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Thema | Nach Unwetter-Hilfe: Feuerwehr ist kein Hausmeisterdienst | 6 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 870045 | |||
Datum | 29.06.2021 13:13 | 4324 x gelesen | |||
vielleicht sollte man da vor dem Einsatz die aktuelle Gebührensatzung auf den Tisch legen und dann die Leute entscheiden lassen ob und wie die Feuerwehr tätig werden soll. Aus meiner Erfahrung heraus tendiere ich dazu in solchen Lagen von Feuerwehrs einen Gang zurückzuschalten und nur noch da wo es wirklich notwendig ist tätig zu werden. Der Hinweis im Artikel auf den Schlauch vom Baumarkt passt das super. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 870050 | |||
Datum | 29.06.2021 19:27 ![]() | 2636 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.vielleicht sollte man da vor dem Einsatz die aktuelle Gebührensatzung auf den Tisch legen und dann die Leute entscheiden lassen ob und wie die Feuerwehr tätig werden soll. Nein. Wenn es kein Einsatz für die Feuerwehr ist, dann bin ich auch nicht käuflich. Gerade in solchen Lagen ist doch eigentlich überhaupt keine Zeit für freiwillige Hilfeleistungen, da ist man mit den Pflichtaufgaben ausgelastet. Und wenn man mit denen fertig ist, möchte man vielleicht auch gerne mal nach Hause (oder zurück an den Arbeitsplatz). Schlimmstenfalls würde sonst noch jemand mit einer echten Notlage warten müssen, nur weil ein anderer (der es sich leisten kann) aus Bequemlichkeit mit den Geldscheinen wedelt. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 870052 | |||
Datum | 29.06.2021 21:14 | 2615 x gelesen | |||
Es ist schon ein paar Jahrzehnte her da sagte mein GF zum Bürger; Wir von der FW sind die mit der großen Pumpe, die mit dem Wischlappen finden sie im Telefonbuch unter "Fa. Wisch & Sauber" "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 870055 | |||
Datum | 30.06.2021 10:59 | 2037 x gelesen | |||
Der Spruch ist hervorragend ! (Als Werkfeuerwehr habe ich allerdings auch den Wischlappen dabei. Aber für die öffentliche Feuerwehr passt das perfekt!) ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Mari8o D8., Nettetal / NRW | 870083 | |||
Datum | 01.07.2021 07:45 | 1585 x gelesen | |||
Wie stand es einmal in einem Einsartbericht: Keller mit 2 cm Wasser. Bürger in den Umgang mit Aufnehmer und Eimer eingewiesen. Einsatzende. Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden. 99% aller Zitate im Internet sind frei erfunden (A. Lincoln) | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 870086 | |||
Datum | 01.07.2021 10:20 ![]() | 1487 x gelesen | |||
Ich bin ja der erste der §1 (Prüfe die Zuständigkeit) anwendet. Es kommt aber auf die Lage an. Kunden die meinen wir hinterlassen den Kesser mit 2 cm. Wasser frisch tapeziert und geputzten Fliesenfugen hatte bestimmt schon jeder. Es kam aber auch schon mal vor das ich mir gesagt habe: Da hilfst due jetzt. Das sind dann so fälle wie Ganze Straße betroffen und 85 Jährige Oma hat den Schlamm im Keller. Da bin ich auch schon mal bereit mehr zu machen wenn die Nachbarschaft selbst betroffen ist. Dies ist meine Meinung. | |||||
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