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ThemaNeue Vollzugsbekanntmachung BayFwG28 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorAdri8an 8R., Utting / Bayern863994
Datum04.11.2020 17:236606 x gelesen
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-597/

Servus,

am 28. September 2020 ist die neue VollzBekBayFwG in Kraft getreten.

Beim durchlesen habe ich folgende größeren Änderungen gefunden:


1.2 Hilfsfrist
Dispositionszeit von 1.5 min festgesetzt, Hilfsfrist auf 8.5 min präzisiert. (Vorher 10 min ab Anruf)

alt 1.4 Feuerbeschau
Feuerbeschau entfallen

1.4 Ausbildung von Feuerwehrdientleistenden
Kommunale zusammenarbeit möglich

1.5 Fürsorgepflicht, Absatz komplett neu
"Insbesondere haben die Gemeinden sicherzustellen, dass die einschlägigen Bestimmungen des Arbeitsschutzes, die Feuerwehrdienstvorschriften sowie die Unfallverhütungsvorschriften (vergleiche DGUV Vorschrift 49 Feuerwehren) eingehalten werden. 3Die Gemeinden stellen in diesem Rahmen auch sicher, dass geeignete Maßnahmen zur Prävention psychischer Belastungen getroffen werden. 4Zur Erfüllung dieser Aufgaben können sie sich durch geeignete psychosoziale Fachkräfte beraten lassen."

1.7 Kommunale Zusammenarbeit, Absatz komplett neu

2.2 Kreisausbildung, Absatz komplett neu

4.2 Technischer Hilfsdienst
Beim räumen schneebedeckter Dächer und auspumpen von Kellern ist vor der Beseitigung eine sorgfältige Prüfung nötig, diese beiden Punkte neu in der Aufzählung

4.7 Leistung von erster Hilfe, Absatz komplett neu
"Feuerwehren, die nicht als First Responder alarmiert werden, werden zu Einsätzen der Ersten Hilfe als Einsatzmittel im Sinne von § 4 Satz 3 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (AVBayRDG) nur alarmiert, wenn sie sich zuvor dazu bereit erklärt haben"

6.1.3 Doppelmitgliedschaften
Regelungen zur Pflichtenkollision

5.5.3 Ausbildung an Landesfeuerwehrschulen
"Lehrgangsteilnehmer, die trotz fehlender Zulassungsvoraussetzungen zu einem Lehrgang anreisen, können von der Ausbildung ausgeschlossen werden."

6.7 Ausschluss vom Feuerwehrdienst, Absatz komplett neu

7 Kinder- und Jugendfeuerwehr
Kinderfeuerwehr präzisiert

9.1 Befreiung von der Pflicht zur Arbeitsleistung
Regelungen für Gleitzeit ergänzt

19.5.3 Ausbildung Mitglieder Kreisbrandinspektion
Empfohlen wird die Teilnahme am Lehrgang Einführung in die Stabsarbeit

23 Heranziehung von Personen und Sachen
Die Einsatzleitung kann Rechtsgeschäfte im Namen der für den Schadensort zuständigen Gemeinde abschließen

28.4 Abrechnung freiwilliger Leistungen, Absatz komplett neu


In meinen Augen viele sinnvolle Änderungen.



Viele Grüße
Adrian

Dieser Beitrag stellt einen Auszug meiner aktuellen Meinung dar. Diese muss nicht zwangsläufig mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle/HiOrg korrelieren.

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AutorWolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg863995
Datum04.11.2020 17:363054 x gelesen
Besonders interessant Punkt 1.5 . Gibts dazu auch in anderen Bundesländern schon Regelungen oder ist Bayern hier vorreiter?

Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so.

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AutorDani8el 8R., Lauterbach / Hessen863997
Datum04.11.2020 18:102891 x gelesen
Geschrieben von Adrian R.
alt 1.4 Feuerbeschau
Feuerbeschau entfallen


"Beißt" sich das nicht mit der Feuerbeschauverordnung?

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AutorRain8er 8E., Markt Eisenheim / Unterfranken864054
Datum06.11.2020 16:592538 x gelesen
Hallo Daniel,

warum?
Die FBV ist eine eigenständige Rechtsvorschrift, die erst einmal nichts mit der Feuerwehr zu tun hat.
Die FBV obliegt den gemeinden.

§ 1
Zweck
Die Feuerbeschau dient dazu, Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, die durch Brände entstehen können, zu verhüten.

§ 2
Gegenstände der Feuerbeschau
.....

§ 3
Zuständigkeit, Durchführung der Feuerbeschau
(1) .Die Feuerbeschau obliegt den Gemeinden.

(2) 1Über die Durchführung der Feuerbeschau entscheiden die Gemeinden nach pflichtgemäßem Ermessen. 2Die Feuerbeschau ist durchzuführen, wenn konkrete Anhaltspunkte für gefährliche Zustände vorliegen.

(3) Zur Durchführung der Feuerbeschau können die Gemeinden Vertreter der örtlichen Feuerwehr hinzuziehen.
(4) ..........

Rainer Endres


*wie immer nur meine Meinung*
Diese bitte ich richtig wiederzugeben und nicht aus dem Zusammenhang zu reißen.
Art 5 GG gilt auch für FM (SB)

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)864060
Datum06.11.2020 21:482458 x gelesen
Hallo,

im Sinne des Bürokratieabbaus und der "Paragraphenbremse" werden die Verwaltungsvorschriften immer wieder durchforstet und man nutzt wesentliche Überarbeitungen, um Doppelungen zu entfernen und die Vorschriften zu verschlanken. Wenn es die FBV mit einem entsprechenden Anwendungsbereich gibt, dann muss das gleiche ja nicht noch einmal in der VollzBekBayFwG stehen.

Grüßla,
FP

Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

Besucht uns unter:
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LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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AutorNils8 J.8, Wackersdorf / 864098
Datum09.11.2020 14:112262 x gelesen
Hallo Adrian,

war absehbar, daß die VollzBekBayFwG nach der Änderung des BayFwG vor 2(?) Jahren überarbeitet wird.

Zwei-drei Dinge sind mir aufgefallen:

Geschrieben von Adrian R.
1.2 Hilfsfrist
Dispositionszeit von 1.5 min festgesetzt, Hilfsfrist auf 8.5 min präzisiert. (Vorher 10 min ab Anruf)


Nö! In Artikel 1.2 Satz 2 (der komplett unverändert blieb) stehen immer noch die 10 Minuten. An der Hilfsfrist selber hat sich also nix geändert. Die Zusammensetzung derselben wurde aber konkretisiert: Hier wird mMn eine Tür geöffnet, wie mit verkürzten Alarmierungswegen umgegangen werden kann (digitale Alarmierung ab 2021 läßt grüßen!). Eine Dispozeit von 1,5 min ist ja z.B. bei einer auflaufenden BMA illusorisch. Bei Digitalalarmierung werden wir da wohl nur noch von Sekunden sprechen. Im Moment nudeln bei umfangreichen Alarmierung die 5-Ton-Folgen allerdings teilw. noch, da sitz´ ich schon längst in meinem Auto... Die 8,5 min sollten nur für Ausrücke- und Anfahrtszeit angenommen werden.

Geschrieben von Adrian R.
1.5 Fürsorgepflicht, Absatz komplett neu
"Insbesondere haben die Gemeinden sicherzustellen, dass die einschlägigen Bestimmungen des Arbeitsschutzes, (...)"


...finde ich dahingehend interessant, daß das Thema der Arbeitssicherheit in Teilbereichen der Feuerwehr und insb. der Verwaltungen eher nonchalant gehandhabt wird. Notwendige Aushänge, Alarm- Bewegungs- und Fluchtwege in GH´s, Diesel-Emmisionen, Platzbedarfe, Wechselwäsche bei Kontaminierungen: bei strenger Auslegung dürfte sich so manche Feuerwehr/Verwaltung von einer FaSi aber was anhören. Aber in der neuen DGUV 49 hat sich ja nix relevantes geändert ;-)

Und darüber
Geschrieben von Adrian R.
4.7 Leistung von erster Hilfe, Absatz komplett neu
"Feuerwehren, die nicht als First Responder alarmiert werden (...)


hatten wir schon hier diskutiert. Da müssen jetzt wohl einige, auch hier im Forum, ihre Einschätzung überdenken...

Allerdings sollte man immer im Hinterkopf behalten, daß es sich bei der VollzBekBayFwG
Geschrieben von VG Regensburg / AZ RO 3 K 02.2309 (...)um keine normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift mit bindender Wirkung (handelt). Vielmehr stellt die Präambel der Vollzugsbekanntmachung selbst klar, dass die (...) Bekanntmachung, (...) nur "Hinweise auf die Rechtslage und Empfehlungen" enthält

Liebe Grüße
Nils

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg864100
Datum09.11.2020 16:252034 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Adrian R.

1.7 Kommunale Zusammenarbeit, Absatz komplett neu

In diesem Absatz wird u.a. angeführt, dass Pflichtaufgaben nach Art. 1 Abs. 1 BayFwG teilweise oder vollständig auf Zweckverbände übertragen werden können.
Wie weit wurde von bayerischen Feuerwehren/Gemeinden davon schon Gebrauch gemacht ?
In BaWü ist mir der Feuerwehrzweckverband der Gemeinden Ellhofen und Lehrensteinsfeld bekannt.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorNils8 J.8, Wackersdorf / 864103
Datum09.11.2020 18:331917 x gelesen
Hallo Bernhard,

würde mich sehr wundern, wenn das überhaupt in einem einzigen Fall angeleiert worden ist:

Wir haben in Bayern innerhalb der Kommunen ja schon "x" eigenständige Feuerwehren, die sich teilweise innerkommunal nicht "grün" sind. Geschützt werden diese u.a. durch Eingemeindungsverträge aus den kommunalen Gebietsreformen der 70iger, die den Weiterbestand der jeweiligen Ortsfeuerwehren garantieren.
Da kann sich schon ein gemeinsamer Schlauchpool schwierig gestalten, wenn nur noch der Gemeindename und nicht mehr der Ortswehrname aufgedruckt werden soll...

Wenn Du also schon innerhalb einer Kommune mehrere Feuerwehren und Interessen hast, wie willst Du da überkommunal was zusammenführen?

Was öfters mal genutzt wird, sind übergreifende Fahrzeugbeschaffungen, da dabei die Fahrzeugförderung um 10% höher ausfällt. Und selbst des gestaltet sich schon schwierig - Feuer brennt halt zwei Orte weiter komplett anders...

Grüße
Nils

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AutorAdri8an 8R., Utting / Bayern864104
Datum09.11.2020 20:111807 x gelesen
Geschrieben von Nils J.Nö! In Artikel 1.2 Satz 2 (der komplett unverändert blieb) stehen immer noch die 10 Minuten. An der Hilfsfrist selber hat sich also nix geändert. Die Zusammensetzung derselben wurde aber konkretisiert:

Da habe ich mich tatsächlich unglücklich ausgedrückt.

Hilfsfrist: 10 min, bestehend aus:
1.5 min Dispositionszeit
8.5 min Ausrück- und Anfahrtzeit

Ich finde 1.5min Dispositionszeit nicht übertrieben.


Fallbeispiel: (Anrufer - Calltaker)

C: "Notruf Feuerwehr Rettungsdienst, mit wem spreche ich?"
A: "Hallo hier Müller, bei uns im Haus gegenüber pfeift der Rauchmelder"
C: "In welcher Straße befinden sie sich gerade?"
A: "Bahnhofstraße in Musterdorf"
C: "Musterdorf im Landkreis L oder D?"
A: "In L"
C: "Ah das habe ich. Auf welcher Hausnummer pfeift der Rauchmelder?"
A: "Hm also wir sind auf der 17, aber warten sie ich schau schnell nach"
C: "Machen sie das. Sehen sie Rauch oder Feuer?"
A: "Hm also von der Straße sieht man jetzt nichts. Ah da steht Hausnummer 14"
C: "In welchem Stockerk ist das?"
A: "Im ersten Obergeschoss"
C: "Befinden sich zu dieser Uhrzeit normalerweise Menschen in der Wohnung?"
A: "Ja, da wohnt eine alte Frau, die ist meistens zuhause. Der Nachbar sagt gerade im Treppenraum riecht es ganz verbrannt" (-> B3 PERSON#im Gebäude#Rauchentwicklung (Person in Gefahr))
C: "Ich schicke ihnen die Feuerwehr vorbei. Frau Müller, ihre Telefonnummer endet auf die 0815?"
A: "Warten sie, äh ja das ist meine Handynummer"
C: Drückt Autosplit (Weiterleitung an die Funksprecher, Aufteilung in Feuerwehr- und Rettungsdiensteinsatz), "Klingeln sie bitte an der Wohnung, können sie nachsehen ob die Person die Türe öffnet?"
Es folgen weitere Anweisungen mit dem Ziel die Person mit geringer Eigengefährdung aus der Wohnung zu bekommen, zu erkunden und die Feuerwehr einzuweisen.

Gleichzeitig überprüft der Funksprecher die Einsatzdaten auf Vollständigkeit, Disponiert, Prüft den Dispositionsvorschlag und alarmiert.

Das Beispiel ist jetzt wirklich nicht besonders schwer, wenn dabei die Uhr läuft sind 90 sek echt wenig um an alle Informationen zu erfragen und auch ins Einsatzleitsystem zu bekommen!

Es geht ganz schnell dass man alleine 3 Minuten benötigt um herauszubekommen wo der Mitteiler sich befindet. Ein Dauerbrenner sind da die Autobahnen und Gewässer. Ganz perfide ist es wenn das System den Einsatzort nicht annehmen will weil die Datenversorgung einen Wurm hat.

Dazu kommen kleinigkeiten wie
- Sprachbarrieren
- Aufregung des Mitteilers
- Gefährliche Doppelungen bei Örtlichkeiten
- Multitasking Fragen-Zuhören-Schreiben-Hintergrundgedanken
- Zickereien des Einsatzleitsystems

Alles in allem sind 90 Sekunden machbar, es brauch aber ein eingespieltes Team und einen guten Mitteiler.



Geschrieben von Nils J.Hier wird mMn eine Tür geöffnet, wie mit verkürzten Alarmierungswegen umgegangen werden kann

In einigen Brandschutzbedarfsplänen wurde mit sehr kurzen Dispositionszeiten (<1min) gerechnet, hier wurde in meinen Augen einfach eine einheitliche Planungsgrundlage geschaffen.


Geschrieben von Nils J.Eine Dispozeit von 1,5 min ist ja z.B. bei einer auflaufenden BMA illusorisch. Bei Digitalalarmierung werden wir da wohl nur noch von Sekunden sprechen.

Selbst ein BMA-Alarm wird selten unter 30 Sekunden dauern.
- Alarm annehmen
- Informationen überfliegen und prüfen
- Disponieren
- Dispovorschlag prüfen
- Alarmieren

Natürlich könnten wir die Alarmierung bei BMAs automatisieren, dann verlieren wir aber genau die Intelligenz die wir mit qualifizierten Disponenten gewinnen wollen.


Geschrieben von Nils J.Im Moment nudeln bei umfangreichen Alarmierung die 5-Ton-Folgen allerdings teilw. noch, da sitz´ ich schon längst in meinem Auto...

Fehler in der Alarmierungsplanung sind seit Jeher ein Problem. Wenn pro Alarm bei jeder FF nur eine Schleife gehen würde wären wir deutlich schneller. Leider braucht man für so manche Einheit 5 Schleifen, das verzögert den Ablauf echt enorm.

Viele Grüße
Adrian

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AutorAdri8an 8R., Utting / Bayern864105
Datum09.11.2020 20:551693 x gelesen
Geschrieben von Nils J.hatten wir schon hier diskutiert. Da müssen jetzt wohl einige, auch hier im Forum, ihre Einschätzung überdenken...

Ich finde das tatsächlich eine gute Lösung.

Einerseits zwingt es Feuerwehren sich mit der Materie zu beschäftigen, andererseits erleichtert es dem Disponenten die Entscheidung wenn sich eine FF aktiv dazu bereit erklärt hat.

Bisher war die Lehrmeinung an der Feuerwehrschule bei laufender Rea oder starker Blutung bei Zeitvorteil die FF zu alarmieren, wurde aber in der Praxis kaum gemacht weil das Risiko von Beschwerden der "armen Ehrenamtlichen" wahnsinnig hoch ist. Ich denke diese Hemmschwelle sinkt dadurch deutlich.

Fun Fact: Man geht in der Forschung von 50-66 Reanimationen auf 100.000 Einwohner und Jahr aus. In einem Dorf mit 1000 EW gibt es also etwa alle 2 Jahre eine Reanimation. Ist in meinen Augen vertretbar sofern ein deutlicher Zeitvorteil erreicht werden kann.

Viele Grüße
Adrian

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)864106
Datum09.11.2020 21:221796 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Nils J.
würde mich sehr wundern, wenn das überhaupt in einem einzigen Fall angeleiert worden ist:

dann lies und wundere dich sehr ;-D

Im Bereich Nord-Ost-Erlangen hat man da wohl schon etwas weiter gedacht. Und aufgrund der Nähe der Gemeinden untereinander kann man es sich wohl auch (zeitlich und entfernungstechnisch) erlauben. Im Speckgürtel der Metropolregion sind dann Konstellationen möglich, die sich der Jura-gstudierte Berchgnobbern, der Rhön-Unnerfrank oder der Woidler nicht vorstellen kann, weil da der Abstand der Ortschaften zueinander meist größer ist, als man in der Ausrücke- und Anfahrtszeit derfahren kann.
Wenn man auf der Fläche einer Stadt drei Gemeinden unterbringt, dann kann man sich ggf.
eine (= 1!) DLK leisten.

Ob sich das damit verträgt, dass ein Gerichtes wohl für erforderlich gehalten hat, dass die DLK planmäßig nur innerhalb der/einer Gemeinde angesetzt werden darf? Ich find das Urteil grad net.

Übrigens, Bewohner eines unserer gemeindlichen Ortsteile ohne eigene Feuerwehr wollen sich trotzdem für ihren / den Schutz ihrer Mitbürger engagieren, die sind schon seit jahren in der Feuerwehr der Nachbarortschft Mitglied, und die gehört zu einer anderen Gemeinde.

Grüßla,
FP

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AutorNils8 J.8, Wackersdorf / 864109
Datum10.11.2020 01:251685 x gelesen
...ich wundere mich WIRKLICH!

Bzgl. DLK kenne ich nur ein Urteil - und auch das ist aus unserem Landkreis. Das ging aber über ein etwas anderes Thema.

Auch wir haben in unseren Reihen Kameraden, die eigentlich "woanders" hingehören - aber wer an unsere Tür klopft und fragt wird doch gerne genommen...

Grüße
Nils

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AutorAlex8and8er 8H., Burgheim / 864110
Datum10.11.2020 06:371751 x gelesen
Geschrieben von Nils J.Im Moment nudeln bei umfangreichen Alarmierung die 5-Ton-Folgen allerdings teilw. noch, da sitz´ ich schon längst in meinem Auto...

Und wen interessiert das?

Zitat:"2Hierfür ist es notwendig, dass grundsätzlich jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle von einer gemeindlichen Feuerwehr in höchstens zehn Minuten nach Eingang einer Meldung bei der alarmauslösenden Stelle erreicht werden kann (Hilfsfrist)."

Entweder die gemeindliche Feuerwehr hat FMEs, dann dauert die Alarmierung ca
600ms Trägerauftastung.
350ms 5 Tonfolge
600ms Pause
350ms 5 Tonfolge Wiederholung.
Auf deutsch, passt der Empfang, vergehen von der Alarmauslösung bis der FME auslöst 950ms, sollte irgendein Ton beim ersten verschluckt werden, dauert es 1900ms bis der FME auslöst.

Bei einer Sirene dauert durch den Doppelton die Alarmierung 2s plus minus 0,5s länger.

Also rund 4s.

Und sobald die erste Alarmierung durch ist, läuft die Hilfsfrist.

Für die Hilfsfrist spielt es keine Rolle wieviel Überlandfahrzeuge, Kreisbrandmeister oder sonst was alarmiert werden, es muss nur die gemeindliche Feuerwehr da sein.

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken864113
Datum10.11.2020 08:172646 x gelesen
Dann hoffen wir mal, dass der Computer bei größeren Erstalarmierungen immer von Nah nach Fern und von Tief nach Hoch alarmiert.

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AutorWolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg864116
Datum10.11.2020 08:411558 x gelesen
Geschrieben von Nils J.Wenn Du also schon innerhalb einer Kommune mehrere Feuerwehren und Interessen hast

Also ich bin da manchmal schon verwundert, über die Klein-Klein-Strukturen die es da noch gibt. Zukunftsfähig sind die in meinen Augen nicht. Aber es scheint der Wille und auch ein wenig die Weitsicht zu fehlen, da Änderungen herbei zu führen. My 2 Cent.

Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so.

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AutorNils8 J.8, Wackersdorf / 864117
Datum10.11.2020 09:151626 x gelesen
...so isses!

Ich würd´ nämlich eher sagen, daß die Alarmierung immer recht stur nach Schleifen-"Nummern" durchgeführt wird. Und unter drei Schleifen (KBM, Kommandant, Ortswehrschleife) geht selbst bei Klein-Einsätzen nix.
Wenn Du, um in Adrians Beispiel zu bleiben, einen "B3-Person" tagsüber alarmiert bekommst und als Schleifen-Nummer die 851 hast, kommen da einige vor Dir: KBR, KBI, KBM, Kommandantenschleifen, alle Feuerwehren mit niedrigeren Schleifen-Nummern etc. Ratz-fatz ist die nächste Minute Deiner kostbaren Hilfsfristzeit weg, ohne daß du deine Füße überhaupt unter´m Schreibtisch hervorgekramt hast, weil du bis dahin nämlich noch null Ahnung von nix hast.
Bei "B4" rennen dann die ersten schon über´n Gerätehaushof, wenn die Leitstellendispo irgendwann mal endlich des Nuscheln anfängt...

Wieviele Schleifen vor mir sind, merk´ ich jeden Sonntag beim Probealarm -> um 11:30Uhr wird in der Leitstelle auf´s Knöpfchen gedrückt, bis der ganze Krempel bei mir ankommt sind schon über sieben Minuten rum...

Gruß
Nils

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg864121
Datum10.11.2020 09:281559 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Nils J.Und unter drei Schleifen (KBM, Kommandant, Ortswehrschleife) geht selbst bei Klein-Einsätzen nix.
ich kenne eine Feuerwehr die hat das clever gelöst. Die Kommandoschleife geht bei Einsätze gar nicht mehr raus.

Der Kommandant hat ein Melder auf dem alle Schleifen der Stadt sind. Damit ist gewährleistet das er bei jedem Alarm automatisch mitalarmiert wird.

Deshalb reichen in dieser Stadt bei sehr vielen Einsätzen immer eine Schleife. Bei Einsätzen mit Drehleiter kommt halt dann eine 2. dazu.

Merkt man am Zeitverhalten. Gibt schnelle und effiziente Alarmierungen. So was bieten POCSAG-Pager wo man auch alle dafür notwenige Schleifen draufprogrammieren kann.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz864122
Datum10.11.2020 09:341562 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jürgen M.Merkt man am Zeitverhalten. Gibt schnelle und effiziente Alarmierungen.

Eben. Eher ein organisatorisches Problem. Bei uns laufen bei Analogalarm jeweils die Schleifen der örtlichen Wehr als erstes. Dann die zusätzliche(n) Wehren und Sonderfahrzeuge. Digitale Alarmierung muss nicht unbedingt schneller sein. Zwar ist der einzelne Alarm schneller, allerdings läuft bei mehreren DAUs dazwischen in den Randbereichen des Versorgungsgebietes (äußere Ringe) die Alarmierung verzögert, da sie über ein, zwei, drei... DAUs weitergeleitet wird, je nach Netzgröße. Das kann schonmal etwas dauern. Auch dort sollte man es vermeiden, zu viele Einzelrics zu vergeben.

Gruß,
Michael

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AutorSeba8sti8an 8S., Helmstadt-Bargen / Baden-Württemberg864125
Datum10.11.2020 11:181471 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Auch dort sollte man es vermeiden, zu viele Einzelrics zu vergeben.
Das ist bei vielen Wehren mit POCSAG ein Problem (bei TETRA kenne ich mich zu wenig aus).
Dabei kann es so einfach sein. Man nehme eine Wehr mit mehreren Abteilungen:

1. Alarmierung einer Abteilung:
RIC 1 Nur-Ton Abteilung
RIC 2 Text Abteilung
RIC 3 Wehrführung Gesamtwehr

2. Alarmierung gesamte Wehr
RIC 1 Nur-Ton Gesamtwehr
RIC 2 Text Gesamtwehr

Sonderfahrzeuge von außerhalb haben in unserer Umgebung einen eigenen RIC, so dass hier für DLK/RW auch nur ein RIC ausgelöst werden muss. Brauche ich bei (2.) eine weitere Wehr aufgrund des gemeldeten Lagebildes, dann kommen deren RIC noch dazu, aber das kommt eher selten vor.

Beste Grüße aus dem Kraichgau
Sebastian Stadler
-------------------------------------
Dieser Betrag ist meine eigene persönliche Meinung
und spiegelt nicht zwangsläufig die Meinung der Einheiten wieder, für die ich tätig bin.

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AutorAlex8and8er 8H., Burgheim / 864131
Datum10.11.2020 12:451466 x gelesen
Geschrieben von Nils J.Ich würd´ nämlich eher sagen, daß die Alarmierung immer recht stur nach Schleifen-"Nummern" durchgeführt wird.

Dann habt ihr entweder eine bescheidene Leitstellensoftware oder einen bescheidenen Menschen der das pflegt.

Bei uns geht immer als erste die Alarmierung der örtlich zuständigen Feuerwehr raus und anschließend alarmiert das System den Rest.
Da geht sogar die TSF Wehr vor dem Rettungsspreizer raus.

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AutorNils8 J.8, Wackersdorf / 864147
Datum10.11.2020 16:471362 x gelesen
Hallo Alexander,

sicherlich könnte man auch die analoge Alarmierung noch effektiver gestalten, wie das exakt derzeit bei uns läuft: keine Ahnung! Da haben andere die Finger drauf.
DAS Thema will sich hier aber keiner mehr groß an´s Bein binden - immerhin steht die Umstellung auf Digitalalarmierung in´s Haus. 2021 soll´s ja wohl WIRKLICH soweit sein - und auch da wird man sich an bestimmte Dinge erstmal neu gewöhnen müssen, bevor die Optimiererei losgeht.

Grüße
Nils

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg864149
Datum10.11.2020 17:041392 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Nils J.

Da kann sich schon ein gemeinsamer Schlauchpool schwierig gestalten, wenn nur noch der Gemeindename und nicht mehr der Ortswehrname aufgedruckt werden soll...



Mich wunderst, dass es noch vier-fünf Jahrzehnte nach den Gemeindereformen solche Eigensinnigkeiten vorkommen, sowas sollte eigentlich doch vorbei sein ?
"Wappen-Fahrzeugaufschriften-Streitereien" etc. unter Feuerwehrabteilungen sind mir hier eher noch von vor Jahrzehnten bekannt.

Wenn Du also schon innerhalb einer Kommune mehrere Feuerwehren und Interessen hast, wie willst Du da überkommunal was zusammenführen?

Mit viel Geduld, Beharrlichkeit und ..... ??



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorNils8 J.8, Wackersdorf / 864151
Datum10.11.2020 18:541431 x gelesen
Hi Bernhard,

Geschrieben von Berhard D.
Mich wunderst, dass es noch vier-fünf Jahrzehnte nach den Gemeindereformen solche Eigensinnigkeiten vorkommen, sowas sollte eigentlich doch vorbei sein ?

...als "zuagroaster Preiß", kann ich dazu nur sagen, daß es wohl von Generation zu Generation besser wird.

Grüße
Nils

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AutorAndr8eas8 W.8, Viechtach / Bayern864155
Datum11.11.2020 08:531308 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Nils J.Ich würd´ nämlich eher sagen, daß die Alarmierung immer recht stur nach Schleifen-"Nummern" durchgeführt wird. Und unter drei Schleifen (KBM, Kommandant, Ortswehrschleife) geht selbst bei Klein-Einsätzen nix.

das kann ich mir bei Real-Einsätzen beim besten Willen nicht vorstellen. Bei Probealarmen wird das so gemacht, aber bei Einsätzen nicht. In Bayern verwenden alle Leistellen (BF München??) meines Wissens Eldis III als Standard Leitstellensoftware.

Bei unserer ILS wird IMMER als erstes die zuständige Ortsfeuerwehr alarmiert (mit einer kleinen minimalen Ausnahme). Danach kommen dann Sondergeräte, Führungsdienstgrade und weitere Feuerwehren in einer festgelegten Reihenfolge. Die weiteren benötigten Feuerwehren werden nach geografischer Entfernung von der Software festgelegt und auch so alarmiert.

Ich nehme an ihr gehört zur ILS Regensburg, dort dürfte das sehr ähnlich erfolgen.

Grüße

Andreas

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AutorAdri8an 8R., Utting / Bayern864171
Datum11.11.2020 13:551243 x gelesen
Geschrieben von Andreas W.In Bayern verwenden alle Leistellen (BF München??) meines Wissens Eldis III als Standard Leitstellensoftware.


Ja, auch die ILS München (Seit 2017).

Viele Grüße
Adrian

Dieser Beitrag stellt einen Auszug meiner aktuellen Meinung dar. Diese muss nicht zwangsläufig mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle/HiOrg korrelieren.

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AutorNils8 J.8, Wackersdorf / 864188
Datum12.11.2020 11:341246 x gelesen
Hallo Andreas,

wir hängen an Amberg dran - is aber auch wurscht, da auch die die Standardleitstellensoftware haben.
Dann können wir also davon ausgehen, das die Alarmierungsreihenfolge bei uns ähnlich gelöst sein wird, wie im Rest von Bayern. Mein Gefühl hat mich also getäuscht , das ist doch prima!

Ich wollte aber eigentlich in meiner Ursprungsantwort auf Adrian´s Thread-Opening keine Diskussion über analoge Alarmierungen in Bayern und deren Reihenfolge anfangen. Das hat sich irgendwie verselbstständigt.

Ich wollte eigentlich darauf eingehen, daß in der neuen VollzBekBayFwG die "Hilfsfrist" nimmer pauschal einfach mit 10min angegeben ist. Nun wird sie aufgedröselt in eine Dispo-Zeit von 1,5min und der Alarmierungs-/Ausrück- und Anfahrtszeit von 8,5 min. Wobei in dem Moment, in dem irgendwer als erster den "4"-er drückt, noch niemandem konkret geholfen ist. Man ist erstmal da! Wobei das für Betroffene schonmal ne enorme psychologische Hilfe sein kann...
Mein Grundgedanken ging eigentlich auch nicht darum, wie, wo und warum in welcher Reihenfolge wer alarmiert wird.
Es ging mir eher darum herauszustellen, daß anscheinend durch das BAyStMI der Versuch gestartet wird, die Hilfsfrist besser zu differenzieren und Planungsgrundlagen zu vereinheitlichen.
Im Moment heißt´s doch oft nur: "10 Minuten! Hopp oder top!?"

Adrian hat in seinem Beispiel sehr schön dargestellt, daß eine "manuelle" Notrufannahme in 1,5min schon eine sportliche Sache sein kann - ich hatte versucht herauszustellen, daß "automatisierte" Notrufabgaben von Prinzip her schneller und für feuerwehrs auch genauer nutzbar sein müßten (bei BMA´s funktioniert das bei UNS recht gut, bei so Krempel wie PKW eCalls scheint die Praxis der Theorie hinterherzuhinken).
Und in diesem Zusammenhang hatte ich meine vage Hoffnung ausgedrückt, daß mit der Umstellung auf Digi-Alarmierung die ganze Chose vllt. a weng schneller wird. Ich hege auch die Hoffnung, daß man diese Differenzierungen für feuerwehrs dann auch irgendwie nutzbar macht...

Hauptsächlich bin ich aber der Meinung, daß es weniger darauf ankommt, ob die Feuerwehr nun in 9:30min oder 10:15min zum ersten gucken vor der Tür steht, denn wie hieß es doch in einem der TIBRO Abschlußberichte:

Geschrieben von TIBRO Verbundprojekt Für die Wahrscheinlichkeit gerettet zu werden ist von wesentlich größerer Bedeutung, mit welcher Güte und Geschwindigkeit die Arbeit der Feuerwehr zwischen Eintreffen an der Einsatzstelle und Einsatzende abläuft, als wann (in gewissen Grenzen) diese Kräfte ankommen.

Grüße aus der Oberpfalz
Nils

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AutorWolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg864189
Datum12.11.2020 11:581360 x gelesen
Geschrieben von Nils J.bei so Krempel wie PKW eCalls scheint die Praxis der Theorie hinterherzuhinken). Wäre schon fast wieder einen eigenen Thread wert. Wenn man bedenkt was für Infos da geliefert werden können - Zitat Wikipedia: Der Minimaldatensatz enthält unter anderem den Unfallzeitpunkt, die genauen Koordinaten des Unfallorts, die Fahrtrichtung (wichtig auf Autobahnen und in Tunneln), Fahrzeug-ID, Service Provider-ID und eCall-Qualifier (automatisch oder manuell ausgelöst). Optional ist die Übermittlung von Daten von Bord-Sicherheitssystemen, wie z. B. der Schwere des Unfallereignisses und der Zahl der Insassen, ob die Sicherheitsgurte angelegt waren, ob das Fahrzeug sich überschlagen hat, möglich." Wäre es sicher hilfreich, diese Infos schon auf der Anfahrt zu haben. Und das nicht nur für den RD.

Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so.

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