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ThemaAufgaben Gemeinde vs. Aufgaben Förderverein60 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg863411
Datum20.10.2020 09:34   4099 x gelesen
Geschrieben von Wolfgang K.Gerade in Zeiten wie diesen oder in Gemeinden, in denen das Geld eh knapp ist, bewirkt ein Förderverein sehr viel gutes, in dem er Dinge, auch KfZ, früher beschafft, wie es dem Gewährsträger möglich ist.Das sind wir jetzt sehr in einer Meinungsdiskussion: Immerhin ist der Verein den Mitgliedern und Spendern verpflichtet. Und wenn ich etwas bezahle, was die Gemeinde eigentlich bezahlen muss, dann setze ich die Gelder nicht sinnvoll ein.

Jetzt könnte es aber sein, dass eine Feuerwehr Bedarf für ein Fahrzeug hat, dass aber nicht für die Pflichtaufgaben benötigt wird:
- Zeltlager der Jugendfeuerwehr
- Besuche einer befreundeten Feuerwehr
- Erledigungen für Feuerwehrfeste, die nicht der Mitgliederwerbung dienen
- Teilnahme an Leistungsabzeichen, sofern nicht verpflichtend nach Landesrecht
- ...
Da kann ich mir tatsächlich vorstellen, dass der FV ein Fahrzeug kauft und betreibt. Hier sollte dann darauf geachtet werden, dass das Fahrzeug auch tatsächlich nicht für Einsatzzwecke herhalten muss (dann ohne Blaulicht).

Man kann jetzt auch den Fall konstruieren, dass die Gemeinde ein Fahrzeug nach Bedarfsplan beschafft und der FV ggf. ein zweites für andere Zwecke, aber beide Fahrzeuge einen Pool bilden und jeweils für beides genutzt werden können.

Aber: Das muss auch jeder FV selber entscheiden und ggf. vor Spendern verantworten können.

Man kann auch anders fragen: Würdest du deiner Gemeinde Geld spenden, damit das Bürgermeisterbüro neu eingerichtet wird? Und wenn die Gemeinde das mit dem Geld macht, dass sie bei einer Fahrzeugbeschaffung durch einen FV spart?

TL/DR: Ich bin der Meinung, dass eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Gemeinde nicht durch einen Förderverein finanziert werden darf. Da werden die Mittel dann nicht effizient eingesetzt.

Christian Rosenau

Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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AutorWolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg863412
Datum20.10.2020 09:502425 x gelesen
https://www.oberhessen-live.de/2019/11/25/warum-der-feuerwehr-foerderverein-die-stadt-lauterbach-verklagt/

https://www.feuerwehr-schwalbach.com/services

http://www.feuerwehr-waldlaubersheim.de/FdF.htm

Das Ergebnis von nur einer Minute suchen ......

Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so.

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AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg863413
Datum20.10.2020 10:122322 x gelesen
Geschrieben von Wolfgang K.Das Ergebnis von nur einer Minute suchen ......Und was steht auf den Seiten? Ich habe keine wirkliche Lust jetzt nach deinen Gegenargumenten selber zu suchen ;-)

Aber ich habe auch nicht behauptet, dass es keine Fördervereine gibt die das machen. Ich sage nur Ich bin der Meinung, dass eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Gemeinde nicht durch einen Förderverein finanziert werden darf. Da werden die Mittel dann nicht effizient eingesetzt.
Und ich habe doch nach deinen Argumenten gesucht: http://www.feuerwehr-waldlaubersheim.de/FdF.htmVorgesehen war lediglich ein TSF-W (Tragkraftspritzenfahrzeug) mit 600 l Wassertank und eingeschobener Pumpe. Das Platzangebot und die Gewichtsklasse hätten lediglich für die Grundausrüstung gereicht. Durch die Unterstützung der Freunde der Feuerwehr wurde ein Großteil der Mehrkosten für ein größeres Fahrzeug, ein MLF (Mittleres Löschfahrzeug), getragen. Das MLF mit 1.200 l Wassertank, einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Pumpe, Ausrüstung für eine Gruppe und umfangreiche Zusatzausrüstung war nur mit der Unterstützung des Fördervereins möglich.Schön, aber welchen Sinn hat es, eine größeres Fahrzeug zu kaufen, als nötig? In meinen Augen ist das Verschwendung der Vereinsgelder.

Christian Rosenau

Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg863414
Datum20.10.2020 10:182221 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Christian R.In meinen Augen ist das Verschwendung der Vereinsgelder.
wenn das Gemeindegelder wären würde ich dir recht geben.

Aber die Finanzierung der Differenz für ein grösseres Fahrzeug ist doch der Vereinszweck eines Feuerwehrfördervereins.

Ich sehe da keine Verschwendung.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorWolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg863416
Datum20.10.2020 10:302196 x gelesen
Wenn man mal schaut, dass es bei 800 Einwohnern auch 800 Arbeitsplätze gibt

Zitat Wikipedia"Wirtschaftliche Bedeutung hat der südlich der A 61 gelegene Gewerbepark (ca. 85 ha), dem von ca. 25[11] Betrieben bis Februar 2018 rund 800[12] Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen wurden. Neben Logistikunternehmen haben sich hier verschiedene Handwerksbetriebe, eine Tank- und Rastanlage, eine Großbäckerei, ein Zulieferbetrieb für die Flugzeugindustrie sowie mit Wilbert TowerCranes einer von Deutschlands größten Herstellern von Turmdrehkranen angesiedelt. "

Und wenn man sich die Betreibsarten ansieht, ist ein MLF sicher nicht überdimensioniert.

Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so.

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AutorDani8el 8R., Lauterbach / Hessen863417
Datum20.10.2020 10:322132 x gelesen
Die Frage ist ja gerade ob das tatsächlich der Vereinszweck ist

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AutorDani8el 8R., Lauterbach / Hessen863418
Datum20.10.2020 10:332157 x gelesen
Warum hat dann ein Bedarsplan kein MLF ergeben?

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AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg863419
Datum20.10.2020 10:372116 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Aber die Finanzierung der Differenz für ein grösseres Fahrzeug ist doch der Vereinszweck eines Feuerwehrfördervereins.Genau das sehe ich anders. Was ist denn der Zweck eines größeren Fahrzeugs? Wo liegt der Mehrwert, der gefördert wird, der nicht Pflichtaufgabe der Gemeinde ist?

Christian Rosenau

Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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AutorWolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg863420
Datum20.10.2020 10:382129 x gelesen
"Nach dem Übergang in die Trägerschaft der Verbandsgemeinde 1974 war eine Grundversorgung gesichert. "

Es kann ja durchaus manchmal Sinn machen, etwas zu beschaffen, was über dem Minimum liegt. Aber um die Frage zu klären, sollten wir dann einen neuen Thread aufmachen - Was ist (noch) sinnvoll.

Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so.

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AutorWolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg863421
Datum20.10.2020 10:402078 x gelesen
Bei Risiken und Nebenwirkungen von Fördervereinen fragen sie am besten das Finanzamt .... das hätte das bestimmt nicht durch gewunken, wenn es nicht Satzungskonform gewesen wäre.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg863422
Datum20.10.2020 10:422063 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Daniel R.Die Frage ist ja gerade ob das tatsächlich der Vereinszweck ist

da bei Feuerwehrvereinen üblicherweise die "Förderung des Feuerwehrwesens" (oder so ähnlich) ist passt so ein Zuschuss zur Fahrzeugbeschaffung schon zum Vereinszweck.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorWolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg863423
Datum20.10.2020 10:432097 x gelesen
Sorry jetzt wir es langsam krude. Hier zählt nicht Deine Meinung, sondern die des zuständigen Finanzamtes. Und Du kannst Dir sicher sein, dass dieses Ausgaben in der Größenordnung auf Satzungsmäßigkeit prüft und bewertet.

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AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg863426
Datum20.10.2020 11:212030 x gelesen
Das das alles rechtlich in Ordnung ist, steht ja außer Zweifel. Ich frage nach der Sinnhaftigkeit dahinter: Welchen Sinn macht ein größeres Fahrzeug, wenn es nicht benötigt wird (ich unterstelle dabei, dass der Bedarfsplan korrekt ist)?

Wenn man sich vom Fahrzeug löst: Ich hätte kein Problem damit, wenn ein Förderverein z.B. bei einem Gerätehausneubau die Baukosten für einen Kameradschaftsraum (ungleich Schulungsraum) übernimmt. Oder wenn ein zusätzlicher MTW beschafft wird, das aber nicht für die Pflichtaufgaben genutzt wird:- Zeltlager der Jugendfeuerwehr
- Besuche einer befreundeten Feuerwehr
- Erledigungen für Feuerwehrfeste, die nicht der Mitgliederwerbung dienen
- Teilnahme an Leistungsabzeichen, sofern nicht verpflichtend nach Landesrecht
- ...


Christian Rosenau

Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz863427
Datum20.10.2020 11:242050 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian R.Das sind wir jetzt sehr in einer Meinungsdiskussion: Immerhin ist der Verein den Mitgliedern und Spendern verpflichtet. Und wenn ich etwas bezahle, was die Gemeinde eigentlich bezahlen muss, dann setze ich die Gelder nicht sinnvoll ein.

Anscheinend hatten im vorliegenden Fall die Mitglieder nichts dagegen.

Geschrieben von Christian R.Aber: Das muss auch jeder FV selber entscheiden und ggf. vor Spendern verantworten können.

Genau das ist das Entscheidende. Der Satzungszweck unterscheidet üblicherweise nicht, ob man nur "unnötige Luxusgegenstände" (das ist jetzt mal andersrum extrem ausgedrückt) oder Pflichtbeschaffungen der Gemeinde (womit man wieder die Ausgaben von Steuergeldern mindert) unterstützt. Auch eine evtl. vorhandene Gemeinnützigkeit berührt das nicht.

Geschrieben von Christian R.Man kann auch anders fragen: Würdest du deiner Gemeinde Geld spenden, damit das Bürgermeisterbüro neu eingerichtet wird? Und wenn die Gemeinde das mit dem Geld macht, dass sie bei einer Fahrzeugbeschaffung durch einen FV spart?

Warum nicht? Spart auch wieder Steuergelder. Ich kenne auch genügend Fördervereine von Kitas oder Schulen, die in Arbeitseinsätzen inklusive Materialeinsatz Schule oder Kindergarten renovieren oder auch Spielplätze der Kitas. Ist im Prinzip auch eine Pflichtaufgabe der Gemeinde bzw. des Schul- oder Kita-Trägers.

Geschrieben von Christian R.Ich bin der Meinung, dass eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Gemeinde nicht durch einen Förderverein finanziert werden darf.

Deine Meinung kannst du ja haben. Deshalb muss das aber noch lange nicht überall so sein. Zumal meist die Vereinssatzung was anderes hergibt als deine Meinung.

Gruß,
Michael

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AutorWolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg863428
Datum20.10.2020 11:262002 x gelesen
Sorry die Sinnhaftigkeit entscheiden die Menschen vor Ort ... Deine persönliche Meinung kannst Du da gern kund tun, wenn Du Mitglied in einem der entsprechenden Feuerwehren / Fördervereine oder Einwohner wirst.

Man sollte den Entscheidern dort schon zu trauen, dass sie im Sinne der Menschen vor Ort entscheiden und das auch respektieren.

Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so.

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AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg863429
Datum20.10.2020 11:301983 x gelesen
Da kann ich dir in allen Punkten nur zustimmen. Und ich sehe auch ein, dass es für die meisten vollkommen in Ordnung ist, wenn der Förderverein da Sachen übernimmt.

Christian Rosenau

Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz863430
Datum20.10.2020 11:301997 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian R. Oder wenn ein zusätzlicher MTW beschafft wird, das aber nicht für die Pflichtaufgaben genutzt wird:

Ah. Im Einsatzfall (weil Einsatz ist ja Pflichtaufgabe) darf der dann aber nicht genommen werden. Damit braucht der ja dann auch keine SoSi-Anlage und muss auch nicht als Feuerwehrfahrzeug erkennbar sein. Darf dann aber natürlich auch nur über den Verein als normaler Kleinbus versichert werden (damit vermutlich erheblich teurer als über die Kommune), muss dann auch versteuert werden, weil kein Einsatzfahrzeug, den Sprit darf auch dann der Förderverein alleine bezahlen (weil ja nur für Vereinsaufgaben benutzt) usw. Ob da der Verein am Ende dabei spart? Glaub ich nicht, ich kenn da andere Modelle, von denen jeder (Verein und der Träger der Feuerwehr) am Ende einen Vorteil hat.
Geht aber nur, wenn nicht beide auf stur schalten. Ich kenne genügend Beispiele, wo das problemlos funktioniert und am Ende jeder (Gemeinde als Träger der Feuerwehr sowie der Verein) einen Nutzen draus ziehen.

Gruß´,
Michael

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AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg863432
Datum20.10.2020 11:461997 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Damit braucht der ja dann auch keine SoSi-Anlage und muss auch nicht als Feuerwehrfahrzeug erkennbar sein. Darf dann aber natürlich auch nur über den Verein als normaler Kleinbus versichert werden (damit vermutlich erheblich teurer als über die Kommune), muss dann auch versteuert werden, weil kein Einsatzfahrzeug, den Sprit darf auch dann der Förderverein alleine bezahlen (weil ja nur für Vereinsaufgaben benutzt) usw.Das dann ja kein Norm-MTW mehr ;-).

Ich hatte im Kopf, dass die vorhanden MTW im Bedarfplan stehen und gebraucht werden (also nicht mal eben ein Wochenende weg sein können). Dann kann ich mir vorstellen, dass ein zusätzlicher MTW von einem Förderverein gestiftet wird, um Möglichkeiten abseits der Pflichtaufgaben zu schaffen.

Christian Rosenau

Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz863442
Datum20.10.2020 12:561942 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian R.Das dann ja kein Norm-MTW mehr ;-).

Man muss es vielleicht umgekehrt betrachten. Wenn ich den nicht für die Pflichtaufgaben (Einsätze) einsetzen darf, dann braucht der weder Funk noch SoSi. Dann ist es ein ganz normaler Kleintransporter wie ihn vielleicht auch der Sportverein um die Ecke für seine Jugendmannschaft haben könnte.

Geschrieben von Christian R.Ich hatte im Kopf, dass die vorhanden MTW im Bedarfplan stehen und gebraucht werden (also nicht mal eben ein Wochenende weg sein können).

Ich kenne aus unserer Gegend, dass viele MTWs durchaus von Fördervereinen mit finanziert wurden, weil sie sonst eben nicht beschafft worden wären. Wann man einen MTW zwingend braucht und wann nicht, darüber gehen die Meinungen deutlich auseinander. Auch seitens vieler Gemeinden fällt aber die Entscheidung leichter, wenn ein Teil anderweitig finanziert wird. Dabei kann ein MTW auch durchaus mal ein ganzes Wochenende unterwegs sein, auch wenn er Einsatzfahrzeug ist. Damit ist die Einsatzfähigkeit ja nicht gleich gefährdet.

Gruß,
Michael

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW863446
Datum20.10.2020 13:191915 x gelesen
Zweischneidiges Schwert
Geschrieben von Jürgen M.Aber die Finanzierung der Differenz für ein grösseres Fahrzeug ist doch der Vereinszweck eines Feuerwehrfördervereins.
Wenn es einen sauberen Brandschutzbedarfsplan gibt bin ich dabei, der Schritt hier die Vorgaben politisch abzuspecken weil der Verein hier tätig wird oder wurde ist mir allerdings zu klein.
Ich bin da eher bei Christian, soll der Verein sich um unser "Wohlfühlen" kümmern und der Träger um unsere Einsatzfähigkeit.

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW863447
Datum20.10.2020 13:261876 x gelesen
Geschrieben von Christian R.Ich hatte im Kopf, dass die vorhanden MTW im Bedarfplan stehen und gebraucht werden (also nicht mal eben ein Wochenende weg sein können).

Na dann hoffen wir mal das ein Einsatzfahrzeug niemals in der Werkstatt oder so muß ;)

Natürlich kann ein Fahrzeug auch mal über Tage weg sein, man muß das halt in der AAO berücksichtigen oder falls das Fahrzeug zwingend notwendig ist für Ersatz sorgen. Beim MTW sicherlich einfacher wie bei der (1) DL in der Stadt.

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorDani8el 8Z., Erlenbach / Bayern863449
Datum20.10.2020 14:181914 x gelesen
Da kenne ich ein Beispiel.

Es wird ein Logistik LKW beschafft. Dazu will die Feuerwehr gerne einen Ladekran.
Die Verwaltung sagt: Nö is nicht Standart bei diesem Fahrzeug.
Dann Kommt der Verein: wir übernehmen die Mehrkosten von Fahrgestell und Kran.
Da werden die meisten Verwaltungen ja sagen. Und ein Ladekran der dann ein 16t Fahrgestell braucht statt dem 12t ist meiner Ansicht nach ein erheblicher Mehrwert.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz863452
Datum20.10.2020 15:281878 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Daniel Z.Da werden die meisten Verwaltungen ja sagen. Und ein Ladekran der dann ein 16t Fahrgestell braucht statt dem 12t ist meiner Ansicht nach ein erheblicher Mehrwert.

Da könnte die Frage aufkommen, ob man mit der Übernahme dieser Mehrkosten nur einen kleinen Teil der tatsächlichen Kosten übernimmt. Ich denke da an:
- Entsprechende Schulung für die Maschinisten
- Wiederkehrende Prüfungen
- Wartung mit turnisgemäßen Instandsetzungen (Austausch Hydraulikschläuche usw.)

Das ist wie mit hydraulischen Rettungssätzen. Da würde ich mich als Kommune zweimal fragen, ob ich für die Folgekosten aufkommen will, wenn das nicht benötigt wird. Da geht's ja auch um mehr als 3,50 im Jahr. Ich kenne da viele Kommunen, die bei sowas eindeutig nein sagen würden.

Gruß,
Michael

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AutorSeba8sti8an 8S., Helmstadt-Bargen / Baden-Württemberg863454
Datum20.10.2020 15:511882 x gelesen
Hallo zusammen,

also wenn ich unseren Förderverein anschaue, sieht das wie folgt aus:

Einnahmen:
- Mitgliedsbeiträge (derzeit rund 50 Mitglieder)
- Einsatzgelder der aktiven Kameradinnen/Kameraden (sofern Mitglied im FV und Abtretung an selbigen zugestimmt)
- Gewinn bei Veranstaltungen (diese werden alle durch den FV ausgerichtet)

Regelmäßige Ausgaben
- Finanzierung Weihnachtsfeier aktive Abteilung
- Zuschuss zu Aktivitäten Jugendfeuerwehr/Einsatzabteilung/Altersmannschaft
- Übernahme der Verpflegung bei Aktivitäten JF/EA/AM
- Präsente zu runden Geburtstagen, Hochzeit
- Kranz o. Schale bei Beisetzungen
- Präsente für regelmäßigen Übungsbesuch

Einmalige Ausgaben waren bisher z.B. die Anschaffung von Softshelljacken oder Poloshirts für alle Mitglieder JF/EA/AM.

Die Beschaffung von Ausrüstung für den Einsatzdienst und die Jugendfeuerwehr (PSA, Fahrzeuge, Gerätschaften) ist nicht vorgesehen, das läuft bei uns komplett über die Gemeinde. Hier haben wir das Glück dass trotz angespannter Finanzlage alles Benötigte angeschafft werden kann.

Beste Grüße aus dem Kraichgau
Sebastian Stadler
-------------------------------------
Dieser Betrag ist meine eigene persönliche Meinung
und spiegelt nicht zwangsläufig die Meinung der Einheiten wieder, für die ich tätig bin.

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AutorDani8el 8Z., Erlenbach / Bayern863457
Datum20.10.2020 16:421804 x gelesen
Ist ja auch deren gutes recht.
Andererseits ist es doch schön wenn die Verwaltung die nebenkosten übernimmt. Zumal die bei einer mittelgrößen Kleinstadt mit Ordentlichem Bauhof nicht wesentlich ins Gewicht fallen.

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AutorWolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg863459
Datum20.10.2020 17:261754 x gelesen
Das kann man in BaWue aber auch über die Kameradschaftskasse abwickeln, wie es viele Wehren machen. Muss/darf aber jede Wehr für sich entscheiden.

Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg863460
Datum20.10.2020 17:331791 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Sebastian S.

Regelmäßige Ausgaben
- Finanzierung Weihnachtsfeier aktive Abteilung
- Zuschuss zu Aktivitäten Jugendfeuerwehr/Einsatzabteilung/Altersmannschaft
- Übernahme der Verpflegung bei Aktivitäten JF/EA/AM
- Präsente zu runden Geburtstagen, Hochzeit
- Kranz o. Schale bei Beisetzungen
- Präsente für regelmäßigen Übungsbesuch



Wobei in BaWü der größte Teil dieser Posten auch gem. " § 18 Sondervermögen für die Kameradschaftspflege " des FwG-BaWü abgewickelt werden kann und man nicht unbedingt dafür einen FW-Förderverein gründen muß.

Die Beschaffung von Ausrüstung für den Einsatzdienst und die Jugendfeuerwehr (PSA, Fahrzeuge, Gerätschaften) ist nicht vorgesehen, das läuft bei uns komplett über die Gemeinde.

So sehen es die Länderfeuerwehrgesetze eigentlich vor und so sollte es sein; aber ein "Schwarz oder Weiß" ist manchmal schwierig zu bewerkstelligen.

Hier haben wir das Glück dass trotz angespannter Finanzlage alles Benötigte angeschafft werden kann.

Das kann ich auch für unsere und viele andere Gemeinden in der Umgebung sagen.



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg863461
Datum20.10.2020 17:421781 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Michael W.

ich kenn da andere Modelle, von denen jeder (Verein und der Träger der Feuerwehr) am Ende einen Vorteil hat.
Geht aber nur, wenn nicht beide auf stur schalten. Ich kenne genügend Beispiele, wo das problemlos funktioniert und am Ende jeder (Gemeinde als Träger der Feuerwehr sowie der Verein) einen Nutzen draus ziehen.


Da kenne ich auch etliche Beispiele; manchmal muß dann der MTW mit etwas mehr oder weniger Werbung* durch die Landschaft fahren ;-)))


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

*Symbolbild

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz863477
Datum20.10.2020 21:211735 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Daniel Z. Zumal die bei einer mittelgrößen Kleinstadt mit Ordentlichem Bauhof nicht wesentlich ins Gewicht fallen.

Was hat der Bauhof damit zu tun? Versteh ich jetzt nicht.

Gruß,
Michael

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AutorDani8el 8Z., Erlenbach / Bayern863486
Datum21.10.2020 07:031704 x gelesen
Bei einem Bauhof hatt man eine große Menge an Geräten welche ebenso wie ein Ladekran geprüft werden müssen, wenn also die Geräte werden kann man bei entsprechender Planung auch noch das kleine Kränchen
mit im Budget unterbringen.
Soviel Aufwand is der Kran dann auch nicht im Unterhalt, sonst hätten eine Menge kleine Firmen keine auf ihren Fahrzeugen. Da sind dann eher die Anschaffungskosten das problem.

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AutorSeba8sti8an 8S., Helmstadt-Bargen / Baden-Württemberg863488
Datum21.10.2020 08:011711 x gelesen
Geschrieben von Bernd D. Wobei in BaWü der größte Teil dieser Posten auch gem. " § 18 Sondervermögen für die Kameradschaftspflege " des FwG-BaWü abgewickelt werden kann und man nicht unbedingt dafür einen FW-Förderverein gründen muß.
Da hast Du sehr wohl recht und wir sind damit sehr lange sehr gut gefahren.
Es gab aber zwei Gründe, die uns zur Gründung eines FV zu bewogen haben:
1. Spenden
Bisher kamen Spenden an das von Dir erwähnte Sondervermögen an die Gemeinde, diese erstellten eine Spendenbescheinigung und gaben diese Spenden weiter. Durch den FV kann man das nun selbst machen. Das ist aber eher eine Arbeitserleichterung für die Verwaltung.
2. Umsatzsteuer
Bisher wurden unsere Festivitäten (Weihnachtsmarkt etc.) über das Sondervermögen abgewickelt, ohne steuerliche Abzüge o.ä. Spätestens zum 01.01.2021 unterliegen die öffentlichen Kassen dem UStG (Kurze Info des IM BW). Für einen Verein gelten die Regelungen des Steuerrechtes nicht, sofern die Umsatzgrenzen nach Kleinunternehmer-Regelung nicht überschritten werden (eine hundertprozentige Definition maße ich mir nicht an, da nicht vom Fach). Daher werden alle unsere Veranstaltungen über den FV abgewickelt. Diese Vorgehensweise ist mit dem Finanzamt geklärt und als rechtskonform bestätigt worden.

Beste Grüße aus dem Kraichgau
Sebastian Stadler
-------------------------------------
Dieser Betrag ist meine eigene persönliche Meinung
und spiegelt nicht zwangsläufig die Meinung der Einheiten wieder, für die ich tätig bin.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg863489
Datum21.10.2020 09:521551 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Sebastian S.

Da hast Du sehr wohl recht und wir sind damit sehr lange sehr gut gefahren.
Es gab aber zwei Gründe, die uns zur Gründung eines FV zu bewogen haben:


Wenn ihr mit der Gründung eines FV gut gefahren seit dann o.k.; ich wollte zum Ausdruck bringen, dass man in BaWü -gegenüberin einigen anderen Bundesländern- sogenannte "Vereinsaktivitäten" auch über den § 18 FwG abwickeln kann. Feuerwehr- bzw. Feuerwehrfördervereine sind in BaWü bekanntlich noch nicht all zu lange, jetzt aber zunehmend mehr, verbreitet.

Bisher kamen Spenden an das von Dir erwähnte Sondervermögen an die Gemeinde, diese erstellten eine Spendenbescheinigung und gaben diese Spenden weiter.

Oder steckten sie, was vorgekommen ist, in den allgemeinen Feuerwehrhaushalt der Gemeinde, so dass viele Feuerwehren eher Sachspenden wollten.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorWolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg863492
Datum21.10.2020 10:351521 x gelesen
Das ist ein spannendes Thema und sorgt oft für Ärger.

Meiner persönlichen Meinung nach, sollte man auf jeden Fall einen Förderverein haben. Nachteile gibt es, bis auf die - überschaubare - Arbeit keine. Es muss auch nicht jeder Kamerad Mitglied sein, es reichen hier 7, um die formellen Bedingungen zu erfüllen. Vorteil ist für mich, dass ich selbst sachbezogene Spenden einwerben kann und dafür auch Spendenbescheinigungen erstellen kann. Hinzu kommt jetzt die Umsatzbesteuerung von Festen, wenn es über die Kameradschaftskasse abgewickelt wird. Dann muss ich zumindest den Gewinn versteuern.

Egal welche Lösung man wählt - Gemeinde und Feuerwehr müssen die gleichen Vorstellungen haben und zusammenarbeiten. Nur dann lässt sich die beste Lösung finden.

Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so.

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AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg863494
Datum21.10.2020 10:451517 x gelesen
Geschrieben von Wolfgang K.Hinzu kommt jetzt die Umsatzbesteuerung von Festen, wenn es über die Kameradschaftskasse abgewickelt wird.In anderen Bundesländern kommt noch dazu, dass ein Feuerwehrfest, dass die Kameradschaftskasse füllt, keine Veranstaltung der Gemeinde ist, sondern eine Veranstaltung einer BGB-Gesellschaft (alle die beim Fest mitmachen). Die dann auch mit ihrem privaten Vermögen haften. Ein Förderverein als Veranstalter haftet nur mit dem Vereinsvermögen.

Zumindest ist das mein Kenntnisstand...

Christian Rosenau

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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen863498
Datum21.10.2020 11:221588 x gelesen
Moin,

wenn ich mir so deine Ausgabenliste anschaue....dann kann das nur ein Verein sein, der nicht gemeinnützig ist.

Würde ich mir mal Gedanken um ggf. die Gemeinnützigkeit machen falls dies so in der Satzung verankert sein sollte bzw. mich nicht wundern, wenn diese irgendwann mal aberkannt würde.Oder ihr habt Mitgliedsbeiträge von 100,- p.a. oder mehr..

Hier mal 2 Zitate aus hess.Finanzministerium:

"Damit der Verein seine Gemeinnützigkeit nicht gefährdet, ist darauf achten, dass nur die gemeinnützigen Satzungszwecke wie Brandschutz und Jugendarbeit verwirklicht werden. Wirtschaftliche Aktivitäten wie Vereinsfeste, der Verkauf von Speisen und Getränken beim Osterfeuer oder auf dem Weihnachtsmarkt, die Vermögensverwaltung durch Zins- oder Mieteinnahmen, sowie die Pflege der Kameradschaft und vereinsinternen Geselligkeit mit Weihnachtsfeiern, Aktivenfreizeiten und Vereinsausflügen sind zwar zulässig. Sie müssen aber von untergeordneter Bedeutung sein und dürfen nicht zum Selbst- oder gar Hauptzweck der Vereinsarbeit werden."



"Die Durchführung von Übungen oder Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sind zur Erfüllung der eigenen Satzungszwecke zwingend notwendig. Es ist daher natürlich erlaubt, dass der Verein diese finanziert. Dazu gehört selbstverständlich auch die Beköstigung und Verpflegung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Speisen und Getränken. Die Feuerwehrvereine müssen also keine Angst um ihre Gemeinnützigkeit haben, wenn sie ihren Mitgliedern bei den genannten Veranstaltungen kostenlos Bratwürstchen oder Mettbrötchen zur Verfügung stellen.

Soweit der Feuerwehrverein aber etwa Weihnachtsfeiern, Aktivenfreizeiten, Ausflüge oder andere interne gesellige Veranstaltungen ausrichtet und bezahlt, erfüllt er damit nicht seinen satzungsmäßigen Zweck des freiwilligen Feuerschutzes. Es handelt sich um klassische Maßnahmen der Mitgliederbetreuung. Hierbei steht die Geselligkeit im Vordergrund. Entsprechende Ausgaben des Vereins stellen Zuwendungen an Vereinsmitglieder dar. Diese sind nur zulässig, soweit Annehmlichkeiten vorliegen, die allgemein üblich und angemessen sind.

Als Richtschnur für die Angemessenheit dient regelmäßig der Jahresmitgliedsbeitrag, d.h. die Summe der Annehmlichkeiten sollte diesen Betrag grundsätzlich nicht übersteigen."


Kann natürlich sein,das es die Finanzämter in Ba-Wü etwas anders sehen.

Gruß Lars

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AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg863499
Datum21.10.2020 11:361495 x gelesen
Geschrieben von hess.FinanzministeriumEs handelt sich um klassische Maßnahmen der Mitgliederbetreuung. Hierbei steht die Geselligkeit im Vordergrund. Entsprechende Ausgaben des Vereins stellen Zuwendungen an Vereinsmitglieder dar. Diese sind nur zulässig, soweit Annehmlichkeiten vorliegen, die allgemein üblich und angemessen sind.

Als Richtschnur für die Angemessenheit dient regelmäßig der Jahresmitgliedsbeitrag, d.h. die Summe der Annehmlichkeiten sollte diesen Betrag grundsätzlich nicht übersteigen.
Löst sich die Problematik dann, wenn die Mitglieder der Feuerwehr keine Vereinsmitglieder sind (z.B. nur der Lebenspartner oder eine jährliche Spende ohne Mitgliedschaft)?

Christian Rosenau

Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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AutorWolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg863500
Datum21.10.2020 11:361533 x gelesen
Geschrieben von Lars B.wenn ich mir so deine Ausgabenliste anschaue....

Und dazu die Einnahmenseite:

- Mitgliedsbeiträge (derzeit rund 50 Mitglieder)
- Einsatzgelder der aktiven Kameradinnen/Kameraden

und davon ausgehe, das auch die BaWue-Finanzämter sich an Recht und Gesetz halten ..... dann sollte man die Gemeinnützigkeit nicht anzweifeln.

Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so.

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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen863503
Datum21.10.2020 13:221470 x gelesen
Hallo Christian,

das wäre eine spannende Frage für einen Steuerrechtler bzw.Experten in diesem Forum hier.

Da kann ich dir leider mit einer Antwort nicht dienen...allerdings gibts vermutlich Vorgaben aus dem Finanzamt etc. was unter Gemeinnützigkeit alles fallen dürfte, egal ob nun der FA Mitglied im Förderverein/Feuerwehrverein ist.

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AutorSeba8sti8an 8S., Helmstadt-Bargen / Baden-Württemberg863504
Datum21.10.2020 13:231430 x gelesen
Geschrieben von Wolfgang K.Und dazu die Einnahmenseite:

- Mitgliedsbeiträge (derzeit rund 50 Mitglieder)
- Einsatzgelder der aktiven Kameradinnen/Kameraden

und davon ausgehe, das auch die BaWue-Finanzämter sich an Recht und Gesetz halten ..... dann sollte man die Gemeinnützigkeit nicht anzweifeln


Ich weiß dass die Vorstandschaft unseres FV da sehr genau darauf achtet, dass alles seine (rechtliche) Ordnung hat. Insbesondere bei der Gründung stand man hier in engem Austausch mit Finanzamt und einem Anwalt.
Und im laufenden Vereinsbetrieb hat der Verein seine Gemeinnützigkeit jährlich beim zuständigen Finanzamt einzureichen, hier sind mir auch keine Beanstandungen durch das Amt bekannt. Sollte also alles passen.

Beste Grüße aus dem Kraichgau
Sebastian Stadler
-------------------------------------
Dieser Betrag ist meine eigene persönliche Meinung
und spiegelt nicht zwangsläufig die Meinung der Einheiten wieder, für die ich tätig bin.

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AutorWolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg863506
Datum21.10.2020 13:441439 x gelesen
Hallo Sebastian,

da bin ich mir sicher, dass es bei euch ordentlich läuft.

Gruß

Wolfgang

Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so.

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AutorThom8as 8R., Haibach / Bayern863507
Datum21.10.2020 13:511474 x gelesen
Ich frage mich gerade, was passiert, wenn der Förderverein in eine Beschaffung mit Ausschreibung eingreift?

Es liegen zwei Angebote vor, Variante A ist die günstigste, beide Angebote erfüllen das Lastenheft vollumfänglich, Angebot B ist aber der eindeutige Favorit in der aktiven Wehr, weil
bequemer,
solider,
haltbarer,
praktischer,
passender zur bisherigen Einsatztaktik,
somit weniger Schulungs-/Wartungsaufwand,
...

also die ganzen oder die überwiegende Anzahl der weichen Faktoren sprechen für den nicht günstigsten Anbieter.

Jetzt tritt der Förderverein an die Gemeinde heran und erklärt sich bereit die Differenzkosten +1 Euro zu übernehmen.

Die Gemeinde wäre somit auch bei Angebot B ihrer Pflicht, das für sie günstigste Angebot zu wählen, nachgekommen, und die Wehr bekommt die von ihr präferierte Ausrüstung.

Beispiel wäre z.B. die Farbgebung der Einsatzkleidung. Der Gemeinde egal, der Mannschaft nicht, gewünschte Farbe kostet Aufpreis, Förderverein spendet an Gemeinde für Erst- und Folgebeschaffungen die Differenz.

So, jetzt kommt ihr ;-)

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AutorWolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg863508
Datum21.10.2020 14:011415 x gelesen
Nun mach doch da bitte einen neuen thread "Vergaberecht" auf. Mit dem eigentlichen Thema hat das nun nichts mehr zu tun.

Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so.

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AutorWolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg863509
Datum21.10.2020 14:071438 x gelesen
Bei solchen Diskussionen frage ich mich "Wieso wollen absolute Laien Fachleuten ihr Geschäft erklären?"

Glaubst Du oder Christian, dass das der zuständige Mitarbeiter des Finanzamt rechtswidirg gehandelt hat, dann müsst ihr sofort Anzeige erstatten. Und Dienstaufsichtsbeschwerde beim Dienstherrn einlegen.

Finanzämter prüfen regelmäßig die Gemeinnützigkeit. Und bei dem was Kamerad Sebastian geschildert hat, kann ich beim besten willen kein Fehlverhalten erkennen. Und wenn Du und Christian schon auf der Weihnachtsfeier herumreitet, dann sollte ihr zumindest Fakten kennen. Allgemeine Fakten ( Zum 1.1.2015 gab es im Lohnsteuerrecht eine Änderung. Die Grenze für Aufmerksamkeiten wurde von 40 auf 60 Euro angehoben. jedoch nicht mehr als ein Jahresmitgliedsbeitrag ausmacht.).

Wisst ihr wie viel pro Kopf für die Weihnachtsfeier ausgegeben wurde? Wisst ihr wie hoch der Jahresbeitrag ist? Wisst ihr ob für alles Spendenquittungen ausgestellt wird? Wenn Nein bitte nicht ohne Fakten diskutieren.

Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so.

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen863510
Datum21.10.2020 14:121472 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thomas R.Die Gemeinde wäre somit auch bei Angebot B ihrer Pflicht, das für sie günstigste Angebot zu wählen, nachgekommen, und die Wehr bekommt die von ihr präferierte Ausrüstung.

... die Gemeinde hat das aus der Ausschreibung heraus wirtschaftlichste Angebot (Kriterien zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit sind bei der Ausschreibung abschließend mit zu veröffentlichen) zu bezuschlagen.

Klappt also nicht bzw. öffnet dem unterlegenen Bieter einen Rüge- / Klagegrund.

Gruß
Gerhard

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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen863514
Datum21.10.2020 14:501400 x gelesen
Wolfgang,

ich erkläre Fachleuten nicht ihr Geschäft, ich habe nur darauf aufmerksam gemacht,das man bei Feuerwehrvereinen oder Fördervereinen eben(sobald Gemeinnützigkeit beantragt & festgestellt ist) auch bei der Ausgabenseite achten sollte,was man alles gern finanziert um eben den Status des Gemeinnutzes nicht aberkannt zu bekommen.Wenn ich nicht als gemeinnützig veranlagt bin,kann ich quasi finanzieren was ich will,sofern es der Satzung des Vereins entspricht.Ohne Frage.
Dann muss ich eben je nach Einnahmenaufkommen u.U.andere steuerliche Aspekte beachten.Und das die FA in BaWü ihre Arbeit nicht machen habe ich mit keinem Wort behauptet.Ich habe lediglich die Quelle aus Hessen angegeben.

Nein, wir kennen die Vereinssatzung nicht und auch nicht die Höhe der Mitgliedsbeiträge.

Und bezogen auf die Zuwendungen aus der Vereinskasse an Mitglieder soll laut o.a. Quelle eben die Höhe der Zuwendungen den Mitgliedsbeitrag nicht übersteigen.

Die Grenze für Aufmerksamkeiten (60 p.a.)lassen wir einfach mal außen vor.


Nehmen wir aber mal an wir reden von Mitgliedsbeitrag 2 / Monat dann sind das 24 im Jahr.
Eine Weihnachtsfeier, ausgerichtet in einer Gaststätte kommst du pro Nase kaum mit 24 hin wird ziemlich knapp mit Essen und Getränken, außer ich sag mal übertrieben du beginnst um 19:00 Uhr und um 20:00 Uhr ist Schluss und es gab Schnitzel mit Pommes und jeder Gast 2 Getränke. Für ausgefallenere Speisen wie Gänsekeule usw.reichts dann nur noch für 1 Getränk. Ab 20 Uhr zahlt dann jeder für den Rest der Feier aus eigener Tasche.

Wenn ich nun die besagte Weihnachtsfeier im Feuerwehrhaus abhalte und selbst koche und mit Flaschengetränken feiere,dann dürften es wohl ein paar mehr Genussmittel werden.

Sollte ich als Verein natürlich auch noch 1-2 Ausflüge,Busfahrten usw. veranstalten, für 15-20 / Nase noch das Präsent für rege Dienstteilnahme finanzieren dann übersteigen natürlich die Zuwendungen an einzelne Mitglieder bei weitem den o.a.angenommen Jahresmitgliedsbeitrag und dann stehe ich mit

Zitat:

"Entsprechende Ausgaben des Vereins stellen Zuwendungen an Vereinsmitglieder dar. Diese sind nur zulässig, soweit Annehmlichkeiten vorliegen, die allgemein üblich und angemessen sind.

Als Richtschnur für die Angemessenheit dient regelmäßig der Jahresmitgliedsbeitrag, d.h. die Summe der Annehmlichkeiten sollte diesen Betrag grundsätzlich nicht übersteigen."


in Konflikt,was eben den Gemeinnutz kosten kann.

Wir haben bei uns 2017 Ende November auch einen Feuerwehrverein gegründet,satzungsmäßig u.a. auch nur das Wort Brauchtumspflege eingefügt,das war unserem FA bei der Vorabprüfung nicht ausreichend genug beschrieben um die Gemeinnützigkeit anzuerkennen.

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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen863515
Datum21.10.2020 15:091461 x gelesen
Ich spreche nicht von den Einnahmen.

Die sind mir sowas von egal, da muss jeder Verein mit klarkommen ob er sich rein aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen finanziert oder nebenbei einen Geschäftsbetrieb aufrechterhält.Danach wird dann entschieden ob entsprechende Steuern anfallen oder nicht.Und ich bezweifle nicht die Arbeit der FA in BaWue.


Ich kann nur von unserem FA sprechen,wenn wir als Vereinsvorstand denen regelmäßig Quittungen über Bewirtungskosten zu Weihnachtsfeiern vorlegen würden,wären wir unsere Gemeinnützigkeit bald los.


Wir sind auch 36 Mitglieder im Verein.
Die Beamten dort haben sich schon angestellt als es um Zuschüsse für Weihnachtsfeier der Jugendfeuerwehr ging.Und das waren bei 18 Jugendlichen knapp 200 also grob 10 / Nase.


Man wollte von uns ( Gründung 17.11.18) sogar eine Kassenaufstellung bzw. Bericht für das Geschäftsjahr 2018 haben,obwohl dieses am 31.12.18 endete.Das es dann für dieses Geschäftsjahr nicht so ganz viel mehr zu berichten gab,war mit GMV schon klar.Aber hat da FA nicht gestört ,man hat auf den obligatorischen 2-Zeiler bestanden.

Deshalb die Anmerkung zu den Ausgaben und der Vereinbarkeit mit der Gemeinnützigkeit.

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AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg863520
Datum21.10.2020 18:331323 x gelesen
Geschrieben von mir:Löst sich die Problematik dann, wenn die Mitglieder der Feuerwehr keine Vereinsmitglieder sind (z.B. nur der Lebenspartner oder eine jährliche Spende ohne Mitgliedschaft)?(Fragezeichen hervorgehoben)

Geschrieben von Wolfgang K.Bei solchen Diskussionen frage ich mich "Wieso wollen absolute Laien Fachleuten ihr Geschäft erklären?"Nein, ich hoffe auf eine Antwort auf meine Frage, von jemanden der Ahnung hat.

Geschrieben von Wolfgang K.Glaubst Du oder Christian, dass das der zuständige Mitarbeiter des Finanzamt rechtswidirg gehandelt hat, dann müsst ihr sofort Anzeige erstatten. Und Dienstaufsichtsbeschwerde beim Dienstherrn einlegen.Nein, ich habe eine Frage und keine Ahnung.

Geschrieben von Wolfgang K.Und wenn Du und Christian schon auf der Weihnachtsfeier herumreitet, dann sollte ihr zumindest Fakten kennen.Kenne ich nicht, deshalb frage ich...

Geschrieben von Wolfgang K.Wenn Nein bitte nicht ohne Fakten diskutieren.Nochmal: Ich habe eine Frage gestellt und nicht ohne Fakten diskutiert.

Christian Rosenau

Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz863523
Datum21.10.2020 19:211369 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thomas R.Ich frage mich gerade, was passiert, wenn der Förderverein in eine Beschaffung mit Ausschreibung eingreift?

Nichts, weil hier gar keine Eingreifmöglichkeit besteht.

Geschrieben von Thomas R.Es liegen zwei Angebote vor, Variante A ist die günstigste, beide Angebote erfüllen das Lastenheft vollumfänglich, Angebot B ist aber der eindeutige Favorit in der aktiven Wehr, weil (...)

Wenn "Favorit der Wehr" kein explizit aufgeführtes Kriterium der Ausschreibung ist, wovon ich ausgehe, und auch keine anderen Kriterien in der Ausschreibung angegeben wurden, die Bieter B zum wirtschaftlichsten machen, wird Bieter A den Zuschlag erhalten.

Geschrieben von Thomas R.Jetzt tritt der Förderverein an die Gemeinde heran und erklärt sich bereit die Differenzkosten +1 Euro zu übernehmen.

Die Gemeinde wäre somit auch bei Angebot B ihrer Pflicht, das für sie günstigste Angebot zu wählen, nachgekommen, und die Wehr bekommt die von ihr präferierte Ausrüstung.


Nein. Für die Gemeinde wäre es zwar unter dem Strich günstiger, dann hätte aber dieses Kriterium bei der Ausschreibung berücksichtigt werden müssen. Das wiederum geht so nicht, da es sicherlich nicht dem Vergaberecht entspricht, wenn ein Dritter eine Spende ankündigt, sofern der Auftrag an Bieter B gehen sollte. Günstiger wäre es sicher auch für viele Gemeinden, wenn im Vergaberecht Nachverhandlungen erlaubt wären. Sind sie aber auch nicht.

Geschrieben von Thomas R.Beispiel wäre z.B. die Farbgebung der Einsatzkleidung. Der Gemeinde egal, der Mannschaft nicht, gewünschte Farbe kostet Aufpreis, Förderverein spendet an Gemeinde für Erst- und Folgebeschaffungen die Differenz.

Das kann man durchaus so machen. Dann muss der Förderverein das vorher sagen, kann sich aber sicher nicht auf einen bestimmten Hersteller festlegen. Die Farbe kann dann aber als Ausschreibungskriterium festgelegt werden und es gelten nur die Angebote, die der Ausschreibung entsprechen.

Gruß,
Michael

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AutorThom8as 8K., Utting a. Ammersee / Bayern863526
Datum21.10.2020 21:161308 x gelesen
Geschrieben von Wolfgang K.Und wenn Du und Christian schon auf der Weihnachtsfeier herumreitet, dann sollte ihr zumindest Fakten kennen.

Als Vorsitzender eines gemeinnützigen Vereins ( nicht Feuerwehrverein ) kann ich dir sagen, dass du da ( zumindest für Bayern ) komplett auf dem Holzweg bist.
Eine Verbrotzeitung von Beiträgen und Spenden ist nahezu ausgeschlossen wenn du die Gemeinnützigkeit nicht gefährden willst. Im Jubiläumsjahr z.B. das Weihnachtsessen übernehmen o.k. jedes Jahr, klares Nein.

Die 40 bzw. 60 Euro umfassen alle Aufmerksamkeiten incl. Jubiläusgeschenke usw. Diesen Betrag kannst du aber nicht für jedes Mitglied im Jahr voll ausschöpfen.
Ist auch alles in entsprechenden Broschüren der Finanzverwaltung nachzulesen.

Wie zum Beispiel in einem Beitrag oben angemerkt wurde, nach Übungsdiensten regelmäßig die Brotzeit zu übernehmen, ist ein absolutes no go. Diese Auffassung vertritt zumindest der für meinen Verein zuständige Sachbearbeiter des Finanzamts.
Ausnahmen werden höchtens für die Jugendgruppe gewährt, wenn man z.B. während des Jugendausflugs noch ne Feuerwache besichtigt und das ganze dann als mehrtägige Ausbildungsveranstaltung deklariert.

Gemeinnützigkeit für einen Feuerwehrverein ist daher nur zweckmäßig wenn man direkt oder indirekt finanziell die Feuerwehr als gemeindliche Einrichtung unterstützen will.
Will man die Kohle für das leibliche Wohl verwenden verzichtet man besser auf die Gemeinnützigkeit.
E.V. wegen Haftungsfragen geht ja trotzdem.

Gruß vom Ammersee,
Thomas

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AutorSimo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg863532
Datum22.10.2020 07:471279 x gelesen
Geschrieben von Lars B.war mit GMV schon klar

In diesem Fall scheint das alte Vorurteil: "Ein Beamter darf nichts annehmen, nichtmal vernunft!" voll zuzutreffen.

Disclaimer: Bin selbst Beamter.

Grüße
Simon

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken863533
Datum22.10.2020 07:491227 x gelesen
FVV Feuerwehr Vesper Verein :-)

Spaß beiseite. Das ist auch meine Erfahrung. Die Kriterien für die Gemeinnützigkeit eines Vereins haben sich in den letzten Jahrzehnten deutlich verschärft. Auch das 'Vereinsgaststätte unterstützt Vereinsarbeit' Modell war vielfach nicht haltbar.

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AutorSeba8sti8an 8S., Helmstadt-Bargen / Baden-Württemberg863534
Datum22.10.2020 07:521233 x gelesen
Geschrieben von Thomas K.Als Vorsitzender eines gemeinnützigen Vereins ( nicht Feuerwehrverein ) kann ich dir sagen, dass du da ( zumindest für Bayern ) komplett auf dem Holzweg bist.
Eine Verbrotzeitung von Beiträgen und Spenden ist nahezu ausgeschlossen wenn du die Gemeinnützigkeit nicht gefährden willst. Im Jubiläumsjahr z.B. das Weihnachtsessen übernehmen o.k. jedes Jahr, klares Nein.


Geschrieben von Thomas K.Wie zum Beispiel in einem Beitrag oben angemerkt wurde, nach Übungsdiensten regelmäßig die Brotzeit zu übernehmen, ist ein absolutes no go. Diese Auffassung vertritt zumindest der für meinen Verein zuständige Sachbearbeiter des Finanzamts.
Ausnahmen werden höchtens für die Jugendgruppe gewährt, wenn man z.B. während des Jugendausflugs noch ne Feuerwache besichtigt und das ganze dann als mehrtägige Ausbildungsveranstaltung deklariert.


Danke für die Infos Thomas !
Ich habe mich vielleicht unklar ausgedrückt in diesem Punkt. das tut mir leid.
Gerade die Punkte Zuschuss zu Aktivitäten und Übernahme der Verpflegung bei Aktivitäten sind etwas missverständlich. Hierbei handelt es mitnichten um monatliche Ausgaben, im Gegenteil, das sind Dinge, die vielleicht einmal im Jahr vorkommen. Gerade die Verpflegung bei Übungsdiensten, egal ob Speisen oder Getränke, werden von jedem Mitglied selbst übernommen.
Und ich wiederhole mich gerne, das bisherige Handeln des FV in puncto Finanzen lief in enger Absprache mit den zuständigen Behörden und wurde nicht beanstandet.

Beste Grüße aus dem Kraichgau
Sebastian Stadler
-------------------------------------
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und spiegelt nicht zwangsläufig die Meinung der Einheiten wieder, für die ich tätig bin.

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AutorWolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg863535
Datum22.10.2020 08:221297 x gelesen
Geschrieben von Thomas K.Die 40 bzw. 60 Euro umfassen alle Aufmerksamkeiten incl. Jubiläusgeschenke usw. Diesen Betrag kannst du aber nicht für jedes Mitglied im Jahr voll ausschöpfen.

Das sieht BaWue aber anders. Auszug aus dem entsprechenden Flyer der Finanzverwaltung:

Beispiel
Der Vereinskassierer eines Sportvereins vollendet 2017 sein 50. Lebensjahr. Außerdem wird er 2017 für 25 Jahre Vereinszugehörigkeit geehrt. Am Vereinsausflug, der Hauptversammlung und der Weihnachtsfeier nimmt er im Jahr 2017 ebenfalls teil. Dem Vereinsmitglied können vom Verein im Jahr 2017 aus Anlass seiner persönlichen Ereignisse Sachzuwendungen bis zu einem Wert von grundsätzlich insgesamt 80 (2 × 40 ) und für seine Teilnahme an den besonderen Vereinsanlässen zusätzlich eine unentgeltliche Zuwendung im Wert von insgesamt höchstens 40 gemeinnützigkeitsunschädlich zugewendet werden.

Das mit dem regelmäßigen Vesper ist eine andere Geschichte.

https://fm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-fm/intern/Publikationen/18180717_FM_Steuertipps_fuer_Vereine.pdf

8:29 nachtrag gerade efunden:

24.04.2019
Das FinMin Baden-Württemberg hat erklärt, dass es die Wertgrenze für zulässige Zuwendungen an Vereinsmitglieder ("Annehmlichkeiten") von 40 auf 60 EUR erhöht hat. Vieles spricht dafür, dass diese Wertgrenze auch von Finanzverwaltungen anderer Bundesländer angewendet wird.

https://www.stbverband-thueringen.de/info/news/details/news/freigrenze-fuer-zuwendungen-an-vereinsmitglieder-erhoeht/

Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so.

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AutorWolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg863538
Datum22.10.2020 09:441237 x gelesen
Das FM Thüringen ist da mit Infos recht geizig. In der Gründungsphase empfiehlt es sich aber in jedem Fall einen in Vereinssachen erfahrenen RA / SB hinzu zu ziehen. die Erfahrung zeigt, dass eine Behörde gegenüber "Laien" oft recht großspurig auftritt. Merken die Damen und Herren in den ersten Schreiben bzw Kontakten, dass man kompetente Unterstützung hat, wird der Ton recht schnell anders.

Und btw - oft hilft auch schon die einfache Frage" Wo ist das geregelt - bitte um Quellenangabe".

Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz863552
Datum22.10.2020 15:131239 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Neumann T.Das ist auch meine Erfahrung. Die Kriterien für die Gemeinnützigkeit eines Vereins haben sich in den letzten Jahrzehnten deutlich verschärft. Auch das 'Vereinsgaststätte unterstützt Vereinsarbeit' Modell war vielfach nicht haltbar.

Ich kann aus alten Unterlagen unseres Anfang der 80er Jahre gegründeten Fördervereins (und den Gesprächen mit Gründungsmitgliedern) nachvollziehen, dass man schon damals bei der Satzung des Vereins den Vereinszweck anpassen musste. Da stand u.a. "Pflege der Kameradschaft" in dem Sinne, dass man damit eben genau sowas wie Weihnachtsfeiern usw. finanziell unterstützt mit drin. Das musste schon damals geändert werden, um die Gemeinnützigkeit anerkennen zu lassen. Demzufolge sehe ich da bestenfalls, dass die Finanzämter mehr auf die Einhaltung dessen achten, was schon immer gültig war und weniger eine Verschärfung der Kriterien.

Gruß,
Michael

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AutorHans8 F.8, München / Bayern863562
Datum22.10.2020 21:151174 x gelesen
Gemeinnützigkeit setzt so gut wie immeR voraus, dass der Vereinszweck nach außen gerichtet ist. Also der Verein sich nicht gegründet hat um sich selbst zu versorgen, sondern der Allgemeinheit uneingewschränkt zur Verfügung steht.

Was unter Gemeinnützigkeit fällt ist ganz einfach, deutschlandweit in der Abgabenordnung § 52 geregelt. Insbesondere Satz 11 und 12 sind für die Feuerwehren zutreffend.

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken863563
Datum22.10.2020 21:231179 x gelesen
Ich denke, dass es relativ lange einen 'Bestandsschutz' für alte gemeinnützige Vereine, speziell Sportvereine gegeben hat. Diese wurden ja oft nach dem Krieg (wieder-) gegründet.

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AutorWolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg863566
Datum23.10.2020 08:471150 x gelesen
Da liegst Du leider falsch. Die Gemeinnützigkeit ist in der AO (Abgabenordnung) beschrieben und Satzungen mussten da schon immer konform sein.

Die letze große Änderung gab es da im Jahr 2007

AO Änderung 2007

Da wurden auch erstmals die Punkte 11 und 12, die für uns relevant sind, im § 52 eingeführt. Vorher lief das hilfsweise über den §52 Abs 1 AO " die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. ".

Seit 2007 gabs da keine weitere Änderung, also auch keine weitere Notwendigkeit Satzungen an zu passen.

Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so.

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 20.10.2020 09:05 Wolf7gan7g K7., Deißlingen Förderverein als Halter eines Fahrzeuges. Sondersignalanlage rechtlich möglich?
 20.10.2020 09:34 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
 20.10.2020 09:50 Wolf7gan7g K7., Deißlingen
 20.10.2020 10:12 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
 20.10.2020 10:18 Jürg7en 7M., Weinstadt
 20.10.2020 10:30 Wolf7gan7g K7., Deißlingen
 20.10.2020 10:33 Dani7el 7R., Lauterbach
 20.10.2020 10:38 Wolf7gan7g K7., Deißlingen
 20.10.2020 10:32 Dani7el 7R., Lauterbach
 20.10.2020 10:40 Wolf7gan7g K7., Deißlingen
 20.10.2020 10:42 Jürg7en 7M., Weinstadt
 20.10.2020 10:37 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
 20.10.2020 10:43 Wolf7gan7g K7., Deißlingen
 20.10.2020 11:21 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
 20.10.2020 11:26 Wolf7gan7g K7., Deißlingen
 20.10.2020 11:30 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 20.10.2020 11:46 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
 20.10.2020 12:56 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 20.10.2020 13:26 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 20.10.2020 17:42 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 20.10.2020 14:18 Dani7el 7Z., Erlenbach
 20.10.2020 15:28 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 20.10.2020 16:42 Dani7el 7Z., Erlenbach
 20.10.2020 21:21 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 21.10.2020 07:03 Dani7el 7Z., Erlenbach
 20.10.2020 13:19 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 20.10.2020 11:24 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 20.10.2020 11:30 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
 20.10.2020 15:51 Seba7sti7an 7S., Helmstadt-Bargen
 20.10.2020 17:26 Wolf7gan7g K7., Deißlingen
 20.10.2020 17:33 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 21.10.2020 08:01 Seba7sti7an 7S., Helmstadt-Bargen
 21.10.2020 09:52 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 21.10.2020 10:35 Wolf7gan7g K7., Deißlingen
 21.10.2020 10:45 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
 21.10.2020 11:22 Lars7 B.7, Zwinge
 21.10.2020 11:36 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
 21.10.2020 13:22 Lars7 B.7, Zwinge
 21.10.2020 14:07 Wolf7gan7g K7., Deißlingen
 21.10.2020 14:50 Lars7 B.7, Zwinge
 21.10.2020 18:33 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
 21.10.2020 21:16 Thom7as 7K., Utting a. Ammersee
 22.10.2020 07:49 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
 22.10.2020 15:13 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 22.10.2020 21:23 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
 23.10.2020 08:47 Wolf7gan7g K7., Deißlingen
 22.10.2020 07:52 Seba7sti7an 7S., Helmstadt-Bargen
 22.10.2020 08:22 Wolf7gan7g K7., Deißlingen
 22.10.2020 21:15 Hans7 F.7, München
 21.10.2020 11:36 Wolf7gan7g K7., Deißlingen
 21.10.2020 13:23 Seba7sti7an 7S., Helmstadt-Bargen
 21.10.2020 13:44 Wolf7gan7g K7., Deißlingen
 21.10.2020 15:09 Lars7 B.7, Zwinge
 22.10.2020 07:47 Simo7n S7., Gomaringen
 22.10.2020 09:44 Wolf7gan7g K7., Deißlingen
 21.10.2020 13:51 Thom7as 7R., Haibach
 21.10.2020 14:01 Wolf7gan7g K7., Deißlingen
 21.10.2020 14:12 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 21.10.2020 19:21 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
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