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Thema | Jerusalema-Challenge -> Abmahnungen | 16 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 866840 | |||
Datum | 11.02.2021 16:19 | 7882 x gelesen | |||
Es geht wohl um die Welt: Die Jerusalema-Challange. Auch viele Feuerwehren, Rettungsdienste, etc. haben teilgenommen und entsprechende Videos hochgeladen. Nun bin ich aber über ein Video eines Rechtsanwalts auf Facebook [1] auf möglicherweise existierende Abmahungen von Organisationen durch die Rechteinhaber des Musiktitels (Warner Music) in bis zu 4-stelliger Höhe aufmerksam geworden. Von rechtlicher Seite klar gedeckt, aber ethisch (mMn!) fragwürdig. Gibt es vielleicht von anderen schon mehr Infos? [Anmerkung vom Modererator: Link entfernt - neuer Link wird später ergänzt] | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 866842 | |||
Datum | 11.02.2021 16:37 | 4307 x gelesen | |||
Eine andere Quelle wäre hilfreich. Nicht wegen FB. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 866844 | |||
Datum | 11.02.2021 16:47 | 4200 x gelesen | |||
hallo, wir sind daran ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 866852 | |||
Datum | 11.02.2021 21:48 | 3998 x gelesen | |||
hallo, zu dem Link der im vorherigen Beitrag gepostet wurde. Die Stellungnahme in dem Video ist tendenziell und nicht neutral. Inzwischen gibt es bessere Infos hier eine Stellungnahme vom Verband der Feuerwehren in NRW e. V. - VdF NRW Beteiligung an Tanzchallenges u. ä. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 866853 | |||
Datum | 11.02.2021 22:46 | 3781 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Die Stellungnahme in dem Video ist tendenziell und nicht neutral. Meinst du "tendenziös"? Ansonsten stimme ich da zu - deswegen hielt ich mich da auch sehr wage und hate gehofft, dass es irgendwo vielleicht sogar "Betroffene" gibt. Aber so wie sich die Stellungnahme der VdF liest, stimmt es ja schon, dass Abmahnungen verschickt wurden..... | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 866887 | |||
Datum | 13.02.2021 01:32 | 3109 x gelesen | |||
jetzt rollt die Welle ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 866915 | |||
Datum | 15.02.2021 08:23 | 2247 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Robin B. Gibt es vielleicht von anderen schon mehr Infos? z.B.: -> Fireworld.at " Warner Music fordert Geld für Jerusalema-Flasmob-Videos von Feuerwehren, Polizei und Co. Skandal oder Schuld der User? " [...] Es bleibt anzuwarten Noch eine Meinung: -> Fokus.de "Schämen Sie sich!": Sozialarbeiterin schreibt im "Jerusalema"-Streit Wutbrief an Warner FOCUS Online enthüllte, dass der Musikkonzern Warner von Teilnehmern der "Jerusalema-Challenge" Lizenzgebühren für die Nutzung des Liedes fordert. Betroffen sind Pfleger, Feuerwehrleute, Polizisten und viele andere. Nun wendet sich eine Sozialarbeiterin in einem Brandbrief an Warner und fordert den Konzern auf, das eingetriebene Geld für die Pandemie-Bekämpfung spenden. [...] Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 866918 | |||
Datum | 15.02.2021 10:25 | 1886 x gelesen | |||
Ich frage mich dabei nur zwei Dinge: Die Jerusalema-Challenge lief ja nicht erst seit Anfang Februar durchs Netz sondern schon im Sommer. Wieso braucht es dann Monate (und viele viele online gestellte Videos), damit auf das Thema Lizenzen aufmerksam gemacht wird? - Ja, ich werfe hier indirekt vor, dass vielleicht erstmal abgewartet wurde, bis sich genug "Doofe" gefunden haben, die man zur Kasse bitten kann. Wieso muss sich YouTube eigentlich nicht an den Lizenzkosten beteiligen? Immerhin sind es doch die Videoplattformen, die damit durch Werbung tatsächlich Geld verdienen. Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 866923 | |||
Datum | 15.02.2021 10:47 | 1956 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian R.Wieso muss sich YouTube eigentlich nicht an den Lizenzkosten beteiligen? Immerhin sind es doch die Videoplattformen, die damit durch Werbung tatsächlich Geld verdienen. Also dazu kann ich sagen: Das sieht das aktuelle Urheberrecht nicht von. Deswegen gibt es eine (mehr oder eher weniger gute) Entwurfsfassung zum neuen Urheberrecht innerhalb der Bundesgesetzgebung. | |||||
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Autor | Stef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern | 866932 | |||
Datum | 15.02.2021 13:46 | 2159 x gelesen | |||
Nicht ganz meine Fachrichtung, aber von mir auch immer in meinen Vorlesungen an Uni und Hochschule angesprochen. Daher ein paar kleine Infos zum Urheberrecht: "Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst zählen insbesondere a) Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme, b) Werke der Musik, c) pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst, d) Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke, e) Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden, f) Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden und g) Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen. Werke sind dabei nur persönliche geistige Schöpfungen." Problematisch für Feuerwehren sind immer wieder Inhalte von e) und f), wenn Webseiten verschönert werden sollen oder Einsatzberichte mit Fremdmaterial aufgepeppt werden. In der voeliegenden Sache geht es im Wesentlichen wohl um b), die Musik. Ich gebe aber zu bedenken, dass wir bei vielen Werken, die dann von den HiOrgs ins Netz gestellt werden auch eigenen Urheberrechte zu c) gibt. Was nicht vorliegt, ist eine Bearbeitung, die nach Urheberrecht auch möglich wäre: "Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt. Die nur unwesentliche Bearbeitung eines nicht geschützten Werkes der Musik wird nicht als selbständiges Werk geschützt." Schließlich wird nicht an der Musik gedreht, sondern nur ein eigenes Werk an das Werk eines Anderen angehängt (Musik mit Tanz verknüpft). Wenn Warner sich meldet, dann müssen wir davon ausgehen, dass Warner die Verwertungsrechts an dem Musikstück erhalten (erworben?) hat. Während die Person des Urhebers nicht geändert werden kann, ist es möglich, die Verwertung vom Urheber auf einen Dritten, meist irgendeinen (Zeitungs-, Buch-, Musik-)Verlag (meist per Vertrag) zu übertragen. Schranken sind dem Urheberrecht durch gesetzlich erlaubte Nutzungen gegeben. Danach heißt es zu öffentlichen Wiedergaben (darum handelt es sich bei YouTube ja wohl): "(1) Zulässig ist die öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes, wenn die Wiedergabe keinem Erwerbszweck des Veranstalters dient, die Teilnehmer ohne Entgelt zugelassen werden und im Falle des Vortrages oder der Aufführung des Werkes keiner der ausübenden Künstler eine besondere Vergütung erhält. Für die Wiedergabe ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Die Vergütungspflicht entfällt für Veranstaltungen der Jugendhilfe, der Sozialhilfe, der Alten- und Wohlfahrtspflege sowie der Gefangenenbetreuung, sofern sie nach ihrer sozialen oder erzieherischen Zweckbestimmung nur einem bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen zugänglich sind. Dies gilt nicht, wenn die Veranstaltung dem Erwerbszweck eines Dritten dient; in diesem Fall hat der Dritte die Vergütung zu zahlen. ... (3) Öffentliche bühnenmäßige Darstellungen, öffentliche Zugänglichmachungen und Funksendungen eines Werkes sowie öffentliche Vorführungen eines Filmwerkes sind stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig." Klartext: Man darf wiedergeben, muss dafür aber eine Vergütung zahlen, da die Videos nicht unter die Ausnahmen der Vergütungsfreiheit fallen. Zudem bedarf es der Zustimmung des Berechtigten. Einziger Knackpunkt könnte sein, dass die HiOrgs eigene Werke ergänzt haben, das aber sowohl in positiver als auch in negativer Hinsicht. Das Werk darf nicht verunstaltet werden (darüber lässt sich in dem ein oder anderen Fall vielleicht streiten), aber vielleicht ist der Tanz auch so ausdrucksvoll, dass die Musik dahinter zurücktritt. Würde aber am Endergebnis nichts machen. Auch wenn viele der HiOrg-Künstler wohl unter die Wohlfahrtspflege fallen könnten, Youtube macht es zu einer Nutzung über einen abgegrenzten Kreis von Personen hinaus, weshalb auch diese Ausnahme nicht zieht. Fazit: Dumm gelaufen. Wenn der Musiker (wie auch immer) einer (kostenfreien) Nutzung für eigene Tanzdarbietungen zugestimmt hätte, gäbe es das Problem nicht, aber vielleicht durfte er das wegen des Verwertungsvertrages auch nicht. Vielleicht lenkt Warner bei einem vernünftigen Shitstorm ein, muss aber nicht sein, insbesondere, wenn das UrhG so streng ist wie bei uns. Schade ist, dass der Verlag nicht der üblichen Praxis gefolgt ist, nach der solche Bearbeitungen (Ergänzung eigener urheberrechtlich zu wertenden Bestandteile) eher als Werbung für das eigene Musikstück gesehen wurden. Viele Verlage habe solche Dinge in der Vergangenheit laufen lassen, rechtlich gesehen waren die Nutzer der Werke von Dritten aber wohl im Unrecht. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 866934 | |||
Datum | 15.02.2021 17:48 | 1784 x gelesen | |||
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 866976 | |||
Datum | 17.02.2021 07:59 | 1459 x gelesen | |||
Guten Morgen -> fireworld.at " Statement & Richtigstellung von Warner Music Central Europa " Nach Rücksprache mit Warner Music Central Europe darf seitens des Konzerns folgende Information weitergegeben werden: Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 867122 | |||
Datum | 21.02.2021 22:09 | 1352 x gelesen | |||
hier mal einige sehr interessante Infos zur Rechtslage bei den Tanzvideos mit der Musik. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 867203 | |||
Datum | 24.02.2021 21:08 | 1249 x gelesen | |||
Es handelt sich hier NICHT! um Abmahnungen, sondern um die Einforderung von Lizenzgebühren für die Verwendung eines Musikstücks in einem Film. Es geht also nicht darum, dass sich Anwälte bereichern, sondern das Geld geht an die Künstler bzw. deren Verlage. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 867802 | |||
Datum | 16.03.2021 00:12 | 1104 x gelesen | |||
... Das nordrhein-westfälische Innenministerium hat für Videos der Polizei im Rahmen der "Jerusalema Challenge" 2675 Euro an Lizenzgebühren an Warner Music gezahlt. ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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