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Thema | Hessen: Feuerwehren im Kreis brauchen neue Stiefel | 11 Beträge | |||
Rubrik | pers. Ausrüstung | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 864482 | |||
Datum | 22.11.2020 17:08 | 4028 x gelesen | |||
nein! kein neuer Feuerwehrstiefelkrieg! aber was ist da schiefgelaufen? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 864489 | |||
Datum | 22.11.2020 18:07 | 2242 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jürgen M. aber was ist da schiefgelaufen? ... ziemlich einfach: dass bei der Beschaffung nicht die gültige Bekleidungsverordnung des Landes (akt. Fassung: HFDV) beachtet wurde. Und das stößt nun dem Unfallversicherungsträger auf ... Wobei darin die Form D für den Innenangriff festgeschrieben ist, in anderen Bereichen lässt sich über eine individuelle Gefährdungsbeurteilung auch ggf. davon abweichen. Gruß Gerhard | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg | 864491 | |||
Datum | 22.11.2020 18:24 | 1901 x gelesen | |||
Wenn ich den Artikel lese darf man in Hessen auf Anordnung des Landes nur Schlupfstiefel tragen! Denn das ist der Unterschied der Form C oder D in der Norm! Da ist keine notwendige Höhe der Stiefel vorgegeben! Da wurde irgendwie mal wieder eine Vorschrift erlassen ohne Sinn und Verstand und jetzt hat irgend ein Prüfer festgestellt das in den Feuerwehren alle lieber Schnürstiefel tragen. Wie und woher die 4cm zu wenig Höhe kommen ist auch wieder eine interessante Frage. In der Bekleidungsvorschrift ist eigentlich auch nur ein Verweis auf die Norm festgelegt! Nicht ob Form C oder D , das es klasse F2A seien sollte ist ja eigentlich normal! Irgendwie mal wieder komisch! Gruß Basti | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg | 864492 | |||
Datum | 22.11.2020 18:31 | 2099 x gelesen | |||
Hallo Gerhard Wobei das ja eigentlich völliger Unsinn ist! Den bei der Form C oder D wird nur unterschieden in Schlupf oder Schnürstiefel! Und in Hessen darf man dann im IA nur Schlupfstiefel tragen. Da sollte man die Entscheider mal ein paar Stunden damit laufen lassen! Wann wurde denn diese Verordnung das letzte mal (sinnvoll) überarbeitet? Gruß Basti | |||||
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Autor | Andr8eas8 S.8, Willingen (Upland) / Hessen | 864493 | |||
Datum | 22.11.2020 18:34 | 2033 x gelesen | |||
Hallo allerseits, das Problem wurde seitens der Unfallkasse Hessen, des HMdIS und dem KBI des geprüften Landkreises bereits ende Oktober besprochen, in dem man zu einem Lösungsvorschlag gekommen ist. Da die Schafthöhe der betroffenen Feuerwehrschutzschuhwerke 24 cm beträgt und somit nur geringfügig von der Form D abweicht, wurde folgender gemeinsamer Lösungsvorschlag unter den Teilnehmern abgestimmt: 1. Das betroffene Feuerwehrschutzschuhwerk muss zu mindestens der DIN EN 15090 Schuhe für die Feuerwehr Typ 2, Schuhform C nach DIN EN ISO 20345 Persönliche Schutzausrüstung Sicherheitsschuhe entsprechen. 2. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung gemäß der DGUV 205-014 durch die Un-fallkasse Hessen wurde folgendes festgelegt: Die Höhe des Schuhoberteils darf maximal 50mm von der Mindesthöhe der Schuhform D abweichen. Die Ausnahme bezieht sich auf die Schutzkleidung im Sinne des § 3 (1) HFDV. Von der Ausnahme sind die Schuhgrößen 36 44 betroffen. 3. Eine Gefährdungsbeurteilung mit Kompatibilitätsprüfung (u.a. Anprobe, Bewegungs- und Bücktest siehe DGUV 205-014) im Zusammenhang mit weiterer PSA ist sei-tens der jeweiligen Kommune (Feuerwehr) vorzunehmen, um die Wechselwirkun-gen (Überdeckung im Wadenbereich) untereinander festzustellen. Dabei sind die Kombinationen mit Feuerwehrschuhen und Schutzhose (bzw. Overall oder Schutz-anzug) zu berücksichtigen. Eine entsprechende Muster-Gefährdungsbeurteilung wird gemeinsam von der UKH und dem KBI erstellt und den betroffenen Kommunen (Feuerwehren) zur Verfügung gestellt. 4. Diese Ausnahme gilt nur für die aktuell in den Feuerwehren vorhandenen Feuer-wehrschutzschuhwerken (Feuerwehrstiefel). Hinweis: Zukünftige Beschaffungsaktionen sind jedoch unter der Beachtung der Hessischen Feuerwehrbekleidungs- und Dienstgradverordnung (HFDV) vorzunehmen. Gruß Andreas | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 864494 | |||
Datum | 22.11.2020 18:37 | 1896 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sebastian A. Wenn ich den Artikel lese darf man in Hessen auf Anordnung des Landes nur Schlupfstiefel tragen! ... ohne jetzt die Norm greifbar zu haben: Anscheindend Nein! "C" und "D" beziehen sich auf die Schafthöhen - und die Meinung, dass "D" geeigneter sei, zieht sich offenschichlich durch alle Unfallkassen, siehe z.B. hier: FuK Mitte / FuG Nord Beispiel für Form D in Schnür: Haix FireFlash Gruß Gerhard | |||||
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Autor | Andr8eas8 S.8, Willingen (Upland) / Hessen | 864495 | |||
Datum | 22.11.2020 18:40 | 2065 x gelesen | |||
https://www.hfuknord.de/hfuk-wAssets/docs/service-und-downloads/download-praevention/stichpunkt-sicherheit/StiSi-PSA-Feuerwehrstiefel.pdf Hallo Andris, | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 864496 | |||
Datum | 22.11.2020 18:49 | 2010 x gelesen | |||
Hallo, was das Problem auf die "auf großen Fuß" Lebenden reduziert: Schuhgröße 45 und größer - und somit die Anzahl der akut neu zu beschaffenden Stiefel (nennenswert) reduziert. Gruß Gerhard | |||||
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Autor | Wolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg | 864525 | |||
Datum | 23.11.2020 09:07 | 1418 x gelesen | |||
Ich habe mir gerade mal das Dokument durchgelesen und nachgemessen. Also die "halbhohen" Stiefel sind m.E. wirklich sehr niedrig. Die würde ich auch nicht tragen wollen. Selbst meine mehr als 20 Jahre alten preiswerten Galoschen, die schon lange ausgemustert sind, waren Gruppe D. Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so. | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 864526 | |||
Datum | 23.11.2020 09:08 | 1390 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian A.Wenn ich den Artikel lese darf man in Hessen auf Anordnung des Landes nur Schlupfstiefel tragen! In welcher Norm? Laut DGUV-Information 205-014 (gilt für alle Unfallversicherungsträger) Anhang A, a "Schuhe für die Feuerwehr", 3.3 "Schuhformen" ist C "Stiefel halbhoch" und D "Stiefel hoch". Als Standard wird D (mind. 260mm) empfohlen. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. Zur besseren Lesbarkeit Bezeichnungen in der männlichen Form dargestellt. Diese gelten grundsätzlich in jeglicher Form. | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 864542 | |||
Datum | 23.11.2020 14:06 | 1220 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard B.Hallo, Nicht unbedingt, denn wenn der Höhenunterschied nur 50 mm betragen darf, aber der bauartbedingte Unterschied zwischen "C" und "D" zwischen 95 mm (Gr. 36) und 105 mm (Gr. 44) normmäßig sein kann, gibt es da noch Bedarf zum nachmessen. Hier mal ein Link zum nachlesen. Heinrich | |||||
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