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ThemaHilfsfristen / AGBF-Schutzziele - war: Freibier führt zu Feuerwehrstau32 Beträge
RubrikSonstiges
 
AutorDirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen873104
Datum21.10.2021 14:302752 x gelesen
Die Frage ist aber ja dann, wer steht dafür gerade, wenn die Hilfsfrist nicht eingehalten werden kann weil Feuerwehr XY abgemeldet ist. so einfach ist das eben nicht. In der Regel sind die Feuerwehren in einer AAO eingebunden durch die sie evtl. auch Sonderaufgaben hat.

Beispiel: Feuerwehr XY wird abgemeldet, also Status 6 in der Leitstelle für alle Fahrzeuge, und Feuerwehr XX soll übernehmen.
Feuerwehr XY braucht fünf Minuten nach Ort A, Feuerwehr XX aber acht.
Im Ort A kommt es nun zu einem Einsatz mit sehr hohem Sachschaden. Ein Gutachter der Versicherung stellt fest, dass zwei Minuten eher ein Durchzünden des Daches hätte verhindert werden können. Ich garantiere dir, dass die Versicherung versuchen wird sich Geld von der Kommune zurückzuholen. Und das unter dem Stichunkt Organisationsverschulden.

Meldest du eine Feuerwehr ab, dann musst du Systeme anwenden um dennoch deine Bedarfsplanung zu erfüllen. Wie auch immer.
Es kommt fast nie zu so einem Fall, aber wenn doch gucken alle doof. Zumindest der Bürgermeister und die Ehrenbeamten!

Die Bevölkerung kann schlichtweg auch erwarten, dass sie so gut als möglich geschützt wird. Es ist nunmal Fakt, dass eine Feuer in einem EFH in der Stadt genauso brennt wie auf dem Land.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz873108
Datum21.10.2021 15:312149 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Dirk G.Ich garantiere dir, dass die Versicherung versuchen wird sich Geld von der Kommune zurückzuholen. Und das unter dem Stichpunkt Organisationsverschulden.

Kann sie gerne machen. Zumindest in manchen Bundesländern läuft das ins Leere. In RLP sind die geforderten Hilfsfristen in der FwVO festgelegt.

§1 Abs. 3 lautet

Aus dieser Verordnung können Dritte keine Ansprüche herleiten.

Das heißt im Prinzip, ein "Dritter" (= Geschädigter) kann aus den hier genannten Hilfsfristen nicht schließen, dass die Feuerwehr in x Minuten da sein muss.

Gruß,
Michael

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen873109
Datum21.10.2021 15:38   2393 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Dirk G.Ein Gutachter der Versicherung stellt fest, dass zwei Minuten eher ein Durchzünden des Daches hätte verhindert werden können. Ich garantiere dir, dass die Versicherung versuchen wird sich Geld von der Kommune zurückzuholen. Und das unter dem Stichunkt Organisationsverschulden.

... die Hilfsfrist ist aber - wie auch im Rettungsdienst - ein Planungswert mit einem Erfüllungsgrad i.d.R. von 90 - 95%. Ein individueller Anspruch des Bürgers hieraus erwächst hier, weil der Gesetzgeber da ein "in der Regel" reingeschrieben hat, zumindest nach mir bekannter Rechtssprechung, nicht.

Wobei eine belastbare Erreichungsgradermittlung bei schwach frequentierten Feuerwehren schwierig ist - die zwei Einsätze pro Jahr waren bei Nebel und während einer Straßensperrung auf der Hauptstraße - beides Ausnahmerbestände ...

Dem Wesen einer Freiwilligen Feuerwehr ist halt immanent, dass ich als Gemeinde nicht verhindern kann, dass z.B. ein Großteil aller Feuerwehrangehörigen eines Standortes auf die Idee kommen, gemeinsam z.B. auf die Hochzeit eines Feuerwehrangehörigen zu gehen.
Bedarf dann halt einer Kompernsationsmaßnahme (die dann ggf. auch nicht 100% kompensiert) ... genauso wenn eben diese Feuerwehr überörtlich auf einer Übung oder im Einsatz ist oder das einzige Löschfahrzeug in der Werkstatt steht.

Lasst doch mal die Kirche im Dorf ...

Gruß
Gerhard

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AutorOlaf8 F.8, Köln / NRW873112
Datum21.10.2021 17:012080 x gelesen
Geschrieben von Michael W.In RLP sind die geforderten Hilfsfristen in der FwVO festgelegt.

§1 Abs. 3 lautet



Da steht: Bei Verbandsgemeinden ist für Brandgefahren in der Regel das Gebiet der Orts-gemeinde Ausrückebereich.

Was soll mir das sagen? Wie oder was hast Du denn da abgeleitet?


Du solltest Dir mal lieber das AGBF Schutzziel durchlesen.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP873113
Datum21.10.2021 17:172042 x gelesen
Geschrieben von Olaf F. Du solltest Dir mal lieber das AGBF Schutzziel durchlesen.Wozu?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen873114
Datum21.10.2021 18:012012 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Olaf F.Da steht: Bei Verbandsgemeinden ist für Brandgefahren in der Regel das Gebiet der Orts-gemeinde Ausrückebereich

... einfach weiterlesen (einfacher Verweisfehler): das Gesuchte steht in Abs. 4



Geschrieben von Olaf F.Du solltest Dir mal lieber das AGBF Schutzziel durchlesen.

... hab ich - frage mich gerade, wie mir das in dem Gesamtzusammenhang weiterhilft?
Aber: die Aussage zum Erreichungsgrad stützt immerhin die These, dass die Hilfsfrist eine Planungsgröße und keine absolute (einklagbare) Größe ist.

Gruß
Gerhard

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AutorAdri8an 8R., Utting / Bayern873115
Datum21.10.2021 19:122017 x gelesen
Geschrieben von Dirk G.Im Ort A kommt es nun zu einem Einsatz mit sehr hohem Sachschaden. Ein Gutachter der Versicherung stellt fest, dass zwei Minuten eher ein Durchzünden des Daches hätte verhindert werden können. Ich garantiere dir, dass die Versicherung versuchen wird sich Geld von der Kommune zurückzuholen. Und das unter dem Stichunkt Organisationsverschulden.

Da würde mich ein Urteil dazu interessieren. Bei den Summen die bei einem Brandschaden im Raum stehen klagen Versicherungen ja eh gerne, also müsste es ja einige dazu geben ;-)

Viele Grüße
Adrian

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz873116
Datum21.10.2021 21:251923 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Olaf F.Was soll mir das sagen? Wie oder was hast Du denn da abgeleitet?

Entschuldigung, ich meinte natürlich §1 Abs. 4. Da ich den Inhalt ja zitiert habe, hättest du das vermutlich auch selbst merken können, dass ich Abs. 4 gemeint habe.

Geschrieben von Olaf F.Du solltest Dir mal lieber das AGBF Schutzziel durchlesen.

Das AGBF-Schutzziel stellt keine gesetzliche Grundlage dar. Daher in dem Zusammenhang wohl eher nicht relevant.

Gruß,
Michael

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AutorOlaf8 F.8, Köln / NRW873117
Datum21.10.2021 22:081828 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Das heißt im Prinzip, ein "Dritter" (= Geschädigter) kann aus den hier genannten Hilfsfristen nicht schließen, dass die Feuerwehr in x Minuten da sein muss.


Dann ist diese Verordnung für das WC, zum runterspülen.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP873119
Datum21.10.2021 22:111812 x gelesen
Gut, ich ruf gleich morgen mal im Innenministerium an und sage das denen, die wissen das wahrscheinlich noch nicht.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorOlaf8 F.8, Köln / NRW873120
Datum21.10.2021 22:191829 x gelesen
Geschrieben von Gerhard B.dass die Hilfsfrist eine Planungsgröße und keine absolute (einklagbare) Größe ist.

Das stimmt leider, denn wenn sie es wären, dann hätten über 100 BFen und hunderte anderer Feuerwehren erhebliche Probleme. Deshalb wären sich auch die Bürgermeister der Städte mit Händen und Füßen dagegen, dass diese Richtline ins Gesetz geschrieben wird.

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AutorOlaf8 F.8, Köln / NRW873121
Datum21.10.2021 22:211780 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.die wissen das wahrscheinlich noch nicht.

Die wissen das schon, es ist ja so gewollt.

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AutorOlaf8 F.8, Köln / NRW873122
Datum21.10.2021 22:331844 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Das AGBF-Schutzziel stellt keine gesetzliche Grundlage dar.


Dass das AGBF Schutzziel keine gesetzliche Verordnung ist, weiß ich auch. Aber auf diese Richtline haben sich mal alle Leiter der Berufsfeuerwehren geeinigt. Allerding nur auf Freiwilligkeit.

Mich wundert, dass es immer noch Feuerwehrleute gibt, die von dieser Richtline nichts wissen wollen. Warum nur? Wollt ihr keine Leute retten?

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz873124
Datum22.10.2021 07:261813 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Olaf F.Mich wundert, dass es immer noch Feuerwehrleute gibt, die von dieser Richtline nichts wissen wollen. Warum nur? Wollt ihr keine Leute retten?

Falls du mich damit meinst, woraus willst du schließen, dass ich selbige nicht kenne?

Ansonsten:
Kann es sein, dass du alles gerade so hindrehst, wie du es für dich richtig hältst?

Auf der einen Seite beziehst du dich auf eine Richtlinie, auf die sich mal die Leiter der BFen auf freiwilliger Basis geeinigt haben. Auf der anderen Seite bezeichnest du die Feuerwehrverordnung RLP als "für's WC".

Halten wir mal fest:
1. Die AGBF-Richtlinie beruht auf völlig freiwilliger Basis. Da muss sich keiner dran halten und Ansprüche kann daraus auch keiner ableiten.
2. Die FwVO RLP ist eine beschlossene Verordnung, an die sich die Kommunen in RLP halten müssen. Lediglich können Dritte keine Ansprüche daraus ableiten.

Preisfrage: Was ist nun eher "für's Klo"? Für mich aus Sicht eines Betroffenen eindeutig dann Punkt 1. Denn schön dass man das definiert hat, nur muss sich daran erstmal keiner halten. Erst mit Verordnungen wie der FwVO in RLP wird das dann eine runde Sache, denn die beschreibt, was wo vorhanden sein muss. Da das eine Verordnung ist, müssen sich die Kommunen auch dran halten. Man hat da übrigens die Schutzziele der AGBF mit einbezogen, falls dir das entgangen ist. Und noch besser: Man hat das so da eingebaut, dass man das nicht nur in Städten mit BF sondern sogar auf dem Land bei den dauerbesoffenen FF realisieren kann. Nicht nur Schutzziele sind darin definiert sondern man hat auch festgelegt, mit welchen Mitteln sie erreichbar sind.

Gruß,
Michael

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / 873127
Datum22.10.2021 09:491706 x gelesen
Moin Gerhard,

Geschrieben von Gerhard B.Lasst doch mal die Kirche im Dorf ...

Würde Feuerwehr in vielen Diskussionen gut zu Gesicht stehen.

Gruß

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / 873128
Datum22.10.2021 09:561829 x gelesen
Moin,
Geschrieben von Dirk G.Die Frage ist aber ja dann, wer steht dafür gerade, wenn die Hilfsfrist nicht eingehalten werden kann weil Feuerwehr XY abgemeldet ist. so einfach ist das eben nicht. In der Regel sind die Feuerwehren in einer AAO eingebunden durch die sie evtl. auch Sonderaufgaben hat.

Ja und? Was machst du, wenn die Feuerwehr an einer anderen Einsatzstelle gebunden ist, sich zur Ausbildung vom Standort entfernt hat, dem langjährigen Kommandanten drei Ort weiter zum 90ten gratuliert?

Genau, die nächsten Alarmiern. Es gibt in Deutschland kein Gesetz, in dem Bürger ein Recht auf Rettung in einer Zeit X zugestanden wird. Da sollten wir als Feuerwehr öfters einfach mal entspannter in die Welt schauen.... und auch mal uns und unsere Konstrukte selbst hinterfragen...

Gruß

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AutorOlaf8 F.8, Köln / NRW873138
Datum23.10.2021 11:441449 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Halten wir mal fest:
1. Die AGBF-Richtlinie beruht auf völlig freiwilliger Basis. Da muss sich keiner dran halten und Ansprüche kann daraus auch keiner ableiten.
2. Die FwVO RLP ist eine beschlossene Verordnung, an die sich die Kommunen in RLP halten müssen. Lediglich können Dritte keine Ansprüche daraus ableiten.

Preisfrage: Was ist nun eher "für's Klo"?



Beide. Der Inhalt des AGBF Schutzzieles ist zwar nach meiner Ausfassung sehr sinnvoll. Aber da die auf freiwilliger Basis ist, ist sie ohne Auswirkung.

Die FwVO RLP ist zwar dem Ziel etwas angeglichen, aber einen Anspruch darauf hat keiner. (Theoretisch das Land selbst) Das Land müsste sich dann selbst verklagen.

Es ist fast wie beim internationalen Seegerichtshof. Die Urteile sind zwar für jedes Land bindend. Doch vollstreckt werden können die Urteile nicht. Deshalb erscheinen viele Beklagte Länder auch erst gar nicht zur Verhandlung. Es ist ja eh egal was da für ein Urteil heraus kommt. Es ändert ja nichts. Man braucht sich daran nicht zu halten, da es ja nicht durchgesetzt wird.

In die Röhre gucken eh nur die Opfer und Geschädigten. Denn sie haben keinen einklagbaren Anspruch auf Rettung bzw. Gefahrenabwehr.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz873139
Datum23.10.2021 11:521396 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Olaf F.Die FwVO RLP ist zwar dem Ziel etwas angeglichen, aber einen Anspruch darauf hat keiner. (Theoretisch das Land selbst) Das Land müsste sich dann selbst verklagen.

Nicht ganz. Das Land hat da z.B. schon eine gewisse Aufsichtsfunktion gegenüber den Kommunen. Will man z.B. Fahrzeuge beschaffen und dafür Landeszuschuß, den man sich ja im Normalfall nicht entgehen lassen will, muss man sich seitens der Kommune an die Vorgaben aus der FwVO halten. Genauso bei Zuschüssen zu baulichen Anlagen. Nur weil andere Betroffene bzw. Geschädigte daraus keine Ansprüche ableiten können, heißt ja nicht, dass das Papier, auf dem die Verordnung gedruckt ist, wertlos ist.

Gruß,
Michael

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AutorOlaf8 F.8, Köln / NRW873141
Datum23.10.2021 12:211394 x gelesen
Geschrieben von Michael W.s Land hat da z.B. schon eine gewisse Aufsichtsfunktion gegenüber den Kommunen. Will man z.B. Fahrzeuge beschaffen und dafür Landeszuschuß, den man sich ja im Normalfall nicht entgehen lassen will, muss man sich seitens der Kommune an die Vorgaben aus der FwVO halten


Das ist zwar richtig, aber auch ohne Auswirkung.

z.B. Will der Bürgermeister/ der Landrat richtig Geld sparen, dann kaufen sie gar kein neues Fahrzeug. Das spart am meisten. Oder sie halten die Mitgliederzahl der Feuerwehr absichtlich klein. Das spart Schutzausrüstung, Ausbildung, Fahrzeuge, Geräte, Baumaßnahmen an Feuerwehrhaus usw.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz873142
Datum23.10.2021 12:441418 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Olaf F.z.B. Will der Bürgermeister/ der Landrat richtig Geld sparen, dann kaufen sie gar kein neues Fahrzeug. Das spart am meisten. Oder sie halten die Mitgliederzahl der Feuerwehr absichtlich klein. Das spart Schutzausrüstung, Ausbildung, Fahrzeuge, Geräte, Baumaßnahmen an Feuerwehrhaus usw.

Damit verstieße er aber (in RLP) nicht nur gegen die FwVO sondern auch gegen das LBKG. Wobei auch dort die Rechtsansprüche Dritter ausgeschlossen werden. Ob man aber mit einer absichtlich klein gehaltenen oder aus Kostengründen geschlossenen Feuerwehr mit mangelhafter Ausrüstung im Zweifelsfall vor Gericht durchkäme, mag ich mal bezweifeln.

Gruß,
Michael

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 873144
Datum23.10.2021 14:271306 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Olaf F.z.B. Will der Bürgermeister/ der Landrat richtig Geld sparen, dann kaufen sie gar kein neues Fahrzeug. Das spart am meisten. Oder sie halten die Mitgliederzahl der Feuerwehr absichtlich klein. Das spart Schutzausrüstung, Ausbildung, Fahrzeuge, Geräte, Baumaßnahmen an Feuerwehrhaus usw.

So einfach ist das Gott sei Dank nicht.

In Rheinland-Pfalz sind viele oder auch die meisten FGH im Eigentum der Verbandsgemeinden. Es besteht also ein großes Interesse seitens der Gemeinde daran die FGH in Schuss zu halten. Das hängt dann aber mit den finanzielle Möglichkeiten und der Dringlichkeit ab. Bei Neubauten ist das ein anderes Thema.

Es muss auch kein neues Fahrzeug sein. Einen Zuschuss gibt es, unter bestimmten Voraussetzungen, auch für Gebraucht- oder Vorführfahrzeuge. Natürlich gibt es keinen Pfennig wenn die Gemeinde meint sie müsse ein 40 Jahre altes Fahrzeug mit einem 30 Jahre alten Fahrzeug ersetzen. ;-)

Keine Gemeinde wird die Zahl der aktiven FA künstlich klein halten. Wenn ein TSF in der Gemeinde steht wird man alles dafür tun um auch alle Positionen zu besetzen. Mir ist jetzt kein Fall bekannt das man eine Wehr absichtlich "ausgehungert" hat.

Ich kann hier nur für meine Verbandsgemeinde sprechen. Und auch nur für meine Ortswehr. Was da in den letzten fünf Jahren in Ausrüstung, Schutzkleidung und Fahrzeuge sowie in die Renovierung unseres Gerätehauses investiert wurde ist Vorbildlich.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
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AutorOlaf8 F.8, Köln / NRW873145
Datum23.10.2021 14:271401 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Ob man aber mit einer absichtlich klein gehaltenen oder aus Kostengründen geschlossenen Feuerwehr mit mangelhafter Ausrüstung im Zweifelsfall vor Gericht durchkäme, mag ich mal bezweifeln.


Aber Du hast Doch selber damit argumentiert, dass es keinen gesetzlichen Anspruch gibt.

Und wer soll den dann Klagen? Gab es schon mal ein Urteil, wo eine Stadt/ Gemeinde zur Verbesserung der Feuerwehr gezwungen wurde? Ich kenne keine. Bitte belehrt mich.
Ich kenne aber viele Feuerwehr die zusammen gelegt oder ganz aufgelöst wurden.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz873153
Datum24.10.2021 11:081337 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Olaf F.Und wer soll den dann Klagen? Gab es schon mal ein Urteil, wo eine Stadt/ Gemeinde zur Verbesserung der Feuerwehr gezwungen wurde? Ich kenne keine. Bitte belehrt mich.

Auch zu vielen anderen gesetzlich oder per Verordnung geregelten Dingen ist mir kein Urteil bekannt. Solche Vorschriften gibt es auch bei anderen verwaltungsrechtlichen Dingen, dass man Klagen Dritter aus dem Weg geht. Es dürfte auch schlicht nicht machbar sein, immer und überall unter allen Bedingungen Hilfsfristen einhalten zu können.

Ich brauche derzeit auch keine solche Vorschrift. Bei uns gab es bisher keine Probleme, die nötige Ausrüstung der Feuerwehr zu erhalten. Mir sind jetzt auch keine Kommunen in meiner Umgebung bekannt, wo Feuerwehren kaputtgespart wurden. Schließungen sind mir bekannt, aber nur dort, wo keine Freiwilligen mehr bereit waren, irgendwas zu machen. Das lag aber üblicherweise nicht an der Ausstattung oder der Unterkunft sondern meist an irgendwelchen Streitereien untereinander und mangelndem Interesse der Bevölkerung am eigenen Schutz. Das Instrument "Pflichtfeuerwehr" versuchte man zwar auch dort mal teils zu ziehen, lief aber auch eher ins Leere.

Geschrieben von Olaf F.Ich kenne aber viele Feuerwehr die zusammen gelegt oder ganz aufgelöst wurden.

Zusammenlegungen sind oft sinnvoll. Was nützt mir die mit Mindestausrüstung ausgestattete Wehr des 200-Einwohner-Ortes, die von der ebenso mit Mindestausstattung ausgestatteten 200-Einwohner-Ort-Nachbarwehr einen km weiter unterstützt wird, beide tagsüber mit maximal 2 Leuten, nachts mit 6 verfügbaren Leuten. Wir hatten auch so einen Ort, da bot es sich an, im Zuge nötige Neubauten das neue Gerätehaus in der Mitte zwischen beiden Orten zu bauen. Personell keine Probleme mehr und ausstattungsmäßig passt es jetzt auch.

Gruß,
Michael

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AutorOlaf8 F.8, Köln / NRW873171
Datum25.10.2021 10:141046 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Bei uns gab es bisher keine Probleme, die nötige Ausrüstung der Feuerwehr zu erhalten. Mir sind jetzt auch keine Kommunen in meiner Umgebung bekannt, wo Feuerwehren kaputtgespart wurden. Schließungen sind mir bekannt,

Wir reden aber nicht nur über eine Gemeinde, sondern über alle Feuerwehren.

Schau mal bei YouTube rein, wie viele Feuerwehren sich da öffentlich monieren über mangelnde Ausrüstung, veraltete Fahrzeuge, marode Feuerwehrhäuser und fehlende Mitglieder. Das Netz ist voll davon.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz873173
Datum25.10.2021 10:22997 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Olaf F.Wir reden aber nicht nur über eine Gemeinde, sondern über alle Feuerwehren.

Ja, ich hab ja nicht bestritten, dass es Feuerwehren gibt, bei denen solche Probleme existieren können.

Geschrieben von Olaf F.Schau mal bei YouTube rein, wie viele Feuerwehren sich da öffentlich monieren über mangelnde Ausrüstung, veraltete Fahrzeuge, marode Feuerwehrhäuser und fehlende Mitglieder. Das Netz ist voll davon.

Ist wie so oft. Die, die das Nötige haben, werden keine Youtube-Videos veröffentlichen, um ihre Verwaltung zu loben. Die, die nicht alles haben, nutzen eher viele Wege, um den Mangel öffentlich darzustellen. Ist vergleichbar mit Bürgerinitativen gegen irgendwas, zum Beispiel gegen Windkraft. Da gibt es wenige, die dagegen Sturm laufen. Die vielen, die das befürworten, hört man nicht, die vielen, denen es egal ist, auch nicht. Damit könnte man in der Wahrnehmung in der Öffentlichkeit meinen, es gäbe (fast) nur Gegner. Altbekanntes Phanömen.

Ich kenne auch Videos (siehe das vor kurzem bei Extra 3 veröffentlichte), da werden Dinge teils an den Haaren beigezogen und falsch dargestellt. Man beschwert sich seitens einer Feuerwehr z.B. darüber, dass man mangels Druckluft auf dem Kessel mit dem 30 Jahre alten LF8/6 nicht losfahren kann. Was hat eine fehlende Drucklufterhaltung mit einem alten Fahrzeug zu tun? Die brauch ich bei einem neuen Fahrzeug auch.

Gruß,
Michael

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AutorJens8 R.8, Lützen / Sachsen-Anhalt873185
Datum25.10.2021 12:311056 x gelesen
Geschrieben von ---Michael--- Ich kenne auch Videos (siehe das vor kurzem bei Extra 3 veröffentlichte), da werden Dinge teils an den Haaren beigezogen und falsch dargestellt. Man beschwert sich seitens einer Feuerwehr z.B. darüber, dass man mangels Druckluft auf dem Kessel mit dem 30 Jahre alten LF8/6 nicht losfahren kann. Was hat eine fehlende Drucklufterhaltung mit einem alten Fahrzeug zu tun? Die brauch ich bei einem neuen Fahrzeug auch.

Wenn es bei der Kommune aber schon an sowas scheitert dann sehe ich den Vorsatz schon fast gegeben.

MFG

Dies ist meine persönliche Meinung.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz873186
Datum25.10.2021 12:42989 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jens R.Wenn es bei der Kommune aber schon an sowas scheitert dann sehe ich den Vorsatz schon fast gegeben.

Andersrum: Wenn ich nicht die vorhandene Technik mit geringen Mitteln vernünftig einsetzbar mache, hilft mir ein neues Fahrzeug auch nicht weiter. Gejammert wurde im Beitrag über das alte Fahrzeug, das immer mehrere Minuten braucht, bis man überhaupt losfahren kann. Stell ein neues Fahrzeug stattdessen dahin und du wirst nach ein paar Tagen Standzeit das gleiche Problem haben. Wenn schon, hätte man jammern müssen, dass man keine Drucklufterhaltung bekommt. Davon war nicht die Rede.

Ich sehe es eher als "Leute für dumm verkaufen" an, wenn man mit solchen Argumenten um die Ecke kommt. An anderen Stellen im Beitrag (enge Umkleide, TSF aus den 60er Jahren) war das immerhin anders, da waren die angesprochenen Probleme auch wirklich begründet und mit einfachen Maßnahmen auch nicht abstellbar.

Gruß,
Michael

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP873188
Datum25.10.2021 13:24972 x gelesen
Geschrieben von Michael W.An anderen Stellen im Beitrag (enge Umkleide, TSF aus den 60er Jahren) war das immerhin anders, da waren die angesprochenen Probleme auch wirklich begründet und mit einfachen Maßnahmen auch nicht abstellbar.

Wobei das im Fall der "zu engen Umkleide" mittlerweile eine unendliche Geschichte geworden ist, nach dem Motto: "zwei vor, drei zurück." was einen Neubau anbelangt.

Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 873189
Datum25.10.2021 14:28917 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Michael L.Wobei das im Fall der "zu engen Umkleide" mittlerweile eine unendliche Geschichte geworden ist, nach dem Motto: "zwei vor, drei zurück." was einen Neubau anbelangt.

Das Problem lässt sich in manchen Orten auch leicht beheben. Umbau ist hier das Schlagwort.

Gruß vom Berg

Jakob

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP873191
Datum25.10.2021 15:18864 x gelesen
Das wäre in dem vorliegenden Fall so als wenn du bei der sinkenden Titanic noch die Schornsteine neu lackierst. Wenn es da etwas zum umbauen gegeben hätte wäre das wohl passiert. In den gefühlt (und wohl auch reellen) 15+ Jahren in den die Geschichte schon schwelt.

Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorMarc8o I8., Mülheim-Kärlich / Rheinland-Pfalz873192
Datum25.10.2021 15:18872 x gelesen
Geschrieben von Olaf F.Schau mal bei YouTube rein, wie viele Feuerwehren sich da öffentlich monieren über mangelnde Ausrüstung, veraltete Fahrzeuge, marode Feuerwehrhäuser und fehlende Mitglieder. Das Netz ist voll davon.


Ja, wenn das sogar in Youtube abrufbar ist, dann muss es ja stimmen.
Nachdem ich bei der bisherigen Argumentationskette nicht mitgekommen bin, ist mir jetzt alles klar. *ironieoff*

Wenn wir uns mal das Schutzziel nach AGBF und die Regelungen des § 3 Abs 3 und Abs 4 LFVO RLP mit der Anlage 2 zur Verordnung anschauen, was stellen wir denn dann so fest?

Also schon ab Risikoklasse B2 aufwärts kann der Vergleich rein auf die Personalstärke und die nach § 3 Abs. 3 geforderte Eintreffzeit der Grundschutzeinheit bezogen für die AGBF-Schutzziele nach hinten los gehen.

Risikoklasse B5, in der Regel dort einschlägig wo Berufsfeuerwehren unterwegs sind, ergibt schon mal direkt die Forderung von HLF 20, HLF10, HRF 23, TLF4000 und ELW1 innerhalb von 8 Minuten.
Wir schauen mal in die AGBF-Schutzziele und siehe da: Irgendwie doch straffer in RLP...

Wo muss man denn jetzt anrufen um was genau dem WC zuführen zu dürfen?
Einfach mal genau schauen, wovon wo und wie ausgegangen wird.

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 873194
Datum25.10.2021 17:09931 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Michael L.Wenn es da etwas zum umbauen gegeben hätte wäre das wohl passiert. In den gefühlt (und wohl auch reellen) 15+ Jahren in den die Geschichte schon schwelt.

Evtl. hat man den richtigen Zeitpunkt schon lange verpasst. Probleme werden nicht kleiner wenn man sie vor sich herschiebt. Wir wissen doch alle das so manche Sachen, die vor 15 oder 20 Jahren vom Gemeinderat mit einem lächeln durchgewunken wurden, heute ewig lange dauern.

Soll jetzt kein Vorwurf an die Betreffenden sein. Aber einfach mal versuchen 10 Jahre im voraus zu denken. Klappt bei vielen ganz gut.

Gruß vom Berg

Jakob

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 21.10.2021 10:04 Mich7ael7 L.7, Dausenau Freibier führt zu Feuerwehrstau
 21.10.2021 14:30 Dirk7 G.7, Edewecht
 21.10.2021 15:31 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 21.10.2021 17:01 Olaf7 F.7, Köln
 21.10.2021 17:17 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 21.10.2021 18:01 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 21.10.2021 22:19 Olaf7 F.7, Köln
 21.10.2021 21:25 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 21.10.2021 22:33 Olaf7 F.7, Köln
 22.10.2021 07:26 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 23.10.2021 11:44 Olaf7 F.7, Köln
 23.10.2021 11:52 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 23.10.2021 12:21 Olaf7 F.7, Köln
 23.10.2021 12:44 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 23.10.2021 14:27 Olaf7 F.7, Köln
 24.10.2021 11:08 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 25.10.2021 10:14 Olaf7 F.7, Köln
 25.10.2021 10:22 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 25.10.2021 12:31 Jens7 R.7, Lützen
 25.10.2021 12:42 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 25.10.2021 13:24 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 25.10.2021 14:28 Jako7b T7., Bischheim
 25.10.2021 15:18 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 25.10.2021 17:09 Jako7b T7., Bischheim
 25.10.2021 15:18 Marc7o I7., Mülheim-Kärlich
 23.10.2021 14:27 Jako7b T7., Bischheim
 21.10.2021 22:08 Olaf7 F.7, Köln
 21.10.2021 22:11 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 21.10.2021 22:21 Olaf7 F.7, Köln
 21.10.2021 15:38 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 22.10.2021 09:49 Mart7in 7D., Dinslaken
 21.10.2021 19:12 Adri7an 7R., Utting
 22.10.2021 09:56 Mart7in 7D., Dinslaken
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