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ThemaNach Unwetter-Hilfe: Feuerwehr ist kein Hausmeisterdienst6 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg870045
Datum29.06.2021 13:134257 x gelesen
Nach Unwetter-Hilfe: "Feuerwehr ist kein Hausmeisterdienst"

Abgedeckte Dächer und vollgelaufene Keller ? bei der Beseitigung der Unwetterschäden im südlichen Landkreis Passau haben Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr vergangene Woche geholfen. Doch einigen Bürgern ging die Hilfe nicht weit genug.

BR24

hallo,

vielleicht sollte man da vor dem Einsatz die aktuelle Gebührensatzung auf den Tisch legen und dann die Leute entscheiden lassen ob und wie die Feuerwehr tätig werden soll.

Aus meiner Erfahrung heraus tendiere ich dazu in solchen Lagen von Feuerwehrs einen Gang zurückzuschalten und nur noch da wo es wirklich notwendig ist tätig zu werden.

Der Hinweis im Artikel auf den Schlauch vom Baumarkt passt das super.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW870050
Datum29.06.2021 19:27   2592 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.vielleicht sollte man da vor dem Einsatz die aktuelle Gebührensatzung auf den Tisch legen und dann die Leute entscheiden lassen ob und wie die Feuerwehr tätig werden soll.

Nein.

Wenn es kein Einsatz für die Feuerwehr ist, dann bin ich auch nicht käuflich. Gerade in solchen Lagen ist doch eigentlich überhaupt keine Zeit für freiwillige Hilfeleistungen, da ist man mit den Pflichtaufgaben ausgelastet. Und wenn man mit denen fertig ist, möchte man vielleicht auch gerne mal nach Hause (oder zurück an den Arbeitsplatz).

Schlimmstenfalls würde sonst noch jemand mit einer echten Notlage warten müssen, nur weil ein anderer (der es sich leisten kann) aus Bequemlichkeit mit den Geldscheinen wedelt.

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW870052
Datum29.06.2021 21:142569 x gelesen
Es ist schon ein paar Jahrzehnte her da sagte mein GF zum Bürger;
Wir von der FW sind die mit der großen Pumpe, die mit dem Wischlappen finden sie im Telefonbuch unter "Fa. Wisch & Sauber"

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern870055
Datum30.06.2021 10:592001 x gelesen
Der Spruch ist hervorragend !

(Als Werkfeuerwehr habe ich allerdings auch den Wischlappen dabei. Aber für die öffentliche Feuerwehr passt das perfekt!)

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorMari8o D8., Nettetal / NRW870083
Datum01.07.2021 07:451550 x gelesen
Wie stand es einmal in einem Einsartbericht:
Keller mit 2 cm Wasser. Bürger in den Umgang mit Aufnehmer und Eimer eingewiesen. Einsatzende.

Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden.

99% aller Zitate im Internet sind frei erfunden (A. Lincoln)

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AutorVolk8er 8C., Garbsen / NDS870086
Datum01.07.2021 10:20   1448 x gelesen
Ich bin ja der erste der §1 (Prüfe die Zuständigkeit) anwendet.
Es kommt aber auf die Lage an.
Kunden die meinen wir hinterlassen den Kesser mit 2 cm. Wasser frisch tapeziert und geputzten Fliesenfugen hatte bestimmt schon jeder.
Es kam aber auch schon mal vor das ich mir gesagt habe: Da hilfst due jetzt. Das sind dann so fälle wie Ganze Straße betroffen und 85 Jährige Oma hat den Schlamm im Keller. Da bin ich auch schon mal bereit mehr zu machen wenn die Nachbarschaft selbst betroffen ist.

Dies ist meine Meinung.

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 29.06.2021 13:13 Jürg7en 7M., Weinstadt
 29.06.2021 19:27 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 29.06.2021 21:14 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 30.06.2021 10:59 Volk7er 7L., Erlangen
 01.07.2021 07:45 Mari7o D7., Nettetal
 01.07.2021 10:20 Volk7er 7C., Garbsen
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