News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Gemeinde sieht sich nicht in der Pflicht: Pöckinger Feuerwehr kriegt keine Drehleiter | 33 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 873202 | |||
Datum | 26.10.2021 11:23 | 7383 x gelesen | |||
Gemeinde sieht sich nicht in der Pflicht: Pöckinger Feuerwehr kriegt keine Drehleiter Die Gemeinde Pöcking wird für ihre Feuerwehr keine Drehleiter anschaffen. Der Gemeinderat hat dem Ansinnen der Ehrenamtlichen am Donnerstagabend eine Absage erteilt. Der Antrag fußte auf einer Forderung aus dem aktuellen Feuerwehrbedarfsplan. Die hat sich nach Recherchen der Rathausverwaltung als falsch herausgestellt. hallo, MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 873203 | |||
Datum | 26.10.2021 11:49 | 4082 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jürgen M. interessante Gegenargumente: Die Haupt-Gegenargumente waren wohl erstmal, dass der Bedarf entgegen des Feuerwehrbedarfsplanes nicht gegeben ist. Da ist es mehr als legitim, dass man Ausgaben in einer Höhe von mindestens einer halben Million (eine Million ist da wohl etwas hoch gegriffen), die noch dazu auch noch erhebliche Folgekosten verursacht, genau auf ihre Notwendigkeit prüft. Ich sehe da aber auch eher weniger die nötige Ausbildung für die Bedienung und die Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft der Feuerwehr als Problem an, denn die brauche ich an anderer Stelle auch. Vielmehr sind es nicht unerhebliche Wartungskosten sowie auch eine nötige Unterstellmöglichkeit, wenn aktuell nicht vorhanden. Gruß, Michael | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 873205 | |||
Datum | 26.10.2021 11:59 | 3967 x gelesen | |||
Um mal unseren damaligen Kreisbrandmeister zu zitieren als es um die 2. Drehleiter für die Feuerwehr ging: Wenn man modern sein will und hohe Häuser an den gegensätzlichen Enden der Stadt genehmigt, muss man sich nicht wundern wenn eine 2. Drehleiter nötig wird. Die Eigentümer der fraglichen Gebäude werden sich einfach auf ihre Baugenehmigung berufen. Da wird niemand einen zweiten baulichen Rettungsweg bauen wollen. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
| |||||
Autor | Ingo8 z.8, Salzhausen / Niedersachsen | 873206 | |||
Datum | 26.10.2021 12:09 | 3837 x gelesen | |||
Die Frage ist hier doch ob für das 3 OG - eine Schiebeleiter (noch) ausreichend ist - ein baulicher 2 Fluchtweg für wenige Gebäude nicht erheblich preiswerter ist (auch wenn die Gemeinde bezahlt) - eine DLK erforderlich ist. | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 873207 | |||
Datum | 26.10.2021 12:09 | 3667 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas E. Die Eigentümer der fraglichen Gebäude werden sich einfach auf ihre Baugenehmigung berufen. Da wird niemand einen zweiten baulichen Rettungsweg bauen wollen. Ich kenn eher die Fälle, wo man ohne Baugehemigung einfach mal ein Dachgeschoss (als 3. OG) ausgebaut hat. Dann wird es schwer sich auf die nicht vorhandene Baugenehmigung zu berufen... Es liest sich jetzt aus dem Beitrag auch nicht so, als hätte man jahrelang entsprechende Häuser genehmigt, dann wäre ja die Drehleiter evtl. berechtigt im Bedarfsplan gewesen. Gruß, Michael | |||||
| |||||
Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 873208 | |||
Datum | 26.10.2021 12:15 | 3719 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Ich sehe da aber auch eher weniger die nötige Ausbildung für die Bedienung und die Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft der Feuerwehr als Problem an, denn die brauche ich an anderer Stelle auch. Vielmehr sind es nicht unerhebliche Wartungskosten sowie auch eine nötige Unterstellmöglichkeit, wenn aktuell nicht vorhanden. Zu hohe Kosten für Ansachaffung, Wartung, Ausbildung und Unterbringung der Drehleiter können nur ein Argument sein, wenn die Anschaffung nicht rechtlich geboten ist. Das ist mir im vorliegenden Fall noch nicht wirklich klar. Die bayrische Bauordnung sagt hierzu: (3) 1Gebäude, deren zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt und bei denen die Oberkante der Brüstung von zum Anleitern bestimmten Fenstern oder Stellen mehr als 8 m über der Geländeoberfläche liegt, dürfen nur errichtet werden, wenn die Feuerwehr über die erforderlichen Rettungsgeräte wie Hubrettungsfahrzeuge verfügt. 2Bei Sonderbauten ist der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr nur zulässig, wenn keine Bedenken wegen der Personenrettung bestehen. Demnach hätten die Gebäude so nicht gebaut werden dürfen. Die Frage ist jetzt, wer für den rechtlich nicht stimmigen Zustand verantwortlch ist, die Kommune oder der Bauherr. | |||||
| |||||
Autor | Nils8 J.8, Wackersdorf / | 873209 | |||
Datum | 26.10.2021 13:27 | 3500 x gelesen | |||
Hallo Oliver, Geschrieben von Oliver S. Die Frage ist jetzt, wer für den rechtlich nicht stimmigen Zustand verantwortlch ist In Bayern: Der Bauherr, bzw. der Entwurfsverfasser oder der Ersteller des Nachweises für den vorbeugenden Brandschutz! Eine Prüfung, ob die Angaben, die dort zum Zwecke der Baugenehmigung gemacht wurden, auch richtig sind, findet durch die Baugenehmigungsbehörde (meist Landratsamt) nur bei Sonderbauten statt. Errichtet also der Bauherr sein Gebäude der Klasse 4 oder 5 und verzichtet dabei auf den notwendigen baulichen 2ten Rettungsweg OHNE das die gemeindliche Feuerwehr ein Hubrettungsgerät vorhält, so geht der baurechtswidrige Zustand auf seine Kappe. Eine Pflicht, daß die Kommune deswegen im nachhinein eine DLK für ihre Feuerwehr anschaffen muß kommt daraus nicht zustande. Das ist und bleibt quasi ein "Schwarzbau". Wenn der 2te Rettungsweg nicht sichergestellt ist und die Kommune keine Lust hat sich ein Hubrettungsgerät zuzulegen, dann muß er (der Rettungsweg) entweder baulich hergestellt werden oder die Nutzung der nicht durch tragbare Leitern erreichbaren Gebäuteile ist zu untersagen. Wenn die Kommune sich allerdings dazu entschließt eine DLK zuzulegen, dann kann sie sich nicht mehr dagegen wehren, wenn mit Verweis auf diese ein drehleiterpflichtiges Gebäude nach dem anderen in ihrem Schutzbereich hochgezogen wird. So geschehen bei uns im Landkreis, als eine Kommune die DLK nicht ersatzbeschaffen wollte, im Nachbarort mit Verweis auf diese allerdings Klasse 4-Gebäude hochgezogen worden waren... Gab auch noch andere Probleme aber des war eins davon. Vom bayerischen Gemeindetag gab´s da mal ne schöne Stellungnahme (Autor war der Referatsleiter für Feuerwehrangelegenheiten W. Schober). Is zwar von 2003 aber rechtlich immer noch aktuell. Gruß Nils | |||||
| |||||
Autor | Jens8 R.8, Lützen / Sachsen-Anhalt | 873214 | |||
Datum | 26.10.2021 16:03 | 3449 x gelesen | |||
Geschrieben von Nils J.Vom bayerischen Gemeindetag gab´s da mal ne schöne Stellungnahme (Autor war der Referatsleiter für Feuerwehrangelegenheiten W. Schober). Is zwar von 2003 aber rechtlich immer noch aktuell. https://docplayer.org/31747946-Feuerwehr-drehleitern-und-leere-kassen-ein-konfliktpotential-wilfried-schober-bayerischer-gemeindetag.html Dieser hier? Dies ist meine persönliche Meinung. | |||||
| |||||
Autor | Nils8 J.8, Wackersdorf / | 873215 | |||
Datum | 26.10.2021 17:18 | 3218 x gelesen | |||
Jup - den meinte ich. Ich hab ihn nur bei mir auf ner Festplatte liegen und keinen Link dazu. Der Artikel gibt die immer noch, in Bayern, vorherrschende Rechtsmeinung wieder. Danke und Gruß Nils | |||||
| |||||
Autor | Sasc8ha 8H., Zusmarshause / BY | 873219 | |||
Datum | 27.10.2021 08:42 | 2831 x gelesen | |||
Ich frage mich wie der Feuerwehrbedarfsplan so fehlerhaft sein kann. So etwas wird doch von einem Planungdbüro zusammen mit Feuerwehr und Gemeinde/Stadtverwaltung erstellt. Oder war das wieder was selbstgebasteltes der Feuerwehr selbst. | |||||
| |||||
Autor | Simo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg | 873220 | |||
Datum | 27.10.2021 08:53 | 2707 x gelesen | |||
Muss wohl was im Auftrag der Gemeinde sein. forplan arbeitet nicht umsonst. Allerdings kenne ich Aussagen von Kameraden der Feuerwehr, dass der Planer das reinschreibt, was die Feuerwehr sich wünscht (im Rahmen des dehnbaren natürlich). Vielleicht hat die Feuerwehr sich eine DLK gewünscht und der Planer hat es entsprechend reinformuliert. Ob dies in diesem Fall zutrifft, wissen wohl nur die Beteiligten selbst. | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 873221 | |||
Datum | 27.10.2021 09:20 | 2713 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sascha H. Ich frage mich wie der Feuerwehrbedarfsplan so fehlerhaft sein kann. So etwas wird doch von einem Planungdbüro zusammen mit Feuerwehr und Gemeinde/Stadtverwaltung erstellt. Oder war das wieder was selbstgebasteltes der Feuerwehr selbst. Es gibt Planungen von Planungsbüros, die Fehler enthalten und solche, die keine Fehler enthalten. Papier ist geduldig, gab's da mal so einen Spruch. Es gibt auch Planungen von Feuerwehren selbst, die realistisch sind während andere eher Wunschdenken sind. Gleiches ist mir übrigens auch schon bei Planungsbüros untergekommen, deren Hauptgeschäft die Planung von Feuerwehrhäusern ist. Da sind teilweise auch diverse Landesvorschriften nicht bekannt gewesen. Gibt's alles. Gruß, Michael | |||||
| |||||
Autor | Nils8 J.8, Wackersdorf / | 873222 | |||
Datum | 27.10.2021 09:22 | 2666 x gelesen | |||
FORPLAN ist in der Materie ein sehr renommiertes Unternehmen. Allerdings bewegen die sich natürlich auch in einem Spannungsfeld: rechtliche Rahmenbedingungen, Erwartungen des Auftraggebers (Kommune), Erwartungen der Betroffenen (Fw-ler - und die Planer sind/waren oft selber bei Feuerwehrs), Erwartungen des eigenen Unternehmens (gerne würde man auch in 5-6 Jahren den Bedarfsplan fortschreiben)... irgendeine Mine kann man immer erwischen! Zusätzlich sind die Planer natürlich auch auf eine saubere Datenlage angewiesen - wenn denn auf einmal z.B. im Projektbericht drinsteht "keine größeren Gewässer", das Gemeindegebiet aber zu 10% mit touristisch genutzten alten Bergbaubaggerseen überzogen ist, dann kann hinten halt auch mal Murks rauskommen... Wenn ich an unseren eigenen Bedarfsplan denke und wie in DEM gewisse Interpretationsspielräume genutzt wurden wurden, eijeijei... Grüße Nils | |||||
| |||||
Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 873223 | |||
Datum | 27.10.2021 11:08 | 2493 x gelesen | |||
Ich denke auch, dass jemand bei der Frage 'Gibt es im Ausrückbereich Gebäude von nicht geringer Höhe, die über keinen zweiten baulichen Rettungsweg verfügen` einen Haken gemacht hat. Und dann kommt halt eine DLK raus. | |||||
| |||||
Autor | Sasc8ha 8H., Zusmarshause / BY | 873224 | |||
Datum | 27.10.2021 11:43 | 2665 x gelesen | |||
Geschrieben von Nils J.Zusätzlich sind die Planer natürlich auch auf eine saubere Datenlage angewiesen - wenn denn auf einmal z.B. im Projektbericht drinsteht "keine größeren Gewässer", das Gemeindegebiet aber zu 10% mit touristisch genutzten alten Bergbaubaggerseen überzogen ist, Da kann mir das Planungsbüro aber nicht mit das wussten wir nicht kommen. Auf Google sind z.b. Gewässer sehr gut zu sehen. Ebenso wieviel Industrie vorhanden ist. Auch die Frage ob Gebäude >8m Brüstung vorhanden sind ist keine Frage die eine Feuerwehr beantworten kann. Das kann wenn überhaupt nur der Leiter des Bauamt beantworten. Dazu hat ein Planungdbüro in meinen Augen auch eine Kontrollplicht ob die Antworten plausibel sind. Schließlich sind sie das Fachunternehmen das extra dafür beauftragt wurde weil selbt das Fachwissen dazu fehlt. Bis dann Sascha | |||||
| |||||
Autor | Rain8er 8E., Markt Eisenheim / Unterfranken | 873248 | |||
Datum | 29.10.2021 13:22 | 2279 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo z.Die Frage ist hier doch ob für das 3 OG Siehe oben. Alternativ können sich die Bauherrn zusammentun und der Feuerwehr ein Hubrettungsfahrzeug zur Verfügung stellen. Dann müssen Sie den zweiten Rettungsweg nicht bauen und die Personenrettung wäre sichergestellt. ;-) Die Frage ist, was billiger wird. Wenn die zweiten Rettungswege baulich errichtet werden, ergeben sich daraus möglicherweise Abstandsflächen. Könnte zu weiteren Problemen führen. Rainer Endres *wie immer nur meine Meinung* Diese bitte ich richtig wiederzugeben und nicht aus dem Zusammenhang zu reißen. Art 5 GG gilt auch für FM (SB) | |||||
| |||||
Autor | Dani8el 8W., Immenstedt / S-H | 873250 | |||
Datum | 29.10.2021 13:54 | 2068 x gelesen | |||
Hallo, bedenke, dass es mit der Anschaffung alleine nicht getan ist. Die Gemeinde hat im Bericht sich ja auch vor den Folgekosten gewehrt. Also ist das einfach zur Verfügungstellen, dann vermutlich auch mit Unterhalten und Ersatzbeschaffen verbunden, da die Gemeinde eine Schenkung wohl nicht akzeptieren wird. Gruß Daniel | |||||
| |||||
Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 873251 | |||
Datum | 29.10.2021 14:04 | 2012 x gelesen | |||
Hallo Reiner, nachdem du vom Fach bist: Wie hoch sind u.U. die Kosten, eine Möglichkeit zum Anleitern mit der Drehleiter zu schaffen? und zwar inclusive deren Erreichbarkeit? Wie hoch ist die Frequenz, die eine Drehleiter im Vergleich zum zweiten baulichen Rettungsweg schafft. Und wie wird sichergestellt, dass die Leiter auch tatsächlich 24/7/365 verfügbar ist? mkg WErner | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 873259 | |||
Datum | 29.10.2021 18:42 | 1962 x gelesen | |||
Geschrieben von Nils J.FORPLAN ist in der Materie ein sehr renommiertes Unternehmen. Da gibt es zwei Firmen, welche meinst du? Gruß, Stefan | |||||
| |||||
Autor | Sasc8ha 8H., Zusmarshause / BY | 873263 | |||
Datum | 30.10.2021 08:07 | 1856 x gelesen | |||
Geschrieben von werner n.
Das kommt auf die Bebauung an. Das kann ganz Simpel oder sehr Aufwendig werden. <8m braucht es theoretisch dann auch keine DLK. https://www.neuss.de/leben/brandschutz/downloads/20-15_anforderungen-an-den-2-rw-aus-dachgeschossen.pdf Grüße Sascha | |||||
| |||||
Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 873287 | |||
Datum | 31.10.2021 11:06 | 1818 x gelesen | |||
Das man Feuerwehr nicht zum Nulltarif bekommt, sollte eigentlich inzwischen jeden klar sein. Schutz und Gefahrenabwehr ist nun mal mit Kosten verbunden. Das es heute immer noch Bürgermeister, Gemeinderäte, Landräte und so weiter gibt, die für die Sicherheit der Bevölkerung wenig oder am liebsten gar kein Geld ausgeben möchten, finde ich schon sehr Besorgnis erregend. Eine DL wäre ja auch nicht nur für ein oder ein paar Gebäude in der Stadt da, sondern stünde dann auch für alle anderen Einsätze, ob nun Feuer oder TH zur Verfügung. | |||||
| |||||
Autor | Rain8er 8E., Markt Eisenheim / Unterfranken | 873288 | |||
Datum | 31.10.2021 12:47 | 1495 x gelesen | |||
Hallo Werner, Geschrieben von werner n. Wie hoch sind u.U. die Kosten, eine Möglichkeit zum Anleitern mit der Drehleiter zu schaffen? und zwar inclusive deren Erreichbarkeit? Das kommt ganz darauf an. Wenn eine Außentreppe benötigt wird, sind, je nach Geschoßzahl und Hersteller (Schlosserbetrieb) zwischen 10k und 50 k fällig. Geschrieben von werner n. Wie hoch ist die Frequenz, die eine Drehleiter im Vergleich zum zweiten baulichen Rettungsweg schafft. Die Frequenz eines baulichen Rettungsweges ist höher als bei der DL. Der bauliche RW steht dauerhaft zur Verfügung und kann durchgehend begangen werden. Die DL muss die Anleiterstellen ja immer wieder anfahren. Das kostet Zeit. Es kommt dabei auf die Höhe der Anleiterstelle usw. an. Je nachdem hat man dann auch unterschiedliche Rettungsraten. Geschrieben von werner n. Und wie wird sichergestellt, dass die Leiter auch tatsächlich 24/7/365 verfügbar ist? Da gibt es auch wieder zahlreiche Möglichkeiten. Es kommt hier auf die Möglichkeiten innerhalb der Feuerwehr und der Gemeinde an, welche man nutzt. Es können auch mehrere Möglichkeiten zusammen sein. - hauptamtliche Kräfte (z. B. Gerätewarte) - Mitglieder der FW, die im Ort arbeiten und auch tagsüber verfügbar sind - Mitarbeiter des Bauhofs - idealerwiese immer genug FW-Angehörige jederzeit greifbar (funktioniert i. d. R. nicht) und natürlich eine ausreichend Anzahl an ausgebildeten DL-Maschinisten. Es sind ja nicht immer alle jederzeit verfügbar. (Urlaub, Fortbildung, Arbeit, Geschäftsreisen, Krankheit) Hier nur von einer dreifachen Besetzung auszugehen, halte ich für viel zu wenig. Rainer Endres *wie immer nur meine Meinung* Diese bitte ich richtig wiederzugeben und nicht aus dem Zusammenhang zu reißen. Art 5 GG gilt auch für FM (SB) | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 M.8, Ludwigshafen / Rheinland-Pfalz | 873289 | |||
Datum | 31.10.2021 13:08 | 1967 x gelesen | |||
Geschrieben von Olaf F.Das es heute immer noch Bürgermeister, Gemeinderäte, Landräte und so weiter gibt, die für die Sicherheit der Bevölkerung wenig oder am liebsten gar kein Geld ausgeben möchten, finde ich schon sehr Besorgnis erregend. Auf so einen Post habe ich schon länger in dem Thread gewartet. Ich bin da genau anderer Meinung. Ich finde es gut, dass der Bürgermeister und der Gemeinderat mal, anders wie in vielen anderen Fällen, auch mal der Feuerwehr widerspricht. Mal ein paar Fakten: Pöcking hat rund 5.500 EW und eine Fläche von weniger als 35 km². Die nächsten Drehleitern stehen in Starnberg (Fahrzeit lt Google Maps bis zur Ortsmitte Pöcking 10 Min.) und Tutzing (Fahrzeit 11 Min.). Die Rechtslage bzgl. dem Vorhalten eines 2. Rettungsweges in Bayern wurde in dem Thread sehr umfassend dargestellt, vielen Dank dafür. Wenn man das alles objektiv betrachtet und vielleicht auch mal die Feuerwehrbrille abnimmt, dann erschließt sich mir die Notwendigkeit einer Vorhaltung einer Drehleiter nicht, die 600 TEUR in der Anschaffung kostet. Wenn man die enttsprechende Berücksichtigung der regelmäßige notwendigen Wartungen und Revisionen sieht, dann müssen wir im Jahr auch von einem 5 stelligen Unterhaltungsbetrag ausgehen. Die Problematik von der Größe des Feuerwehrhauses und der Bedienung des Fahrzeugs mal völlig außen vor. Natürlich will jede Feuerwehr gerne eine Drehleiter, ein TLF 4000, ein ELW usw.. Aber auch wir Feuerwehr'ler sollten manchmal mit Augenmaß vorgehen und bewerten. Klar ist auch die Feuerwehr ist eine kommunale Pflichtaufgabe, wie so vieles andere auch. Und das durch Corona wieder knapper gewordene Geld muss für vieles herhalten und ist vor allem endlich. Auch wir Feuerwehr'ler tragen eine Verantwortung und sollten auch mal Wünsche kritisch reflektieren. Subjektiv betrachtet gbit es mit Sicherheit viele Gründe für eine Drehleiter, aber wenn man einfach ganz objektiv die Fakten sieht, dann gibt es eben keinen Grund, dass eine Gemeinde mit dieser Struktur auch eine Drehleiter vorhält. Das sind einfach die Fakten so wie ich diese sehe. MfG Michael PS: Wenn ich den bestehenden Fuhrpark der Feuerwehr sehe, würde ich auch behaupten wollen, dass es keinen Grund gibt, daran zu zweifeln, dass Bürgermeister und Gemeinderat auch die Sicherheit der Bevölkerung wichtig ist. | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 873292 | |||
Datum | 31.10.2021 14:35 | 1734 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Olaf F. Das es heute immer noch Bürgermeister, Gemeinderäte, Landräte und so weiter gibt, die für die Sicherheit der Bevölkerung wenig oder am liebsten gar kein Geld ausgeben möchten, finde ich schon sehr Besorgnis erregend. Und wieder scheint mir hier (wie schon in anderen Beiträgen) die "digitale Brille" verwendet zu werden. Dass man Anschaffungs- und Folgekosten auch seitens eines Bürgermeisters, eines Gemeinderates oder Landrates im Blick hat, ist mehr als richtig. Denn es gibt auch nicht nur Feuerwehr sondern viele kommunale Pflichtaufgaben, die alle mehr oder weniger Geld kosten. Da dieses aber nicht unendlich verfügbar ist, orientiert man sich natürlich zuerst mal an dem, was man nach Gesetzes- oder Vorschriftenlage wirklich braucht. Im vorliegenden Fall ist eine DL anscheinend ja nicht gesetzlich gefordert. Dann kann natürlich eine Anschaffung durchaus auch sinnvoll sein bzw. sinnvoll einsetzbar, aber dann ist es umso mehr geboten, genau abzuwägen, was das ganze kostet. Nun ist eine DL alles andere als günstig in der Anschaffung und verschlingt auch durchaus durchschnittlich deutlich 5stellige Unterhaltskosten jährlich (eine 10-Jahres-Prüfung mit einigen Instandsetzungen kann da schnell mal einen 6stelligen Betrag verschlingen). Insbesondere wenn die Drehleiter nicht den zweiten Rettungsweg darstellen muss und andere DL in annehmbarer Zeit (dann eben im Bereich 15-25min) da sind, kann es durchaus geboten sein, auf die Anschaffung einer DL zu verzichten. Das Geld ist dann evtl. an anderer Stelle (durchaus kann das auch im Feuerwehrbereich sein) sinnvoller eingesetzt. Gruß, Michael | |||||
| |||||
Autor | Mark8us 8W., Osterhofen / BY | 873293 | |||
Datum | 31.10.2021 16:54 | 1447 x gelesen | |||
Hallo, In der Gegend sind 2 DLK im Umkreis und die Örtlichkeiten gut abgedeckt wenn man es nüchtern betrachtet wäre es schön eine zu haben aber nicht zwingend notwendig bei dem derzeitigen Baubestand. Gruß Markus | |||||
| |||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 873294 | |||
Datum | 31.10.2021 17:32 | 1439 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus W.wenn man es nüchtern betrachtet wäre es schön eine zu haben aber nicht zwingend notwendig bei dem derzeitigen Baubestand. Wenn man es taktisch betrachtet, müsste eine DL vorhanden sein. Die Leitern der Nachbarwehren können ja die Hilfsfrist nicht einhalten, wie hier schon berechnet wurde. Insofern ist das Ergebnis des externen Gutachters bei Betrachtung der Ist-Situation nachvollziehbar. Wenn man es rechtlich betrachtet scheint es aber so zu sein, dass dieser Zustand eigentlich nicht hätte sein dürfen weil aufgrund der bisher nicht vorhandenen DL die fraglichen Objekte so nicht hätten genehmigt werden dürfen. Sowohl für die (damit offensichtlich falsche) Genehmigung noch für die daraus folgenden Maßnahmen ist aber nicht die Gemeinde verantwortlich. Da kann ich es schon verstehen, dass die Gemeinde nicht einen Haufen Geld für Fehler ausgeben will, für deren Entstehen und deren Beseitigung andere verantwortlich sind. Wenn nun die Gemeinde diesen Missstand dem zuständigen Landkreis meldet und diesen zur Behebung auffordert und darüber hinaus als Sofortmaßnahme für die betreffenden Objekte eine der Nachbar-Drehleitern in die Alarmierung aufnimmt dürfte sie doch erstmal auf der sicheren Seite sein und der schwarze Peter dann zunächst beim Kreis liegen? | |||||
| |||||
Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 873296 | |||
Datum | 31.10.2021 18:34 | 1418 x gelesen | |||
Du bist sehr darin meine Beiträge aus dem Zusammenhang zu reißen und dann in Deinem Kommentaren zu verdrehen. | |||||
| |||||
Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 873297 | |||
Datum | 31.10.2021 18:37 | 1483 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael M.(Fahrzeit lt Google Maps bis zur Ortsmitte Pöcking 10 Min.) und Tutzing (Fahrzeit 11 Min.). Alles nicht innerhalb der Hilfsfrist. Welche DL kommt denn rechtzeitig? | |||||
| |||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 873300 | |||
Datum | 31.10.2021 18:51 | 1487 x gelesen | |||
Für eine "nice to have"-Drehleiter gibt es keine Hilfsfrist. Und zu einer hilfsfristrelevanten Drehleiter ist die Gemeinde offensichtlich nicht verpflichtet. | |||||
| |||||
Autor | Mark8us 8W., Osterhofen / BY | 873301 | |||
Datum | 31.10.2021 19:23 | 1427 x gelesen | |||
Hallo, Da hast du recht mit der Hilfsfrist aber die Ortschaft wurde quasi geteilt und die nächstgelegene DLK wird alarmiert zum Einsatzort fährt diese dann dazu. Es wird derzeit auch so umgesetzt und so kann und wird die hilfsfrist derzeit auch eingehalten .. Gruß Markus | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 873312 | |||
Datum | 01.11.2021 10:22 | 1319 x gelesen | |||
Hallo, ich sehe jetzt nichts, was ich aus dem Zusammenhang gerissen hätte. Gruß, Michael | |||||
| |||||
Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 873322 | |||
Datum | 01.11.2021 16:40 | 1314 x gelesen | |||
Moin, wo ist eine Hilfsfrist gesetzlich bindend? Gruß | |||||
| |||||
Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 873343 | |||
Datum | 02.11.2021 18:20 | 1200 x gelesen | |||
Hallo Michael, danke für diesen Post. Wenn ich Feuerwehrdeutschland mittlerweile so anschaue, dann träumen Feuerwehren mit unterer zweistelliger Eisatzkräftezahl von allen möglichen Sonderfahrzeugen (ohne Berücksichtigung der ehrlichen Tagesalarmstärke). Gehts noch?` Wir haben gesetzliche Vorgaben (in Bayern gibt es halt nun mal bei der Feuerwehr keine gesetzliche Rettungsfrist) und an die sollten wir uns auch halten. Und die sagen grundsätzlich nicht, dass die Feuerwehr die Versäumnisse der Bauherren übernehmen muss. En anderes Thema: Ich hab mir zuletzt den Test der Feuerwehrrollwägen in der Feuerwehr Bravo angesehen. Unabhängig davon, dass sich für mich die Objektivität nicht erschließt, wenn ein günstiger Rollwagen wegen hohen Eigengewichts schlecht abschneidet, andere Rollwagen aber noch deutlich schwerer sind, und das nicht negativ auffällt, stellt sich für mich die Frage, kann man es wirklich vertreten, dass hier eine Feuerwehrlösung für über 3000 Euro als Stand der Technik gesehen wird, während die Industrie hier mit Produkten auskommt, die nur 1/8 diese Preises kosten. für mich läuft hier schön langsam irgendetwas nicht mehr ganz richtig. Wahrscheinlich bin ich mittlerweile für das Geschäft zu alt oder zu stark in der Wirtschaft verwurzelt. Meine Meinung: Wir sollten uns mal wieder wirklich auf das Wesentliche besinnen. mkg WErner PS: Feuer frei! | |||||
| |||||
|