da muss man abwägen. Datenschutz gegen Gesundheitsschutz bzw. die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr.

Da schlägt das Pendel auf jeden Fall in Richtung Gesundheitsschutz usw. aus.

Ich erwarte als Angehöriger eine Feuerwehr das die Gemeinde alles Mögliche und Sinnvolle tut meine Gesundheit zu schützen. Und da gehört es u.A. dazu sicherzustellen das ich im Einsatz und bei Übungen (!) nur mit Geimpfte zusammenarbeiten muss.

Angesichts der aktuellen Coronalage ist das angemessen und sinnvoll. Wer das nicht einsieht soll einfach daheim bleiben.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz874597
Datum12.01.2022 08:312598 x gelesen
Hallo,

auch hier frage ich mich, warum die Zeitung überhaupt aus diesem anonymen Schreiben einen Bericht macht. Anscheinend gibt es nichts besseres zu berichten, als dass man jeden noch so an den Haaren herbeigezogenen Mist schreiben muss. Das einzige, was etwas seltsam und evtl. nicht datenschutzkonform ist, ist die Tatsache, dass man seinen QR-Code per E-Mail schicken oder in einen Briefkasten einwerfen soll. Gegen die Abfrage selbst und auch die Festsetzung einer 2G-Regelung für den Feuerwehrdienst ist absolut nichts einzuwenden. Insofern sehe ich auch die Überschrift des Artikels als nicht zutreffend an. Hier geht es wieder mal nur um Effekthascherei mit reißerischen Schlagzeilen.

Gruß,
Michael

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP874598
Datum12.01.2022 08:442383 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Anscheinend gibt es nichts besseres zu berichtenEntweder das, oder man weiß, dass bei Orten/Wehren dieser Größe, wenn so ein Wisch anonym rund und an die Medien geschickt wird, weder die Impfungen noch der Datenschutz das eigentliche Problem sind.
Alternative wäre noch, da das Schreiben durch "Angehörige der freiwilligen Feuerwehr sowie Bürgerinnen und Bürger aus Bönnigheim" in die Welt gesetzt wurde, dass die Feuerwehr einfach instrumentalisiert werden soll.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg874599
Datum12.01.2022 08:542271 x gelesen
Grundsätzlich ist das Ja in Ordnung.
Fragwürdig ist allerdings die Abgabe des QR-Codes, dass öffnet missbrauch Tür und Tor. (Ohne jetzt jemanden was unterstellen zu wollen)

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg874600
Datum12.01.2022 09:112193 x gelesen
Ein Hallo in die Runde;

Geschrieben von Jürgen M.unbekannten VerfasserAnonym gehört für mich gleich in die Tonne!

Gruß
Michael

Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW874603
Datum12.01.2022 09:572210 x gelesen
Frage für einen Freund
Ist damit nicht auch das Ergebnis von ...seiner G26.3 hochsensible Gesundheitsdaten blablabla, ich meine diese ist ja mal ungleich umfassender als die Erhebung vom Impfstatus zu Corona?!

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorJens8 C.8, Remscheid / NRW874605
Datum12.01.2022 10:162140 x gelesen
Aber bei der G26.3 bekommt die Dienststelle/Feuerwehr doch hoffentlich auch nur "bestanden", oder "nicht bestanden" als Ergebnis mitgeteilt und der ärztliche Bericht geht nur persönlich raus.
Das war früher mal anders, aber wenn es heute immer noch so ist, das die Dienststelle den kompletten Untersuchungsbericht bekommt, dann läuft da was falsch.
Außerhalb der Feuerwehr ist es mittlerweile sogar vorgeschrieben, dass der Arbeitnehmer ausschließlich das Ergebnis bekommt und er entscheiden muss, was er seinem Arbeitgeber mitteilt. Natürlich mit den entsprechenden Konsequenzen bei Falschmeldungen.

Viele Grüße,
Jens

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz874608
Datum12.01.2022 10:442090 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Tobias H.Fragwürdig ist allerdings die Abgabe des QR-Codes, dass öffnet missbrauch Tür und Tor. (Ohne jetzt jemanden was unterstellen zu wollen)

Naja, den QR-Code zeige ich auch sonst überall vor, wenn ich irgendwo rein will. Dabei kann ich auch nicht unterscheiden, ob der jetzt nur z.B. mit der CovPass-App gecheckt wird oder ob der Prüfende vielleicht einfach ein Foto von meinem QR-Code macht und anschließend was weiß ich damit macht. Wenn wie eigentlich gefordert zusätzlich zum QR-Code auch ein Lichtbildausweis geprüft wird, ist auch kaum Mißbrauch möglich, denn dann passt beides nicht zusammen, wenn ein Fremder meinen QR-Code nutzt. Oder an welches Mißbrauchsszenario denkst du jetzt?

Gruß,
Michael

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz874609
Datum12.01.2022 10:462108 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jens C.Aber bei der G26.3 bekommt die Dienststelle/Feuerwehr doch hoffentlich auch nur "bestanden", oder "nicht bestanden" als Ergebnis mitgeteilt und der ärztliche Bericht geht nur persönlich raus.

Und wo ist dann hier das Problem? Hier ist ja auch keine Krankheitsgeschichte dabei sondern der Status "geimpft" wird abgefragt. Genau das, was man auch überall sonst vorlegen muss, wo 2G, 3G oder sonstwas in der Richtung gilt.

Gruß,
Michael

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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt874610
Datum12.01.2022 11:292298 x gelesen
Den Impfstatus abfragen und registrieren darf der Arbeitgeber. Als solche zählt auch die Gemeinde gegenüber den Einsatzkräften der FF.

Die Frage ist das wie.

Den QRC in den Briefkasten werfen, halte ich persönlich auch für fragwürdig. Bei der Ausbildung den Nachweis vorlegen lassen und registrieren wäre der bessere Weg, finde ich.

Aber wahrscheinlich würden die Verfasser des Briefes, wenn sie eine Impfnachweis haben sollten, diesen aber auch im Restaurant o.ä. einscannen und auf Echtheit überprüfen lassen. Damit ist das wieder Spiegelfechterei.


Wenn man nicht möchte, muss man ja den Impfstatus nicht preisgeben. Aber dann muss man mit den Konsequenzen, meist regelmäßiger Testnachweis oder hier kein Einsatz, leben.

Das ist wie bei Kindern, die man in die Kita bringen möchte. Da gibt es seit Jahrzehnten die Vorgabe bestimmte Impfungen, habe gerade nicht im Kopf welche, nachzuweisen, andernfalls ist der Kita-Besuch für das Kind nicht möglich.

Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

Zur besseren Lesbarkeit Bezeichnungen in der männlichen Form dargestellt. Diese gelten grundsätzlich in jeglicher Form.

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AutorJens8 C.8, Remscheid / NRW874616
Datum13.01.2022 11:321458 x gelesen
Hallo,

mein Post bezog sich ausschließlich auf das Ergebnis der G26.3, nicht auf den Impfstatus.

Gruß,
Jens

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg874623
Datum13.01.2022 14:291334 x gelesen
hallo,

na also - geht doch:

... Mit über 90 Prozent haben wir zum Glück eine hohe Impfquote, sagt Frank Wallesch, Kommandant der Bietigheimer Feuerwehr. Die Erhebung des Impfstatus sei kein Problem gewesen, weil die Impftermine über den Landkreis von der Feuerwehr organisiert worden seien. Auch der Termin für die Booster-Impfung werde in Kürze auf diesem Weg organisiert. Wir sind auf der sicheren Seite, ist Wallesch überzeugt und weist auf die große Vertrauensbasis und die Kameradschaft hin. Wallesch will seinen Feuerwehrleuten gegenüber auch nicht zu restriktiv auftreten schließlich erledigen sie ihren Dienst im Ehrenamt. ...
Quelle: p.gif Diskussionen um Impfnachweis in Bönnigheim: Kaum Corona-Ausfälle bei der Feuerwehr

Ich denke Feuerwehren sind da beim Thema impfen inzwischen mit vorne dran. Auf die paar Impfgegner kann man also gut verzichten.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorJens8 R.8, Lützen / Sachsen-Anhalt874627
Datum13.01.2022 16:541359 x gelesen
Hallo liebe Kameraden,


eure Antworten erschrecken mich sehr und ich finde die meisten Aussagen sehr bedenklich.

Seit 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten.

Informationen zur Datenschutzgrundverordnung - Feuerwehrverband BW

Mit dieser haben wir uns sehr oft befasst.

Diese Verordnung hat weitreichende Auswirkungen, positive wie negative.
Aber eure Aussagen treten diese Verordnung mit Füßen.

Es geht hier nicht darum seinen persönlichen QR-Code oder Impfausweis kurz zu zeigen und somit seinen Status kurz offen zu legen sondern wir reden darüber das die Stadt Daten erheben möchte.

Die Stadt/ Feuerwehr ist berechtigt eine sogenannte " Sichtprüfung " durchzuführen.
Alles andere ist " freiwillig" .

Geschrieben von https://www.datenschutz-bayern.de/datenschutzreform2018/aki38.html Soweit Dienstherren und öffentliche Arbeitgeber gesetzlich im Rahmen einer 2G- oder 3G- Zutrittsregelung zur Überprüfung der vorzulegenden Nachweise ihrer Beschäftigten verpflichtet sind, dürfen sie in diese Nachweise Einsicht nehmen und die "Sichtprüfung" gegebenenfalls in erforderlichem Umfang dokumentieren. Im Rahmen einer 3G-Regelung darf dabei festgehalten werden, ob für Beschäftigte weiterhin eine "Testnachweispflicht" besteht oder nicht. Dienstherren oder Arbeitgeber dürfen die vorgelegten Impf-, Genesenen- oder Testnachweise grundsätzlich nicht aufbewahren - auch nicht in Form einer Kopie. Etwas anderes gilt nach § 28b Abs. 1 Satz 1 IfSG nur, wenn Beschäftigte freiwillig ihren Nachweis bei dem Dienstherrn oder Arbeitgeber hinterlegen wollen.


Denkt bei eurer Diskussion bitte darüber einmal nach.

MKG
Jens


P.S.: ich bin 3x Geimpft und unsere Feuerwehr fast Vollständig.

Dies ist meine persönliche Meinung.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP874629
Datum13.01.2022 17:411269 x gelesen
Geschrieben von Jens R. Die Stadt/ Feuerwehr ist berechtigt eine sogenannte " Sichtprüfung " durchzuführen.
Alles andere ist " freiwillig" .
Und lt. Artikel geht sie auch genau so vor, also was soll bedenklich sein?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorSven8 R.8, Brakel / NRW874634
Datum13.01.2022 19:221274 x gelesen
Geschrieben von Jens R.Geschrieben von https://www.datenschutz-bayern.de/datenschutzreform2018/aki38.html
Soweit Dienstherren und öffentliche Arbeitgeber gesetzlich im Rahmen einer 2G- oder 3G- Zutrittsregelung zur Überprüfung der vorzulegenden Nachweise ihrer Beschäftigten verpflichtet sind, dürfen sie in diese Nachweise Einsicht nehmen und die "Sichtprüfung" gegebenenfalls in erforderlichem Umfang dokumentieren. Im Rahmen einer 3G-Regelung darf dabei festgehalten werden, ob für Beschäftigte weiterhin eine "Testnachweispflicht" besteht oder nicht. Dienstherren oder Arbeitgeber dürfen die vorgelegten Impf-, Genesenen- oder Testnachweise grundsätzlich nicht aufbewahren - auch nicht in Form einer Kopie. Etwas anderes gilt nach § 28b Abs. 1 Satz 1 IfSG nur, wenn Beschäftigte freiwillig ihren Nachweis bei dem Dienstherrn oder Arbeitgeber hinterlegen wollen.


Geschrieben von Jens R.Denkt bei eurer Diskussion bitte darüber einmal nach.

Ist doch an alles gedacht der Dienstherr oder sein Beauftragter nehme eine Mitgliederliste lasse sich vom FM(SB) sein Impfzertifikat zeigen prüft dieses und macht in der Liste ein X für geimpft. Fertig ist die Laube alles so wie oben beschrieben. Will einer das nicht zeigen ist er als ungeimpft zu betrachten. Welche weiteren Daten sollen denn noch erhoben werden? Mit der Impfung 3 verfährt man genauso und alle Nachweise sind erbracht. Und wenn mans geschickt macht kommen die Leute sogar von selbst und bringen die Nachweise zum Abhaken.

Greets Sven

Meine Meinung und nix anderes.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz874635
Datum13.01.2022 23:151122 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jens R.Denkt bei eurer Diskussion bitte darüber einmal nach.

Und wo liegt jetzt das Problem? Man hat dem einzelnen Feuerwehrmitglied mehrere Möglichkeiten geboten, u.a. auch, einfach das Impfzertifikat vorzuzeigen, ohne dass das kopiert/fotografiert wird. Alles weitere ist eine freiwillige Möglichkeit, die jeder für sich entscheiden kann. Wenn ich meinen QR-Code freiwillig rausgebe, ist das nicht verboten.

Gruß,
Michael

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AutorMatt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg874644
Datum14.01.2022 08:411180 x gelesen
Es wurde ja schon erwähnt, dass inzwischen jeder Arbeitgeber den Impfstatus seiner Mitarbeiter nicht nur erfragen darf, sondern erfragen muss. Warum sollte es bei Städten und Gemeinden und ihrer besonders zum Dienst verpflichteten Mitarbeitern anders sein?

Und das mit dem QR-Code. Der Code der die Impfung nachweist und es einem ermöglicht, den Status in eine App zu übernehmen, der gehört natürlich dem Impfling und wird auch nicht herausgegeben. Aber der QR-Code des Corona-Warn-App oder CovPass App kann ohne Problem als Screenshot weitergegeben werden und kann dann auch geprüft werden. Ansonsten lässt man den Impfnachweis als Druckversion heraus und bearbeitet den QR-Code und die persönlichsten Daten mit einem Edding.

Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern874770
Datum21.01.2022 21:02   1300 x gelesen
Servus,

ich bin es mitlerweile echt Leid, daß wir immer Gründe suchen, warum etwas nicht geht und warum uns etwas im Wege stehen muß.
Man findet immer ein Haar in der Suppe, wenn man nur lange genug den Kopf darüber schüttelt.
Auch bin ich es Leid, warum wir immer in totale Kadavertoleranz verfallen, um ja immer alles schön kuschelig zu halten.
Wenn die Mehrheit oder der Dienstherr sagt, wie er /sie /es haben möchte, haben wir die Hacken zusammenzuschlagen,
die Wampe einzuziehen und die gestellte Anforderung/Auftrag zu erfüllen.
Mal so als gaaaanz einfaches Bild, damit es jeder versteht.
Wenn einer nicht möchte, warum in Gottes Namen auch immer, dann hat dieser jene halt in diesem Fall Pech gehabt.
Das ist ungefähr genau so, wie das Aufgeben eines Gebäudes.
In der Feuerwehr in vielen Bereichen verpönnt, aber in vielen Fällen die einzige logische Konsequenz.
Wenn sich einer nicht Impfen lassen möchte, ist das sein absolut gutes Recht.
Wenn er aber dann nicht mit den Konsequenzen leben möchte/kann, kann das nicht das Problem der ganzen Welt sein.
Früher hätte man einfach: "Pech gehabt" gesagt. Kommst wieder, wenn es wieder geht.
Früher wäre derjenige im Anschluß ohne murren und knurren wieder gekommen.
Heute geht man vor Gericht, weil man beleidigt ist und mit den Konsequenzen nicht Leben möchte, weil man das bis jetzt ja auch nicht mußte,
beruft sich auf aus dem Zusammenhang gerissene Gesetze, unterschlägt damit einhergehnende Verordnungen undwasweißichnichtnochalles
und zieht zuguterletzt noch die letzte zur Verfügung stehende vermeindliche Allzweckwaffe die DSGVO (oder so) und die Freiwilligkeit aus dem Hut....

Was für ein Witz.

Die Lage ist wie sie ist und ich kann es absolut nachvollziehen, daß Dienstherren oder in Verantwortung stehende Personen
entsprechende Anordnungen/Weisungen ausgeben, die den Gesundheitsschutz für alle größtmöglich erhöhen.
Diese Menschen gehören unterstützt und nicht gegängelt.

Aber was weiß ich schon.....

My 2cent

Gruß vom See

Markus

In Treue fest!

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg874801
Datum25.01.2022 21:171368 x gelesen
Impfstatus bei den Einsatzkräften der Feuerwehren kann abgefragt werden

Die Einsatzkräfte der freiwilligen Feuerwehren arbeiten immer an vorderster Front. Sie sind daher besonders betroffen von der Ausbreitung des ...

hallo,

... Grundsätzlich habe die Feuerwehrführung jedoch das Recht, den Impfstatus ihrer Feuerwehrangehörigen abzufragen. Hierzu habe das Gesetz auch den Organisationen der kritischen Infrastruktur einen breiten Anwendungsbereich geschaffen, sagt Klaus Haug. Eine Übermittlung von sensiblen Daten über öffentliche Messengerdienste? Davon sei abzuraten. Aufgrund der aktuellen Diskussionen möchte ich ausdrücklich erwähnen, dass für die Kräfte der Feuerwehren zu keiner Zeit eine 2G-Pflicht vom Innenministerium angeordnet wurde, fügt Haug hinzu. Die Empfehlung des Innenministeriums, dass für den Einsatzdienst vorrangig immunisierte Kräfte eingesetzt werden sollen, hat aufgrund der aktuellen Infektionslage jedoch ihre begründete Berechtigung. ...

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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 12.01.2022 07:55 Jürg7en 7M., Weinstadt
 12.01.2022 08:31 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 12.01.2022 08:44 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 12.01.2022 08:54 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
 12.01.2022 10:44 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 12.01.2022 09:11 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 12.01.2022 09:57 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 12.01.2022 10:16 Jens7 C.7, Remscheid
 12.01.2022 10:46 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 13.01.2022 11:32 Jens7 C.7, Remscheid
 12.01.2022 11:29 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
 13.01.2022 14:29 Jürg7en 7M., Weinstadt
 13.01.2022 16:54 Jens7 R.7, Lützen
 13.01.2022 17:41 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 13.01.2022 19:22 Sven7 R.7, Brakel
 13.01.2022 23:15 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 21.01.2022 21:02 Mark7us 7G., Kochel am See
 14.01.2022 08:41 Matt7hia7s K7., Rottenburg a. N.
 25.01.2022 21:17 Jürg7en 7M., Weinstadt
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