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ThemaJerusalema-Challenge -> Abmahnungen16 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • Hintergrundinfos zum Song "Jerusalema"
  • Polizei NRW
  •  
    AutorRobi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen866840
    Datum11.02.2021 16:197882 x gelesen
    Es geht wohl um die Welt: Die Jerusalema-Challange. Auch viele Feuerwehren, Rettungsdienste, etc. haben teilgenommen und entsprechende Videos hochgeladen.

    Nun bin ich aber über ein Video eines Rechtsanwalts auf Facebook [1] auf möglicherweise existierende Abmahungen von Organisationen durch die Rechteinhaber des Musiktitels (Warner Music) in bis zu 4-stelliger Höhe aufmerksam geworden.
    Von rechtlicher Seite klar gedeckt, aber ethisch (mMn!) fragwürdig.

    Gibt es vielleicht von anderen schon mehr Infos?

    [Anmerkung vom Modererator: Link entfernt - neuer Link wird später ergänzt]

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP866842
    Datum11.02.2021 16:374307 x gelesen
    Eine andere Quelle wäre hilfreich. Nicht wegen FB.
    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg866844
    Datum11.02.2021 16:474200 x gelesen
    hallo,

    wir sind daran ...

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg866852
    Datum11.02.2021 21:483998 x gelesen
    hallo,

    zu dem Link der im vorherigen Beitrag gepostet wurde. Die Stellungnahme in dem Video ist tendenziell und nicht neutral.

    Inzwischen gibt es bessere Infos

    hier eine Stellungnahme vom Verband der Feuerwehren in NRW e. V. - VdF NRW


    Beteiligung an Tanzchallenges u. ä.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    derzeit kursieren im Internet und in den sozialen Medien diverse Challenges, an denen sich nicht nur Privatpersonen, sondern teilweise auch Organisationen, Körperschaften und Dienststellen beteiligen. Häufig geschieht dies im inhaltlichen Zusammenhang mit dem gemeinsamen Trotzen gegenüber der derzeitigen Pandemie. Unter anderem ist eine Tanzchallenge mit dem Titel Jerusalema derzeit en vogue; daran haben sich auch bereits zahlreiche Firmen und Organisationen, aber auch Dienststellen z. B. von Feuerwehren beteiligt.

    In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass derzeit Anfragen von Seiten des Rechteinhabers an diesem Musiktitel an Dienstherren versendet werden bzgl. der Verwendung sowie der Rechteherkunft zur Verwendung des Titels Jerusalema. Sofern diese Rechte nicht nachgewiesen werden können, was der Regelfall sein dürfte, erhalten die Dienstherren ein Angebot mit z. B. Lizenzgebühren in vierstelliger Höhe.

    Vor diesem Hintergrund sollte immer dann, wenn Fragen bzgl. Nutzungsrechten ungeklärt sind, individuell geprüft werden, ob eine Beteiligung an solchen Challenges trotz eines daraus resultierenden finanziellen Risikos sinnvoll ist. Ähnliche Fragen können bzgl. der Nutzungsrechte an Fotos bestehen.

    Ich bitte Sie um Kenntnisnahme und ggf. weitere geeignete Verteilung in Ihrem Zuständigkeitsbereich.


    Herzliche Grüße

    Verband der Feuerwehren in NRW e. V. - VdF NRW


    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorRobi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen866853
    Datum11.02.2021 22:463781 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Die Stellungnahme in dem Video ist tendenziell und nicht neutral.

    Meinst du "tendenziös"? Ansonsten stimme ich da zu - deswegen hielt ich mich da auch sehr wage und hate gehofft, dass es irgendwo vielleicht sogar "Betroffene" gibt.

    Aber so wie sich die Stellungnahme der VdF liest, stimmt es ja schon, dass Abmahnungen verschickt wurden.....

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg866887
    Datum13.02.2021 01:323109 x gelesen
    Alle tanzten zum Anti-Corona-Song: Musik-Riese will nun Geld von Polizei und Feuerwehr

    Polizisten, Feuerwehrleute und Pflegerinnen in ganz Deutschland tanzten zum Lied ´Jerusalema´ gegen den Corona-Frust an. Jetzt werden ihre Internet-Videos zum finanziellen Problem: Der Konzern Warner Music fordert nachträglich Lizenzgebühren für die Nutzung des Titels. Das NRW-Innenministerium hat nach FOCUS-Online-Informationen bereits gezahlt. Warner verteidigt sein Vorgehen.

    FOCUS Online

    hallo,

    jetzt rollt die Welle ...

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg866915
    Datum15.02.2021 08:232247 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Robin B.

    Gibt es vielleicht von anderen schon mehr Infos?


    z.B.:

    -> Fireworld.at " Warner Music fordert Geld für Jerusalema-Flasmob-Videos von Feuerwehren, Polizei und Co. Skandal oder Schuld der User? "

    [...] Es bleibt anzuwarten

    Es bleibt wohl abzuwarten, was sich hier wie weiter entwickelt. Einmal mehr sollte es aber in Erinnerung rufen, dass das Internet nichts desto trotz kein kostenloser Selbstbedienungsladen ist. Egal, ob Bilder oder Musik . Und egal, ob für Challenge-Musik, Jahresbericht oder sonstiger Produktion. Egal, ob groß oder klein. [...]



    Noch eine Meinung:

    -> Fokus.de "Schämen Sie sich!": Sozialarbeiterin schreibt im "Jerusalema"-Streit Wutbrief an Warner

    FOCUS Online enthüllte, dass der Musikkonzern Warner von Teilnehmern der "Jerusalema-Challenge" Lizenzgebühren für die Nutzung des Liedes fordert. Betroffen sind Pfleger, Feuerwehrleute, Polizisten und viele andere. Nun wendet sich eine Sozialarbeiterin in einem Brandbrief an Warner und fordert den Konzern auf, das eingetriebene Geld für die Pandemie-Bekämpfung spenden. [...]



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg866918
    Datum15.02.2021 10:251886 x gelesen
    Ich frage mich dabei nur zwei Dinge:
    Die Jerusalema-Challenge lief ja nicht erst seit Anfang Februar durchs Netz sondern schon im Sommer. Wieso braucht es dann Monate (und viele viele online gestellte Videos), damit auf das Thema Lizenzen aufmerksam gemacht wird? - Ja, ich werfe hier indirekt vor, dass vielleicht erstmal abgewartet wurde, bis sich genug "Doofe" gefunden haben, die man zur Kasse bitten kann.

    Wieso muss sich YouTube eigentlich nicht an den Lizenzkosten beteiligen? Immerhin sind es doch die Videoplattformen, die damit durch Werbung tatsächlich Geld verdienen.

    Christian Rosenau

    Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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    AutorRobi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen866923
    Datum15.02.2021 10:471956 x gelesen
    Geschrieben von Christian R.Wieso muss sich YouTube eigentlich nicht an den Lizenzkosten beteiligen? Immerhin sind es doch die Videoplattformen, die damit durch Werbung tatsächlich Geld verdienen.

    Also dazu kann ich sagen: Das sieht das aktuelle Urheberrecht nicht von. Deswegen gibt es eine (mehr oder eher weniger gute) Entwurfsfassung zum neuen Urheberrecht innerhalb der Bundesgesetzgebung.

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    AutorStef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern866932
    Datum15.02.2021 13:46   2159 x gelesen
    Nicht ganz meine Fachrichtung, aber von mir auch immer in meinen Vorlesungen an Uni und Hochschule angesprochen. Daher ein paar kleine Infos zum Urheberrecht:

    "Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst zählen insbesondere a) Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme, b) Werke der Musik, c) pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst, d) Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke, e) Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden, f) Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden und g) Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
    Werke sind dabei nur persönliche geistige Schöpfungen."
    Problematisch für Feuerwehren sind immer wieder Inhalte von e) und f), wenn Webseiten verschönert werden sollen oder Einsatzberichte mit Fremdmaterial aufgepeppt werden.
    In der voeliegenden Sache geht es im Wesentlichen wohl um b), die Musik. Ich gebe aber zu bedenken, dass wir bei vielen Werken, die dann von den HiOrgs ins Netz gestellt werden auch eigenen Urheberrechte zu c) gibt.

    Was nicht vorliegt, ist eine Bearbeitung, die nach Urheberrecht auch möglich wäre:
    "Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt. Die nur unwesentliche Bearbeitung eines nicht geschützten Werkes der Musik wird nicht als selbständiges Werk geschützt."
    Schließlich wird nicht an der Musik gedreht, sondern nur ein eigenes Werk an das Werk eines Anderen angehängt (Musik mit Tanz verknüpft).

    Wenn Warner sich meldet, dann müssen wir davon ausgehen, dass Warner die Verwertungsrechts an dem Musikstück erhalten (erworben?) hat. Während die Person des Urhebers nicht geändert werden kann, ist es möglich, die Verwertung vom Urheber auf einen Dritten, meist irgendeinen (Zeitungs-, Buch-, Musik-)Verlag (meist per Vertrag) zu übertragen.

    Schranken sind dem Urheberrecht durch gesetzlich erlaubte Nutzungen gegeben. Danach heißt es zu öffentlichen Wiedergaben (darum handelt es sich bei YouTube ja wohl):
    "(1) Zulässig ist die öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes, wenn die Wiedergabe keinem Erwerbszweck des Veranstalters dient, die Teilnehmer ohne Entgelt zugelassen werden und im Falle des Vortrages oder der Aufführung des Werkes keiner der ausübenden Künstler eine besondere Vergütung erhält. Für die Wiedergabe ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Die Vergütungspflicht entfällt für Veranstaltungen der Jugendhilfe, der Sozialhilfe, der Alten- und Wohlfahrtspflege sowie der Gefangenenbetreuung, sofern sie nach ihrer sozialen oder erzieherischen Zweckbestimmung nur einem bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen zugänglich sind. Dies gilt nicht, wenn die Veranstaltung dem Erwerbszweck eines Dritten dient; in diesem Fall hat der Dritte die Vergütung zu zahlen.
    ...
    (3) Öffentliche bühnenmäßige Darstellungen, öffentliche Zugänglichmachungen und Funksendungen eines Werkes sowie öffentliche Vorführungen eines Filmwerkes sind stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig."
    Klartext: Man darf wiedergeben, muss dafür aber eine Vergütung zahlen, da die Videos nicht unter die Ausnahmen der Vergütungsfreiheit fallen. Zudem bedarf es der Zustimmung des Berechtigten.

    Einziger Knackpunkt könnte sein, dass die HiOrgs eigene Werke ergänzt haben, das aber sowohl in positiver als auch in negativer Hinsicht. Das Werk darf nicht verunstaltet werden (darüber lässt sich in dem ein oder anderen Fall vielleicht streiten), aber vielleicht ist der Tanz auch so ausdrucksvoll, dass die Musik dahinter zurücktritt. Würde aber am Endergebnis nichts machen. Auch wenn viele der HiOrg-Künstler wohl unter die Wohlfahrtspflege fallen könnten, Youtube macht es zu einer Nutzung über einen abgegrenzten Kreis von Personen hinaus, weshalb auch diese Ausnahme nicht zieht.

    Fazit: Dumm gelaufen. Wenn der Musiker (wie auch immer) einer (kostenfreien) Nutzung für eigene Tanzdarbietungen zugestimmt hätte, gäbe es das Problem nicht, aber vielleicht durfte er das wegen des Verwertungsvertrages auch nicht.

    Vielleicht lenkt Warner bei einem vernünftigen Shitstorm ein, muss aber nicht sein, insbesondere, wenn das UrhG so streng ist wie bei uns. Schade ist, dass der Verlag nicht der üblichen Praxis gefolgt ist, nach der solche Bearbeitungen (Ergänzung eigener urheberrechtlich zu wertenden Bestandteile) eher als Werbung für das eigene Musikstück gesehen wurden. Viele Verlage habe solche Dinge in der Vergangenheit laufen lassen, rechtlich gesehen waren die Nutzer der Werke von Dritten aber wohl im Unrecht.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg866934
    Datum15.02.2021 17:481784 x gelesen
    "Jerusalema-Challenge" bei Polizei: NRW zahlt nachträglich Gebühren

    Wenn die Belegschaft ein Tanzvideo zu einem beliebten Popsong online stellt, kann das Lizenzgebühren nach sich ziehen, wie etwa die Polizei in NRW bemerkte.

    heise online

    ....

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg866976
    Datum17.02.2021 07:591459 x gelesen
    Guten Morgen

    -> fireworld.at " Statement & Richtigstellung von Warner Music Central Europa "

    Nach Rücksprache mit Warner Music Central Europe darf seitens des Konzerns folgende Information weitergegeben werden:

    Es ist nicht richtig, dass Warner Music Abmahnungen verschickt hat. Unsere Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass unsere Künstler*innen eine faire Vergütung für die Nutzung ihrer Musik erhalten. In Deutschland, Österreich und der Schweiz müssen Privatpersonen keine Erlaubnis für die Nutzung unserer Musik im Rahmen der Jerusalema Dance Challenge einholen oder kostenpflichtig eine Lizenz erwerben, wenn sie Videos mit unserer Musik in sozialen Medien oder auf Videoplattformen veröffentlichen.
    [...]
    Fireworld.at hat nun auf Rückfrage von Usern nochmals am Vormittag bei Warner Music nachgefragt und sich um die weitere Vorgehensweise für einzelne Feuerwehren, Wachen etc. gestellt bzw. sich nach einer Art Leitfaden erkundigt. Am Nachmittag wurde schließlich mitgeteilt, dass sich betreffende Institutionen am besten an anfrage.lizenz@warnermusic.com wenden möge. Warner Music versichert, dann eine gemeinsame Lösung zu finden.

    Kein Freibrief

    Es sein von Fireworld.at jedoch darauf hingewiesen, dass auch bei einer milden Umgangsweise wie hier das Internet KEIN Freibrief zur Selbstbedienung und Weiternutzung von Material ist. Urheberrecht ist und bleibt Urheberrecht.
    [....]




    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg867122
    Datum21.02.2021 22:091352 x gelesen
    Kompliziertes Recht: Muss ich bei selbstgedrehten Musikvideos zahlen?

    Die "Jerusalema-Challenge" sollte die Stimmung aufhellen. Doch viele Teilnehmer bekamen eine Rechnung. Muss man für Videos auf YouTube und Co. extra bezahlen?

    heise online

    hallo,

    hier mal einige sehr interessante Infos zur Rechtslage bei den Tanzvideos mit der Musik.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken867203
    Datum24.02.2021 21:081249 x gelesen
    Es handelt sich hier NICHT! um Abmahnungen, sondern um die Einforderung von Lizenzgebühren für die Verwendung eines Musikstücks in einem Film. Es geht also nicht darum, dass sich Anwälte bereichern, sondern das Geld geht an die Künstler bzw. deren Verlage.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg867802
    Datum16.03.2021 00:121104 x gelesen
    Copyright Challenge

    law blog

    hallo,

    ... Das nordrhein-westfälische Innenministerium hat für Videos der Polizei im Rahmen der "Jerusalema Challenge" 2675 Euro an Lizenzgebühren an Warner Music gezahlt. ...

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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     11.02.2021 16:19 Robi7n B7., Braunschweig
     11.02.2021 16:37 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     11.02.2021 16:47 Jürg7en 7M., Weinstadt
     11.02.2021 21:48 Jürg7en 7M., Weinstadt
     11.02.2021 22:46 Robi7n B7., Braunschweig
     13.02.2021 01:32 Jürg7en 7M., Weinstadt
     15.02.2021 08:23 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     15.02.2021 10:25 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
     15.02.2021 10:47 Robi7n B7., Braunschweig
     15.02.2021 13:46 Stef7an 7R., Papendorf
     15.02.2021 17:48 Jürg7en 7M., Weinstadt
     17.02.2021 07:59 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     21.02.2021 22:09 Jürg7en 7M., Weinstadt
     24.02.2021 21:08 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
     16.03.2021 00:12 Jürg7en 7M., Weinstadt
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