News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Feuerwehrführerschein, war: EURO 5 vs EURO 6 bei Löschfahrzeugen | 46 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 866373 | |||
Datum | 04.02.2021 09:17 | 3705 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Den kostengünstigen Feuerwehrführerschein halten unter den Forumsteilnehmern die meisten für den Untergang des Abendlandes*, Nein, ist er nicht, er ist aber der m.E. völlig untaugliche Versuch, Fahrer mit dem höchsten Risiko (Einsatzfahrten haben die weitaus meisten Unfälle!) mit einer Schnellbleiche auf die Menschheit loszulassen, die dann auch noch - je nach Ausführung - jemand verantworten soll(te), der vom Ausbilden auf KFZ keine Ahnung hat... Ist das kein Problem, so war und ist die Verschärfung der Führerscheinregeln politisch nur eine Bevorzugung/Förderung der Fahrschulen und Prüfungsorganisationen und die vereinfachten Regeln für die Fw der Versuch, dabei die Gemeindekassen zu entlasten (wobei die teureren und größeren Autos ja meist irgendwie kein Problem sind...), ist das ein Problem, ist es zu unterlassen. Alles andere dazu steht in zig Diskussionen zum Thema hier im Forum... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
| |||||
Autor | Cars8ten8 G.8, Dormagen / NRW | 866379 | |||
Datum | 04.02.2021 09:58 | 2445 x gelesen | |||
Bisher war das Thema für viele Hilfsorganisationen bei den organisationseigenen Fahrzeugen ja noch nicht sehr problematisch. Entweder man hatte wenige C1/CE-Fahrzeuge für die genügend Fahrer vorhanden waren, oder es waren zumindest keine Fahrzeuge für den ersten Abmarsch. Unsere letzte "Neubeschaffung" war in 2014 ein VW-Amarok als Allrad-Zugfahrzeug für unseren Bootstrupp. Diesen gibt es ja nicht mehr. in 3-5 Jahren steht sicher die nächste Beschaffung eines Fahrzeuges an. Wenn ich dann sehe, dass ein 3,5-To-Allrad-Sprinter ab Werk nur eine Zuladung von 1050kg hat, dann bleibt für Fahrzeugausstattung, min. 5 Mann Besatzung (beim überörtlichen Einsatz mit Gepäck), Ausrüstung und ein bisschen Rettungsgerät kaum Reserve. Bis zur Beschaffung werden die Fahrzeuge sicher nicht leichter. Also wird selbst unser einfachstes Nicht-Sonderfahrzeug zukünftig einen C1 und mit Boot dran einen C1E-Führerschein benötigen. Hier wäre eine billigere Lösung wünschenswert. Gerne mit Fahrschulausbildung und Zweckbindung. Aber über 1000 EUR für jeden Fahrer auszugeben, denen wir in den letzten Jahren schon den E-Teil vom BE bezahlt haben.......das wäre nicht meine Wunschlösung. DLRG Ortsgruppe Dormagen e.V. www.dlrg-dormagen.de | |||||
| |||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 866380 | |||
Datum | 04.02.2021 10:10 | 2353 x gelesen | |||
Geschrieben von Carsten G.Hier wäre eine billigere Lösung wünschenswert. Gerne mit Fahrschulausbildung und Zweckbindung. und das ist die unsinnigste Lösung überhaupt.. die spart letztlich nur dem Träger Geld, bringt aber nichts für die Fahrpraxis... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
| |||||
Autor | Cars8ten8 G.8, Dormagen / NRW | 866382 | |||
Datum | 04.02.2021 10:24 | 2250 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich C.bringt aber nichts für die Fahrpraxis Wäre also keine Verschlechterung der Situation. Ausgebildet und geschult haben wir unsere Fahrer letztlich schon immer selbst. Nur dass die formale Erlaubnis (Führerschein) halt schon da war. Aber keiner unserer Helfer fährt privat ein Fahrzeug über 3,5 to und regelmäßig einen 2to Anhänger als Zug mit ca. 13m Länge. Also gibt und gab es niemals relevante private Fahrpraxis. Ist bei meinem Kl.3-Führerschein (Prüfung auf einen Golf3) auch nicht anders gewesen. Da müssen und mussten wir schon immer für die notwendige Fahrpraxis sorgen und unsere Fahrer mit Augenmaß auswählen. Letztlich werden wir es nicht ändern, Zuschüsse wird es keine geben und Vereinfachungen sind auch nicht zu erwarten. Bei den Gemeinden ist es nur eine Entscheidung OB die Feuerwehr die Führerscheine bekommt. Bei den Hilfsorganisationen ist die Frage WO das Geld herkommen soll, wenn es schlicht nicht da ist. DLRG Ortsgruppe Dormagen e.V. www.dlrg-dormagen.de | |||||
| |||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 866383 | |||
Datum | 04.02.2021 10:28 | 2279 x gelesen | |||
Geschrieben von Carsten G.Wäre also keine Verschlechterung der Situation. Doch, weil zumindest im Zugfahrzeug in der bisherigen Größe ErFAHRungen vorliegen - und kleinere Anhänger werden die auch schon mal ziehen... Geht man jetzt da drüber ist das schon eine Nummer... ja, die modernen Transporter sind leichter zu fahren, ABER auch viel schneller sehr schnell - und Massenträgheit bleibt ... Geschrieben von Carsten G. Letztlich werden wir es nicht ändern, Zuschüsse wird es keine geben und Vereinfachungen sind auch nicht zu erwarten. Bei den Gemeinden ist es nur eine Entscheidung OB die Feuerwehr die Führerscheine bekommt. Bei den Hilfsorganisationen ist die Frage WO das Geld herkommen soll, wenn es schlicht nicht da ist. 1. wer kauft die Autos? 2. ggf. splitten, also z.B. ein Zugfahrzeug mit 3,5 t mit weniger Besatzung und 2. Fahrzeug (dann auch Redundanz) hinterher mit Personal.. 3. Wenn keiner Interesse hat: Einstellen... so bitter das für das Hobby oder den Auftrag ist, wenn den keiner haben will, ist er auch nichts wert... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
| |||||
Autor | Timo8 S.8, Alzey / RLP | 866385 | |||
Datum | 04.02.2021 10:46 | 2113 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Carsten G. Bisher war das Thema für viele Hilfsorganisationen bei den organisationseigenen Fahrzeugen ja noch nicht sehr problematisch. Entweder man hatte wenige C1/CE-Fahrzeuge für die genügend Fahrer vorhanden waren, oder es waren zumindest keine Fahrzeuge für den ersten Abmarsch. Nur weil es "noch" nicht problematisch war bedeutet aber nicht das die Entwicklung das viele Fahrzeuge mit <3,5t nicht mehr (vernünftig) darstellbar sind nicht schon sehr lange absehbar war. Gruß Timo | |||||
| |||||
Autor | Tobi8as 8B., Dortmund / Deutschland | 866388 | |||
Datum | 04.02.2021 10:56 | 2119 x gelesen | |||
Jetzt habe ich mir gerade sehr umfangreich und ausführlich zum Thema Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht im Bereich BOS mit einem abgespalteten Thread geäußert und die Problematik Feuerwehrführerschein gear nicht berücksichtigt. Aber vergleicht gerne hier http://www.feuerwehr-forum.de/index.php?n=866386 Ich schreibe hier nur meine private Meinung, nie im Namen meiner Firma oder Feuerwehr | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 866390 | |||
Datum | 04.02.2021 11:35 | 2097 x gelesen | |||
Hallo, ich wollte eigentlich jetzt keine neuerliche Diskussion darüber lostreten, denn das wurde ja eigentlich schon zur Genüge hier behandelt, wirklich geändert hat sich da aber eigentlich nichts mehr in den letzten Jahren. Geschrieben von Ulrich C. Nein, ist er nicht, er ist aber der m.E. völlig untaugliche Versuch, Fahrer mit dem höchsten Risiko (Einsatzfahrten haben die weitaus meisten Unfälle!) mit einer Schnellbleiche auf die Menschheit loszulassen, die dann auch noch - je nach Ausführung - jemand verantworten soll(te), der vom Ausbilden auf KFZ keine Ahnung hat... Auch das kann man wieder von verschiedenen Seiten betrachten. Bis 1998 wurde man mit der Klasse 3 auf alles bis 7,5t, bestimmte Gespanne bis über 18t, losgelassen, obwohl man eine Ausbildung bestenfalls auf einem damals weniger als 1t wiegenden Golf II gemacht hatte. Das dann noch zu einer Zeit, als es im Bereich 7,5t praktisch üblicherweise nur "echte" LKW und keine aufgepimpten Kleintransporter mit PKW-ähnlicher Bedienung gab. Komischerweise sind mir aus der Zeit jetzt auch nicht hunderte Unfälle aufgrund ungeübter Fahrer bekannt. Und das in einer Zeit, wo ABS, ESP und ähnliches noch nicht selbstverständlich war. Und ob weniger Motorleistung da sicherer war, sei mal dahingestellt. Ich kenne auch Fahrer, die schwächere Motorleistung durch gewagtere Fahrweise ausgleichen wollen ("wer bremst, verliert")... Wenn ich so an meine Fahrschulausbildung und auch auf die Schilderungen von Kollegen und Bekannten schaue, wurde bisher nur von einem einzigen mir bekannten Fahrlehrer bei der LKW-Ausbildung (in dem Fall war's Klasse CE, der Ausbilder war Fahrlehrer bei der BW und nebenbei auch zivil, ich vermute mal, seine Vermittlung der Technik lag nur an seiner BW-Fahrlehrerausbildung) überhaupt was von Technik erwähnt und geschult, die anderen (insbesondere beim 3er, später aber auch bei der Klasse C) ging es da nur um die Verkehrsregeln. Fahrzeugtechnik oder fahrzeugspezifische Besonderheiten praktisch gleich null, von den paar Dingen der Abfahrtskontrolle mal abgesehen. Mit ein paar technisch versierten, auch in allgemeiner Ausbildung fähigen Personen sehe ich da ehrlichgesagt nicht, was der Standard-Fahrlehrer da an besonderem Wissen vermitteln würde, was ein entsprechender Ausbilder bei der FW nicht kann. Im Gegenteil, die feuerwehrspezifischen Dinge kann ein Ausbilder mit Feuerwehr-Hintergrund deutlich besser vermitteln. Sinnvoll wäre aber sicherlich, wenn es für solche Ausbilder auch entsprechende Lehrgänge gäbe, haben wir ja bei Kreisausbildern auch. Geschrieben von Ulrich C. Ist das kein Problem, so war und ist die Verschärfung der Führerscheinregeln politisch nur eine Bevorzugung/Förderung der Fahrschulen und Prüfungsorganisationen Hauptsächlich war das schlicht und einfach eine EU-weite Anpassung der Regelungen. Meines Wissens war Deutschland schon lange das einzige Land, in dem der PKW-Führerschein nicht bis 3,5 sondern bis 7,5t ging. Geschrieben von Ulrich C. und die vereinfachten Regeln für die Fw der Versuch, dabei die Gemeindekassen zu entlasten (wobei die teureren und größeren Autos ja meist irgendwie kein Problem sind...), Exakt so ist es. Ich sehe allerdings, wenn ich so die Preisentwicklung bei Feuerwehrfahrzeugen sehe, nicht ein wirkliches Problem, "echte" Führerscheine zu bezahlen. Leider gibt es aber Kommunen, die das wohl anders sehen oder immer noch der Meinung sind, Führerscheinausbildung muss nicht seitens des Trägers der Feuerwehr bezahlt werden. Gruß, Michael | |||||
| |||||
Autor | Timo8 S.8, Alzey / RLP | 866391 | |||
Datum | 04.02.2021 12:13 | 2001 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael W. Leider gibt es aber Kommunen, die das wohl anders sehen oder immer noch der Meinung sind, Führerscheinausbildung muss nicht seitens des Trägers der Feuerwehr bezahlt werden. was ja dann ganz alleine das Problem von den entsprechenden Kommunen ist, Thema Leistungsfähige Feuerwehr und so. Für mich ist es schwer nachvollziehbar warum man vom gewerblichen Kraftfahrer (der entweder bereits reichlich Fahrpraxis besitzt oder relativ schnell erlangt) mehr Ausbildung fordern sollte als vom Gelegenheitsfahrer der vielleicht nur ein paar wenige male im Jahr ein entsprechendes Fahrzeug bewegt. Gruß Timo | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 866393 | |||
Datum | 04.02.2021 13:00 | 1914 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Timo S. Für mich ist es schwer nachvollziehbar warum man vom gewerblichen Kraftfahrer (der entweder bereits reichlich Fahrpraxis besitzt oder relativ schnell erlangt) mehr Ausbildung fordern sollte als vom Gelegenheitsfahrer der vielleicht nur ein paar wenige male im Jahr ein entsprechendes Fahrzeug bewegt. Der gewerbliche Fahrer braucht je nach Gewerbe ja noch weitere Ausbildung, damit er überhaupt fahren darf (Stichwort Berufskraftfahrerquali). Die braucht man aber nicht für alle Berufe, in denen man LKW fährt. Die Führerscheinausbildung selbst für C1/C1E (wenn man denn den E braucht) geht jetzt auch nicht so weit in die Tiefe, als dass ich die für die Feuerwehr nicht bei entsprechend organisierter Ausbildung auch auf entsprechendem Qualitätsniveau abbilden könnte. Wenn wir mal auf die praktische Ausbildung schauen, so ist in RLP zumindest (sollte aber inzwischen doch in anderen BL ähnlich oder gleich sein) beim FW-FS für 7.5t die Pflichtstundenzahl von 6 Ausbildungsstunden (je 45min) vorgegeben. Dazu noch die Prüfungsfahrt. Damit darf man Solofahrzeuge bis 7,5t (also vergleichbar dem C1) und Gespanne bis 7,5t (also deutlich weniger als beim C1E, eher mit dem BE vergleichbar, wobei es hier nur um das Zuggesamtgewicht geht und das Zugfahrzeug auch mehr als 3,5t haben darf) fahren. Im zivilen Bereich sind da für C1 alleine 5, für C1+C1E 8 Stunden als Mindestumfang vorgesehen. Liegt so weit gar nicht auseinander. Was fehlt, ist die Theorieausbildung, die aber zu einem Großteil nur Grundstoff, also Wiederholung des bei Klasse B erlernten ist. Nur 4 Doppelstunden sind Zusatzstoff, da beim C1E im Gegensatz zum FW-FS aber durchaus auch mal luftgebremste Anhänger zum Einsatz kommen, muss man den Teil da noch abziehen. Wenn man also qualitativ vernünftig ausbildet, und das gehört meiner Meinung nach genauso zentral geregelt wie andere Feuerwehrlehrgänge auch, sehe ich da keine Nachteile gegenüber einer zivilen Fahrerlaubnis. Gruß, Michael | |||||
| |||||
Autor | Ingo8 z.8, Salzhausen / Niedersachsen | 866397 | |||
Datum | 04.02.2021 13:37 | 1838 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Hauptsächlich war das schlicht und einfach eine EU-weite Anpassung der Regelungen. Ja, allerdings wurden die dann so umgesetzt, das Fahrschulen und Prüforganisationen maximal viel Rausholen können. IMHO wäre es aus Sicht der EU Richtlinien möglich gewesen - nur die zusätzliche Theorie zu prüfen - ein kleineres Fahrschulfahrzeug zu wählen (4,5 anstelle 5,5 to) - C1 und E in einer Prüfung zu kombinieren Wäre besser für den Handwerker mit seinem Transporter und besser für FF und Hiorg wenn man preiswerter als derzeit zu einem vollwertigen Führerschein kommt. | |||||
| |||||
Autor | Tobi8as 8B., Dortmund / Deutschland | 866398 | |||
Datum | 04.02.2021 13:54 | 1837 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.ich wollte eigentlich jetzt keine neuerliche Diskussion darüber lostreten, denn das wurde ja eigentlich schon zur Genüge hier behandelt, wirklich geändert hat sich da aber eigentlich nichts mehr in den letzten Jahren. Warum denn nicht? Geschrieben von Michael W. Auch das kann man wieder von verschiedenen Seiten betrachten. Bis 1998 wurde man mit der Klasse 3 auf alles bis 7,5t, bestimmte Gespanne bis über 18t, losgelassen, obwohl man eine Ausbildung bestenfalls auf einem damals weniger als 1t wiegenden Golf II gemacht hatte. Das dann noch zu einer Zeit, als es im Bereich 7,5t praktisch üblicherweise nur "echte" LKW und keine aufgepimpten Kleintransporter mit PKW-ähnlicher Bedienung gab. Komischerweise sind mir aus der Zeit jetzt auch nicht hunderte Unfälle aufgrund ungeübter Fahrer bekannt. Und das in einer Zeit, wo ABS, ESP und ähnliches noch nicht selbstverständlich war. Und ob weniger Motorleistung da sicherer war, sei mal dahingestellt. Ich kenne auch Fahrer, die schwächere Motorleistung durch gewagtere Fahrweise ausgleichen wollen ("wer bremst, verliert")... Es ist schwierig in diesem Thema, aber wenn die Unfallzahlen vergleichen, aber wir haben die getöteten im Straßenverkehr von ~20.000 pro Jahr in den 1970gern zu ~3.000 pro Jahr heute entwickelt, obwohl die Anzahl der zugelassenen Kraftfahrzeuge und der Verkehrsdichte (Transit aus Osteuropa) in der selben Zeit massiv zugenommen hat Natürlich gibt es nicht den einen Faktor dafür, die Technik ist besser geworden, ABS, ESP, Notbremsassistent, Airbag, etc Aber es gab auch Gurtpflicht, Helmpflicht, Pflicht für Kindersitz, Zone 30 Notrufsäulen entlang der Autobahn Aber auch mehr Rettungswagen, RTH, Notärzte, besser ausgebildetes Personal, aber auch motorisierte Feuerwehr und schnellere Alarmierung, einheitliche Notrufnummer 112, bessere Ausrüstung bei der Feuerwehr Aber auch die Fahrausbildung wurde angepasst, umfangreicher in Theorie und Praxis und umfangreucher in der Prüfung Die Reduzierung der Klasse B auf 3,5t wird auch eine Rolle gespielt haben Auch die Berufskraftfahrer Qualifizierung wird sich positiv ausgewirkt haben. Geschrieben von Michael W. Wenn ich so an meine Fahrschulausbildung und auch auf die Schilderungen von Kollegen und Bekannten schaue, wurde bisher nur von einem einzigen mir bekannten Fahrlehrer bei der LKW-Ausbildung (in dem Fall war's Klasse CE, der Ausbilder war Fahrlehrer bei der BW und nebenbei auch zivil, ich vermute mal, seine Vermittlung der Technik lag nur an seiner BW-Fahrlehrerausbildung) überhaupt was von Technik erwähnt und geschult, die anderen (insbesondere beim 3er, später aber auch bei der Klasse C) ging es da nur um die Verkehrsregeln. Fahrzeugtechnik oder fahrzeugspezifische Besonderheiten praktisch gleich null, von den paar Dingen der Abfahrtskontrolle mal abgesehen. Mit ein paar technisch versierten, auch in allgemeiner Ausbildung fähigen Personen sehe ich da ehrlichgesagt nicht, was der Standard-Fahrlehrer da an besonderem Wissen vermitteln würde, was ein entsprechender Ausbilder bei der FW nicht kann. Im Gegenteil, die feuerwehrspezifischen Dinge kann ein Ausbilder mit Feuerwehr-Hintergrund deutlich besser vermitteln. Sinnvoll wäre aber sicherlich, wenn es für solche Ausbilder auch entsprechende Lehrgänge gäbe, haben wir ja bei Kreisausbildern auch. Ja leider gibt es einige schlechte Fahrlehrer, wobei ich im Bereich C und D Ausbildung eher die Erfahrung gemacht habe, das man dort eher die Kompetenten Kollegen antrifft, aber es ist halt wie in jeder Branche auch, es gibt die guten und es gibt die schlechten. Generell ist das geschilderte eher ein Problem der Fahrschülerausbildungsordnung und des Geldes, es wird nur das mindestens und gesetzlich nötige geforfert und bezahlt. Ich finde es aber vermessen zu behaupten mit einem angepassten Kreisausbilder-Lehrgang könnte man besser Technik ausbilden als ein Fahrlehrer, dee bis dahin mindestens für BE und CE zwei Vollzeitkurse Ausbildung, für CE unter anderem 2 Monate und für BE und CE jewwils praktisch, schriftlich und mündlich geprüft wurde und eine Lehrprobe abgelegt hat. Wir können gerne über die Fahrschülerausbildungsordnung weiter diskutieren und warum manche Inhalte zu kurz kommen, oder über die Fahrschüler die zusätzliche Angebote nicht annehmen oder Zahlungsträger, die diese nicht bezahlen wollen oder auch über Fahrschüler die nicht regelmäßig zum Theorieunterricht kommen und Themen verpassen und andere doppelt mitmachen. Es gibt immer zwei Seiten einer Medaille. Geschrieben von Michael W. Hauptsächlich war das schlicht und einfach eine EU-weite Anpassung der Regelungen. Meines Wissens war Deutschland schon lange das einzige Land, in dem der PKW-Führerschein nicht bis 3,5 sondern bis 7,5t ging. Und Deutschland hat dafür jährlich Strafe an die EU gezahlt Und Deutschland hat schon mit Klasse L und T seinen Landwirten Geschenke gemacht, auch das C1 möglich ist in Deutschland ist ein Geschenk, in einigen Ländern gibt es nur C/CE zu erwerben. Dazu noch Feuerwehrführerschein in jedem Bundesland anders geregelt und B96, wir sind sehr großzügig wenn es um Fahrerlaubnis geht, meiner Meinung nach zu großzügig. Geschrieben von Michael W. Exakt so ist es. Ich sehe allerdings, wenn ich so die Preisentwicklung bei Feuerwehrfahrzeugen sehe, nicht ein wirkliches Problem, "echte" Führerscheine zu bezahlen. Leider gibt es aber Kommunen, die das wohl anders sehen oder immer noch der Meinung sind, Führerscheinausbildung muss nicht seitens des Trägers der Feuerwehr bezahlt werden. So sieht's aus, die Kosten sind absolut überschaubar und bei einer Kooperation mit einer Fahrschule kann man sogar eine separate Preisliste aushandeln, wenn man eine jährliche Abnahme, gerne zu bestimmten Zeiten, garantiert. Ich schreibe hier nur meine private Meinung, nie im Namen meiner Firma oder Feuerwehr | |||||
| |||||
Autor | Tobi8as 8B., Dortmund / Deutschland | 866401 | |||
Datum | 04.02.2021 15:13 | 1854 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Der gewerbliche Fahrer braucht je nach Gewerbe ja noch weitere Ausbildung, damit er überhaupt fahren darf (Stichwort Berufskraftfahrerquali) Korrekt Geschrieben von Michael W. Die braucht man aber nicht für alle Berufe, in denen man LKW fährt. Bei erstem Stimme ich zu, bei zweitem nicht. Alleine das Fehlen einer Prüfung in einigen Bundesländern sehe ich problematisch Geschrieben von Michael W. Wenn wir mal auf die praktische Ausbildung schauen, so ist in RLP zumindest (sollte aber inzwischen doch in anderen BL ähnlich oder gleich sein) beim FW-FS für 7.5t die Pflichtstundenzahl von 6 Ausbildungsstunden (je 45min) vorgegeben. Dazu noch die Prüfungsfahrt. Damit darf man Solofahrzeuge bis 7,5t (also vergleichbar dem C1) und Gespanne bis 7,5t (also deutlich weniger als beim C1E, eher mit dem BE vergleichbar, wobei es hier nur um das Zuggesamtgewicht geht und das Zugfahrzeug auch mehr als 3,5t haben darf) fahren. Für RLP kenne ich das nicht genau, klingt aber erstmal nach recht wenig, zumindest eine Prüfungsfahrt gibt es, wie ist denn da der zeitliche Umfang, welche Fahraufgaben werden verlangt und gibt es auch eine Abfahrtkontrolle? Die Theorie fällt scheinbar komplett weg, klingt nach sehr Schmalspur für mich, vor allem da meist Gelegenheitsfahrer so sehr auf Schmalspur ausgebildet werden. Geschrieben von Michael W. Im zivilen Bereich sind da für C1 alleine 5, für C1+C1E 8 Stunden als Mindestumfang vorgesehen. Liegt so weit gar nicht auseinander. Was fehlt, ist die Theorieausbildung, die aber zu einem Großteil nur Grundstoff, also Wiederholung des bei Klasse B erlernten ist. Nur 4 Doppelstunden sind Zusatzstoff, da beim C1E im Gegensatz zum FW-FS aber durchaus auch mal luftgebremste Anhänger zum Einsatz kommen, muss man den Teil da noch abziehen Das ist so nicht korrekt und spiegelt auch das fehlerhafte Verständnis der besonderen Ausbildungsfahrten oder auch Pflichtfahrstunden genannt wieder. Für die Erweiterung von B auf C1 und von C1 auf C1E sind jeweils insgesamt 5 besondere Ausbildubgsfahrten vorgeschrieben, drei mal 45 Minuten, davon mindestens 90 Minuten am Stück auf Bundes- oder Landstraße, einmal zu 45 Minuten auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen und einmal 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit, es kann auch C1 und C1E gemeinsam erworben werden, dann reduzieren sich die besonderen Ausbildubgsfahrten, soll müssen jetzt 45 Minuten Bundes-/Landstraße und 45 Minuten Autobahnen/ Kraftfahrstraßen und mit dem C1E Zug dreimal 45min, wieder einmal mindestens 90 min am Stück auf Bundes-/ Landstraße, einmal 45 min Autobahn/Kraftfahrstraßen und einmal 90 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit absolviert werden. Kurz gesagt 3/1/1 solo C1, 3/1/1 C1E und C1 und C1E gemeinsam 4/2/2 (anstelle von 6/2/2), bei der gemeinsamen Ausbildung müssen alle C1 und C1E besonderen Ausbildungsfahrten vor der C1 Prüfung absolviert worden sein. Vor diesen besonderen Ausbildubgsfahrten ist eine Grundausbildung zwingend nötig, hier gibt es keine Vorgabe, ein begabter und talentierter Fahrschüler könnte nach 45 Minuten Übungsstunde theoretisch bereits mit den besonderen Ausbildubgsfahrten beginnen, die Grundausbildung beinhaltet aber auch die vorgeschriebenen Grundfahraufgaben, diese muss der Schüler kennen uns beherrschen ehe die besonderen Ausbildubgsfahrten beginnen, diese stellen den Abschluss der Ausbildung da. In der Regel folgt noch eine Prüfungsvorbereitung. Man muss also die besonderen Ausbildubgsfahrten immer plus Grundausbildung und Prüfungsvorbereitung betrachten, im C1 und C1E Bereich kann man durchschnittlich je 5 Übungsstunden zusätzlich zu den besonderen Ausbildungsfahrten einplanen. Zusätzlich schreibt die Fahrschülerausbildungsordnung im §5 (3) eine praktische Unterweisung für die Klasse C1 und C1E am Fahrzeug vor in der die Erkennung und Behebung technischer Mängel zu vermitteln ist. So kommt man bei C1 durchschnittlich auf 1 UW 5 ÜST 3 ÜL 1 AB 1 NF 1 Prüfung zu 85 Minuten, davon 70 Minuten fahren und 15 Minuten Abfahrtkontrolle Bei gemeinsamer Ausbildung auf 2 UW 10 ÜST 4 ÜL 2 AB 2 NF 2 Prüfung zu je 85 Minuten Schon umfangreicher als der Feuerwehrführerschein. Auch in der Theorie liegst du falsch Bei einer Erweiterung sind immer 6 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten Wiederholung Grundstoff vorgesehen (in meiner Fahrschule wird auch im Grundstoff strikt zwischen den Klassen getrennt, Erwerber Klasse B sind nie zusammen mit Erweitere auf A, C1, C oder D zusammen, dadurch kann im Grubdstoff bereits gezielt auf die Klasse hin unterrichtet werden und passende Lektionen ausgewählt werden, ich weiß andere Fahrschulen handhaben das leider anders, zwecks gewinnmaximierung, aber die paar 100 je Schüler sind es mir nicht wert wenn es zu Lasten einer gewissenhaften Ausbildung und der Verkehrssicherheit geht) Zusätzlich sind 6 Unterrichtseinheiten je 90 Minuten Klassenspezifisch C vorgesehen; leider gibt der Gesetzgeber nicht vor welche 6 der 10 Lektionen bei Erwerb C1 zu besuchen sind, ich empfehle immer alle 10 zu besuchen, aber die Zeit will nicht jeder investieren, zumindest alles zu Bremse, Fahrsphysik und besondere Vorschriften wird empfohlen, bzw verlangt, ansonsten bestätige ich nicht den inhaltlichen Abschluss der Ausbildung, wer das nicht will soll zur Konkurrenz gehen (Wie immer gilt im Leben Wer billig kauft, kauft zweimal) Für C1E sind keine Einheiten Theorie vorgesehen, ich biete allen C1E Schülern an am CE Theorieunterricht teilzunehmen. Geschrieben von Michael W. Wenn man also qualitativ vernünftig ausbildet, und das gehört meiner Meinung nach genauso zentral geregelt wie andere Feuerwehrlehrgänge auch, sehe ich da keine Nachteile gegenüber einer zivilen Fahrerlaubnis. Es bleibt aber in der Regel eine Laienausbildung die sich im Umfang recht deutlich unterscheidet und für mich das größte Problem in den meisten Fällen nach einer gewissen Zeit in eine zivile C1 Fahrerlaubnis umgeschrieben werden darf. Ich gehe nicht damit einher, dass es vergleichbar ist. Aber ich führe die Feinheiten der Fahrschülerausbildungsordnung gerne weiter aus Und ja man kann es als Fahrschule ordentlich und umfangreich anbieten oder das gesetzliche Minimum machen, das unterscheidet sich dann qualitativ schon sehr, ist aber immer noch mehr als im Feuerwehrführerschein Mit privaten und kommunikativen Grüßen, aus meinem Gliederzug in der Pause geschrieben Ich schreibe hier nur meine private Meinung, nie im Namen meiner Firma oder Feuerwehr | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 866403 | |||
Datum | 04.02.2021 16:01 | 1750 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Tobias B. Warum denn nicht? Weil eigentlich alles schon zur Genüge hier durchgekaut wurde und ich gerne auch jedem seine Meinung zugestehe. Ich hab meine ja auch... Geschrieben von Tobias B. Ich finde es aber vermessen zu behaupten mit einem angepassten Kreisausbilder-Lehrgang könnte man besser Technik ausbilden als ein Fahrlehrer, dee bis dahin mindestens für BE und CE zwei Vollzeitkurse Ausbildung, für CE unter anderem 2 Monate und für BE und CE jewwils praktisch, schriftlich und mündlich geprüft wurde und eine Lehrprobe abgelegt hat. Ich sag nicht, dass man es besser kann als der Fahrlehrer. Es wäre aber möglich auf die feuerwehrspezifischen Besonderheiten einzugehen und es zumindest nicht schlechter auszubilden als man es in der nächstbesten Fahrschule vermittelt bekommt. Und wie du schon schriebst, es wird ja auch bei den Fahrschulen nur das gesetzlich notwendige gemacht und geschult. Mehr wird auch vom Kunden nicht bezahlt. Und dass nicht eine Fahrschule so gut wie andere ausbildet, dürfte auch außer Frage stehen. Wenn ich alleine dran denke, was manche Fahrlehrer schon für nen Unsinn zu den Fahrerlaubnisklassen verzapft haben (was man so mit B oder BE z.B. darf oder nicht darf). Geschrieben von Tobias B. Und Deutschland hat schon mit Klasse L und T seinen Landwirten Geschenke gemacht, auch das C1 möglich ist in Deutschland ist ein Geschenk, in einigen Ländern gibt es nur C/CE zu erwerben. Und das ist die nächste und noch viel gefährlichere Ausnahme. Der 16jährige Jungbauer darf ohne dass er einen PKW fahren darf mit einem Gespann aus Traktor und zwei luftgebremsten Anhängern (ob die Bremse überhaupt funktioniert steht wieder auf einem anderen Blatt) mit 40km/h und gut 40t über die Landstraße brettern. Die Ausbildung zum T ist deutlich lascher als beim C/CE. Und komm mir jetzt keiner damit, dass das ja nur vernünftige Fahrer mit eigenen Traktoren aus dem Familienbetrieb sind. Das sieht irgendwie anders aus, wenn die bei uns und auch anderswo mit 40 durch die Kurven im Ort brettern wo auch manche PKW nur mit 30 um die Ecke fahren. Auch Klasse L hat man aufgebohrt, man hat sogar beides nachträglich verschenkt. Hat einer Klasse 3 und ist in der Landwirtschaft tätig, bekam er T geschenkt und durfte damit nun plötzlich schwere Traktoren fahren, für die er vorher den LKW-Schein gebraucht hat. Inzwischen darf er mit L nicht nur bis 32 sondern bis 40km/h fahren, selbst wenn er nie einen PKW-Schein hatte. Noch dazu gibt es da im Gegensatz zum C1/C überhaupt keine Gesundheitstests oder ähnliches, auch der 90jährige Landwirts-Opa darf noch das 40t-Gespann fahren. Ich hab da noch niemanden aus der Landwirtschaft gehört, der diese Klassen aus Sicherheitsgründen anzweifelt und reguläre CE-Ausbildung fordert. Im Gegensatz, die sind begeistert über ihre Lobbyarbeit. Bei Feuerwehrs sieht man mit dem FW-Führerschein vielfach das genaue Gegenteil. Gruß, Michael | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 866404 | |||
Datum | 04.02.2021 16:19 | 1736 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Tobias B. lleine das Fehlen einer Prüfung in einigen Bundesländern sehe ich problematisch ich kenne es nur mit Prüfung, hab jetzt nicht im Kopf, ob es auch ohne geht. Wir haben z.B. auch intern festgelegt, dass der Ausbilder nicht auch der Prüfer ist, obwohl das möglich wäre. Geschrieben von Tobias B. Für RLP kenne ich das nicht genau, klingt aber erstmal nach recht wenig, zumindest eine Prüfungsfahrt gibt es, wie ist denn da der zeitliche Umfang, welche Fahraufgaben werden verlangt und gibt es auch eine Abfahrtkontrolle? Die Theorie fällt scheinbar komplett weg, klingt nach sehr Schmalspur für mich, vor allem da meist Gelegenheitsfahrer so sehr auf Schmalspur ausgebildet werden. Bei Klasse 3 durfte man das alles und noch mehr ohne irgendwas. Für RLP gilt das hier. Die Prüfung ist da auch festgelegt, 60min, davon 45min reine Fahrtzeit. Und ja, ich weiß auch, dass noch weitere Fahrstunden über die Sonderfahrten hinaus gemacht werden müssen. Ich kann dir nur sagen, dass ich beim C (2004) nur die Sonderfahrten gemacht hab, hatte aber damals auch Vorbesitz Klasse 3 und mehrere Jahre Fahrerfahrung auf 7,5-Tonner, beim CE waren es ein paar Zusatzstunden. Würden heute vermutlich auch mehr Stunden zusammenkommen. Geschrieben von Tobias B. Bei einer Erweiterung sind immer 6 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten Wiederholung Grundstoff vorgesehen (in meiner Fahrschule wird auch im Grundstoff strikt zwischen den Klassen getrennt, Erwerber Klasse B sind nie zusammen mit Erweitere auf A, C1, C oder D zusammen, dadurch kann im Grubdstoff bereits gezielt auf die Klasse hin unterrichtet werden und passende Lektionen ausgewählt werden, ich weiß andere Fahrschulen handhaben das leider anders, zwecks gewinnmaximierung, aber die paar 100 je Schüler sind es mir nicht wert wenn es zu Lasten einer gewissenhaften Ausbildung und der Verkehrssicherheit geht) Eben, ist so aber nicht vorgeschrieben und ich kenne genügend Fahrschulen, wo der erfahrene C1/C(E)-Absolvent mit den 17jährigen im gleichen Unterricht hockt und sich die Verkehrsschilder erklären lassen muss. Nutzen ziemlich gering, da nur Wiederholung. Geschrieben von Tobias B. Zusätzlich sind 6 Unterrichtseinheiten je 90 Minuten Klassenspezifisch C vorgesehen; leider gibt der Gesetzgeber nicht vor welche 6 der 10 Lektionen bei Erwerb C1 zu besuchen sind, Und genau das ist doch schon wieder ein Problem. Was macht es für einen Sinn, hier dann nur 6 Stunden zu fordern wenn die Themen auf die 10 Stunden ausgelegt sind? Also im Falle von C1 Zufall, was im Unterricht erwähnt wird und was nicht. Geschrieben von Tobias B. und für mich das größte Problem in den meisten Fällen nach einer gewissen Zeit in eine zivile C1 Fahrerlaubnis umgeschrieben werden darf. Das wäre mir neu. In welchem Bundesland soll das der Fall sein? Ich kenne aus RLP und aus dem benachbarten Saarland zumindest keine solche Regelung. Geschrieben von Tobias B. Und ja man kann es als Fahrschule ordentlich und umfangreich anbieten oder das gesetzliche Minimum machen, das unterscheidet sich dann qualitativ schon sehr, ist aber immer noch mehr als im Feuerwehrführerschein Ich kenn da (leider) genügend Fahrschulen, die auch unter dem gesetzlichen Minimum bleiben. Zumindest konnten vielfach die Themen nicht so vermittelt werden, dass auch nur annähernd was (technisches, LKW-spezifisches) hängen blieb. Und das waren überwiegend welche, die den vollen C oder gar CE gemacht haben. Gruß, Michael | |||||
| |||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 866408 | |||
Datum | 04.02.2021 16:41 | 1886 x gelesen | |||
Geschrieben von Timo S.Geschrieben von Michael W. komisch, bei anderen Anwendungen in den Kommunen wird ggf auch eine Führerscheinergänzung bei Bedarf kein Problem sein, oder fährt der Bauhof auch mit Sonderführerschein? ;-) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
| |||||
Autor | Timo8 S.8, Alzey / RLP | 866410 | |||
Datum | 04.02.2021 17:05 | 1834 x gelesen | |||
Ich für meinen Teil habe das genau so gemeint, wer nicht bereit ist für eine Führerscheinausbildung zu zahlen hat halt dann im Zweifelsfall keine geeigneten Fahrer. Gruß Timo | |||||
| |||||
Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 866442 | |||
Datum | 05.02.2021 01:12 | 1764 x gelesen | |||
Welches Fahrzeug ist einfacher zu fahren? Dieses in 5-Tonnen-Ausführung oder dieses: Grüße vom alten Sack, der noch Goggomobile verflucht hat, als er jung war. Hans-Joachim "Zu allen Zeiten zogen Prozessionen von Lustigen durch die Straßen und riefen, dass die Pestilenz gar keine Kraft habe, wenn man es nur wirklich wolle." Thomas Fischer | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 866447 | |||
Datum | 05.02.2021 07:17 | 1762 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Hans-Joachim Z. Welches Fahrzeug ist einfacher zu fahren? Der Alt-Klasse 3-Inhaber darf auch das fahren: http://www.feuerwehr.de/markt/anzeige.php?z=1&n=77475 auch mit Anhänger noch. Ohne jemals vorher was größeres als einen PKW gefahren zu sein. Der Feuerwehrführerscheininhaber darf das natürlich auch, so lange das Fahrzeug sich noch im Feuerwehrdienst befindet, allerdings nur ohne Anhänger. Wird aber eher eine Seltenheit sein, da solche Fahrzeuge nun durchaus nicht mehr allzu verbreitet sind. Eher wohl Fahrzeuge auf Transporterfahrgestell in der Tonnageklasse heutzutage. Gruß, Michael | |||||
| |||||
Autor | Jens8 C.8, Remscheid / NRW | 866454 | |||
Datum | 05.02.2021 10:23 | 1566 x gelesen | |||
Dazu mal was aus eigener Erfahrung: Ich habe noch den alten Klasse 3 und bin damit auch hin und wieder Trecker und auf der Baustelle Transporter gefahren. Eine gewisse Fahrpraxis war also vorhanden. Dann habe ich bei der Bundeswehr einen Führerschein gemacht, der damals BC7,5E hieß. Das entsprach einer Zusatzausbildung für Fahrzeuge über 3,5 t, also dem heutigen zivilen C1E. Aus eigener Anschauung kann ich sagen, dass die ersten Fahrstunden dafür mit einem DB 407D irgendwo in der Innenstadt sehr "interessant" waren. Der verhielt sich nämlich in Länge und Einschlagwinkel so gar nicht wie ein Auto und daran hat sich auch bei heutigen Transportern nichts geändert. Die Umstellung auf die neuen Führerscheinklassen war aus meiner Sicht mehr als sinnvoll und kann nicht durch eine Schnellbleiche ersetzt werden. Viele Grüße, Jens | |||||
| |||||
Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 866456 | |||
Datum | 05.02.2021 11:20 | 1584 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Der Alt-Klasse 3-Inhaber darf auch das fahren Als ich meinen 3er machte, durfte ich damit 17,5t-Volumenzüge fahren, 18m lang, 4m hoch, 2,5m breit. Es gab also durchaus ein paar gute Gründe, weshalb der Gesetzgeber die Meinung entwickelt hat, hier beschränkend eingreifen zu müssen. Als die Klasse B erfunden wurde, hat man aus heutiger Sicht sicherlich überreagiert, sowohl bei Lieferwagen als auch bei Zweirädern. Bei den Zweirädern hat der Gesetzgeber inzwischen nachgesteuert und den B196 geschaffen. Ich wäre dafür, einen europaweit gültigen Bxyz zu schaffen, nicht für Feuerwehrleute, sondern ganz allgemein, der es zu ähnlichen Bedingungen wie beim B196 (25 Jahre, kleine Nachschulung) erlaubt, Elektrofahrzeuge bis 5 Tonnen zu bewegen. Die Größe sollte man ein wenig einschränken, so in der Gegend von 7m Länge und 2,30 Breite. Es gibt schließlich Bedarf nicht nur bei Feuerwehren. Reisemobile sind heute häufig nur noch legal, wenn die Schränke halb leer sind. Wie soll das funktionieren, wenn die Reisemobile elektrisch fahren? Auch die Paketdienste brauchen Luft, wenn sie elektrisch fahren sollen. Feuerwehrführerschein? Falsches Konzept. Richtiges Konzept: Ist der Klasse-B-Fahrer 25 geworden (Nachwuchskraftfahrer unter dieser Altergrenze sind an Unfällen nun einmal ganz überproportional beteiligt), dann kann er eine kleine Nachschulung von 10 Stunden ohne Prüfung machen, und darf dann größenbeschränkte 5-Tonner mit Elektroantrieb fahren. Im Bereich des Katastrophenschutzes dürfen auch Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor bewegt werden. Letzteres ist dann eine logische Ausnahme, die keine Sicherheitsbedenken erzeugt. Damit hätte man - die Feuerwehren und HiOrgs an Bord - die Campingmobilisten an Bord (die Niederlande zum Beispiel werden Verbrenner ab 2030 nicht mehr neu zulassen, das ergibt relevante Unterstützung für ein solches Projekt) - die Paketdienste und -versender an Bord - die Intelligenteren unter den Umweltschützern an Bord Damit die Paketdienste die Regelung nicht für de-fakto-LKW mißbrauchen, muß es aber eine Größenbeschränkung geben, denke ich. Hans-Joachim "Zu allen Zeiten zogen Prozessionen von Lustigen durch die Straßen und riefen, dass die Pestilenz gar keine Kraft habe, wenn man es nur wirklich wolle." Thomas Fischer | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 866457 | |||
Datum | 05.02.2021 11:24 | 1523 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias B.und für mich das größte Problem in den meisten Fällen nach einer gewissen Zeit in eine zivile C1 Fahrerlaubnis umgeschrieben werden darf.Verwechselst du das hier mit der Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, 26/27 FeV? Die Umschreibung der sog. Feuerwehrführerscheine wurde z.B. seitens mancher Verbände öfters angesprochen, ist aber in keinem Land so umgesetzt. Denn die Länder sind zwar für die Feuerwehrführerscheine regelungsbefugt, für die Umschreibemöglichkeit müsste aber dann wieder der Bund sorgen, und der lehnt das mit Verweis auf die in EG-Richtlinien festgelegten Ausbildungs- und Prüfungsinhalte für C 1 ab. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
| |||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 866462 | |||
Datum | 05.02.2021 12:15 | 1694 x gelesen | |||
Geschrieben von Hans-Joachim Z.Richtiges Konzept: Ist der Klasse-B-Fahrer 25 geworden (Nachwuchskraftfahrer unter dieser Altergrenze sind an Unfällen nun einmal ganz überproportional beteiligt), dann kann er eine kleine Nachschulung von 10 Stunden ohne Prüfung machen, und darf dann größenbeschränkte 5-Tonner mit Elektroantrieb fahren. was soll die Begrenzung auf e-Fahrzeuge? Völlig fachfremd und sinnlos, höchstens politisch zu begründen, allerdings zum scheitern verurteilt, weil man damit alle anderen Technologien ausgrenzt, die sich gerade bei den Transportern weit eher durchsetzen werden (abgesehen von der innerstädt. Log.) Ansonsten kann der Gesetzgeber das gern für alle (insbesondere auch für die Wohnmobilisten) das so oder ähnlich regeln... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 866465 | |||
Datum | 05.02.2021 12:57 | 1470 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jens C. Aus eigener Anschauung kann ich sagen, dass die ersten Fahrstunden dafür mit einem DB 407D irgendwo in der Innenstadt sehr "interessant" waren. Der verhielt sich nämlich in Länge und Einschlagwinkel so gar nicht wie ein Auto und daran hat sich auch bei heutigen Transportern nichts geändert. Schon klar, aber auch die 3,5-Tonnen Transporter gibt es mit teils sehr langem Radstand. Wenn es um die von dir geschilderten Probleme geht, dürfte man die Fahrerlaubnisklassen aber nicht am Gewicht festmachen. Der Sprinter 3xx (mit Klasse B fahrbar) fährt sich nicht anders als der 4xx oder 5xx mit dem gleichen Radstand. Nehm ich aber einen Atego 8xx (oder ähnliches) so ist das meist weniger von den Abmessungen aber mehr noch vom gesamten Fahrverhalten was ganz anderes. Geschrieben von Jens C. Die Umstellung auf die neuen Führerscheinklassen war aus meiner Sicht mehr als sinnvoll und kann nicht durch eine Schnellbleiche ersetzt werden. Das will ich nicht absprechen, aber die 3,5t-Grenze war schon damals nicht unbedingt eine sinnvolle Grenze und ist sie auch heute nicht. Die Grenze hätte man an Fahrzeugarten oder Abmessungen zumindest mit festmachen müssen. Das Gewicht alleine ist kein sinnvolles Kriterium. Gruß, Michael | |||||
| |||||
Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 866466 | |||
Datum | 05.02.2021 13:10 | 1507 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens C.Aus eigener Anschauung kann ich sagen, dass die ersten Fahrstunden dafür mit einem DB 407D irgendwo in der Innenstadt sehr "interessant" waren. Der verhielt sich nämlich in Länge und Einschlagwinkel so gar nicht wie ein Auto und daran hat sich auch bei heutigen Transportern nichts geändert. Ich habe 1977 meinen 3er auf VW Bulli T2 mit 16 Fahrstunden gemacht. Den Bulli verwendete die Fahrschule genau aus dem Grund, daß wir ja schließlich auch größeres als einen PKW fahren dürften. Der VW T2 fuhr sich schon ein bißchen sperrig, besonders was das Getriebe und die Qualität der Außenspiegel anging. Ich habe dann in den Schulferien als Überführungsfahrer für Interrent gearbeitet. Mercedes 708, hier ist der Schlüssel, da steht das Auto, tschüss. Für's Rückwärtseinparken bin ich mindestens 10 mal nach hinten gelaufen. 1980 dann Führerschein 2. Den bekam ich nach 12 Fahrstunden auf einem alten Bus. Mit einem Anhänger bin ich 0 mal gefahren in der Fahrschule. 1000 DM. Als ich dann zum ersten Male mit Anhänger rückwärtsfahren mußte (auf dem Behala-Gelände am Victoria-Speicher mit einem 38-Tonner für Korn), da konnte ich wirklich froh sein, daß es damals noch keine Smartphones mit Videofunktion gab. Alles in allem habe ich nichts von dem gehabt, was die meisten Diskussionsteilnehmer hier für notwendig halten. Bilanz ist ein Verkehrsunfall, 1984, Vollbremsung für einen Rasant-Ausparker, Sportwagen fuhr mir hinten in den Absetzkipper, lustiges Viereck in der Motorhaube. Ich denke, daß Feuerwehren die Ergebnisse einer kurzen formalen Ausbildung systematisch überschätzen, und die Bedeutung von Fahrpraxis dramatisch unterschätzen. Wenn ihr weniger Unfälle wollt, dann werft die Stempel weg und installiert eine Regelung wie: "Hier fährt keiner, der im Jahr vorher keine 1000 km auf LKW gefahren hat." Das vermeidet dann auch die Korrosion der Nockenwelle. Im Luftverkehr gibt es Regelungen in der Art, daß man keine Passagiere mitnehmen darf, wenn man in den letzten 3 Monaten nicht geflogen ist. Man muß 3 mal gestartet und gelandet sein, bis die Erlaubnis zur Passagierbeförderung wieder gegeben ist. So etwas ähnliches wäre für Feuerwehren vermutlich gar nicht so schlecht. Hans-Joachim "Zu allen Zeiten zogen Prozessionen von Lustigen durch die Straßen und riefen, dass die Pestilenz gar keine Kraft habe, wenn man es nur wirklich wolle." Thomas Fischer | |||||
| |||||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 866470 | |||
Datum | 05.02.2021 15:13 | 1462 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Hans-Joachim Z. Ich habe 1977 meinen 3er auf VW Bulli T2 mit 16 Fahrstunden gemacht. Den Bulli verwendete die Fahrschule genau aus dem Grund, daß wir ja schließlich auch größeres als einen PKW fahren dürften. Der VW T2 fuhr sich schon ein bißchen sperrig, besonders was das Getriebe und die Qualität der Außenspiegel anging. ... kann ich unterschreiben. Mit 19 bei Feuerwehr mit Kl. 3 auf MB LAF 710 bzw. MB LAF 911 "losgelassen worden" (Einweisung war 1* um 4 Ecken fahren und wieder rückwärts in die Halle). Kl. 2 auf Solo-Fzg. gemacht - da meine Kl. 2 Fahrpraxis halt nur auf 30 J. Fw-beschränkt ist: einen Solo-Lkw fahre ich Dir auch rückwärts (fast) überall hin, Einachs-Anhänger geht auch noch leidlich. Alles andere besser nicht ... ich dürfte es aberführerscheinrechtlich ... Unfälle beschränkten im Lkw-Bereich sich auf "mitgenommene Spiegel" ... ... hier fährt inzwischen zumindest keiner (größere) Fw-Fzge, der nicht mehrere Stunden Einweisung darauf hatte ... pro Fahrzeugmodell. Gruß Gerhard | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 866474 | |||
Datum | 05.02.2021 16:35 | 1433 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Gerhard B. ... hier fährt inzwischen zumindest keiner (größere) Fw-Fzge, der nicht mehrere Stunden Einweisung darauf hatte ... pro Fahrzeugmodell. Manche machen da auch wieder feste Anforderungen bei den Einweisungen. Ist nur halt so, dass der eine das Fahrzeug nach einer Fahrt schon beherrscht, ein anderer aber nach 10 Fahrten noch nicht. Daher halte ich von Pauschalen wie Mindest-km oder sowas nix. Was man unheimlich merkt in den letzten Jahren ist einfach, dass die Leute von der Technik verwöhnt sind. Als wir bei uns in der FW Mitte der 90er einen Unimog 404 restauriert und in Dienst gestellt haben, kamen damit die meisten ohne Probleme klar, auch ohne LKW-Kenntnisse. Schon 2010 sah das anders aus, wenn ich einen Führerscheinneuling auf den alten VW LT (ohne Servolenkung) gesetzt habe. "Die Lenkung ist kaputt" war da die erste Aussage. Dabei war die Lenkung im LT gegenüber dem 404er Unimog wirklich leichtgängig... Gruß, Michael | |||||
| |||||
Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 866476 | |||
Datum | 05.02.2021 17:00 | 1533 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich C.was soll die Begrenzung auf e-Fahrzeuge? Völlig fachfremd und sinnlos, höchstens politisch zu begründen, allerdings zum scheitern verurteilt, weil man damit alle anderen Technologien ausgrenzt, die sich gerade bei den Transportern weit eher durchsetzen werden Wenn man in einer Demokratie etwas möchte, und das auch noch auf EU-Ebene mit ziemlich viel Einigungsbedarf, dann sollte man nicht völlig allein dastehen, sondern es hat sich als praktisch erwiesen, eine Mehrheit organisieren zu können. In den Niederlanden, Schweden und Irland besteht die politische Absicht, ab 2030 keine Verbrenner mehr zuzulassen, andere EU-Länder wollen das 2035 oder 2040 tun. Norwegen wird wohl schon 2025 den Verkauf von Verbrennern stoppen - was dort natürlich leichter geht, weil der Marktanteil bei Neuzulassungen schon jetzt über 50% liegt. Dabei werden Probleme auftreten. Nicht so sehr beim PKW für den Arbeitsweg, wohl aber beim Vertreterauto, und vor allem eben überall dort, wo das Batteriepaket die Fahrzeuge nordwärts von 3,5 Tonnen bringt. Eine Lösung dafür erhöht die Zahl der Unterstützer. Hans-Joachim "Zu allen Zeiten zogen Prozessionen von Lustigen durch die Straßen und riefen, dass die Pestilenz gar keine Kraft habe, wenn man es nur wirklich wolle." Thomas Fischer | |||||
| |||||
Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 866480 | |||
Datum | 05.02.2021 19:34 | 1448 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Ist nur halt so, dass der eine das Fahrzeug nach einer Fahrt schon beherrscht, ein anderer aber nach 10 Fahrten noch nicht. Daher halte ich von Pauschalen wie Mindest-km oder sowas nix. Ich sage mal so: Aber der, der seine 600km auf einem Fahrzeug regelmäßg macht, wird mit großer Wahrscheinlichekeit eher besser fahren, als jemand der 5km macht..... Und vielleicht fällt dann halt auch auf, dass derjenige vielleicht mehr Praxis braucht oder vielleicht doch nicht fähig ist.... | |||||
| |||||
Autor | Hors8t S8., Leverkusen / NRW | 866487 | |||
Datum | 06.02.2021 10:06 | 1485 x gelesen | |||
ich weiß nicht wo diese Diskussion hinlaufen soll. Früher haben die Leute mit dem alten Dreier bis 7,5 T gefahren. Natürlich könnte auch heute jemand mit Klasse B Autos bis 4,2 o. 4,75 o. x T fahren. Es werden auch hin und wieder Leute erwischt die seit 30 Jahren unfallfrei fahren und gar keinen Führerschein haben. Das geht Alles. Aber Fakt ist doch, der Gesetzgeber hat die Grenze auf 3,5 T festgelegt, und das seit über 20 Jahren.Meint jemand das würde/ sollte wieder zurück genommen werden? Das Einzige wo man drüber diskutieren kann ist, ob es für Feuerwehren da eine Ausnahme geben muß. Warum muß ein Schreiner, Gärtner, Bauhandwerker den C o. C1 haben ein Feuerwehrmann aber nicht? Da gibt´s nur einen Grund: weil die Gemeinden den Führerschein nicht bezahlen (können) wollen. Das rechtfertigt eine Ausnahme nicht. | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 866489 | |||
Datum | 06.02.2021 11:53 | 1337 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Horst S. Das Einzige wo man drüber diskutieren kann ist, ob es für Feuerwehren da eine Ausnahme geben muß. Warum muß ein Schreiner, Gärtner, Bauhandwerker den C o. C1 haben ein Feuerwehrmann aber nicht? Da gibt´s nur einen Grund: weil die Gemeinden den Führerschein nicht bezahlen (können) wollen. Das rechtfertigt eine Ausnahme nicht. Damit braucht man ja die Ausnahmen Klasse L und Klasse T auch nicht. Komischerweise regt sich da kaum jemand auf. Und warum brauchen dann manche eine Berufskraftfahrerqualifikation und andere nicht, auch wenn sie das gleiche Fahrzeug fahren. Zumal es da ja auch keine strikte Trennung gibt. Der Landwirt darf anscheinend alles ohne irgendwelche Ausbildung zur LaSi fahren, der Handwerker oder manch Erzeuger im Direktvertrieb auch. Der Spediteur nicht. Der Feuerwehrmann braucht auch keine LaSi-Ausbildung für den Transport auf einem Pritschen-LKW. Für mich sind da so manche Ausnahmeregelungen nicht wirklich nachvollziehbar. Da ist die gesetzliche Regelung des FW-FS noch ein kleineres Übel. Gruß, Michael | |||||
| |||||
Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 866494 | |||
Datum | 06.02.2021 12:42 | 1429 x gelesen | |||
Geschrieben von Horst S.Meint jemand das würde/ sollte wieder zurück genommen werden? Ja, ich. Vor 30 Jahren hat sich die EU darauf geeinigt, daß man mit dem Basis-Autoführerschein - PKW fahren darf. - Transporter von Handwerksbetrieben fahren darf. - Briefträger- und Paketbotenfahrzeuge fahren darf. - den Kleinbus des Sportvereins fahren darf. - den Kleinbus der Großfamilie fahren darf. - ein Campingmobil unterhalb der Luxusklasse fahren darf. Damit deckte dieser Führerschein einen großen Teil der "Autofahrbedürfnisse" von Otto und Ottilie Durchschnittsbürger ab. Genau das ist jetzt nicht mehr gegeben. Die Fahrzeuge sind im Zeitablauf mehrere hundert Kilo schwerer geworden, und jetzt stehen wir vor der Situation, daß sie durch Batteriepacks noch einmal schwerer werden, wobei dieses Zusatzgewicht glücklicherweise fahrdynamisch günstig im Fahrzeugboden angebracht werden wird. Wenn der B weiterhin die ihm zugedachte Funktion erfüllen soll, ist eine Änderung unumgänglich. Hans-Joachim "I remain confident that the current depredations of the digital revolution will pass, just as those of the telegraph, radio and broadcast television did. What tugs at my mind after seeing a mob of enthusiastic ignoramuses sack the Capitol, though, is whether that sophistication will come quickly enough when outlets have the means to cater to every unhealthy craving of their consumers." - Christopher W. Stirewalt, Fox News, Juli 2010 bis Januar 2021 - | |||||
| |||||
Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 866514 | |||
Datum | 06.02.2021 22:50 | 1333 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Der Landwirt darf anscheinend alles ohne irgendwelche Ausbildung zur LaSi fahren, der Handwerker oder manch Erzeuger im Direktvertrieb auch. Der Spediteur nicht. Der Feuerwehrmann braucht auch keine LaSi-Ausbildung für den Transport auf einem Pritschen-LKW. Für mich sind da so manche Ausnahmeregelungen nicht wirklich nachvollziehbar. Das ist ja keine Ausnahmeregelung, sondern für Berufskraftfahrer eine breitere Ausbildung, da diese am ehensten mehr mit sowas konfrontiert sind und im Fuhrbetrieb bestimmte Haftungsrisiken inne haben, die bei einem 08/15-Handwerker nicht der Fahrer, sondern der Fuhrparkverantwortliche inne hat. Aus Arbeitssicherheitsgründen und nach §22 StVO sollte man schon auch in diesen Bereichen vernünftig Schulen (v.a. mal auf die VDI 2700ff u.a. mal eingegangen werden sollte, da diese das Groß der "anerkannten Regeln" widerspiegelt). §22 Abs. 1 StVO: (Hervorhebung durch mich) (1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 866518 | |||
Datum | 07.02.2021 09:00 | 1256 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Robin B. Das ist ja keine Ausnahmeregelung, sondern für Berufskraftfahrer eine breitere Ausbildung, da diese am ehensten mehr mit sowas konfrontiert sind und im Fuhrbetrieb bestimmte Haftungsrisiken inne haben, die bei einem 08/15-Handwerker nicht der Fahrer, sondern der Fuhrparkverantwortliche inne hat. Ah, und weil der Verantwortliche (oftmals dann beim Kleinhandwerker er selbst, beim Landwirt auch) dann wiederum auch der Fahrer selbst ist, braucht er die Ausbildung nicht bzw. schult sich selbst mit seinen nicht vorhanden Fachkenntnissen. Mag ja gesetzlich so geregelt sein, logisch ist es nicht. Und ob die massenhaft osteuropäischen Fahrer auf ihren, auf Mängelfreiheit top überwachten Fahrzeugen alle solche Schulungen wirklich genossen haben (und nicht nur auf dem Papier) möchte ich hier gar nicht erst hinterfragen. Gruß, Michael | |||||
| |||||
Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 866532 | |||
Datum | 07.02.2021 11:22 | 1233 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.braucht er die Ausbildung nicht Nein, das habe ich nicht gesagt - aber dieser hat dann selbst für seine Qualifikation verantwortlich. Entsprechende Angebote von Handwerkskammern oder externen Anbietern existieren. Und wenn dann haftet dieser "Alleinunternehmer" auch selbstständig. Ich kenne genug Handwerksunternehmen, die auf sowas Wert legen. Auch die Grundlagen ADR etc. sollten vorhanden sein..... Geschrieben von Michael W. Und ob die massenhaft osteuropäischen Fahrer auf ihren, auf Mängelfreiheit top überwachten Fahrzeugen alle solche Schulungen wirklich genossen haben (und nicht nur auf dem Papier) möchte ich hier gar nicht erst hinterfragen. Achso, und weil andere im Straßenverkehr Scheiße bauen - darf der "Kleine" auch?!? Was ist das denn für ein Verständnis? Aber ja, das sind Sachen die u.a. mehr kontrolliert werden müssen. Gehe ich komplett mit... | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 866534 | |||
Datum | 07.02.2021 11:58 | 1206 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Robin B. Achso, und weil andere im Straßenverkehr Scheiße bauen - darf der "Kleine" auch?!? Was ist das denn für ein Verständnis? Das habe ich nicht gesagt. Aber wie in anderen Branchen auch ist es nicht zielführend, einerseits die Anforderungen immer höher zu schrauben, damit auch die Kosten für die einheimischen Unternehmen in die Höhe zu treiben, wenn andererseits der Markt durch Billiganbieter, die die ganzen Vorschriften bestenfalls auf dem Papier erfüllen oder irgendwie umgehen, überschwemmt wird. Hat aber nichts mehr mit dem eigentlichen Thema zu tun. Fakt ist, die einen haben mit ihrer Lobbyarbeit ihre Ausnahmen bekommen und sind froh drum (z.B. Landwirtschaft), die anderen wollen sie anscheinend zum Teil gar nicht (Feuerwehr). Gruß, Michael | |||||
| |||||
Autor | Hors8t S8., Leverkusen / NRW | 866537 | |||
Datum | 07.02.2021 13:25 | 1228 x gelesen | |||
Diese Rechte der Landwirtschaft stammen ursprünglich aus einer Zeit als die Trecker noch 30Ps hatten und 25Km schnell waren. Ob die heutige Situation mit 200 oder mehr PS und 40 T. eine andere Sicht verlangen, möcht ich jetzt mal dahingestellt lassen. Aber du kannst doch nicht argumentieren, wenn die unberechtigter (?!) eine Ausnahmeregel bekommen, steht der Feuerwehr auch eine zu. Die Frage ist: warum braucht denn die Feuerwehr eine Ausnahme. Früher hatten auch viele Feuerwehren Fahrzeuge über 7,5 T. Da hat keiner nach einer Ausnahme gefragt. Jetzt ist die Grenze eben 3,5 T. und die Feuerwehren sollten sich doch langsam mal daran gewöhnt haben. | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 866539 | |||
Datum | 07.02.2021 13:45 | 1192 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Horst S. Diese Rechte der Landwirtschaft stammen ursprünglich aus einer Zeit als die Trecker noch 30Ps hatten und 25Km schnell waren. Das mag für die alte Treckerklasse 4 bzw. 5, den Vorgänger der Klasse L, stimmen. Aber Klasse T für die schnellen Traktoren wurde erst 1998 eingeführt, vorher brauchte man für Traktoren über 32km/h und bei Anhängern über 25km/h eben Klasse 2. Und 1998 waren schon geschätzt 95% der Traktoren bei mehr als 30PS angelangt und der Anteil derer, die 40km/h schnell waren, stieg auch seit spätestens Ende der 70er Jahre immer mehr. Die Aufweitung der kleinen Traktorklasse auf 40km/h erfolgte erst vor kurzem, ist also auch nicht in alten Regelungen begründet. Noch interessanter ist ja, dass der Klasse T dann im Gegensatz zum C/CE auch noch ohne jegliche ärztliche Untersuchung und Begrenzung erfolgt, auch der 90jährige, halbblinde Seniorlandwirt darf also mit seinem 40t-Gespann noch durch die Gegend fahren (und sag mir bitte nicht, dass es sowas nicht gibt). Geschrieben von Horst S. Früher hatten auch viele Feuerwehren Fahrzeuge über 7,5 T. Da hat keiner nach einer Ausnahme gefragt. Früher lag das LF8 und auch noch das LF8/6 bei maximal 7,5t. Ebenso waren kleine TLF (TLF8/18) bis 7,5t möglich. Heute vergleichbare Fahrzeuge sind das (H)LF10 oder TLF2000, da bist du schon weit jenseits der 7,5t. Desweiteren war früher der Anteil derer, die den Klasse 2-Schein bei der Bundeswehr praktisch kostenlos im Rahmen des Wehrdienstes mitgemacht hatten, nicht unerheblich. Dazu kam noch, dass es früher auch diverse nebenberufliche LKW-Fahrer (z.B. Studenten) gab. Seit der Erwerb des LKW-Füherscheins deutlich teurer geworden ist und man auch noch die Berufskraftfahrerqualifikation dazu braucht, ist das auch unattraktiv als Nebenjob geworden. Alles in allem kamen früher FW-Neulinge desöfteren mal inklusive LKW-Schein an, heute ist das eher eine absolute Ausnahme. Geschrieben von Horst S. Jetzt ist die Grenze eben 3,5 T. und die Feuerwehren sollten sich doch langsam mal daran gewöhnt haben. Sehe ich ja auch so. Ich sehe aber auch die FW-FS-Regelung im Prinzip erstmal nicht viel anders als die Ausnahmeregelung für die Landwirtschaft. Zumal die FW-FS-Regelung nur den Bereich abdeckt, den man früher mit der Klasse 3 hatte. Der volle LKW-Schein ist ja nochmal ein anderes Thema. Gruß, Michael | |||||
| |||||
Autor | Pete8r M8., Wien / Wien | 866543 | |||
Datum | 07.02.2021 14:10 | 1281 x gelesen | |||
Wer mit dem TLF2000 über 7,5t kommt, hat das Konzept nicht verstanden. Ist aber ein gutes Beispiel dafür, warum es die "Gewichts- und Größeneskalation" gibt: Ein Teil kommt aus den Zulassungsanforderungen mit dem Fahrgestell - gut. Aber noch mehr kommt aus dem Wunsch nach der eierlegenden... Das kann ich mit steigenden Anforderungen, Personalknappheit und dem Wunsch, Menschen durch Technik zu ersetzen, auch noch rechtfertigen (oder eben nicht). Aber dann steigen die Ausbildungsanforderungen, bloß beim Führerschein geht das nicht? Die Defizite gibt es bei 3,5t auch - siehe Standzeiten der Bremsanlage. Bei den 5,5t-Transporter verglühen die Bremsanlagen im Hügelland/Mittelgebirge regelmäßig, wenn die Fahrzeuge aber jemand mit LkW-Ausbildung und Praxis fährt, 'interessanterweise' nicht. Erfahrungen eines kleinen österr. Landesfeuerwehrverbandes (wir haben seit 1955 die 3,5t-Grenze, auch einen LkW-Feuerwehrführerschein, aber mit bundesweiter Ausbildungsverordnung, siehe Link zum RIS). Der kooperiert mit lokalen Fahrschulen, es gibt ein Screening mit Ausbildungsaspiranten, die Feuerwehren wissen, dass nicht jeder genommen wird - funktioniert alles recht unauffällig bzw. emotionsarm Grüsse Peter | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 866546 | |||
Datum | 07.02.2021 16:39 | 1213 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Peter M. Wer mit dem TLF2000 über 7,5t kommt, hat das Konzept nicht verstanden. Mir ist kein deutsches Normfahrzeug TLF2000 bekannt, das unter 7,5t bleibt. Früher gab es die TLF8/18 bzw. TLF-W auf Unimog 1300L, die das gerade so einhielten, mit Straßenfahrgestell waren sogar etwas mehr als 2000l Wasser möglich. Da die Norm nur Allradfahrgestelle vorsieht, ist mir aktuell nichts auf 7,5t bekannt. Mit Unimog geht da auch nix mehr, das letzte, was so ähnlich war, war zu Euro III-Zeiten ein U3000 als TLF, der mal seitens Schlingmann auf der Interschutz zu sehen war und meines Wissens zur Einhaltung der 7,5t auf 1600l beschränkt war. Und das war meines Wissens 2005. Und nein, komm mir jetzt bitte nicht mit Exoten auf Daily Allrad, Bremach oder Ähnlichem. Gruß, Michael | |||||
| |||||
Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 866561 | |||
Datum | 07.02.2021 23:10 | 1156 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter M.Wer mit dem TLF2000 über 7,5t kommt, hat das Konzept nicht verstanden. Dieses hier, Sommer 2018, liegt über 7,5t, entspricht aber m.E. dem Konzept: Hans-Joachim "Zu allen Zeiten zogen Prozessionen von Lustigen durch die Straßen und riefen, dass die Pestilenz gar keine Kraft habe, wenn man es nur wirklich wolle." Thomas Fischer | |||||
| |||||
Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 866563 | |||
Datum | 07.02.2021 23:42 | 1113 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter M.Wer mit dem TLF2000 über 7,5t kommt, hat das Konzept nicht verstanden. Hm.. Ich bin gerade nicht sicher, aber die DIN sieht jedenfalls hier ein Fahrzeug der Klasse 9 bis 14 Tonnen vor. Irgendwo zwischen 9 und 10 Tonnen liegt die Mindestkonfiguration | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 866566 | |||
Datum | 08.02.2021 07:32 | 1065 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Robin B. Hm.. Ich bin gerade nicht sicher, aber die DIN sieht jedenfalls hier ein Fahrzeug der Klasse 9 bis 14 Tonnen vor. Irgendwo zwischen 9 und 10 Tonnen liegt die Mindestkonfiguration Dann hat anscheinend das Normengremium sein Konzept nicht verstanden... ;-) Gruß, Michael | |||||
| |||||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 866570 | |||
Datum | 08.02.2021 09:45 | 1032 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Horst S. Jetzt ist die Grenze eben 3,5 T. und die Feuerwehren sollten sich doch langsam mal daran gewöhnt haben. Weitere "kleine" Probleme folgen. Ein TSF liegt mittlerweile schon bei 4,0 to in der Mindestkonfiguration. Da muss man sich doch etwas einfallen lassen. Ohne Feuerwehrführerschein oder ein vernünftiges und bezahlbares Konzept zur Ausbildung von Kraftfahrern muss irgendwann der Downgrade vieler TSF-Wehren zu GWTS-Wehren erfolgen. Ich glaube das ist in vielen Fällen weder taktisch sinnvoll noch politisch gewollt. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
| |||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 866575 | |||
Datum | 08.02.2021 10:34 | 1103 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Hans-Joachim Z. Dieses hier, Sommer 2018, liegt über 7,5t, Das Rheinsheimer TLF-2000-W hat 10 t Gesamtgewicht. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
| |||||
Autor | Pete8r M8., Wien / Wien | 866703 | |||
Datum | 09.02.2021 19:16 | 1028 x gelesen | |||
Polemisch werden kann ich auch: Der Stern im Auge trübt den Blick.. Ich kenne die Wartungskosten des genauso exotischen (im Sinn von Sonderbauteilen) Unimog in der Ölförderung in Libyen, im westdeutschen Tagebau und verstehe, warum da überall ausgemustert wurde. Solange den jeder Landmaschinenmechaniker reparieren kann, ist mir der exotischste Exot lieber. Das TLF 2000 war nie beliebt, aber das ist der Waldbrandtanker. Und dort die 10t ausreizen heißt gefühlt 14.5 R 20 MPT - gibt es noch weniger. Ich suche in den Normen noch immer die versteckte Klausel, dass das Maximalgewicht auch ein Minimalgewicht ist. Alternative: das Eingeständnis, dass es keine hochgeländegängige Feuerwehr-Wasserversorgung (mehr) gibt und entweder die Löschhubschrauber reichen oder wir zum kontrollierten Abbbrennen übergehen. Es gibt auch so gut wie kein in deiner Diktion nicht-exotisches TLF 3000 - Iveco mit fragwürdiger Achslastverteilung? Mit "exotischer" Vorderachse? oder KAT? (kein Exot, weil der Berglöwe draufklebt?) Wie hoch werden wir da? 14t hochgeländegängig heißt 14.00 R 20 Wenn wir bei exotischer Technik sind: Im feuerwehrtechnischen Aufbau steckt auch einiges drinnen, umgelegt heißt das dann, nur bei den "big Four" einkaufen? Grüsse Peter | |||||
| |||||
|