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Thema | Aussonderungspflicht für Feuerwehrhaltegurte - waR: Neufassung des DGUV Grundsatzes ... | 19 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Autor | Sabr8ina8 M.8, Bad Reichenhall / Bayern | 869363 | |||
Datum | 14.05.2021 13:29 | 3901 x gelesen | |||
Hallo zusammen, ich habe eine Frage bezgl. der Aussonderungspflicht für Feuerwehrhaltegurte Typ A nach DIN 14 927 gem. DGUV 305-002. Gem. DGUV 305-002 besteht nach 12 Jahren ab dem Herstellungsjahr die Aussonderungspflicht für diesen Typ der Fw-Haltgurte. Meine Frage ist konkret: Kann ein Fw-Haltegurt des Typ A nach DIN 14 927 mit Herstellungsjahr 2009 (es ist kein Monat angegeben sondern nur das Jahr) bis zum 31.12.2021 genutzt werden oder müsste dieser bereits zum 01.01.2021 ausgesondert werden? | |||||
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Autor | Sabr8ina8 M.8, Bad Reichenhall / Bayern | 869376 | |||
Datum | 14.05.2021 17:47 | 2348 x gelesen | |||
Niemand eine Antwort? | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 869377 | |||
Datum | 14.05.2021 17:53 | 2273 x gelesen | |||
Guten Tag Steht da Kalenderjahr ? Dann dürfte man sie bis Jahresende nutzen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Sabr8ina8 M.8, Bad Reichenhall / Bayern | 869378 | |||
Datum | 14.05.2021 18:22 | 2214 x gelesen | |||
Nein, da steht ja nur nach 12 Jahren... Die Frage ist aber wenn z.B. der Haltegurt im Jahr 2009 hergestellt wurde, ist mir ja nur das Jahr bekannt. Somit könnte er theoretisch im Januar hergestellt wurden sein, allerdings auch z.B. im Oktober?! Deshalb ja die Frage, ob er noch bis Ende 2021 genutzt werden könnte. | |||||
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Autor | Sabr8ina8 M.8, Bad Reichenhall / Bayern | 869379 | |||
Datum | 14.05.2021 19:48 | 2157 x gelesen | |||
Also hilft nur die Nachfrage bei der FUK um sicher zu gehen, ja? | |||||
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Autor | Mari8o D8., Nettetal / NRW | 869387 | |||
Datum | 15.05.2021 10:35 | 1917 x gelesen | |||
Wenn auf den Haltegurten nur das Herstellungsjahr und nicht der -monat angegeben ist, dann kann man daraus schliessen, das nicht monatsscharf ausgesondert werden muss. Somit beginnt die Frist am Ende des Jahres zu laufen, der Gurt wäre demnach Ende 2021 auszusondern. Grüße vom Niederrhein Mario Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden. 99% aller Zitate im Internet sind frei erfunden (A. Lincoln) | |||||
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Autor | Sabr8ina8 M.8, Bad Reichenhall / Bayern | 869388 | |||
Datum | 15.05.2021 11:59 | 1819 x gelesen | |||
Danke! Ist das ziemlich sicher? Mein Gedanke war ähnlich dem deinem. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 869400 | |||
Datum | 16.05.2021 07:47 | 2003 x gelesen | |||
Geschrieben von Sabrina M.Meine Frage ist konkret: Kann ein Fw-Haltegurt des Typ A nach DIN 14 927 mit Herstellungsjahr 2009 (es ist kein Monat angegeben sondern nur das Jahr) bis zum 31.12.2021 genutzt werden oder müsste dieser bereits zum 01.01.2021 ausgesondert werden? M.E. ja... ich habe auf die Schnelle keine andere Regel gefunden... Für Dampfkessel ist das im Übrigen (also deutlich sensilbleres Produkt) auch so vorgeschrieben (wiederkehrende Prüfung): https://www.arbeitssicherheit.de/schriften/dokument/0%3A251953%2C3.html ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Sasc8ha 8H., Zusmarshause / BY | 869404 | |||
Datum | 16.05.2021 11:40 | 1561 x gelesen | |||
Geschrieben von Sabrina M.Deshalb ja die Frage, ob er noch bis Ende 2021 genutzt werden könnte. Nein. Der Artikel läuft dann zum 31.12.2020 ab. Wenn ein Artikel TÜV bis 04/2021 hat. Dann darfst du diesen bis 31.03.2021 benutzen. Wenn ein Artikel TÜV bis 30.04.2021 hat. Dann darfst du diesen bis 29.04.2021 benutzen. Mit Ausnahme der HU an KFZ. Da wurde auch geregelt was passiert wenn die HU abgelaufen ist und welche Sanktionen zu erfolgen haben. Da wurde es explizit anders geregelt. Für einen abgelaufen Feuerwehr Artikel gibt es keine übergangsregeln. Da gibt es nur ON oder OFF. Deshalb empfehle ich auch immer eine Prüfung in der Dokumentation tagesgenau zu dokumentieren. | |||||
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Autor | Mari8o D8., Nettetal / NRW | 869423 | |||
Datum | 17.05.2021 09:33 | 1460 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha H.Wenn ein Artikel TÜV bis 04/2021 hat. Dann darfst du diesen bis 31.03.2021 benutzen. Woher stammt diese Erkenntnis? Das widerspricht allem, was mir bekannt ist, deshalb wäre eine Quelle hilfreich. Beste Grüße Mario Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden. 99% aller Zitate im Internet sind frei erfunden (A. Lincoln) | |||||
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Autor | Sabr8ina8 M.8, Bad Reichenhall / Bayern | 869425 | |||
Datum | 17.05.2021 10:33 | 1360 x gelesen | |||
Ein Schriftstück oder eine Quelle wäre für mich auch sehr hilfreich. | |||||
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Autor | Sabr8ina8 M.8, Bad Reichenhall / Bayern | 869427 | |||
Datum | 17.05.2021 10:54 | 1685 x gelesen | |||
Aussage laut FUK: Da nur das Herstellungsjahr 2009 angegeben ist, kann der Feuerwehrhaltegurt bis zum 31.12.2021 benutzt werden. | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 869474 | |||
Datum | 20.05.2021 18:11 | 1274 x gelesen | |||
Hallo Sabrina, mir wurde heur bei dem Prüfkurs PSAGA beigebracht, daß mit dem Herstellungsjahr gezählt wird. Ergo: 2009/10/11/12/13/14/15/16/17/18/19/20 Weil man nicht sagen kann, wann der Gurt hergestellt wurde. Gruß aus Kochel In Treue fest! | |||||
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Autor | Sasc8ha 8H., Zusmarshause / BY | 869506 | |||
Datum | 22.05.2021 17:51 | 973 x gelesen | |||
Geschrieben von Mario D.Woher stammt diese Erkenntnis? Ich habe einige Wartungslehrgänge im Bereich Feuerwehr und darüber hinaus. Diese habe ich sowohl an den Bayrischen Feuerwehrschulen als auch bei anderen Ausbildungsstätten. Etwas schriftliches hab ich in meinen Unterlagen jetzt nicht gefunden. Stellt euch vor der Gurt wurde am 01.01.2009 hergestellt. Dann hätte man diesen auch das gesamte Jahr benutzen können. Somit zählt das 1. Jahr immer mit. Grüße Sascha | |||||
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Autor | Joch8en 8G., St. Wendel / Saarland | 869507 | |||
Datum | 22.05.2021 18:45 | 1069 x gelesen | |||
Hallo Sabrina! Die Antwort findest du in dem von dir genannten DGUV Grundsatz. Die Aussonderungsfrist beginnt mit dem Herstellungsjahr. Also Aussonderung zum 31.12.2020. | |||||
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Autor | Thor8ste8n R8., Lilienthal / Niedersachsen | 869510 | |||
Datum | 23.05.2021 01:11 | 998 x gelesen | |||
Scheinbar nicht, siehe Sabrinas Auskunft von der Feuerwehrunfallkasse Niedersachsen: http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?n=869427 Das Fachforum zum Thema Marine: www.Forum-Marinearchiv.de | |||||
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Autor | Joch8en 8G., St. Wendel / Saarland | 869514 | |||
Datum | 23.05.2021 13:17 | 905 x gelesen | |||
Auch ein Mitarbeiter der FUK kann sich irren, ich natürlich auch. Aber für mich ist die DGUV Regel eindeutig: Feuerwehr-Haltegurte Typ A sind nach 12 Jahren auszu- sondern. Die Aussonderungsfrist beginnt mit dem Herstellungsjahr. Nach meiner Rechnung sind die Gurte dann mit Ablauf 31.12.2020 auszusondern. | |||||
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Autor | Mari8o D8., Nettetal / NRW | 869522 | |||
Datum | 24.05.2021 00:04 | 883 x gelesen | |||
Aussage lt. FUK:.Da nur das Herstellungsjahr 2009 angegeben ist, kann der Feuerwehrhaltegurt bis zum 31.12.2021 benutzt werden Da irrt die FUK (und auch ich!). Denn es steht geschrieben: DGUV Grundsatz 305-002 Prüfgrundsätze für Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr Kapitel III Prüfgrundsätze für Ausrüstungen und Geräte der Feuerwehr 1 Feuerwehr-Haltegurte (DIN 14927:2005-09, 2015-05 und 2018-11) 1.4 Anmerkungen Feuerwehr-Haltegurte unterliegen der Alterung. Die Aussonderungsfrist beginnt mit dem Herstellungsjahr Damit endet für einen Haltegurt aus dem Jahr 2009 die Nutzungsdauer am 31.12 2020 Ich möchte aber nicht unerwähnt lassen, dass diese Auslegung nicht der sonst üblichen Auslwgung entspricht, siehe bspw. auch hier: BG Bau FAQ zu "Fristen" Grüße vom Niederrhein Mario Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden. 99% aller Zitate im Internet sind frei erfunden (A. Lincoln) | |||||
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