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Thema | LKW-Führerschein - Vereinbarungsmodelle? | 53 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Wolf8gan8g K8., Steindorf / Bayern | 872647 | |||
Datum | 02.10.2021 11:32 | 6550 x gelesen | |||
Servus! In unserer Gemeinde wird 2023/24 ein LF10 angeschafft. Bis jetzt hatten wir nur ein TSF, bei dem ja die Führerscheinklasse B gereicht hat. Die Gemeinde will auch allen Maschinisten, die den Führerschein noch nicht haben, diesen komplett bezahlen. Meiner Meinung nach sollte daraus dann aber auch eine Gewisse Verpflichtung gegenüber der Gemeinde bzw. der Feuerwehr entstehen (min. an 10 Übungsabenden da sein, ...) Was habt ihr hier für Vereinbarungsmodelle zwischen Maschinisten/Feuerwehr/Gemeinde? Vielen Dank für eure Unterstützung im Voraus. Mfg Wolle | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 872648 | |||
Datum | 02.10.2021 12:02 | 4121 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Wolfgang K. Meiner Meinung nach sollte daraus dann aber auch eine Gewisse Verpflichtung gegenüber der Gemeinde bzw. der Feuerwehr entstehen (min. an 10 Übungsabenden da sein, ...) ... derartige Modelle stehen - zumindest wenn sie über Zeiträume von 1- 2 Jahren (die für die Feuerwehr wenig bringen) - auf juristisch ziemlich wackeligen Füßen. Insoweit mehr eine moralische Verpflichtung als eine juristisch durchsetzbare. Sinnvoller ist es m.E. da, das Verhalten des Feuerwhrangehörigen vor der Führerscheinvergabe zu betrachten und davon ausgehen, dass sich das kurzfristig bis mittelfristig "nach Führerschein" nicht ändern wird (gut, auch da kann sich im beruflichen oder privaten Umfeld was ergeben, was die Feuerwehrtätigkeit beinflusst - das wäre aber vielfach bei o.g. Verpflichtung auch ein "besonderer Grund", der die Verpflichtung hinfällig macht) ... Gruß Gerhard | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 872649 | |||
Datum | 02.10.2021 12:06 | 3980 x gelesen | |||
Geschrieben von Wolfgang K.min. an 10 Übungsabenden da sein, ...)Ähm... Wie lange dauert denn bei euch ein Übungsabend so? Geschrieben von Wolfgang K. Was habt ihr hier für Vereinbarungsmodelle zwischen Maschinisten/Feuerwehr/Gemeinde?Abschluss TM 2 und Maschinist ist Voraussetzung, dann entscheidet die Wehrleitung anhand Beschäftigungsort bzw. Tagesverfügbarkeit. Denn die Kosten für jemanden, der regelmäßig nur dabei ist, wenn 5 andere Fahrer auch da sind, kann man sich sparen. Dann übernimmt die Kommune die Kosten komplett, weitere Vereinbarungsmodelle gibt es nicht. Mindestübungsteilnahmen gelten eh für jeden, daher oben das "Ähm". "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 872660 | |||
Datum | 02.10.2021 21:06 ![]() | 3864 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Wolfgang K. Meiner Meinung nach sollte daraus dann aber auch eine Gewisse Verpflichtung gegenüber der Gemeinde bzw. der Feuerwehr entstehen (min. an 10 Übungsabenden da sein, ...) Warum? Verpflichten die sich auch nach anderen Lehrgängen zu irgendwas? Spätestens wenn man jemanden zur jeweiligen Landesfeuerwehrschule zum Beispiel zum GF-Lehrgang schickt (2 Wochen) fallen da bei vielen Lohnersatzkosten an, die durchaus im Bereich der Führerscheinkosten liegen können. Müssen sich eure Lehrgangsteilnehmer solcher Lehrgänge auch dazu schriftlich verpflichten, mindestens noch x Jahre in der FW als GF im Dienst zu bleiben? Wenn die Gemeinde Fahrer für ihre Fahrzeuge braucht, muss sie eben im Zweifelsfall auch den Führerschein bezahlen. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 872663 | |||
Datum | 03.10.2021 10:46 | 3347 x gelesen | |||
Mir reicht ja ein einfaches Danke von der Gemeinde, für meine Zeit, für meine Bereitschaft mehr Verantwortung zu übernehmen und natürlich auch für die realen Kosten die ich trage um den Führerschein machen zu können. oder anders Sollte die Stadt/FW von mir einen o.g. "Vertrag" einfordern darf der Einfordernde gerne den Platz des MA ect.pp besetzten. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Fabi8an 8B., Sprotta / | 872672 | |||
Datum | 03.10.2021 16:01 | 3215 x gelesen | |||
Bei mir waren es 2019 > auf 10 Jahre in einer der Wehren der Gemeinde Dienst leisten. Aller zwei Jahre werden 20% der Kosten erlassen. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8B., Feuchtwangen / Bayern | 872674 | |||
Datum | 03.10.2021 17:15 | 3214 x gelesen | |||
https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/feuerwehrurteil.pdf Mit diesem Urteil des Bayerische Verwaltungsgerichtshofs von 2015 haben sich eigentlich alle Modelle bezüglich Kostenrückforderungen von Führerscheinkosten durch die Gemeinde gegenüber nicht mehr (regelmäßig) aktiven Einsatzkräften erledigt. | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 872679 | |||
Datum | 03.10.2021 18:54 | 3181 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Fabian B. Bei mir waren es 2019 > auf 10 Jahre in einer der Wehren der Gemeinde Dienst leisten. Diese Verpflichtung kannst Du eigentlich in die Tonne treten. :-) Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 872686 | |||
Datum | 03.10.2021 21:21 | 3002 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich B.Mit diesem Urteil des Bayerische Verwaltungsgerichtshofs von 2015 haben sich eigentlich alle Modelle bezüglich Kostenrückforderungen von Führerscheinkosten durch die Gemeinde gegenüber nicht mehr (regelmäßig) aktiven Einsatzkräften erledigt.In Bayern, nicht überall. In RLP hat man Kostenrückforderungen explizit im LBKG geregelt: § 13 Abs. 11: Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen und sonstigen ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, soweit sie feuerwehrdienstliche Tätigkeiten ausüben, werden unentgeltlich ausgebildet. Verursacht eine Ausbildung, insbesondere zum Erwerb einer Fahrerlaubnis, der Gemeinde besondere Kosten und kann die hierdurch vermittelte Erlaubnis auch außerhalb des Feuerwehrdienstes verwendet werden, kann die Gemeinde mit den ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen vereinbaren, dass die Ausbildungskosten anteilig zu erstatten sind, wenn die Feuerwehrangehörigen nach Abschluss der Ausbildung nicht mindestens fünf Jahre bei dieser Feuerwehr oder einer anderen Feuerwehr Einsatzdienst leisten. Ob dies im Land dadurch auch noch häufig praktiziert wird, keine Ahnung. Wer nicht nur auf Zahlen schaut, sondern einfach mal nachdenkt, bezahlt voll und fordert dafür nichts weiter. Denn es ist ja so: Wenn man anteilig bezahlt und/oder solche Vereinbarungen schließt, ist man darauf angewiesen, dass sich interessierte Feuerwehrleutchen melden. Das tun auch sicher welche, aber regelmäßig werden das die sein, die den Lappen dann auch anderweitig nutzen wollen, gerne zur beruflichen Veränderung, und die stehen dann auch häufig genau dann nicht zur Verfügung, wenn man sie am dringensten braucht. Bezahlt man ganz und fordert nix, hat man die Personalauswahl führungsseitig weitaus mehr in der Hand, und kann die Lappen so verteilen, dass Dienstagsmorgens um 10 auch welche davon in den Einsatz fahren können. Nicht wenige Kommunen, die Fahrausbildungen heute komplett und ohne Vereinbarungsmodelle bezahlen, haben das erstmal lernen müssen. Halbe Lappen bringen (sehr oft) nix. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Marc8us 8N., Habighorst / Niedersachsen | 872687 | |||
Datum | 03.10.2021 21:37 | 2930 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Verursacht eine Ausbildung, insbesondere zum Erwerb einer Fahrerlaubnis, der Gemeinde besondere Kosten und kann die hierdurch vermittelte Erlaubnis auch außerhalb des Feuerwehrdienstes verwendet werden Moin, das wird aber auch nichts mehr! Ein einfacher C bzw. CE bringt dir außerhalb der FW nämlich was? Genau nichts....denn ohne die "95" kannst du selbst das Fahren bei Lohnunternehmern mittlerweile vergessen... Gruß M@rcus meine Meinung, nur zu diesem Thema. | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 872696 | |||
Datum | 04.10.2021 07:11 | 2875 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Marcus N. Ein einfacher C bzw. CE bringt dir außerhalb der FW nämlich was? Genau nichts....denn ohne die "95" kannst du selbst das Fahren bei Lohnunternehmern mittlerweile vergessen... Der einfache C bringt ohne 95 und gern auch noch ohne E bringt schon an einigen Stellen was. Es gibt viele Berufe, bei denen man eben nicht die Fahrtätigkeit als Haupttätigkeit hat und bei denen einem der C alleine reicht. Ich denke da nur an Handwerker, denen der 3,5-Tonner eben nicht reicht. Gleiches bei LKW-Werkstätten, der Mechaniker braucht keine 95. Es gibt hierzu noch jede Menge weitere Beispiele. Auch wenn man die 95 bzw. den E-Schein noch braucht, ist die Übernahme des C nicht zu verachten und schon ein deutlicher Kostenanteil. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 872703 | |||
Datum | 04.10.2021 08:14 | 2907 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Maschinist ist Voraussetzung, Interessant, bei uns ist der Führerschein die Voraussetzung für den Lehrgang "Maschinist". Das steht übrigens auch so in unserer FwDV2, keine Ahnung ob andere Bundesländer da anderes drin stehen haben. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. Zur besseren Lesbarkeit Bezeichnungen in der männlichen Form dargestellt. Diese gelten grundsätzlich in jeglicher Form. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 872707 | |||
Datum | 04.10.2021 08:24 | 2896 x gelesen | |||
Das heißt, wenn ich nur ein TSF habe, muss ich trotzdem LKW-Führerscheine finanzieren, damit ich Leute für die TS-Maschinisterei ausbilden darf? ;-) "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 872708 | |||
Datum | 04.10.2021 08:35 | 2863 x gelesen | |||
Nein, dann musst Du einen dazu passenden Führerschein haben, laut unserer FwDV2. Da wir aber, bis auf ein TSF, in der Stadt alles LF bzw. TLF mit deutlich mehr als 3,5t haben, machen die Kameraden erst den Führerschein C bzw. CE und dann den Maschinisten. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. Zur besseren Lesbarkeit Bezeichnungen in der männlichen Form dargestellt. Diese gelten grundsätzlich in jeglicher Form. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 872713 | |||
Datum | 04.10.2021 09:58 | 2793 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Andreas K. keine Ahnung ob andere Bundesländer da anderes drin stehen haben. In der Anlage 1 der " VwV-Feuerwehrausbildung " für BaWü steht da bei den Voraussetzungen für die MA-Ausbildung lapidar: "[...] gültige Fahrerlaubnis [...] " Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 872714 | |||
Datum | 04.10.2021 10:11 | 2806 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas K.Nein, dann musst Du einen dazu passenden Führerschein haben, laut unserer FwDV2. Wir haben auf unserem GW-L mit 2000m B-Schlauch eine TS. Meist wird die TS abgesetzt, anschließend fährt der GW-L weiter. Der Maschinist der TS benötigt also gar keine Fahrerlaubnis. Auch für Stromerzeuger etc. ist es unter Umständen sinnvoll mehrere Maschinisten an Bord zu haben. Viele Grüße Adrian | |||||
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Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 872725 | |||
Datum | 04.10.2021 12:56 | 2686 x gelesen | |||
Das mag vielleicht im Einzelfall so sein, allerdings wage ich zu bezweifeln,das es einem Angestellten in deinen Beispielen bei der Entlohnung zu Gute kommt. Zumindest in einem bereits bestehenden Arbeitsverhältnis. Für ggf. Lohnverhandlungen bei Arbeitgeberwechsel mag das evtl.vorteilhaft erscheinen. In einigen der Branchen gibts mittlerweile kaum noch Nachwuchs,Handwerksbetriebe gehen mittlerweile schon dazu,sich die Materialen als Kommission vom Lieferanten mit Lkw direkt auf Baustellen liefern zu lassen und den Eimer Farbe bekommst du auch noch mit dem Caddy abgeholt. Andere Handwerkerfirmen schicken ihre MA mittlerweile selbst zur Fahrschule,die haben ja auch ein berechtigtes Interesse daran,das ihre Fahrzeuge bewegt werden dürfen und haben selbst Führerscheinvereinbarungsmodelle getroffen. Aber kurze Frage am Rande, werden denn die Fahrtkosten zur Fahrschule der einzelnen Teilnehmer bei euch auch übernommen? Ist ja nun nicht so, das jede Fahrschule auch Klasse C1(E) oder CE ausbilden darf.Da sind ja auch mittlerweile einfache Strecken gerade in Flächenländern von 20 km und mehr bis zur nächstgelegenen geeigneten Fahrschule keine Seltenheit. Gruß Lars | |||||
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Autor | Jan 8R., Hahnheim / RLP | 872733 | |||
Datum | 04.10.2021 15:08 | 2793 x gelesen | |||
Ich halte nix von irgendwelchen Vereinbarungsmodellen. Die juristiche Seite wurde ja schon dargelegt. Von der Formulierung im RLP Gesetzt halte ich auch nix. Wenn die Kommune Fahrer braucht, egal für was, dann muss sie eben ausbilden. fertich. In Zeiten von Mitgliederschwund und "keiner ist mehr dabei" ist dass sowieso eine Farce sowas überhaupt zu denken. Was macht denn das RLP Modell? Es führt dazu, dass Klardenker nicht mehr zur Feuerwehr gehen, da man ja noch Geld, im Zweifelsfall, mitbringen muss. Und zur Formulieurng im RLP Gesetz fällt mir nur folgendes ein: Was sind den besondere Kosten? Wenn der Maschinist ausgebildet werden muss, dann sind das doch keine "besondere" Kosten, das sind dann "notwendige" Kosten. Alles andere macht ja sowieso keinen Sinn. | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 872739 | |||
Datum | 04.10.2021 18:50 | 2602 x gelesen | |||
Das Problem an der Geschichte ist halt, dass eine Führerschein (wie früher der Führerschein vom Bund) im normalen Leben 'Geldwerte Vorteile' bringen kann. Das ist bei einer GF Ausbildung anders, und z.B. beim 'Sprengschein' beim THW kann es wieder anders aussehen. Meiner Meinung nach sind da die Vorgesetzten gefragt. Der Anwärter ist ja schon einige Zeit bei der FW und so sollten sie seine Motivation einigermaßen beurteilen können. | |||||
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Autor | Fabi8an 8B., Sprotta / | 872740 | |||
Datum | 04.10.2021 18:55 | 2549 x gelesen | |||
, weil? | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 872753 | |||
Datum | 05.10.2021 07:04 | 2544 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Fabian B. weil? Weil dir jedes Gericht eine Verpflichtung auf 10 Jahre im Zweifelsfall kippen wird. Daher ist sie das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt ist. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 872754 | |||
Datum | 05.10.2021 09:30 | 2396 x gelesen | |||
Wie lange ist denn ein Kamerad im Dienst bevor ihm der C/E angeboten wird? "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 872755 | |||
Datum | 05.10.2021 09:45 | 2368 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars B.Aber kurze Frage am Rande, werden denn die Fahrtkosten zur Fahrschule der einzelnen Teilnehmer bei euch auch übernommen?Bei uns nicht, da sich die Fahrschule in der Gemeinde befindet. Bei anderen Ausbildungen, die weitere Fahrten erfordern, werden aber natürlich auch Fahrtkosten/Reisekosten erstattet. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Nils8 J.8, Wackersdorf / | 872756 | |||
Datum | 05.10.2021 10:03 | 2426 x gelesen | |||
Hallo zusammen, ich will´s mal ein wenig verkomplizieren: bis zu welcher Menge an Maschinisten ist denn bei Euch die Kommune bereit die Ausbildungskosten zu übernehmen (z.B. bis zu drei Maschis pro vorhandenem Fahrzeug)? Was passiert, wenn die maximale Anzahl erreicht ist? Oder läuft das nach der Devise "jedes Jahr werden pauschal "x" Führerscheine bezahlt"? Derzeit wird bei uns quasi "über Bedarf" ausgebildet - der Kamerad bekommt von der Kommune einen Zuschuß mWn aber ohne großartige "Vereinbarung"... Grüße aus der Oberpfalz Nils | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 872757 | |||
Datum | 05.10.2021 10:31 | 2399 x gelesen | |||
Geschrieben von Neumann T.Das Problem an der Geschichte ist halt, dass eine Führerschein (wie früher der Führerschein vom Bund) im normalen Leben 'Geldwerte Vorteile' bringen kann. Das ist bei einer GF Ausbildung anders... Mit dem GF darf man Brandschutzhelfer ausbilden, damit kann man auch ganz gut Geld nebenbei verdienen. Viele Grüße Adrian | |||||
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Autor | Mark8us 8E., Trabitz / Bayern / Oberpfalz | 872805 | |||
Datum | 06.10.2021 14:31 | 2203 x gelesen | |||
Geschrieben von Marcus N.Ein einfacher C bzw. CE bringt dir außerhalb der FW nämlich was? Genau nichts....denn ohne die "95" kannst du selbst das Fahren bei Lohnunternehmern mittlerweile vergessen... Genau der Meinung bin ich auch. Es wird immer wieder den einen oder anderen geben der den Schein macht und dann weg ist aber die Bandbreite wo er den Blanken C nutzen kann ist sehr sehr beschränkt. Wenn er den Schein auch privat oder eher anderweitig nutzen will muss er ja die Module oder den E dazu machen also auch was investieren dann soll er den Vorteil doch haben. Die geistige Eignungsprüfung wer den Schein macht liegt doch beim Kdt genauso doch auch bei Gruppenführer usw. Da kann man auch schon mal ins Klo greifen...... sollte aber nicht die Regel sein. Zum anderen werden teilweise von Kommunen neue Feuerwehrfahrzeuge für mehrere 100000 ohne mit der Wimper zu zucken beschafft und die Kosten für die Führerscheine sollen dann die Feuerwehrdienstleistenden übernehmen? Also bitte sonst noch was... Selbst die Feuerwehrführerscheine bis 7,5t finde ich Schwachsinn wenn dann Richtige C und bezahlt. Mal ehrlich und was sind den schon 3000Euro jährlich, für einen Führerschein, in einem Gemeindehaushalt? Soll die Gemeinde noch so klein sein.... Gruss Markus | |||||
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Autor | Fabi8an 8B., Sprotta / | 872806 | |||
Datum | 06.10.2021 14:39 | 2156 x gelesen | |||
Also bin war es von 2001 bis heute und hatte 2018 das Angebot, welches in freiwillig an einen Kameraden abgetreten habe und erst 2019 dann zum Zuge kam. Der Kamerad war von 2004 an dabei und die anderen beiden haben den Schein "schon" nach 4 bzw. 8 Jahren bekommen. | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 872808 | |||
Datum | 06.10.2021 15:07 | 2180 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Sebastian K. Bei uns nicht, da sich die Fahrschule in der Gemeinde befindet. Nun ja, LBKG, §13, Abs. 8: "Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen und sonstigen ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, soweit sie feuerwehrdienstliche Tätigkeiten ausüben, haben Anspruch auf Ersatz ihrer notwendigen Auslagen." Kann man so sehen, muss man aber nicht. Wenn das Ratsmitglied schon bei 1 km Abnahrt zur Ratssitzung "Fahrgeld" beansprucht, könnte der FA für die Fahrt zur Fahrschule das eigentlich auch. ;-) Wobei die Frage, ob der Besuch der Fahrschule jetzt als feuerwehrdienstliche Tätigkeit gewertet wird einiges an Diskussionsstoff bieten könnte. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Autor | Jan 8R., Hahnheim / RLP | 872811 | |||
Datum | 06.10.2021 19:49 | 2066 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob T.Wobei die Frage, ob der Besuch der Fahrschule jetzt als feuerwehrdienstliche Tätigkeit gewertet wird einiges an Diskussionsstoff bieten könnte. als was denn sonst? Als Spassveranstaltung? Ich sehe da kein Diskussionbedarf. Ob es dann immer so gelebt wird, steht wo anders. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 872815 | |||
Datum | 06.10.2021 22:30 | 2012 x gelesen | |||
Ja, passt. Ich denke die Unterstellung das jemand zur FW kommt kommt um kostenlos den LKW-Führerschein zu erhalten dürfte mit solchen Dienstzeiten ziemlich albern sein. Da hätte er besser jeder FW-Stunde an der "Tanke" gejobbt, dann wäre er Jahre schneller und deutlich entspannter in seinen neuen Traumberuf gekommen. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 872820 | |||
Datum | 07.10.2021 05:11 | 2099 x gelesen | |||
Geschrieben von Neumann T.Das Problem an der Geschichte ist halt, dass eine Führerschein (wie früher der Führerschein vom Bund) im normalen Leben 'Geldwerte Vorteile' bringen kann. Wirklichkeitsfremd. Völlig. Wie Du gerade in Großbritannien bewundern kannst, gibt es schlicht und einfach bei weitem nicht genug Leute, die unter den gegebenen Arbeits- und Bezahlungsbedingungen den Job überhaupt machen wollen. Genug LKW-Fahrer gibt es nur durch Kräfte aus Osteuropa, genau so wie in der Pflege. Wenn Du wirklich LKW-Fahrer werden möchtest, triffst Du eine solche Vereinbarung nicht mit der Gemeinde, sondern mit Deinem künftigen Arbeitgeber. Sind Dir die "Kollege gesucht"-Aufkleber an zehntausenden von LKW in Deutschland noch nicht aufgefallen? Hans-Joachim 16. November 2001: 336 Abgeordnete des Deutschen Bundestages stimmen für die Operation Enduring Clusterfuck | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 872821 | |||
Datum | 07.10.2021 07:07 | 2097 x gelesen | |||
Nun ja. Zum einen gehört zum Berufskraftfahrer heute (zum Glück) noch 'etwas' mehr als der reine LKW Führerschein. Zum anderen freut sich jeder Chef eines Handwerksbetriebs, wenn der Bewerber mehr als 3.5t fahren darf. | |||||
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Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 872838 | |||
Datum | 07.10.2021 21:16 | 1979 x gelesen | |||
Geschrieben von Neumann T.Nun ja. Zum einen gehört zum Berufskraftfahrer heute (zum Glück) noch 'etwas' mehr als der reine LKW Führerschein. Das geht jungen Leuten am Rücken vorbei, die wollen den Job sowieso nicht. Für 100000 entfallende Führerscheine kommen 10000 nach. Und das muß ja auch so sein. Inzwischen haben wir Verhältnisse, wo LKW-Fahrer nachts nur noch pinkeln können, wenn sie mit Warnblinkanlage auf dem Standstreifen anhalten. Nur mal als ein Beispiel von vielen dafür, daß die Leute der letzte Dreck sind, den man beliebig mies behandeln darf. Kannst auch eine moderne Großstadt betrachten und Dich fragen, wo all diese Leute jene Pause verbringen sollen, die ihnen eigentlich gesetzlich vorgeschrieben wäre. Und das spricht sich halt rum. Wer will schon der letzte Dreck sein? Geschrieben von Neumann T. Zum anderen freut sich jeder Chef eines Handwerksbetriebs, wenn der Bewerber mehr als 3.5t fahren darf. Der freute sich, wenn es so etwas gäbe. In der Realität sind alle Baumärkte mittlerweile in der Lage, dem Chef die Steinpaletten zu liefern, die seine Angestellten nicht fahren dürfen. "LKW-Fahrer" ist ein Job für Ukrainer, oder für alte Säcke, die ihre Qualifikation längst haben und für die letzten Jahre vor der Rente eine Tätigkeit mit 120% Arbeitslosenversicherung bevorzugen. Vor einigen Tagen ist mir übrigens ein Vorteil elektrischer Feuerwehrfahrzeuge aufgefallen: Die fahren noch, wenn Osteuropäer nach Hause gegangen sind. Hans-Joachim 16. November 2001: 336 Abgeordnete des Deutschen Bundestages stimmen für die Operation Enduring Clusterfuck | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 872839 | |||
Datum | 07.10.2021 21:28 | 1931 x gelesen | |||
Geschrieben von Hans-Joachim Z.
Dann setzt dich lieber hin; https://energyload.eu/elektromobilitaet/elektroauto/grossbritannien-laden-elektroautos/ "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Eike8 M.8, Damsdorf / Schleswig-Holstein | 872842 | |||
Datum | 08.10.2021 08:10 | 1851 x gelesen | |||
Geschrieben von Stephan Hiller @ energyload.eu Allerdings sieht die neue Regelung auch vor, dass sich Besitzer von Elektroautos über die Regelung hinwegsetzen können. Damit will die Regierung Rücksicht auf Menschen nehmen, deren Tagesabläufe von der Norm abweichen, etwa Schichtarbeiter. Ich schätze mal neben den Schichtarbeiter wäre es da auch den Einssatzkräften erlaubt auf den "Will trotzdem Laden" Knopf zu drücken. Für die breite Bevölkerung in Deutschland wirds aber meiner Einschätzung nach irgendwann ähnliche Regelungen geben. Dafür muss man nicht besonders gut in Mathe sein um zu erkennen, das beim geplanten Zuwachs an Elektrofahrzeugen nicht alle gleichzeitig nach Feierabend schnellladen können. | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 872843 | |||
Datum | 08.10.2021 08:20 | 1747 x gelesen | |||
Dazu muss man nichteinmal Schnellladen. Wenn es genung Fahrzeuge sind, reicht auch das normale Laden aus, damit das EVU sagt, es wird zuviel. Bei den Lastverläufen sind sogar morgens die vielen Kaffemaschinen etc., die eingeschaltet werden deutlich zu sehen. Das Gleiche gilt für Abends Licht und TV oder PC usw. an. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. Zur besseren Lesbarkeit Bezeichnungen in der männlichen Form dargestellt. Diese gelten grundsätzlich in jeglicher Form. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 872844 | |||
Datum | 08.10.2021 08:59 | 1813 x gelesen | |||
Geschrieben von Eike M.Ich schätze mal neben den Schichtarbeiter wäre es da auch den Einssatzkräften erlaubt auf den "Will trotzdem Laden" Knopf zu drücken. Natürlich Früher zu Zeiten vom Nachtspeicherofen benannte man sowas "Nachtstromtarif" was natürlich niemanden daran hindert für teuer Geld auch am Tage seine Heizkörper aufzuladen, kostet dann halt nur mehr und ist im fertig ausgebauten Vehicle to grid-Netz ein Win-Win für alle ;) "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 872852 | |||
Datum | 08.10.2021 19:37 | 1662 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.Dann setzt dich lieber hin; Da hast Du bzw. haben die Betreiber der Website etwas falsch verstanden. Es gibt ein Gesetz in Großbritannien, demzufolge die Regierung Johnson mindestens einmal pro Woche einen nicht durchdachten oder hanebüchenen oder grottendämlichen Vorschlag machen muß, damit die Briten nicht vergessen, von wem sie regiert werden.* In den darauf folgenden Wochen bemühen sich dann ein paar bedauernswerte Menschen, den Ministern zu erklären, warum es keine gute Idee war. Danach verschwindet die Sache in der Versenkung. So wird das auch diesmal sein. Ein aktueller grottendämlicher Vorschlag war, man wolle Ausnahmevisa für osteuropäische LKW-Fahrer ausgeben, aber befristet bis Weihnachten. Danach sollten alle wieder ab nach Hause. Es war dann die Aufgabe der britischen Transportindustrie, den Brexit-Tories zu erklären, warum das nicht funktionieren wird. (Nicht einfach, wenn Dein Gegenüber der ersatzreligiösen Überzeugung anhängt, Großbritannien sei die Insel der Seligen.) Irgendjemand in GB wird schon die Aufgabe übernehmen, darauf hinzuweisen, daß das britische Stromnetz auch zusammenbricht, wenn alle Briten gleichzeitig ihren Fön einschalten. (Mit der Leistung eines Föns kannst Du pro Stunde 10 km PKW-Reichweite nachladen. Durchschnittstagesfahrleistung ist in Deutschland etwas unter 40km.) Hans-Joachim * Wenn Dir irgendwann die deutsche Politik Oberkante Unterlippe steht und Du kurz vorm Schreikrampf stehst: Einfach einen Blick nach Großbritannien werfen. Das beruhigt die Nerven. Es ist alles nicht so schlimm. | |||||
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Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 872853 | |||
Datum | 08.10.2021 19:55 | 1631 x gelesen | |||
Geschrieben von Eike M.Für die breite Bevölkerung in Deutschland wirds aber meiner Einschätzung nach irgendwann ähnliche Regelungen geben. Dafür muss man nicht besonders gut in Mathe sein um zu erkennen, das beim geplanten Zuwachs an Elektrofahrzeugen nicht alle gleichzeitig nach Feierabend schnellladen können. Warum sollte jemand auf die absurde Idee kommen, nach Feierabend schnellladen zu wollen? Eine durchschnittliche Tagesfahrleistung kannst Du in wenigen Stunden einer normalen Haushaltssteckdose entnehmen. "Schnellladen" braucht man für's Reisen, nicht täglich. (Na gut - wenn Du als Vertreter arbeitest, dann täglich.) Schnellladen senkt die Gesamtbatterielebensdauer. Warum sollte irgendjemand den Wiederverkaufswert seines Autos künstlich absenken, wenn es keinen logischen Grund dafür gibt? Um "alle nach Feierabend" zu verhindern, brauchst Du nicht einmal ein Smart Grid. Eine Eingabe, wann das Auto geladen sein muß, plus
ist alles, was benötigt wird. Hans-Joachim 16. November 2001: 336 Abgeordnete des Deutschen Bundestages stimmen für die Operation Enduring Clusterfuck | |||||
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Autor | Thom8as 8G., Erfurt / Thüringen | 872921 | |||
Datum | 12.10.2021 16:32 | 1444 x gelesen | |||
Hier für TH gibt es eine Vereinbarung, da die Gebietskörperschaften über eine Zuwendungsrichtlinie des Landes Fördermittel für den FS erhalten. Das reichen die Gemeinden auch bis zum FM durch inkl. den Eigenanteilen der Gemeinde. Man verpflichtet sich, nach Erwerb des FS noch 5 Jahre in der Gemeinde Dienst zu tun. Nicht Schuldhaftes Verhalten (Gesundheit, Arbeitswechsel etc.) ist natürlich ausgeklammert. Im 1. Jahr sind das 100%, dann je Jahr 80%. 60%, 40% und 20% Rückzahlung. MkG Tom -Meine Meinung- | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 879402 | |||
Datum | 14.10.2022 11:28 | 1587 x gelesen | |||
Geschrieben von Wolfgang K. Was habt ihr hier für Vereinbarungsmodelle zwischen Maschinisten/Feuerwehr/Gemeinde? Aktuell ein rechtlich umstrittenes (?) Modell: -> RP "VG bezahlt Wehrleuten den Lkw-Führerschein" [...] Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 879403 | |||
Datum | 14.10.2022 12:01 ![]() | 1432 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Bernhard D. -> RP "VG bezahlt Wehrleuten den Lkw-Führerschein" Papier ist geduldig. Insbesondere bei der 10-Jahres Variante würde ich es im Zweifelsfall auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Da ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Gemeinde den verliert, nahe 100%. Leider hat sich noch nicht überall die Erkenntnis durchgesetzt, dass man auch entsprechende Qualifikationen und nötige Ausbildungen bezahlen muss, wenn man sie haben will. Ein LKW-Führerschein gehört da inzwischen auch dazu. Die Zeiten, wo viele Studenten den für eine Nebenbeschäftigung sowieso gemacht haben und viele den kostenlos vom Wehrdienst mitbrachten, sind halt vorbei. Und die Zeiten, wo man den Klasse C (ohne E und ohne Berufskraftfahrerquali) im Nebenjob nutzen ohne weitere Ausbildung nutzen konnte, eben auch. Damit ist auch der letzte Anreiz, den Führerschein "privat" zu machen, vorbei. Gibt es eigentlich irgendwo eine Verwaltung, die schon auf die Idee gekommen ist, z.B. die Ausbildung zum Gerätewart, zum Gruppen- oder Zugführer usw. jemandem in Rechnung zu stellen, wenn der das entsprechende Amt nach kurzer Zeit nicht mehr ausübt? Wenn auch für den Lehrgang direkt oft keine Kosten anfallen, so muss aber doch oft der entsprechende Lohnersatz für die Zeit an der jeweiligen Feuerwehrschule übernommen werden. Das kann auch schnell im Kostenbereich einer Führerscheinausbildung liegen, wenn es sich um 2wöchige Lehrgänge handelt, sowieso. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 879404 | |||
Datum | 14.10.2022 12:49 | 1257 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Damit ist auch der letzte Anreiz, den Führerschein "privat" zu machen, vorbei.Noch ein Schritt weiter: Die, die einen Anreiz haben, den Gemeindeanteil mitzunehmen, sind dann später (mind.) im Tagesalarm nicht da, weil dann fahren sie beruflich irgendwo rum. So zahlen manche Kommunen mit den Jahren fünf halbe Führerscheine, und das LF bleibt trotzdem Dienstags 11:30 stehen. Andere Kommunen zahlen 2x voll, bequatschen irgendwelche Bürohocker sich die Ausbildung zeitlich anzutun, und haben einen verlässlichen Maschinisten mehr. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 879406 | |||
Datum | 14.10.2022 13:33 | 1284 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Insbesondere bei der 10-Jahres Variante würde ich es im Zweifelsfall auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Da ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Gemeinde den verliert, nahe 100%. Zumindest für Bayern ist der Drops gelutscht. Zitat:"Mit der hierauf gestützten Zahlungsklage gegen den mittlerweile ausgeschiedenen Feuerwehrmann versuchte die Marktgemeinde Größweinstein die Kosten geltend zu machen, scheiterte aber vor dem Bayerischen VGH. Die Richter verneinten bereits das Vorliegen eines wirksamen öffentlich-rechtlichen Vertrages, dem es im Übrigen an der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform mangele. " https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bayerischer-vgh-urteil-4bv132391-feuerwehr-fuehrerschein-erstattungsanspruch/ | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 879408 | |||
Datum | 14.10.2022 15:42 | 1102 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Alexander H. Zumindest für Bayern ist der Drops gelutscht. Eben. Und ich gehe davon aus, dass das woanders nicht viel anders laufen würde. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Lore8nz 8R., Eberbach / BW | 879409 | |||
Datum | 14.10.2022 16:38 | 1043 x gelesen | |||
Wenn ich mit der Gemeinde einen Deal eingehe, dass ich den Führerschein bezahlt bekomme wenn ich 10 Jahre am Ball bleibe - wo ist dann das Problem den Rest zurück zu zahlen wenn ich früher aufhöre? Die Gemeinde hat ihren Teil doch auch erfüllt? | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 879410 | |||
Datum | 14.10.2022 16:54 | 1033 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Lorenz R. Wenn ich mit der Gemeinde einen Deal eingehe, dass ich den Führerschein bezahlt bekomme wenn ich 10 Jahre am Ball bleibe - wo ist dann das Problem den Rest zurück zu zahlen wenn ich früher aufhöre? Die Gemeinde hat ihren Teil doch auch erfüllt? Weil dieser Vertrag vermutlich schon Richtung "sittenwidrig" geht und somit keine Pflicht zur Erfüllung gegeben ist. 10 Jahre steht in keinem Verhältnis zur Summe, um die es geht. Bei uns wurde bereits vor 20 Jahren nur eine Verpflichtung von 2 Jahren für eine teilweise Kostenübernahme verlangt, das war noch vor Einführung des Berufskraftfahrerquali, da konnte man durchaus auch mit dem vorhanden Führerschein noch Geld verdienen. 10 Jahre sind für sowas viel zu lange. Nochmal die Frage: Verlangt da eine Gemeinde auch bei jemandem, der sich zum Wehrführer wählen lässt und somit die GF-Ausbildung machen muss, dass er sich auf 10 Jahre verpflichtet, damit man für ihn die Unkosten (Lohnersatzkosten während der 2 Wochen Lehrgangsteilnahme) übernimmt? Käme je jemand auf diese Idee? Warum dann komischerweise beim Führerschein? Gruß, Michael | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 879411 | |||
Datum | 14.10.2022 16:56 | 1009 x gelesen | |||
Geschrieben von Lorenz R.Wenn ich mit der Gemeinde einen Deal eingehe, dass ich den Führerschein bezahlt bekomme wenn ich 10 Jahre am Ball bleibe - wo ist dann das Problem den Rest zurück zu zahlen wenn ich früher aufhöre? Die Gemeinde hat ihren Teil doch auch erfüllt? Ich soll der Gemeinde Geld dafür bezahlen, dass ich für diese Gemeinde ehrenamtlich jahrelang eine anspruchsvolle und verantwortungsvolle Arbeit durchführen durfte und dafür auch noch eine langwierige Ausbildung auf mich genommen habe? | |||||
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Autor | Juli8a S8., Schramberg / BW | 879412 | |||
Datum | 14.10.2022 16:57 | 1091 x gelesen | |||
Im Arbeitsleben sind bei Fortbildungen bis zu 4 Wochen Vollzeit eine Verpflichtungszeit bis zu 6 Monaten möglich. Die längste Verpflichtungsdauer sind da 5 Jahre bei Fortbildungen bis zu einer Dauer von 2 Jahren. In dieser Relation sind die 10 Jahre doch etwas unverhältnismäßig. Auch wenn man hier keine Vollzeitarbeit macht. Vor einigen Jahren war es im Kat-Schutz die Regel eine Verpflichtungszeit von 3 Jahren für die Kostenübernahme für den Rettungssanitäter zu machen. Diese Regelung wurde da mehrfach gerichtlich für unverhältnismäßig erklärt. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 879415 | |||
Datum | 14.10.2022 18:14 | 1096 x gelesen | |||
Geschrieben von Lorenz R.Die Gemeinde hat ihren Teil doch auch erfüllt? Die Gemeinde ist doch auch der alleinige Nutznießer. Ich brauch meinen LKW Führerschein nicht privat. In meiner Freizeit hab ich noch nie ein Fahrzeug über 7,5to gefahren, außer bei der Feuerwehr und das wird bei 90-99% der Maschinisten sein. Eigentlich ist es schon eine Frechheit, wenn nur Summe X bezahlt wird und nicht der komplette Führerschein. Aber leider sind, sorry für die Ausdrucksweise, die Freiwilligen immernoch so blöd und bringen von Zuhause etwas mit um Dienst für die Gemeinde zu leisten. | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 879416 | |||
Datum | 14.10.2022 21:32 | 1045 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Julia S. Im Arbeitsleben sind bei Fortbildungen bis zu 4 Wochen Vollzeit eine Verpflichtungszeit bis zu 6 Monaten möglich. Die längste Verpflichtungsdauer sind da 5 Jahre bei Fortbildungen bis zu einer Dauer von 2 Jahren. Ja, bezogen auf den "Arbeitslohn" sind dann jegliche Verpflichtungen unverhältnismäßig. Was bekommt der übliche FFler für seine Diensterbringung nochmal? Ach ja, richtig, nichts... Geschrieben von Julia S. Vor einigen Jahren war es im Kat-Schutz die Regel eine Verpflichtungszeit von 3 Jahren für die Kostenübernahme für den Rettungssanitäter zu machen. Diese Regelung wurde da mehrfach gerichtlich für unverhältnismäßig erklärt. Eben. Da braucht man dann mit 5 oder 10 Jahren für einen Führerschein nicht zu kommen. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 879461 | |||
Datum | 17.10.2022 14:46 | 626 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Lorenz R. Wenn ich mit der Gemeinde einen Deal eingehe, dass ich den Führerschein bezahlt bekomme wenn ich 10 Jahre am Ball bleibe - wo ist dann das Problem den Rest zurück zu zahlen wenn ich früher aufhöre? Die Gemeinde hat ihren Teil doch auch erfüllt? Wenn die Gemeinde Klasse C-Fahrer braucht, muss sie diese auch Ausbilden. Punkt! Es gibt keinen Grund einen FA an den Ausbildungskosten zu beteiligen. Wenn die Gemeinde die Kosten aufteilen will, dann sollten die Betreffenden FA einfach mal "Nö, wenn schon dann für mich ohne Kosten" sagen bzw. dankend ablehnen. Da springen die Gemeinden oft zu kurz. Hängt wohl auch damit zusammen das sie nicht wissen wie viel Geld privat ein FA in die Feuerwehr investiert. Das fängt bei Stiefeln an und hört noch lange nicht mit Arbeiten am oder ums Gerätehaus auf. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Autor | Manu8el 8W., Forchheim / Bayern | 879463 | |||
Datum | 17.10.2022 15:17 | 674 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Lorenz Rohde--- Wenn ich mit der Gemeinde einen Deal eingehe, dass ich den Führerschein bezahlt bekomme wenn ich 10 Jahre am Ball bleibe - wo ist dann das Problem den Rest zurück zu zahlen wenn ich früher aufhöre? Die Gemeinde hat ihren Teil doch auch erfüllt? Zwar Bayern und auch schon etwas her, aber das hier Link ist dazu nicht uninteressant. MfG Dies ist selbstverständlich nur meine persönliche Meinung... | |||||
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