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ThemaFeuerwehr tritt wegen einer Person zurück, jetzt Pflichtfeuerwehr?71 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
Infos:
  • Feuerwehr Helsa
  • Kreisbrandinspektor Steisel freigestellt
  • 2015: Wahl zum Wehrführer in Helsa gescheitert
  • 03.01.2014: KBI Dr. Björn STEISEL freigestellt - Zukunft?
  •  
    AutorMaik8 G.8, Hofgeismar / 865963
    Datum21.01.2021 12:4513353 x gelesen
    Im Hessischen Helsa ist die Feuerwehrwelt aus den Fugen geraten. Weil sich eine Person in die Feuerwehr geklagt hat, tritt etwa 90% der Einsatzabteilung zurück. Heute Abend wird entschieden, ob eine Pflichtfeuerwehr berufen werden muss. Der "Kläger" ist in Feuerwehrkreisen kein unbekannter und hat in Hessen bereits mehrfach geklagt um eine Hauptberufliche Stelle als Kreisbrandinspektor zu erlangen. Dr. Steisel, ein Feuerwehrangehöriger mit h.D. Ausbildung und in der FF groß geworden; was denkt er sich dabei?

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg865967
    Datum21.01.2021 14:086887 x gelesen
    Streit in Freiwilliger Feuerwehr Helsa droht zu eskalieren: Gibt es bald eine Pflichtfeuerwehr?

    Ein Streit in der Feuerwehr in Helsa ist soweit gekommen, dass der Bürgermeister mit einer Pflichtfeuerwehr droht. Dafür hat das Parlament nun die Satzung geändert.

    https://www.hna.de

    hallo,

    hier gibt es mehr Infos ...

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorThom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg865968
    Datum21.01.2021 14:186489 x gelesen
    Ziemlich verschobene Darstellung eines Sachverhaltes von jemandem mit einem neu erstellten Profil.

    Das angesprochene Feuerwehr-Mitglied ist seit 1997 Mitglied der Feuerwehr Helsa. Die Stadt versuchte lediglich bisher erfolglos, ihn 2015 aus der Feuerwehr auszuschließen. Zwei Monate zuvor wurde er von den Feuerwehr-Mitgliedern zum Kommandanten gewählt.

    Wenn Du wissen willst, was er sich dabei denkt: Rufe ihn an und frage ihn.

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    AutorThom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg865969
    Datum21.01.2021 14:196597 x gelesen
    Wobei diese Info aus dem März vergangenen Jahres ist.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP865977
    Datum21.01.2021 15:436275 x gelesen
    Was aktuelleres kann man dieser Beschlussvorlage entnehmen, die heute abend dort im Rat behandelt wird:

    Nachdem zwei Verwaltungsstreitverfahren beim Verwaltungsgericht Kassel durch entsprechende Erklärungen der Gemeinde Helsa im Erledigungsinteresse und zur Vermeidung weiterer Verfahrenskosten beendet worden sind, war die Gemeinde Helsa verpflichtet, den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Helsa Ortsteil Helsa, der geklagt hatte, wieder in die Einsatzabteilung der Feuerwehr zu integrieren und entsprechend einzukleiden und auszustatten.

    Dies geschah am 05.01.2021. Daraufhin erfolgten in der Zeit vom 06.01.2021 bis zum 08.01.2021 die Austritte aus der Freiwilligen Feuerwehr durch sämtliche Führungskräfte, nämlich die Zug- und Gruppenführer, zum 31.01.2021. Als Begründung wurde angegeben, dass aufgrund der Eingliederung des Klägers in die Einsatzabteilung schwerwiegende persönliche Bedenken gegen diesen und sein Verhalten in der Einsatzabteilung bestehen und unüberbrückbare Zweifel an dessen kameradschaftlicher Eignung als wesentlichem Bestandteil des für den Einsatz- und Übungsdienst zwingend erforderlichen kameradschaftlichen Zusammenhaltes vorliegen.

    Am 09.01.2021 wurde die Einsatzabteilung über diesen Sachverhalt informiert, die Dienstversammlung wurde aufgeteilt in mehrere Gruppen. Informationserteilung und Aussprache erfolgten jeweils durch den Wehrführer in Anwesenheit des Gemeindebrandinspektors, seiner Stellvertreter und des Bürgermeisters der Gemeinde Helsa. Der Kläger war als Mitglied der Einsatzabteilung anwesend. Im Anschluss an diese Informationsveranstaltungen erklärten weitere Angehörige der Einsatzabteilung ihren Austritt aus der Freiwilligen Feuerwehr zum 31.01.2021, so dass im Augenblick insgesamt 56 Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Helsa Ortsteil Helsa ihren Austritt aus der Freiwilligen Feuerwehr zum 31.01.2021 erklärt haben, das sind ca. 93 Prozent der Einsatzabteilung.

    Die Folge hiervon ist, dass die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Helsa Ortsteil Helsa nicht mehr einsatzfähig ist, so dass die Gemeinde die ihr gesetzlich übertragenen Aufgaben im Brandschutz und in der allgemeinen Hilfe gem. § 3 Abs. 1 HBKG nicht mehr erfüllen kann.


    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg865979
    Datum21.01.2021 17:186012 x gelesen
    Wahl zum Wehrführer in Helsa gescheitert

    Helsa. Eklat um die Wahl eines neuen Wehrführers für die Feuerwehr in Helsa: Die Feuerwehrleute hatten in der Jahreshauptversammlung Dr. Björn Steisel zum Wehrführer gewählt.

    https://www.hna.de

    hallo,

    Geschrieben von Thomas H.Zwei Monate zuvor wurde er von den Feuerwehr-Mitgliedern zum Kommandanten gewählt.

    dazu der Artikel aus 2015 den ich oben verlinkt habe

    ... Die Wahl war ungültig. Herr Steisel erfüllt die Voraussetzungen nicht, weil er nicht hier wohnt, sagte Bürgermeister Tilo Küthe (SPD) auf Nachfrage der HNA. Er selbst habe als Wahlleiter bereits während der Jahreshauptversammlung am 6. Februar darauf hingewiesen, dass der Gemeindevorstand darüber entscheiden müsse. Das sehe das Gesetz so vor.

    Steisel ist zwar Mitglied der Einsatzabteilung der Helsaer Feuerwehr, aber er wohnt in der Nachbargemeinde Hessisch Lichtenau. Der

    Gemeindevorstand hat seinen Ermessensspielraum ausgeübt und gesagt: Das reicht nicht aus, so der Bürgermeister. Weil Steisel auch nicht in Helsa arbeite, sei er weder am Tag noch in der Nacht in der Gemeinde anwesend. Er kann von seinem Wohnort aus nicht innerhalb der gesetzlich festgelegten zehn Minuten am Einsatzort sein, so Küthe weiter. Ein Wehrführer, der nicht bei der Truppe ist, kann nicht führen.

    Die Ablehnung von Björn Steisel als Wehrführer habe ausschließlich formale Gründe, sagte Küthe der HNA.

    wobei da ev. noch andere Dinge mit reinspielen:

    ... Doch Dr. Steisel ist kein unbeschriebenes Blatt. Er hatte sich 2011 als Kreisbrandinspektor im Landkreis Kassel beworben und nach seiner Ablehnung versucht, sich vor dem Verwaltungsgericht auf den Posten zu klagen. Damit machte er sich bei den Feuerwehren im gesamten Landkreis keine Freunde. ...

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorMaik8 G.8, Hofgeismar / 865980
    Datum21.01.2021 17:366024 x gelesen
    Auch wenn ich neu angemeldet bin, zitiere ich lediglich den Bericht der heutigen HNA Ausgabe. Leider handelt es sich um einen ABO-Plus Bericht, den ich hier nicht hochladen kann. Mich als Hetzer hier dazustellen, der den Sachverhalt verzerrt, darstellt finde ich schon unverschämt. Aber Thomas H. du bist wohl ein guter Bekannter von Dr. Steisel, sonst würdest Du nicht den Sachverhalt mit Halbwahrheiten darstellen zu versuchen. Nähere Auskünfte zu Dr. Steisel kannst Du gerne beim Landkreis Fulda, dem Landkreis Kassel und dem Schwalm-Eder-Kreis einholen und die Ergebnisse gerne hier Preis geben.

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    AutorMaik8 G.8, Hofgeismar / 865983
    Datum22.01.2021 07:365281 x gelesen
    https://www.hna.de/lokales/kreis-kassel/helsa-ort83440/fast-alle-kameraden-zurueckgetreten-90175744.html

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg865986
    Datum22.01.2021 09:015174 x gelesen
    Freiwillige Feuerwehr in Helsa kurz vor Auflösung - Mitglied sorgt für Unruhe

    Die Feuerwehr in Helsa (Kreis Kassel) steht vor dem Aus. Wegen eines Mitglieds traten zahlreiche Kameraden zurück - es wird über eine Pflichtwehr verhandelt.

    https://www.hna.de

    hallo,

    was ich nicht kapiere ist die Tatsache das dieses Mitglied gar nicht (mehr?) in Helsa wohnt:

    Geschrieben auf www.hna.de Die Person ist Dr. Björn Steisel aus Hessisch Lichtenau.
    Helsa und Hessisch Lichtenau liegen knappe 10km (laut Routenplaner) auseinander.

    Dazu kommt:

    Geschrieben von Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - HBKG§ 10

    Ehrenamtliche Feuerwehrangehörige

    (3) Feuerwehrdienst können alle geeigneten Personen in den Gemeinden leisten, in denen sie wohnen oder einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen oder in sonstiger Weise regelmäßig für Einsätze zur Verfügung stehen. Dabei sollen Feuerwehrangehörige die in § 12 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 1 genannten Führungsfunktionen ausschließlich bei der Feuerwehr derjenigen Gemeinde übernehmen, in der sich ihre Hauptwohnung befindet. Feuerwehrdienst kann in bis zu zwei Feuerwehren geleistet werden. Die Belange der Feuerwehr der Gemeinde, in der eine der Feuerwehr angehörende Person wohnt oder überwiegend wohnt, sind vorrangig zu berücksichtigen.

    wäre das nicht ein Hebel um die Kuh vom Eis zu bekommen?

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg866011
    Datum22.01.2021 20:034861 x gelesen
    hallo,

    als Hintergrundinfos mal einige Gerichtsurteile:

    1 L 88/12.KS - 21.05.2012 - Besetzung der Stelle eines Kreisbrandinspektors

    1 L 2196/14.KS - 05.05.2015 - Entlassung eines Probebeamten wegen fehlender Bewährung

    1 L 444/20.KS - 09.04.2020 - Einen Bewerber auf eine ausgeschriebene Stelle trifft eine Obliegenheit zur Mitwirkung im Auswahlverfahren.


    Das Urteil aufgrund der Kläger wieder in die Feuerwehr aufgenommen werden muss ist, so wie ich es sehe, noch nicht online ...

    Ergänzung: ich wurde von einem User auf diese Urteile hingewiesen. Ob und wie die jetzt genau im Zusammenhang mit einer oder mehreren bestimmten Personen stehen kann ich von hier aus nicht beurteilen ;-)

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 866018
    Datum23.01.2021 11:394375 x gelesen
    Hallo!

    In Rheinland-Pfalz sieht der Hebel etwas anders aus.

    Hier wäre wohl der §12 eine mögliche Handhabe:

    (5) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister kann die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen mit Ausnahme der Angehörigen der Jugendfeuerwehr und der Kinderfeuerwehr nach Anhörung der Wehrleiterin oder des Wehrleiters, in Ortsgemeinden auch der Ortsbürgermeisterin oder des Ortsbürgermeisters und der Wehrführerin oder des Wehrführers

    1. aus wichtigem Grund entpflichten, insbesondere
    .
    .
    .
    ...bei Verhaltensweisen, die eine erhebliche oder andauernde Störung der Zusammenarbeit in der Feuerwehr, mit der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister oder der Gemeindeverwaltung, mit anderen Behörden oder mit Hilfsorganisationen verursacht haben oder befürchten lassen,

    In der Regel erfolgt zeitgleich mit der Entlassung auch ein Hausverbot für die betreffende Feuerwache bzw. alle Feuerwachen innerhalb der Gemeinde wenn eine fortgesetzte erhebliche Störung des Dienstbetriebes durch die betreffende Person zu erwarten ist.

    So eine Möglichkeit müsste es doch auch in den Gesetzen der anderen Bundesländern geben?

    Gruß vom Berg

    Jakob

    "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
    >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg866022
    Datum23.01.2021 13:074343 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Jakob T.

    So eine Möglichkeit müsste es doch auch in den Gesetzen der anderen Bundesländern geben?



    Für BaWü beispielsweise der § 13 Abs. 3 des " FwG ":

    " § 13 Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes
    [...]
    3) Der Gemeinderat kann nach Anhörung des Feuerwehrausschusses den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst eines Feuerwehrangehörigen aus wichtigem Grund beenden. Dies gilt insbesondere
    [...]
    4. wenn sein Verhalten eine erhebliche und andauernde Störung des Zusammenlebens in der Gemeindefeuerwehr verursacht hat oder befürchten lässt.

    Der Betroffene ist vorher anzuhören. Der Bürgermeister hat die Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes durch schriftlichen Bescheid festzustellen. "



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg866029
    Datum23.01.2021 22:594012 x gelesen
    Nach Eklat um Mitglied: Freiwillige Feuerwehr in Helsa aufgelöst - Jetzt kommt die Pflichtwehr

    Nach dem Streit um ein Mitglied ist es nun offiziell: In Helsa wird die Freiwillige Feuerwehr abgeschafft. Jetzt soll der Übergang in eine Pflichtwehr erfolgen.

    https://www.hna.de

    hallo,

    war ja klar das dies so kommt ...

    Nach dem Streit um ein Mitglied ist es nun offiziell: In Helsa wird die Freiwillige Feuerwehr abgeschafft. Jetzt soll der Übergang in eine Pflichtwehr erfolgen. ..

    irgendwie "clever":

    ... Freiweillige Feuerwehr in Helsa (Kreis Kassel) wird zur Pflichtwehr: Bei Verweigerung droht ein Bußgeld
    Wer einberufen wird und sich weigert, dem drohe ein Bußgeld, sagt Kreisbrandinspektor Sebastian Mazassek. Dass das in Helsa der Fall sein wird, ist sehr unwahrscheinlich, weil die zurückgetretenen Einsatzkräfte ja eigentlich in der Feuerwehr weitermachen wollen. Nur eben ohne Björn Steisel. Dieser werde dann laut Bürgermeister Tilo Küthe natürlich nicht verpflichtet. Es würden jetzt die Kameraden einberufen, die auch schon vorher Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr waren.

    Damit läuft das Urteil ins Leere.

    Der Bürgermeister muss jetzt einfach alle bisherigen Mitglieder der FF - ausser dem Kläger - zum Dienst in der Pflichtfeuerwehr verpflichten.

    Was passiert dann eigentlich wenn die Pflichtfeuerwehr irgendwann mal wieder zur einer Freiwilligen Feuerwehr umgewandelt wird?

    Greift das das Urteil wieder und der Kläger muss dann doch aufgenommen werden?

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 866030
    Datum23.01.2021 23:373864 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Jürgen M.Der Bürgermeister muss jetzt einfach alle bisherigen Mitglieder der FF - ausser dem Kläger - zum Dienst in der Pflichtfeuerwehr verpflichten.

    Aber nicht nur das.

    Hier muss dann auch genau darauf geachtet werden das, wie bei einer Pflichtfeuerwehr üblich, gewisse Dinge voll sanktioniert werden.
    Auch so Dinge über die man bei einer freiwilligen Wehr hinwegsehen kann. Ich sage da nur Bußgelder usw.
    Es könnte im Rahmen einer Pflichtfeuerwehr auch der Anspruch der Wehrangehörigen auf Auslagenersatz (Fahrgeld usw.) genauer genommen werden.

    Ist also ein zweischneidiges Schwert.

    Gruß vom Berg

    Jakob

    "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
    >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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    AutorDani8el 8R., Lauterbach / Hessen866032
    Datum24.01.2021 01:073910 x gelesen
    Auf der einen Seite hast du Recht -ein zweischneidiges Schwert- Aber wenn sich alle einig sind nicht. Dann ist es ziemlich simpel und ich denke so,oder so ähnlich wird es auch laufen.

    1. FF auflösen weil nicht mehr genug Leute
    2. PF Gründen und alle ehemaligen FF Mitglieder, außer einem verpflichten
    3. Etwas abwarten
    4. Aus der PF wieder eine FF machen

    Problem gelöst. Und falls der Herr Dr. der Chemie nochmal in die dann neue FF Helsa möchte....Antrag ablehnen...das geht nämlich leichter als jemanden rausschmeißen zumal er ja wohl weder in Helsa arbeitet noch wohnt.

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 866033
    Datum24.01.2021 07:193718 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Daniel R.Problem gelöst. Und falls der Herr Dr. der Chemie nochmal in die dann neue FF Helsa möchte....Antrag ablehnen...das geht nämlich leichter als jemanden rausschmeißen zumal er ja wohl weder in Helsa arbeitet noch wohnt.

    Wenn man dann wieder zur freiwilligen Feuerwehr zurückkehrt sollte man vielleicht noch in die Satzung aufnehmen das nur Personen die ihren Wohnsitz bzw. ihren Arbeitsplatz / ständigen Aufenthalt in der Gemeinde haben müssen. Damit hält man sich für die Zukunft solche Problemfälle vom Hals.

    Ich denke der betreffende Herr wird nämlich versuchen das zu unterlaufen. Also Vorbeugen ist besser als sich auf die Schuhe zu ko....

    Gruß vom Berg

    Jakob

    "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
    >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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    AutorAlex8and8er 8H., Burgheim / 866034
    Datum24.01.2021 07:223785 x gelesen
    Geschrieben von Daniel R. Dann ist es ziemlich simpel und ich denke so,oder so ähnlich wird es auch laufen.


    Na so einfach wie du es dir vorstellst ist das aber nicht.

    Die Freiwillige Feuerwehr wird nicht aufgelöst und dann eine Pflichtfeuerwehr gegründet.

    Die Freiwillige Feuerwehr bleibt eine Freiwillige Feuerwehr.

    Du verstehst den Begriff Pflichtfeuerwehr falsch.

    Alle die, die in der Freiwilligen Feuerwehr bleiben in der Freiwilligen Feuerwehr und Personen die noch benötigt werden, werden dann eben verpflichtet.

    Zitat:" Soweit Freiwillige hierfür nicht zur Verfügung stehen, sind die erforderlichen Personen zum ehrenamtlichenFeuerwehrdienst nach §10 Abs.3 heranzuziehen (Pflichtfeuerwehr). "
    https://innen.hessen.de/sites/default/files/media/hmdis/hbkg_bekanntmachung_neufassung_2014.pdf

    Du kannst also nur Personen heranziehen, wenn kein Freiwilliger zur Verfügung steht.
    Dieser Herr steht zur Verfügung, also muß erstmal dieser genommen werden und wenn du dann immernoch Leute brauchst, (was in diesem Fall anzunehmen ist) kannst du weitere Leute dazu verpflichten.

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    AutorDani8el 8R., Lauterbach / Hessen866037
    Datum24.01.2021 10:073690 x gelesen
    Doch, zumindest in diesem Fall es ist wahrscheinlich so einfach.

    Die Freiwillige Feuerwehr Helsa hat nicht mehr genug Mitglieder um einsatzfähig zu sein, da diese ja schon ausgetreten sind, also wird sie aufgelöst.

    Die Gemeinde Helsa hat die Pflicht eine leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. Das geht nicht mehr freiwillig also wird eine Pflichtfeuerwehr erhoben.

    Für die Pflichtfeuerwehr werden die ran gezogen die, wie du ja schon geschrieben hast, verfügbar sind. Verfügbar heißt die Person wohnt und/oder arbeitet in Helsa. Weder das eine noch das andere trifft auf Dr. Steisel zu.

    Ich frage mich eh, warum der wieder in Helsa mitmachen will und nicht in Hess. Lichtenau.

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    AutorAlex8and8er 8H., Burgheim / 866038
    Datum24.01.2021 10:373521 x gelesen
    Geschrieben von Daniel R.Die Gemeinde Helsa hat die Pflicht eine leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. Das geht nicht mehr freiwillig also wird eine Pflichtfeuerwehr erhoben.

    Und das steht genau wo?
    Also das eine Freiwillige Feuerwehr aufgelöst wird und dann ein Pflichtfeuerwehr gegründet wird?

    Das gibt in meinen Augen das hessische Brandschutzgesetz nicht her.

    Es heißt expliziet, es ist eine Freiwillige Feuerwehr aufzustellen, und soweit Freiwillige nicht zur Verfügung stehen, sind die erforderlichen Personen zum ehrenamtlichen Feuerwehrdienst heranzuziehen.

    Also erstmal mußt du alle Leute nehmen, die du freiweillig bekommst und das fehlende Personal kannst du verpflichten.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg866039
    Datum24.01.2021 11:113661 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Alexander H.Alle die, die in der Freiwilligen Feuerwehr bleiben in der Freiwilligen Feuerwehr und Personen die noch benötigt werden, werden dann eben verpflichtet.
    passt doch hier wunderbar.

    56 von 64 Freiwillige Feuerwehrleute im Ortsteil Helsa waren zurückgetreten. Die acht verbliebenen machen in der Pflichtfeuerwehr einfach weiter. Der Bürgermeister verpflichtet die 56 Mitglieder die ausgetreten sind.

    Wenn sich alle 64 + Bürgermeister einig sind ist das ein rein formaler "virtueller" Akt. Da braucht keiner Ausrüstung bzw. Melder abgeben bzw. da muss keine pers. Ausrüstung neu verteilt werden. Das Ganze geschieht vom 31.01. auf den 01.02. um Mitternacht. Die neuen Führungskräfte werden entsprechend ihrer bisherigen Positionen vom Bürgermeister bestimmt.

    Der Brandschutz ist daher zu 100% lückenlos sichergestellt.

    Falls dieses Vorgehensweise nicht zu 100% rechtlich gedeckt ist würde mir als Bürgermeister das so was von egal sein.

    Die Gefahr das sich ein Bürger einer Nachbargemeinde (!) sich in die neue Pflichtfeuerwehr erfolgreich einklagt und damit Rechtsgeschichte schreiben will dürfte nahezu 0 sein. Dem geht das Ganze schlichtweg einen feuchten Dreck an ;-)

    Geschrieben von Alexander H.Dieser Herr steht zur Verfügung, also muß erstmal dieser genommen werden und wenn du dann immer noch Leute brauchst, (was in diesem Fall anzunehmen ist) kannst du weitere Leute dazu verpflichten.
    nein. Der Dr. ist kein Bürger der Gemeinde. Der ist in Sachen Pflichtfeuerwehr komplett aus dem Rennen.

    Ich bleib dabei: Die Gemeinde Helsa hat mit der Einrichtung der Pflichtfeuerwehr einen guten Schachzug gemacht.

    Der danach folgende Schritt der Umwandlung der Pflichtfeuerwehr in eine Freiwillige Feuerwehr kann jetzt in Ruhe geplant und dann auch so durchgeführt werden das bestimme Probleme in Zukunft gar nicht mehr auftreten können.

    Bei der Einrichtung der Freiwilligen Feuerwehr wird es auch eine neue Satzung geben. Und die kann entsprechend im Rahmen des Feuerwehrgesetzes gestaltet werden.

    Da kann dann z.B. festgelegt werden das nur Mitglieder die ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben aufgenommen werden.

    Ein möglicher Knackpunkt könnte es aber geben wenn in der alten FF bzw. in der Pflichtfeuerwehr Leute sind die auch ausserhalb von Helsa wohnen. Die sind dann bei dieser Variante auch aussen vor.

    ...
    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorDani8el 8R., Lauterbach / Hessen866040
    Datum24.01.2021 11:233499 x gelesen
    Genau das ist der Punkt...freiwillig ist niemand mehr da...sind ja ausgetreten.

    Also gibt es auch keine freiwillige Feuerwehr.

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    AutorMich8ael8 R.8, Bergisch Gladbach / HA Köln / NRW866042
    Datum24.01.2021 12:303442 x gelesen
    Geschrieben von Daniel R.Genau das ist der Punkt...freiwillig ist niemand mehr da

    Bis auf den eingeklagten Freiwilligen ;-)

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorAlex8and8er 8H., Burgheim / 866043
    Datum24.01.2021 13:063546 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.56 von 64 Freiwillige Feuerwehrleute im Ortsteil Helsa waren zurückgetreten. Die acht verbliebenen machen in der Pflichtfeuerwehr einfach weiter. Der Bürgermeister verpflichtet die 56 Mitglieder die ausgetreten sind.

    +1 der Herr, der sich eingeklagt hatte.

    Im übrigen sagt die Verordnung über die Organisation, Mindeststärke und Ausrüstungder öffentlichen Feuerwehren (Feuerwehr-Organisationsverordnung FwOV)

    zur Manschaftsstärke bei einer Freiwilligen Feuerwehr.

    -Taktische Einheit + Personalreserve in gleicher Stärke aufstellen.

    So die Feuerwehr Helsa hat Fahrzeuge.

    1 Elw = 2 Mann + 2 Mann Reserve = 4
    1 HLF = 9 Mann + 9 Mann Reserve = 18
    1 LF = 9 Mann + 9 Mann Reserve = 18
    1 MTW = 6 Mann + 6 Mann Reserve = 12
    1 RW = 3 Mann + 3 Mann Reserve = 6

    Somit darf die Gemeinde rein rechtlich auch nur max 58 Einwohner der Gemeinde verpflichten.
    Wenn das also so wie du behauptest stimmen würde, das ein Freiwilliger nicht vor einem Verpflichteten zählt, müssen definitv 6 Mann aus der Pflichtfeuerwehr draußen bleiben.

    Im übrigen finde ich es sehr dreist bis eigentlich schon fast unverschämt was hier Leute für vermeintliche Lösungen vorschlagen.

    Ich kenn weder den Kläger, noch die Gemeinde noch sonst jemand dort.

    Aber der gute Mann hat sich erfolgreich vor einem ordentlichen Gericht in die Feuerwehr eingeklagt.
    Hier wird aufs gröbste versucht ein rechtstaatliches Urteil zu unterwandern.

    Und ich hoffe sehr, das sich der Kläger, sofern er nicht in der Pflichtfeuerwehr mitmachen darf, erneut vors Verwaltungsgericht zieht und die dortigen Richter dem Bürgermeister und der Gemeinde mal zeigen wo der Hammer hängt.

    Sorry, hab den Rüstwagen übersehen.

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    AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland866044
    Datum24.01.2021 13:583678 x gelesen
    Wenn 90+x% der Mannschaft den Einen nicht wollen und ich einer der 90+x bin und ich den Einen in meiner Freizeit (ja, Feuerwehr ist mein Hobby und meine Freizeit) ertragen muss, zieh ich meine Konsequenzen. Der ist ja auch kein einfacher Löschknecht sondern wenn ichs richtig mitbekommen haben gD Feuerwehr also irgend was mit Verbandsführer+. Da gibt es sicher Reibereien (ich persönlich wäre sicher nicht still). Das machen dann auch noch andere aus der ganzen Mannschaft. Wenn dann auch noch Mobbingvorwürfe laut werden (und bei einem gegen Alle ist das nicht ausgeschlossen auch wenns nicht stimmen sollte) hab ich dazu keinen Bock. Dann muss sich die Verwaltung eben was einfallen lassen oder auf mich verzichten.

    Gruß Daniel

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    AutorNils8 J.8, Wackersdorf / 866072
    Datum25.01.2021 12:293287 x gelesen
    Hallo Daniel,

    und wenn sich die Verwaltung einfallen läßt, Dich zum Dienst zu verpflichten?

    Ich seh´s so wie Alexander: das hessische HBKG sieht die Prämisse bei der Aufstellung einer Gemeindefeuerwehr in der Freiwilligkeit.

    Aber wie Alexander bereits zitierte:
    Geschrieben von § 7 Abs. 5 HBKG Soweit Freiwillige hierfür nicht zur Verfügung stehen, sind die erforderlichen Personen zum ehrenamtlichen Feuerwehrdienst nach §10 Abs.3 heranzuziehen (Pflichtfeuerwehr).

    Das liest sich auch für mich so, daß die Gemeide ZUERST befähigte Freiwillige nehmen muß und DANN, wenn die erforderliche Anzahl an Personal nicht erreicht wird, mit Verpflichteten auffüllen darf. Helsa hat einen Zug + 100% Personalreserve = paarundvierzig Leutchens. Wenn die Gemeinde mehr Leute "einzieht" und keiner beschwert sich, auch gut...
    Das worst-case-Szenario sieht ja wohl so aus, daß zum ersten Dienst der "Pflichtfeuerwehr" der ungeliebte Kamerad auch wieder mit antritt, weil er hat sich ja freiwillig gemeldet und will seinen Dienst versehen. Und dann werden ihn die "verpflichteten" Kameraden WIEDER nicht los. Dann ist die Stimmung im Eimer, die Reputation sowieso im A.... und die non-chalant-Einstellung "wenn ich keine Zeit/Lust mehr auf mein Hobby habe, hör´ ich damit auf!" ist dann aber auch nicht mehr. Da hat man dann nämlich auf seinem Verpflichtungsschreiben ein Datum draufstehen und ist bis dahin gebunden. Es sei denn, man möchte den Gemeindesäckel mit ein bißchen Barem aufbessern.

    Wenn die Feuerwehr und die Kommune schon Probleme mit so einer "Prozeß-Geisel" haben, wären sie gut beraten jeden einzelnen Schritt genau zu überdenken und sich rechtlichen Beistand zu holen. Diese Fälle sind sehr selten und wie die Verwaltungsgerichte entscheiden ist somit ein wenig Kaffeesatzleserei.
    Allein der Passus der Betreffende habe sich in den Dienst der Einsatzabteilung hineingeklagt ist ja eigentlich schon falsch: Laut den Presseberichten ist er seit Ende der 90er aktives Mitglied der Einsatzabteilung und wehrte sich vor dem VerwG erfolgreich gegen seinen Ausschluß... Was ist da bloß schief gelaufen: 2015 wurde er noch von den "Kameraden" zum Wehrführer gewählt (aber dann von der Kommune nicht bestätigt).

    Das eine Kommune am 31.01. um 23:59 Uhr ihre Gemeindefeuerwehr auflöst, um dann am 01.02. um 00:00Uhr dieselbe wieder zu eröffnen wird von einem Verwaltungsgericht (und da wird die Sache möglicherweise WIEDER landen) bestimmt auch seeeeehr gerne gesehen...

    Grüße
    Nils

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    AutorDani8el 8R., Lauterbach / Hessen866074
    Datum25.01.2021 13:173062 x gelesen
    Also zunächst mal hast du die Mannschaftsstärke falsch berechnet. Die Reserve wird in der Regel, zumindest für die Löschfahrzeuge, nicht mal 2 sondern mal 3 genommen.

    Und dann nochmal: Eine Freiwillige Feuerwehr existiert nicht mehr. Die wurde mangels Mitglieder aufgelöst. Für die nachfolgende Pflichtfeuerwehr wird einberufen und zwar geeignete Personen. Geeignet sind Menschen die vor Ort wohnen und oder arbeiten und im besten Fall Feuerwehrtechnisch ausgebildet sind.

    Warum sollte die Gemeinde Helsa jetzt den Herrn Dr. Steisel einberufen?

    Und selbst wenn er von sich aus beantragt in die Pflichtfeuerwehr aufgenommen zu werden, warum sollte die Gemeinde diesem Antrag zustimmen?

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg866076
    Datum25.01.2021 13:283042 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Nils J.Das eine Kommune am 31.01. um 23:59 Uhr ihre Gemeindefeuerwehr auflöst, um dann am 01.02. um 00:00Uhr dieselbe wieder zu eröffnen wird von einem Verwaltungsgericht (und da wird die Sache möglicherweise WIEDER landen) bestimmt auch seeeeehr gerne gesehen...
    sehe ich nicht so

    da die Gemeinde den Brandschutz lückenlos sicherstellen muss ist es üblich den Übergang von der FF zur Pflichtfeuerwehr nahtlos zu gestalten.

    wenn da einige Tage ohne Feuerwehr dazwischen liegen wäre das sehr befremdlich. Es sei den der Brandschutz wird anderweitig sichergestellt.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorAlex8and8er 8H., Burgheim / 866077
    Datum25.01.2021 13:372946 x gelesen
    Geschrieben von Daniel R.Also zunächst mal hast du die Mannschaftsstärke falsch berechnet. Die Reserve wird in der Regel, zumindest für die Löschfahrzeuge, nicht mal 2 sondern mal 3 genommen.

    Ahja ... und das steht wo?

    Geschrieben von Daniel R.Und dann nochmal: Eine Freiwillige Feuerwehr existiert nicht mehr. Die wurde mangels Mitglieder aufgelöst. Für die nachfolgende Pflichtfeuerwehr wird einberufen und zwar geeignete Personen. Geeignet sind Menschen die vor Ort wohnen und oder arbeiten und im besten Fall Feuerwehrtechnisch ausgebildet sind.

    Auch das gibt euer Brandschutzgesetz nicht her.
    In Niedersachsen NRW magst du zB recht haben.

    Aber nicht in Bayern und auch nicht in Hessen, da bleibt die Freiwillige Feuerwehr eine Freiwillige Feuerwehr, das fehlende Personal der Freiwilligen Feuerwehr wird nur durch verpflichtetem Personal ergänzt.

    HessischenBrand-und Katastrophenschutzgesetzes

    §7Aufstellung der Gemeindefeuerwehren

    (5) In Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr ist die öffentliche Feuerwehr als Freiwillige Feuerwehr aufzustellen. In Gemeinden mit Ortsteilen kann für jeden Ortsteil eine Ortsteilfeuerwehrgebildet werden. Soweit Freiwillige hierfür nicht zur Verfügung stehen, sind die erforderlichen Personen zum ehrenamtlichenFeuerwehrdienst nach §10 Abs.3 heranzuziehen
    https://innen.hessen.de/sites/default/files/media/hmdis/hbkg_bekanntmachung_neufassung_2014.pdf

    Auf deutsch, es ist eine Freiwillige Feuerwehr aufzustellen mit Freiwilligen und sofern keine/nicht genug zur Verfügung stehen sind noch andere zu verpflichten.

    Und das Gleiche gilt auch erstmal so in Bayern.

    Art. 13
    Heranziehung zum Feuerwehrdienst; Pflichtfeuerwehr
    (1) Die Gemeinden können Gemeindeeinwohner, die ihre Hauptwohnung im Gemeindegebiet haben, vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 60. Lebensjahr zum Feuerwehrdienst heranziehen, wenn eine Freiwillige Feuerwehr nicht die erforderliche Mindeststärke erreicht und deswegen die Aufgaben gemäß Art. 4 Abs. 1 und 2 in der Gemeinde nicht erfüllt werden können.
    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayFwG-13

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    AutorDani8el 8R., Lauterbach / Hessen866078
    Datum25.01.2021 13:502922 x gelesen
    https://www.hna.de/lokales/kreis-kassel/helsa-ort83440/kreis-kassel-eklat-mitglied-freiwillige-feuerwehr-helsa-pflichtwehr-90177776.html

    Das sieht die Gemeinde Helsa wohl anders.

    FF wurde aufgelöst. PF gegründet. Einberufungen folgen.

    Lief in Lindenfels damals ganz ähnlich.

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    AutorWolf8gan8g K8., Niddatal / Hessen866079
    Datum25.01.2021 13:552917 x gelesen
    Hallo Kameraden,

    ich denke das Missverständnis ist, das wir glauben die Freiwillige Feuerwehr wäre aufgelöst.
    Das ist nach meiner Meinung nicht der Fall, die Paragraphen 3 & 7 HBKG die Gemeinde verpflichten eine Feuerwehr zu haben:
    § 3 Aufgaben der Gemeinden
    (1) Die Gemeinden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe
    1. in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu erarbeiten, fortzuschreiben und daran orientiert eine den örtlichen Erfordernissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen

    Nach meiner Meinung kann hier nichts aufgelöst werden, weil die Feuerwehr kein Verein, sondern Teil der Gemeinde ist.
    Wenn, dann müsste die Gemeinde die Pflichtaufgabe Feuerwehr an einen Dritten übertragen. Dazu müsste allerdings zunächst der Bedarfs- und Entwicklungsplan umgeschrieben werden, und sie bräuchte die Zustimmung der Brandschutzaufsicht.

    Weiterhin gilt §7 HBKG Aufstellung der Gemeindefeuerwehren:
    (1) Öffentliche Feuerwehren sind gemeindliche Einrichtungen. Für jede Gemeinde muss eine öffentliche Feuerwehr vorhanden sein.
    (5) In Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr ist die öffentliche Feuerwehr als Freiwillige
    Feuerwehr aufzustellen. In Gemeinden mit Ortsteilen kann für jeden Ortsteil eine Ortsteilfeuerwehr gebildet werden. Soweit Freiwillige hierfür nicht zur Verfügung stehen, sind die erforderlichen Personen zum ehrenamtlichen Feuerwehrdienst nach § 10 Abs. 4 heranzuziehen (Pflichtfeuerwehr).

    Das heißt gibt es nicht genügend "Freiwillige", so ist die Mannschaft durch Feuerwehrplichtige aufzufüllen.

    Im vorliegenden Fall wären nun Mitglieder in der Feuerwehr:
    - die Restmannschaft,
    - das Mitglied per Gerichtsbeschluss
    - die zukünftigen Feuerwehrplichtigen, (Gemäß §10 HBK).

    Bei letzteren gilt aber, das sie nicht unendlich verpflichtet werden dürfen:
    (4) Alle Einwohnerinnen und Einwohner vom vollendeten 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 50. Lebensjahr können bis zu einer Gesamtdauer von zehn Jahren zum ehrenamtlichen Dienst in der Gemeindefeuerwehr herangezogen werden.

    Also wer schon länger als 10 Jahre freiwillige Feuerwehrdienst geleistet hat, oder das 50. Lebensjahr überschritten hat, kann sich vermutlich gegen die Verpflichtung wehren.
    (Entsprechend gilt auch §23 HGO, Ablehnungsgründe.)

    Also ich denke es bleibt spannend in der Gemeinde.

    Gruß

    Wolfgang

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP866080
    Datum25.01.2021 14:062948 x gelesen
    Geschrieben von Nils J.Wenn die Feuerwehr und die Kommune schon Probleme mit so einer "Prozeß-Geisel" haben, wären sie gut beraten jeden einzelnen Schritt genau zu überdenken und sich rechtlichen Beistand zu holen. Das dürfte man dort vielleicht sogar getan haben, auch wenn keiner ausm Forum dazu konsultiert wurde. Die Satzung zur Einrichtung der Pflichtfeuerwehr wurde immerhin im Februar 2020 beschlossen, die tatsächliche Bildung dann jetzt aktuell im Januar 2021, in gleicher Sitzung wie ein nur redaktioneller Nachtrag zur Satzung. Und in der Zwischenzeit haben manche Menschen, auch in Verwaltungs- und Anwaltsbüros, tatsächlich noch gearbeitet und sich mutmaßlich auch mit diesem ganzen Gedönse auseinandergesetzt.
    Anfang 2020 hieß es übrigens: "die Gemeinde Helsa hat das Verwaltungsstreitverfahren hins. Ausschluss von einem Mitglied aus der FFW Helsa verloren", und aktuell "nachdem zwei Verwaltungsstreitverfahren beim Verwaltungsgericht Kassel durch entsprechende Erklärungen der Gemeinde Helsa im Erledigungsinteresse und zur Vermeidung weiterer Verfahrenskosten beendet worden sind"... Da lief also noch was, während man die Pflichtfeuerwehr nebenher ganz offen vorbereitet hat.

    Mein Beitrag zur Kaffeesatzleserei lautet daher: In diesem Sachverhalt und in diesen Verfahren dürften schon einige (und auch genug) Schriftsätze und Euros hin und her geschickt worden sein. Der Beschlussvorschlag für den 21.01.2021 dürfte dann auch aus Gründen genau so formuliert worden sein, wie er nunmal formuliert worden ist (also auch 1. Auflösung der FF, 2. Einrichtung der PF).
    Und auch das VG dürfte von dieser Art der weiteren Erledigung womöglich nicht gerade völlig überrascht werden.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland866081
    Datum25.01.2021 14:252872 x gelesen
    Was das Gesamtkonstrukt Auflösung oder nicht angeht, Neugründung einer Pflichtwehr, usw. hast du sicherlich Recht. Ich gehe jetzt nur mal von mir persönlich und meiner Motivation aus; wenn ich dann mein Verpflichtungsschreiben erhalte bin ich sicher wieder Feuerwehrmann. Aber über die legalen Möglichkeiten eine Verpflichtung zu untergraben wurde ja schon genug geschrieben.
    Ich möchte in keiner Feuerwehr Dienst tun in der ich mich nicht wohl fühle. Dafür ist mir meine Zeit zu schade (nur zur Info: ich bin seit der Jugendfeuerwehr ununterbrochen in (fast) der gleichen Wehr tätig, und habe immer noch Spaß).

    Gruß Daniel

    Gruß Daniel

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    AutorDani8el 8R., Lauterbach / Hessen866082
    Datum25.01.2021 15:242989 x gelesen
    Scheinbar geht es doch.

    https://www.hna.de/lokales/kreis-kassel/helsa-ort83440/kreis-kassel-eklat-mitglied-freiwillige-feuerwehr-helsa-pflichtwehr-90177776.html

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 866087
    Datum25.01.2021 21:402603 x gelesen
    Hallo!

    Was passiert mit den FA (SB) über 50 und unter 18?
    Die können ja laut Gesetz nicht verpflichtet werden?

    Ich hoffe man hat da eine Lösung in der Tasche.

    Gruß vom Berg

    Jakob

    "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
    >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg866090
    Datum25.01.2021 22:253031 x gelesen
    Feuerwehr-Streit eskaliert: 56 Kameraden treten wegen Dr. Björn Steisel zurück

    Kennen Sie eigentlich noch Dr. Björn Steisel? In Feuerwehr-Kreisen ist er durchaus bekannt, auch in der Region Osthessen. Denn im Oktober 2011 wurde er Kreisbrandinspektor (KBI) im Landkreis Fulda. Er blieb aber nicht lange. 157 Ta...

    Osthessen|News

    ein weiterer Artikel ...

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorThom8as 8S., Höhenkirchen-Siegertsbrunn / Bayern866092
    Datum25.01.2021 22:472649 x gelesen
    Geschrieben von Alexander H.1 MTW = 6 Mann + 6 Mann Reserve = 12

    Hallo Alexander,

    ich würde einen MTW bei dieser Rechnung nicht ansetzen. Er ist kein taktisches Fahrzeug, das bestzt werden muss, sondern ein Logistik-Fahrzeug. Es dient eben z.B. genau dazu die Reserve bei längeren Einsätzen zur Einsatzstelle zu transportieren, an der die Erstbesetzung mit den taktischen Fahrzeugen arbeitet und dazu die erschöpfte Erst-Mannschaft heimzufahren.
    Und außerdem kann er natürlich vielen anderen Zwecken auch außerhalb des Einsatzdienstes, z.B. Fahrten zur überörtlichen Ausbildung etc. dienen.
    Bei einer FW, die TSA+MTW hat würde ich TSA = 9 FA + 9FA Reserve rechnen. Fertig.

    Ob eine einfache oder eine doppelte Reseve, also zweifach oder dreifach Besetzung jedes (taktischen) Sitzplatzes nötig ist, ist denke ich unterschiedlich in den Bundesländern und ob es um Pflicht-Mindeststärke oder um Förderbedingungen für Fahrzeugbeschaffungen geht.

    Mit vier Saugschleich!

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP866095
    Datum26.01.2021 08:032591 x gelesen
    In der Satzung zur Einrichtung der Pflichtfeuerwehr weicht man davon ab, und hat das Höchstalter auf 60 gesetzt. Auf den ersten Blick nicht sauber, auf den zweiten wird man aber auch diesen Punkt mit genügend anderen Stellen im Vorfeld geklärt haben.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorAlex8and8er 8H., Burgheim / 866099
    Datum26.01.2021 11:102337 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K. In der Satzung zur Einrichtung der Pflichtfeuerwehr weicht man davon ab, und hat das Höchstalter auf 60 gesetzt.
    Eine Satzung darf aber ein Gesetz nur näher ausführen, nicht gegen ein Gesetz verstoßen.

    Interessant wäre sogar weiter:
    zitat:"(3) Alle Einwohnerinnen und Einwohner vom vollendeten 18.Lebensjahr bis zum vollendeten 50.Lebensjahr können bis zu einer Gesamtdauer von zehn Jahren zum ehrenamtlichen Dienst in der Gemeindefeuerwehr herangezogen werden."

    Zählen zu den 10 Jahre Gesamtdauer eigentlichen auch die Zeiten die man bereits freiwillig zum ehrenamtlichen Dienst herangezogen wurde?

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz866100
    Datum26.01.2021 11:122235 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Alexander H.Eine Satzung darf aber ein Gesetz nur näher ausführen, nicht gegen ein Gesetz verstoßen.

    Im Prinzip ja, aber solange sich da jetzt keiner aus der Ü50-Fraktion beschwert, dass er verpflichtet wird, wird da nichts passieren. Und selbst wenn, dürfte damit auch nicht die ganze Satzung kassiert werden sondern nur dieser eine Punkt.

    Gruß,
    Michael

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    AutorAlex8and8er 8H., Burgheim / 866101
    Datum26.01.2021 11:162358 x gelesen
    Geschrieben von Thomas S.ich würde einen MTW bei dieser Rechnung nicht ansetzen.

    Ok, hast recht, das gibt die Feuerwehr Organisationsverordnung des Landes Hessen so auch nicht her.
    Sind also noch weniger.

    Geschrieben von Thomas S.Ob eine einfache oder eine doppelte Reseve, also zweifach oder dreifach Besetzung jedes (taktischen) Sitzplatzes nötig ist, ist denke ich unterschiedlich in den Bundesländern und ob es um Pflicht-Mindeststärke oder um Förderbedingungen für Fahrzeugbeschaffungen geht.
    Die doppelte Reserve ist die Reserve die diese Verordnung vorschreibt.
    Und deswegen glaube ich nicht das die Kommune rein rechtlich auch mehr verpflichten darf.
    Da eine Pflichtfeuerwehr eine starker Eingriff in die Grundrechte ist.
    Und wenn sich mehr "freiwillig" verpflichten lassen, kann eigentlich von einer Pflichtfeuerwehr keine Rede mehr sein.

    Wie gesagt, entweder die ziehen das richtig durch und dann eben alles ab 50 raus und nur die Sollstärke die das Gesetz hergibt oder sie machen das wischi waschi. FF auflösen (was es laut dem hessischen Feuerwehrgesetz eigentlich gar nicht gibt) Pflichtfeuerwehr gründen, und alle die man mag verpflichten.
    Dann bin ich aber überzeugt das jedes Gericht diesen Verfahrensweg in der Luft zerreist, wenn der Herr nochmal vor Gericht zieht.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg866102
    Datum26.01.2021 11:422338 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Alexander H.Dann bin ich aber überzeugt das jedes Gericht diesen Verfahrensweg in der Luft zerreist, wenn der Herr nochmal vor Gericht zieht.
    das dürfte aber für diesen Herrn der Knackpunkt sein.

    kann der überhaupt gegen die Einrichtung einer Pflichtfeuerwehr bzw. die dafür beschlossene Satzung klagen?

    Er ist ja kein Bürger von Helsa. Den geht das gar nichts an.

    Sonst könnte z.B. ich ja auch dagegen klagen ;-)

    Helsa kann da die rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung der Pflichtfeuerwehr phantasievoll ausgestalten. Solange kein Bürger von Helsa dagegen rechtlich vorgeht bzw. die Ausichtsbehörde nichts macht läuft das zunächst so wie beschlossen.

    Da können alle Bürger der Nachbargemeinden Kopf stehen. Trotzdem ändert sich da zunächst mal nichts und die Pflichtfeuerwehr wird mit den Bürgern von Helsa die vom Bürgermeister verpflichtet werden eingerichtet. Wenn darunter ehemalige FF-Angehörige sind die älter als 50 sind und die freudig diese Verpflichtung annehmen dürfte das auch kein Problem sein.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorAlex8and8er 8H., Burgheim / 866104
    Datum26.01.2021 12:572203 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.das dürfte aber für diesen Herrn der Knackpunkt sein.

    kann der überhaupt gegen die Einrichtung einer Pflichtfeuerwehr bzw. die dafür beschlossene Satzung klagen?

    Warum nicht, er wird ja in seinem Recht verletzt in der Feuerwehr zu sein.

    Diese Recht hat er sich ja erfolgreich eingeklagt.

    Wenn die Verwaltung einen Weg einschlägt, die es ihm nun verbietet seinen "erstrittenes" Recht in Anspruch zu nehmen, warum soll er dann nicht erneut klagebefugt sein?

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    AutorThom8as 8K., Utting a. Ammersee / Bayern866105
    Datum26.01.2021 13:042223 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Er ist ja kein Bürger von Helsa. Den geht das gar nichts an.

    nach Verfolgung der ganzen Diskussion ist mir immer noch nicht ganz klar geworden, warum sich ein Bürger einer Nachbargemeinde überhaupt in die Feuerwehr einer anderen Gemeinde einklagen kann. Noch dazu, wo er auch nicht dort arbeitet. Woraus leitet sich denn da ein Rechtsanspruch ab?

    Gruß vom Ammersee,
    Thomas

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP866106
    Datum26.01.2021 13:152149 x gelesen
    Die Klagebefugnis würde ich ihm auch zugestehen, aber ohne Erfolgsaussicht.

    Geschrieben von Alexander H. Warum nicht, er wird ja in seinem Recht verletzt in der Feuerwehr zu sein. Diese Recht hat er sich ja erfolgreich eingeklagt.Nein, hat er nicht. Er hat sich erfolgreich gegen eine Entpflichtung gegen seinen Willen gewehrt. Das ist ein klitzekleiner, aber feiner Unterschied.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorSven8 R.8, Brakel / NRW866107
    Datum26.01.2021 13:242189 x gelesen
    Hallo
    hier wird etwas deutlicher FW Magazin Er kommt gebürtig aus Helsa und wird dort vor dem Ausflug zum Kreis Fulda schon in der Feuerwehr gewesen sein, und wenn man ihn dort auch 2015 noch im Personal geführt hat ist er dort nie ausgetreten oder wurde aus dem Dienst entlassen. Die Satzung freiwillige Feuerwehr Helsa

    Greets Sven

    Meine Meinung und nix anderes.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg866108
    Datum26.01.2021 13:472099 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Alexander H.Warum nicht, er wird ja in seinem Recht verletzt in der Feuerwehr zu sein.

    es geht hier dann um den Eintritt in die Pflichtfeuerwehr

    sein erstrittenes Recht ist "erloschen". Es gibt ab nächste woche keine Freiwillige Feuerwehr mehr.

    wenn man jetzt aus dem Urteil das Recht auf den Eintritt in die Pflichtfeuerwehr im Nachbarort herauslesen will dann muss man das konsquent tun. Dann hab ich z.B. auch das Recht in die dortige Pflchtfeuerwehr aufgenommen zu werden.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorAlex8and8er 8H., Burgheim / 866109
    Datum26.01.2021 14:292058 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.wenn man jetzt aus dem Urteil das Recht auf den Eintritt in die Pflichtfeuerwehr im Nachbarort herauslesen will dann muss man das konsquent tun.

    Ja dann müssen wir das aber auch komplett konsequent tun.

    Laut Hessischen Brandschutzgesetz ist eine Auflösung der Gemeindefeuerwehr unzulässig.
    Deswegen bleib ich schonmal grundsätzlich dabei.
    Es wird keine FF aufgelöst und eine PF gegründet.

    Das Brandschutzgesetz in Hessen kennt auch gar nicht die Arten von Feuerwehren wie es andere kennen.

    Die FF bleibt eine FF, entweder mit rein freiwillig Aktiven oder aber wenn diese nicht ausreichend sind, mit verpflichteten Bürgern "aufgefüllte" Freiwillige Feuerwehr.

    Somit ist sein Recht in der FF zu bleiben nie erloschen, da sie rein rechtlich immernoch besteht.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP866110
    Datum26.01.2021 14:502064 x gelesen
    Geschrieben von Alexander H.Laut Hessischen Brandschutzgesetz ist eine Auflösung der Gemeindefeuerwehr unzulässig.Wo steht das?
    (Falls du mit § 7 Abs. 1 Satz 3 antworten willst, lies den vorher nochmal, dann nochmal ganz, und dann antworte anders.)

    Geschrieben von Alexander H.Das Brandschutzgesetz in Hessen kennt auch gar nicht die Arten von Feuerwehren wie es andere kennen.Das hält die Hessen übrigens nicht davon ab, unterschiedliche Arten von öffentlichen Feuerwehren in den vom Land erstellten Kreisausbildungsunterlagen allen neuen Brandschutzjüngern zu lehren, und diese dabei in "Freiwillige Feuerwehren, Berufsfeuerwehren, Pflichtfeuerwehren" zu unterscheiden.
    Tja, und nun?

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorDani8el 8R., Lauterbach / Hessen866111
    Datum26.01.2021 14:542006 x gelesen
    Komisch das die Gemeinde Helsa das anders sieht. Den sie hat es ja offensichtlich genauso gemacht....

    Wobei ich Helsa und den Kameraden der FF jetzt auf absolut keinen Fall unterstellen will das das von Anfang an oder überhaupt jemals der Plan war um den Dr Steisel loszuwerden. Das glaube ich auch in keinster Weise.

    Aber Stand jetzt ist es nun mal so gekommen.

    FF wurde aufgelöst...PF wurde gegründet....zukünftige Mitarbeiter/innen werden einberufen.

    Also gibt es da jetzt (in meinen Augen) 3 Möglichkeiten:

    1) Die Gemeinde Helsa (bzw deren rechtlicher Beistand) haben einen Fehler gemacht.
    2) Der Gemeinde Helsa ist das rechtliche Risiko dieses Vorgehens bekannt und sie nimmt es in Kauf
    3.) Du irrst dich.

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 866112
    Datum26.01.2021 15:102315 x gelesen
    Hallo!

    Also die Personalstärke der Wehr liegt laut HP bei 63 FA (SB). Davon haben 56 ihren Dienst quittiert. Verbleiben dann noch sieben "freiwillige" FA (SB) die ihren Dienst wohl weiter versehen wollen.

    Was soll mit denen passieren? (oder hab ich das im Thread überlesen?)
    Werden diese entlassen?

    Ich glaube die Sache ist doch nicht ganz so einfach wie sie sich darstellt.
    Denn wie schon ein Vorredner geschrieben hat, könnte passieren, das man das nun fehlende Personal hinzuverpflichtet. Also die sieben FA (SB) weiterhin in der Wehr verbleiben.

    So würde das wohl in Rh.- Pfalz gehandhabt werden.
    Mir kommen berechtigte Zweifel ob man das Problem so wirklich zum Abschluss bringt oder doch eher eine neue Front aufmacht.

    Es bleibt wohl spannend.

    Gruß vom Berg

    Jakob

    "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
    >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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    AutorAlex8and8er 8H., Burgheim / 866113
    Datum26.01.2021 15:281954 x gelesen
    Geschrieben von Daniel R.Wobei ich Helsa und den Kameraden der FF jetzt auf absolut keinen Fall unterstellen will das das von Anfang an oder überhaupt jemals der Plan war um den Dr Steisel loszuwerden. Das glaube ich auch in keinster Weise.

    Für mich liegt dies aber nahe.

    Geschrieben von Daniel R.1) Die Gemeinde Helsa (bzw deren rechtlicher Beistand) haben einen Fehler gemacht.
    Glaubst du wirklich das die einen rechtlichen Beistand haben?

    Geschrieben von Daniel R.3.) Du irrst dich.
    Möglich.
    Wenn ich mir das Niedersächsische Brandschutzgesetz anschaue, könnte ich mir vorstellen das dies Vorhaben so funktionieren könnte.

    Da ist die Aufstellung einer Pflichtfeuerwehr klar geregelt.
    Mit der Auflösung einer FF und Aufstellung ein PF.
    Das sehe ich aber in eurem Gesetz nicht so.

    Und selbst wenn das Ganze noch halbwegs korrekt ist, mit der Auflösung, wage ich immernoch zu bezweifeln das der Schachzug vor einem Gericht durchgeht.
    Denn es riecht schon sehr danach, das dies NUR so gemacht wurde, um das Urteil des Verwaltungsgerichtes zu umgehen.

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz866114
    Datum26.01.2021 15:322211 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jakob T.Was soll mit denen passieren? (oder hab ich das im Thread überlesen?)
    Werden diese entlassen?


    Mit 7 Leuten hat man keine funktionsfähige FF mehr. Daher wird diese aufgelöst und eine PF einberufen. Auch diese 7 können dann natürlich zur PF einberufen werden.

    Geschrieben von Jakob T.Denn wie schon ein Vorredner geschrieben hat, könnte passieren, das man das nun fehlende Personal hinzuverpflichtet. Also die sieben FA (SB) weiterhin in der Wehr verbleiben.

    Nein. Die FF wurde (wird zum 31.1.) aufgelöst. Damit verbleiben dort auch keine FA mehr.

    Geschrieben von Jakob T.So würde das wohl in Rh.- Pfalz gehandhabt werden.

    Nein. Ich kenne es aus einem anderen Beispiel auch so (wenn ich das recht in Erinnerung habe) dass eine Dienstverpflichtung aller für die PF erfolgte und keine unverändert in der nicht mehr existierenden FF blieben.

    Geschrieben von Jakob T.Mir kommen berechtigte Zweifel ob man das Problem so wirklich zum Abschluss bringt oder doch eher eine neue Front aufmacht.

    Wo liegt das Risiko? Bestenfalls darin, dass der gute Herr wieder klagt. Und wenn ja, wogegen? Dagegen, dass er nicht zu einer Pflichtfeuerwehr in irgendeinem Ort, in dem er weder wohnt noch arbeitet, einberufen wird? Da würde ich die Erfolgschancen bei Null sehen. Der einzige Strohhalm, an den man sich dabei klammern könnte, wäre dass die FF nicht aufgelöst werden darf/wird.

    Gruß,
    Michael

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP866115
    Datum26.01.2021 15:341990 x gelesen
    Geschrieben von Alexander H.Glaubst du wirklich das die einen rechtlichen Beistand haben?Langsam wird es etwas albern.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz866117
    Datum26.01.2021 15:481979 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Alexander H.Denn es riecht schon sehr danach, das dies NUR so gemacht wurde, um das Urteil des Verwaltungsgerichtes zu umgehen.

    Nein. Es wurde gemacht, um eine funktionierende Feuerwehr zu erhalten. Den Leuten kannst du den Austritt aus der FF nicht verbieten. Du kannst sie nur verpflichten, wenn es eine PF gibt. Die wiederum musst du einberufen, wenn nicht genügend Leute für den Dienst in der FF da sind. Ich sehe da erstmal nichts umgangenes. Im Gegenteil: Wenn klar ist, dass es mit dieser Person Probleme mit den restlichen PFlern gibt, tut die Gemeinde im Sinne einer funktionierenden Feuerwehr (egal oder FF oder PF) gut daran, eben genau diese Person nicht zu verpflichten. Es besteht auch kein Grund dazu, schließlich wohnt und arbeitet er ja nicht in dem betreffenden Ort.

    Gruß,
    Michael

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 866118
    Datum26.01.2021 16:012193 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Michael W.Nein. Die FF wurde (wird zum 31.1.) aufgelöst. Damit verbleiben dort auch keine FA mehr.

    Dann werden die verbliebenen FA (SB) mit Wirkung zum 31.01. zunächst entpflichtet und danach wieder verpflichtet.
    Ok.

    Geschrieben von Michael W.Der einzige Strohhalm, an den man sich dabei klammern könnte, wäre dass die FF nicht aufgelöst werden darf/wird.


    Was natürlich erst nach dem 31.01. passieren könnte. Dann stände man wieder am Anfang.

    Ich denke das Problem hätten wir in Rh.- Pfalz nicht unbedingt in diesem Ausmaß.

    Mir sind selbst Personen bekannt die locker und ohne Chance auf Gegenwehr entpflichtet wurden.

    ( ...bei Verhaltensweisen, die eine erhebliche oder andauernde Störung der Zusammenarbeit in der Feuerwehr, mit der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister oder der Gemeindeverwaltung, mit anderen Behörden oder mit Hilfsorganisationen verursacht haben oder befürchten lassen... )

    Das war alles so wasserdicht, eine Klage gegen die Entpflichtung wäre von jedem Gericht in die Tonne getreten worden.

    Ich frage mich warum es in Hessen keinen solchen Passus im Gesetz gibt (nichts gefunden), und wenn es ihn geben sollte, warum wurde er nicht angewandt.

    Gruß vom Berg

    Jakob

    "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
    >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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    AutorAlex8and8er 8H., Burgheim / 866119
    Datum26.01.2021 16:072062 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Den Leuten kannst du den Austritt aus der FF nicht verbieten. Du kannst sie nur verpflichten, wenn es eine PF gibt. Die wiederum musst du einberufen, wenn nicht genügend Leute für den Dienst in der FF da sind.
    Sorry, aber ich lese das anders.

    Zitat:"(5) In Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr ist die öffentliche Feuerwehr als Freiwillige Feuerwehraufzustellen. In Gemeinden mit Ortsteilen kann für jeden Ortsteil eine Ortsteilfeuerwehrgebildet werden. Soweit Freiwillige hierfür nicht zur Verfügung stehen, sind die erforderlichen Personen zum ehrenamtlichen Feuerwehrdienst nach § 10 Abs. 3 heranzuziehen"

    Das heißt für mich, die Freiwillige Feuerwehr besteht weiter, einmal aus dem Teil, die das (bisher) freiwillig machen und den weiter erforderlichen, die hierzu verpflichtet werden müssen.

    Das bedeutet nicht. FF auflösen. Rest rausschmeißen. PF gründen. Alle die man will verpflichten.

    Desweiteren kann ja nach dem Gesetz auch nur verpflichtet werden wer min. 18 und max 50 ist.

    Und auch eine Jugendfeuerwehr gibt es nach dem Gesetz nur in einer Freiwilligen Feuerwehr.
    Da Jugendliche ja nicht verpflichtet werden dürfen.

    Zitat:"§ 8Jugendfeuerwehren, Kindergruppen,Nachwuchsgewinnung
    (1) Bei den Freiwilligen Feuerwehren sollen nach Möglichkeit Jugendfeuerwehren gebildetwerden. Angehörige einer Jugendfeuerwehr müssen das zehnte Lebensjahr vollendet haben.Als Leiterin oder Leiter einer Jugendfeuerwehr (Jugendfeuerwehrwartin oderJugendfeuerwehrwart) darf nur tätig werden, wer die hierfür erforderliche Eignung und dieBefähigung hat."


    Ich bleib dabei, was die gemacht haben ist höchst fragwürdig und ist vom Gesetz her nicht gedeckt.

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen866121
    Datum26.01.2021 18:252215 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jakob T.Ich frage mich warum es in Hessen keinen solchen Passus im Gesetz gibt (nichts gefunden), und wenn es ihn geben sollte, warum wurde er nicht angewandt.

    ... es gibt im HBKG keine eingehenderen Bestimmungen über Begründung und Auflösung der Zugehörigkeit zur Feuerwehr. Dies ist jeweils in der örtlichen Fw-Satzung zu regeln.

    Gruß
    Gerhard

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen866122
    Datum26.01.2021 18:341980 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Alexander H.Ich bleib dabei, was die gemacht haben ist höchst fragwürdig und ist vom Gesetz her nicht gedeckt.

    ... und was wäre Dein Lösungsansatz aus Sicht der Gemeinde, wenn die FF nur noch aus einer Handvoll Leuten besteht ... und somit der gesetzliche Generalauftrag an die Gemeinde "eine (...) leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen" (HBKG §3 Abs. 1 Nr. 1) mit der FF nicht erfüllbar ist? Die PF ist ja die gesetzliche Auffanglösung für eben diesen Fall.

    Da ist wohl eher eine Lösungsfindung und keine Problemfindung gefragt.

    Und ich glaube nicht, dass bei der jetzt eingeschlagenen Lösung kein juristischer Rat eingeholt wurde (schon alleine aus dem Grunde sind Gemeinden im Städtetag oder Gemeindebund ...).

    Gruß
    Gerhard

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    AutorDani8el 8R., Lauterbach / Hessen866125
    Datum26.01.2021 21:391938 x gelesen
    Sorry, aber ich lese das anders.

    Zitat:"(5) In Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr ist die öffentliche Feuerwehr als Freiwillige Feuerwehraufzustellen. In Gemeinden mit Ortsteilen kann für jeden Ortsteil eine Ortsteilfeuerwehrgebildet werden. Soweit Freiwillige hierfür nicht zur Verfügung stehen, sind die erforderlichen Personen zum ehrenamtlichen Feuerwehrdienst nach § 10 Abs. 3 heranzuziehen"

    Du hast de Absatz 5 leider nicht zu Ende zitiert, sogar das entscheidende Wort weg gelassen.

    Und ja ich glaube, nein ich bin der festen Überzeugung das die Gemeinde Helsa einen Rechtsbeistand hat (welche hessische Gemeinde hat den nicht?) Und auch der LK Kassel wird da wahrscheinlich mit "drüber" geschaut haben.

    Die Feuerwehr Helsa ist übrigens nicht die erste PF in Hessen in den letzten Kahren soweit ich weiß.

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    AutorThom8as 8S., Höhenkirchen-Siegertsbrunn / Bayern866126
    Datum26.01.2021 22:551713 x gelesen
    Geschrieben von Verwaltungsgericht Kassel.
    1 L 444/20.KS - 09.04.2020 - Einen Bewerber auf eine ausgeschriebene Stelle trifft eine Obliegenheit zur Mitwirkung im Auswahlverfahren.


    Ernsthaft? Er erklagt sich ein Vorstellungsgespräch und hat dann an keinem der angebotenen Termine Zeit und möchte das eigentlich schon mal abgeschlossene Auswahlverfahren um einen weiteren Monat verzögern.
    Was bewegt jemanden so zu handeln? (Die ursprüngliche Formulierung dieses Satzes habe ich mit Rücksicht auf die Forumsregeln vor dem posten geändert)

    Mit vier Saugschleich!

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    AutorNils8 J.8, Wackersdorf / 866127
    Datum27.01.2021 02:031968 x gelesen
    Hallo Daniel,

    lt. der Beschlußvorlage aus 2020 hat man sich einen Fachanwalt und den HSGB mit in´s Boot geholt genau das hat man mMn beim Vorhaben "Ausschluß eines Mitglieds aus der Einsatzabteilung" zu spät gemacht. Sonst hät´s nämlich funktioniert

    Das reine Aufstellen und In-Kraftsetzen von Satzungen bedeutet ja erstmal nicht, daß man sich das auch wirklich gut überlegt hat oder daß die rechtlich sauber sind. Und wenn man sich´s überlegt hat, bedeutet es nicht automatisch, daß man den richtigen Weg gewählt hat. Jetzt probiert man es halt in Helsa auf DIE Weise. Das kann gut gehen (wenn z. B. keiner klagt), muß es aber nicht. Wieviele (Muster-)Feuerwehrkostensatzungen sind den Kommunen z.B. in den letzten Jahren nochmal um die Ohren geflogen?

    Fakt ist halt, daß die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr Helsa, OT Helsa ab dem 01.02. nicht mehr gegeben wäre. Maximal Sch....! Es sind aber immer noch min. acht Leute da, die Ihren Dienst freiwillig leisten wollen. Da is sogar einer so scharf drauf, daß er wegen des Feuerwehrdienstes vor Gericht gezogen ist. Er ist als direkt Betroffener sehr wahrscheinlich sogar antragsberechtigt einen Gemeinderatsbeschluß zur Auflösung der FF gerichtlich überprüfen zu lassen. Und möglicherweise ist er auch recht klagefreudig...

    Die Zwangsverpflichtung von Bürgern zum Feuerwehrdienst ist ein massiver Eingriff in die Grundrechte der Verpflichteten, dem staatlicherseits eine Prüfung vorangehen muß, ob nicht ein milderes Mittel auch zum Ziel (gewährleisteter Brandschutz im OT Helsa) geführt hätte. Da kann es einen Unterschied machen, wenn ich ca. 20% der erforderlichen Leute eigentlich freiwilligerweise schon beieinander hätte. Insbesondere wenn die Prämisse der Freiwilligkeit im HBKG ja schon drin steht Und die Aussage die Verpflichteten unterwerfen sich dem Zwang freiwillig" wäre vor Gericht eigentlich ziemlich schräg.

    Die Gemeindefeuerwehr Helsa besteht ja auch noch aus drei weiteren Ortswehren:
    Hat die Kommune ausreichend überprüft, ob es nicht ein milderes Mittel wäre, deren Ausrüstung und Ausrückebereiche zu optimieren? Platz in den GH´s für umstationierte, notwendige Löschfahrzeuge aus Helsa wäre eigentlich. Es sind doch nur jeweils ca. dreieinhalb Kilometer Entfernung der Ortskerne zueinander. Die Ortsteile sind sogar ungefähr gleich groß. Schon würde der Personalbedarf der OT-Feuerwehr Helsa sinken. Der RW? Weg damit da die OT-Feuerwehr Helsa nicht ihre jederzeit gewährleistete Einsatzbereitschaft" darstellen kann, disqualifiziert sie sich lt. §5 der hess. FwOV für überörtliche Aufgaben. Schon wieder sechs Leute weniger Personalbedarf. Der ELW 1 - geht an den Standort, der den Gemeindebrandinspektor stellt. Schwuppdiwupp brauch´ ich auf einmal statt paarundvierzig nur noch 18 Männekens. Und acht hätte ich ja schon!
    Was ich damit sagen will: Helsa ist hier in eine ganz schwierige Lage manövriert worden. Das läßt sich mMn nicht mit anderen Feuerwehren vergleichen, die wegen "echtem" Personalmangel auf verpflichtetes Personal zurückgreifen mußten oder aufgelöst wurden. Und ich bezweifel´, daß die erklärte komplette Abschaffung der FF und Einberufung einer reinen Pflichtfeuerwehr der Königsweg ist da wieder raus zu kommen: Alters- und Ehrenabteilung, Jugendfeuerwehr (=die Zukunft!) automatisch mit aufgelöst. Der Status als Feuerwehr mit überörtlichen Aufgaben" müßte eigentlich aberkannt werden. Die Möglichkeit der Wahl von Führungskräften weg. Selbst die passive Wählbarkeit ist nicht mehr gegeben, da lt. § 12 Abs. 2 HBKG z.B. der Gemeindebrandinspektor Mitglied einer FREIWILLIGEN Feuerwehr sein muß

    Ich wünsche den Kameraden viel Glück auf Ihrem schwierigem Weg aber DEN hätte ich SO net gewählt.

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    AutorDani8el 8R., Lauterbach / Hessen866131
    Datum27.01.2021 08:101825 x gelesen
    Alles Richtig...hat auch niemand behauptet das es leicht wird...deshalb glaube ich auch nicht das das ganze "Absicht" war im Sinne von

    "Komm wir treten alle aus, machen eine PF auf dann sind wir den los"

    Aber, es besteht ja die Möglichkeit relativ schnell aus der PF wieder eine FF zu machen

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP866133
    Datum27.01.2021 09:431796 x gelesen
    Geschrieben von Nils J.Das reine Aufstellen und In-Kraftsetzen von Satzungen bedeutet ja erstmal nicht, daß man sich das auch wirklich gut überlegt hat oder daß die rechtlich sauber sind.Die Pflichtfeuerwehrsatzung aus 2020 war in der aktuellen Sitzung ja auch noch mal Thema, mit div. redaktionellen Anpassungen (Link), aber keinen grundsätzlichen, inhaltlich neuen Dingen.
    Wenn man bedenkt, dass es dafür wohl keine Mustersatzung geben wird, es mit Kommentierungen und Rechtssprechung zur Pflichtfeuerwehr in Hessen mangels Fällen (ist wohl lt. Zeitung die zweite im Land überhaupt, wobei man zur ersten schon nix mehr im Netz findet) auch sehr überschaubar bis jungfräulich ausschauen dürfte, wird man sich da von der Idee bis zur Umsetzung neben der genannten anwaltlichen Beratung und dem HSGB auch mit diversen anderen Stellen abgestimmt haben, Aufsicht, Ministerium... Und auch aus den Mauern der VG kommen manchmal konstruktive Hinweise, ohne das gleich Urteile gefällt werden. Kontaktmöglichkeiten hat man über die Jahre ja nun auch genug gesammelt ;-)
    Die Beschlüsse, die die Gemeindevertretung nun dort gefasst hat, mag man nicht als Königsweg ansehen, aber ich bin mir absolut sicher, dass es ein ausreichend überlegter und abgestimmter Weg ist.

    Geschrieben von Nils J.Alters- und Ehrenabteilung, Jugendfeuerwehr (=die Zukunft!) automatisch mit aufgelöstLösung (für den Fall, dass man darin überhaupt ein Problem erkennen will): Nein, da die übergeordnete Gemeinde-FF ja noch besteht. Diese untergliedert sich nach der dortigen FF-Satzung in Einsatz, Alter, Jugend, Kinder und Musik, nicht die einzelnen Ortsteilwehren.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorNils8 J.8, Wackersdorf / 866138
    Datum27.01.2021 12:531802 x gelesen
    Hallo Sebastian,

    ich glaub´ wir meinen ähnliches, formulieren es nur unterschiedlich:
    Mit "gut überlegt" meine ich nicht nur, daß man da einen Anwalt, den HSGB, den Landkreis als Aufsichtsbehörde und was-weiß-ich-wen mit in´s Boot geholt halt. Das erwarte ich eigentlich... Die Satzung wird nicht die Christl vom Bürgerbüro mal schnell andiktiert haben.
    Mit "gut überlegt" meine ich auch das Abwägen von "wer A sagt muß auch B sagen" oder "was ist mein Plan B, C oder D". Und da sind wir wieder bei unserer Kaffeesatzleserei von vorgestern: es gibt zu dieser seltsamen Konstellation keine Rechtsprechung (mir zumindest nicht bekannt), keine Muster, keine Blaupausen. Warum begebe ich mich dann auf so ein Minenfeld? Die Wahrscheinlichkeit, daß hier der Plan B (Plan A ist ja schon krachend gescheitert) auch nicht funktioniert wäre mir zu hoch. Und der Rattenschwanz an Auswirkungen, die kommen KÖNNTEN wäre es mir nicht wert. Wie heißt´s doch so schön "Vor Gericht und auf hoher See..."
    Plan B wurde jetzt ja schon ein Jahr lang vorbereitet - ich will mir Plan C garnicht vorstellen...

    In´s wirtschaftliche übertragen versucht man gerade EINEN Mitarbeiter loszuwerden, indem man das komplette Unternehmen auflöst. Würd´ ich so nie machen - hab ich auch noch nicht. Trotzdem bin ich bis jetzt jeden Mitarbeiter, den ich loswerden wollte, auch losgeworden. In den allermeisten Fälle sogar in einer Art-und-Weise, daß wir uns immer noch gerade in die Augen sehen können. Und manchmal (zum Glück seeehr selten) muß man auch mal A....loch sein (<-der Vergleich hinkt a weng, aber ich glaube es wird deutlich, was ich sagen will)...

    Bzgl. der "Unterabteilungen" gebe ich Dir prinzipiell recht. Probleme sind wohl eher theoretischer und haftungsrechtlicher Natur.
    Die Zentralisierung würde ich auch genau so probieren. Bisher werden die Ehrenabteilung und JF defacto dezentral organisiert (lt. verfügbarer Pressemitteilungen und I-Netseiten) - lt. Satzung gibt es aber auch eine Zentralstruktur. Sowas ließe sich intern rel. leicht anhand z.b. der letzten Wahlen zu Jugendsprechern o.ä. nachvollziehen und dann auch "glattbügeln".
    Würde sich die dezentrale Struktur bestätigen, wäre die Altersabteilung und die Jugendfeuerwehr der Geindefeuerwehr Helsa, OF Helsa aber erstmal mit aufgelöst.
    Größtes Problem einer weitergeführten Zentral-JF ist aber wieder die Führung: der Jugendfeuerwehrwart muß Mitglied einer FREIWILLIGEN Feuerwehr sein (§ 7 Abs. 6 FwOV). Die "Verpflichteten" der OFw Helsa wären also auch hier, ähnlich wie beim Posten des Gemeindebrandinspektors, außen vor...

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    AutorDani8el 8R., Lauterbach / Hessen866151
    Datum27.01.2021 21:191704 x gelesen
    Und genau aus dem Grund bzw den Gründen glaube ich auch nicht das dieses Vorgehen jetzt so geplant war ala "Ok mit Plan A sind wir ihn nicht los geworden, versuchen wir Plan B"

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    AutorOlaf8 F.8, Köln / NRW866162
    Datum28.01.2021 14:501554 x gelesen
    Ich gäbe zu, dass ich nicht alle Kommentare in dieser Sache gelesen habe.
    Aber ich verstehe nicht, wie man sich in eine FF einklagen kann. Welches Gesetz wurde denn hier angewendet? Zählt das nur für Hessen oder kann sich dann praktisch jeder in einen Verein einklagen?

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    AutorDani8el 8R., Lauterbach / Hessen866164
    Datum28.01.2021 16:121421 x gelesen
    Also 1. Die Feuerwehr ist kein Verein.

    2. Herr Steisel hat sich nicht eingeklagt, er war schon Mitglied und hat gegen seinen Ausschluss geklagt bzw darauf wieder aktiv werden zu dürfen

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    AutorOlaf8 F.8, Köln / NRW866168
    Datum28.01.2021 16:421405 x gelesen
    Vielen Dank für den Hinweis, aber das beantwortet nicht meine Frage.

    Welches Gesetz hat er denn dafür angewendet?

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 866170
    Datum28.01.2021 17:221519 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Olaf F.Aber ich verstehe nicht, wie man sich in eine FF einklagen kann.

    Eigentlich nicht. Zumindest ist mir kein Fall bekannt wo sich jemand in eine FF eingeklagt hat. Warum auch? So eine Klage wäre ein schlechter Start.

    Natürlich muss die Ablehnung eines Bewerbers sauber begründet werden. Da muss man ein wenig aufpassen, nur weil einem die Nase des Bewerbers nicht gefällt geht das nicht.

    Ich kann Dir nur sagen wie es hier gehandhabt wird. Ich spreche nicht für ganz Rheinland-Pfalz.

    Hier entscheidet die Wehrführung zunächst ob ein Bewerber für das "Schnupperhalbjahr" aufgenommen wird. Wenn alles passt, wird der Bewerber dann verpflichtet.

    Ablehnungsgründe wären zum Beispiel Vorstrafen. (Eigentums-, Gewaltdelikte etc.)
    Weiterhin abzulehnen wäre ein Bewerber wenn der begründete Verdacht besteht das seine Mitgliedschaft zu einer erheblichen Störung des Dienst- und Einsatzbetriebes führt.

    Wie bereits gesagt, es muss alles sauber begründet sein und der Bewerber muss auf jedem Fall angehört werden.

    Gruß vom Berg

    Jakob

    "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
    >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen866172
    Datum28.01.2021 19:311485 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Olaf F.Welches Gesetz hat er denn dafür angewendet?

    ... er hat gegen den erfolgten Ausschluss aus der Fw - gründend auf die örtliche Feuerwehrsatzung - geklagt. Also darauf, dass eben dieser Ausschluss durch die Satzung nicht gedeckt war (oder ermessensfehlerhaft war) ...

    Gruß
    Gerhard

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    xxx

     21.01.2021 12:45 Maik7 G.7, Hofgeismar
     21.01.2021 14:08 Jürg7en 7M., Weinstadt
     21.01.2021 14:19 Thom7as 7H., Dornstadt
     21.01.2021 15:43 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     21.01.2021 14:18 Thom7as 7H., Dornstadt
     21.01.2021 17:18 Jürg7en 7M., Weinstadt
     21.01.2021 17:36 Maik7 G.7, Hofgeismar
     22.01.2021 07:36 Maik7 G.7, Hofgeismar
     22.01.2021 09:01 Jürg7en 7M., Weinstadt
     23.01.2021 11:39 Jako7b T7., Bischheim
     23.01.2021 13:07 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     22.01.2021 20:03 Jürg7en 7M., Weinstadt
     26.01.2021 22:55 Thom7as 7S., Höhenkirchen-Siegertsbrunn
     23.01.2021 22:59 Jürg7en 7M., Weinstadt
     23.01.2021 23:37 Jako7b T7., Bischheim
     24.01.2021 01:07 Dani7el 7R., Lauterbach
     24.01.2021 07:19 Jako7b T7., Bischheim
     24.01.2021 07:22 Alex7and7er 7H., Burgheim
     24.01.2021 10:07 Dani7el 7R., Lauterbach
     24.01.2021 10:37 Alex7and7er 7H., Burgheim
     24.01.2021 11:23 Dani7el 7R., Lauterbach
     24.01.2021 12:30 Mich7ael7 R.7, Bergisch Gladbach / HA Köln
     24.01.2021 11:11 Jürg7en 7M., Weinstadt
     24.01.2021 13:06 Alex7and7er 7H., Burgheim
     24.01.2021 13:58 Dani7el 7G., Überherrn
     25.01.2021 12:29 Nils7 J.7, Wackersdorf
     25.01.2021 13:28 Jürg7en 7M., Weinstadt
     25.01.2021 13:55 Wolf7gan7g K7., Niddatal
     25.01.2021 15:24 Dani7el 7R., Lauterbach
     25.01.2021 21:40 Jako7b T7., Bischheim
     26.01.2021 08:03 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     26.01.2021 11:10 Alex7and7er 7H., Burgheim
     26.01.2021 11:12 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     25.01.2021 14:06 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     25.01.2021 14:25 Dani7el 7G., Überherrn
     25.01.2021 13:17 Dani7el 7R., Lauterbach
     25.01.2021 13:37 Alex7and7er 7H., Burgheim
     25.01.2021 13:50 Dani7el 7R., Lauterbach
     25.01.2021 22:47 Thom7as 7S., Höhenkirchen-Siegertsbrunn
     26.01.2021 11:16 Alex7and7er 7H., Burgheim
     26.01.2021 11:42 Jürg7en 7M., Weinstadt
     26.01.2021 12:57 Alex7and7er 7H., Burgheim
     26.01.2021 13:15 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     26.01.2021 13:47 Jürg7en 7M., Weinstadt
     26.01.2021 14:29 Alex7and7er 7H., Burgheim
     26.01.2021 14:50 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     26.01.2021 14:54 Dani7el 7R., Lauterbach
     26.01.2021 15:28 Alex7and7er 7H., Burgheim
     26.01.2021 15:34 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     26.01.2021 15:48 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     26.01.2021 16:07 Alex7and7er 7H., Burgheim
     26.01.2021 18:34 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     26.01.2021 21:39 Dani7el 7R., Lauterbach
     27.01.2021 02:03 Nils7 J.7, Wackersdorf
     27.01.2021 08:10 Dani7el 7R., Lauterbach
     27.01.2021 09:43 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     27.01.2021 12:53 Nils7 J.7, Wackersdorf
     27.01.2021 21:19 Dani7el 7R., Lauterbach
     26.01.2021 13:04 Thom7as 7K., Utting a. Ammersee
     26.01.2021 13:24 Sven7 R.7, Brakel
     25.01.2021 22:25 Jürg7en 7M., Weinstadt
     26.01.2021 15:10 Jako7b T7., Bischheim
     26.01.2021 15:32 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     26.01.2021 16:01 Jako7b T7., Bischheim
     26.01.2021 18:25 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     28.01.2021 14:50 Olaf7 F.7, Köln
     28.01.2021 16:12 Dani7el 7R., Lauterbach
     28.01.2021 16:42 Olaf7 F.7, Köln
     28.01.2021 19:31 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     28.01.2021 17:22 Jako7b T7., Bischheim
     29.01.2021 00:16 gesperrt
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