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Thema | Streitigkeiten um Löschwasserversorgung/Hydranten | 5 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 866175 | |||
Datum | 28.01.2021 22:57 | 2511 x gelesen | |||
Ursprung des ganzen ist wohl dieser Einsatz: https://feuerwehr.gera.de/index.php?option=com_content&view=article&id=1884:19-12-2020-grossbrand-in-duerrenebersdorf&catid=167&Itemid=87 Was genau dort für Probleme mit der Löschwasserversorgung existieren, konnte ich nicht herausfinden, jedoch gab es wohl eine Anfrage im Stadtrat der Linken. Ebenfalls nicht auffindbar, aber die Antwort steht im Netz: Antwort auf Linken-Anfrage Hier beruft sich die Stadt auf die Satzung des Wasserverbandes, die die Aufgabe hat "Wasser für öffentliche Zwecke bereitzustellen und soweit das verfügbare Wasser ausreicht, für gewerbliche und sonstige Zwecke abzugeben, " Der Wasserverband jedoch argumentiert, er sei nicht zuständig und die Hydranten wären nur "technische Hydranten", die durch die Feuerwehr nur "zweckentfremdet" genutzt werden dürfen. (Siehe Artikel oben.) Wenn man sich das Löschwassernetz anguckt (Link zum Geoportal, dann oben rechts auf Themen -> Feuerwehr) sieht es erstmal teilweise ganz schön mau aus.... Jedoch im Bereich Dürrenebersdorf mit 5 Hydranten und einem Löschteich relativ gut.... Mit Sicherheit interessant weiter zu verfolgen. | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Lauterbach / Hessen | 866179 | |||
Datum | 29.01.2021 08:49 | 1521 x gelesen | |||
Haben die Gemeinden in Thüringen nicht die Aufgabe dir Löschwasserversorgung sicherzustellen? In diesem Zusammenhang ist die Aussage die Hydranten Seiten nur "technisch" ein bisschen komisch | |||||
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Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 866189 | |||
Datum | 29.01.2021 20:02 | 1180 x gelesen | |||
Ich glaube, darum geht es ja gerade: 1. Aufgabe der Gemeinde die Löschwasserversorgung sicherzustellen (§ 3 I 4. Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz) 2. Aufgaben des Verbandes (worauf sich die Gemeinde beruft): Nach §4 I 4. "[Der Verband hat die Aufgaben:] Wasser für öffentliche Zwecke bereitzustellen und soweit das verfügbare Wasser ausreicht, für gewerbliche und sonstige Zwecke abzugeben," Jetzt ist die Frage, was versteht man unter dem unbestimmten Rechtsbegriff "öffentlicher Zweck"... Ich bin kein Jurist - vielleicht kennt sich jemand besser aus. Aber der Wasserverband (dem die Hydranten ja gehören) beruft sich anscheinend darauf, dass Löschwasserversorgung als Aufgabe der Gemeinde kein öffentlicher Zweck sei. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 866232 | |||
Datum | 31.01.2021 11:36 | 885 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel R.die Aufgabe dir Löschwasserversorgung sicherzustellen Über das Trinkwassernetz ist zumeist Liter/Zeit vorgegeben, also zB eine Entnahme von 800L/Min für 90Min. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 866244 | |||
Datum | 31.01.2021 13:20 | 887 x gelesen | |||
Naja, aber du kannst die Wasserversorgung auch anderweitig sicherstellen. Ich kenne gemeinden die weit verbreitet in Wohngebieten die Wasserversorgung über Tiefbrunnen etc sicherstellen, gerade weil sie die Aufgabe nicht (richtig) an den Wasserversorger abgegeben haben bzw. dies zu teuer wäre.... | |||||
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