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ThemaGesucht: Mythen und Irrtümer im Feuerwehrdienst30 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorSeba8sti8an 8K., Hemer / 859963
Datum07.07.2020 15:465911 x gelesen
Hallo zusammen,

ich bin zur Vorbereitung eines Dienstes auf der Suche nach Mythen und Irrtümer im Feuerwehrdienst. Dinge die immer wieder diskutiert werden.

Beispiele:

Wenn du dies und jenes tust bzw. unterlässt bist du nicht versichert.

oder

Sonderrechte hast du nur mit Blaulicht und/oder Martinhorn.

Klassiker halt... Falls euch hier noch ein paar Sachen einfallen, würde ich euch bitten diese hier drunter zu schreiben. Am besten mit einer entsprechenden Quelle die die Behauptung entkräftet bzw. klar stellt. Dabei spielt der Themenbereich keine Rolle (UVV,STVO,FwDv,PSA o.ä.).

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP859964
Datum07.07.2020 15:503654 x gelesen
Mein Liebling: "Die Leiter muss IMMER drei Sprossen Überstand haben."

Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW859965
Datum07.07.2020 15:513755 x gelesen
Das darfst Du nicht an der Ausrüstung tragen (umhängen, einhängen), sonst
o bist Du nciht versichert
o wirst Du
o werden alle sterben

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW859966
Datum07.07.2020 15:533713 x gelesen
Erfahrung ist besser als Ausbildung

Mehr Wasser ist besser als weniger Wasser

Gewichtsgrenzen sind nur für Privat-PKW, Einsatzfahrzeuge sind befreit (z.B. an Brücken)
Variante: Beschreibungen für Flächen für die Feuerwehr (Ausmaße, zGM, Achslasten) gelten nicht im Einsatz

Ein Helm muss im Einsatz IMMER getragen werden

Helm im Auto ist auf Einsatzfahrten wichtiger als anschnallen

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMatt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg859969
Datum07.07.2020 16:473528 x gelesen
Einsätze der Feuerwehr kosten immer/nie was.

Einsätze der Feuerwehr zahlt immer/nie der Anrufer.

Einsätze der Feuerwehr zahlt immer/nie der Verursacher.

Wenn Du gegen die UVV verstößt, zahlt die Versicherung nicht.

Was in der Feuerwehrsatzung steht gilt, auch wenn im Gesetz was anderes steht.

Was im Gesetz steht gilt, auch wenn in der Feuerwehrsatzung was anderes steht.

Wenn man nicht als nach der FwDV macht, zahlt die Versicherung nicht.

Man darf keine Befehle erteilen, die gegen die FwDV verstoßen.

Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW859970
Datum07.07.2020 17:003337 x gelesen
Weil es immer wieder zu lesen ist;

Glasscherbe verursacht Waldbrand
und natürlich 1000-Fache Gegendarstellungen auch hier im Forum

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorKlau8s P8., Heinsberg / NRW859972
Datum07.07.2020 17:233301 x gelesen
hallo und einen schönen guten Tag ....

da hätte ich auch noch was ...

... Du darfst auch angesoffen/besoffen in den Einsatz fahren .... für den Weg zurück in´s Gerätehaus muss der Maschinist nüchtern sein ... (muss man sich dann einen suchen der nüchtern ist...) ...

mkg
Klaus

jedes Ding hat 3 Seiten ... Eine, Die Du siehst ... Eine, die Ich sehe...
sowie Eine, die wir Beide nicht sehen ....

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg859973
Datum07.07.2020 18:423192 x gelesen
Guten Tag

wurde auch gern erzählt:

"Fünf Steckleiterteile ineinandergesteckt werden von der UVV noch toleriert, wenn mehr verliert man den Versicherungsschutz !"


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg859976
Datum07.07.2020 20:013155 x gelesen
Guten Tag

Paar Themenfelder hier schon mal diskutiert:


-> " Kein Sondersignal, kein Versicherungsschutz? "

-> " Waldbrandmythen "

-> " Gesucht: Feuerwehr UVV-Legenden und Fehlinterpretationen "


und hier speziell " Das da ! "



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)859977
Datum07.07.2020 20:453109 x gelesen
Hallo,
auch sehr gerne und besonders plakativ auf Einsatzbildern dargestellt:
"Brände in erdgeschossigen Gebäuden löscht man am Besten aus dem Korb einer Drehleiter aus 30m Höhe"

oder

"Nagelplattenbinder unterm Supermarktdach sind böse, Nagelplattenbinder unterm Feuerwehrhausdach sind genial"
gerne in Verbindung mit
"Nagelplattenbinder töten Feuerwehrleute"

oder

"Brände mit dem Feuerlöscher löscht man von unten nach oben und von vorne nach hinten ab, hast Du aber ein Strahlrohr in der Hand, dann halte den Wasserstrahl möglichst hoch in die Mitte des Brandes"

oder

"Der Wasserversorger muss der Feuerwehr unendlich viel Wasser aus dem Trinkwassernetz zur Verfügung stellen"
gerne in Verbindung mit
"Das Feuer ist erst dann aus, wenn das Wasser, das aus der Haustür läuft, die gleiche Temperatur hat wie das Wasser, das man oben ins Haus reinspritzt"

gerne gefordert, warum auch immer:
"Am Ende der Feuerwehrzufahrt muss eine Wendeplatte gebaut werden"
(seit wann haben denn Feuerwehrautos keinen Rückwärtsgang mehr?)

sorgt grad für Diskussionszündstoff:
"Tore zum Betriebsgelände müssen einfach mit einem Feuerwehrdreikant geöffnet werden"


und mein Lieblingsmythos (neben dem Leiterüberstandsmärchen):
"Rauchabzugsanlagen dürfen nur von der Feuerwehr geöffnet werden!"

Grüßla,
FP

PS: zur Abwechslung mal kein Feuerwehrmythos sondern ein in der Feuerwehrwelt unbekanntes Geheimnis aus dem Bauwesen: Dächer weisen Wasser ab!

Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

Besucht uns unter:
Feuerwehr Hilpoltstein
Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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AutorThom8as 8S., Kirchseeon / Bayern859978
Datum07.07.2020 21:352941 x gelesen
Servus,

in Autos mit rotem Lack und blauen Lichtern auf dem Dach gelten physikalische Gesetze nicht, man muss sich also nicht anschnallen - nie.


Den unteren Abgang bei einem Hydranten (Oberflur mit drei Abgängen) darf die Feuerwehr nicht benutzen.

Mit vier Saugschleich!

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AutorFlor8ian8 M.8, Rösrath / NRW859979
Datum07.07.2020 22:102870 x gelesen
Geschrieben von Thomas S.Den unteren Abgang bei einem Hydranten (Oberflur mit drei Abgängen) darf die Feuerwehr nicht benutzen.

Wo hast du das gehört? Das ist mir absolut neu (Ich war allerdings auch noch in keiner Feuerwehr mit A-Druckschlauchmaterial).

Fussball ist wie Schach nur ohne Würfel

- Jan Böhmermann -

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AutorThom8as 8S., Kirchseeon / Bayern859980
Datum07.07.2020 22:462876 x gelesen
Geschrieben von Florian M. Wo hast du das gehört? Das ist mir absolut neu (Ich war allerdings auch noch in keiner Feuerwehr mit A-Druckschlauchmaterial).

Ehrlich gesagt nur einmal von einem Ausbilder in der eigenen Feuerwehr.

A-Druckschläuche haben wir auch in keiner meiner bisherigen Wehren gehabt, aber (vereinzelt) C-C-B-Hydranten im Ausrückegebiet.

Den A-Abgang könnte man natürlich mit Übergangsstück nutzen. Ist aber eigentlich nur für den fiktiven Fall relevant, wenn die oberen Abgänge zugeschweißt sind o.ä.
Auf einer großen Leitung könnte der Hydrant allerdings auch eine dritte B-Leitung hergeben. Meistens ist aber ein weiterer Hydrant wohl sinnvoller.

Mit vier Saugschleich!

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg859982
Datum07.07.2020 23:112940 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Florian M.

(Ich war allerdings auch noch in keiner Feuerwehr mit A-Druckschlauchmaterial).


Ich schon, und kein Mythos, gibt es wirklich ;-)))

Aber u.a. hier schon diskutiert.



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP859990
Datum08.07.2020 10:072600 x gelesen
Geschrieben von Franz-Peter L.seit wann haben denn Feuerwehrautos keinen Rückwärtsgang mehr?Anlässlich einer Diskussion um einen möglichen Standort eines Gerätehausneubaus hörte ich neulich das Argument, moderne Fahrzeughallen müssen beidseitig befahren werden können, denn rückwärts auf dem Stellplatz einzuparken sei heutzutage einfach zu gefährlich.

Ja, so habe ich auch geguckt.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorFlor8ian8 M.8, Rösrath / NRW859994
Datum08.07.2020 12:572480 x gelesen
Vielleicht kommt die falsche missverständliche Formulierung ja nur vom Praktikanten...

"Sonderrechte nicht in Privat PKW" (=Fahrzeuggebunden). Und nein, ich will nicht diskutieren wie gut das kenntlich gemacht werden kann, oder wie sinnvoll das ist, oder eben auch nicht.

http://www.feuerwehr.de/news.php?id=13538

Fussball ist wie Schach nur ohne Würfel

- Jan Böhmermann -

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW859997
Datum08.07.2020 14:032385 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D.
Ich schon, und kein Mythos, gibt es wirklich ;-)))


Anders;
Es gibt eine FW die keine A-Druckschläuche hat? ;)

https://up.picr.de/38961586ht.jpg

https://up.picr.de/38961587xa.jpg

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorWolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg860003
Datum08.07.2020 17:512155 x gelesen
""Das Feuer ist erst dann aus, wenn das Wasser, das aus der Haustür läuft, die gleiche Temperatur hat wie das Wasser, das man oben ins Haus reinspritzt"

Dazu ein interessantes Video bei Yotube: Zeer grote brand cafetaria. 1-04-2020 Interessant ab Minute 16:19

Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so.

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP860012
Datum08.07.2020 21:072050 x gelesen
"Temperaturdifferenz-Löschverfahren" ;-)

Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorMich8ael8 S.8, Lörrach / Baden-Württemberg860061
Datum10.07.2020 16:261989 x gelesen
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen---
Geschrieben von Florian M. "Wo hast du das gehört? Das ist mir absolut neu (Ich war allerdings auch noch in keiner Feuerwehr mit A-Druckschlauchmaterial)."

Ehrlich gesagt nur einmal von einem Ausbilder in der eigenen Feuerwehr.


Könnte es sein, dass man damit verhindern wollte/will, dass ein eifriger Maschinist bei schwachem Leitungsdruck und gering dimensionierter Wasserleitung dieselbe leersaugt?

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AutorThom8as 8S., Kirchseeon / Bayern860063
Datum10.07.2020 16:451883 x gelesen
Geschrieben von Michael S.Könnte es sein, dass man damit verhindern wollte/will, dass ein eifriger Maschinist bei schwachem Leitungsdruck und gering dimensionierter Wasserleitung dieselbe leersaugt?

Nein, das war in der Truppmannausbildung (Grundausbildung). Maschinisten waren da noch nicht im Publikum;-)
Die Aussage war, glaube ich, der untere Abgang ist nur für den Wasserversorger. Er ist ja auch für den Wasserversorger,aber die FW kann ihn ggf. auch benutzen. Die Leistungsfähigkeit der Leitung muss natürlich immer beachtet werden.

Mit vier Saugschleich!

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg860064
Datum10.07.2020 18:031859 x gelesen
Guten Tag

Wir kommen vom Mythenthema zwar abe, aber....


Geschrieben von Michael S.

Könnte es sein, dass man damit verhindern wollte/will, dass ein eifriger Maschinist bei schwachem Leitungsdruck und gering dimensionierter Wasserleitung dieselbe leersaugt?


wenn man einen A-Druckschlauch nimmt darf das nicht passieren.

Und A-Druckschläuche als FW-Fahrzeugbeladung sind gar nicht so selten wie ich " Hier " und " Da " und " Dort " bei verschiedenen Feuerwehren sehen konnte.



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorMich8ael8 S.8, Lörrach / Baden-Württemberg860065
Datum10.07.2020 19:151744 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D.wenn man einen A-Druckschlauch nimmt darf das nicht passieren.

Ja, *wenn*!

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW860070
Datum10.07.2020 22:121900 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D.A-Druckschläuche als FW-Fahrzeugbeladung sind gar nicht so selten

Extrem praktisch ist zB ein A-Schlabberschlauch wenn man über das A-BBB Sammelstück geht.

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorOliv8er 8S., Münster / NRW860177
Datum16.07.2020 11:191660 x gelesen
An dieser Stelle der ernst gemeinte Dank an

(1) die Projektgruppe FwDV für die neue FwDV 10 und besonders die "Abbildung 48: Einsteigen ohne Leiterüberstand" und
(2) Wiebke Thönißen für den Absatz "Fenster haben in der Regel Fensterbänke und seitliche Laibungen, an denen eine geeignete Festhaltemöglichkeit gegeben ist. Damit kann auf den Überstand verzichtet werden." (Baukunde für die Einsatzpraxis, Seite 157)

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg860183
Datum16.07.2020 13:081587 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Michael L.

"Die Leiter muss IMMER drei Sprossen Überstand haben."


Mal mehr oder weniger ;-))



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen860228
Datum17.07.2020 20:361312 x gelesen
Moin

Geschrieben von Matthias K.Was im Gesetz steht gilt, auch wenn in der Feuerwehrsatzung was anderes steht.Das würde ich aber mal nicht als Mythos bezeichnen, da es in der Regel zutreffend ist.
Das Gesetzt steckt einen Rahmen, den die Satzung ausfüllen kann. Wenn aber in der Satzung etwas steht, dass den gesetzlichen Rahmen sprengt, dann gilt das Gesetz.

Beispiel: Steht im Gesetz "Feuerwehrdienst darf leisten, wer zwischen 17 und 60 ist" dann darf eure Satzung regeln "Bei uns darf Feuerwehrdienst leisten, wer zwischen 30 und 55 ist" - aber nicht "Bei uns darf Dienst leisten, wer zwischen 12 und 80 ist".

Schlauer Merksatz dazu: Die Satzung hat Anwendungsvorrang, das Gesetz hat Geltungsvorrang.

Gruß
Sebastian

--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel)

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AutorMatt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg860230
Datum17.07.2020 22:491147 x gelesen
Der Satz "Was im Gesetz steht gilt, auch wenn in der Feuerwehrsatzung was anderes steht." ist falsch.

Fragst Du einen Juristen ob das stimmt, bekommst Du als Antwort: "Kommt drauf an".

Das jeweilige Feuerwehrgesetz kann ein konkrete Regelung enthalten, es kann der Gemeinde auch einen Spielraum lassen.

Bevor ich das nicht geprüft habe, kann ich dazu keine Aussage machen. Die pauschale Aussage in dem Satz ist also falsch, und daher nur ein Mythos.

Geschrieben von Sebastian W.Schlauer Merksatz dazu: Die Satzung hat Anwendungsvorrang, das Gesetz hat Geltungsvorrang.


Ich persönlich finde den Satz verwirrend. Wenn das Gesetz doch Geltungsvorrang hat, warum soll ich dann die Satzung anwenden (vor allem, wenn sie anders lautet als das Gesetz)?

Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.

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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen860232
Datum18.07.2020 00:331175 x gelesen
Moin

Geschrieben von Matthias K.Der Satz "Was im Gesetz steht gilt, auch wenn in der Feuerwehrsatzung was anderes steht." ist falsch.
Nein. Sofern wir nicht mit Wortklaubereien anfangen wollen, ist dieser Satz absolut korrekt. Ich habe "was anderes" natürlich als "etwas entgegenstehendes, anderslautendes" interpretiert, wie vermutlich nahezu jeder es tun würde.
Und wenn in deiner Satzung etwas dem Gesetzeswortlaut entgegenstehendes steht, dann gilt eben das Gesetz.

Dass ein Gesetz konkret regeln oder einen Spielraum lassen kann ist richtig, ändert aber nichts daran: Wenn in der Satzung etwas steht, was der (konkreten oder spielraumbehafteten) Regelung des Gesetzes widerspricht, dann gilt das Gesetz.

Geschrieben von Matthias K.Ich persönlich finde den Satz verwirrend. Wenn das Gesetz doch Geltungsvorrang hat, warum soll ich dann die Satzung anwenden (vor allem, wenn sie anders lautet als das Gesetz)?Das Gesetz ist höherrangig als die Satzung, nach einer der Regeln zur Auflösung von Normkollisionen verdrängt höherrangiges Recht niederrangiges, nennt sich "Lex-superior-Grundsatz".
Beide Normen existieren friedlich nebeneinander her, bis es zu einer Kollision kommt.
Wäre ich jetzt ein völlig unbedarfter Dritter und sollte z.B. jemanden in eure Wehr aufnehmen und hätte Satzung und Gesetz vorliegen, dann würde ich zunächst nach Satzung aufnehmen wollen, also der niedrigeren (und vermutlich dafür detaillierteren) Norm. Vorher gucke ich aber noch schnell ins Gesetz, nicht dass da "was anderes" steht. Falls nicht, ist alles gut. Falls doch haben wir eine Kollision, es greift der o.g. Grundsatz und wegen des Geltungsvorrangs des Gesetzes muss ich dann so verfahren, wie dort vorgeschrieben.

Und warum du eine Satzung anwenden sollst, wenn doch im Zweifelsfall das Gesetz eh Vorrang hat: Eben, nur im Zweifels(Kollisions)Fall. Bis dahin regeln Satzungen in der Regel die Sachverhalte viel detaillierter, meist sind spezielle Regelungen in Satzungen sogar erforderlich, weil rein nach Gesetz noch viel zu viel Spielraum für eine konkrete Maßnahme wäre. Schau doch z.B. mal in euer Feuerwehrgesetz, was da konkret zur Aufnahme steht. Du müsstest ja zumindest mal wissen, wer nach welchem Verfahren wie jemanden aufnehmen kann. Ohne zu schauen, ich denke nicht dass all das im Gesetz steht. Das sollte dafür in eurer Satzung dann abschließend geregelt sein.

Geschrieben von Matthias K.Fragst Du einen Juristen:o)

Gruß
Sebastian

--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel)

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AutorMatt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg860335
Datum20.07.2020 16:231124 x gelesen
Geschrieben von Sebastian W.Sofern wir nicht mit Wortklaubereien anfangen wollen, ist dieser Satz absolut korrekt.

Davon lebt aber die Juristerei, und davon leben die Mythen... :-)

Lex superior, lex specialis. Die ganzen Ausnahmen von der Regel. Schon klar.

Wenn ich aber in meiner Grundausbildung bin. Am allerersten Abend und wir nehmen die Rechtsgrundlagen durch und ich behaupte: "Es gilt immer das, dass im Gesetz steht, egal was in der Satzung steht."

Dann bekomme ich in den nächsten Tagen böse Anrufe von Kommandanten, weil irgendwelche Anwärter behaupten, die Satzung wäre falsch, bzw. würde dem Gesetz widersprechen und wäre damit (zumindest in Teilen) ungültig.

Wenn ich genug (juristische) Vorbildung habe um zu wissen und zu erkennen, dass eine Gesetz Spielraum für die Gestaltung einer Satzung lassen kann, dann tut der Satz nicht weh.

Fehlt aber diese Vorbildung, kann der Satz zu bösen Irrtümern führen.

Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.

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 07.07.2020 15:46 Seba7sti7an 7K., Hemer
 07.07.2020 15:50 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 16.07.2020 11:19 Oliv7er 7S., Münster
 16.07.2020 13:08 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 07.07.2020 15:51 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 07.07.2020 15:53 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 07.07.2020 16:47 Matt7hia7s K7., Rottenburg a. N.
 17.07.2020 20:36 Seba7sti7an 7W., Linden
 17.07.2020 22:49 Matt7hia7s K7., Rottenburg a. N.
 18.07.2020 00:33 Seba7sti7an 7W., Linden
 20.07.2020 16:23 Matt7hia7s K7., Rottenburg a. N.
 07.07.2020 17:00 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 07.07.2020 17:23 Klau7s P7., Heinsberg
 07.07.2020 18:42 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 07.07.2020 20:01 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 07.07.2020 20:45 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 08.07.2020 10:07 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 08.07.2020 17:51 Wolf7gan7g K7., Deißlingen
 08.07.2020 21:07 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 07.07.2020 21:35 Thom7as 7S., Kirchseeon
 07.07.2020 22:10 Flor7ian7 M.7, Rösrath
 07.07.2020 22:46 Thom7as 7S., Kirchseeon
 10.07.2020 16:26 Mich7ael7 S.7, Lörrach
 10.07.2020 16:45 Thom7as 7S., Kirchseeon
 10.07.2020 18:03 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 10.07.2020 19:15 Mich7ael7 S.7, Lörrach
 10.07.2020 22:12 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 07.07.2020 23:11 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 08.07.2020 14:03 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 08.07.2020 12:57 Flor7ian7 M.7, Rösrath
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