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Thema | Gesucht: Mythen und Irrtümer im Feuerwehrdienst | 30 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Hemer / | 859963 | |||
Datum | 07.07.2020 15:46 | 5911 x gelesen | |||
Hallo zusammen, ich bin zur Vorbereitung eines Dienstes auf der Suche nach Mythen und Irrtümer im Feuerwehrdienst. Dinge die immer wieder diskutiert werden. Beispiele: Wenn du dies und jenes tust bzw. unterlässt bist du nicht versichert. oder Sonderrechte hast du nur mit Blaulicht und/oder Martinhorn. Klassiker halt... Falls euch hier noch ein paar Sachen einfallen, würde ich euch bitten diese hier drunter zu schreiben. Am besten mit einer entsprechenden Quelle die die Behauptung entkräftet bzw. klar stellt. Dabei spielt der Themenbereich keine Rolle (UVV,STVO,FwDv,PSA o.ä.). | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 859964 | |||
Datum | 07.07.2020 15:50 | 3654 x gelesen | |||
Mein Liebling: "Die Leiter muss IMMER drei Sprossen Überstand haben." Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 859965 | |||
Datum | 07.07.2020 15:51 | 3755 x gelesen | |||
Das darfst Du nicht an der Ausrüstung tragen (umhängen, einhängen), sonst o bist Du nciht versichert o wirst Du o werden alle sterben ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 859966 | |||
Datum | 07.07.2020 15:53 | 3713 x gelesen | |||
Erfahrung ist besser als Ausbildung Mehr Wasser ist besser als weniger Wasser Gewichtsgrenzen sind nur für Privat-PKW, Einsatzfahrzeuge sind befreit (z.B. an Brücken) Variante: Beschreibungen für Flächen für die Feuerwehr (Ausmaße, zGM, Achslasten) gelten nicht im Einsatz Ein Helm muss im Einsatz IMMER getragen werden Helm im Auto ist auf Einsatzfahrten wichtiger als anschnallen ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg | 859969 | |||
Datum | 07.07.2020 16:47 | 3528 x gelesen | |||
Einsätze der Feuerwehr kosten immer/nie was. Einsätze der Feuerwehr zahlt immer/nie der Anrufer. Einsätze der Feuerwehr zahlt immer/nie der Verursacher. Wenn Du gegen die UVV verstößt, zahlt die Versicherung nicht. Was in der Feuerwehrsatzung steht gilt, auch wenn im Gesetz was anderes steht. Was im Gesetz steht gilt, auch wenn in der Feuerwehrsatzung was anderes steht. Wenn man nicht als nach der FwDV macht, zahlt die Versicherung nicht. Man darf keine Befehle erteilen, die gegen die FwDV verstoßen. Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 859970 | |||
Datum | 07.07.2020 17:00 | 3337 x gelesen | |||
Weil es immer wieder zu lesen ist; Glasscherbe verursacht Waldbrand und natürlich 1000-Fache Gegendarstellungen auch hier im Forum "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Klau8s P8., Heinsberg / NRW | 859972 | |||
Datum | 07.07.2020 17:23 | 3301 x gelesen | |||
hallo und einen schönen guten Tag .... da hätte ich auch noch was ... ... Du darfst auch angesoffen/besoffen in den Einsatz fahren .... für den Weg zurück in´s Gerätehaus muss der Maschinist nüchtern sein ... (muss man sich dann einen suchen der nüchtern ist...) ... mkg Klaus jedes Ding hat 3 Seiten ... Eine, Die Du siehst ... Eine, die Ich sehe... sowie Eine, die wir Beide nicht sehen .... | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 859973 | |||
Datum | 07.07.2020 18:42 | 3192 x gelesen | |||
Guten Tag wurde auch gern erzählt: "Fünf Steckleiterteile ineinandergesteckt werden von der UVV noch toleriert, wenn mehr verliert man den Versicherungsschutz !" Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 859976 | |||
Datum | 07.07.2020 20:01 | 3155 x gelesen | |||
Guten Tag Paar Themenfelder hier schon mal diskutiert: -> " Kein Sondersignal, kein Versicherungsschutz? " -> " Waldbrandmythen " -> " Gesucht: Feuerwehr UVV-Legenden und Fehlinterpretationen " und hier speziell " Das da ! " Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 859977 | |||
Datum | 07.07.2020 20:45 | 3109 x gelesen | |||
Hallo, auch sehr gerne und besonders plakativ auf Einsatzbildern dargestellt: "Brände in erdgeschossigen Gebäuden löscht man am Besten aus dem Korb einer Drehleiter aus 30m Höhe" oder "Nagelplattenbinder unterm Supermarktdach sind böse, Nagelplattenbinder unterm Feuerwehrhausdach sind genial" gerne in Verbindung mit "Nagelplattenbinder töten Feuerwehrleute" oder "Brände mit dem Feuerlöscher löscht man von unten nach oben und von vorne nach hinten ab, hast Du aber ein Strahlrohr in der Hand, dann halte den Wasserstrahl möglichst hoch in die Mitte des Brandes" oder "Der Wasserversorger muss der Feuerwehr unendlich viel Wasser aus dem Trinkwassernetz zur Verfügung stellen" gerne in Verbindung mit "Das Feuer ist erst dann aus, wenn das Wasser, das aus der Haustür läuft, die gleiche Temperatur hat wie das Wasser, das man oben ins Haus reinspritzt" gerne gefordert, warum auch immer: "Am Ende der Feuerwehrzufahrt muss eine Wendeplatte gebaut werden" (seit wann haben denn Feuerwehrautos keinen Rückwärtsgang mehr?) sorgt grad für Diskussionszündstoff: "Tore zum Betriebsgelände müssen einfach mit einem Feuerwehrdreikant geöffnet werden" und mein Lieblingsmythos (neben dem Leiterüberstandsmärchen): "Rauchabzugsanlagen dürfen nur von der Feuerwehr geöffnet werden!" Grüßla, FP PS: zur Abwechslung mal kein Feuerwehrmythos sondern ein in der Feuerwehrwelt unbekanntes Geheimnis aus dem Bauwesen: Dächer weisen Wasser ab! Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Thom8as 8S., Kirchseeon / Bayern | 859978 | |||
Datum | 07.07.2020 21:35 | 2941 x gelesen | |||
Servus, in Autos mit rotem Lack und blauen Lichtern auf dem Dach gelten physikalische Gesetze nicht, man muss sich also nicht anschnallen - nie. Den unteren Abgang bei einem Hydranten (Oberflur mit drei Abgängen) darf die Feuerwehr nicht benutzen. Mit vier Saugschleich! | |||||
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Autor | Flor8ian8 M.8, Rösrath / NRW | 859979 | |||
Datum | 07.07.2020 22:10 | 2870 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas S.Den unteren Abgang bei einem Hydranten (Oberflur mit drei Abgängen) darf die Feuerwehr nicht benutzen. Wo hast du das gehört? Das ist mir absolut neu (Ich war allerdings auch noch in keiner Feuerwehr mit A-Druckschlauchmaterial). Fussball ist wie Schach nur ohne Würfel - Jan Böhmermann - | |||||
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Autor | Thom8as 8S., Kirchseeon / Bayern | 859980 | |||
Datum | 07.07.2020 22:46 | 2876 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian M. Wo hast du das gehört? Das ist mir absolut neu (Ich war allerdings auch noch in keiner Feuerwehr mit A-Druckschlauchmaterial). Ehrlich gesagt nur einmal von einem Ausbilder in der eigenen Feuerwehr. A-Druckschläuche haben wir auch in keiner meiner bisherigen Wehren gehabt, aber (vereinzelt) C-C-B-Hydranten im Ausrückegebiet. Den A-Abgang könnte man natürlich mit Übergangsstück nutzen. Ist aber eigentlich nur für den fiktiven Fall relevant, wenn die oberen Abgänge zugeschweißt sind o.ä. Auf einer großen Leitung könnte der Hydrant allerdings auch eine dritte B-Leitung hergeben. Meistens ist aber ein weiterer Hydrant wohl sinnvoller. Mit vier Saugschleich! | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 859982 | |||
Datum | 07.07.2020 23:11 | 2940 x gelesen | |||
Guten Abend Geschrieben von Florian M. (Ich war allerdings auch noch in keiner Feuerwehr mit A-Druckschlauchmaterial). Ich schon, und kein Mythos, gibt es wirklich ;-))) Aber u.a. hier schon diskutiert. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 859990 | |||
Datum | 08.07.2020 10:07 | 2600 x gelesen | |||
Geschrieben von Franz-Peter L.seit wann haben denn Feuerwehrautos keinen Rückwärtsgang mehr?Anlässlich einer Diskussion um einen möglichen Standort eines Gerätehausneubaus hörte ich neulich das Argument, moderne Fahrzeughallen müssen beidseitig befahren werden können, denn rückwärts auf dem Stellplatz einzuparken sei heutzutage einfach zu gefährlich. Ja, so habe ich auch geguckt. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Flor8ian8 M.8, Rösrath / NRW | 859994 | |||
Datum | 08.07.2020 12:57 | 2480 x gelesen | |||
Vielleicht kommt die "Sonderrechte nicht in Privat PKW" (=Fahrzeuggebunden). Und nein, ich will nicht diskutieren wie gut das kenntlich gemacht werden kann, oder wie sinnvoll das ist, oder eben auch nicht. http://www.feuerwehr.de/news.php?id=13538 Fussball ist wie Schach nur ohne Würfel - Jan Böhmermann - | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 859997 | |||
Datum | 08.07.2020 14:03 | 2385 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.
Anders; Es gibt eine FW die keine A-Druckschläuche hat? ;) https://up.picr.de/38961586ht.jpg https://up.picr.de/38961587xa.jpg "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Wolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg | 860003 | |||
Datum | 08.07.2020 17:51 | 2155 x gelesen | |||
""Das Feuer ist erst dann aus, wenn das Wasser, das aus der Haustür läuft, die gleiche Temperatur hat wie das Wasser, das man oben ins Haus reinspritzt" Dazu ein interessantes Video bei Yotube: Zeer grote brand cafetaria. 1-04-2020 Interessant ab Minute 16:19 Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so. | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 860012 | |||
Datum | 08.07.2020 21:07 | 2050 x gelesen | |||
"Temperaturdifferenz-Löschverfahren" ;-) Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Lörrach / Baden-Württemberg | 860061 | |||
Datum | 10.07.2020 16:26 | 1989 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Geschrieben von Florian M. "Wo hast du das gehört? Das ist mir absolut neu (Ich war allerdings auch noch in keiner Feuerwehr mit A-Druckschlauchmaterial)." Ehrlich gesagt nur einmal von einem Ausbilder in der eigenen Feuerwehr. Könnte es sein, dass man damit verhindern wollte/will, dass ein eifriger Maschinist bei schwachem Leitungsdruck und gering dimensionierter Wasserleitung dieselbe leersaugt? | |||||
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Autor | Thom8as 8S., Kirchseeon / Bayern | 860063 | |||
Datum | 10.07.2020 16:45 | 1883 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael S.Könnte es sein, dass man damit verhindern wollte/will, dass ein eifriger Maschinist bei schwachem Leitungsdruck und gering dimensionierter Wasserleitung dieselbe leersaugt? Nein, das war in der Truppmannausbildung (Grundausbildung). Maschinisten waren da noch nicht im Publikum;-) Die Aussage war, glaube ich, der untere Abgang ist nur für den Wasserversorger. Er ist ja auch für den Wasserversorger,aber die FW kann ihn ggf. auch benutzen. Die Leistungsfähigkeit der Leitung muss natürlich immer beachtet werden. Mit vier Saugschleich! | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 860064 | |||
Datum | 10.07.2020 18:03 | 1859 x gelesen | |||
Guten Tag Wir kommen vom Mythenthema zwar abe, aber.... Geschrieben von Michael S. Könnte es sein, dass man damit verhindern wollte/will, dass ein eifriger Maschinist bei schwachem Leitungsdruck und gering dimensionierter Wasserleitung dieselbe leersaugt? wenn man einen A-Druckschlauch nimmt darf das nicht passieren. Und A-Druckschläuche als FW-Fahrzeugbeladung sind gar nicht so selten wie ich " Hier " und " Da " und " Dort " bei verschiedenen Feuerwehren sehen konnte. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Lörrach / Baden-Württemberg | 860065 | |||
Datum | 10.07.2020 19:15 | 1744 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.wenn man einen A-Druckschlauch nimmt darf das nicht passieren. Ja, *wenn*! | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 860070 | |||
Datum | 10.07.2020 22:12 | 1900 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.A-Druckschläuche als FW-Fahrzeugbeladung sind gar nicht so selten Extrem praktisch ist zB ein A-Schlabberschlauch wenn man über das A-BBB Sammelstück geht. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Münster / NRW | 860177 | |||
Datum | 16.07.2020 11:19 | 1660 x gelesen | |||
An dieser Stelle der ernst gemeinte Dank an (1) die Projektgruppe FwDV für die neue FwDV 10 und besonders die "Abbildung 48: Einsteigen ohne Leiterüberstand" und (2) Wiebke Thönißen für den Absatz "Fenster haben in der Regel Fensterbänke und seitliche Laibungen, an denen eine geeignete Festhaltemöglichkeit gegeben ist. Damit kann auf den Überstand verzichtet werden." (Baukunde für die Einsatzpraxis, Seite 157) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 860183 | |||
Datum | 16.07.2020 13:08 | 1587 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Michael L. "Die Leiter muss IMMER drei Sprossen Überstand haben." Mal mehr oder weniger ;-)) Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 860228 | |||
Datum | 17.07.2020 20:36 | 1312 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Matthias K. Was im Gesetz steht gilt, auch wenn in der Feuerwehrsatzung was anderes steht.Das würde ich aber mal nicht als Mythos bezeichnen, da es in der Regel zutreffend ist. Das Gesetzt steckt einen Rahmen, den die Satzung ausfüllen kann. Wenn aber in der Satzung etwas steht, dass den gesetzlichen Rahmen sprengt, dann gilt das Gesetz. Beispiel: Steht im Gesetz "Feuerwehrdienst darf leisten, wer zwischen 17 und 60 ist" dann darf eure Satzung regeln "Bei uns darf Feuerwehrdienst leisten, wer zwischen 30 und 55 ist" - aber nicht "Bei uns darf Dienst leisten, wer zwischen 12 und 80 ist". Schlauer Merksatz dazu: Die Satzung hat Anwendungsvorrang, das Gesetz hat Geltungsvorrang. Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel) | |||||
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Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg | 860230 | |||
Datum | 17.07.2020 22:49 | 1147 x gelesen | |||
Der Satz "Was im Gesetz steht gilt, auch wenn in der Feuerwehrsatzung was anderes steht." ist falsch. Fragst Du einen Juristen ob das stimmt, bekommst Du als Antwort: "Kommt drauf an". Das jeweilige Feuerwehrgesetz kann ein konkrete Regelung enthalten, es kann der Gemeinde auch einen Spielraum lassen. Bevor ich das nicht geprüft habe, kann ich dazu keine Aussage machen. Die pauschale Aussage in dem Satz ist also falsch, und daher nur ein Mythos. Geschrieben von Sebastian W. Schlauer Merksatz dazu: Die Satzung hat Anwendungsvorrang, das Gesetz hat Geltungsvorrang. Ich persönlich finde den Satz verwirrend. Wenn das Gesetz doch Geltungsvorrang hat, warum soll ich dann die Satzung anwenden (vor allem, wenn sie anders lautet als das Gesetz)? Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 860232 | |||
Datum | 18.07.2020 00:33 | 1175 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Matthias K. Der Satz "Was im Gesetz steht gilt, auch wenn in der Feuerwehrsatzung was anderes steht." ist falsch.Nein. Sofern wir nicht mit Wortklaubereien anfangen wollen, ist dieser Satz absolut korrekt. Ich habe "was anderes" natürlich als "etwas entgegenstehendes, anderslautendes" interpretiert, wie vermutlich nahezu jeder es tun würde. Und wenn in deiner Satzung etwas dem Gesetzeswortlaut entgegenstehendes steht, dann gilt eben das Gesetz. Dass ein Gesetz konkret regeln oder einen Spielraum lassen kann ist richtig, ändert aber nichts daran: Wenn in der Satzung etwas steht, was der (konkreten oder spielraumbehafteten) Regelung des Gesetzes widerspricht, dann gilt das Gesetz. Geschrieben von Matthias K. Ich persönlich finde den Satz verwirrend. Wenn das Gesetz doch Geltungsvorrang hat, warum soll ich dann die Satzung anwenden (vor allem, wenn sie anders lautet als das Gesetz)?Das Gesetz ist höherrangig als die Satzung, nach einer der Regeln zur Auflösung von Normkollisionen verdrängt höherrangiges Recht niederrangiges, nennt sich "Lex-superior-Grundsatz". Beide Normen existieren friedlich nebeneinander her, bis es zu einer Kollision kommt. Wäre ich jetzt ein völlig unbedarfter Dritter und sollte z.B. jemanden in eure Wehr aufnehmen und hätte Satzung und Gesetz vorliegen, dann würde ich zunächst nach Satzung aufnehmen wollen, also der niedrigeren (und vermutlich dafür detaillierteren) Norm. Vorher gucke ich aber noch schnell ins Gesetz, nicht dass da "was anderes" steht. Falls nicht, ist alles gut. Falls doch haben wir eine Kollision, es greift der o.g. Grundsatz und wegen des Geltungsvorrangs des Gesetzes muss ich dann so verfahren, wie dort vorgeschrieben. Und warum du eine Satzung anwenden sollst, wenn doch im Zweifelsfall das Gesetz eh Vorrang hat: Eben, nur im Zweifels(Kollisions)Fall. Bis dahin regeln Satzungen in der Regel die Sachverhalte viel detaillierter, meist sind spezielle Regelungen in Satzungen sogar erforderlich, weil rein nach Gesetz noch viel zu viel Spielraum für eine konkrete Maßnahme wäre. Schau doch z.B. mal in euer Feuerwehrgesetz, was da konkret zur Aufnahme steht. Du müsstest ja zumindest mal wissen, wer nach welchem Verfahren wie jemanden aufnehmen kann. Ohne zu schauen, ich denke nicht dass all das im Gesetz steht. Das sollte dafür in eurer Satzung dann abschließend geregelt sein. Geschrieben von Matthias K. Fragst Du einen Juristen:o) Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel) | |||||
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Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg | 860335 | |||
Datum | 20.07.2020 16:23 | 1124 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian W.Sofern wir nicht mit Wortklaubereien anfangen wollen, ist dieser Satz absolut korrekt. Davon lebt aber die Juristerei, und davon leben die Mythen... :-) Lex superior, lex specialis. Die ganzen Ausnahmen von der Regel. Schon klar. Wenn ich aber in meiner Grundausbildung bin. Am allerersten Abend und wir nehmen die Rechtsgrundlagen durch und ich behaupte: "Es gilt immer das, dass im Gesetz steht, egal was in der Satzung steht." Dann bekomme ich in den nächsten Tagen böse Anrufe von Kommandanten, weil irgendwelche Anwärter behaupten, die Satzung wäre falsch, bzw. würde dem Gesetz widersprechen und wäre damit (zumindest in Teilen) ungültig. Wenn ich genug (juristische) Vorbildung habe um zu wissen und zu erkennen, dass eine Gesetz Spielraum für die Gestaltung einer Satzung lassen kann, dann tut der Satz nicht weh. Fehlt aber diese Vorbildung, kann der Satz zu bösen Irrtümern führen. Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst. | |||||
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